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Autor: Petra Gehring Coinzeit 3000 eFin-Blog Farbe: blau

Coinzeit 3000 #5: Stable, encore

Ein Beitrag von Petra Gehring

vom 5. Oktober 2023

Das Buch des quicklebendigen ehemaligen Derivatehändlers und Aktivisten Brett Scott über Cloudmoney bietet viele gute Argumente dafür, auf Bargeld nicht zu verzichten. Scott hat die Finanzkrise und auch das Aufkommen von Kryptowerten aus der Nähe miterlebt. So wirkt sein Zorn auf Abzocksysteme, die das digitale Finanzwesen immer mächtiger machen, besonders glaubwürdig. Freilich schreibt er nicht giftig oder verschwurbelt, sondern locker. Aus echtem Insiderwissen wird wie durch ein Wunder eine gänzlich nicht-insiderische Sprache.

Unter anderem finde ich im vorletzten Kapitel jetzt aber eine ganz andere Sicht auf Stablecoins als beim Finanzprofessor Huber (siehe Coinzeit #2»). Scott schildert Stablecoins als Trick: eigentlich sind es nur Kryptosysteme – Brett nennt Token anschaulicherweise „Chips“, und, weil kein echtes Geld sie absichert, „drittrangige Chips“. Sie hängen sich aber quasi an echte Währungen dran. Ähnlich ungebetenen Doppelgängern, die behaupten, sie hätten zuhause jetzt auch so allerlei Gegenwerte, und weil sie sich freiwillig an die Kurse einer bestimmten Währung binden, könne man ihnen genauso vertrauen wie richtigem Geld. Als „dezentrale Versprechen für Bankdollar“ versuchen Stablecoins gleichwohl den schummerigen Ruf von Autonomie und Staatsferne zu kultivieren, den Krypto-Fans so sehr schätzen. „In ihren früheren Versionen konnte man Stablecoins als einen Beutezug von Krypto-Piraten in die Welt des Fiat-Geldes charakterisieren, aber im Jahre 2018 begannen viele andere Unternehmen in dieses Geschäft einzusteigen“ (292): Scott zufolge „plündern“ Big-Tech-Konzerne inzwischen ihrerseits das Stable-Konzept. So kann Amazon Coin eben dadurch schon fast als Währung gelten, dass es sich einfach wie eine solche – oder noch besser: auf einmal gleich wie mehrere solche – verhält. Auch Facebooks Libra-Projekt wäre so etwas gewesen: „Libra wäre ein ‚Stablecoin‘ für Konzerne, gestützt von einer Palette globaler Bankchips.“ (293)

Das an den Dollar angelehnte, aber währungsübergreifend antretende Libraprojekt wurde durch die USA gestoppt (wobei China argwöhnte, dank Libra hätte sich die Macht des Dollar über den ganzen virtuellen Globus verteilt – während es vermutlich mit seiner eigenen virtuellen Zentralbankwährung ähnliches im Sinn hat). Stablecoins wie auch CBDCs (also staatliches und also zu Recht „Währung“ zu nennendes Digitalgeld) „können in die Geschäftsabläufe von Big-Tech-Plattformen integriert werden, und sie können sogar über Big-Tech-Plattformen ausgegeben und verteilt werden“, bilanziert Scott.

Wer in „stable” die bessere Alternative zu beispielsweise Bitcoin sieht, wäre demnach schon wieder mittendrin im „zentralisierten“ Geschäft der Giganten. Wobei Konzerne den Staat mit mehr oder weniger weitreichenden Folgen umarmen.

Brett Scott: Cloud Money. Cash, Karte oder Krypto: Warum die Abschaffung des Bargelds unsere Freiheit gefährdet. München: Penguin 2022.

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Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: blau

Digitaler Euro: Formate und Inhalte der politischen Kommunikation des Projekts

Digitaler Euro: Formate und Inhalte der politischen Kommunikation des Projekts

Ein Beitrag von Erik Meyer

vom 18. Juli 2022

Bislang war der digitale Euro eine eher administrative Angelegenheit. Spätestens mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollte auch die Vermittlung des Vorhabens in eine neue Phase öffentlicher Diskussion eintreten. Einige Eindrücke zum aktuellen Stand.

Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet nun schon länger daran, wie ein digitaler Euro auszugestalten wäre und eruiert, ob es ihr sinnvoll erscheint, diesen auch einzuführen. Dieser Prozess wird an Hand von Dokumenten einigermaßen transparent in der Online-Kommunikation der Institution dargestellt. Das heißt allerdings, dass viele Informationen primär auf Englisch vorliegen und zudem fachsprachlich formuliert sind. Auch die Deutsche Bundesbank verweist in ihrem nicht ganz aktuellen Online-Angebot» auf solche Materialien. Fortlaufend dokumentiert werden betreffende Publikationen hier» . Ein zentrales Format sind dabei Folienpräsentationen, die zu diversen Anlässen vorgelegt werden und etwa den Fortschritt des Vorhabens grafisch darstellen sollen. Einer solchen Präsentation ist auch der aktuell auf der deutschsprachigen EZB-Unterseite verlinkte Zeitplan des Projekts» entnommen, der bislang erreichte Meilensteine fokussiert.

