An sich was Schönes: Substantive, die Verläufe ausdrücken. Mehrmals ist mir inzwischen aber das Wort „Blockchainisierung“ untergekommen. Zuletzt (mehrmals) in Blogs der DZ-Bank (auch etwa de la Rubia 2022 und dazu Coinzeit 3000 #1»). Als ob „Tokenisierung“ nicht schon schlimm genug wäre. Vom Sprachmix mal abgesehen: Man mag sich ja gern vorstellen, dass alles „auf die Blockchain“ soll – so wie auf den Herd, aufs Gleis, auf die Schiene. Ratzfatz. Fertig. Läuft.
Hilft „Blockchainisierung“ aber erstens, um den Vorgang zu verstehen? Und ist zweitens auch nur annähernd mitgesagt, dass die ganze Sache einigermaßen komplex ist? Dass da ‚etwas dranhängt‘, um es mal so vage zu sagen? Zum Beispiel könnte es sich ja doch um eine verdammt aufwendige technologische Veränderung handeln. Vom Alltag der (etwa im Bereich der DZ-Bank, es handelt sich um eine Dachorganisation der Volks- und Raiffeisenbanken) betroffenen Kundinnen und Kunden mal ganz abgesehen.
Schon „Digitalisierung“ hat sich als eine ziemlich schlechte, große Schachtel erwiesen: ein Wort, das nahelegt, man stelle Softwarelösungen einfach hin, und dann klappe das schon. Klassischer Fehler: Technik als Magie. Neue Technologien sind zumeist aber weder „einfach“ noch „eines“. Wo die Politik sich den digitalen Wandel so vorstellt, das wissen wir längst, tritt sie ratlos auf der Stelle. Wirtschaft und Verwaltung kennen das Problem. Nenne es Change Management. Nenne es: Wo ist der CIO? Nenne es: Wer kann Admin? Von der Frage, was sich für wen wie rechnet, ganz abgesehen.
Zurück zur „Blockchainisierung“ – ich sage mal so: Will eine Bank mit der Zivilgesellschaft reden, schiene mir eine weniger kompakte Ausdrucksweise hilfreich. Denn mal abgesehen von der falschen Suggestion, alles ginge „mal eben“ (und sehr schnell): Ist gemeint, dass es viele Blockchains geben wird, jedes Unternehmen irgendwann „seine“ hat? Oder wird es neue Intermediäre geben, die als technische Betreiber parallel zum ersten eine Art zweites Internet konstruieren? Oder sind es die „alten“? Du willst ein DAO eröffnen, Du willst überhaupt blockchainisieren? Dann komm auf die Google-Blockchain, Baby …!
Vor allem aber sind es ja die Regeln auf der Chain, die das Gesicht einer künftigen „Blockchainisierung“ prägen werden. Und da ist, möchte man meinen, doch noch so einiges offen. Während die optimistischen Seelen die Inklusion und die Demokratisierung loben, die dank der neuen Technologie möglich sein soll, warnen die anderen in der Hauptsache vor den Energiekosten und damit den ökologischen Folgen. Leider benötigt die neue Technologie Strom – das hat sich herumgesprochen
Was, wenn sich jedoch weder das eine noch das andere in einigen Jahren als Haupteffekt der „Blockchainisierung“ erweisen wird? Oder wenn sie ausbleibt, weil ein ganz anderer Prozess die Nase vorn hat? Man ist geneigt, ein altes Bonmot abzuwandeln: Prognosen zu Verläufen sind schwierig vorauszusagen, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.
DZ Bank-Blog: „Blockchainisierung“ des Euro (22.6.2018) https://dzresearchblog.dzbank.de/content/dzresearch/de/2018/06/22/blockchainisierung-des-euro.html [17.7.2023].
Quo vadis digitaler Euro? Über die rechtlichen Indikationen des Verordnungsentwurfs zur Einführung eines digitalen Euro
Ein Beitrag von Cederic Meier
vom 4. Juli 2023
Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission im Rahmen des Pakets zur einheitlichen Währung neben dem Verordnungsentwurf über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel1Regulation on the legal tender of euro banknotes and coins. den lang erwarteten Entwurf einer Verordnung zur etwaigen Einführung eines digitalen Euro.2Regulation on the establishment of the digital euro. Verfassungsrechtlich erhält der digitale Euro damit die ausgehende Grundlage für die demokratische Diskussion eines kollektiven Rechtsrahmens, der Gestalt und Funktion des neuen Geldmediums weitgehend bestimmen würde.
Während die parallele Entscheidung des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB) über die tatsächliche Einführung eines digitalen Euro weiterhin aussteht, benötigt der Verordnungsentwurf nun die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union, die als gemeinsame Institutionen der Gesetzgebung der Union eigene Änderungsvorschläge zur Verordnung einbringen können. In diesem Prozess gilt es fortan, das rechtliche Wesen des digitalen Euro demokratisch zu bestimmen.
Bereits in der Art und Weise der Veröffentlichung des Entwurfs innerhalb des einheitlichen Gesetzgebungspakets verdeutlicht die Europäische Kommission ein wesentliches Fundament des digitalen Euro: Der digitale Euro soll die derzeit existierende Erscheinung des Bargelds in keiner Form ersetzen, sie vielmehr ergänzen und den Bürgerinnen und Bürgern des Euroraums nunmehr die freie Wahlmöglichkeit der Zahlung mit Zentralbankgeld in barer oder digitaler Form gewähren.3Vgl. dahingehend auch die zugehörige Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 sowie die am gleichen Tag in mehreren europäischen Zeitungen veröffentlichten Beitrag von Fabio Panetta (Direktoriumsmitglied der EZB) und Valdis Dombrovskis (Exekutiver Vizepräsident der Europäischen Kommission) Warum Europa einen digitalen Euro braucht, hierzulande verfügbar unter FAZ vom 28. Juni 2023 sowie kostenlos auf dem EZB-Blog vom 28. Juni 2023. Siehe zudem die dies mehrfach betonende Gesetzesbegründung des Kommissionsentwurfs zum digitalen Euro, S. 1, 2, 9, 17.So repräsentiert ein digitaler Euro zuvorderst das ausgesprochene europäische Ziel, auch innerhalb einer sich zunehmend digitalisierenden Ökonomie (beispielsweise E-Commerce, Industrie 4.0, Web3) eine kostenlose und effektiv verwendbare Form des öffentlich emittierten Zentralbankgeldes anzubieten, die das für die moderne Geldordnung essenzielle Vertrauen in den Euro im digitalen Zeitalter langfristig zu sichern vermag. Auf dieser Linie soll ein innovativer digitaler Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ein hohes Maß an Datenschutz und Privatsphäre gewährleisten, die Finanzstabilität der Eurozone wahren und die allgemeine finanzielle Integration weiter fördern.4Gesetzesbegründung des Kommissionsentwurfs zum digitalen Euro, S. 2, 3.Der anstehende normative Gestaltungsprozess ist damit jedoch gerade erst angestoßen. Fortan gilt es, das rechtliche Wesen des digitalen Euro in den entsprechenden europäischen Gremien demokratisch zu diskutieren und es im Sinne der europäischen Gesellschaft weiter zu formen.
Zum allgemeinen politischen Rahmen einer Verordnung zum digitalen Euro
In rechtsstaatlicher Betrachtung ist zum generellen Erlass der Verordnung zunächst eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich, die die Europäische Union politisch zur Rechtssetzung ermächtigt. Die Kommission stützt diese Kompetenz auf Art. 133 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der vorsieht, dass das Europäische Parlament und der Rat die Maßnahmen erlassen, „die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind.“ Da die Währungspolitik gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. c) AEUV jedoch ohnehin in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Union fällt,5Womit das Subsidiaritätsprinzip der Unionsgesetzgebung gemäß Art. 5 Abs. 3 EUV unanwendbar ist.dürften der generellen Gesetzgebungskompetenz der Union für einen digitalen Euro unter Wahrung der normativ unabhängigen Befugnisse der EZB keine ernsthaften Zweifel entgegenstehen. Zusätzlich begründet die Kommission den Rückgriff auf Art. 133 AEUV entsprechend des Wortlauts als „erforderlich“, um die Verwendung des Euro als einheitliche Währung im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.6Gesetzesbegründung des Kommissionsentwurfs zum digitalen Euro, S. 5.
