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    Akzentfarbe: Dunkelblau Autor: Petra Gehring Uncategorized Verantwortungsblog

    Verantwortungsbewusst forschen in geopolitisch und digitalpolitisch unübersichtlicher Lage? Die Zivilklausel der TU Darmstadt

    Muss sich das Wissenschaftssystem in der aktuellen geopolitischen Lage anders aufstellen als bisher? Verbesserter Schutz wissenschaftlicher Infrastrukturen, Abwehr von Cyberangriffen, Desinformation und Spionage sowie das Retten von Daten vor staatlichem Zugriff sind dringliche Themen. Aber auch die sogenannten Zivilklauseln sind in die Diskussion geraten. Soll man sie kritisch hinterfragen?

    Verantwortungsbewusst forschen in geopolitisch und digitalpolitisch unübersichtlicher Lage?
    Das Beispiel der Zivilklausel der TU Darmstadt

    Muss sich das Wissenschaftssystem in der aktuellen geopolitischen Lage anders aufstellen als bisher? Verbesserter Schutz wissenschaftlicher Infrastrukturen, Abwehr von Cyberangriffen, Desinformation und Spionage sowie das Retten von Daten vor staatlichem Zugriff sind dringliche Themen. Aber auch die sogenannten Zivilklauseln sind in die Diskussion geraten. Soll man sie kritisch hinterfragen? Denn eine technisch und strategisch wirksame Verteidigung braucht ja womöglich Know How aus der Forschung. Wie der nachfolgende Beitrag zeigt, steigt der außenpolitisch bedingte Verantwortungsdruck jedoch sogar, der auf der Forschung liegt. Gute Zivilklauseln passen somit sehr gut in die heutige Zeit.

    Von Petra Gehring | 21.10.2025

    Drohne und Friedenstaube. Erstellt mit Adobe Firefly.

    Seit der durch den Überfall Russlands auf die Ukraine besiegelten Zeitenwende ist die Wissenschaft widerstreitenden Botschaften ausgesetzt. Einerseits wird beklagt, an deutschen Wissenschaftseinrichtungen und namentlich Universitäten finde keine auf militärische Nutzung ausgerichtete Forschung statt. Zivilklauseln seien daher abzuschaffen, „militärisch“ und „zivil“ solle man besser nicht trennen. Andererseits fordert die Wissenschaftspolitik von den Forschenden, sich dringend mehr als bisher um die „Sicherheitsrelevanz“ ihrer Arbeitsergebnisse zu kümmern. Es gelte Kooperationsbeziehungen zu überprüfen, Projekte mit internationalen (und hier dann vor allem militärischen) Bezügen neu zu beleuchten und Wissen nicht naiv weiterzugeben. Die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – wie auch ihrer Einrichtungen – steige in diesem Punkt. Bedenken absenken wie zugleich intensivieren, Forschungsprojekte nicht länger hinsichtlich militärischer Relevanz und Dual Use prüfen, sie aber doch mit Blick auf geopolitische Konflikte verstärkt hinterfragen, so das paradoxe Doppelsignal.

    Hinzu kommt ein Weiteres: die Einsicht, dass fortgeschrittene Digitalisierung die Aufgabe verschärft. Durch digitale Vernetzung und intensiven Datenaustausch wird die Kontrolle über die weltweite Verwendung eigener Forschungsergebnisse stark erschwert. Zudem hat man die Wissenschaft seit Jahren auf eine „Offenheit“ der Datenweitergabe verpflichtet: Open Access, Open Data, Open Science. Diese Verpflichtungen bestehen fort. Dennoch liegt auf der Hand, dass geopolitisch verantwortungsbewusste Forschung gerade im Bereich digitaler Prozesse noch kaum Orientierungskriterien besitzt. Wie abgestuft „offen“ sollen also die Daten, sollen die Forschungsprozesse heute sein? Wie bewertet man überhaupt die Sicherheitsrelevanz digitaler Forschung?

    Aber auch generell hat die Forschung, will sie die Botschaften aus der Politik ernst nehmen, ein Konkretisierungsproblem. Wie prüfe ich als verantwortungsbewusste Wissenschaftlerin mein geplantes Projekt, wenn inzwischen neben der Russischen Föderation auch China und die USA als potentiell schwierige Partner gelten müssen? Diese Frage führt zum Thema Zivilklausel zurück.