Darstellung des Zeitplans für die Testphase des digitalen Euro durch die Europäische Zentralbank.

Anders als dieses kleinteilige und für eine auf das Projekt bezogene Themenöffentlichkeit einschlägige Angebot mutet die visuelle Regierungskommunikation an, die mit der Vorlage des Verordnungsentwurfs für einen Rechtsrahmen des digitalen Euros insbesondere in den sozialen Medien eingesetzt hat. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat etwa in der Erklär-Video-Reihe Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger einen einminütigen Clip im Comic-Stil zu folgender Fragestellung veröffentlicht: „Was könnte ein digitaler Euro möglich machen, wer arbeitet daran und wann könnte er eingeführt werden?“». Per Du und mit Musik unterlegt werden hier vor allem vermeintliche Vorzüge des digitalen Euro in Szene gesetzt und für Informationen abstrakt auf www.bundesfinanzministerium.de» verwiesen. Die dem zuständigen EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung unterstehende Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen lanciert derweil etwa bei Twitter unter @ecfin und mit den Hashtags #EuroCash #YourChoice diverse farbenfrohe Sharepics, ein ähnliches Video-Format wie das BMF sowie einen recht schematischen Faktencheck. Während hier alles in Englisch vorgetragen wird, existieren einige Angaben der EU-Kommission zu ihren Legislativvorschlägen auch in deutscher Sprache: etwa ein Informationsblatt zum Download». Dieses hebt auch primär darauf ab, knapp Vorteile des digitalen Euro aufzuzählen sowie Gegenargumente zu entkräften.

Parlamentarische Anfrage und Antwort der Bundesregierung

Ein weniger präsentes Format der politischen Kommunikation sind demgegenüber parlamentarische Anfragen, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung gerichtet werden. Eine sogenannte Große Anfrage hat die AfD-Fraktion im Februar 2023 unter dem Titel Tokenisierung des Geldes – Chancen und Risiken gestellt, die den Gesamtzusammenhang von Bar- und Digitalgeld adressiert. Mitte Juni hat die Bundesregierung darauf schriftlich geantwortet und der Bundestag hat darüber Ende Juni in seinen Parlamentsnachrichten berichtet».

Deckblatt der Drucksache 20/7277 vom 14.06.2023. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der AfD. Tokenisierung des Geldes - Chancen und Risiken.

Die Drucksache selbst» hat inklusive der 83 gestellten Einzelfragen einen Umfang von über 50 Seiten. Auch wenn diese Auskünfte noch vor der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs erteilt wurden und die Bundesregierung an einigen Stellen darauf verweist, dass ihr betreffende Erkenntnisse nicht vorliegen bzw. nur den aktuell bekannten Stand reflektieren, werden einige Aspekte, die den digitalen Euro betreffen, hier weniger plakativ-persuasiv denn nüchtern-nachvollziehbar formuliert. Dabei werden diverse Quellen berücksichtigt. Dementsprechend lohnt es sich, hier ausgewählte Passagen zu dokumentieren.

Aus der Vorbemerkung zum Entscheidungsverfahren:
„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es für die Einführung eines möglichen digitalen Euro eines demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesses bedarf.“ (…) Auch eine positive Entscheidung der EZB über den Eintritt in eine weitere Projektphase im Herbst 2023 würde keine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro bedeuten. Eine solche Entscheidung könnte vielmehr erst dann getroffen werden, wenn die europäischen Ko-Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen für die Einführung eines digitalen Euro geschaffen hätten.“ (S. 20)

Dies im Hinblick auf die Vorgehensweise der EZB konkretisierend:
„Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, hat in ihrer Rede bei der Plenarsitzung des Europaparlaments am 15. Februar 2023 ausgeführt, dass eine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro erst getroffen werden könne, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. In ihrem dritten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro vom 24. April 2023 hat die EZB dargelegt, dass das Design eines digitalen Euro dann auf Grundlage des Gesetzgebungsprozesses erfolgen wird.“ (S. 22 f.)