Dass die Kommission mit ihrem ausschließlichen Gesetzesinitiativrecht derart frühzeitig und noch vor der Entscheidung der EZB über die Entwicklung eines digitalen Euro im Oktober 2023 aktiv wird, ist dabei aus politischer Sicht äußerst begrüßenswert. So ist die Gestalt eines unmittelbar verbindlichen Rechtssatzes innerhalb einer Gesellschaft, die sich mittels staatlicher Strukturen politisch organisiert, die vorwiegende Grundlage der allgemeinen Akzeptanz einer kollektiv begründeten Ordnung. Für die allgemeine Akzeptanz einer neu zu schaffenden Ordnung des digitalen Euro ist es aus staatstheoretischer Perspektive somit förderlich, sie mittels eines demokratisches Gesetzgebungsprozesses normativ zu konstituieren. Die politische Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Befragung zum digitalen Euro,7Eurosystem report on the public consultation on a digital euro. Zur expliziten Berücksichtigung siehe Gesetzesbegründung des Kommissionsentwurfs zum digitalen Euro, S. 6. an der sich nach der Veröffentlichung des Report on a digital eurovon Oktober 2020 bis Januar 2021 alle Bürgerinnen und Bürger des Euroraums beteiligen konnten, ist in ihrer Intention zwar lobenswert, jedoch bleibt kritisch anzumerken, dass an der Befragung nur 8221 Menschen der knapp 343 Millionen Einwohner des Euroraums teilnahmen, die Befragung fast zweieinhalb Jahre zurückliegt und zu dieser Zeit kaum über einen digitalen Euro informiert wurde. Im weiteren Gesetzgebungsprozess wäre es für die zukünftige politische Akzeptanz und das gemeine Verständnis eines digitalen Euro daher essenziel , eine neue weitreichende und groß angelegte öffentliche Debatte über die Einführung eines digitalen Euro sowie seine etwaigen sozialen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile anzustoßen.
Der digitale Euro als öffentlich kreditiertes Zahlungsmedium
Nachdem der Verordnungsentwurf zunächst die wesentliche Intention eines digitalen Euro sowie grundlegende Begriffsdefinitionen festlegt, formuliert er in Art. 4 die wohl bedeutendste Eigenschaft eines digitalen Euro, die ihn von allen bisher existierenden digitalen Zahlungsmedien abheben würde. Ein digitaler Euro stellt eine unmittelbare Verbindlichkeit der EZB oder der nationalen Zentralbanken dar, dessen Ausgabe ausschließlich zentral durch die EZB genehmigt wird. Damit bildet ein digitaler Euro ein in seinem Bestand öffentlich kreditiertes Geldmedium, das von einer Institution garantiert wird, die innerhalb ihrer eigenen Währung insolvenzunfähig ist und damit stets den Status der Zahlungsfähigkeit erhält. Im Gegensatz dazu fußt die Nutzbarkeit des bereits digital verwendbaren Buchgeldes auf den Geschäftsbankkonten – trotz gesetzlicher Einlagensicherung – grundsätzlich auf der Liquidität einer insolvenzfähigen Geschäftsbank. Denn anders als öffentlich emittiertes Zentralbankgeld stellt dieses „private“ Buchgeld normativ zunächst ausschließlich einen rechtlichen Anspruch gegen eine Geschäftsbank auf Auszahlung des nominalen Betrages in öffentliches Zentralbankgeld dar.
Zudem soll ein digitaler Euro gemäß Art. 7 ff. des Verordnungsentwurfs – vergleichbar dem Bargeld – als gesetzliches Zahlungsmittel grundsätzlich einer generellen rechtlichen Annahmepflicht für die Tilgung von Geldschulden unterliegen. Dies gilt für die offline-Verwendung im Allgemeinen und für die online-Verwendung, soweit der Zahlungsempfänger im Euroraum ansässig bzw. niedergelassen ist (Art. 8). Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es im Rahmen der online-Verwendung im Geschäftsverkehr folglich wünschenswert, Unternehmen zur eindeutigen Kennzeichnung ihrer etwaigen Niederlassung im Euroraum zu verpflichten. Ausnahmen von der gesetzlichen Annahmepflicht sollen nur unter den im Verordnungsentwurf engen Voraussetzungen des Art. 9 möglich sein, die später gemäß Art. 11 durch die Kommission ergänzt werden können.8Gemäß Art. 38 Abs. 6 des Verordnungsentwurfs gilt die Befugnis der Kommission jedoch nur, soweit das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union keine Einwände erheben. Gemäß Art. 39 Abs. 3 soll die Befugnis zum Erlass der delegierten Rechtsakte (neben Art. 11 auch Art. 33, 34 und 35) zudem jederzeit durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union widerrufbar sein.Insbesondere soll ein Ausschluss der Annahmepflicht gemäß Art. 10 nicht durch einseitig vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahlungsempfängers ermöglicht werden. Auf dieser Linie trifft die Verordnung Regelungen, die weit in die mitgliedstaatlichen Zivilrechtsordnungen hineinwirken.
Als gesetzliches Zahlungsmittel könnte sich ein digitaler Euro derart als universelle Eintrittskarte in die Welt der digitalen Ökonomie des Euroraums etablieren. Als öffentliches Geldmedium würde ein digitaler Euro einerseits die unmittelbare Sicherung durch die staatliche Hoheitsgewalt genießen und andererseits als gesetzliches Zahlungsmittel eine im Grundsatz wirtschaftliche Allzweckwaffe zur sofortigen Tilgung eingegangener Schuldverhältnisse verkörpern. Mittels eines digitalen Euro würde im demokratischen Sinne so die Möglichkeit der allgemeinen Partizipation an der digitalen Marktwirtschaft – ohne Einflussnahme und notwendige Unterwerfung unter die gesetzten Regeln privater Zahlungsanbieter – öffentlich garantiert werden.
Zugang und Nutzung des digitalen Euro als politische Fragen
Der Verordnungsentwurf setzt sich in den Art. 13 ff. weiterhin ausführlich mit Zugang und Nutzung des digitalen Euro auseinander. Gemäß Art. 13 sollen die praktischen Marktprozesse demnach primär von zugelassenen privaten Anbietern von Zahlungsdiensten wie beispielsweise Geschäftsbanken koordiniert werden, ohne eine direkte vertragliche Beziehung der Endnutzer mit der EZB oder den nationalen Zentralbanken entstehen zu lassen (Art. 13 Abs. 6).9Die generelle Zulassung der Zahlungsanbieter des digitalen Euro richtet sich somit folglich nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 des Verordnungsentwurfs bleibt dabei jedoch eindeutig, dass sich dieser Haftungsausschluss ausschließlich auf die konkrete Ausführung der Zahlungsdienste bezieht, der digitale Euro seine Eigenschaft als unmittelbare Verbindlichkeit einer insolvenzunfähigen Zentralbank aber dennoch uneingeschränkt bewahrt. Der Entwurf verpflichtet die privaten Zahlungsanbieter ferner, allen anfragenden Endnutzern gleichermaßen und unabhängig von der Wahrnehmung anderer Angebote, klar benannte, grundlegende digitale-Euro-Dienste kostenlos zur Verfügung zu stellen.10Die entsprechende Auflistung dieser Dienste findet sich in Annex 2 des Verordnungsentwurfs. Entgelte für darüberhinausgehende Dienste dürfen unter strenger Aufsicht der EZB nur in verhältnismäßiger und vergleichbarer Höhe zu anderen angebotenen digitalen Zahlungsmethoden erhoben werden (Art. 17 Abs. 2). Mittels weiterer Informationspflichten (Art. 13 Abs. 8) sowie differenzierten Antidiskriminierungs- und Inklusionsvorschriften (beispielsweise Art. 14 Abs. 4, Art. 22 Abs. 1, 2) trifft der Verordnungsentwurf insgesamt bereits weitreichende und wirksame Vorkehrungen für eine uneingeschränkte finanzielle Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger des Euroraums in die digitale Ökonomie.