    Die Zivilklauseln deutscher Hochschulen sind ganz unterschiedlich formuliert und entstammen verschiedenen Phasen der friedens- und konfliktpolitischen Diskussion. So legt die früheste, die aus den 1980er Jahren stammende Zivilklausel der Universität Bremen die Forschung ihrer Angehörigen in umfassender Weise auf „zivile Forschung“ und das Verfolgen „nur zivile(r)“ Zwecke fest (vgl. Initiative Hochschulen für den Frieden o.J.). Dies entspricht einer der Zeit des Kalten Krieges entstammenden Sichtweise: Abrüstung bringt Frieden. Militärisch nutzbare Forschung („Rüstungsforschung“) sollte demzufolge ausschließlich in der Industrie erfolgen oder aber gar nicht.

    Für die Zivilklauseln der 2010er Jahre treten die Illegitimität von Angriffskriegen, das Problem der Kriegführung durch nichtstaatliche Akteure sowie die Verteidigung und Friedenssicherung als Zielstellung demokratisch legitimierter militärischer Aktivitäten nach vorn. Ein Beispiel für eine Antwort auf die in Sachen Frieden komplexer gewordene Situation ist die Zivilklausel der TU Darmstadt. Diese wurde 2012 einstimmig in der Grundordnung der Universität verankert und 2014 ebenfalls einstimmig durch ein Umsetzungsverfahren ergänzt. Namentlich das – bundesweit nach wie vor einzigartige – Umsetzungsverfahren ist von hoher Bedeutung. Man wollte kein Symbol, sondern etwas, das pragmatisch handhabbar ist, und gerade dadurch realitätsnah wirksam. Die Darmstädter Zivilklausel fordert von daher im Kern: eine praxisnahe, an den Parametern des Grundgesetzes orientierte und vor allem konkrete Reflexion auf den Kontext des eigenen Forschungsvorhabens und dessen Vereinbarkeit mit dem Ziel einer „friedlichen“ (nicht zwingend aber „zivilen“) Nutzbarkeit von Forschung. Dual Use wurde im Zuge der Diskussionen über die Zivilklausel als echtes und schwieriges Problem erkannt, das alle Disziplinen betrifft und in der Universität eine kontinuierliche, von Vertrauen geprägte Diskussion verdient. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können seit 2014 das Zivilklauselverfahren aus freien Stücken nutzen und gewinnen so eine Entscheidungssicherheit, welche forschungspolitische Appelle an eine letztlich unbestimmte Individualverantwortung der Forschenden nicht bieten.

    Wie sieht nun die Zivilklausel der TU Darmstadt aus? Entscheidend ist die Trennung dreier Ebenen: „Ziele“, „Zwecke“ und typische „Verwendungsweisen“. Diese sind in gesonderten Schritten prüfbar. Den Ebenen entsprechen drei Verpflichtungsgrade („verpflichtet“, „sollen“, sich „ausrichten … auf“). Ergebnisse der Betrachtung eines Vorhabens im Abgleich der drei Ebenen werden letztlich summarisch betrachtet. Der Wortlaut der Zivilklausel ist der folgende:

    „Forschung, Lehre und Studium an der TU Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“ (TU Darmstadt 2025)

    Mit dieser Staffelung sind zunächst die friedlichen (nämlich: nicht im zwischenstaatlichen, terroristischen o.ä. Sinne aggressiven) „Ziele“ im Sinne eines K.-o.-Kriteriums entscheidend. Die Universität untersagt Forschungen für Aggressoren, Forschungsergebnisse dürfen, soweit das irgend absehbar ist, nicht in die Hände unfriedlicher Nutzer kommen. Reine Verteidigung wäre demgemäß aber ein friedliches Ziel.

    Die zweite Frage der militärischen oder aber zivilen „Zwecke“ der Nutzung stellt ein Soll-Kriterium dar, das Forschung zu militärischen Zwecken – bei erwiesen friedlichen Zielen – zulässt. Zugleich lässt es aber auch Forschung für „Ziviles“ nur dann zu, wenn dies nicht im Rahmen aggressiver, kriegerischer Ziele zum Tragen kommt. Anders gesagt: Es kann „unfriedliche“ zivile wie auch „friedliche“ militärische Zwecke der Forschung geben.

    Auf der dritten Ebene der Ausrichtung einer späteren Verwendung des Forschungsergebnisses geht es um das Problem des Missbrauchs. Hinsichtlich einer nicht zielgemäßen (nämlich von friedlichen Zielen abweichenden), späteren außerwissenschaftlichen Verwendung von Forschungsergebnissen ist noch einmal die Leitdifferenz militärisch/zivil von Interesse. Hier besagt die Zivilklausel, dass man nach Möglichkeit Forschungsergebnisse auf eine zivile Verwendung hin optimieren sollte. Hinter dieser Maxime steht die Annahme, dass eine Optimierung von Dual Use-Forschungser­gebnissen hin auf eine spätere zivile Verwendung deren ungewollte unfriedliche Nutzung unwahr­scheinlicher macht. Also mindestens vorbeugen helfen kann. Soll ein Forschungsergebnis militärische Zwecke erfüllen können und nicht in dieser Weise optimierbar sein, ist es umso wichtiger, dass die spätere Verwendung absehbar nur friedlichen Zielen dient.

