Die Kryptohaltefrist – Deutschlands überflüssigstes Steuergeschenk
Ein Beitrag von Co-Pierre Georg
10. März 2026
Fast zwei Drittel aller privaten Kryptogewinne in Deutschland bleiben steuerfrei – ein in Europa nahezu einmaliger Sonderweg. Vier Reformmodelle zeigen, wie die Kryptolücke geschlossen werden könnte – mit Mehreinnahmen von bis zu 11,4 Milliarden Euro allein für 2024.
47,3 Milliarden Euro: So viele Gewinne haben deutsche Kryptowertinvestor:innen im Jahr 2024 realisiert. Wegen einer in Europa nahezu einzigartigen Regelung bleiben fast zwei Drittel dieser Gewinne steuerfrei – während Kursgewinne aus Aktien seit 2009 grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen. Die Folge ist eine „Kryptolücke“: eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen Assetklassen – mit spürbaren Folgen für Steuergerechtigkeit und staatliche Einnahmen.
Welche Größenordnungen hier im Raum stehen, zeigt Abbildung 1: Selbst unter konservativen Annahmen (u. a. Investitionsrückgang durch höhere Krypto-Steuern und hohe Steuer-Compliance) liegen die potenziellen Mehreinnahmen je nach Reformmodell bei bis zu 11,4 Milliarden Euro – allein für das Jahr 2024.

Der deutsche Sonderweg im europäischen Vergleich
Der Kern des deutschen Sonderwegs bei der Kryptobesteuerung ist die sogenannte Haltefrist: Im Privatvermögen sind Gewinne aus Krypto-Assets bei Verkauf nach mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei. Das ist innerhalb der EU die Ausnahme, nicht die Regel. Viele Mitgliedstaaten besteuern Krypto-Gewinne ähnlich wie andere Kapitalanlagen – teils pauschal, teils progressiv; einige setzen auf Vermögens- oder fiktive Renditemodelle. Abbildung 2 macht sichtbar, wie klein die Gruppe der Länder mit Haltefristbefreiung ist.

Was ist die „Kryptolücke“?
Die Lücke hat zwei Komponenten. Erstens: Durch die Haltefrist werden langfristige Kursgewinne steuerfrei gestellt – ein Privileg, das bei Aktien nicht existiert. Zweitens: Selbst bei kurzfristigen Gewinnen ist die Durchsetzung schwierig, weil Transaktionen auf vielen Plattformen stattfinden und die Datenlage für Finanzverwaltungen lange Zeit lückenhaft war. Schätzungen aus der Branche gehen davon aus, dass nur ein kleiner Teil aller steuerpflichtigen Krypto-Gewinne korrekt erklärt werden.
In zwei Bundestagsdebatten im Herbst 2025 wurde diese Ungleichbehandlung pointiert benannt. Bei der Verabschiedung des DAC‑8‑Umsetzungsgesetzes am 6. November 2025 kritisierte Isabelle Vandre (Die Linke) „den absurden Sonderweg“ der Haltefrist und forderte deren Abschaffung. Einen Monat später, in der Bundestagsdebatte zum Thema Bitcoin am 5. Dezember, sprach Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) von einer „Kryptolücke“, die dringend geschlossen werden müsse. Und auch SPD-Abgeordneter Jens Behrens signalisierte Bereitschaft, das Thema in einem Gesetzgebungsprozess gemeinsam anzugehen.
Der Begriff Kryptolücke trifft das Problem ziemlich genau: Wenn große Gewinne in einer Assetklasse systematisch anders behandelt werden, entsteht nicht nur ein Einnahmeverlust – es erodiert auch die Wahrnehmung von Fairness und Gleichbehandlung.
Warum Sonderbehandlung?
Ökonomisch ist schwer zu begründen, warum ausgerechnet Krypto-Assets dauerhaft günstiger behandelt werden sollten als vergleichbare risikobehaftete Kapitalanlagen. Bisher ist es in Deutschland so, dass Kryptoassets als private Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Kunst oder Oldtimer behandelt werden und damit explizit anders als zum Beispiel Aktien. Vor einigen Jahren mag diese Einteilung noch Sinn gemacht haben, weil der Markt für Kryptoassets noch nicht sehr weit entwickelt war, aber mittlerweile behandeln Marktteilnehmer große Krypto-Assets wie Hochrisiko-Tech-Werten und eben nicht als „sicheren Hafen“ wie Gold.
Wenn Bitcoin tatsächlich „digitales Gold“ wäre, müsste es sich in Stressphasen analog zu Gold verhalten: mit steigendem Preis, wenn Unsicherheit steigt. Die Daten sprechen dagegen. Bitcoin ist etwa drei- bis viermal so volatil wie Gold und eineinhalb- bis zweimal so volatil wie die wichtigsten Hightech-Aktien. Abbildung 3 zeigt die durchschnittliche Kursreaktion rund um makroökonomische Schockereignisse: Gold legt unmittelbar nach dem Ereignis zu, während Bitcoin parallel zu großen US-Techwerten („Magnificent 7“) fällt. Märkte preisen Bitcoin damit eher als Risiko-Asset ein denn als Wertspeicher – und genau damit ist eine steuerliche Sonderbehandlung als vermeintliches „neues Gold“ politisch nicht länger zu rechtfertigen.
Die steuerliche Einordnung wurde in Deutschland seit 2013 schrittweise konkretisiert – beginnend mit einer Anfrage des damaligen FDP-Abgeordneten Frank Schäffler an das Bundesfinanzministerium, in deren Folge Bitcoin als „Rechnungseinheit“ bzw. privates Wirtschaftsgut anerkannt wurde. Daraus folgte, gestützt durch weitere Auslegungshilfen und BMF-Schreiben ein Regime, das für private Krypto-Veräußerungen eine Spekulationsfrist von einem Jahr vorsieht. Genau dieser Baustein ist heute der Kern der Kryptolücke.