In der konkreten Verwendung lässt der Verordnungsentwurf – wie es ob der bisherigen Äußerungen der EZB zu erwarten war – gemäß Art. 15 Abs. 1 und Art. 16 die Möglichkeit offen, die wirtschaftliche Funktion des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel instrumentell zu begrenzen. Um die Finanzstabilität des Euroraums zu schützen, ist davon auszugehen, dass eine im Wert noch offene Obergrenze der Geldmenge, die Bürgerinnen und Bürger maximal in digitalen Euro halten dürfen, durch die EZB etabliert wird. Andernfalls wäre zu erwarten, dass zahlreiche Endnutzer ihr Buchgeld von den Geschäftsbankkonten vollständig in das System des digitalen Euro umlegen, um ihr Kapital unmittelbar an eine insolvenzunfähige Zentralbank zu binden. Trotz dieser Obergrenze sollen die konkreten Zahlungsvorgänge innerhalb der Infrastruktur des digitalen Euro in unbestimmter Höhe ermöglicht werden. Der dabei zusätzlich benötigte Betrag würde von einem Geschäftsbankkonto des Schuldners ergänzt („reverse waterfall functionality“) und im erhöhten Betrag auf einem Geschäftsbankkonto des Gläubigers gutgeschrieben werden („waterfall functionality“). Derart würde die Infrastruktur des digitalen Euro eine vielfach geforderte Funktion erfüllen: Eine allumfassende Zahlungsabwicklung in einem öffentlich abgesicherten und garantierten System.11So stellt die Zahlungsinfrastruktur des digitalen Euro eine echte Alternative zu privaten Instant Payment Systemen wie PayPal dar und erfüllt ähnliche Funktionen wie das häufig gelobte öffentliche Zahlungssystem PIX der brasilianischen Zentralbank.
Überdies sollen die Zahlungsvorgänge gemäß Art. 30 Abs. 1 in nur wenigen Sekunden erfolgen, was die allgemeine Tilgungssicherheit und Effizienz gegenüber traditionellen Zahlungsinstrumenten erheblich stärkt. Auch dem Schutz der Daten, die zwangsläufig bei allen Handlungen im digitalen Raum entstehen, sowie der Privatsphäre wird in den Art. 34 ff. des Verordnungsentwurfs weitreichend Rechnung getragen. Entsprechend der Verordnungsbegründung soll dieser Schutz auf modernsten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung oder Verschlüsselung aufbauen. Unter dem Begriff des „programmierbaren Geldes“ schließt der Verordnungsentwurf in Art. 24 Abs. 2 zudem aus, die Verwendbarkeit des digitalen Euro für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu beschränken. Ein programmierbarer Einsatz des digitalen Euro in Smart Contracts, in M2M Payments oder im Internet of Things, wie er bspw. mittels der Blockchain Technologie möglich wäre, soll damit wohl hingegen keineswegs ausgeschlossen werden.
Aus politischer Sicht stehen alle genannten rechtlichen Wesenszüge und Eigenschaften eines digitalen Euro indessen vollständig zur demokratischen Disposition des europäischen Gesetzgebers. Derart etabliert die Diskussion um einen digitalen Euro die historisch wohl bislang einzigartige Chance, eine völlig neue Erscheinung des Geldes demokratisch zu formen. Münz-, Papier- und Buchgeld werden im modernen Verfassungsstaat zwar ebenfalls rechtlich reguliert, stellen in ihrem existenziellen Ursprung jedoch vordemokratische Ideenkonstrukte dar. In der digitalen Welt werden die exakten Spielregeln der Zahlungsvorgänge gleichwohl bis heute primär von privaten Zahlungsanbietern diktiert. Ein digitaler Euro würde aus diesem Blick eine moderne Alternative bieten, dessen Nutzung stets der freien Wahlmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger des Euroraums unterliegt.
Gemäß Art. 38 Abs. 6 des Verordnungsentwurfs gilt die Befugnis der Kommission jedoch nur, soweit das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union keine Einwände erheben. Gemäß Art. 39 Abs. 3 soll die Befugnis zum Erlass der delegierten Rechtsakte (neben Art. 11 auch Art. 33, 34 und 35) zudem jederzeit durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union widerrufbar sein.
Die entsprechende Auflistung dieser Dienste findet sich in Annex 2 des Verordnungsentwurfs.
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So stellt die Zahlungsinfrastruktur des digitalen Euro eine echte Alternative zu privaten Instant Payment Systemen wie PayPal dar und erfüllt ähnliche Funktionen wie das häufig gelobte öffentliche Zahlungssystem PIX der brasilianischen Zentralbank.
Eindrücke von der re:publica 23 – Zwischen digitalem Zentralbankgeld und finanzieller Bildung
Ein Beitrag von Erik Meyer
vom 22. Juni 2023
„Die re:publica hat sich zur wichtigsten Medien- und Gesellschaftsmesse der Republik gemausert“, resümiert der Tagesspiegel. 2023 stand sie unter dem Motto „Cash“. E-Fin & Demokratie war Anfang Juni in Berlin vor Ort.
Die re:publica lockt jährlich tausende Besucher:innen nach Berlin, um sich mit netz- und anderen politischen Themen zu beschäftigen. Auch wenn es beim Thema Cash ausdrücklich um mehr als nur digitales Bezahlen gehen sollte, waren doch ein paar Beiträge damit befasst. Auffällig war aber, dass dies zumeist abseits der größten Bühne stattfand. Auf der Stage 1 wurden prominent die großen (weltanschaulichen) Fragen behandelt. Neben bekannteren Sprecher:innen aus der Medienöffentlichkeit schlugen hier auch der Finanz- sowie der Wirtschaftsminister auf. Befragt wurden beide mal mehr, mal weniger kritisch.
Eine der wenigen Ausnahmen war der Medienwissenschaftler Sebastian Gießmann. In seiner Keynote Bar oder mit Karte? Warum wir neue Infrastrukturen des Geldes brauchen1Hier geht es zum Youtube-Video des Vortrags. fokussierte er letztlich den digitalen Euro. Er zeigte ihn als politisches Handlungsfeld, das nicht nur etablierte Stakeholder, sondern auch Bürger:innen betrifft. Aber sonst wurde digitales Zentralbankgeld nur in kleineren Arenen thematisiert: mal aus Perspektive des Verbraucherschutzes, mal aus der von Bundesbank oder Bundesdruckerei. Und für eFin & Demokratie setzte sich Carola Westermeier mit der Frage auseinander: Brauchen wir den digitalen Euro oder (wie) geht Geld demokratisch?2Hier geht es zum Youtube-Video des Vortrags
Während es dabei oft wenig konkret zuging, lieferte Kudzai M. Mubaiwa vom TechHub „AfriLabs“ eine dichte Beschreibung zur Zukunft des Geldes aus der Sicht dreier afrikanischer Städte.3Hier geht es zum Youtube-Video des Vortrags. Hier blitzte in der Darstellung der diversen technologischen Optionen und ihrer jeweils spezifischen lokalen Anwendung sogar Optimismus auf: Digitales Bezahlen ermögliche alltägliche Innovationen, die keineswegs nur den etablierten Eliten vorbehalten seien.
Pay me, if you can
Soziologisch anregend war auch eine Präsentation aus dem akademischen Kontext. Das Schweizer Forschungsprojekt Digital Payments: Making payments personal and social» vermittelte Einblicke in die Transformation von sozialen Beziehungen und des Einkaufens durch die Features vor allem mobilen Bezahlens mit dem Smartphone. Verändern etwa digitale Bezahldienste das Verhalten der Beteiligten, wenn es um das Begleichen der Rechnung bei einem Date geht?
Schließlich lieferte die integrierte TINCON als Konferenz für digitale Jugendkultur noch Impulse, die aber nicht nur für Jugendliche von Interesse waren. Der Beitrag N26, Klarna und Co – Neobanking als Sparkasse der GenZ? von Victor Neumann vom Verein Invest it! verdeutlichte anschaulich die Notwendigkeit verstärkter finanzieller Bildung. Gerade bei Jugendlichen populäre Buy now, pay later-Dienste wurden hier als Herausforderung charakterisiert. Hier müsse dringend besser über die Risiken aufgeklärt werden. Wo aber dieser Bedarf nicht durch Bildungsinstitutionen befriedigt werde, entstehe eine Leerstelle, die Gefahr laufe, von fragwürdigen Finfluencern gefüllt zu werden.
Auffällig abwesend war im Programm eine Auseinandersetzung mit klassischen Kryptowerten respektive damit in Verbindung stehenden Erscheinungsformen wie Kryptobörsen. Dass parallel zur re:publica die US-amerikanische Börsenaufsicht mit Klagen gegen zwei große Handelsplattformen vorging, um eine schärfere Regulierung zu erzwingen zeigt hingegen, wie virulent solche Fragen gewesen wären. Nur zu Bitcoin gab es immerhin drei Angebote, die aber auch nicht im Sinne einer kontroversen Debatte konzipiert waren – während zwei interessante Beiträge zum Thema zudem noch parallel stattfanden. Überhaupt wurden die zum Teil doch ganz unterschiedlichen Ansätze und Interessen der anwesenden Akteur:innen kaum als strittig ausgewiesen oder diskutiert, sondern eher als Patchwork präsentiert: die re:publica 2023 – ein Markt voller Möglichkeiten, ein Kirchentag ohne Konfessionen.
