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Autor: Christian Person eFin-Blog Farbe: hellblau

Follow the money, but how? Datentreuhänder als innovatives Werkzeug zur Bekämpfung von Geldwäsche

Follow the money, but how? Datentreuhänder als innovatives Werkzeug zur Bekämpfung von Geldwäsche

Ein Beitrag von Christian Person

18.07.2025

Deutschland gilt gemeinhin als Paradies für Geldwäsche. Als Ursache hierfür wird oftmals die besondere Liebe der Deutschen zum Bargeld genannt.1Vgl. https://www.hessenschau.de/wirtschaft/hessen-software-gegen-geldwaesche-v1,kurz-geldwaesche-108.html [09.07.2025]. Schließlich werden hierzulande nach wie vor viele wirtschaftliche Transaktionen mit Münzen und Scheinen abgewickelt. Die Frage „Bar- oder Karte?“ an der Ladenkasse wird regelmäßig zugunsten der ersten Option beantwortet, auch wenn die Verbreitung und Nutzung bargeldloser Zahlverfahren zunimmt, Kartenzahlung und mobiles Bezahlen sich also wachsender Beliebtheit erfreuen.2Vgl. https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/zahlungsverhalten-in-deutschland-2023-934828 [09.07.2025]. Bargeld steht im Ruf, „geprägte Freiheit“ zu sein.3Dieses Mantra wird insbesondere im Kreise liberaler Politiker gebetsmühlenartig wiederholt, beispielsweise in Diskussionen um Obergrenzen für Bargeldzahlungen; vgl. https://www.focus.de/finanzen/banken/bargeld-ist-gepraegte-freiheit-lindner-warnt-vor-bargeld-obergrenze_id_5303482.html [09.07.2025]. Die Kehrseite der Medaille: Die große Bedeutung des Bargeldes im Wirtschaftsleben erleichtert es Geldwäschern, ihren kriminellen Aktivitäten nachzugehen. Doch worum handelt es sich eigentlich beim Phänomen Geldwäsche genau? Wie funktioniert das Waschen von Geld? Wie versuchen Staat und Gesellschaft, diese kriminellen Auswüchse einzudämmen und welche Hilfestellung können hierbei neuartige Instrumente zur Erleichterung des Datenteilens wie beispielsweise Datentreuhänder leisten? Im Hinblick auf diese Fragestellungen möchte dieser Blog-Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen.

Das Phänomen „Geldwäsche“ – sozialschädliches Verhalten von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung

Waffen- und Drogenhandel, Korruption, Erpressung, illegales Glücksspiel und Prostitution – motiviert vom Streben nach maximalem Gewinn geht organisierte Kriminalität einer Vielzahl illegaler Aktivitäten nach, mit denen sich erkleckliche Summen schmutzigen Geldes verdienen lassen. Um diese Gelder jedoch vor dem Zugriff des Staates verstecken und im normalen Wirtschaftsverkehr nutzen zu können, müssen Straftäter die zwielichtige und dubiose Herkunft dieser Vermögenswerte verschleiern und das auf illegalem Wege erworbene Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einspeisen.4Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html [09.07.2025]. Kurzum: Das schmutzige Geld muss gewaschen werden. Hierzu greifen Kriminelle üblicherweise auf bargeldintensive Geschäftsaktivitäten zurück, die sich durch intransparente, schwer nachvollziehbare Geldflüsse auszeichnen, beispielsweise Wettbüros oder Gastronomiebetriebe, um die illegalen Einnahmen in „saubere“ Umsätze zu transformieren. Anschließend wird das Geld durch Konten verschiedener Firmen geschleust, um die ursprüngliche Mittelherkunft weiter zu verschleiern.5Vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Geldwaesche-bekaempfen/geldwaesche-bekaempfen.html [09.07.2025]. Dieser Vorgang des Einschleusens illegal erwirtschafteter Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf wird gemeinhin als Geldwäsche bezeichnet.

Eine Waschmaschine, in der Geldscheine zu sehen sind. Auch auf dem Boden vor der Waschmaschine liegen Geldscheine.
Erstellt mit Adobe Firefly.

Idealtypisch lässt sich der Prozess der Geldwäsche in drei Phasen untergliedern:6Vgl. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Geldwaesche/geldwaesche_node.html [09.07.2025].