    Die Kriterienpaare lassen sich – um den Preis von ein wenig Vereinfachung – kreuz­tabellarisch aufeinander beziehen (s. Bild). Sie bilden ein Gitter, das unfriedliche Zielstellungen ächtet, Zwecke auf die Ziele beziehbar macht sowie darüber hinaus anregt, über Opti­mierungs­möglichkeiten nachzudenken.

    Eine Zivilklausel des beschriebenen Typs hat einerseits einen normierenden, andererseits einen prozeduralen Sinn. Sie ist nicht nur in einer realistischen Weise auf Frieden ausgerichtet, sondern tatsächlich umsetzungs­geeignet. Die Klausel mag komplex scheinen. Sie befähigt die Universitätsmitglieder aber dazu, die Frage einer möglichen Kritikalität von Forschungsvorhaben herunter­zubrechen und zu bewerten.

    An der TU Darmstadt wird eine solche Bewertung seit nunmehr 15 Jahren einvernehmlich praktiziert. Jedes Jahr beantwortet die Ethikkommission Anfragen durch ausführliche Rückmeldungen. Im Ergebnis zeigt sich, dass einerseits nicht wenige Forschungsvorhaben trotz militärischer Zwecke als mit der Zivilklausel vereinbar betrachtet werden konnten. Andererseits waren Forschungspläne – etwa mit Forschungsgruppen, an denen Wissenschaftler autokratischer, die Wissenschaftsfreiheit also nicht achtender, aggressiv kriegführender Staaten beteiligt waren, oder mit Industriepartnern, die unfriedliche Regime mit Waffen beliefern – nicht mit der Zivilklausel vereinbar. Gemäß der Darmstädter Zivilklausel ist auch ein einem Verteidigungsressort zugeordneter, aber vielfach Grundlagenforschung unterstützender Förderer (wie die deutsche Bundesregierung, aber auch die US-amerikanische DARPA) nicht per se ein Problem. Sondern es kommt eben auf den konkreten Forschungsgegenstand an und die konkreten Partner.

    Die Darmstädter Zivilklausel eignet sich außerdem dafür, über digitale Lösungen zu diskutieren, einschließlich „Big Data“, Infrastrukturfragen und „KI“. Digitale Artefakte dienen oft sehr variablen Zwecken und sind in ihren Anwendungen kaum begrenzt. Forschung folgt hier typischerweise „zivilen“ Zwecken. Entstehende Produkte sind aber eben doch oft fast standardmäßig auch in Szenarien aggressiven Staatshandelns verwickelt. Die Bewertung eines „Digital Dual Use“ ist schwierig. Wo beginnt der zivile, aber unfriedliche Bereich? Immerhin wird durch die Zivilklausel ein Augenmerk auf die hier existierende Problemstellung möglich.

    Wie schon angedeutet, würde eine Abschaffung von Zivilklauseln (wie auch eine Beseitigung der Trennung der Differenz von „militärisch“ und „zivil“ im Blick auf Forschung) nicht nur eine Kultur der differenzierten Betrachtung des möglicherweise ungewollten Impacts von Forschung konterkarieren, sondern auch das durch die Politik heute neu geforderte Mehr an geopolitischer Verantwortung. Zumal dies ja in jedem konkreten Forschungsprojekt zum Tragen kommen soll. Die DFG fordert sogar, Projekte während ihrer Durchführung einem Monitoring zu unterziehen. Die Bewertung sei „eine kontinuierliche Aufgabe in der Leitung von Forschungsprojekten […], nicht zuletzt, weil sich die politischen Rahmenbedingungen in Partnerländern über die Zeit verändern und eine Neubewertung erforderlich sein kann.“ (DFG 2023: 4). Bislang sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gleichwohl auf sich allein gestellt, was die Auseinandersetzung mit der Sicherheitsrelevanz der eigenen Forschung angeht. Denn die Hinweise, auch der DFG, bleiben vage. Sie rät Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaftlern „Prüf- und Reflexionsschritte“ vor allem für den Umgang mit inter­nationalen Kontakten und Kooperationen an. Dies zielt auf „Risiken“ ab, die in Kontakt­beziehungen und Partnerschaften liegen. In der Forschung selbst gelegene Problemstellungen werden kaum betrachtet. Auch die besonderen Herausforderungen datenintensiver digitaler Projekte, Fragen der Nutzung digitaler Infrastrukturen und die unklare Zukunft von Open Science haben die DFG und andere Forschungs­organi­sa­tionen bislang nicht wirklich adressiert (vgl. Gehring/Lambach 2024).