Vom 5. bis zum 7. Juni 2023 findet die re:publica, das Festival für die digitale Gesellschaft, in Berlin statt. Dieses Jahr unter dem Motto “CASH”. eFin & Demokratie wird vor Ort sein und stellt hier die mit dem Projekt in Verbindung stehenden Events – sowie im Update jene thematisch verwandten Vorträge vor, die uns besonders interessieren.
Unser Beitrag auf der re:publica
▷ Montag, 5. Juni 2023, 16:15 – 16:45 Uhr
Demokratiefragen desDigitalen Euro mit Dr. Carola Westermeier
Für das Projekt „eFin & Demokratie” stellt die Sozialwissenschaftlerin Carola Westermeier» in einem Lightning Talk die Frage Brauchen wir den Digitalen Euro oder (wie) geht Geld demokratisch?». „Digitales Zentralbankgeld”, im Moment ein primär von Expert:innen und Stakeholdern diskutiertes Thema, hat gesamtgesellschaftliche Aspekte, die oft zu kurz kommen. Deswegen steht es derzeit auch bei uns im Fokus.
Carola Westermeier diskutiert auf der re:publica die Bedeutung, die ein digitaler Euro als öffentliche Option im Gegensatz zu privaten Angeboten beim digitalen Bezahlen haben könnte. Wir freuen uns bei dieser Gelegenheit mit allen, die Demokratiefragen zu Digitalgeld haben, ins Gespräch zu kommen! Mehr zur Veranstaltung auf unsere Webseite»
Aber auch bei anderen Gelegenheiten, die mit unserem Projekt in Verbindung stehen, sind wir anzutreffen:
Panel zu Blockchain als kontroverser Finanztechnologie – mit Dr. Carola Westermeier
Videospiel und Gespräch zur Geldgeschichte– mit Dr. Aaron Sahr
Im Rahmen des Diskursprojekts hat sich ein Format konstituiert, in dem Persönlichkeiten über fachliche Grenzen hinweg gegenwärtige Entwicklungen im Bereich „Geld – Technik – Demokratie” reflektieren. Mit dabei ist Aaron Sahr, der die Forschungsgruppe „Monetäre Souveränität“ am Hamburger Institut für Sozialforschung leitet und Gastprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg ist. Er beteiligt sich am Panel Ohne Moos nix los? Die Geschichte des Geldmachens in Videogames».
▷ Dienstag, 6. Juni 2023, 17:30 – 18:30 Uhr
Vortrag über Bitcoin in einer demokratischen Gesellschaft mit Friedemann Brenneis
Austausch zu Praxis und Perspektiven von Bitcoin mit Friedemann Brenneis
Friedemann Brenneis organisiert darüber hinaus ein Kritisches Bitcoin Meetup» als offenes Diskussionsforum für Fragen rund um dieses Digitalgeld.
▷ Mittwoch, 7. Juni 2023, 13:15 – 14:45 Uhr
re:publica Update #1
Darüber hinaus interessieren wir uns , passend zum Beitrag von Carola Westermeier, noch insbesondere für diese Events, die digitales Zentralbankgeld (CBDCs) allgemein und den digitalen Euro thematisieren :
Lightning Talk der Vorständin des VerbraucherzentraleBundesverbands zum digitalen Bezahlen
Expertise aus der Deutschen Bundesbank zu Bargeld und digitalem Euro
Wo punktet Bargeld und welchen Mehrwert könnte ein digitaler Euro liefern? Dazu äußern sich Heike Wörlen und David Ballaschk unter der Überschrift Cash meets CBDC: Wie unser Geld morgen aussieht».
▷ Montag, 6. Juni 2023, 15:30 – 16:00 Uhr
Innovationen aus der Bundesdruckerei?
Müssen dieBanknoten der Zukunft» vielleicht nicht nur digital, sondern auch nachhaltig und inklusiv sein? Darüber denkt Dieter Sauter im Kontext konkurrierender Bezahlsysteme nach.
▷ Dienstag, 6. Juni 2023, 11:45 – 12:15 Uhr
Welchen digitalen Euro braucht unsere Zivilgesellschaft?
Finanzplatz mit Finanzierungsproblem: Ein Zeichen für den Euro?
Ein Beitrag von Erik Meyer
vom 22. Mai 2022
Bargeld verflüchtigt sich zunehmend in digitalen Zahlungsmitteln und -verfahren. Wie viel wen da die symbolische Vergegenständlichung einer Währung im öffentlichen Raum kosten darf, wurde in Frankfurt verhandelt.
Sie ist ein urbanes Symbol: die 14 Meter hohe Euro-Skulptur, die in der Frankfurter Innenstadt steht. Aufgestellt wurde das Werk des Künstlers Ottmar Hörl zur Einführung der europäischen Gemeinschaftswährung zum Jahreswechsel 2001/2002 vom Frankfurter Kultur Komitee.1Zu dessen Informationen zur Euro-Skulptur geht es hier». Damals war das 50 Tonnen schwere Leuchtobjekt noch in der Nachbarschaft der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt (siehe Gebäude rechts im Foto), die inzwischen in einen spektakulären Neubau am Main umgezogen ist. Ungeachtet dessen erfreut sich das überdimensionale Euro-Zeichen einiger Beliebtheit. Es dient nicht nur als Foto-Motiv für internationale Stadttourist:innen, sondern auch als Ort öffentlicher Auseinandersetzungen, etwa als die Occupy Wall Street-Bewegung dort ein Protest-Camp aufschlug.
Das Euro-Zeichen von Ottmar Hörl vor dem ehemaligen Gebäude der Europäischen Zentralbank (rechts).
Doch die Popularität hat ihren Preis: 200.000 € werden jährlich für Instandhaltung und Betrieb des blau-gelben Leuchtkörpers veranschlagt. Diese Summe konnte der gemeinnützige Verein aber nicht mehr ohne Weiteres aufbringen: Während der Vandalismus zunehme, so war zu hören, seien Sponsor:innen-Gelder weniger geworden. Denn das Monument löst ganz unterschiedliche Emotionen aus: Die einen halten es für „Kult” und votieren für den Erhalt,2Siehe auch das Voting der Hessenschau hier». die anderen kommentieren etwa unter einem betreffenden Zeitungsartikel, es gehöre wie der Euro selbst auf den „Müllhaufen der Weltgeschichte”3Köhler, Manfred: Euro-Skulptur in Frankfurt kann vielleicht bleiben» (FAZ, 12.08.2022)..
Die Veröffentlichung der Misere und die Rede von einer baldigen Versteigerung des Objekts führte zu einer politischen Diskussion. Die Stadt Frankfurt sah sich jedenfalls nicht in der Lage, den vakanten Betrag alleine zu übernehmen; das gäbe die Haushaltslage nicht her. Und so stand im Raum, dass sich außer der Kommune noch die EZB und das hessische Finanzministerium an der Finanzierung beteiligen sollen. Auch die FDP im zuständigen Ortsbeirat 1 wollte den Verlust des Wahrzeichens für die Europastadt Frankfurt verhindern, vertrat aber ein Crowdsourcing-Modell: „Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden; vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert.”4Antrag der FDP im Ortsbeirat 1 vom 19.08.2022, OF 533/1». Eine hübsche Idee, die Geschäftsbanken und Gemeinsinn an der Graswurzel packen wollte.
Doch so kam es nicht: An Stelle alteingesessener und ehrwürdiger Institute hat ein in Frankfurt präsentes Finanz-Startup zugesagt, die Kosten für die nächsten fünf Jahre zu übernehmen. Unter dem Namen Caiz Coin wird von diesem ein islam-konformer Kryptowert entwickelt. Dieses Islamic-Finance-Projekt verbindet nun sein Logo inklusive muslimischer Mondsichel (Hilal) vor Ort mit dem Euro-Zeichen und feiert dies als Mega-Marketing-Move. Ob in Zeiten kollabierender Kryptobörsen fünf Jahre hier eine realistische Förderdauer ist, bleibt allerdings abzuwarten. 2027 könnte dann aber auch ein Digitaler Euro in den Startlöchern stehen und die EZB an einer lebensweltlich-symbolischen Verankerung von digitalem Zentralbankgeld interessiert sein.