Ein relevantes Gremium bei der bisherigen Ausarbeitung von Gestaltungsoptionen des digitalen Euro ist die High-Level Task Force on Central Bank Digital Currency, die sich aus Vertreter:innen der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurozone zusammensetzt. Auf diese wird etwa im Hinblick auf die Frage Bezug genommen, ob es hier nur um digitales Zentralbankgeld für Endkund:innen geht (Retail-CBDC) oder auch um eine digitale Zentralbankwährung für Geschäftsbanken und andere Finanzinstitutionen (Wholesale-CBDC):
„Die bisherigen Arbeiten der HLTF-CBDC zum Digitalen Euro beziehen sich nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich auf Retail-CBDC. Eine Zusammenführung der dabei bisher identifizierten Designoptionen für einzelne Gestaltungsmerkmale (‚High-level design‘) ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für das zweite Quartal 2023 vorgesehen.“ (S. 26)

Zu den Ressort-Zuständigkeiten seitens der Bundesregierung wird ausgeführt:
„Das Bundesministerium der Finanzen koordiniert und bearbeitet das Thema innerhalb der Bundesregierung federführend und beteiligt die Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und das Bundeskanzleramt. Zu den beteiligten Ressorts gehörten bislang insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.“ (S. 27)

Zur Frage danach, ob Zentralbanken beim digitalen Euro die Kontenführung übernehmen:
„Nach Kenntnis der Bundesregierung sehen die aktuellen Überlegungen der Zentralbanken des Eurosystems zum digitalen Euro nicht vor, dass die EZB oder nationale Zentralbanken Konten für jedermann eröffnen würden. Nach den Vorstellungen des Eurosystems würde der digitale Euro zwar bilanziell eine Verbindlichkeit der Zentralbanken darstellen – wie dies heute auch beim Bargeld der Fall ist. Es wären aber nicht die Zentralbanken, sondern beaufsichtigte Intermediäre (in der Regel Geschäftsbanken und/oder andere Zahlungsdienstleister), die für die Verteilung des digitalen Euro an die Endnutzer verantwortlich wären, einschließlich der Eröffnung von Konten oder Wallets“. (S. 33)

Zur informellen Beteiligung von Stakeholdern am laufenden Entwicklungsprozess:
„Die Einbeziehung erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. über (i) Marktkontaktgruppen wie das Euro Retail Payments Board (ERPB) auf europäischer Ebene und das Forum Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank auf nationaler Ebene, sowie der Market Advisory Group (MAG), in der Experten aus dem Zahlungsverkehr das Eurosystem beraten (ii) Umfragen und (iii) Mitarbeit privater Akteure an technischen Merkmalen eines digitalen Euro (z. B. im Rahmen von Prototyping-Aktivitäten oder einer Marktuntersuchung).“ (S. 36)

Zum Charakter des digitalen Euro als digital cash:
„Die Bundesregierung sieht den digitalen Euro als eine Ergänzung zum Bargeld und setzt sich für eine an den Grundeigenschaften des Bargelds orientierte Ausgestaltung eines digitalen Euro ein. Ein digitaler Euro sollte als Zahlungsmittel und nicht zur Geldanlage verwendet werden, um die Auswirkungen auf die geldpolitische Transmission und den Finanzsektor wirksam zu begrenzen.“ (…) Mit Blick auf eine an den Grundeigenschaften des Bargelds orientierte Ausgestaltung eines digitalen Euro setzt die Bundesregierung sich dabei für ein möglichst weitgehendes Maß an Privatsphäreschutz ein, das über den Privatsphäreschutz heutiger, von privaten Unternehmen angebotenen elektronischer Zahlverfahren hinausgeht.“ (S. 37)

Zur abgestuften Ablehnung von Programmierbarkeit als Feature für digitales Zentralbankgeld:
„Das Eurosystem und die Mitgliedstaaten des Euroraums lehnen eine Programmierbarkeit eines digitalen Euro dergestalt, dass z. B. eine Bedingung direkt in einem ‚digitalen Geldstück“ hinterlegt würde, strikt ab, denn es wäre sonst nicht mehr sichergestellt, dass das ‚digitale Geldstück‘ zum Nennwert (also eins zu eins) in andere Formen des Euro (z. B. Bargeld) umtauschbar wäre. Die freie Konvertibilität ist aber eine Grundanforderung an den digitalen Euro.
Davon abzugrenzen ist der Einsatz von digitalem Zentralbankgeld in programmierbaren Anwendungen. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber dem Eurosystem dafür ein, den Einsatz von digitalem Zentralbankgeld in programmierbaren Anwendungen verstärkt zu untersuchen. Als programmierbare Zahlungen versteht die Bundesregierung Überträge von Geld, bei denen Zeitpunkt, Betragshöhe und/oder Art des Übertrags durch vorher vorgegebene Bedingungen bestimmt werden. Solche Zahlungen können die geldseitige Abwicklung von komplizierten Geschäftsprozessen unter Berücksichtigung der Erfüllung vorgegebener Bedingungen ermöglichen.“ (S. 39)

