Digitalgespräch
Der Podcast Digitalgespräch wendet sich an Menschen, die aus erster Hand wissen wollen, was sich im Feld der Digitalität konkret tut und vor welchen Herausforderungen Wissenschaft und Politik dabei stehen. Fachleute aus Forschung und Praxis spüren den Veränderungen in der digitalen Welt nach und stellen im Gespräch mit Petra Gehring und Marlene Görger ihre Arbeitsgebiete und Perspektiven vor.


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Intellektuell souverän? Lehre an Hochschulen und generative KI
Digitales Bezahlen
Kunstwerke als Mittel forschenden Nachdenkens über KI
Moderne Robotik: Leistungssprünge durch KI
Der Blaue Engel für Software
2. Juni 2026
Synthetische Daten: Was macht sie aus und wie kommen sie im KI-Training zum Einsatz?
Generative KI und die Musikbranche: Die Musterklagen der GEMA
Digitaler Zugang zu Kulturgütern
KI in der Diagnostik seltener Erkrankungen
Mittels KI erzeugte Deepfakes: Was sagt die Rechtswissenschaft?
Social Media in der Hochschulkommunikation und der Ausstieg aus X
Die Umsetzung des AI Act – wie wirkt die neue Verordnung sich aus?
Was sind und was leisten KI-Reallabore?
Digitalisiertes Fahrrad: Welche Fortentwicklungen gibt es?
7. Oktober 2025
Lehren und Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die Uni Gießen
Digitale Werkzeuge und die Archäologie
Entwicklungssprünge, Zeitenwende und KI: Neues zum Quantencomputing
Was weiß man über „Internet-Sucht“?
Wissen, Verantwortung, Effizienz: Der Arztberuf unter dem Einfluss „Künstlicher Intelligenz“
Literatur vereinfachen – mit KI? Digitalität und kulturelle Teilhabe
Das Virtual Operations Support Team des THW: Internet-Einsätze im Zivil- und Katastrophenschutz
Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten
Digital Streetwork: Sozialarbeit in digitalen Räumen
Weit mehr als Technik: Suchmaschinen verstehen
Wer hat die Macht im Zeitalter sogenannter „Künstlicher Intelligenz?“
Was sind Berufsbilder und verändern sie sich durch Digitalität?
Gesetze im „Digitalcheck“ und was daraus folgt: Verwaltung digitaltauglich aufstellen
Dynamische digitale Strategien für den europäischen Sender arte
Tokenisierung von CO2-Zertifikaten: Blockchain für den Klimaschutz?
IT-Riesen und Softwaremonopole: Das Ringen der Hochschulen um digitale Souveränität
Infrastrukturen im Weltraum für die Digitalität auf der Erde
Information und Desinformation – wie steht es um die Netzöffentlichkeit?
KI und der Wert menschlicher Autorschaft: Der Kampf ums Urheberrecht
Kreatives Schreiben mit KI
„Seitenwechsel“: Im Gespräch mit den Macherinnen des Digitalgespräches
Ein „Digitaler Zwilling“ aus Körperdaten? Auf dem Weg in die Gesundheitsvorsorge der Zukunft
Steuerfahndung mit Künstlicher Intelligenz: Panama, Pandora und mehr
Der AI Act der EU: Wie er zustande kam und wie er KI reguliert
KI und Haftung: Wer steht ein für die Fehler Künstlicher Intelligenz?
Arena of IoT: ein Fußballstadion als digitales Reallabor
23. Januar 2024
Digitale Forensik
Von Grundsatzdebatte bis Wahlkampf: Digital Kommunizieren in politischen Parteien
Digitalität und der demokratische Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sensible Daten für die Wissenschaft: Weshalb ein Forschungsdatengesetz?
Modellieren, Simulieren, Optimieren – die Digitalisierung des Energienetzes
Digitalisierte Landwirtschaft – das Beispiel Obstbau
Lehren und Lernen nach der Pandemie: Der schwierige Umbau des digitalen Schulunterrichts
Digitale Kunstwerke bewahren: eine Herausforderung für Museen
Tageszeitungen: Wie verändern sie sich im digitalen Wandel?
Wie es Computern gelingt, eigenständig mit Sprache umzugehen
Datenvielfalt handhabbar machen – das Beispiel Biodiversitätsforschung
Maschinelles Lernen im Umweltmonitoring
Was können kleine und große Drohnen? Zur Automatisierung von Fluggeräten
21. Februar 2023
Digitales Kreditscoring: Wie Datenanalysen darüber entscheiden, wem man Geld leiht und wem nicht
Biochemie trifft Informatik: Wie man digitale Daten in DNA speichern kann
In die eigene finanzielle Zukunft schauen: Digitale Rententransparenz
Gaming-Kultur für alle: Szenen, Debatten und ein Milliardenmark
Digitale Spielräume in der Musikproduktion
Hacker-Attacken und IT-Management: Cyber-Risiken versichern
Seltene Rohstoffe und Elektroschrott: Über Materialität und Recyclingprobleme des Digitalen
Sterben, Trauern und Vermächtnis: Was ändert sich durch Digitalität?
Was ist das Darknet und was passiert dort?
Hochleistungsrechnen zu Zukunftsfragen: Das Deutsche Klimarechenzentrum
Open Source für die öffentliche Verwaltung: das Beispiel Schleswig-Holstein
Von Datenschutz zu Datensouveränität: informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft
Von Cartoons zu Instagram: „Perfekte Bilder“ und das Körperverhältnis von Mädchen
Verträge automatisieren? Was sind und was leisten „Smart Contracts“?
KI und Krieg: Verhandeln für eine UN-Konvention gegen tödliche autonome Waffensysteme
Was ist Gaia-X?
Cookies, AirTags, Metadaten: Wohin führt das Tracking?
Mit Physik rechnen: Quantencomputer in der Realität
Vermitteln, voranbringen, ermöglichen: Wie macht eine Digitalministerin Politik?
Likes, Bewertungen und smarte Assistenten – Risiken einer digitalen „Verbraucher-Demokratie“
Von der Münze zum Token: Geld, Wert und Währung in der Digitalität
Smarte Stadtentwicklung – was tun kommunale Unternehmen?
Genetische Information im digitalen Zeitalter: der Streit um das Nagoya-Protokoll
Anspruch und Wirklichkeit: Wie steht es um den Datenschutz?
Predictive Policing und die Folgen: Datenanalyse in der Polizeiarbeit
DE-CIX und die Architektur des Internets
Datenträger, Datendienste, Datenspuren: wissenschaftliche Bibliotheken im digitalen Wandel
Datenchirurgie? Intelligente Technik im OP
KI in der Finanzwelt
Blockchain nach Bitcoin: Regeln in der Welt der Krypto-Token
Emotet & Co: der Kampf gegen Cyberkriminalität
Überwachung messbar machen

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Im Digitalgelddickicht: Der Podcast des Diskursprojekts eFin & Demokratie
Das Digitalgelddickicht widmet sich den gesellschaftlichen Aspekten der digitalen Transformation des Finanzsektors. Der Podcast erschließt im Rahmen des Diskursprojektes eFin & Demokratie Themen aus dem Bereich digitalen Geldes und Bezahlens. Was sonst nur unter Expert:innen diskutiert wird, soll zugänglicher werden. Der Podcast hat nicht alle Antworten – und Finanztipps schon gar keine. Vielmehr will er Fragen stellen und zum öffentlichen Gespräch darüber auffordern, wie der digitale Wandel des Finanzsektors auch das politische und gesellschaftliche Miteinander betrifft. Dazu sammelt er unterschiedliche Stimmen von Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.


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Staffel 3: Sicheres Geld
3.3. Sicheres Geld im digitalen Raum – Die Offline-Funktion
3.2. Sicheres Geld im digitalen Raum – Was kann die Blockchain?
3.1. Sicheres Geld im digitalen Raum – Wer unsere Zahlungen sieht und sie wie nutzt
Staffel 2: Kleines Geld, große Wirkung?
2.4. Kleines Geld, große Wirkung? – Wirrwarr digitaler Bezahldienstleister
2.3. Große Wirkung – Mikrozahlungen im Gaming
2.2. Kleines Geld – Digitales Trinkgeld
2.1. Kleines Geld, große Wirkung? – Mikrozahlungen im Journalismus
Staffel 2 – Kleines Geld, große Wirkung? – Teaser
Staffel 1: Der digitale Euro
Politisch wird seit mehreren Jahren ein digitaler Euro, ein digitales Zentralbankgeld bzw. eine CBDC (central bank digital currency), diskutiert, die im Eurosystem das Bargeld ergänzen soll. Staffel 1 des ZEVEDI-Podcasts Digitalgelddickicht nähert sich dem Thema Digitaler Euro aus möglichst vielen Richtungen, erklärt, versucht zu verstehen, fragt nach. Mit Hilfe von Gesprächspartner:innen aus der Wissenschaft, von Geschäftsbanken und EZB, der Zivilgesellschaft und aus dem EU-Parlament.
Ein Angebot für all jene, die sich mit den Chancen und Problemen eines digitalen Euro eingehender oder stichprobenartig befassen wollen.
Staffel 1 – Digitaler Euro – Ein Überblickstrailer
1.10. Der digitale Euro und die CBDC-Konkurrenz in den USA, Russland und China
1.9. Der digitale Euro und CBDCs weltweit: Bahamas und Nigeria
1.8. Der digitale Euro und die Europäische Zentralbank
1.7. Der digitale Euro – Im Maschinenraum der EU
1.6. Der digitale Euro und der schwierige Auftrag einer europäischen Zahlungsinfrastruktur
1.5. Der digitale Euro – Geschäftsbanken in Gefahr?
1.4. Der digitale Euro – Wie der Stablecoin eines Datenkonzerns staatliche Währungen herausfordern kann
1.3. Der digitale Euro und der Kryptoboom
1.2. Digitaler Euro – „CBDC“ und das Bezahlen im Netz?
1.1. Digitaler Euro – unser zweites Bargeld?

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ShareCast – Der Podcast rund ums Datenteilen
ShareCast ist der Podcast, der die komplexe und abstrakte Thematik des Datenteilens und der Datentreuhandschaft für eine breite Öffentlichkeit anschaulich aufbereitet. In insgesamt 14 Folgen werden Stimmen aus Wissenschaft und Praxis ebenso wie alltagsnahe Perspektiven auf das Thema einbezogen. Im Blickpunkt stehen beispielhafte Projekte und Initiativen, die neue Wege des Datenteilens erproben und Gestaltungsräume eröffnen.
ShareCast wurde gefördert durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie die Europäische Union.


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Bonusfolge: Gutes Datenteilen ist eine Kunst
Daten teilen: Eine Vertrauensfrage?
Datenteilen politisch steuern: Eine Herausforderung
Daten teilen, ohne sie herauszugeben? Die transaktionsbasierte Datentreuhand
Ein „Schweizer Weg“? Datenteilen in der Eidgenossenschaft
Die große Bremse? Über Datenschutz
Digitale Souveränität: Entscheiden, wie man teilt
Ein Traum von offenem Wissen: Datenteilen in der Wissenschaft
Open Source-Software: geteilt oder geschlossen?
Daten, Wald und Holz
Vernetzte Autos: Besser oder Datenfresser?
Smart City: Daten im Überfluss?
Gesundheitsdaten: Nur für mich oder Spende?
Daten: Nichts (leichter als) teilen?
ShareCast – ab dem 1. Juli 2025

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Projektgruppen

Critical Legal Tech: Justizielle Verantwortung für digitale Rechtsverfahren und -entscheidungen

AIREP – AI and Regulated Professions

Digitale Finanzmarktinfrastrukturen (DiFiMI)

AI Supervision (AI-Sup)

Digital Dual Use (DDU)

Anleger- und Verbraucherschutz in Kryptomärkten (AVK)

Smart Contracts for Businesses (SmaCoBiz)

Humanmedizinische Datenkörper: Zur Erzeugung bio-digitaler Zwillinge

Die normativen Dimensionen des digitalen Euro (DINO)

Big Data und KI im Bereich der deutschen Sicherheitsbehörden (KISib)

Digital Governance. Verantwortung und Vertrauen in digitalen Strukturen (DigiGov)

Tokenizing Sustainability – Carbon Credits, Accountability, and ESG in Supply Chains (TOSCA)

Datenzugangsregeln

Digitalisierung der Unternehmenskommunikation (DigUKom)

Tokenisierung und Finanzmarkt (ToFi)

Verantwortungsbewusste algorithmische Entscheidungsfindung in der Arbeitswelt (RADM)

Normordnung Künstlicher Intelligenz (NOKI)

KI & Finance

Nachhaltige Intelligenz – intelligente Nachhaltigkeit

Verantwortungsdiffusion durch Algorithmen

Datensouveränität
Drittmittelvorhaben

Gefördert durch das BMFTR und die EU.
Mehr zum Vorhaben
ShareCast –
Der Podcast rund ums Datenteilen
Gefördert durch
das BMFTR und die EU

Mehr zum Vorhaben
TOKENISIERUNG – Praxiswissen für KMU und Startups (KrypToFi)
Kofinanziert durch den Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Mehr zum Vorhaben
DaTNet – Aufbau eines Kompetenznetzwerkes für Datentreuhandmodelle
Gefördert durch das BMBF und die EU

Mehr zum Vorhaben
ReFo_DaT – Rechtsformen für Datentreuhänder
Gefördert durch das BMBF und die EU

Mehr zum Vorhaben
EuroDaT – GAIA-X basierter Datentreuhänder
Gefördert durch das BMWi

Mehr zum Vorhaben
eFin & Demokratie – Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors
Gefördert durch die Stiftung Mercator
Ad-hoc-Vorhaben

KI-Assistenz für eine englischsprachige, digitale Verfahrensführung in der deutschen Rechtspflege (AI@CL)

Begleitforschung zum „Pilotprojekt Reallabor“ von BNetzA, Bundesdatenschutzbeauftragter und dem Land Hessen