In seinem Buch Zeitenwende des Geldsystems. Vom Bankengeld zum digitalen Zentralbankgeld sieht Joseph Huber Stablecoins ungewöhnlich positiv. Welche Stabilität versprechen sie in dieser „Zeitenwende“?
Wer ein informatives Lehrbuch sucht – nicht plakativ kurz, sondern etwas ausführlicher und dabei angenehm erzählend angelegt, ist bei Joseph Huber gut aufgehoben. Streng genommen finden wir auch hier wieder die „Revolution“ » im Titel, denn Zeitenwende des Geldsystems spielt zumindest auf die alte, astronomische Bedeutung des Wortes an: die Kreisbahn eines Planeten „revolutioniert“ sich, wenn der Stern vom Betrachterstandort aus gesehen plötzlich in Gegenrichtung läuft. „Wende“ enthält immerhin (im Gegensatz zur Revolution) auch ein Stück Kontinuität: Aus der Sicht des Planeten selbst dreht sich der Kreis einfach nur weiter.
Huber ist bekannt für die These, dass der Umstieg auf einen – den Bürgern direkt zur Verfügung stehenden – digitalen Euro historisch überfällig ist. In Europa und weltweit würde der Finanzmarkt enger mit der Realwirtschaft verkoppelt und damit sicherer werden. Huber begrüßt auch eine wieder mächtigere Rolle der Zentralbanken, die er nicht nur als Hüter der Geldstabilität sieht, sondern auch als Partner von Bürgern und Unternehmen. Mit dem Stichwort „Vollgeld“ bezeichnet Huber, was ein – gut aufgesetzter – digitaler Euro aus seiner Sicht am Ende wäre: ein vollwertiges digitales Bargeld mit Vorteilen, die das physische Bargeld nicht hat.
Was den Krypto-Markt angeht, fällt auf, dass Huber Stablecoins ungewöhnlich positiv sieht. Wer Zentralbank-Geld schätzt, wird natürlich auch parallel schwingende „Kryptos“ begrüßen: Besser an eine Währung angedockt als free floating. Das gilt nicht nur für das Verwenden stabiler Coins (stabil im Sinne von: überschaubare Schwankungen, überschaubare Risiken). Auch die Geldwelt insgesamt sollte auf diese Weise vom Zentralbankhandeln her getaktet bleiben – wenn nicht sogar bestimmt.
Sind Stablecoins also das beste beider Welten? Bin vermutlich zu wenig eingedacht, aber ohne Weiteres verstehe ich das nicht. Worin genau liegt der Witz von „stable“? Vor allem dann, wenn es auch digitales Zentralbankgeld (CBDC) gäbe, und dies ebenfalls per Blockchain? Wird jemand, der oder die auf die Unsicherheiten staatsferner Quasi-Währungen keine Lust hat, nicht lieber gleich komfortabel bei den staatlichen Stabil-Lösungen bleiben?
Bei Huber wird dieser Punkt nicht klar. Sollte es nur um die Psychologie von Leuten gehen, die Sicherheit wollen, Zentralbankgeld aber meiden? Oder gibt es irgendwelche technischen Tricks, die sich aus dem Zusammenspiel von „echtem“, volatilem Krypto und „stable“ ergeben? Oder sind Stablecoins zur Schließung von Lücken attraktiv, die die internationalen Zahlungsnetzwerke lassen, so dass sie eher einem Interims-Bezahlsystem gleichen als einer Währung, die ich auf Dauer nutze?
Irgendwo hörte ich, es ginge lediglich darum, eine Art Brücke zu bauen. In beide Richtungen. Also nicht nur, um harte Kryptofans wieder auf die Außenringe staatsnaher Angebote zu holen, sondern auch, um kryptoferne Menschen wie mich auf eben diese Außenringe hinauszulocken. Schwimmflügel also fürs Schwimmlernbecken? Mit Huber: Nein. Nicht. Frage umso mehr: „Stable“ Coins – warum nun genau?
Joseph Huber: Zeitenwende des Geldsystems. Vom Bankengeld zum digitalen Zentralbankgeld. Marburg: Metropolis, 2022.
Finanzsektor, Kryptowerte und Demokratie: Empfehlungen des Rats für Digitalethik
24. April 2023
Der Rat für Digitalethik» wurde von der Hessischen Landesregierung gegründet, um ethische Aspekte der Digitalisierung zu identifizieren und die Landesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu beraten. Als wissenschaftliche Direktorin des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung ist Prof. Dr. Petra Gehring Mitglied im Rat für Digitalethik. Dieser hat Ende 2022 Empfehlungen zu den Herausforderungen der digitalen Transformation für die Stabilität von Demokratie» vorgelegt. Wir dokumentieren daraus den dritten Abschnitt mit dem Titel Finanzsektor, Kryptowerte und Demokratie.
„Die Welt des Geldes ist durch Digitalisierung deutlich abstrakter und unübersichtlicher geworden. Global tätige Internetkonzerne planen eigene Zahlungsmittel und treten damit in eine Art Konkurrenz zum Staat. Digitale Finanzprodukte, dezentrale Kreditvergabe und andere dezentrale Finanzprodukte („De-Fi“) boomen. Krypto-Werte („Krypto-Währungen“) wie Bitcoin oder Ether erfreuen sich als staatsferne Zahlungsmittel sowie als Spekulationsgegenstände mit zeitweilig hohen Renditen einer wachsenden Beliebtheit. Zahlreiche alternative Anlage- und Investitionsangebote knüpfen ebenso an die Idee eines gänzlich dem staatlichen Einfluss entzogenen Wirtschaftens an. Solche Angebote sind oft komplex, schwer durchschaubar und nicht selten unseriös. Kryptowerte unterliegen enormen Schwankungen, was deren Verwendung riskant macht. In Zeiten hoher Inflation könnte die Risikobereitschaft dennoch weiter steigen – und auch die Anziehungskraft von auf Gewinnmaximierung angelegten, libertär-anarchistischer Internet-Ideologien ist beträchtlich. Krypto-Communities grenzen sich nicht selten von demokratischer (Rechts)Staatlichkeit mehr oder weniger offen ab. Technik soll Recht und demokratische Diskurse ersetzen. Frustration über „den Staat“ kann hier Existenzkrisen und Verschuldung nach sich ziehen.
Das Wissen der Bevölkerung über Geldanlagen und Finanzmarktmechanismen generell ist in Deutschland gering und ungleich verteilt. Erst recht gilt dies für das Wissen über die digitale Transformation des Finanzsektors, die ein globales Phänomen ist, den europäischen Alltag jetzt aber erreicht hat. Zugleich drängen digitale Bezahlverfahren in Europa ganz generell die Nutzung von Bargeld zurück. Die Covid-19-Pandemie hat diese Entwicklung auch in Deutschland – einem relativ bargeldfreundlichen Land – verstärkt. Digitales Bezahlen ist oft bequem. Es ist aber niemals anonym, was Befürchtungen vor gläsernen Kundinnen und Kunden und womöglich einem Überwachungsstaat weckt. Welcher Mix einer künftigen Geldnutzung passt also zu einer Demokratie?
Digitale Finanzkompetenzen stellen eine wichtige – und unterschätzte – Dimension derjenigen digitalen Kompetenzen dar, an denen es in der Gesellschaft aktuell fehlt. Eine auf Befähigung aller Beteiligten ausgerichtete Bildungspolitik muss dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen digitale Finanzkompetenzen erlangen. Benötigt wird ein digitaler Verbraucherschutz, der sich in verstärktem Maße auf komplexe Finanzprodukte erstreckt. Gerade für das Land Hessen mit dem herausragenden Finanzplatz Frankfurt/Rhein-Main ist vor einem pauschalen Hype rund um neue Finanzprodukte zu warnen. Eine leistungsfähige Strafverfolgung sollte auch dem Schutz vor digitaler Finanzkriminalität und digitalen Betrugsformen dienen
Ergänzend schlägt der Rat für Digitalethik der Hessischen Landesregierung vor, eine breite, öffentliche und partizipative Diskussion über den „Digitalen Euro“ zu initiieren, also über digitales Zentralbankgeld, dessen Einführung die Europäische Zentralbank derzeit erwägt. Das erforderliche Maß an Wissen, um dieses für die Demokratie wichtige Projekt zu verstehen und zu bewerten, fehlt derzeit weitgehend – denn Geld ist etwas, das alle angeht. Selbst in den verantwortlichen Institutionen ist digitales Zentralbankgeld ein Thema, mit dem sich Fachleute intensiv befassen müssen. Veränderungen der Währung stellen eine Schlüsselfrage für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Staat dar. Die Hessische Landesregierung sollte daher die zu erwartende Diskussion über die Einführung und Ausgestaltung eines „Digitalen Euro“ (als einer Art anonymes digitales Bargeld) nicht nur passiv abwarten, sondern das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern eröffnen. Durch derartige partizipative Diskurse kann das Land Hessen ein Vorreiter bei der demokratischen Ausgestaltung einer künftigen digitalen Zentralbankwährung für Europa sein.“
Welche Chancen und Risiken birgt digitales Bezahlen – und wie funktioniert es überhaupt? Dieser Frage geht Martin Karcher in seinem „BitBlockKryptoComic“ für Jugendliche und junge Erwachsene nach, an dem er als Mercator-Journalist in Residence bei ZEVEDI zu arbeiten begonnen hat.