Aktuell wird an den Voraussetzungen für einen einheitlichen digitalen Identitätsnachweis für Menschen und Unternehmen in der EU (EUid:) gearbeitet; ausgeführt quasi äquivalent zu einem Ausweis als digitale Brieftasche (Wallet). Gerade im Hinblick auf potenzielle Problematiken des digitalen Euro betreffend den Schutz der Privatsphäre spielen Planungen zur Nutzung der EUid im Zusammenhang mit digitalem Zentralbankgeld (CBDC) eine Rolle. Dazu wird ausgeführt:
„Die Möglichkeiten eines Zusammenwirkens von CBDC und digitalen Identitäten hinge von der jeweiligen konkreten technischen Ausgestaltung ab. Diese ist weder für einen möglichen digitalen Euro noch für eine EUid abschließend geklärt. Der europäische Gesetzgebungsprozess für eine EUid (eIDAS-VO) befindet sich gegenwärtig im ‚europäischen Trilog‘. Unbeschadet dessen könnte ein potenzielles Zusammenspiel beider Technologien nur unter strenger Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte (insb. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht) und des geltenden Datenschutzrechts erfolgen.“ (S. 41)

Finanzisch für gut informierte Bürger:innen

Die Unterschiede zwischen verschiedenen Varianten zur kommunikativen Vermittlung des digitalen Euro sind signifikant, wenn auch den jeweiligen Entstehungskontexten und Adressatenkreisen geschuldet. Zwischen Angeboten für professionell mit dem Thema befasste Personen und eine interessierte Öffentlichkeit klafft noch eine erkennbare Lücke. Der Blick auf die parlamentarische Auskunft der Bundesregierung zeigt, dass entsprechende Inhalte aber in Deutschland durchaus verfügbar sind. Es wäre deshalb wünschenswert, sie nicht nur als im Informationssystem für Parlamentsmaterialien vorgehaltenes PDF zu dokumentieren, sondern prominenter online zugänglich zu machen. Gerade die Markierung von unterschiedlichen Ansichten aber auch Wissensständen im dialogischen Format von Anfrage und Antwort erscheint hier besonders geeignet. Eine zusätzliche Herausforderung bleibt dabei, dass nicht nur der Gegenstand „digitaler Euro“ komplex und wenig fassbar ist. Auch die Arbeit von Zentralbanken und das politische System der Europäischen Union sind höchst erklärungsbedürftig.

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eFin & Demokratie meets re:publica

eFin & Demokratie meets re:publica

30. Mai 2023 / Update 3. Juni 2023

Vom 5. bis zum 7. Juni 2023 findet die re:publica, das Festival für die digitale Gesellschaft, in Berlin statt. Dieses Jahr unter dem Motto “CASH”. eFin & Demokratie wird vor Ort sein und stellt hier die mit dem Projekt in Verbindung stehenden Events – sowie im Update jene thematisch verwandten Vorträge vor, die uns besonders interessieren.

Unser Beitrag auf der re:publica

▷ Montag, 5. Juni 2023, 16:15 – 16:45 Uhr

Demokratiefragen des Digitalen Euro mit Dr. Carola Westermeier

Für das Projekt „eFin & Demokratie” stellt die Sozialwissenschaftlerin Carola Westermeier» in einem Lightning Talk die Frage Brauchen wir den Digitalen Euro oder (wie) geht Geld demokratisch?». „Digitales Zentralbankgeld”, im Moment ein primär von Expert:innen und Stakeholdern diskutiertes Thema, hat gesamtgesellschaftliche Aspekte, die oft zu kurz kommen. Deswegen steht es derzeit auch bei uns im Fokus.

Carola Westermeier diskutiert auf der re:publica die Bedeutung, die ein digitaler Euro als öffentliche Option im Gegensatz zu privaten Angeboten beim digitalen Bezahlen haben könnte. Wir freuen uns bei dieser Gelegenheit mit allen, die Demokratiefragen zu Digitalgeld haben, ins Gespräch zu kommen!
Mehr zur Veranstaltung auf unsere Webseite»

Aber auch bei anderen Gelegenheiten, die mit unserem Projekt in Verbindung stehen, sind wir anzutreffen:

Panel zu Blockchain als kontroverser Finanztechnologiemit Dr. Carola Westermeier

Carola Westermeier diskutiert in einer weiteren Session mit der Journalistin Nadine Graf und Peter Grosskopf vom FinTech „Unstoppable Finance“ die Frage Sind Blockchains eine Alternative zu unserem Finanzsystem? Über Sinn und Unsinn einer polarisierenden Technologie».