  1. Platzierungsphase: Das illegal erwirtschaftete Geld wird erstmalig in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht, in dem konkrete wirtschaftliche Transaktionen (Kauf von Gütern, Inanspruchnahme von Dienstleistungen) mit Bargeld abgewickelt werden. Dies geschieht meist in kleineren Teilbeträgen, um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen. Dennoch besteht in dieser Phase ein hohes Risiko, entdeckt zu werden.
  2. Verschleierungsphase: Das sich nun im Wirtschaftskreislauf befindliche, schmutzige Geld wird durch verschiedene Konten und Firmen geschleust, auch über Ländergrenzen hinweg. Es bleibt ständig in Bewegung, um das Aufdeckungsrisiko zu minimieren. Ziel der Übung ist hierbei, die Herkunft der illegalen Gelder möglichst umfassend zu verschleiern und die Verbindung zum ursprünglichen Strafdelikt aufzulösen.
  3. Integrationsphase: Nach zahlreichen Finanztransaktionen wird das Geld aus einer scheinbar legalen Quelle wieder an den ursprünglichen Straftäter übermittelt, möglichst ohne Aufmerksamkeit zu erregen. Es hat nun den Anschein, dass es sich hierbei um auf legalem Wege erworbene Finanzmittel handle, die der Täter nun für Reinvestitionen im legalen Wirtschaftskreislauf verwenden kann.   

Am Ende dieses Prozesses lässt sich nicht mehr nachvollziehen, aus welchen (illegalen) Quellen die Gelder ursprünglich stammen und wem die Vermögenswerte zuzuordnen sind. Zwar sind die aufgezeigten Vorgänge für Kriminelle mit signifikanten Kosten verbunden, denn das Waschen von Schwarzgeld geht mit erheblichen Reinigungskosten einher. Doch ohne Geldwäsche würden sich die oben aufgeführten kriminellen Handlungen nicht lohnen, da die Erträge aus diesen Aktivitäten keiner legalen wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden könnten.7Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html [09.07.2025].

Aus einer makroökonomischen Perspektive handelt es sich bei Geldwäsche um ein sozialschädliches Verhalten, das von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Geldwäsche verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Das United Nations Office on Drugs and Crime schätzt, dass jährlich kriminelle Gelder in Höhe von zwei bis fünf Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) gewaschen werden.8Vgl. https://www.unodc.org/unodc/en/money-laundering/overview.html [09.07.2025]. Bei einem aktuellen globalen BIP in Höhe von knapp 106 Billionen US-Dollar (Stand 2023) wären dies Schäden in Höhe von 2,1 bis 5,3 Billionen US-Dollar. Geldwäsche bedroht somit mittelbar nicht nur die Sicherheit jedes Einzelnen, da sie die Lukrativität krimineller Aktivitäten steigert, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für die Integrität des Finanzsystems wie auch die Stabilität der Wirtschaft und der sozialen Ordnung insgesamt dar. Folgerichtig hat die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität für Staat und Gesellschaft höchste Priorität.

Die Bekämpfung von Geldwäsche – rechtlicher Rahmen und Vollzugspraxis

Aufgrund ihrer sozialschädlichen Implikationen handelt es sich bei Geldwäsche um einen Straftatbestand. Gemäß § 261, Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird Geldwäsche mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert. Das oberste Ziel der Geldwäschebekämpfung besteht darin, zu verhindern, dass illegal erwirtschaftetes Geld den Anschein der Legalität erhält und somit bei alltäglichen wirtschaftlichen Transaktionen eingesetzt werden kann. In Deutschland ruht die Bekämpfung von Geldwäsche auf zwei Säulen und ist durch ein komplexes Zusammenspiel privater und öffentlicher Akteure gekennzeichnet (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Die zwei Säulen der Geldwäschebekämpfung

Abbildung 1: Die zwei Säulen der Geldwäschebekämpfung werden dargestellt. Säule 1: Prävention (Verhinderung). Zu dieser Säule gehören die Aufsichtsbehörden (z.B. BaFin) und die Financial Intelligence Unit, FIU) Säule 2: Repression (Verfolgung). Zur dieser Säule gehören Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Gerichte.

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an BaFin.9Vgl. https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention/Ueberblick/allgemeines_artikel.html?nn=19649868 [09.07.2025].