„Leute, wartet mal, ich muss hier noch Geld abheben“ – „Für was brauchst du denn Bargeld?“: Ein Dialog zwischen vier Jugendlichen über Bezahlformen entbrennt. Ist es denn so wichtig, Geld physisch in der Hand zu haben? Viel praktischer ist es doch, es mit einem Klick oder auch nur einer Bewegung zu versenden. Bezahlen in einer digitalisierten Welt. Doch welche Infrastrukturen stecken dahinter? Und was kann dabei alles schief gehen, vor allem auch in der Art und Weise, wie wir mit den neuen Technologien umgehen? Sind die neuen Digitalwerte und -techniken eine Befreiung oder verstricken wir uns selbst in neue Unwägbarkeiten – von der Abhängigkeit von technischem Wissen bis hin zur Entstehung von finanziellen Nöten, wenn wir beispielsweise in die „Buy now, pay later“-Schuldenfalle geraten? Welche Chancen und Risiken bergen Bitcoins und andere Kryptowährungen? Ist es gut, sich von Banken und Staat abkoppeln zu wollen? Und was ist eigentlich die Blockchain-Technologie, die hinter vielem steckt? Fragen über Fragen, die sich mit dem Thema Digitalgeld beschäftigen. Und denen sich Martin Karcher in seinem „BitBlockKryptoComic“ widmet.
Der Comiczeichner Martin Karcher
Der studierte Kommunikationsdesigner und freischaffende Künstler Martin Karcher aus Leipzig, der lange Zeit in Berlin tätig war, ist vor allem als Illustrator und Graphikdesigner gefragt. Ob Sachbücher, Schulbücher oder Projektbroschüren, in den verschiedensten Formen und Kontexten lassen sich Martin Karchers Zeichnungen finden. Nicht nur Anleitungen und Abschlussberichte vermag er durch seine anschauliche Darstellungsweise aufzuwerten, auch abstrakteren Themen widmet er sich, wie zum Beispiel bei seinen Illustrationen im Herausgeberwerk der Bertelsmann Stiftung 2019: „Twelve Stars. Philosophen schlagen einen Kurs für Europa vor“.
Doch das Herz schlägt vor allem höher, wenn er sich der Königsdisziplin seines Metiers widmet: einen eigenen Comic zu entwerfen und zeichnerisch zum Leben zu erwecken. Sein letztes eigenes Großprojekt ist „Little Jane’s Mars Road Trip“, doch Auftragsarbeiten binden häufig zu viel Zeit, um sich den eigenen Ideen zu widmen.
Zugang über das Medium
Mit künstlerischem Blick wendet sich Martin Karcher den Fragen des digitalen Bezahlens zu. Wie können abstrakten Vorgänge der Digitalisierung anschaulich dargestellt werden, sodass sich auch junge Erwachsene angesprochen fühlen? Vor allem wenn sie sich noch nicht damit beschäftigt haben, was eigentlich passiert, wenn man mit seiner EC-Karte oder mithilfe von Smartphone oder Smartwatch bezahlt?
Drehbuchautor, Redakteur und Zeichner in einem, erarbeitet er sich die Inhalte über Recherchen und in Gesprächen mit dem „eFin & Demokratie“-Team des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung. Denn sein Zugang ist das Medium selbst: Martin Karcher ist ein Meister des bildlichen Erzählens. In Sachen Digitalisierung des Finanzwesens ist er dagegen ein Laie – genau dies hilft ihm aber, mit einem Blick, der durch Expert:innenengespräche geschärft wurde, die richtigen Fragen für sein Zielpublikum zu stellen.
Auf Grundlage der Diskussionen über Digitalisierung, Bitcoin und andere Kryptowerte, Blockchain-Technologie und vielem mehr entwarf er ein sogenanntes Storyboard. Auf ihm übersetzt sich das Narrativ, das der Comic erzählt, in einzelne Bildsequenzen. Es wird genau festgelegt, welche Szene sich auf welchem Bild abspielt: Welche Inhalte werden transportiert, welche Texte stehen dazu in Sprechblasen – und wer sagt sie überhaupt, welche Figuren sind anwesend in der Szene? Wie drücken sie ihre Haltung durch Gestik und Mimik aus? Und was vermitteln sie bereits durch ihre je spezifische Figürlichkeit, für welchen Typ stehen sie, welche Symbolik spricht aus ihren Kleidern, Accessoires etc.?
Was man als Drehbuchautor:in alles auf dem Schirm haben muss, welche komplexe Übersetzungsleistung abstrakter Themen in eine bildlich-anschauliche Szenerie gefordert ist, erläuterte Martin Karcher in einem internen Vortrag der Geschäftsstelle des ZEVEDI.
Interview mit Videograph Rainer Lind
Die Form dieses Projekts und der künstlerischen Tätigkeit ist nichts, was uns alltäglich begegnet, wir sehen meist nur die Produkte. Umso spannender ist es, näher hinzuschauen, denn hinter der künstlerischen Schaffensgeschichte steckt meist auch immer eine persönliche sowie eine bestimmte Haltung. Diese sichtbar zu machen und in einem porträtartigen Video festzuhalten, versteht Videograph Rainer Lind auf ausgezeichnete Weise. Seine Interviews laden zur Selbstreflexion ein und eröffnen vielgestaltige Perspektiven auf andere Lebenswelten. Als er sich anbot, ein Interview mit Martin Karcher zu führen, das Schüler:innen wie auch allen anderen Interessierten Einblicke in Leben und Werk eines Comiczeichners gewährt, waren alle Beteiligten hellauf begeistert.
Die beiden Videoportraits finden Sie hier» und hier».
Vortrag in der Bertolt-Brecht-Schule Darmstadt
Nicht nur das Thema ist brisant für Jugendliche und junge Erwachsene, auch der Zugang über Comiczeichnungen ist ansprechend und hochinteressant in ihrer Entstehung – vor allem für künstlerisch versierte Schüler:innen. So staunten die Schüler:innen des Kunstleistungskurs der Bertolt-Brecht-Schule in Darmstadt nicht schlecht, als Martin Karcher ihnen vorführte, wie Schritt für Schritt seine Figuren in Photoshop Konturen annehmen. Denn Digitalisierung hält überall Einzug, auch im künstlerischen Schaffensprozess. Gebannt folgten die Schüler:innen dem Vortrag und nutzten die Gelegenheit, sich in der Diskussionsrunde mit dem Künstler auszutauschen.
Aufgezeichnet und damit künstlerisch festgehalten wurde die Veranstaltung ebenfalls von Rainer Lind, sodass Interessierte sie sich weiterhin jederzeit hier» anschauen können.
Präsentation seiner Arbeit in einer Kurzausstellung in Kooperation mit dem Kunstforum der TU Darmstadt
Die sechs Wochen der Residency waren eine intensive Zeit – allerdings zu kurz, um einen ganzen Comic fertigzustellen. Einblicke in das „Making of“ konnten Interessierte aber bereits Mitte Dezember 2022 bekommen. In einer Kurzausstellung im Foyer des Wilhelm-Köhler-Saals in der TU Darmstadt präsentierte Martin Karcher die Entstehung wie den Stand des „BitBlockKryptoComics“ sowie einige ältere Zeichnungen im Rahmen einer Kooperation mit dem Kunstforum der TU Darmstadt. Die Präsentation wurde von den Videointerviews abgerundet, die Rainer Lind führte, die in einer Videoinstallation zu einer näheren Beschäftigung mit dem Künstler einluden.