Vier Reformpfade – von einfach bis systemisch
Wenn die Politik die Haltefrist für Krypto-Assets abschaffen oder ersetzen will, liegen mindestens vier plausible Modelle auf dem Tisch:
- Szenario 1: Haltefrist streichen im bestehenden § 23 EStG. Krypto-Gewinne würden weiterhin als private Wirtschaftsgüter verstanden, aberwie andere private Veräußerungsgeschäfte ohne Befreiung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Historisch ist die Anpassung von Spekulationsfristen im Rahmen des § 23 EStG kein Novum: Im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde die Frist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre verlängert und die Frist für andere Wirtschaftsgüter von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben.
- Szenario 2: Gleichstellung mit Aktien (§ 20 EStG). Gewinne würden wie Kapitalerträge aus Aktienverkäufenpauschal mit der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Da der Durchschnittswert eines Kryptoportfolios in Deutschland laut Industriedaten bei 57.300 EUR liegt – und selbst BlackRock als größter Vermögensverwalter der Welt nur 1–2 % als „reasonable range“ für einen Bitcoin-Anteil im Multi-Asset-Portfolio nennt – ist es wahrscheinlich, dass Kryptogewinne mit einem erwartbar hohen Einkommensteuersatz von bis zu 45% besteuert werden. Viele Kryptoinvestor:innen wären mit einer Besteuerung im gleichklang mit Aktien vermutlich bessergestellt als in Szenario 1.
- Szenario 3: „Niederländisches Modell“ (fiktive Rendite auf Vermögensbestand). In den Niederlanden werden Krypto-Assets in der sogenannten Box 3 besteuert: auf Basis des Vermögensbestands und einer vom Fiskus geschätzten Rendite. Das vereinfacht den Vollzug erheblich, ist aber konzeptionell ein Systemwechsel.
- Szenario 4: „Schweizer Modell“ (Vermögensteuer). Krypto-Assets würden in eine – nach Kantonen unterschiedliche, aber im Allgemeinen vergleichsweise niedrige – Vermögensteuer einbezogen. Politisch und verfassungsrechtlich ist die Einführung einer Vermögensteuer in Deutschland besonders umstritten; zugleich brächte dieses Modell den geringsten Steuerertrag.
Abbildung 1 macht den Trade-off sichtbar: Je näher das Modell an einer Besteuerung realisierter Gewinne liegt (Szenario 1 und 2), desto höher sind die Einnahmepotenziale, selbst wenn man annimmt, dass Anleger auf Grund der Besteuerung nicht mehr, oder weniger in Kryptowerte investieren. Systemische Alternativen (Szenario 3 und 4) sind administrativ teils einfacher (weil es einfacher ist Kryptowert-Bestände zu analyiseren als die gesamte Transaktionshistorie), liefern aber – je nachdem welche Parameter angewandt werden – deutlich geringere Mehreinnahmen.
Das Standortargument überzeugt nicht
Ein häufiges Gegenargument lautet: Eine strengere Besteuerung vertreibe Innovation und Unternehmen. Der europäische Vergleich spricht dagegen. Österreich hat zum 1. März 2022 die Besteuerung von Krypto-Assets neu geregelt; Gewinne sind dort grundsätzlich mit 27,5 % zu versteuern. Dem Kryptostandort Wien hat das keinen Abbruch getan – im Gegenteil: Große Kryptofirmen wie Bybit, die Wien zu ihrem Europa-Hauptquartier gemacht hat, und das österreichische Unternehmen Bitpanda haben ihren Fußabdruck in der österreichischen Metropole sogar noch verstärkt.
Die eigentlich relevante Frage ist daher weniger „ob“, sondern „wie“: Wie schafft man ein Regelwerk, das Gleichbehandlung zwischen Assetklassen herstellt, Vollzug und Meldestrukturen verbessert und Rechtssicherheit für Bürger:innen und Unternehmen erhöht? Mit dem DAC‑8‑Umsetzungsgesetz, das der Bundestag im November 2025 verabschiedet hat und das Krypto-Dienstleister in der EU verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu melden, ist ein erster Schritt zur Transparenz getan. Jetzt ist die Politik gefragt, auch bei der Besteuerung klare Antworten zu schaffen.
Fazit
Die Kryptolücke ist kein Naturgesetz, sondern eine politische Entscheidung. Wer Steuergerechtigkeit ernst meint, kann den deutschen Sonderweg beenden – ohne Innovation abzuwürgen. Eine Abschaffung der Haltefrist oder eine Gleichstellung mit Aktien wäre rechtlich naheliegend und fiskalisch wirksam; alternativ ließen sich systemische Modelle diskutieren. In jedem Fall gilt: Je länger die Politik wartet, desto größer werden Ungleichbehandlung und Vollzugsdefizite. Höchste Zeit, dass die Politik aufwacht und den Deutschen Sonderweg bei der Kryptobesteuerung verlässt.
Wer sich selbst ein Bild machen will, wie Steuereinnahmen unter verschiedenen Parametern und Modellen ausfallen könnten, kann dies unter kryptoluecke.de tun.
Zitiervorschlag
Georg, Co-Pierre (2026): Die Kryptohaltefrist – Deutschlands überflüssigstes Steuergeschenk. In: eFin-Blog. https://zevedi.de/efinblog-kryptohaltefrist-deutschlands-uberflussigstes-steuergeschenk/ [10.03.2026]. https://doi.org/10.83253/m3pz-3m56.
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