    Die DFG kündigt gleichwohl an, auch im Rahmen von DFG-Förderanträgen sei künftig im Antragstext unter dem Punkt „… zu möglichen sicherheitsrelevanten Aspekten“ die Vertretbarkeit eines For­schungs­­projektes „schon beim Anschein des Vorliegens eines Risikos“ (DFG 2023: 3) obligatorisch zu erläutern. Ebenso müssten Gutachtende sowie die DFG-Fachkollegien „von der Vertretbarkeit der Durchführung des Projektes überzeugt sein“, sonst sei es nicht zu bewilligen; und „in der Gesamt­betrachtung“ sei die Reflexion auch danach nicht abgeschlossen.

    Das an der TU Darmstadt praktizierte Ziviklausel-Umsetzungsverfahren stellt in dieser Lage einen Ankerpunkt dar, der es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erlaubt, eine Verant­wortung wahrzunehmen, die ihnen grundsätzlich obliegt – heute aber sogar mehr als früher. Zivilklauseln sind keine Patentlösung für alles. Das bestätigen alle, die sich mit der Materie hinreichend praxisnah befassen. Immerhin sind sie aber angesichts der gegebenen geopolitischen Relevanz der Frage, was mit Forschungsergebnissen passieren sollte und was nicht, deutlich praktikabler als der pauschale Verweis auf „Risiken“ oder auf „Ethik“.

    Wer vorschlägt, Zivilklauseln zu streichen, so lautet daher mein Fazit, wird nicht herumkommen um die rasche Einführung einer äquivalenten (und hinreichend griffigen) Verfahrenslösung, die es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erlaubt, in der Frage sicherheitsrelevanter Forschung in einer geopolitisch unübersichtlichen Zeit diejenige Verantwortung zu übernehmen, die man von ihnen fordert.

    DFG (= Deutsche Forschungsgemeinschaft) (2023): Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen. Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), September 2023. https://www.dfg.de/de/grundlagen-themen/grundlagen-und-prinzipien-der-foerderung/sicherheitsrelevante-forschung [18.10.2025]

    Gehring, Petra/Lambach, Daniel (2024): Offene Wissenschaft versus Zeitenwende: Neue Dilemmata in Sachen (Forschungs-)Datenzugang. In: Steffen Augsberg und Marcus Düwell (Hrsg.), Datenzugangsregeln zwischen Freigabe und Kontrolle. Frankfurt am Main, New York (Campus) 2024. S. 381-396.

    Initiative Hochschulen für den Frieden (o.J.): Liste aktueller Zivilklauseln sortiert nach dem Datum ihres Bestehens. http://www.zivilklausel.de/index.php/bestehende-zivilklauseln#3H [18.10.2025]

    TU Darmstadt (2025): Webseite der Ethikkommission. https://www.intern.tu-darmstadt.de/gremien/ethikkommisson/auftrag/index.de.jsp [18.10.2025]

    Gehring, Petra (2025): Wie verantwortungsbewusst forschen in geopolitisch und digitalpolitisch unübersichtlicher Lage? Das Beispiel der Zivilklausel der TU Darmstadt. In: Verantwortungsblog. https://zevedi.de/die-zivilklausel-der-tu-darmstadt/ [21.10.2025]. https://doi.org/10.60805/hb31-jw33.


    Petra Gehring
    ist Professorin für Philosophie an der TU Darmstadt, hat daneben Politik und Recht studiert, publiziert zu „digitalen" wie auch anderen Themen und leitet ZEVEDI.

  • Über den Blog
    Der ZEVEDI-Verantwortungsblog hat die Frage zum Gegenstand, wie gut es uns im Zusammenleben mit Digitaltechnologien geht. Er kommentiert die Ambivalenzen, die Steuerungsprobleme und die Vertretbarkeit des digitalen Wandels. Was an möglicherweise kritischen Technikfolgen (und Markteffekten) sollte man in den Blick nehmen und diskutieren? Wo sind Sorgen angebracht? Wie passt Digitalisierung zu Freiheit und Demokratie? Welche Regeln braucht eine digitale Gesellschaft? Wovon sollte – weil es kritisch werden könnte – die Rede sein?

    Es schreiben Autor:innen aus dem ZEVEDI-Netzwerk sowie Gäste darüber, was sie lernen und erforschen, was sie beunruhigt und was sie fasziniert.

    DOI: 10.60805/5c9w-7n74
    ISSN:  2943-9124

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