Generative KI und kreative Autorschaft in Wissensarbeit und Literatur

Doing DDI – Der Policy-Prozess zur Einrichtung des deutschen Dateninstituts

Digitale Bildung in Schulen: Distributionsprozess von Forschungsergebnissen als digitale Unterrichtsmaterialien am Beispiel hessischer Schulen (DiBiS)

Beratungsbedarfe der öffentlichen Verwaltung zur Digitalisierung

Geld als Datenträger

Vermessung europäischer Digitalisierungsforschung

Diskurse disruptiver digitaler Technologien am Beispiel von KI-Textgeneratoren

Tokenized Finance (ToFi) in der europäischen und globalen Rechtsvergleichung

Regulatorischer Stand der Anwendung von KI-Produkten in der Medizin

Data Governance im Finanzsektor / Gaia-X
Critical Legal Tech: Justizielle Verantwortung für digitale Rechtsverfahren und -entscheidungen

Die digitale Transformation des Rechtsstaats betrifft längst nicht mehr nur technische Infrastruktur, sondern die Bedingungen der Rechtsdurchsetzung selbst. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und Verwaltung setzen zunehmend digitale Systeme und künstliche Intelligenz ein, von Online-Verfahren und Entscheidungsassistenz bis zur Analyse digitaler Beweismittel und datengetriebenen Ermittlungen.
Die Projektgruppe CLT untersucht rechtsgebiets- und disziplinenübergreifend, wie diese Entwicklungen Rechtsschutz, Verfahrensfairness, Grundrechte und demokratische Legitimation verändern. Im Mittelpunkt stehen nicht nur Risiken wie Intransparenz, Bias, Überwachung und Machtverschiebungen, sondern auch die bislang unterschätzte Frage, wie KI zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit beitragen kann, etwa durch bessere Dokumentation, Qualitätskontrolle, Nachvollziehbarkeit, fairere Verfahren und verständlichere Rechtskommunikation. Im Dialog mit den rechtspolitischen Akteuren entwickelt die Gruppe eine Perspektive für die digitale Transformation des Rechtsstaats, die Chancen und Risiken sowohl rechtspraktisch als auch in ihrem gesellschaftlichen Kontext in den Blick nimmt.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Jens Puschke LL.M. (King’s College), Philipps-Universität Marburg | Sprecher
Prof. Dr. Malte-C. Gruber, Justus-Liebig-Universität Gießen | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Michael Bäuerle, LL.M., Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Prof. Dr. Julian Ernst, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Regina Kreide, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Sabine Müller-Mall, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Doris Schweitzer, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Benno Zabel, Goethe-Universität Frankfurt
AIREP – AI and Regulated Professions

In der Medizin, der Psychotherapie, der Rechts- und Notariatspraxis oder der Steuerberatung gehört Künstliche Intelligenz zunehmend zum Arbeitsalltag. Sie verspricht zuverlässigere Diagnostik oder das weitgehend automatisierte Erstellen von Schriftsätzen, Gutachten und Mandantenschreiben. Zugleich bleibt die Technik fehleranfällig: Systeme „halluzinieren“ und erfinden mitunter Rechtsprechung, die es nie gegeben hat, und wie ihre Ergebnisse zustande kommen, ist für die Anwendenden oft nicht nachvollziehbar. Gerade in Berufen mit eigener berufsrechtlicher Regulierung wirft das grundlegende Fragen auf. Rechtlich, weil die Regulierung mitunter eine menschliche Entscheidung verlangt und dem KI-Einsatz so Grenzen setzt, aber ebenso ethisch, psychologisch und sozial.
Die Projektgruppe „AIREP – AI and Regulated Professions“ untersucht, wie sich der Einsatz von KI in regulierten Berufen so gestalten lässt, dass die rechtlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten gewahrt bleiben und zugleich das Selbstbestimmungsrecht der betreuten wie der mit KI arbeitenden Menschen geachtet wird. Dafür verbindet sie rechtswissenschaftliche, empirische und geschichtswissenschaftliche Forschung mit Fallstudien aus der Praxis.
Ziel ist ein bundesweit referenzfähiger Governance-Rahmen für den verantwortlichen Einsatz berufsspezifischer KI-Systeme, der Perspektiven aus Recht, Psychologie und Medizin zusammenführt.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Lena Rudkowski, Justus-Liebig-Universität Gießen | Sprecherin
Prof. Dr. Domenik Wendt, Frankfurt University of Applied Sciences | Stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Martina Heßler, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Martin Kersting, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. med. Sebastian Kuhn, Philipps-Universität Marburg und Universitätsklinikum Marburg
Prof. Dr. Michael Leyer, Philipps-Universität Marburg
Koordination
Manuel Beckert | manuel.beckert (at) uni-giessen.de
Digitale Finanzmarktinfrastrukturen (DiFiMI)

Die Projektgruppe „Digitale Finanzmarktinfrastrukturen“ (DiFiMI) untersucht die tiefgreifende Transformation der Finanzmärkte auf der Infrastrukturebene. Im Fokus stehen digitale Handels-, Abwicklungs-, Register- und Verwahrsysteme sowie deren rechtliche, technische und ökonomische Grundlagen. Ziel ist es, die Funktionsweise, Sicherheit und Resilienz digitaler Marktinfrastrukturen im Zusammenspiel von klassischer Finanzmarktordnung und dezentralen Technologien zu analysieren, um die wesentlichen Herausforderungen zu identifizieren. Hierbei werden insbesondere Fragen der Regulierung, Haftung, Interoperabilität und Aufsicht adressiert. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung von Rechtswissenschaft, Informatik, Ökonomie und Sozialwissenschaften leistet DiFiMI einen Beitrag zu innovationsfreundlicher Regulierung und stärkt den Finanzplatz Frankfurt als europäischen Kompetenzstandort für digitale Finanzmarktinfrastrukturen.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Nils Urbach, Frankfurt University of Applied Sciences | Sprecher
Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer, Technische Universität Darmstadt | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Sebastian Faust, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., RiOLG, Hochschule Fulda
Prof. Dr. Carola Westermeier, Philipps-Universität Marburg
Koordination
M.Sc. Ricarda Nettinger
AI Supervision (AI-Sup)

Mit der EU-KI-Verordnung soll erstmals ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Regulierung von KI-Systemen entstehen. Geopolitische Spannungen haben allerdings ebenso wie pushback der Industrie dazu geführt, dass die EU Kommission einen Vorschlag vorgelegt hat, der zentrale Anliegen der Verordnung sowie weiterer europäischer Rechtakte, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zurückschneidet. Hinzu kommt, dass die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht bei den Mitgliedstaaten liegt, in denen unterschiedliche nationale Traditionen, rechtliche Rahmenbedingungen und Verständnisse institutioneller Unabhängigkeit aufeinandertreffen. Damit steht nicht nur das Risiko uneinheitlicher Anwendung der Verordnung im Raum, welche regulatorische Arbitrage ermöglicht, sondern Teile der Regulierung selbst werden zurück in den politischen Prozess überführt.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die Projektgruppe „AI Supervision (AI-Sup)“ den institutionellen Grundlagen der Aufsicht über Künstliche Intelligenz und untersucht, inwieweit die Unabhängigkeit der KI-Aufsicht europarechtlich zwingend vorgegeben sowie demokratietheoretisch zu rechtfertigen ist. Zugleich steht die Frage im Mittelpunkt, wie Deutschland und andere europäische Staaten die Vorgaben der EU-KI-Verordnung in tragfähige institutionelle Modelle überführen können.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt | Sprecherin
(bis April 2026) Prof. Dr. Florian Möslein, Philipps-Universität Marburg | Stellvertretender Sprecher
(seit Mai 2026) Prof. Dr. Johannes Buchheim, Philipps-Universität Marburg | Stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Nathalie Behnke, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Kassel
Prof. Dr. Emanuel Mönch, Frankfurt School of Finance & Management
Koordination
Felix Große Perdekamp | grosseperdekamp (at) jur.uni-frankfurt.de
Digital Dual Use (DDU)

„Dual Use“ meint die Möglichkeit einer unfriedlichen militärischen Nutzbarkeit ziviler Güter. Der klassische Dual Use-Gedanke, so wie er im Außenwirtschaftsrecht, in der Friedens- und Konfliktforschung sowie in der Technikethik eine zentrale Rolle spielt, stößt allerdings im Hinblick auf digitale Lösungen und Güter an Grenzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das bestehende Dual Use-Verständnis aktualisiert werden kann, ob es seinen Wert gänzlich verliert oder ob das Konzept grundlegend neu gedacht werden sollte.
Die Projektgruppe nimmt sowohl die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die besonderen Eigenschaften digitaler Technologien in den Blick und analysiert, warum digitale Sachverhalte für die Dual Use-Bewertung eine Herausforderung darstellen. Ziel ist es, ein theoretisch fundiertes und zugleich praktikables Konzept von Digital Dual Use zu entwickeln, das digitale Konstellationen präziser fassen kann und für wissenschaftliche wie auch gesellschaftliche Debatten Orientierung bietet.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | Sprecherin
Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Universität Gießen | stellvertretende Sprecherin
Prof. Dr. Michael Bäuerle, Hochschule für öffentliches Management Wiesbaden
Prof. Dr. Marcus Düwell, Technische Universität Darmstadt
Dr. Niklas Schörnig, PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung
Koordination
Luis Basler
Anleger- und Verbraucherschutz in Kryptomärkten (AVK)

Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) hat die Europäische Union einen weltweit führenden Regulierungsrahmen geschaffen. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass Emittenten und Dienstleister, die den Vorgaben nicht entsprechen, etwa aufgrund fehlender White Paper oder unzureichender technischer Schutzvorkehrungen, den Markt verlassen müssen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Schutz von Anlegern und Verbrauchern in diesem dynamischen Umfeld wirksam gestaltet werden kann.
Die Projektgruppe AVK untersucht, wie Informationsasymmetrien abgebaut, präventive Schutzmechanismen entwickelt und Social-Media-Kanäle für eine verlässliche Informationsbeschaffung genutzt werden können. Besondere Aufmerksamkeit gilt Extremsituationen wie Zulassungsentzug, Abwicklung oder Insolvenz, in denen klare und zugängliche Informationen für Anleger und Verbraucher entscheidend sind. Im interdisziplinären Austausch werden rechtliche und technische Instrumente analysiert, um den bestehenden unions- und nationalrechtlichen Rahmen weiterzuentwickeln und Ansätze für einen effektiven und effizienten Anlegerschutz zu erarbeiten.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., RiOLG, Hochschule Fulda | Sprecher
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel
Prof. Dr. Michaela Hönig, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Dr. Alexander Morell, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Nils Urbach, Frankfurt University of Applied Sciences
Koordination
Alana Julia Harnack, LL.B., LL.M. | alana-julia.harnack (at) w.hs-fulda.de
Smart Contracts for Businesses (SmaCoBiz)
Laufzeit: Oktober 2024 bis März 2026

Die Projektgruppe Smart Contracts for Businesses (SmaCoBiz) widmet sich der Erforschung und Entwicklung von Smart Contracts im unternehmerischen Rechtsverkehr. Smart Contracts sind automatisierte digitale Vereinbarungen, die auf modernen Technologien wie der Blockchain basieren und vordefinierte Vertragsbedingungen selbstständig ausführen, sobald bestimmte Ereignisse eintreten. Im Fokus der Forschung steht die Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um Unternehmen den sicheren und effizienten Einsatz dieser Technologie zu ermöglichen. Dabei werden Fragen zur Vertragssicherheit, zu immaterialgüterrechtlichen Aspekten sowie zur praktischen Anwendung in Bereichen wie Lieferketten und Unternehmensfinanzierung untersucht.
Unter der Leitung führender Forschender aus den Bereichen Rechtswissenschaft und Wirtschaft analysiert die Gruppe internationale Rechtsordnungen, um länderübergreifende Standards für den Einsatz von Smart Contracts zu schaffen. Dabei wird die Bedeutung von Smart Contracts als zentrales Element der Digitalisierung hervorgehoben, da sie unternehmerische Abläufe optimieren und gleichzeitig neue Geschäftsmodelle ermöglichen können. Durch eine interdisziplinäre Herangehensweise arbeitet die Projektgruppe praxisnahe Lösungen aus, die sowohl technisch realisierbar als auch rechtlich tragfähig sind. Zusätzlich werden konkrete Anwendungsbeispiele und Leitfäden entwickelt, um Unternehmen die Implementierung von Smart Contracts zu erleichtern und ihnen rechtliche Sicherheit im digitalen Zeitalter zu bieten.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg | Sprecher
Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht | stellvertretende Sprecherin
Prof. Dr. Julia Hartmann, EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Prof. Dr. Nils Madeja, Technische Hochschule Mittelhessen
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Humanmedizinische Datenkörper: Zur Erzeugung bio-digitaler Zwillinge
Laufzeit: September 2024 bis Februar 2026