▷ Dienstag, 6. Juni 2023, 13:00 – 13:30 Uhr

Videospiel und Gespräch zur Geldgeschichte – mit Dr. Aaron Sahr

Im Rahmen des Diskursprojekts hat sich ein Format konstituiert, in dem Persönlichkeiten über fachliche Grenzen hinweg gegenwärtige Entwicklungen im Bereich „Geld – Technik – Demokratie” reflektieren. Mit dabei ist Aaron Sahr, der die Forschungsgruppe „Monetäre Souveränität“ am Hamburger Institut für Sozialforschung leitet und Gastprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg ist. Er beteiligt sich am Panel Ohne Moos nix los? Die Geschichte des Geldmachens in Videogames».

▷ Dienstag, 6. Juni 2023, 17:30 – 18:30 Uhr

Vortrag über Bitcoin in einer demokratischen Gesellschaft mit Friedemann Brenneis

Der freie Journalist Friedemann Brenneis» war im Juli und August 2022 als erster Mercator-Journalist in Residence» Gast am Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung und in unserem Projekt. Er rekapituliert in seinem Vortrag unter dem Titel Mehr als Geld & Technologie: Bitcoin als politische Bewegung» Ergebnisse aus seinen Recherchen.

▷ Mittwoch, 7. Juni 2023, 10:30 – 11:00 Uhr

Austausch zu Praxis und Perspektiven von Bitcoin mit Friedemann Brenneis

Friedemann Brenneis organisiert darüber hinaus ein Kritisches Bitcoin Meetup» als offenes Diskussionsforum für Fragen rund um dieses Digitalgeld.

▷ Mittwoch, 7. Juni 2023, 13:15 – 14:45 Uhr

re:publica Update #1

Darüber hinaus interessieren wir uns , passend zum Beitrag von Carola Westermeier, noch insbesondere für diese Events, die digitales Zentralbankgeld (CBDCs) allgemein und den digitalen Euro thematisieren :

Lightning Talk der Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum digitalen Bezahlen

Warum Bargeld wichtig bleibt und wie die Digitalisierung des Bezahlens verbraucherfreundlich gestaltet werden kann, erklärt Ramona Pop unter dem Titel Cash, digitaler Euro & Co – Wie wollen wir eigentlich bezahlen?»

▷ Montag, 6. Juni 2023, 14:15-14:45 Uhr

Expertise aus der Deutschen Bundesbank zu Bargeld und digitalem Euro

Wo punktet Bargeld und welchen Mehrwert könnte ein digitaler Euro liefern? Dazu äußern sich Heike Wörlen und David Ballaschk unter der Überschrift Cash meets CBDC: Wie unser Geld morgen aussieht» .

▷ Montag, 6. Juni 2023, 15:30 – 16:00 Uhr

Innovationen aus der Bundesdruckerei?

Müssen die Banknoten der Zukunft» vielleicht nicht nur digital, sondern auch nachhaltig und inklusiv sein? Darüber denkt Dieter Sauter im Kontext konkurrierender Bezahlsysteme nach.

▷ Dienstag, 6. Juni 2023, 11:45 – 12:15 Uhr

Welchen digitalen Euro braucht unsere Zivilgesellschaft?

Diese Frage beschäftigt den Medienwissenschaftler Sebastian Gießmann in seiner Keynote Bar oder mit Karte? Warum wir neue Infrastrukturen des Geldes brauchen».

▷ Dienstag, 6. Juni 2023, 16:45 – 17:15 Uhr

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Autor: Petra Gehring Coinzeit 3000 eFin-Blog Farbe: blau Uncategorized

Coinzeit 3000 #2: Stable

Ein Beitrag von Petra Gehring

vom 8. Mai 2023

In seinem Buch Zeitenwende des Geldsystems. Vom Bankengeld zum digitalen Zentralbankgeld sieht Joseph Huber Stablecoins ungewöhnlich positiv. Welche Stabilität versprechen sie in dieser „Zeitenwende“?

Wer ein informatives Lehrbuch sucht – nicht plakativ kurz, sondern etwas ausführlicher und dabei angenehm erzählend angelegt, ist bei Joseph Huber gut aufgehoben. Streng genommen finden wir auch hier wieder die „Revolution“ » im Titel, denn Zeitenwende des Geldsystems spielt zumindest auf die alte, astronomische Bedeutung des Wortes an: die Kreisbahn eines Planeten „revolutioniert“ sich, wenn der Stern vom Betrachterstandort aus gesehen plötzlich in Gegenrichtung läuft. „Wende“ enthält immerhin (im Gegensatz zur Revolution) auch ein Stück Kontinuität: Aus der Sicht des Planeten selbst dreht sich der Kreis einfach nur weiter.