Der präventive Arm der Geldwäschebekämpfung (Säule 1) dient primär dazu, die Transparenz von Finanzströmen zu erhöhen und das Verschleiern von Geldströmen zu erschweren, indem verdächtige Finanztransaktionen möglichst frühzeitig identifiziert und Geldwäscheverdachtsfälle an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Zentrale Regelungsgrundlage bildet hierfür das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GWG), ergänzt um einschlägige Fachgesetze.10Z.B. das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das GWG legt bestimmten Personenkreisen („Verpflichtete“) wie Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungsunternehmen), aber auch Immobilienmaklern, Spielbanken oder Güterhändlern besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflichten auf.11Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html [09.07.2025]; genauere Informationen zu diesen Sorgfaltspflichten finden sich unter https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention/Zentrale_Pflichten/Zentrale_Pflichten_artikel.html?nn=19649868 [09.07.2025]. Beispielsweise verpflichtet das GWG diese Akteure dazu, ihre Geschäftspartner eindeutig zu identifizieren (Know-Your-Customer- oder KYC-Prinzip), um die Durchführung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen zu verhindern. Außerdem müssen Verpflichtete interne Risikomanagementsysteme einrichten, um verdächtige Transaktionen identifizieren zu können, und entsprechende Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen der Zentralstelle für Transaktionsüberwachung (Financial Intelligence Unit – FIU) als zuständiger Behörde melden. Auch die Bestellung von Geldwäschebeauftragten gehört zum Pflichtenkanon. Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben durch die Verpflichteten wird durch die einschlägigen Aufsichtsbehörden (im Falle von Banken die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) überwacht.  Die FIU unterzieht die ihr erstatteten Verdachtsmeldungen einer weitergehenden Analyse. Lassen sich die Verdachtsmomente nicht ausräumen, werden die Verdachtsfälle an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Außerdem erarbeitet die FIU auch Typologien, die den Verpflichteten die Identifikation verdächtiger Sachverhalte erleichtern soll.12Siehe hierzu auch Ferber (Im Erscheinen): „Automatisierte Geldwäschebekämpfung“, in Buchheim, Möslein & Omlor (Hrsg.): Datentreuhand und Recht. München: Verlag C.H. Beck.

Der repressive Arm der Geldwäschebekämpfung (Säule 2) dient der Identifikation, Aufklärung und Verfolgung möglicher Straftaten durch die einschlägigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte). Diese leiten Maßnahmen ein, um der potentiellen Täter habhaft zu werden und ihr strafbares Verhalten zu ahnden.13Vgl. https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention/Ueberblick/allgemeines_artikel.html?nn=19649868 [09.07.2025]. Aufgrund der Globalisierung der Finanzmärkte und dem damit in Zusammenhang stehenden Anstieg grenzüberschreitender Finanztransaktionen weist Geldwäsche zunehmend auch internationale Züge auf, so dass es zur effektiven Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen verstärkt internationaler Zusammenarbeit bedarf, insbesondere der Kooperation in grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren.14Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html [09.07.2025]. Trotz der unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen beider Säulen, sind sie eng miteinander verknüpft und stehen in einem komplementären Verhältnis zueinander. Eine effektive Präventionsarbeit bildet das Fundament für die spätere Strafverfolgung, da sie eine frühzeitige Identifikation verdächtiger Sachverhalte ermöglicht und den Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden wichtige Informationen liefert.15Vgl. https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention/Ueberblick/allgemeines_artikel.html?nn=19649868 [09.07.2025].

Bei der Prävention von Geldwäsche nehmen Finanzinstitute aufgrund ihrer Schlüsselstellung im Geldkreislauf in ihrer Funktion als Finanzintermediäre eine zentrale Rolle ein, da ein Großteil der Zahlungsströme im Wirtschaftskreislauf über Geschäftsbanken abgewickelt wird. Das Aufspüren von Geldwäsche gestaltet sich für Banken aktuell jedoch recht schwierig, da einzelne Institute hierfür ausschließlich auf die Transaktionsdaten ihrer eigenen Kundschaft zugreifen können. Allerdings ist Geldwäsche ihrer Natur nach, wie eingangs geschildert, organisationsübergreifend konzipiert: Geldwäsche erfolgt üblicherweise im Rahmen komplexer betrügerischer Netzwerke, innerhalb derer schmutziges Geld über zahlreiche Finanzinstitute hinweg verschoben wird. Aus Sicht einzelner Institute sehen die entsprechenden Transaktionen oftmals unverdächtig aus, die Zugehörigkeit zu einem größeren Netzwerk ist nicht ohne Weiteres erkennbar. Daher bleiben sie häufig unentdeckt. Um Geldwäschenetzwerke effektiv identifizieren zu können, bedarf es folglich einer institutsübergreifenden Perspektive, bei der Geld- und Wertflüsse über verschiedene Organisationen hinweg nachverfolgt werden können.