Mit den Möglichkeiten der datengetriebenen, „personalisierten“ Medizin sind individualisierte Gesundheitsdaten (Körperdaten, Verhaltensdaten, dazu klinische und weitere Daten, etwa solche zur Ernährung) ins Zentrum des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Neben den Verheißungen einer optimierten individuellen Gesundheitsversorgung verspricht die Nutzung von Gesundheitsdaten wissenschaftlichen Fortschritt und schließlich auch wirtschaftliche Vorteile. Unter Verwendung medizinischer, insbesondere klinischer Daten wie auch von den Betroffenen selbst erhobener Daten (Self-Tracking) soll insbesondere die generative Künstliche Intelligenz dazu imstande sein, nicht mehr nur geistige Werke oder Erfindungen zu „machen“, sondern auch „virtuelle menschliche Zwillinge“ zu erzeugen.
Die wissenschaftlichen Ziele der Projektgruppe richten sich auf die Analyse des Verhältnisses zwischen dem durch digitale Zwillinge erzeugten Datenbild und dem menschlichen Körper sowie auf die rechtlichen und ethischen Herausforderungen, die daraus resultieren. Die Gruppe wird untersuchen, wie digitale Zwillinge als „Datenkörper“ mit eigenem rechtlichen Status und gesellschaftlicher Wirkmacht agieren könnten und welche Auswirkungen dies auf Gesundheitsdatenrechte und -zugänge hat. Dabei wird eine interdisziplinäre Annäherung verfolgt, um eine fundierte Bestandsaufnahme des Phänomens zu erstellen und die aktuellen Regulierungsdebatten durch zielgerichtete Publikationen zu unterstützen.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Malte-C. Gruber, Justus-Liebig-Universität Gießen | Sprecher
Prof. Dr. Doris Schweitzer, Goethe-Universität Frankfurt | stellvertretende Sprecherin
Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M (EUI), Universität Kassel
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Die normativen Dimensionen des digitalen Euro (DINO)
Laufzeit: September 2024 bis März 2026
Seit einigen Jahrzehnten beobachten wir die zunehmende Digitalisierung von Zahlungsdiensten sowie die Entmaterialisierung von Geld. Diese Entwicklung bedeutet weit mehr als nur den Wechsel von einem analogen zu einem digitalen Medium, denn im Gegensatz zu Zahlungen mit Bargeld sind digitale Transaktionen auf private Infrastrukturen angewiesen und können leichter nachvollzogen werden. Digitale Zentralbankwährungen wie der digitale Euro (der neben das Bargeld treten würde) reihen sich in den skizzierten Trend ein, gestalten ihn aber auch unter anderen Vorzeichen. Denn mit der Einführung des digitalen Euro würde eine digitale Zahlungsinfrastruktur nicht von privaten Anbietern, sondern von einer öffentlichen Institution – der EZB – zur Verfügung gestellt werden.
Während in der öffentlichen Debatte über den digitalen Euro bisher vor allem technologische und ökonomische Fragen im Vordergrund stehen, weitet die Projektgruppe die Perspektive und nimmt unterschiedliche normative Aspekte des digitalen Euro in den Blick. Besonders bedeutsam sind insoweit der Zugang zu finanzieller Infrastruktur, die Machtverhältnisse im digitalen Zahlungsverkehr und die potenziellen Risiken für die monetäre Souveränität Europas. So entsteht ein umfassendes Bild der vielfältigen Herausforderungen und Chancen, die mit der Einführung des digitalen Euro einhergehen würden.
Projektpartner des Vorhabens sind die Deutsches Bundesbank, G+D und Finance Watch.

Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Barbara Brandl, Goethe-Universität Frankfurt | Sprecherin
Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer, Technische Universität Darmstadt | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Roland Broemel, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Michael Grote, Frankfurt School of Finance & Management
Prof. Dr. Alexander Meyer-Gohde, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Nils Urbach, Frankfurt University of Applied Sciences
Big Data und KI im Bereich der deutschen Sicherheitsbehörden (KISib)
Laufzeit: Januar 2024 bis Juni 2025

Die Projektgruppe hat sich intensiv mit den weichendstellenden Argumenten, Begriffen und Maßgaben im sogenannten „Palantir“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Dabei wurden rechtswissenschaftliche, technische, (technik)philosophische und auch rechtspolitische Aspekte miteinander kontrastiert und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Zugleich hat die Projektgruppe zu den technischen und operativ-praktischen – im Urteil gegenständlichen – Analysesoftware HessenDATA recherchiert, Expertinnen und Experten zu Gesprächen eingeladen sowie sich mit den öffentlichen Diskussionen zum Urteil wie auch zur Softwarelösung befasst. Während der Projektlaufzeit haben sich neue landespolitische Entscheidungen (nicht nur in Hessen) zur Palantir-Nutzung ergeben, und einschlägige Kontroversen bewegten auch die Bundespolitik. Nachhaltiges Ergebnis der Arbeit der Projektgruppe ist ein, zur öffentlichen Debatte „passend“ zeitnah erschienener Themenband, der – teils in Autorentandems – den Stärken, Schwächen und politischen Implikationen der verfassungsrechtlichen Modellierung der mit der Softwarelösung verbundenen Fragestellungen nachgeht. Im Blick ist aber nicht nur die rechtliche Dimension, sondern auch die eher politische Frage, wir die Kooperation mit einem Unternehmen wie Palantir einzuschätzen ist.
Aus der Projektgruppe heraus sind, angesichts der Aktualität des Themas, neben wissenschaftlichen Aufsätzen auch publizistische Beiträge entstanden. Ebenso wurden Projektergebnisse in verschiedenen Podiums-Formaten öffentlich zur Diskussion gestellt.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Michael Bäuerle, LL.M., Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit | Sprecher
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | stellvertretende Sprecherin
Dr. Kai Denker, Technische Universität Darmstadt
PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel
Dr. Nora Jansen, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Justus-Liebig-Universität Gießen
Digital Governance. Verantwortung und Vertrauen in digitalen Strukturen (DigiGov)
Laufzeit: November 2023 bis Mai 2025

Infolge der Digitalisierung von Organisationen ist Digital Governance als wichtiges Aufgabenfeld in den Fokus gerückt. Darunter wird sowohl die Digitalisierung von Entscheidungsprozessen (digitalisierte Governance) als auch die Steuerung dieser Digitalisierungsprozesse selbst verstanden (Governance der Digitalisierung). Ihre Funktion ist das Alignment (Übereinstimmung) der digitalen Prozesse und Modelle mit den Zwecken und Werten der Organisation. Um das Alignment zu sichern, wird Verantwortung aufgeteilt und zugeschrieben (wobei das Alignment immer nur temporär erfüllt sein mag). In vielen Fällen ist die direkte Beurteilung, wie gut das Alignment gelungen ist, nicht möglich, weshalb Vertrauen und Misstrauen, die auf der Basis von Stichproben, anekdotischen Erfahrungen, Bezeugungen anderer (von Gerüchten bis Evaluationen) gebildet werden, eine besondere Bedeutung zukommen – auch für den Erfolg des Systems. Vertrauen oder Misstrauen beziehen sich auf die Frage, wie verantwortungsvoll das Alignment erfüllt worden ist.
Wie das jeweilige Alignment erreicht, bewertet und verbessert werden kann, ist eine offene Frage. Auch auf welcher Ebene (Individuen, Gruppen, Organisationen, Politik, Recht) idealerweise angesetzt werden sollte bzw. wie diese sich beeinflussen, ist weitgehend offen. Die Projektgruppe untersucht diesen Zusammenhang zwischen Digital Governance, in der Verantwortung für das Alignment festgeschrieben wird, sowie dem Vertrauen oder Misstrauen in ihren Erfolg, die selbst wiederum zu ihrem Erfolg beitragen können. Vor diesem Hintergrund lauten die zentralen Fragen der Projektgruppe: Unter welche Bedingungen kann das Alignment erreicht werden und wie? Welche Rolle spielen hierbei die Aufteilung von Verantwortung sowie Vertrauen und Misstrauen in die Prozesse?
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Andreas Kaminski, Technische Universität Darmstadt | Sprecher
Prof. Dr. Michael Leyer, Philipps-Universität Marburg | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Alexander Benlian, Technische Universität Darmstadt
Prof. Elena Dubovitskaya, Justus-Liebig-Universität Gießen
Dr. Marcus Düwell, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Mascha Will-Zocholl, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Tokenizing Sustainability – Carbon Credits, Accountability, and ESG in Supply Chains (TOSCA)
Laufzeit: September 2023 bis Februar 2025

Die Projektgruppe konnte zeigen, dass freiwillige CO₂-Märkte (Voluntary Carbon Markets – VCMs) eine nicht unbedeutende Rolle für den Klimaschutz spielen, aber weiterhin an einem Mangel an Transparenz, einheitlichen Standards und Regulatorik innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU) leiden. Die Tokenisierung von freiwilligen CO₂-Zertifikaten (Voluntary Carbon Credits – VCCs) mittels Blockchain-Technologie hat das Potenzial, die Effizienz und Nachverfolgbarkeit zu verbessern, kann jedoch alleine die Herausforderungen bei der Verifizierung von Daten zu den einzelnen Aufforstungs- und CO2-Entnahmeprojekten nicht lösen.
Regulatorische Unsicherheiten, auch in der EU, erschweren die Integration von tokenisierten VCCs in bestehende Rechtsrahmen. Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) schafft einen umfassenden regulatorischen Rechtsrahmen, eine globale Harmonisierung steht jedoch noch aus. Gerade diese Harmonisierung wäre förderlich, um ein Level Playing Field für die beteiligten Akteure zu schaffen, von den Projektentwicklern, etwa in Südamerika, bis hin zu den investierenden Unternehmen, z.B. in der EU. Die Projektgruppe konnte ferner zeigen, dass Unsicherheiten über zentrale Fragen wie jene nach dem anwendbaren Recht, nach dem Eigentum an tokenisierten VCCs und nach deren rechtssicherer Übertragung einer Skalierung des Marktes entgegenstehen.
Auch künftig ist ein interdisziplinärer Ansatz aus der Informatik sowie den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften notwendig, um das Vertrauen in tokenisierte VCCs zu stärken und den Klimaschutz effektiv zu unterstützen. Technologische Ansätze wie Smart Contracts und dezentrale Register werden den Handel mit Zertifikaten vereinfachen und resilienter gegen politische Verwerfungen machen.
Mit einem gemeinsamen Open-Access-Buch, mit Journalbeiträgen, Vorträgen und Podcasts stellen und stellten die Projektmitglieder ihre Lösungsvorschläge zur Diskussion.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
RiOLG Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M. Taxation, Hochschule Fulda | Sprecher
Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Carsten Müller, Hochschule Fulda
Prof. Dr. Eric Nowak, Center for Financial Studies, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Philipp Sandner †, Frankfurt School of Finance & Management
Prof. Dr. Nils Urbach, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Georg von Wangenheim, Universität Kassel
Datenzugangsregeln
Laufzeit: November 2022 bis April 2024

Die Relevanz des Zugangs zu Daten hat in Gesellschaft und Politik, Wissenschaft und Wirtschaft enorm zugenommen; es wird bisweilen sogar von einer „Datafizierung“ der Gesellschaft gesprochen. Jedoch folgt die Regulierung des Zugangs zu Daten weitgehend weiterhin Prinzipien, die aus der Entstehungszeit des Datenschutzrechts stammen. Angesichts der veränderten Komplexität von Datenproduktion, Datenvernetzung und Datenzugang ist traditioneller Datenschutz aber nicht mehr zureichend und in Teilen sogar dysfunktional. Bisherige Regelungen scheinen nicht effektiv auf neue Gefährdungen der Rechte von Nutzenden zu reagieren bzw. drohen letztere tendenziell zu überfordern. Zugleich wird bislang noch unzureichend reflektiert, welchen Einfluss Datenzugangsregeln auf bestehende Praxiskontexte haben, etwa im Bereich der Forschung. Darüber hinaus drohen sie relevante Innovationen zu behindern, ohne dass ersichtlich ist, dass sie die notwendige effektive Schutzwirkung entfalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Projektgruppe die Rolle von Datenzugangsregeln und die Möglichkeit alternativer Regelungsformen gründlich analysiert. Dabei ging es von Anfang an nicht nur um konkrete Mechanismen, sondern um eine tieferreichende Analyse oft unhinterfragter Grundannahmen. Deshalb wurde sowohl eine soziologische Beschreibung der Rolle von Daten vorgenommen als auch eine philosophische Analyse von basalen Schutzkonzepten und eine Aufarbeitung der juridischen Perspektiven. Thematisch wurde die Verwendung von Daten v.a. in den Referenzfeldern Forschung, Medizin und Technologie thematisiert. Die Projektgruppe hat die Notwendigkeit zur Entwicklung alternativer Regulierungsperspektiven belegt und Wege in diese Richtung aufgezeigt.
Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe sind interdisziplinäre Beiträge zur Debatte, u. a. in einer gemeinsamen Buchpublikation der Gruppe (Augsberg/Düwell/Müller 2024) sowie weitere Fachpublikationen und zahlreiche Veranstaltungen.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig-Universität Gießen | Sprecher
Dr. Marcus Düwell, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Malte-C. Gruber, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M., Universität Kassel
Prof. Dr. Doris Schweitzer, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Digitalisierung der Unternehmenskommunikation (DigUKom)
Laufzeit: November 2022 bis April 2024

Während die Corporate-Governance-Forschung bislang von der Prämisse ausging, dass hohe Transaktionskosten und Kollektivhandlungsprobleme die Kommunikation zwischen Streubesitzaktionären und dem Management börsennotierter Aktiengesellschaften bremsen, ermöglicht Digitalisierung einen Paradigmenwechsel hin zu schnellen, adaptiven und breit verfügbaren Kommunikationsmedien. Die Untersuchung der Auswirkungen dieser radikalen Veränderung stand im Zentrum der Projektgruppenarbeit; das Augenmerk galt neben Aktionären und Organen des Unternehmens besonders auch den Finanzintermediären. So wurde das Phänomen der sog. Finfluencer aus Perspektive des Kapitalmarktrechts beleuchtet, was Friktionen zum Presse- und Medienrecht deutlich gemacht hat. Neben den Gefahren sozialer Medien fand auch deren potenziell effizienzfördernder Beitrag Berücksichtigung, der jedoch insbesondere von der sog. finacial literacy der Kleinanleger abhängt. Beleuchtet wurden außerdem die Implikationen der Zunahme unternehmensbezogener Kommunikationsaktivitäten verschiedener Stakeholder-Gruppen in den sozialen Medien. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wurden Dynamiken der digitalen Unternehmenskommunikation durch einen zeitlichen Vergleich von Ad-hoc-Meldungen und den dazugehörigen Tweets analysiert. Diese hybride Kommunikation, die kaum mehr einer der klassischen Kategorien (sei es Journalismus oder Beratertätigkeit) zuordenbar ist, aber als typisch für digitale Öffentlichkeiten gelten darf, gab schließlich Anlass für eine philosophische Reflexion über die Methoden, mit denen gegenwärtig digitale Öffentlichkeiten beforscht werden.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Oliver Hinz, Goethe-Universität Frankfurt a. M. | Sprecher
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Lucie Flek, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Sophie Loidolt, Technische Universität Darmstadt
Tokenisierung und Finanzmarkt (ToFi)
Laufzeit: November 2022 bis April 2024