Nach einleitenden Grußworten von Prof. Dr. Petra Gehring, wissenschaftliche Direktorin des ZEVEDI sowie Leiterin des Diskursprojekts „eFin & Demokratie“, und Julia Reichelt, Leiterin des Kunstforum, war ein persönlicher Austausch mit dem Künstler über seine Werke möglich – und diese Chance ließen sich viele nicht entgehen. Kunstinteressierte konnten des Weiteren an einer Führung von Julia Reichelt durch das Kunstforum teilnehmen, in dem derzeit unter dem Titel „Still Life“ Werke von Cristof Yvoré ausgestellt wurden.
Der BitBlockKryptoComic erscheint im Herbst 2023 im Zwerchfell Verlag, wir freuen uns schon sehr darauf, die fertigen Zeichnungen bewundern zu können. Vielen herzlichen Dank an Martin Karcher für spannende Einblicke, die er uns ins „visual storytelling“ gewährte!
Wie nah ist Europa? Erfahrungen von der virtuellen Teilnahme an einem EU-Hearing zum digitalen Euro
Ein Beitrag von Isabel Schmidt
vom 24. April 2023
eFin & Demokratie hat das public hearing der Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (ECO) des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) „A Digital Euro – Challenges and Opportunities“ am 7. September 2022 per Videostream besucht.1 Ein Webstream des Hearings ist hier» online. Wir sind überrascht über die dichte und nachhaltige Dokumentation der EU-Gremien im Netz und fragen uns gleichzeitig, was die virtuelle Präsenz der europäischen Institutionen tatsächlich an demokratischen Mitwirkungseffekten nach sich ziehen kann.
Ein Klick und ich bin mitten in der Sitzung der Fachgruppe des Brüsseler Wirtschafts- und Sozialausschusses. Es geht verblüffend einfach, europäische Politik zu mir nach Hause auf den Bildschirm zu holen und live daran teilzunehmen.
Selbst Fragen lassen sich von allen Anwesenden an das Gremium stellen, die ad hoc aufgegriffen und beantwortet werden. Das ist keineswegs ein Zufall. Alle EU-Gremien, zu denen der Ausschuss gehört, arbeiten nach einer 100 Prozent Transparenz-Regel.2Diese besagt: „Die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die EU-Organe ihre Entscheidungen treffen, wer am Entscheidungsprozess beteiligt ist und welche Dokumente im Zuge der Vorbereitung und Annahme von Rechtsakten hervorgebracht werden. Sie haben das Recht, Zugang zu diesen Dokumenten zu verlangen und Stellung dazu zu nehmen. Außerdem haben die Bürger das Recht zu erfahren, wer Mittel aus dem EU-Haushalt erhält.“ Sie ist hier» zu finden. Grundlage für diese Regel ist die Annahme, dass diese Transparenz dazu beitragen könne, europäische Bürgerinnen und Bürger zu einer aktiveren Teilnahme am demokratischen Leben der EU anzuregen.Tatsächlich lassen sich alle Aktivitäten minutiös nachvollziehen und einsehen. Das heißt, Sitzungen können gestreamt werden, Vorgänge zu Gesetzesentscheidungen werden nachvollziehbar und teilweise in 23 (!) verschiedenen europäischen Sprachen bereitgestellt. Dokumente sind im Netz verfügbar – selbst bis zurück ins Jahr 1999.3Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sind die Unterlagen hier».
Europäische Politik ist erstaunlich präsent im Netz, aber wer schaut hin?
Beim Surfen und Livestreamen entsteht so der Eindruck, europäische Politik ist zu 100 Prozent im Netz erlebbar. Diese digitale Spiegelung der EU-Politikebene lässt uns staunen und ist einer Abbildung und Transparenz deutscher Politik im Netz wahrscheinlich um Längen voraus. Trotzdem drängen sich Fragen auf: Wie nah sind Bürger:innen den politischen Entscheidungsprozessen? Existieren womöglich trotz digitaler Barrierefreiheit Hindernisse der Inhalte? Wer nimmt üblicherweise den Service in Anspruch, vor allem: Wer, der nicht sowieso am Thema dran ist? Und was ist mit all jenen, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen andere digitale Barrieren im Wege stehen?
Aber kommen wir erstmal wieder zurück zum Thema der Sitzung, der geplanten Einführung eines digitalen Euro. Alle Zuhörer:innen können also Fragen über den Chat stellen und unsere Fragen werden tatsächlich aufgegriffen. Wir fragen, wie Erfolg in Bezug auf die Nutzer:innen-Anzahl des digitalen Euro bemessen wird und wie ein inklusiver digitaler Euro aussehen müsste, damit er von allen Menschen genutzt werden kann. Also eine Möglichkeit der Nutzung, unabhängig davon, ob Personen ein Bankkonto, Ausweispapiere, Internetzugang oder eine Behinderung haben. Das heißt auch, unabhängig davon, ob jemand Endgeräte besitzt oder diese bedienen kann.
Wie wird der Erfolg des digitalen Euro bemessen? Was passiert, wenn der digitale Euro scheitert?
Womöglich steht hinter dem Verzicht auf Aussagen zu Erfolgskriterien hierzu die Angst vor Maßnahmen, die umgesetzt werden könnten, falls der digitale Euro nicht genutzt werden sollte. Einführungen von CBDCs (CBDC: Digitales Zentralbankgeld) können scheitern. Das zeigt das Beispiel des eNaira in Nigeria, der aktuell existiert aber aus mangelndem Vertrauen in die Zentralbank trotz dringendem Bedarf nur von 0,5 Prozent der Bevölkerung genutzt wird.4Warum der eNaira nicht akzeptiert wird, kann man hier» nachlesen. Mehr zu Nigeria und CBDC kann man in einer Studie über finanzielle Inklusion und CBDCs der Digital Currency Initiative aus dem Jahr 2023» nachlesen. Das zeigen auch Beispiele aus Finnland und Ecuador, wo eingeführte CBDCs an den Kosten scheiterten und wieder abgeschafft wurden.
Was, wenn der digitale Euro scheitert? Bleibt er dann ein freiwilliges zusätzliches Tool oder sind nachträgliche Gegensteuerungen denkbar, die einen Nutzen fördern oder gar ein Anfangsguthaben umfassen – das ist zwar ein nicht unbedingt passendes, da „kryptisches“ Beispiel –, wie bei der Einführung des Bitcoin in El Salvador, die eine Verwendung und das Herunterladen zunächst zur Erfolgsstory machten?5Eine Bilanz der Tagesschau zur einjährigen Einführung von Bitcoin in El Salvador gibt es hier». In der Diskussion hierzu nannte beim public hearing der EU die Programmmanagerin des digitalen Euros der EZB, Evelien Witlox, dass es keine zahlenmäßigen Benchmarks gebe, sondern man sich am Erreichen der selbstgesetzten Ziele messe, also der Bereitstellung von Zentralbankgeld unter veränderten (digitalen) Bedingungen und der Unabhängigkeit der EU-Zone von amerikanischen Bezahlsystemen sowie der Stärkung der europäischen Wirtschaft.
Wie sieht ein inklusiver digitaler Euro aus?
Zur Frage der Ausgestaltung eines möglichst inklusiven digitalen Euros, also einem Zahlungsmittel, auf das alle Bürger:innen zugreifen können, gibt es gleich mehrere Antworten. Iacob Alin (Chairman of Association of Romanian Financial, Rumänien) betont, dass ein gutes Design, welches eine offline-Nutzung möglich mache und Weiterbildungen zu digitalen Finanzthemen hier von zentraler Bedeutung seien. Jonas Gross (Digital Euro Assoziation, Frankfurt) geht davon aus, dass ein einfacher technischer Zugang wichtig sei. Er verweist auf das Beispiel Chinas, wo anlässlich der Winterolympiade verschiedene Geräte – unter anderem Handschuhe – den digitalen Yuan, kurz e‑CNY, ermöglichten. Alexandra Maniati (European Banking Federation, Brüssel) hingegen erwidert, dass sie keinen Bedarf einer finanziellen Inklusion sehe, da jede:r Anrecht auf Zugang zu einem Bankkonto habe und sieht das Problem auf der Ebene der digitalen Inklusion, also nur einem Zugang zum Internet.
Kann digitale Transparenz alleine eine aktive Teilnahme am demokratischen Leben ermöglichen?