Einer Zusammenführung und gemeinsamen Auswertung der Transaktionsdaten verschiedener Finanzdienstleister stehen jedoch diverse rechtliche Hürden entgegen (Datenschutz für die Kontoinhaberinnen; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Institute). Dennoch wäre eine Optimierung der bestehenden Prozesse zur Aufdeckung von Geldwäsche für alle Beteiligten wünschenswert. Denn für die Verpflichteten sind diese Prozesse personal- und somit auch kostenintensiv. Außerdem bestehen für die Geldwäschebeauftragten der Banken Anreize, viele Verdachtsfälle an die FIU zu melden, um die persönlichen Haftungsrisiken, die aus einer unterlassenen Meldung von Verdachtsfällen resultieren, zu minimieren. Frei nach dem Motto: im Zweifel für die Meldung. Dies führt nicht nur dazu, dass viele „falsch-positive“ Verdachtsfälle gemeldet werden, d.h. eine Transaktion wird als Verdachtsfall gemeldet, obwohl tatsächlich keine Geldwäsche stattfand. Sondern auch zu einer Überlastung der FIU, die sich mit einer Vielzahl an Verdachtsmeldungen konfrontiert sieht, die es aufwändig zu bearbeiten gilt.16Vgl. https://www.eurodat.org/foederative-erkennung-von-betrug-und-finanzkriminalitaet [09.07.2025].

Exkurs: Datentreuhand als Lösung datenbezogener Problemlagen

An dieser Stelle kommt das Konzept der Datentreuhand als Lösungsansatz für datenbezogene Problemstellungen ins Spiel.17Zum Konzept der Datentreuhand vgl. Gehring, Laakmann, Person & Seidemann (Im Erscheinen): „Rechtspolitik, Typik und infrastrukturelle Bedeutung der Datentreuhand“, in Buchheim, Möslein & Omlor (Hrsg.): Datentreuhand und Recht. München: Verlag C.H. Beck. Daten sind heutzutage aufgrund der umfassenden und anhaltenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur quasi ubiquitär vorhanden, sondern haben sich auch zu einem zentralen Wertschöpfungsfaktor entwickelt. Allerdings können sie in vielen Fällen ihr Innovationspotential erst dann vollständig entfalten, wenn die oftmals isoliert und verstreut vorliegenden Datenbestände zusammengeführt und gemeinsam ausgewertet werden, wodurch sich vielfältige Verbundvorteile und Skaleneffekte realisieren lassen. In der Praxis stehen dem organisationsübergreifenden Teilen von Daten jedoch zahlreiche Hindernisse technischer, rechtlicher und ökonomischer Natur entgegen, sodass viele Organisationen allenfalls begrenzt an Datenaustauschprozessen partizipieren. Das Potential von Daten wird so häufig nur unzureichend genutzt.

Angesichts dieser Herausforderungen wird Datentreuhändern eine Schlüsselrolle zugeschrieben, um die verschiedenen Hürden zu überwinden und den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen, Non-Profit-Organisationen sowie Individuen zu erleichtern und zu intensivieren. Datentreuhänder erfüllen hierbei typischerweise drei zentrale Funktionen: Erstens vermitteln sie Anbieter und Nachfrager von Daten zueinander und unterstützen somit die effiziente Koordination der Marktteilnehmer (Matchmaking-Funktion). Zweitens unterstützen sie Marktteilnehmer bei der Anbahnung und Durchführung von Datentransaktionen (Unterstützungsfunktion). Und drittens schaffen sie Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern, in dem sie verlässliche, da berechenbare und standardisierte, sowie rechtssichere Strukturen und Verfahren zur Abwicklung von Datentransaktionen bereitstellen, mithin eine Garantenstellung für diese Transaktionen einnehmen.

Sie tragen somit dazu bei, die für Datenmärkte typischen Informationsungleichgewichte zwischen Datenanbietern und Datennachfragern abzubauen, Such- und Transaktionskosten auf diesen Märkten zu senken und das für datenbezogene Transaktionen notwendige Vertrauen aller Akteure in ihre jeweiligen Vertragspartner herzustellen, in dem sie als zentraler Vertrauensanker fungieren.18Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den zentralen Herausforderungen des Datenteilens und wie Datentreuhänder zu einer Lösung dieser Problemlagen beitragen bietet Person (Im Erscheinen): „Gaia-X als informations- und dateninfrastruktureller Rahmen“, in Buchheim, Möslein & Omlor (Hrsg.): Datentreuhand und Recht. München: Verlag C.H. Beck.