Die rechtssichere Verknüpfung von Vermögenswerten mit Blockchain-Token (Tokenisierung) bildet ein zentrales Innovations- und Anwendungsfeld der Blockchain-Technologie. Geschaffen werden kann auf diese Weise ein Wertpapier im funktionalen Sinn, das ohne die klassische Urkunde in Papierform auskommt. Eine besondere Bedeutung kommt der Tokenisierung im Bereich der Finanzmärkte zu, da in der Folge ein deutlich erweiterter Kreis von Vermögenswerten verkehrsfähig und handelbar werden kann; zugleich könnten durch den Wegfall von Intermediären und die weitere Prozessautomatisierung sichtbare Effizienzvorteile gezogen werden. Die Projektgruppe hat umfassend die normativen, rechtspolitischen und technisch-konzeptionellen Implikationen des Phänomens der Tokenisierung für die Finanzmärkte erforscht. Es wurden nicht nur national wie international sichtbare Tagungen und Workshops veranstaltet, sondern auch drei Sammelbände mit insgesamt rund 650 Druckseiten von 39 Autor:innen via Open Access veröffentlicht.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg | Sprecher
Prof. Dr. Julia Lübke, LL.M. (Harvard), EBS Universität | stellvertretende Sprecherin
Prof. Dr. Barbara Brandl, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
RiOLG Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M. Taxation, Hochschule Fulda
Prof. Dr. Nils Urbach, Frankfurt University of Applied Sciences
Dr. Carola Westermeier, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Verantwortungsbewusste algorithmische Entscheidungsfindung in der Arbeitswelt
Laufzeit: November 2022 bis April 2024

Das Projekt „Responsible Algorithmic Decision-Making in the Workplace“ widmete sich der Untersuchung und Förderung des verantwortungsvollen Einsatzes algorithmischer Systeme in der Arbeitswelt. Der Fokus lag dabei auf modernen algorithmischen Systemen, insbesondere generativer und analytischer Künstlicher Intelligenz, die in vielen Unternehmen Einzug halten. Unsere Forschung zeigte, dass generative Künstliche Intelligenz die Produktivität und Qualität der Arbeit in verschiedenen Arbeitskontexten und Mensch-Maschine-Konfigurationen erheblich steigern kann. Gleichzeitig wurden jedoch erhebliche Risiken wie Exklusion, Benachteiligung und Überforderung der Arbeitskräfte festgestellt. Die erfolgreiche Integration algorithmischer Systeme in Arbeitsprozesse ist daher eine soziotechnische Herausforderung, die eine interdisziplinäre Herangehensweise erfordert. Ein weiterer zentraler Aspekt ist hierbei die Bekämpfung von „Datenbias“, um die Reproduktion gesellschaftlicher Vorurteile zu verhindern. Dies erfordert die systematische Überprüfung (und ggf. Korrektur) von Trainingsdaten-Entstehungsprozessen sowie die Entwicklung robuster Metriken zur Bewertung der generierten Inhalte.
Ein weiteres Ergebnis zeigte, dass die Einführung von KI-Systemen die Arbeitskomplexität erhöhen kann, was eine präzise Neugestaltung der Arbeitsprozesse und oft ein „Reskilling“ der Arbeitskräfte erfordert. Menschliche Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz muss beim Einsatz von KI-Systemen stets gewahrt bleiben. KI sollte als unterstützendes Werkzeug dienen und nicht die vollständige Entscheidungsfindung übernehmen. Rechtliche Aspekte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz weiterer Grundrechte, verankert in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auch dem EU AI Act, setzen dabei wichtige Rahmenbedingungen, die in vielen Bereichen weiter spezifiziert werden müssen. Gerade der im Mai 2024 final beschlossene EU AI Act weist eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf, die zumindest zum Teil noch einer Konkretisierung durch die EU-Kommission bzw. durch das AI Office (insb. in Leitlinien) bedürfen. Zudem wird das geschaffene Regelkonzept mit EU-Verordnungsvorgaben und harmonisierten technischen Standards durch ein Aufsichtssystem flankiert, das erst noch etabliert werden muss.
Die Projektgruppe erarbeitete diese Ergebnisse in mehreren hochschul- und disziplinübergreifenden Arbeitsgruppen sowie durch die Durchführung verschiedener Veranstaltungen unter Einbindung von Industrieunternehmen, Verbänden und Gewerkschaften. Die Ergebnisse sind unter anderem in einem erscheinenden interdisziplinären Diskussionspapier zusammengefasst worden.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Alexander Benlian, Technische Universität Darmstadt | Sprecher
Prof. Dr. Matthias Söllner, Universität Kassel | stellvertretender Sprecher
Dr. Ulrich Bretschneider, Universität Kassel
Prof. Dr. Lucie Flek, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Iryna Gurevych, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Sandra Ohly, Universität Kassel
Prof. Dr. Lena Rudkowski, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Gerhard Schreiber, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Bernd Skiera, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Domenik H. Wendt, LL.M., Frankfurt University of Applied Sciences
Normordnung Künstlicher Intelligenz (NOKI) – Bestand, System und Durchsetzung
Laufzeit: September 2021 bis Februar 2023

Digitale Technologien von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning werfen vielfältige normative Fragen auf, die von der Projektgruppe Normordnung Künstlicher Intelligenz (NOKI) erforscht wurden. Die Projektgruppe untersuchte im Schnittfeld von Recht, Ethik, Technologie und Markt effektive Durchsetzungsmechanismen und unterbreitete Lösungsansätze. Im Besonderen ist in diesem Zusammenhang auf eine Handreichung zur forschungsethischen Begutachtung von KI-Forschungsprojekten der Arbeitsgemeinschaft „Forschungsethik KI“ hinzuweisen.
Ein weiterer Fokus der Projektgruppe lag auf der Untersuchung algorithmenbasierter Diskriminierung. Anhand einer Studie wurde analysiert, welche Kriterien dazu führen, dass Nutzer:innen die Entscheidung von künstlich intelligenten Systemen als „nicht-diskriminierend“ bewerten. Dabei wurden die Bedeutung von Zertifizierungsmechanismen, Fairnesskriterien und die Transparenz des Systems untersucht.
Einen Schwerpunkt der Forschungstätigkeit bildete außerdem die Zertifizierung und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Qualitätsbewertung von Künstlicher Intelligenz. Vor diesem Hintergrund wurde mit Blick auf den Finanzsektor die praktische Durchsetzung von normativen Konzepten wie Risiko und Verantwortung anhand einer Fallstudie zu so genannten Roboadvisors erforscht, und im Bereich des Gesundheitssektors die zu zertifizierenden Anforderungen erarbeitet.
Hervorzuheben sind insgesamt die von der Projektgruppe organisierten Workshops, die nicht nur einen interdisziplinären, ergiebigen Austausch unter Beteiligung von Wissenschaft, Anwenderseite sowie Politik ermöglichten, sondern ebenso eine Reihe hochrangiger Fachpublikationen in den beteiligten Disziplinen.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg | Sprecher
Prof. Dr. Anne Riechert, Frankfurt University of Applied Sciences | stellvertretende Sprecherin
Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL.M. (Yale), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. em. Christoph Hubig, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Martina Klausner, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Sebastian Köhler, Ph.D., Frankfurt School of Finance & Management
Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Jella Pfeiffer, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Gregory Wheeler, Ph.D., Frankfurt School of Finance & Management
Prof. Dott. em. Roberto V. Zicari, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
KI & Finance – Innovation, Resilienz und Verantwortung
Laufzeit: August 2021 bis Januar 2023

Der Bereich Finance ist eines der klassischen Anwendungsfelder Künstlicher Intelligenz. Das Spektrum reicht von Einsatzbereichen im algorithmischen Handel über Kreditscoring bis hin zu Chatbots. Verbunden hiermit ist das Versprechen enormer Effizienzgewinne beispielsweise mit Blick auf die Durchsicht großer Datenmengen, die Erkennung von Mustern und die Vorhersage künftiger Entwicklung. Auch ein Zugewinn an Inklusion lässt sich verwirklichen, etwa wenn die Mustererkennung bislang unentdeckte Potentiale hebt. Zugleich gehen damit Risiken einher, die vom Datenschutz über Diskriminierungsgefahren bis zu monetärer Souveränität reichen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Projektgruppe mit Scoring, Anlageberatung, virtuellen Währungen und der Entwicklung eines Data Hub beschäftigt. Ziel war die Förderung der interdisziplinären Debatte an der Schnittstelle von Rechtswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Informatik und Politikwissenschaften. Ergebnis sind nicht nur eine Reihe hochrangiger Fachpublikationen in den beteiligten Disziplinen. Gerade mit Blick auf die Ermöglichung eines Dialogs wurde eine Reihe höchst ertragreicher Veranstaltungen durchgeführt, einige von ihnen rein wissenschaftlich, andere unter Einbeziehung von Unternehmens- und Regulierungsvertretern. Konferenz-Proceedings, beispielsweise in Form eines interdisziplinären Tagungsberichts, geben darüber Auskunft. Zentraler Transfer-Output der Projektgruppe ist der Data and AI Literacy Hub, eine Online-Lernplattform, die es ermöglicht, notwendige Fähigkeiten zu entwickeln, um sich in der datengesteuerten Welt zurechtzufinden und KI-Techniken in individuellen Projekten anzuwenden.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt a. M. | Sprecherin
Prof. Dr. Alexander Benlian, Technische Universität Darmstadt | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Carsten Binnig, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Roland Broemel, Goethe-Universität Frankfurt a. M
Prof. Dr. Matthias Goldmann, EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden
Prof. Dr. Oliver Hinz, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Oscar A. Stolper, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Andreas Walter, Justus-Liebig-Universität Gießen
Nachhaltige Intelligenz – intelligente Nachhaltigkeit
Laufzeit: Juli 2021 bis Dezember 2022

Die Projektgruppe „Nachhaltige Intelligenz – intelligente Nachhaltigkeit“ widmete sich intensiv dem Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit und (intelligenter) Digitalisierung. Insbesondere erfolgten dabei Arbeiten zu Konflikten und Synergien zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf die Digitalisierung. Methodisch orientierte Arbeiten fokussierten auf transdisziplinäre Fragen, Collaboration Engineering und Citizen Science. Hinzu traten Untersuchungen des Verhältnisses algorithmischer Intelligenz zu gleichheitsrechtlichen Aspekten der Nachhaltigkeit.
Eigene Arbeiten und Vernetzungsaktivitäten der Projektgruppe mündeten in zwei Tagungen: „Die Normativität nachhaltiger Digitalität“ am 5./6. Mai 2022 in Kassel und „Partizipation und Nachhaltigkeit in der Digitalität“ am 8. Dezember 2022 in Fulda. Mit jeweils vier eingeladenen Vorträgen und Kommentaren aus der Projektgruppe konnten zentrale Herausforderungen für eine künftige Nachhaltigkeitsforschung in der und für die Zeit einer ubiquitär „intelligent“ vernetzten Welt identifiziert werden.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL. M., Universität Kassel | Sprecher
Prof. Dr. Gerd Doeben-Henisch, Frankfurt University of Applied Sciences | stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Birgit Blättel-Mink, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Jörn Lamla, Universität Kassel
Prof. Dr. Matthias Söllner, Universität Kassel
Prof. Dr. Christian Schrader, Hochschule Fulda
Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.), Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Verantwortungsdiffusion durch Algorithmen
Laufzeit: November 2020 bis Juli 2022

Algorithmen durchdringen und beeinflussen den Alltag von uns Menschen immer mehr. Die Technologie selbst und die Vernetzung führen dazu, dass oftmals unklar wird, wer Verantwortung trägt und wer der Treiber der Entwicklungen ist. Deshalb hat sich die Projektgruppe „Verantwortungsdiffusion durch Algorithmen“ mit diesem Phänomen auseinandergesetzt und dabei einen Schwerpunkt auf die durch Algorithmen hervorgerufene Verantwortungsdiffusion gelegt. Denn Zuschreibung wie auch Verschwinden persönlicher Verantwortung durch algorithmenbasiertes Entscheiden sind fundamentale Probleme für Gesellschaft, Wirtschaft, Demokratie und Staat. Das Verbundprojekt hat darum Kernerscheinungen algorithmischen Entscheidens herausgegriffen, in denen eine Verantwortungsverschleierung und -verschiebung zu beobachten ist.
Die interdisziplinär aufgestellte Forschungsgruppe konnte wesentliche Erkenntnisse gewinnen, die mit Verantwortungsdiffusion durch Algorithmen in unterschiedlichen Sektoren einhergehen. Aus einer soziologisch geprägten Perspektive konnten zunächst Überlegungen in die Projektarbeit einfließen, die etwa Untersuchungen zur Rolle von Bewertungen in algorithmischen Kontexten betreffen sowie Forschungen zur sozio-technischen Transformation des selbstbestimmten Lebens im Zuge der Digitalisierung. Im Bereich der inneren Sicherheit bestand ein wesentlicher Erkenntnisgewinn darin, dass die Algorithmisierung in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Diskussion noch nicht in derselben Deutlichkeit wahrgenommen wird wie in anderen Bereichen. Gleichwohl wurden erste Überlegungen zur rechtlichen Regulierung angestellt. Für den Bereich der richterlichen Entscheidungsfindung im Strafverfahren und einen dortigen möglichen Einsatz entscheidungsunterstützender algorithmischer Risikobewertungen wurden grundlegende Überlegungen angestellt. So konnten erste Erkenntnisse aus vertraulichen Gesprächen mit Staatsanwälten und Richtern gewonnen werden, aber auch vergleichbar „einfach“ gelagerte Fälle in anderen Ländern identifiziert werden, die auf algorithmisch gelagerten Entscheidungen basieren. Schließlich konnten für den Bereich des Öffentlichen Rechts unterschiedliche Phänomene und damit verbundene Herausforderungen in Verbindung mit der Unsicherheit, die dadurch entsteht, aufgezeigt werden, etwa zu rechtlichen Fragestellungen im Bereich von Online-Wahlen oder beim Einsatz von Algorithmen durch staatliche Akteure.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.), Goethe-Universität Frankfurt am Main | Sprecherin
Prof. Dr. Jörn Lamla, Universität Kassel | Stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. Michael Bäuerle, LL.M., Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung Wiesbaden
Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Gerd Doeben-Henisch, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Claude Draude, Universität Kassel
Prof. Dr. Oliver Hinz, Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Jan C. Schmidt, Hochschule Darmstadt
Prof. Dr. Gerd Stumme, Universität Kassel
Datensouveränität
Laufzeit: November 2020 bis Dezember 2021