Huber ist bekannt für die These, dass der Umstieg auf einen – den Bürgern direkt zur Verfügung stehenden – digitalen Euro historisch überfällig ist. In Europa und weltweit würde der Finanzmarkt enger mit der Realwirtschaft verkoppelt und damit sicherer werden. Huber begrüßt auch eine wieder mächtigere Rolle der Zentralbanken, die er nicht nur als Hüter der Geldstabilität sieht, sondern auch als Partner von Bürgern und Unternehmen. Mit dem Stichwort „Vollgeld“ bezeichnet Huber, was ein – gut aufgesetzter – digitaler Euro aus seiner Sicht am Ende wäre: ein vollwertiges digitales Bargeld mit Vorteilen, die das physische Bargeld nicht hat.

Was den Krypto-Markt angeht, fällt auf, dass Huber Stablecoins ungewöhnlich positiv sieht. Wer Zentralbank-Geld schätzt, wird natürlich auch parallel schwingende „Kryptos“ begrüßen: Besser an eine Währung angedockt als free floating. Das gilt nicht nur für das Verwenden stabiler Coins (stabil im Sinne von: überschaubare Schwankungen, überschaubare Risiken). Auch die Geldwelt insgesamt sollte auf diese Weise vom Zentralbankhandeln her getaktet bleiben – wenn nicht sogar bestimmt.

Sind Stablecoins also das beste beider Welten? Bin vermutlich zu wenig eingedacht, aber ohne Weiteres verstehe ich das nicht. Worin genau liegt der Witz von „stable“? Vor allem dann, wenn es auch digitales Zentralbankgeld (CBDC) gäbe, und dies ebenfalls per Blockchain? Wird jemand, der oder die auf die Unsicherheiten staatsferner Quasi-Währungen keine Lust hat, nicht lieber gleich komfortabel bei den staatlichen Stabil-Lösungen bleiben?

Bei Huber wird dieser Punkt nicht klar. Sollte es nur um die Psychologie von Leuten gehen, die Sicherheit wollen, Zentralbankgeld aber meiden? Oder gibt es irgendwelche technischen Tricks, die sich aus dem Zusammenspiel von „echtem“, volatilem Krypto und „stable“ ergeben? Oder sind Stablecoins zur Schließung von Lücken attraktiv, die die internationalen Zahlungsnetzwerke lassen, so dass sie eher einem Interims-Bezahlsystem gleichen als einer Währung, die ich auf Dauer nutze?

Irgendwo hörte ich, es ginge lediglich darum, eine Art Brücke zu bauen. In beide Richtungen. Also nicht nur, um harte Kryptofans wieder auf die Außenringe staatsnaher Angebote zu holen, sondern auch, um kryptoferne Menschen wie mich auf eben diese Außenringe hinauszulocken. Schwimmflügel also fürs Schwimmlernbecken? Mit Huber: Nein. Nicht. Frage umso mehr: „Stable“ Coins – warum nun genau?

Joseph Huber: Zeitenwende des Geldsystems. Vom Bankengeld zum digitalen Zentralbankgeld. Marburg: Metropolis, 2022.

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Autor: Isabel Schmidt Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: blau

Wie nah ist Europa? Erfahrungen von der virtuellen Teilnahme an einem EU-Hearing zum digitalen Euro

Wie nah ist Europa? Erfahrungen von der virtuellen Teilnahme an einem EU-Hearing zum digitalen Euro

Ein Beitrag von Isabel Schmidt

vom 24. April 2023

eFin & Demokratie hat das public hearing der Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (ECO) des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) „A Digital Euro – Challenges and Opportunities“ am 7. September 2022 per Videostream besucht.1 Ein Webstream des Hearings ist hier» online. Wir sind überrascht über die dichte und nachhaltige Dokumentation der EU-Gremien im Netz und fragen uns gleichzeitig, was die virtuelle Präsenz der europäischen Institutionen tatsächlich an demokratischen Mitwirkungseffekten nach sich ziehen kann.

Ein Klick und ich bin mitten in der Sitzung der Fachgruppe des Brüsseler Wirtschafts- und Sozialausschusses. Es geht verblüffend einfach, europäische Politik zu mir nach Hause auf den Bildschirm zu holen und live daran teilzunehmen.

Selbst Fragen lassen sich von allen Anwesenden an das Gremium stellen, die ad hoc aufgegriffen und beantwortet werden. Das ist keineswegs ein Zufall. Alle EU-Gremien, zu denen der Ausschuss gehört, arbeiten nach einer 100 Prozent Transparenz-Regel.2Diese besagt: „Die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die EU-Organe ihre Entscheidungen treffen, wer am Entscheidungsprozess beteiligt ist und welche Dokumente im Zuge der Vorbereitung und Annahme von Rechtsakten hervorgebracht werden. Sie haben das Recht, Zugang zu diesen Dokumenten zu verlangen und Stellung dazu zu nehmen. Außerdem haben die Bürger das Recht zu erfahren, wer Mittel aus dem EU-Haushalt erhält.“ Sie ist hier» zu finden. Grundlage für diese Regel ist die Annahme, dass diese Transparenz dazu beitragen könne, europäische Bürgerinnen und Bürger zu einer aktiveren Teilnahme am demokratischen Leben der EU anzuregen.Tatsächlich lassen sich alle Aktivitäten minutiös nachvollziehen und einsehen. Das heißt, Sitzungen können gestreamt werden, Vorgänge zu Gesetzesentscheidungen werden nachvollziehbar und teilweise in 23 (!) verschiedenen europäischen Sprachen bereitgestellt. Dokumente sind im Netz verfügbar – selbst bis zurück ins Jahr 1999.3Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sind die Unterlagen hier».