Geldwäschebekämpfung 2.0: Datentreuhand als Instrument der Geldwäscheprävention

Wie dieser Exkurs verdeutlicht, handelt es sich bei Datentreuhändern um neutrale Intermediäre, glaubwürdige Organisationen, die einen vertrauenswürdigen technisch-organisatorischen Rahmen zur Zusammenführung und gemeinsamen Auswertung von Daten unterschiedlichster Kritikalität bereitstellen und somit einen sicheren, vertraulichen Datenaustausch zwischen Organisationen erlauben, selbst für kritische und sensible Daten jedweder Art. Im Bereich der Finanzwirtschaft können Datentreuhänder genutzt werden, um durch den Einsatz innovativer technischer Verfahren und modernster Verschlüsselungstechniken den aus rechtlicher Perspektive heiklen Austausch hochsensibler Finanztransaktionsdaten zwischen unterschiedlichen Finanzdienstleistern sicher und rechtskonform zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung strikter Datenschutzstandards. Hierzu stellen verschiedene Banken verschlüsselte Daten über Finanztransaktionen ihrer Kundschaft zur Verfügung. Auf diesem Datenbestand mehrerer Banken führt der Datentreuhänder Betrugserkennungsalgorithmen aus, um Betrugsmuster und Geldwäschenetzwerke zu identifizieren. Werden auffällige Transaktionen erkannt, werden die Verdachtsfälle an die betroffenen Banken zurückgespielt.

Die mit der Zusammenführung von Kontendaten aus unterschiedlichen dezentralen Datenquellen verbundene institutsübergreifende Perspektive führt zu einer erhöhten Transparenz von Geld- und Wertflüssen über verschiedene Finanzinstitute hinweg. In Kombination mit der Nutzung moderner KI-Technologien erleichtert dies das Aufspüren verdächtiger Geldbewegungen enorm. Fragwürdige Transaktionen lassen sich schnell, effektiv und treffsicher identifizieren, die beteiligten Finanzinstitute erhalten spezifische und begründete Rückmeldungen über verdächtige Transaktionen (unter Wahrung der regulatorischen Anforderungen), was auch die Rate falsch-positiver Verdachtsfälle bei den Banken spürbar reduzieren sollte. Die Bündelung der Kräfte unterschiedlicher Finanzdienstleister führt idealerweise zu einer deutlichen Verbesserung bestehender Verfahren der Geldwäsche- und Betrugsprävention. Datentreuhänder können somit die durch das GWG Verpflichteten bei der Erfüllung ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflichten erheblich unterstützen und so zur Aufrechterhaltung eines sicheren, fairen und transparenten Finanzsystems beitragen.19Vgl. https://www.eurodat.org/foederative-erkennung-von-betrug-und-finanzkriminalitaet [09.07.2015].

Prävention von Geldwäsche durch Datentreuhand – das Praxisbeispiel safeAML

Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, können Datentreuhänder als innovatives Werkzeug zur Aufdeckung von Geldwäsche fungieren und die Prävention derselben stärken. Dass es sich hierbei nicht um ferne Zukunftsmusik handelt, zeigt das Projekt safeAML, eine Dienstleistung des vom Land Hessen getragenen Datentreuhänders EuroDaT GmbH. Bei diesem „Leuchtturmprojekt zur Geldwäschebekämpfung“20Vgl. https://wirtschaft.hessen.de/presse/land-hessen-und-banken-starten-europaweit-einmaliges-projekt-zur-bekaempfung-von-geldwaesche [09.07.2025]. haben sich mehrere Banken zusammengeschlossen, um gemeinsam mit weiteren Partnern aus Wirtschaft und Verwaltung21Die aktuell beteiligten Banken sind die Commerzbank, die Deutsche Bank und N26. Weitere Partner sind die EuroDaT GmbH, das Hessische Wirtschaftsministerium, die Unternehmensberatungen d-fine und Deloitte sowie die Startups Hawk.AI und spotixx. die in ihren Häusern existierenden Prozesse und Verfahren der Prävention von Geldwäsche zu verbessern, indem der Datenaustausch zwischen den Instituten intensiviert wird, sodass sich verdächtige Finanztransaktionen schneller identifizieren lassen und Finanzkriminalität wirksam entgegen getreten werden kann.