Die Tatsache, dass unsere Fragen in der Sitzung aufgegriffen und von allen einstimmig als wichtig bezeichnet wurden, hinterlässt bei mir zunächst ein wohliges Gefühl der Selbstwirksamkeit und ich gewinne den Eindruck, dass ich tatsächlich ganz nah dran bin. Doch dieses Gefühl verschwindet relativ schnell wieder. Fragen werden zwar adressiert, aber wie es danach weitergeht und wo es weitere Momente gibt, in denen ich als Bürger:in am Entscheidungs-Prozess teilhaben kann, das muss ich weiterhin selbst im Auge behalten. Wie es in diesem konkreten Fall dann letztendlich zu den Entscheidungen bei Designfragen des digitalen Euro kommt, bleibt für mich offen. Vor allem: Solange es keine Entscheidungen gibt, passiert demokratische Mitbestimmung ja auch irgendwie im Nebel.
Am Beispiel des Hearings konnten wir erleben, dass die EU-Gremien ihre Regeln einhalten und im Netz transparent unterwegs sind. Aber es bleibt für uns die Frage: Wie kommt europäische Politik aus der digitalen Finanzblase oder bleibt hier Eigenverantwortung das Schlagwort der Stunde?
Vermutlich auch Corona sei Dank war europäische Politik noch nie so nahbar wie jetzt, aber als Nicht-Profi lässt sich nicht wirklich alles verstehen, was passiert und vor allem, was das dann bedeutet. Um zu wissen, welchen digitalen Euro ich will, muss ich wissen, welche Konsequenzen die einzelnen Designfragen für mich als Bürger:in haben. Theoretisch muss ich die Antworten dazu aber selbst (im Netz) suchen. Es gehört in dieser Phase des Digitalen-Euro-Projektes weder zum Service, dass diese Blasenphänomene von den Akteuren ganz bewusst wahrgenommen und durchbrochen werden, noch werden gezielt Zielgruppen angesprochen oder zum Nachdenken angeregt. Das heißt im Prinzip: Die Pflicht der Transparenz wird ernst genommen und jede/jeder mit Interesse kann aktiv werden und sich beteiligen. Aber den Willen muss ich selbst mitbringen und hier liegt bei aller Finanzverdrossenheit und eben bei der Komplexität des Themas eine ziemlich große Schwelle.
Hinzu kommt auch, dass europäische Politik meist der Alltagswelt recht fernsteht. Themen müssten hier auf der bundespolitischen Ebene landen, damit dem Ganzen die Aufmerksamkeit gegeben wird, die es verdient. Aber da passiert zurzeit, was den digitalen Euro angeht, noch nicht viel um nicht zu sagen, zu wenig. Hier existiert nicht nur ein alleiniges Versäumnis auf EU-Ebene, auch die Bundespolitik hat in diesem Sinne noch nicht rangezoomt.
Diese besagt: „Die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die EU-Organe ihre Entscheidungen treffen, wer am Entscheidungsprozess beteiligt ist und welche Dokumente im Zuge der Vorbereitung und Annahme von Rechtsakten hervorgebracht werden. Sie haben das Recht, Zugang zu diesen Dokumenten zu verlangen und Stellung dazu zu nehmen. Außerdem haben die Bürger das Recht zu erfahren, wer Mittel aus dem EU-Haushalt erhält.“ Sie ist hier» zu finden.
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Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sind die Unterlagen hier».
Digitaler Euro: Europäische Rechtssetzung und organisierte Zivilgesellschaft
Ein Beitrag von Erik Meyer
vom 24. April 2023
Die Diskussion um die Einführung eines Digitalen Euro nimmt Fahrt auf. Die Europäische Zentralbank sondiert derzeit dessen Einführung, im Rahmen ihrer politischen Unabhängigkeit in einem mehrjährigen Prozess. Auch wenn eine Grundsatz-Entscheidung offiziell noch gar nicht gefallen ist, hat die EU-Kommission nun mit dem begonnen, was als „Rechtsetzungsarbeit” bezeichnet wird, denn: „Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.Für die Ausgabe eines digitalen Euro und die Entscheidung über seine technischen Merkmale ist die EZB zuständig, doch muss der digitale Euro zuvor durch eine EU-Verordnung, in der seine wesentlichen Aspekte festgelegt sind, eingeführt werden”, heißt es in einem Dokument der Kommission.1 Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier».
Schon im Vorfeld der Formulierung einer Verordnung werden nun weitere Akteur:innen tätig, im vorliegenden Fall der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA). „Der EWSA ist ein beratendes Gremium der EU, in dem soziale und wirtschaftliche Interessenvertreter die EU-Organe (Rat, Kommission und Europäisches Parlament) unterstützen und Vorschläge zu Gesetzesinitiativen einbringen”, erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung.2Siehe den Eintrag Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)» von M. Große Hüttmann im Europalexikon der Bundeszentrale für politische Bildung. Insofern fungiert dieses 329-köpfige Gremium im europäischen Gesetzgebungsprozess in thematisch einschlägigen Politikfeldern als Vertretung der „organisierten Zivilgesellschaft”3So die Selbstdarstellung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses» auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union. .
Doch das politische System der EU erscheint vielen seiner Bürger:innen als intransparent. Und auch der Blick auf eine Anhörung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zeigt begrenzte Ansatzpunkte für Information und Beteiligung bei der Einführung eines digitalen Zentralbankgelds.
Beratung und Beteiligung: Ein Blick in die Black Box
Im beschriebenen Kontext hat die EWSA-Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (ECO) am 7. September 2022 eine öffentliche Anhörung unter dem Titel „A Digital Euro: Challenges and Opportunities” durchgeführt .4Siehe die vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss veröffentlichten Angaben und Ressourcen zur Anhörung hier». Dieses Hearing diente der Formulierung einer Initiativstellungnahme zum Thema. Es wurde als Hybrid-Event durchgeführt, live online übertragen und auch als Aufzeichnung dokumentiert.5Die Veröffentlichung der Anhörung ist hier» verfügbar.
Darüber hinaus waren Interessierte etwa via Twitter im Vorfeld schon darauf hingewiesen worden, dass Fragen mittels des Online-Tools Slido gestellt werden können, die dann aber erst redaktionell freigegeben werden mussten. In der Anhörung wurden mehrere dieser Fragen von dem die Sitzung leitenden ECO-Präsidenten Stefano Palmieri vorgetragen und an Hearing-Teilnehmende im Anschluss an deren Präsentationen gestellt. Dies korrespondierte womöglich damit, dass vor Ort kaum Personen anwesend waren, die Fragen vortrugen. Es stellte jedenfalls eine niedrigschwellige Möglichkeit zu einer vagen Form der Beteiligung dar, die prinzipiell jeder und jedem offenstand.
Das Format ermöglichte so eine Art europäische (Mikro-)Öffentlichkeit, deren Fehlen ja grundsätzlich oft beklagt wird. Des Weiteren schließt sich daran die Berichterstattung für eine Fach- und Themenöffentlichkeit an, wie etwa im Online-Magazin Coindesk6Siehe z.B. Digital Euro to Focus on Personal Use, Not Web3, EU Officials Say» (7.9.2022) von Jack Schickler. oder auf der Website Global Government Fintech7Siehe den Beitrag Government payments among three priority use cases for digital euro: ECB» (7.9.2022) von Ian Hall.. Gleichermaßen blieb das Event eher exklusiv, vor allem was eine gesamteuropäische sprachliche Vermittlung angeht: Englisch oder Französisch waren eine Voraussetzung zum Verständnis. Der EU-Politik- sowie Finanzjargon erhöhten die Hürde weiter. Inhaltlich war die Veranstaltung einigermaßen informativ: Es gab einen Einblick in den aktuellen Stand der Überlegungen der EZB, der von der Programm-Managerin des Digitalen Euro, Evelien Witlox, referiert wurde. Auch die EU-Kommission war einschlägig durch den Referatsleiter der Abteilung Digitale Finanzen, Jan Ceyssens, vertreten. Darüber hinaus wurden ganz unterschiedliche Standpunkte repräsentiert, die von der Perspektive der Bankenbranche über die Forderung nach der Berücksichtigung derjeniger EU-Bürger:innen, die den Euro gar nicht als Währung haben, bis hin zur Ablehnung von digitalem Zentralbankgeld überhaupt reichte. Ein solcher Beratungsprozess ist aber nur der Auftakt für das komplexe Verfahren, das nun ansteht. Im Zentrum der politischen Entscheidungen zum Digitalen Euro stehen dann der Europäische Rat, die EU-Kommission und das Europäische Parlament, die alle wiederum in sich heterogene Interessen repräsentieren.
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Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier».
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