Warum der digitale Euro mehr ist als ein Zahlungsmittel
Ein Beitrag von Carola Westermeier & David Hengsbach
06. Juli 2026
Am 23. Juni 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung oder ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Einführung des digitalen Euro gestimmt und damit den Weg für den Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission freigemacht. Damit rücken die folgenden Fragen ins Zentrum der europäischen Politik: Was soll der digitale Euro sein – ein öffentliches Gut, oder ein Zahlungsmittel, das die Geschäftsmodelle privater Banken schützt? Und wer kontrolliert das neue digitale Geld?

Private versus öffentliche Infrastrukturen
Was ist eigentlich digitales Geld? Im Alltag wirkt diese Frage abstrus. Wir zahlen längst mit Karten, Smartphones oder Onlinediensten. Diese Selbstverständlichkeit verdeckt eine zentrale Verschiebung: Digitale Zahlungsinfrastrukturen und nichtbares Geld werden fast vollständig von privaten Akteuren angeboten.
Wer bezahlt, nutzt die Systeme globaler Konzerne und hinterlässt Daten, die kommerziell verwertet werden. Der Wert des Geldes wird von privaten Akteuren gewährleistet, nicht von der Zentralbank. Was aus individueller Perspektive eine Entscheidung zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleistern ist, hat breitere Implikationen. Digitales Bezahlen ist kein neutraler technischer Vorgang, sondern Teil einer marktförmig organisierten Infrastruktur.
Lange Zeit war dies auch von den Zentralbanken gewollt. Bei der EZB führten mehrere Entwicklungen zum Umdenken. Der markanteste Katalysator war vor einigen Jahren Facebooks Ankündigung eines eigenen Stablecoins. Dies nährte die Sorge, dass ein privater „Global Player“ eine vollständig private Währung verbreitet. Das Projekt wurde damals insbesondere in den USA gestoppt.
Die heutige US-Administration aber fördert Stablecoins, um die Hegemonie des Dollars zu stärken. Sie nutzt die technologische Dominanz von US-Firmen und des Dollars für politische Ziele und will diese Dominanz ausweiten. Global agierende Firmen wie Visa, Mastercard und Paypal sind für Washington keine neutralen Marktakteure, sondern Zugriffspunkte auf ausländische Daten-, Geld- und Warenströme. Die Grenzen zwischen politischer und ökonomischer Sphäre verschwimmen, und weder US-Tech- noch Finanzunternehmen leisten Gegenwehr. Das musste zuletzt der Internationale Strafgerichtshof erfahren, als die Firmen Sanktionsbeschlüsse aus dem Weißen Haus umsetzten, die Richterinnen und Richter aus Zahlungsnetzwerken und ihren E-Mail-Konten ausschlossen.
Der digitale Euro als „öffentliches Gut“
Wenn die Europäische Zentralbank den digitalen Euro als „öffentliches Gut“ bezeichnet, knüpft sie bewusst an das Bargeld an – das wichtigste Produkt der Zentralbanken: ein Zahlungsmittel, das allen offensteht, staatlich garantiert ist und dessen Verbreitung nicht auf Gewinnerzielung beruht. Doch digitales Geld existiert nicht ohne technische Systeme, Regeln und Schnittstellen. Bisher wurden diese fast ausschließlich von privaten Akteuren gestaltet. Wenn das Bargeld aus dem Alltag verschwindet, verschwindet auch der Anspruch, dass Geld als Geldsystem, nicht als Konsumgut, als öffentliches Gut und Infrastruktur zur Verfügung steht.
Die EZB hat sich aber für ein „hybrides Modell“ entschieden. Banken und Zahlungsdienstleister führen den Kundenkontakt fort, die Zentralbank stellt den Kern der Infrastruktur bereit. Die Konstruktion ist politisch brisant. Kann digitales Geld überhaupt als öffentliches Gut funktionieren, wenn zentrale Teile seiner Infrastruktur marktförmig organisiert sind?
Banken und Zahlungsdienstleister gestalten Design, Nutzerführung und technische Standards mit. Es werden Kompromisse zugunsten der Banken gemacht, etwa in Form eines Haltelimits. Dieses begrenzt, wie viel digitales Zentralbankgeld Nutzer halten dürfen, und folgt der Logik des bestehenden Bankensystems. Geschäftsbanken halten für ihre Kreditvergabe Kundeneinlagen als Sicherheit vor; würden größere Geldbeträge umgeschichtet, fehlte diese Finanzierungsbasis. Das Haltelimit soll dies verhindern und den digitalen Euro auf seine Funktion als Zahlungsmittel beschränken sowie seine Nutzbarkeit als Wertaufbewahrungsinstrument einschränken.
Auch sollen keine Guthabenzinsen gezahlt werden. Damit wird öffentliches digitales Geld so gestaltet, dass es die Geschäftsmodelle privater Banken schützt. Gerade in Krisenzeiten wären aber viele Bürgerinnen und Bürger dankbar, wenn sie unbegrenzt sicheres Zentralbankgeld halten könnten. Im digitalen Euro sind also finanzwirtschaftliche Stabilitätslogiken in die Architektur eines vermeintlich öffentlichen Gutes eingeschrieben.
Wer gestaltet den digitalen Euro (mit)?
Diese Frage ist Teil des politischen Prozesses, der die Entwicklung des digitalen Euros begleitet. Derzeit werden in Brüssel anhand des digitalen Euros nicht nur Fragen europäischer Souveränität diskutiert, es wird vor allem aus dem Bankensektor stark lobbyiert. Insbesondere deutsche und französische Banken verlangen dessen Fokussierung auf private Innovationspotentiale. Hier zeigt sich, wie gesellschaftliche und marktorientierte Interessen und Prinzipien in der Ausgestaltung konkurrieren. Soll der digitale Euro ein möglichst inklusives, kostengünstiges und umfassendes Geldsystem der EZB sein, oder sollen potentielle Innovationen des Bankensektors priorisiert werden?
Ob der digitale Euro tatsächlich zum öffentlichen Gut wird, entscheidet sich nicht allein an technischen Details. Es entscheidet sich daran, ob Europa bereit ist, auch digitales Geld als gesellschaftliche Infrastruktur zu begreifen und zu gestalten. Es geht um nichts weniger als die Frage, was Geld in Zukunft sein wird und wer es kontrolliert.
Zitiervorschlag
Westermeier, Carola & David Hengsbach (2026): Warum der digitale Euro mehr ist als ein Zahlungsmittel. In: eFin-Blog. https://zevedi.de/efinblog-warum-der-digitale-euro-mehr-ist-als-ein-zahlungsmittel/ [06.07.2026]. https://doi.org/10.83253/yyhf-1361.
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