Im Kern geht es darum, das bestehende System der sogenannten Mittelherkunftsanfragen zwischen den Finanzinstituten, also des Informationsaustauschs zwischen Banken und Finanzdienstleistern im Rahmen bilateraler Auskunftsersuchen, zu digitalisieren und durch einen kooperativen, technologiebasierten Ansatz nachhaltig zu stärken. Aktuell erfolgt dieser Informationsaustausch aufgrund der bereits geschilderten rechtlichen Anforderungen weitgehend manuell, weshalb das Prozedere für die Beteiligten nicht nur zeitaufwändig, sondern auch kostspielig ist. Durch safeAML werden diese Verfahren rechtlich und technisch sicher digitalisiert. Durch die Digitalisierung der Auskunftsersuchen lassen sich nicht nur die Prozessabläufe erheblich beschleunigen und Geldwäschemuster schneller aufdecken, sondern auch Kosten einsparen und eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für die Meldung verdächtiger Transaktionen an die FIU schaffen.

Mit Hilfe von safeAML können durch schrittweise Abfrage und Nachverfolgung von Buchungen bzw. Geldeingängen Geldströme über verschiedene Finanzinstitute hinweg automatisiert verfolgt, Beziehungsanalysen potentiell auffälliger Buchungen durchgeführt und Konten-Netzwerke rekonstruiert werden, um so mögliche Geldwäschemuster und -netzwerke zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser institutsübergreifenden Analysen werden an die beteiligten Banken zurückgespielt und dienen diesen als Grundlage für Meldungen an die FIU. Die Analysen erfolgen stets anlassbezogen; Auslöser sind potentiell verdächtigte Buchungen, die durch die internen Risikomanagementsysteme der Banken detektiert wurden. Eine dauerhafte und anlasslose Sammlung und Speicherung von Daten findet nicht statt. Die Analyse erfolgt anonym, d.h. weder die EuroDaT GmbH noch Dritte erhalten Einblick in die konkreten Transaktionsdaten. Die Analysen stehen damit im Einklang mit dem Datenschutzrecht, denn durch den Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien kann auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten vollständig verzichtet werden. Hierfür trägt eine enge Abstimmung mit sowie eine regelmäßige Überprüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden Gewähr.22Vgl. https://wirtschaft.hessen.de/presse/land-hessen-und-banken-starten-europaweit-einmaliges-projekt-zur-bekaempfung-von-geldwaesche [09.07.2025]; siehe auch https://www.eurodat.org/safe-aml [09.07.2025].

Fazit

Geldwäsche ist ein sozialschädliches Verhalten von immenser gesellschaftlicher wie auch ökonomischer Tragweite. Eine effektive Prävention von Geldwäsche besitzt für Staat und Gesellschaft daher hohe Priorität. In der Praxis läuft die Bekämpfung von Geldwäsche aktuell allerdings, vorsichtig ausgedrückt, alles andere als rund. Privatwirtschaftliche Akteure, die in die Vorbeugung von Geldwäsche eingebunden sind, wie auch Aufsichtsorgane und Strafverfolgungsbehörden können Kriminellen, die Geldwäsche betreiben, nur bedingt auf Augenhöhe begegnen; eine Waffengleichheit ist kaum gegeben. Insofern bestehen Anreize, neuartige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche zu erproben. Eines dieser neuen Werkzeuge stellen Datentreuhänder dar. Sie ermöglichen nicht nur eine stärkere Automatisierung und Digitalisierung bestehender Prozesse der Geldwäscheprävention, sondern versprechen durch die geschickte Kombination innovativer technischer Verfahren und moderner, KI-basierter Datenanalysetechnologien auch die Schaffung eines technisch-organisatorischen Rahmens, der eine rechtssichere Zusammenführung und Auswertung hochsensibler Finanztransaktionsdaten erlaubt.

Durch die damit verbundene organisationsübergreifende Perspektive lassen sich Geldströme zwischen Finanzinstituten besser überwachen und verdächtige Finanztransaktionen schneller aufdecken. Im Idealfall führt dies nicht nur zu einer Entlastung der nach dem GWG Verpflichteten, vor allem Banken und andere Finanzdienstleiter, wie auch der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, sondern ermöglicht es letzteren auch, sich auf relevante Verdachtsfälle zu konzentrieren und damit eine bessere Verwendung ihrer knappen Ressourcen zu erzielen.