Europäische Politik ist erstaunlich präsent im Netz, aber wer schaut hin?

Beim Surfen und Livestreamen entsteht so der Eindruck, europäische Politik ist zu 100 Prozent im Netz erlebbar. Diese digitale Spiegelung der EU-Politikebene lässt uns staunen und ist einer Abbildung und Transparenz deutscher Politik im Netz wahrscheinlich um Längen voraus. Trotzdem drängen sich Fragen auf: Wie nah sind Bürger:innen den politischen Entscheidungsprozessen? Existieren womöglich trotz digitaler Barrierefreiheit Hindernisse der Inhalte? Wer nimmt üblicherweise den Service in Anspruch, vor allem: Wer, der nicht sowieso am Thema dran ist? Und was ist mit all jenen, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen andere digitale Barrieren im Wege stehen?

Aber kommen wir erstmal wieder zurück zum Thema der Sitzung, der geplanten Einführung eines digitalen Euro. Alle Zuhörer:innen können also Fragen über den Chat stellen und unsere Fragen werden tatsächlich aufgegriffen. Wir fragen, wie Erfolg in Bezug auf die Nutzer:innen-Anzahl des digitalen Euro bemessen wird und wie ein inklusiver digitaler Euro aussehen müsste, damit er von allen Menschen genutzt werden kann. Also eine Möglichkeit der Nutzung, unabhängig davon, ob Personen ein Bankkonto, Ausweispapiere, Internetzugang oder eine Behinderung haben. Das heißt auch, unabhängig davon, ob jemand Endgeräte besitzt oder diese bedienen kann.

Wie wird der Erfolg des digitalen Euro bemessen? Was passiert, wenn der digitale Euro scheitert?

Womöglich steht hinter dem Verzicht auf Aussagen zu Erfolgskriterien hierzu die Angst vor Maßnahmen, die umgesetzt werden könnten, falls der digitale Euro nicht genutzt werden sollte. Einführungen von CBDCs (CBDC: Digitales Zentralbankgeld) können scheitern. Das zeigt das Beispiel des eNaira in Nigeria, der aktuell existiert aber aus mangelndem Vertrauen in die Zentralbank trotz dringendem Bedarf nur von 0,5 Prozent der Bevölkerung genutzt wird.4Warum der eNaira nicht akzeptiert wird, kann man hier» nachlesen. Mehr zu Nigeria und CBDC kann man in einer Studie über finanzielle Inklusion und CBDCs der Digital Currency Initiative aus dem Jahr 2023» nachlesen. Das zeigen auch Beispiele aus Finnland und Ecuador, wo eingeführte CBDCs an den Kosten scheiterten und wieder abgeschafft wurden.

Was, wenn der digitale Euro scheitert? Bleibt er dann ein freiwilliges zusätzliches Tool oder sind nachträgliche Gegensteuerungen denkbar, die einen Nutzen fördern oder gar ein Anfangsguthaben umfassen – das ist zwar ein nicht unbedingt passendes, da „kryptisches“ Beispiel –, wie bei der Einführung des Bitcoin in El Salvador, die eine Verwendung und das Herunterladen zunächst zur Erfolgsstory machten?5Eine Bilanz der Tagesschau zur einjährigen Einführung von Bitcoin in El Salvador gibt es hier». In der Diskussion hierzu nannte beim public hearing der EU die Programmmanagerin des digitalen Euros der EZB, Evelien Witlox, dass es keine zahlenmäßigen Benchmarks gebe, sondern man sich am Erreichen der selbstgesetzten Ziele messe, also der Bereitstellung von Zentralbankgeld unter veränderten (digitalen) Bedingungen und der Unabhängigkeit der EU-Zone von amerikanischen Bezahlsystemen sowie der Stärkung der europäischen Wirtschaft.

Wie sieht ein inklusiver digitaler Euro aus?