Der Begriff Datensouveränität hat in kurzer Zeit eine erstaunliche Karriere gemacht. Möglicherweise avanciert er derzeit sogar zu einem Leitparadigma der digitalen Gesellschaft, steht er doch nicht zuletzt für einen „europäischen Weg“ der digitalen Transformation. Allerdings sind mit dem Konzept noch erhebliche Unklarheiten verbunden. Es wird teils auch kontrovers diskutiert.
Die Arbeit der Projektgruppe zielte vor diesem Hintergrund darauf ab, die konzeptionell-terminologische Varianz zu erschließen und die unterschiedlichen Verwendungszusammenhänge von „Datensouveränität/Data Sovereignty“ nachzuvollziehen. Hierzu gehört auch die Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie „digitale Souveränität/Digital sovereignty“, Filter-, Infrastruktur- oder Plattformsouveränität. Auf dieser Basis wurde ein klärendes Verständnis von Datensouveränität entwickelt. Die aktuelle EU-Legislation (Data Governace Act) und innovative Optionen (etwa: Datentreuhandmodelle) zur Erleichterung von so etwas wie einer „Umsetzung“ von Datensouveränität wurden ebenfalls betrachtet.
Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe sind interdisziplinäre Beiträge zur Debatte, u. a. in einer gemeinsamen Buchpublikation der Gruppe (Augsberg/Gehring 2022), aber auch weiteren Fachpublikationen, dazu zahlreiche Veranstaltungen in wissenschaftlichen sowie politikberatenden Formaten sowie ein Anschlussprojekt mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten. Die Diskussionen wurden auch zur Weiterentwicklung technischer Lösungen genutzt.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig Universität Gießen | Sprecher
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | stellvertretende Sprecherin
Prof. Dr. Gerd Doeben-Henisch, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Florian Möslein, LL. M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Elif Özmen, Justus-Liebig Universität Gießen
Prof. Dr. Anne Riechert, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Jan C. Schmidt, Hochschule Darmstadt
Prof. Dr. Gerhard Schreiber, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Ralf Steinmetz, Technische Universität Darmstadt
RoboTrust
Laufzeit: Januar 2020 bis Dezember 2022

Ausgangspunkt für das Pilotprojekt RoboTrust war die Beobachtung, dass sich Wissenschaft und Wirtschaft zunehmend mit anthropomorphen Robotern beschäftigen. Mit der zunehmenden Reife von Robotertechnologien und den Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) konnten große technologische Fortschritte erzielt werden. Zugleich mangelt es bislang an einer verantwortungsbewussten Entwicklung und systematischen wissenschaftlichen Methodik als Orientierungsrahmen für die Implementierung anthropomorpher Dienstleistungsroboter. Ziel des Pilotprojekts RoboTrust war es daher, eine Methodik zu entwickeln, die eine verantwortungsbewusste Gestaltung von Dienstleistungsrobotern spezifiziert.
Im Laufe der dreijährigen Projektlaufzeit wurde eine multidisziplinäre Methodik für die Entwicklung und Evaluierung verantwortungsbewusst gestalteter Dienstleistungsroboter entwickelt. Der vom Projektteam gemeinsam erarbeitete Bezugsrahmen dient Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft zur Orientierung und umfasst das verantwortungsbewusste physische Design sowie die Programmierung und Platzierung von Dienstleistungsrobotern. Dabei wurden Interdependenzen zwischen Psychologie, Ethik, Recht und Robotik aufgezeigt und deren Kernaspekte beschrieben. Vorläufer des Bezugsrahmens wurden von den beteiligten Wissenschaftler:innen gemeinsam auf der Hawaii International Conference on System Sciences (HICSS) präsentiert und veröffentlicht. In einer gemeinsamen Studie der beteiligten Wissenschaftler:innen wurde der Bezugsrahmen am Beispiel eines Einzelhandelsszenarios experimentell getestet und um wesentliche Erkenntnisse erweitert.
Korrespondierende Erkenntnisse aus den einzelnen Teilprojekten ergänzten die Entwicklung des Orientierungsrahmens. Sie lieferten Einblicke in den Einfluss von Transparenz, Bewegungsdesign und Referenzen auf soziale Konventionen auf die Akzeptabilität anthropomorpher Dienstleistungsroboter. Um den Einfluss auf die Nutzer:innenakzeptanz zu untersuchen, der von der Reaktionsfähigkeit von Robotern auf Anzeichen menschlicher Emotionen ausgeht, wurde ein Multimethodenansatz entwickelt und in der Studie erfolgreich getestet. Darüber hinaus konnten wertvolle Erkenntnisse zur aktuellen Gesetzeslage gewonnen werden. Darauf aufbauend wurden risikomindernde Maßnahmen, klare Verfahrensregeln und ein Eingreifen des Gesetzgebers gefordert, um einen verantwortungsbewussten Einsatz von Dienstleistungsrobotern zu gewährleisten und zu fördern.
Weitere Informationen zum ZEVEDI-Pilotprojekt RoboTrust auf der Webseite des Projekts
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Dr. Ruth Stock-Homburg, Technische Universität Darmstadt | Sprecherin
Prof. Dr. Klaus David, Universität Kassel
Prof. Jan Peters, Ph.D., Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL. M. (Georgetown Univ.), Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Oskar von Stryk, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Janine Wendt, Technische Universität Darmstadt
ShareCast
Laufzeit: April 2025 bis April 2026

Datenkompetenz (data literacy) wird oft abstrakt vermittelt und ist dabei von Warnungen geprägt. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Haftungsrisiken und diffuse Vorstellungen über den „Wert“ von Daten dominieren den Diskurs. So scheint es zwischen dem vollständigen Zurückhalten und dem allzu freimütigen Weitergeben von Daten kaum Alternativen zu geben. Was aber ist mit dem gezielten, kontrollierten Teilen von Daten mittels neuer Formen von Datenintermediären – etwa Datentreuhänder?
Hier setzt ShareCast an: Ein Podcast, der die komplexe und abstrakte Thematik des Datenteilens und der Datentreuhandschaft für eine breite Öffentlichkeit anschaulich aufbereitet.
Das Podcast-Angebot von insgesamt 13 Folgen bezieht Stimmen aus Wissenschaft und Praxis ebenso ein wie alltagsnahe Perspektiven auf das Thema. Im Blickpunkt stehen beispielhafte Projekte und Initiativen, die neue Wege des Datenteilens erproben und Gestaltungsräume eröffnen. Dadurch wird die gesamte Breite vorhandener Aktivitäten des Datenteilens dargestellt und exemplarisch an unterschiedlichen Datentreuhandprojekten, Datendomänen und Akteurskonstellationen illustriert.
ShareCast wird gefördert durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie die Europäische Union.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Skripte, Moderation und Produktion
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Eneia Dragomir, Technische Universität Darmstadt
Marlin Mayer, Technische Universität Darmstadt
Konstantin Schönfelder, Technische Universität Darmstadt
Dr. Till Seidemann, Technische Universität Darmstadt


TOKENISIERUNG – Praxiswissen für KMU und Startups (KrypToFi)

Das Projekt TOKENISIERUNG – Praxiswissen für KMU und Startups (KrypToFi) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups und bietet ein umfassendes Fortbildungsprogramm zur rechtssicheren Abbildung von Vermögenswerten auf Blockchain-Netzwerken. Ziel des Projekts ist es, mittelständischen Unternehmen und Startups Rechtssicherheit im Bereich der Tokenisierung zu verschaffen, sodass sie die vielfältigen Möglichkeiten der Blockchain-Technologie effektiv nutzen können. Obwohl die Tokenisierung vielversprechende Chancen eröffnet, bestehen nach wie vor Unsicherheiten, etwa in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen wie aufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten, gesellschafts- und wertpapierrechtliche Vorschriften sowie europäische Regelungen. Um diese Hürden zu überwinden, wird im Rahmen von KrypToFi eine praxisorientierte Toolbox entwickelt, die Unternehmen praktische Lösungen und juristische Orientierung bietet.
Das Projekt zielt darauf ab, technische und rechtliche Kompetenzen zu vermitteln, die für die Umsetzung von Tokenisierungsprojekten erforderlich sind. Neben einem wissenschaftlich fundierten Fortbildungsprogramm, das Entscheidungsträgern aus der Banken- und Finanzbranche umfassendes Wissen zur Verfügung stellt, wird auch ein intensiver Wissenstransfer in die Politik und Verwaltung angestrebt. Ein Policy Paper wird dabei auf bestehende rechtliche Hindernisse hinweisen und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Geführt von einem Team aus Wissenschaftler:innen der Philipps-Universität Marburg und der Technischen Universität Darmstadt, greift KrypToFi auf jahrelange Forschung und internationale Expertise im Bereich Blockchain und Tokenisierung zurück, das die Akteure bei anderen normenwissenschafltich geprägten Forschungsvorhaben zu Tokenisierung und Blockchain bzw. in der Politikberatung gewonnen haben. Das Projekt KrypToFi soll nicht nur Unternehmen unterstützen, sondern auch die Innovationskraft des Finanzplatzes Hessen stärken.
KrypToFi ist ein Vorhaben der Technischen Universität Darmstadt und der Philipps-Universität Marburg. Es wird kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.

Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
DaTNet – Aufbau eines Kompetenznetzwerkes für Datentreuhandmodelle

Digitale Daten sind ein zentraler Faktor der Wertschöpfung geworden. Ihr volles Innovationspotential entfalten sie jedoch erst dann, wenn die oftmals isoliert vorliegenden Datenbestände zusammengeführt und gemeinsam ausgewertet werden können. Dem „Teilen“ von Daten stehen allerdings Hürden technischer, rechtlicher und ökonomischer Natur entgegen—insbesondere, wenn man auf Datensouveränität Wert legt und die Nachteile klassischer, nicht marktneutral tätiger Plattformdienste vermeiden will. Datentreuhändern wird eine Schlüsselrolle zugeschrieben, um den Datenaustausch zu verändern, zu erleichtern und zu intensivieren. Aktuell existieren zahlreiche Initiativen zur Etablierung funktionsfähiger Datentreuhänder, die domänen- und sektorenübergreifend tätig sein sollen. Sie stehen jedoch häufig unverbunden nebeneinander und arbeiten an teilweise divergierenden Datentreuhandmodellen. Erfahrungsaustausch und wechselseitiges Lernen findet nur begrenzt statt.
Das Projekt DaTNet treibt die Verknüpfung und den Wissenstransfer zwischen bestehenden Datentreuhändern und Datentreuhand-Initiativen sowie einschlägigen Expertinnen und Experten im Rahmen eines Kompetenznetzwerks voran. Das Kompetenznetzwerk fungiert als Instanz der Informationsbereitstellung und Kompetenzvermittlung, die den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Datentreuhandprojekten fördert und den Beteiligten einen umfassenden Kompetenzerwerb ermöglicht. Dabei werden technische, organisatorische, ökonomische und rechtliche Aspekte der Datentreuhand in den Blick genommen, Informationen zum Thema Datentreuhand Open-Access zugänglich gemacht, interaktive Lehr-/Lernformate entwickelt sowie themenbezogene Workshops durchgeführt. Anliegen von DaTNet ist es auch, einen breiteren gesellschaftlichen Diskurs zu Datentreuhandmodellen zu stimulieren. Es trägt seine Expertise also beispielsweise durch Policy Papers und Stellungnahmen in den politisch-administrativen Raum hinein.
DaTNet ist ein Verbundvorhaben der Technischen Universität Darmstadt, der Philipps-Universität Marburg, der Technischen Universität Dresden und der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Es wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Europäische Union.


Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Lars Bernard, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, LL.M. (Edinburgh), Technische Universität Dresden
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. Stefan Decker, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Koordination des Verbundes
Dr. Andreas Brenneis, Technische Universität Darmstadt
Dr. Kai Denker, Technische Universität Darmstadt
ReFo_DaT – Rechtsformen für Datentreuhänder
Laufzeit: Oktober 2023 bis Dezember 2025

Datentreuhänder gelten als Schlüsselinstrument zur Erleichterung und Intensivierung von Datenaustausch zwischen Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen und Non-Profit-Organisationen. Aktuell existieren zahlreiche Bestrebungen, funktionsfähige Datentreuhänder zu entwickeln – und dies in unterschiedlichen Sektoren und Datendomänen. Hierbei zeigt sich in der Praxis eine eindrucksvolle Vielfalt möglicher Ausgestaltungsoptionen und Betreiberkonstellationen. Die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausformung dieser neuen Intermediäre stellt eine komplexe juristische Herausforderung dar. Es fehlt an Erfahrungswerten wie auch an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur optimalen Ausgestaltung solcher Datenintermediäre. Wichtig ist hierbei die heterogenen Interessen und Bedürfnisse von Datennutzern und Datengebern wie auch die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Sektoren und Datendomänen zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund untersucht das Forschungsvorhaben ReFo_DaT unterschiedliche Rechtsformen einschließlich der damit verbundenen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Governance und Betrieb für unterschiedliche Varianten und Typen von Datentreuhändern. ReFo_DaT leistet eine empirische Analyse existierender Treuhandprojekte und ihrer Bedarfe und erarbeitet eine durch rechtswissenschaftliche Analysen getragene, durch Praxisbeispiele angereicherte Entscheidungsmatrix. Diese Entscheidungsmatrix wird mit Mustersatzungen und prototypischen Governance-Konzepten kombiniert. Sie wird Gründern und Betreibern von Datentreuhändern eine Orientierungshilfe bei der Auswahl und Ausgestaltung einer geeigneten Rechtsform wie auch nachhaltiger Governance-Strukturen und Geschäftsmodellen für unterschiedliche Typen und Betreiberkonstellationen von Datentreuhändern bieten.
ReFo_DaT verbindet rechtswissenschaftliche Analysen mit leitfadengestützten Interviews, um die zahlreichen und komplexen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl und der Ausgestaltung tragfähiger Governance-Strukturen stellen, einer Klärung zuzuführen. Dadurch trägt das Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Konzepts „Datentreuhand“ bei. Mehrere Workshops mit Stakeholdern stellen den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis sicher.
Das Vorhaben wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Europäische Union.


Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Florian Möslein, LL. M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
EuroDaT – Gaia-X basierter Datentreuhänder
Laufzeit: Januar 2022 bis Juni 2024

Das Vorhaben EuroDaT zielte auf die Konzeption, Entwicklung und Markteinführung eines neutralen, transaktionsbasierten und nicht-gewinnorientierten Datentreuhänders im Sinne des europäischen Data Governance Act (DGA). Hierzu gründete das Land Hessen innerhalb der Projektlaufzeit eine Betreibergesellschaft, die EuroDaT GmbH, die seit Herbst 2023 operativ tätig ist und das Fördervorhaben nach Ende der Projektlaufzeit wirtschaftlich eigenständig fortsetzt. Der Datentreuhänder setzt auf die aktuell im Entstehen begriffene föderierte Dateninfrastruktur Gaia-X auf und ermöglicht privaten Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen zukünftig nicht nur einen rechtssicheren und vertrauensvollen Datenaustausch, sondern eröffnet auch neue Wege der anonymisierten Datenanalyse. Dadurch befördert er die Entwicklung innovativer Produkte und neuer datengetriebener Geschäftsmodelle unter Anwendung von KI-Verfahren und Big Data. Mit safeAML, einem Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche, existiert bereits ein erster, im Projektkontext entwickelter Use Case, der das Stadium der Marktreife erlangt hat.
Im EuroDaT-Konsortium verantwortete das Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) das Teilvorhaben GovLegal, das sich Rahmen des Basis Use Cases der rechtssicheren Konzeption des Datentreuhänders auf der Grundlage des DGA und deren prototypische Umsetzung unter Realbedingungen widmete. Hierzu zählten insbesondere die Ausgestaltung der Governance-Struktur (Rechtsformwahl, Satzung, Beteiligungsmöglichkeiten), Fragen der Vertragsgestaltung sowie die Einpassung des Datentreuhänders in den komplexen regulatorischen Rahmen. Zudem führten die beteiligten Wissenschaftler:innen juristische Bedarfsanalysen der einzelnen, anwendungsbezogenen Use Cases durch und brachten ihre Expertise in die Ausgestaltung derselben ein. Dies erfolgte in enger Kooperation mit elf Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung: Atos, d-fine, Deloitte, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE, Lexemo, TechQuartier, T-Systems International. Darüber hinaus arbeiteten Gov-Legal-Beteiligte aktiv an Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, etc. des deutschen Gaia-X Hubs mit und pflegten einen intensiven Austausch mit der von acatech verantworteten wissenschaftlichen Begleitforschung des Gaia-X Förderwettbewerbs sowie anderen BMWK-Förderprojekten.
ZEVEDI unterstützte GovLegal mit einem eigenen Begleitforschungsprojekt. Dieses Ad hoc-Vorhaben untersuchte Gelingens- und Misslingensfaktoren der komplexen interdisziplinären Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. So wurden Schwachstellen systematisch identifiziert und Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Konsortialpartner im Gesamtvorhaben EuroDaT wie auch ZEVEDI-Teilvorhaben GovLegal abgeleitet.
Ergebnisse des Drittmittelvorhabens EuroDaT waren:
- die Entwicklung und Markteinführung eines transaktionsbasierten Datentreuhänders (im Rahmen des Konsortiums)
- die Klärung der mit der Gründung und dem operativen Betrieb des Datentreuhänders in Zusammenhang stehenden, relevanten Rechtsfragen (insbesondere eine rechtliche Einordnung des innovativen technischen Ansatzes der gekapselten Datenverarbeitung)
- die juristische Bedarfsanalyse für diverse, anwendungsbezogene Use Cases aus dem Bereich der Finanzwirtschaft
- die Entwicklung eines prototypischen Vertragsbaukastens für Datentreuhänder (inklusive Musterverträge)
- die Ausarbeitung diverser rechtlicher Einschätzungen, Arbeitspapiere, Stellungnahmen sowie Fachpublikationen (u.a. Beiträge in der JuristenZeitung, in RechtDigital und dem Jahrbuch Technikphilosophie sowie ein Rechtshandbuch zum Thema Datentreuhand)
- die Identifikation relevanter Forschungslücken und -fragen, die zu Nachfolgeprojekten geführt haben (ReFo_DaT – Rechtsformen für Datentreuhänder; DaGarIn – Datentreuhand als Garant für Informationsfreiheit; DaTNet – Aufbau eines Kompetenznetzwerks für Datentreuhandmodelle)
Das Vorhaben wurde gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | Leitung des Teilvorhabens
Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig Universität Gießen
Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL. M. (Yale), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Michael Kling, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Anne Riechert, Frankfurt University of Applied Sciences
Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors – eFin & Demokratie
Die digitale Transformation des Finanzsektors ist in vollem Gange. Aber wissen wir eigentlich genug über Krypto und Co? Über netzbasierte Bezahlsysteme? Der digitale Euro, E-Geld-Token und Stablecoins werden sukzessive Teil unserer Bezahlwelt. Die damit verbundenen Umbrüche für die Bürger:innen, die Demokratie und die künftige europäische Gesellschaft sind jedoch weitgehend unbekannt. Spezialist:innen kennen sich zwar aus – oft aber nur in einzelnen Segmenten. Und was ist mit breiteren Debatten und Partizipation? Zur Öffnung eines Diskursraumes, der relevante Themen aufzeigt, braucht es Impulse.
Zivilgesellschaftliche Mitwirkung und Mitgestaltung und breitere öffentliche Diskussion erfordern Verständnis und interdisziplinären Austausch. Das Vorhaben eFin & Demokratie setzt als Diskursprojekt hier als eine starke Initiative an, die über die Wissenschaft hinaus breite Zielgruppen und damit Bürger:innen wie auch Unternehmen und Politik miteinander ins Gespräch bringt. Mittels zielgerichteter Veranstaltungs- und Vermittlungsformate, bindet es schrittweise Akteure und Zielgruppen in das Projekt ein.
Ein Hörstück zum Diskursprojekt
Kernformate des Diskursprojektes sind der feature-artige Podcast Digitalgelddickicht sowie der eFin-Blog. Unter seinem Dach beherbergt das Diskursprojekt zudem das Mercator-Journalist in Residence-Programm. Die Mercator-Journalists in Residence sind wichtige Impulsgeber:innen im Themenbereich und helfen mit, für ein bislang in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiertes Thema zu sensibilisieren und darin wichtige Akzente zu setzen sowie die mediale und wissenschaftliche Öffentlichkeit zu vernetzen. eFin & Demokratie ist außerdem verbunden mit einer Stiftungsprofessur an der Technischen Universität Darmstadt zu Rechtspolitik des digitalisierten Finanzsektors, die dieses Forschungsfeld neu etabliert und nachhaltig attraktiv macht. Zudem hat es eine interdisziplinär besetzte Runde von Expert:innen initiiert. Unter dem Titel Geld : Technik : Demokratie bieten deren Zusammenkünfte einen unabhängigen Reflexionsort zu Fragen der gesellschaftspolitischen Gestaltung des digitalen Wandels im Finanzsektor. Gefördert wird das Projekt durch die Stiftung Mercator.

Hier geht’s zum eFin-Blog
Hier geht’s zum Podcast Digitalgelddickicht
KI-Assistenz für eine englischsprachige, digitale Verfahrensführung in der deutschen Rechtspflege (AI@CL)

Deutsche Gerichte können zivilrechtliche Verfahren inzwischen auf Englisch führen, etwa an Commercial Courts und Commercial Chambers nach §§ 119b, 184a GVG. Die dafür nötigen Dokumente müssen jedoch zugleich dem deutschen Recht entsprechen und sprachlich auf hohem Niveau ins Englische übertragen werden, woran gängige Übersetzungssoftware regelmäßig scheitert. An genau diesen schwierigen Stellen setzt das Ad hoc-Vorhaben an und untersucht, wie sich die anspruchsvolle Formulierungs- und Übersetzungsarbeit mithilfe Künstlicher Intelligenz teilautomatisiert unterstützen lässt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Petra Gehring von der TU Darmstadt arbeitet ZEVEDI dafür eng mit dem Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ), der Darmstädter WIANCO Ott Robotics GmbH und der Hochschule Fulda zusammen.
Im Zentrum steht ein KI-gestützter Workflow. Ein Agentensystem verknüpft verschiedene Werkzeuge generativer KI, darunter Übersetzungssoftware, große Sprachmodelle und juristische Datenbanken, um daraus Textvorschläge zu erzeugen, die den menschlichen Expertinnen und Experten assistieren. An schwierigen Stellen, an denen sich die juristische Bedeutung von einer Fachsprache in die andere nicht unmittelbar übertragen lässt, soll das System Übersetzungen auf hohem Niveau anbieten. Beispielhaft modelliert das Vorhaben praxisnahe Abläufe für drei Dokumentenarten der zivilrechtlichen Praxis: den Beweisbeschluss, den verfahrensleitenden Beschluss und das Urteil.
Auf der digitalen Souveränität liegt ein besonderes Augenmerk des Projekts. Ergebnis des Vorhabens ist eine Machbarkeitseinschätzung, die dem Land Hessen nächste Schritte ermöglicht.
Projektleitung
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Projektkoordination
Dr. Kai Denker, Technische Universität Darmstadt
Begleitforschung zum „Pilotprojekt Reallabor“ von BNetzA, Bundesdatenschutzbeauftragter und dem Land Hessen
Laufzeit: August 2025 bis Mai 2026

KI-Reallabore (AI regulatory sandboxes) gehören zu den neuartigen prozeduralen, verwaltungsverfahrensrechtlichen und aufsichtstechnischen Werkzeugen zur Implementierung und erfahrungsbasierten Fortentwicklung der entstehenden KI-Governance und KI-Regulierung in Europa. In einem Reallabor können ausgewählte Unternehmen sich bei der Entwicklung eines KI-Systems behördlich begleiten lassen. Diese Verfahren sollen erlauben, der KI als „moving target“ einen seinerseits anpassungsfähigen und auf regulatorisch-technischem Erfahrungswissen aufbauenden und auch hinreichend beweglichen Regulierungsrahmen gegenüber zu stellen. So räumt die EU-Gesetzgebung – namentlich die zum 1.1.2026 wirksam werdende KI-Verordnung – im Rahmen dieser Reallabore den Unternehmen Experimentiermöglichkeiten ein: praktisch-technisch wie auch hinsichtlich möglicherweise kritisch betroffener Normen (vgl. Art. 57 ff. AI Act). Neben der Erprobung konkreter KI-Anwendungen im rechtlich privilegierten, engmaschig beaufsichtigten Rahmen unter behördlicher Begleitung sollen die Reallabore vor allem der Generierung und Fortentwicklung KI-bezogenen Risikowissens und regulatorischer Lösungen dienen.
Das ZEVEDI-Adhoc-Vorhaben führte prozessbegleitende Studien zum Pilotprojekt „KI-Reallabor“ der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Land Hessen durch, das mit ausgewählten Use Cases ein Verfahren zur Konzeptentwicklung eines praktikablen verfahrensrechtlichen Instruments für Deutschland erprobt hat. In einem Abschlussbericht (publiziert auf Deutsch und Englisch) hat ZEVEDI die gewonnen Erkenntnisse dokumentiert. Für die wissenschaftliche Diskussion stellen sich Anschlussfragen u.a. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Innovationsförderung und regulatorischem Lernen. Hierzu haben die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Projekt der Europäischen Kommission berichtet und im Rahmen eines Fachartikels – Welche Farbe hat die Behördenbrille? Anreiz-, Zielstruktur und Gelingensbedingungen von Reallaboren nach der KI-Verordnung“ (RDi 2026, 228) – publiziert.
Projektleitung
Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL. M. (Yale), Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Laura Grosser, Technische Universität Darmstadt
Markus Schrenk, Philipps-Universität Marburg
Generative KI und kreative Autorschaft in Wissensarbeit und Literatur
Laufzeit: Oktober 2024 bis März 2025