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DE-CIX und die Architektur des Internets

Das Coverbild des Digitalgespräch-Podcasts. Folge 7 mit Harald A. Summa

Die Geschichte des Internets, wie wir es heute kennen und nutzen, ist auch und ganz besonders eine Geschichte seiner Kommerzialisierung. In Deutschland kommt es genauso selbstverständlich aus der Wand wie Wasser und Strom, mobiles Netz und WLAN umgeben uns fast überall wie die Luft, die wir atmen – und wir können unseren persönlichen Zugang dazu bei unterschiedlichen Anbietern kaufen. Trotzdem ist das öffentliche Internet nicht reguliert: Die Regeln, nach denen es funktioniert, sind seit den Anfängen in den 90er Jahren von denen ausgehandelt worden, die es überhaupt erst zu einer käuflichen Ware gemacht haben. Was war das damals für eine Situation, in der diese weitreichenden Entscheidungen getroffen wurden? Wer war beteiligt, was war dabei wichtig und welche Entwicklungspotentiale zeichnen sich heute ab?

Harald A. Summa ist Gründer und Hauptgeschäftsführer von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und leitet einen der wichtigsten Internetknoten der Welt, den DE-CIX in Frankfurt am Main. In seinen Rollen hat er maßgeblich zur heutigen Gestalt und gigantischen Dimension des Internets beitragen und wirkt auch heute an der Entwicklung des Internets der Zukunft. Im Digitalgespräch erzählt Summa von den ersten Jahren des kommerziellen „Internets für alle“, beschreibt die wichtigsten Weichenstellungen und erklärt dabei auch zentrale technische Zusammenhänge. Mit den Gastgeberinnen des ZEVEDI-Podcasts – Marlene Görger und Petra Gehring – diskutiert er die Bedeutung der ungeschriebenen Gesetze des selbstregulierten Internets, wie sich ihr Zusammenspiel mit seiner physikalischen Realisierung auch auf die Netzinhalte und Anwenderdienste auswirkt und gibt einen Ausblick auf kommende Entwicklungen.

Folge 7: Digitalgespräch mit Harald A. Summa von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., 7. September 2021


Weitere Informationen:
Link zur Webseite von Harald A. Summa:
https://harald-a-summa.de/

Alle Folgen des Digitalgesprächs
Folge 74: Mittels KI erzeugte Deepfakes: Was sagt die Rechts­wissen­schaft?

Mit Viktoria Kraetzig von der Goethe-Universität Frankfurt | 27. Januar 2026 | zur Folge

Folge 73: Social Media in der Hochschul­kommunikation und der Ausstieg aus X

Mit Patrick Honecker von der Technischen Universität Darmstadt | 9. Dezember 2025 | zur Folge

Folge 72: Die Umsetzung des AI Act – wie wirkt die neue Verordnung sich aus?

Mit Domenik Wendt von der Frankfurt University of Applied Sciences | 18. November 2025 | zur Folge

Folge 71: Was sind und was leisten KI-Reallabore?

Mit Johannes Buchheim von der Philipps-Universität Marburg | 28. Oktober 2025 | zur Folge

Folge 70: Digitali­siertes Fahrrad: Welche Fort­ent­wick­lung­en gibt es?

Mit Rainer de Mey von Riese & Müller | 7. Oktober 2025 | zur Folge

Folge 69: Lehren und Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die Uni Gießen

Mit Matthias Stenke von der Justus-Liebig-Universität Gießen | 16. September 2025 | zur Folge

Folge 68: Digitale Werkzeuge und die Archäologie

Mit Friederike Fless von der Freien Universität Berlin und dem Deutschen Archäologischen Institut (DAI) | 5. August 2025 | zur Folge

Folge 67: Entwicklungs­sprünge, Zeiten­wende und KI: Neues zum Quanten­computing

Mit Frank Wilhelm-Mauch von der Universität des Saarlandes und dem Forschungszentrum Jülich | 15. Juli 2025 | zur Folge

Folge 66: Was weiß man über "Internet-Sucht"?

Mit Anja Bischof von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität zu Lübeck | 24. Juni 2025 | zur Folge

Folge 65: Wissen, Verantwortung, Effizienz: Der Arztberuf unter dem Einfluss „Künstlicher Intelligenz“

Mit Oswald Hasselmann von der Schweizerischen Gesellschaft für Biomedizinische Ethik | 3. Juni 2025 | zur Folge

Folge 64: Literatur vereinfachen – mit KI? Digitalität und kulturelle Teilhabe

Mit Thomas Kater von der Universität Münster | 13. Mai 2025 | zur Folge

Folge 63: Das Virtual Operations Support Team des THW: Internet-Einsätze im Zivil- und Katastrophen­schutz

Mit Ralf Daniel vom Virtual Operations Support Team (VOST) des THW | 1. April 2025 | zur Folge

Folge 62: Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Mit Michael Terhörst von der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) | 11. März 2025 | zur Folge

Folge 61: Digital Streetwork: Sozialarbeit in digitalen Räumen

Mit Christina Dinar von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin | 18. Februar 2025 | zur Folge

Folge 60: Weit mehr als Technik: Suchmaschinen verstehen

Mit Dirk Lewandowski von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg | 28. Januar 2025 | zur Folge

Folge 59: Was sind Berufsbilder und verändern sie sich durch Digitalität?