Zur Frage der Ausgestaltung eines möglichst inklusiven digitalen Euros, also einem Zahlungsmittel, auf das alle Bürger:innen zugreifen können, gibt es gleich mehrere Antworten. Iacob Alin (Chairman of Association of Romanian Financial, Rumänien) betont, dass ein gutes Design, welches eine offline-Nutzung möglich mache und Weiterbildungen zu digitalen Finanzthemen hier von zentraler Bedeutung seien. Jonas Gross (Digital Euro Assoziation, Frankfurt) geht davon aus, dass ein einfacher technischer Zugang wichtig sei. Er verweist auf das Beispiel Chinas, wo anlässlich der Winterolympiade verschiedene Geräte – unter anderem Handschuhe – den digitalen Yuan, kurz e‑CNY, ermöglichten. Alexandra Maniati (European Banking Federation, Brüssel) hingegen erwidert, dass sie keinen Bedarf einer finanziellen Inklusion sehe, da jede:r Anrecht auf Zugang zu einem Bankkonto habe und sieht das Problem auf der Ebene der digitalen Inklusion, also nur einem Zugang zum Internet.

Kann digitale Transparenz alleine eine aktive Teilnahme am demokratischen Leben ermöglichen?

Die Tatsache, dass unsere Fragen in der Sitzung aufgegriffen und von allen einstimmig als wichtig bezeichnet wurden, hinterlässt bei mir zunächst ein wohliges Gefühl der Selbstwirksamkeit und ich gewinne den Eindruck, dass ich tatsächlich ganz nah dran bin. Doch dieses Gefühl verschwindet relativ schnell wieder. Fragen werden zwar adressiert, aber wie es danach weitergeht und wo es weitere Momente gibt, in denen ich als Bürger:in am Entscheidungs-Prozess teilhaben kann, das muss ich weiterhin selbst im Auge behalten. Wie es in diesem konkreten Fall dann letztendlich zu den Entscheidungen bei Designfragen des digitalen Euro kommt, bleibt für mich offen. Vor allem: Solange es keine Entscheidungen gibt, passiert demokratische Mitbestimmung ja auch irgendwie im Nebel.

Am Beispiel des Hearings konnten wir erleben, dass die EU-Gremien ihre Regeln einhalten und im Netz transparent unterwegs sind. Aber es bleibt für uns die Frage: Wie kommt europäische Politik aus der digitalen Finanzblase oder bleibt hier Eigenverantwortung das Schlagwort der Stunde?

Vermutlich auch Corona sei Dank war europäische Politik noch nie so nahbar wie jetzt, aber als Nicht-Profi lässt sich nicht wirklich alles verstehen, was passiert und vor allem, was das dann bedeutet. Um zu wissen, welchen digitalen Euro ich will, muss ich wissen, welche Konsequenzen die einzelnen Designfragen für mich als Bürger:in haben. Theoretisch muss ich die Antworten dazu aber selbst (im Netz) suchen. Es gehört in dieser Phase des Digitalen-Euro-Projektes weder zum Service, dass diese Blasenphänomene von den Akteuren ganz bewusst wahrgenommen und durchbrochen werden, noch werden gezielt Zielgruppen angesprochen oder zum Nachdenken angeregt. Das heißt im Prinzip: Die Pflicht der Transparenz wird ernst genommen und jede/jeder mit Interesse kann aktiv werden und sich beteiligen. Aber den Willen muss ich selbst mitbringen und hier liegt bei aller Finanzverdrossenheit und eben bei der Komplexität des Themas eine ziemlich große Schwelle.

Hinzu kommt auch, dass europäische Politik meist der Alltagswelt recht fernsteht. Themen müssten hier auf der bundespolitischen Ebene landen, damit dem Ganzen die Aufmerksamkeit gegeben wird, die es verdient. Aber da passiert zurzeit, was den digitalen Euro angeht, noch nicht viel um nicht zu sagen, zu wenig. Hier existiert nicht nur ein alleiniges Versäumnis auf EU-Ebene, auch die Bundespolitik hat in diesem Sinne noch nicht rangezoomt.

  • 1
    Ein Webstream des Hearings ist hier» online.
  • 2
    Diese besagt: „Die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die EU-Organe ihre Entscheidungen treffen, wer am Entscheidungsprozess beteiligt ist und welche Dokumente im Zuge der Vorbereitung und Annahme von Rechtsakten hervorgebracht werden. Sie haben das Recht, Zugang zu diesen Dokumenten zu verlangen und Stellung dazu zu nehmen. Außerdem haben die Bürger das Recht zu erfahren, wer Mittel aus dem EU-Haushalt erhält.“ Sie ist hier» zu finden.
  • 3
    Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sind die Unterlagen hier».
  • 4
    Warum der eNaira nicht akzeptiert wird, kann man hier» nachlesen. Mehr zu Nigeria und CBDC kann man in einer Studie über finanzielle Inklusion und CBDCs der Digital Currency Initiative aus dem Jahr 2023» nachlesen.
  • 5
    Eine Bilanz der Tagesschau zur einjährigen Einführung von Bitcoin in El Salvador gibt es hier».