Generative Text-KI oder KI, die Bilder oder Stimmen synthetisch erzeugt, nutzt massenhaft Trainingsdaten. KI-Konzerne bedienen sich hierzu mittels automatisierten „Scrapings“ im Internet: Werke aus Kunst, Wissens- und Geistesarbeit werden massenhaft heruntergeladen, um „LLM“ (sogenannte große Sprachmodelle) oder auch speziellere Anwendungen auf der Basis dieser Technologie zu „füttern“. Bezahlt wird nicht. Autorenrechte lassen sich gegenüber KI-Konzernen kaum durchsetzen. Am Ende tragen KI-Produkte allerdings dazu bei, die „menschliche“ Text- und Kreativarbeit zu entwerten. Autorschaftliche Arbeit und Autorenrechte werden also erst (zwecks KI-Training) negiert und danach dann (durch KI-Produkte) ersetzt. Es vollzieht sich ein datenökonomisch bedingter Umbruch.
Ziel des Vorhabens war es, rund um das hochaktuelle und weltweit kontroverse Thema „generative KI“ und Autorschaft/Autor:innenrechte eine hinreichend breite, fundierte und engagierte Diskussion zwischen Kreativ- und Buchbranche, Wissenschaft und Journalismus zu initiieren. Wo steht derzeit der Schutz von Urheberschaft und Daten von Autorinnen und Autoren? Wie positionieren sich Verlage, Verbände und die Rechtspolitik?
Im Rahmen eines Ad personam Fellowships an der TU Darmstadt (Institut für Philosophie) für die Schriftstellerin und Urheberrechtsaktivistin Nina George, Ehrenpräsidentin des European Writers Council, haben Prof. Dr. Petra Gehring und Nina George eine Veranstaltungsfolge von vier Kolloquien und am 10./1.1. Dezember 2024 ein publikumsorientiertes zweitägiges Abschluss-Symposium mit rund 120 Teilnehmenden in der Centralstation Darmstadt durchgeführt. Die Veranstaltung mündete in die Abstimmung von zehn Empfehlungen, aus denen im Jahr 2025 eine Darmstädter Deklaration entstehen soll. Des Weiteren sind Aufsätze erschienen und eine Buchpublikation in Vorbereitung.
Projektleitung
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Nina George, European Writers’ Council, Brüssel/Berlin/Bretagne
Doing DDI – Der Policy-Prozess zur Einrichtung des deutschen Dateninstituts
Laufzeit: September 2024 bis Februar 2026

Mit der Gründung des im Koalitionsvertrag von 2021 vorgesehenen deutschen Dateninstituts sollen Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorangetrieben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etabliert werden. Die neue Institution ist platziert in einer Datenlandschaft, die durch gesellschaftliche und technologische Umbrüche und durch die Etablierung der NFDI geprägt ist. Gerade weil sich die institutionelle Landschaft schnell entwickelt, untersucht das Ad hoc-Vorhaben die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Entscheidungsprozesse, die zur Gründung des deutschen Dateninstituts (DDI) geführt haben. Unter der Leitung von Prof. Dr. Isabelle Borucki von der Philipps-Universität Marburg arbeiten zwei Masterabsolventen an diesem einjährigen Projekt, das am 1. September 2024 beginnt.
Methodisch setzt das Projekt auf integrierte Multimethodenansätze, darunter die Analyse politischer Dokumente, halbstrukturierte Interviews mit Schlüsselakteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Netzwerkanalysen zur Untersuchung der Kooperationen zwischen den Beteiligten. Diese Ansätze ermöglichen es, die formellen und informellen Regelungen sowie die Dynamik der politischen Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen und ein umfassendes Bild der Netzwerkstrukturen zu erhalten. Eine anschließende Auswertung der gesammelten Daten erfolgt mittels Process-Tracing, um Kausalketten und Mechanismen innerhalb des Entscheidungsprozesses zu identifizieren.
Ziel des Projekts ist nicht nur die wissenschaftliche Analyse des Policy-Prozesses, sondern auch die Etablierung einer kartografischen, webseitenbasierten Visualisierung von Data-Governance im Bereich der Dateninfrastruktur und Datenökonomie rund um das Dateninstitut. Darüber hinaus sind Vorträge bei wissenschaftlichen Tagungen, eigene Workshops sowie Publikationen geplant, um die Ergebnisse des Projekts zugänglich zu machen. Ein interaktives Dashboard, Blog-Beiträge und Podcasts mit Stakeholdern sollen die Wissenschaftskommunikation und den Wissenstransfer unterstützen und das Engagement mit der breiteren Öffentlichkeit fördern.
Projektleitung
Prof. Dr. Isabelle Borucki, Philipps-Universität Marburg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Marlon-Benedikt George, Philipps-Universität Marburg
Jan Borcherding, Philipps-Universität Marburg
Digitale Bildung in Schulen: Distributionsprozess von Forschungsergebnissen als digitale Unterrichtsmaterialien am Beispiel hessischer Schulen (DiBiS)
Laufzeit: September 2024 bis Januar 2025

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Digitalisierung ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Besonders deutlich wird dies anhand des Themas „Generative Text-KI“ oder des Themas „Digitalisierung des Finanzwesens“. In beiden Themenfeldern entwickelt sich das Wissen aufgrund der technologischen Fortschritte rasant weiter. Ebenso haben beide Themenfelder unmittelbaren Einfluss auf die breite Öffentlichkeit, da sie die Art und Weise des gesellschaftlichen Miteinanders und Handelns verändern.
Ein erster Nukleus, in dem solches „neuartige“ Wissen in empirisch-erprobter Form geschaffen wird, sind Forschungsprojekte. Diese liefern erste wertvolle Ergebnisse zu aktuell im gesellschaftlichen Diskurs befindlichen Digitalisierungsthemen (sog. Digitalen Innovationen). Ein einfacher und schneller Zugang zu diesem Wissen durch Lehrer*innen und Schüler*innen, liefert großes Potenzial, die Digitale Bildung in Schulen weiter voranzutreiben. Mittels Wissenschaftskommunikation wird dieses neuartige Wissen in Form von Projektergebnissen (z.B. Podcasts, Comics, Sammelbände) bereits einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jedoch findet dieses Wissen oftmals nicht den Weg in die Schulen, da es nicht in Form von digitalen Unterrichtsmaterialien bzw. als Open Educational Ressource zur Verfügung steht oder als solche identifiziert und aufgefunden wird. Das ZEVEDI Ad hoc-Vorhaben „DiBiS“ analysiert und modelliert einen Prozess, welcher die Distribution von Forschungsergebnissen als digitale Unterrichtsmaterialien zum Gegenstand hat. Gegenstand sind frei zugängliche digitale Inhalte aus Forschungsprojekten, die, um im Unterricht zum Einsatz zu kommen sollen, von Lehrer*innen als digitale Unterrichtsmaterialien identifiziert und aufbereitet werden müssen. Zu den genannten Themen „Generative Text-KI“ sowie „Digitalisierung des Finanzwesens“ liegen solche Inhalte bereits vor. Daher dienen diese Inhalte als illustrative Grundlage, um einen Distributionsprozess zu analysieren und zu modellieren.
Im Rahmen einer empirisch-qualitativen Studie wird eine Situations- und Stakeholderanalyse durchgeführt. Am Beispiel der beiden genannten Themenfelder werden Arten der Bereitstellung von Forschungsergebnissen klassifiziert, Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Open Educational Resources sowie Anforderungen an deren curriculare Einbettung analysiert. Im Rahmen von einer Befragungsstudie werden mittels Interviews (Zielgruppe: Lehrer, Studienseminare) Herausforderungen und Bedarfe von Lehrer*innen hinsichtlich einer Aufbereitung und der curricularen Einbettung von Open Educational Resources im Unterricht an hessischen Schulen analysiert. Aufbauend darauf werden sozio-technische Anforderungen an einen Distributionsprozess abgeleitet, der die Generierung und Verbreitung von Forschungsergebnissen als digitale Unterrichtsmaterialien zum Gegenstand hat. Ebenso werden Ko-Kreations-Mechanismen für Train-the-Trainer Blaupausen entwickelt. Diese dienen dazu, Lehrer*innen Anregungen für die Nutzung von Forschungsergebnissen als Open Educational Resources für den Schulunterricht (Sekundarstufe 2) zu liefern. Zu diesem Zweck wird eine Blaupause für die Identifikation sowie eine Blaupause für die Aufbereitung samt curricularer Einbettung als digitale Unterrichtsmaterialien entworfen.
Im Rahmen des Ad hoc-Vorhabens wird ein Soll-Prozess zur Distribution von Forschungsergebnissen als digitale Unterrichtsmaterialien entwickelt. Dieser illustriert die Phasen der Distribution sowie pro Phase involvierte Stakeholder, deren Rolle, Aufgaben und Outputs. Dabei integriert der Prozess in verschiedenen Phasen Blaupausen zur Identifikation und Aufbereitung von Forschungsergebnissen als digitale Unterrichtsmaterialien. Diese Blaupausen dienen als Train-the-Trainer Elemente zur Co-Kreation von digitalen Unterrichtsmaterialien. Vor diesem Hintergrund hat das Ad hoc-Vorhaben zum Ziel, eine Grundlage für den Transfer von Forschungsergebnissen (d.h. frei zugängliche Inhalte zur Wissenschafts-kommunikation in Form von Podcasts, Sammelbänden) als digitale Unterrichtsmaterialien in hessischen Schulen zu fördern.
Projektleitung
Prof. Dr. Jan Marco Leimeister, Universität Kassel
Dr. Sarah Oeste-Reiß, Universität Kassel
Beratungsbedarfe der öffentlichen Verwaltung zur Digitalisierung
Laufzeit: April 2024 bis September 2024

Seit gut einem Vierteljahrhundert ist die Digitalisierung der Verwaltung eines der wichtigsten Reformvorhaben des öffentlichen Sektors. Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes markierte einen entscheidenden Meilenstein, um Verwaltungsdienstleistungen im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu digitalisieren. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen während der Covid-19-Pandemie beschleunigten den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen, sowohl für die Öffentlichkeit als auch innerhalb der Verwaltung. Trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an Information und Beratung über die Ziele und die Umsetzung der weiteren Digitalisierung des Verwaltungshandelns.
In ihrer aktuellen Digitalstrategie (Stand 2021) unterstreicht die hessische Landesregierung die Notwendigkeit einer service- und nutzerorientierten Verwaltung sowie eines umfassenden Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen. Die einzelnen Mitarbeitenden in den Behörden benötigen hierfür sowohl ein vertieftes Verständnis für die Potenziale, Herausforderungen und Risiken der Digitalisierung von Leistungen oder Prozessen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich als auch einen Überblick darüber, wo, wie und inwiefern ‚ihre‘ Aufgaben mit anderen Themenbereichen, Organisationseinheiten, Akteuren oder Regierungen in Wechselwirkung stehen. Bei dieser Selbstvergegenwärtigung können gezielte Beratungsangebote helfen. Hierfür müssen aber zunächst das Ausmaß des Wissens und des Nichtwissens, die subjektiv wahrgenommenen Probleme, Lücken und Beratungsbedarfe erfasst werden.
Hier setzt das geplante Ad-Hoc Vorhaben an. Es erarbeitet einen Überblick über die Themen und Aufgabenstellungen, mit denen Verwaltungsbehörden in Hessen konfrontiert sind. Hiervon ausgehend sollen zunächst die Themenbereiche identifiziert werden, in denen besondere Unsicherheiten herrschen und daher ein erhöhter Bedarf an Beratung besteht. Es wird analysiert, welche Art von Beratung (konzeptionell, strategisch, technisch, rechtlich) benötigt wird, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine Systematik von Problemlagen und Aufgabentypen im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu entwickeln, die es erlaubt, Beratungsangebote zielgenauer zu steuern. Des Weiteren wird herausgearbeitet, welche Faktoren als relevant eingeschätzt werden, die Reformprozesse hemmen und erschweren. Denn diejenigen Faktoren, die in der Wahrnehmung der Verwaltungsmitarbeitenden die Umstellung von Prozessen oder Produkten erschweren, bieten weitergehende Hinweise dafür, in welchen Bereichen und in welcher Form eine spezifische Beratung und Unterstützung der Reformprozesse zielführend eingebracht werden kann.
Projektleitung
Prof. Dr. Nathalie Behnke, Technische Universität Darmstadt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Till Jürgens, Technische Universität Darmstadt
Geld als Datenträger
Laufzeit: Oktober 2023 bis September 2024

Das Projekt Geld als Datenträger untersuchte die Nutzung sensibler Zahlungsdaten durch verschiedene Finanzinstitutionen wie Banken, Zahlungsdienstleister und andere Akteure auf dem Gebiet der digitalen Zahlungen. Obwohl dies ein zentraler Bereich der Digitalisierung ist, leistete das Projekt mit dieser Analyse Pionierarbeit auf diesem Gebiet.
Für die Analyse wurden zunächst die Rahmenbedingungen der handelnden Akteure berücksichtigt, die in einem Spannungsverhältnis zwischen kommerziellen Erwartungen der Monetarisierung von Daten und Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre agieren. Konkret betraf dies etwa die Anwendbarkeit europäischer Regelungen DSGVO und PSD2. Während erstere als europäische Verordnung den Schutz personenbezogener Daten regelt, ist es ein Ziel der EU-Richtlinie Payment Services Directive 2, die kommerzielle Nutzung von Finanztransaktionsdaten dezidiert zu ermöglichen, indem sie Drittdienstleistern den Zugriff auf die Kontodaten und Zahlungsdienste von Bankkunden erlaubt, sofern Zustimmung der Kund*innen gegeben ist.
Mit Hilfe von Interviews und Feldforschung bei verschiedenen Branchen-Events hat das Projekt zudem Einblicke in die Praktiken der Datennutzung verschiedener Finanzakteure erhalten. Diese Einblicke sind zwar nicht generalisierbar, sie zeigen jedoch, dass der Umgang mit Zahlungsdaten stark divergiert. Während technologiegetriebene Akteure, etwa FinTechs und PayPal, ein großes Interesse an der kommerziellen Nutzung von Finanztransaktionsdaten zeigen, ist dies bei den Banken nicht allgemein der Fall. Während für einige Akteure die Auswertungen der Transaktionsdaten ihrer Kund*innen weiterhin vielversprechend scheint, erscheinen Anderen die damit verbunden Kosten als zu hoch. Das Projekt gibt somit erste Anhaltspunkte für eine differenzierte Analyse der kommerziellen Nutzung von Transaktionsdaten und zeigt des Potential differenzierter qualitativer Analysen.
Projektleitung
Dr. Carola Westermeier, Justus-Liebig-Universität Gießen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Marek Jessen, Justus-Liebig-Universität Gießen
Vermessung europäischer Digitalisierungsforschung
Laufzeit: Mai 2023 bis Dezember 2023

Bekannterweise spielt sich der Digitalisierungsprozess nicht ausschließlich innerhalb nationalstaatlicher Grenzen ab; vielmehr handelt es sich um ein transnationales Phänomen. Entsprechend betreffen die aus der Digitalisierung resultierenden Herausforderungen nicht allein einzelne Staaten, sondern stellen sich – häufig im Wesentlichen inhaltsgleich – europaweit. Verschiedene Forschungseinrichtungen in Europa begleiten die Suche nach Antworten auf die Herausforderungen einer digitalen Lebenswelt bereits. Dabei sind diese unterschiedlich organisiert, sowohl im Hinblick auf die erforschten Digitalisierungsphänomene (ganzheitlicher Ansatz oder Konzentration auf einzelne Teilbereiche, zum Beispiel Künstliche Intelligenz, Blockchain, Big Data) als auch hinsichtlich der beteiligten Disziplinen. Das Ad hoc-Vorhaben hat sich zum Ziel gesetzt, solche Forschungseinrichtungen in Europa aufzuspüren und ihre bedeutenden Eigenschaften herauszustellen. Die hieraus resultierende Übersicht soll dazu dienen, die intra- und interdisziplinäre Vernetzung zwischen europäischen Wissenschaftler:innen zu fördern und potenzielle Kooperationspartner:innen schneller identifizieren zu können.
Projektleitung
Dr. Christopher Rennig, Philipps-Universität Marburg
Dr. Johannes Meier, Philipps-Universität Marburg
Diskurse disruptiver digitaler Technologien am Beispiel von KI-Textgeneratoren (KI:Text)
Laufzeit: April 2023 bis Dezember 2023

Der Hype um KI-basierte Tools zur Textgenerierung verdeutlicht das disruptive Potenzial digitaler Technologien für nahezu alle Bereiche unserer Arbeits- und Lebenswelt. Seit der Veröffentlichung des Chatbots ChatGPT Ende November 2022 sind KI-Textgeneratoren erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekannt und zugänglich. Entsprechend vielfältig sind die Diskurse über Chancen, Risiken und Herausforderungen dieser Technologie und der dabei eingesetzten KI-Methoden. Das Ad hoc-Vorhaben Diskurse disruptiver digitaler Technologien am Beispiel von KI-Textgeneratoren (KI:Text) untersucht diese Diskurse anhand übergreifender Aspekte auf verschiedenen Ebenen und aus unterschiedlichen Perspektiven. Damit werden nicht nur orientierende Schneisen durch die derzeit äußerst unübersichtliche Diskurslage um KI-Textgeneratoren geschlagen, sondern auch die in den Einzeldiskursen vorgebrachten Argumente für übergreifende wissenschafts-, politik- und techniktheoretische Überlegungen geöffnet.
Projektleitung
Prof. Dr. Gerhard Schreiber, Technische Universität Darmstadt
apl. Prof. Dr. Lukas Ohly M.A., Goethe-Universität Frankfurt a. M.
apl. Prof. Dr. Hermann-Josef Große Kracht M.A., Technische Universität Darmstadt
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Kathrin Burghardt, Technische Universität Darmstadt
Tokenized Finance (ToFi) in der europäischen und globalen Rechtsvergleichung
Laufzeit: März 2023 bis Februar 2024

Die Tokenisierung von Vermögenswerten ist ein grenzüberschreitendes Phänomen, das rechtliche Fragestellungen aufwirft, die von der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt (ToFi) untersucht wurden. Dabei stand stets der Kontext der zunehmenden Inter- oder Transnationalisierung des Handels mit Kryptowerten im Fokus. Im Rahmen einer rechtsvergleichenden Forschung wurden verschiedene Rechtsordnungen weltweit analysiert, um die globale Perspektive der Tokenisierung umfassend zu erfassen.
Das begleitende Fellowship-Programm ermöglichte einen intensiven Austausch mit den Rechtsordnungen der USA (primär New York und Florida), Italiens, Portugals, Polens, Österreichs und Singapurs. Die Auswahl dieser Zielstaaten basierte auf den dort laufenden gesetzgeberischen und wissenschaftlichen Aktivitäten. Das Programm umfasste sowohl den Wissenstransfer durch Vorträge und Workshops als auch die Teilnahme an der Erstellung des ToFi-Sammelbands, in dem mehrere Beiträge von Fellows aus den beteiligten Ländern veröffentlicht wurden. Zentraler Bestandteil der Ergebnisse sind die gewonnenen Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit internationalen Rechtskreisen, die nicht nur zur wissenschaftlichen Diskussion beigetragen haben, sondern auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen, insbesondere im ToFi-Sammelband, dokumentiert wurden. Diese Beiträge sind ein wesentlicher Baustein der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Tokenisierung von Vermögenswerten im internationalen Kontext.
Projektleitung
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Philipps-Universität Marburg
Regulatorischer Stand der Anwendung von KI-Produkten in der Medizin – eine tabellarische Übersicht
Laufzeit: Dezember 2022 bis November 2023

Die Deutsche Normungsroadmap „Künstliche Intelligenz“ sieht gerade in Bezug auf Produkte mit Künstlicher Intelligenz im Bereich der Medizin großen Bedarf für eine Anpassung des rechtlichen Rahmens. Um eine solche Anpassung systemkonform vornehmen zu können, muss zunächst der derzeitige Stand der Regulierung dieser Produkte untersucht werden. Vor diesem Hintergrund soll das Ad hoc-Vorhaben Regulatorischer Stand der Anwendung von KI-Produkten in der Medizin eine Übersicht über die bestehenden Regulierungsebenen und die dort geltenden Prüfungsgegenstände erarbeiten. Aus dieser Übersicht sollen sich exemplarisch für Produkte der einzelnen Klassen von Medizinprodukten die Regelungskomplexe und ihre derzeitige Ausgestaltung feststellen lassen. Untersucht werden der Prüfungsumfang im Konformitätsbewertungsverfahren sowie Regelungen, die für den Gebrauch, die Bedienung und für Produktwarnungen bei erkannten Risiken maßgebend sind. Weiterhin werden die Produktbeobachtungspflichten und die Reaktionspflichten für die einzelnen Produktgruppen erfasst. Damit wird eine Grundlage für weitere Diskussion über die Weiterentwicklung der rechtlichen Behandlung von KI in der Medizin geschaffen.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Martin C. Hirsch, Philipps-Universität Marburg
Data Governance im Finanzsektor – Neue Intermediäre und Gaia-X
Laufzeit: September 2021 bis Dezember 2023

Im Rahmen der Gaia-X-Initiative streben Vertreter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung verschiedener europäischer Staaten den Aufbau einer leistungsfähigen, sicheren, offenen, vertrauenswürdigen, föderierten Dateninfrastruktur auf Basis europäischer Werte und Normen an. Ähnliche Ziele verfolgt der von der EU-Kommission vorgeschlagene Data Governance Act (DGA). Dieser sieht die Möglichkeit vor, sektorenspezifisch neutrale Datentreuhänder (sogenannte „neue Intermediäre“) zu schaffen, welche den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen erleichtern und fördern soll. Aus dem Zusammenspiel zwischen Gaia-X und DGA kann ein neuartiges, komplexes Regulierungsregime entstehen, das diversen Akteur:innen vielfältige rechtliche, wirtschaftliche, politische sowie gesellschaftliche Möglichkeitsräume eröffnet. Vor diesem Hintergrund strebt das Ad hoc-Vorhaben an, das Zusammenwirken von Gaia-X und DGA und die daraus resultierende, im Entstehen begriffene regulatorische Landschaft sowie das zugehörige Organisations- und Politikfeld zu untersuchen. Der Fokus liegt hierbei auf dem Sektor der dezentral bereitgestellten Finanzdaten.
Projektleitung
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Moritz Schütrumpf, Philipps-Universität Marburg
Wechselkosten zum DSGVO-konformen
VC-System des Schulportals Hessen
Laufzeit: Januar 2022 bis Dezember 2022

Zur Umsetzung des EuGH-Urteils Schrems II werden die Schulen in Hessen künftig gehalten sein, eine DSGVO-konforme Videokonferenz-Software zu nutzen. Eine solche wurde in das sog. Schulportal Hessen integriert. Für die hessischen Schulen kam damit ein Wechsel von etablierten Systemen zu einer neuen VC-Software einher.
Das Ad hoc-Vorhaben begleitete den Wechsel an mehreren Schulen und untersuchte, welche Schwierigkeiten und auch Konflikte („Wechselkosten“) dabei entstanden. Zugleich wurden Unterstützungsmöglichkeiten für Einrichtungen, denen ein solcher Wechsel bevorstand, entwickelt. Methodisch wurde der Weg einer „formativen Begleitstudie“ gewählt. In der ersten Projektphase wurden Interviews mit Lehrenden an hessischen Schulen durchgeführt. Die Interviews dienten der Analyse des Ist-Standes der Verwendung von Videokonferenzsystemen an den Schulen. In der zweiten Projektphase wurden die Interviews analysiert, um herauszufinden, wie sich Lehrende neue Technologien aneignen und welche Herausforderungen durch einen Wechsel auf das datenschutzgerechte System entstehen.
Die Umsetzung von Change-Projekten bzw. die Einführung neuer Software ist oft schon in Unternehmen ein schwieriges Unterfangen. Schulen stellen ein vielleicht noch schwierigeres Umfeld dar. Die Einführung von Videokonferenzsystemen und der Wechsel auf ein datenschutzkonformes Videokonferenzsystem hat hessische Schulen in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Um den Einführungsprozess zu begleiten und Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Einführung abzuleiten, wurden hessische Schulen begleitet und befragt. An mehreren Schulen im Raum Kassel wurde untersucht, welche Schwierigkeiten und auch Konflikte („Umstellungskosten“) dabei aufgetreten sind. Gleichzeitig wurden Unterstützungsmöglichkeiten für Einrichtungen, die vor einem solchen Wechsel stehen, ermittelt.
Projektleitung
Prof. Dr. Jan Marco Leimeister, Universität Kassel
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ernestine Dickhaut, M. Sc., Universität Kassel
Autorschaft und Autorität. Zwischen Kollektiv, Kanon und KI
Laufzeit: November bis Dezember 2025

Die durch generative „KI“ (wie z.B. ChatGPT) ausgelösten Veränderungen in den Methodiken und vor allem im Alltag der Geisteswissenschaften – die vornehmlich textbasiert arbeiten – sind erheblich. In den Geisteswissenschaften und allen voran in der Philosophie erfüllen Texte keine hilfswissenschaftliche Funktion. Sie formulieren nicht lediglich „Ergebnisse“ von Forschung, sondern sie sind selbst das Medium des Forschens. Theoriebildung und Denken finden ganz wesentlich mittels Lektüren und methodisch gelenkten Schreibprozessen statt. So ist es kein Wunder, dass „KI“ in den Geisteswissenschaften derzeit zu heftigen methodologischen Kontroversen führt.
Brisant ist für die Theoriearbeit der Geisteswissenschaften zum einen die Gefährdung der Qualität von Texterstellung (und von textlicher Überlieferung generell). Zum anderen aber auch die Entwertung menschlicher Urheberschaft. Denn „KI“ beruht auf dem „Scraping“ von geisteswissenschaftlichen Publikationen und deren Verwertung zum KI-Training, was derzeit in einer rechtlichen Grauzone erfolgt, von Wissenschaftsautorinnen und Wissenschaftsautoren aber zunehmend kritisiert wird..
Für die Philosophie schließen sich hier Fragen an, die den Kern des Faches betreffen: Wie verändert sich wissenschaftliches Schreiben, wenn KI mitschreibt? Wie die Figur des Einzelautors – und wie das Verhältnis der Philosophie zu ihrem eigenen Diskurs?
Dr. Hannah Wallenfels, Philosophin aus Berlin, forscht zu diesen Fragen. Im November und Dezember 2025 war sie im Rahmen eines Kurzzeit-Fellowships Autorschaft und Autorität: Zwischen Kollektiv, Kanon und KI am ZEVEDI zu Gast. Ihre Arbeit hat sie in einem gut besuchten Kolloquium des Instituts für Philosophie an der TU Darmstadt vorgestellt. – Im Nachgang zu ihrem Aufenthalt erschien im März 2026 ein Essay im „Verantwortungsblog“: „Im Schatten der Kunst: Die Auswirkungen der KI-Debatte auf Autor:innenschaft in der Wissenschaft“.
Projektleitung
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt
eFin-Blog
Im Diskursprojekt eFin & Demokratie beobachten und diskutieren wir den digitalen Wandel in Sachen „Geld“. Das Finanz- und Staatswesen wird davon ebenso erfasst wie unser aller Alltag und Miteinander.
Der eFin-Blog versucht, die Umwälzungen zu verstehen und die Debatte zu fördern – auch als Teil unserer Demokratie.
Es schreiben Mitarbeiter:innen des Projekts und Gäste in freier und diverser Form darüber, was sie lernen und erforschen, was sie beunruhigt und was sie fasziniert.


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Verantwortungsblog
Der ZEVEDI-Verantwortungsblog hat die Frage zum Gegenstand, wie gut es uns im Zusammenleben mit Digitaltechnologien geht. Er kommentiert die Ambivalenzen, die Steuerungs-probleme und die Vertretbarkeit des digitalen Wandels. Was an möglicherweise kritischen Technikfolgen (und Markteffekten) sollte man in den Blick nehmen und diskutieren? Wo sind Sorgen angebracht? Wie passt Digitalisierung zu Freiheit und Demokratie? Welche Regeln braucht eine digitale Gesellschaft? Wovon sollte – weil es kritisch werden könnte – die Rede sein?
Es schreiben Autor:innen aus dem ZEVEDI-Netzwerk sowie Gäste darüber, was sie lernen und erforschen, was sie beunruhigt und was sie fasziniert.


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