Mit Britta Matthes vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit | 26. November 2024 | zur Folge

Folge 58: Gesetze im „Digitalcheck“ und was daraus folgt: Verwaltung digitaltauglich aufstellen

Mit Stephanie Kaiser von der DigitalService GmbH des Bundes | 5. November 2024 | zur Folge

Folge 57: Dynamische digitale Strategien für den europäischen Sender ARTE

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Folge 55: IT-Riesen und Softwaremonopole: Das Ringen der Hochschulen um digitale Souveränität

Mit Ramin Yahyapour von der Georg-August-Universität Göttingen und der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen | 3. September 2024 | zur Folge

Folge 54: Infrastrukturen im Weltraum für die Digitalität auf der Erde

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Folge 53: Information und Desinformation – wie steht es um die Netzöffentlichkeit?

Mit Christian Stöcker von der HAW Hamburg | 18. Juni 2024 | zur Folge

Folge 52: KI und der Wert menschlicher Autorschaft: Der Kampf ums Urheberrecht

Mit Nina George vom European Writers‘ Council | 28. Mai 2024 | zur Folge

Folge 51: Kreatives Schreiben mit KI

Mit Jenifer Becker von der Universität Hildesheim | 7. Mai 2024 | zur Folge

Folge 50: Ein „Digitaler Zwilling“ aus Körperdaten? Auf dem Weg in die Gesundheitsvorsorge der Zukunft

Mit Malte Gruber von der Justus-Liebig-Universität Gießen | 16. April 2024 | zur Folge

Folge 49: Steuerfahndung mit Künstlicher Intelligenz: Panama, Pandora und mehr

Mit Christian Voß von der Forschungsstelle Künstliche Intelligenz (FSKI) am Finanzamt Kassel | 26. März 2024 | zur Folge

Folge 48: Der AI Act der EU: Wie er zustande kam und wie er KI reguliert

Mit Domenik Wendt von der Frankfurt University of Applied Sciences | 5. März 2024 | zur Folge

Folge 47: KI und Haftung: Wer steht ein für die Fehler Künstlicher Intelligenz?

Mit Carsten Gerner-Beuerle vom University College London | 13. Februar 2024 | zur Folge

Folge 46: Arena of IoT: ein Fußballstadion als digitales Reallabor

Mit Oliver Bäcker von EintrachtTech GmbH | 23. Januar 2024 | zur Folge

Folge 45: Digitale Forensik

Mit Felix Freiling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | 12. Dezember 2023 | zur Folge

Folge 44: Von Grundsatzdebatte bis Wahlkampf: Digital Kommunizieren in politischen Parteien

Mit Isabelle Borucki von der Philipps-Universität Marburg | 21. November 2023 | zur Folge

Folge 43: Digitalität und der demokratische Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Mit Florian Hager vom Hessischen Rundfunk | 31. Oktober 2023 | zur Folge

Folge 42: Sensible Daten für die Wissenschaft: Weshalb ein Forschungs­daten­gesetz?

Mit Stefan Bender von der Deutschen Bundesbank | 10. Oktober 2023 | zur Folge

Folge 41: Modellieren, Simulieren, Optimieren – die Digitalisierung des Energienetzes

Mit Alexander Martin von der Technischen Universität Nürnberg | 19. September 2023 | zur Folge

Folge 40: Digitalisierte Landwirtschaft – das Beispiel Obstbau

Mit Christine Rösch vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) | 8. August 2023 | zur Folge

Folge 39: Lehren und Lernen nach der Pandemie: Der schwierige Umbau des digitalen Schulunterrichts

Mit Jan Marco Leimeister von der Universität Kassel | 18. Juli 2023 | zur Folge

Folge 38: Digitale Kunstwerke bewahren: eine Herausforderung für Museen

Mit Margit Rosen vom ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | 27. Juni 2023 | zur Folge

Folge 37: Tageszeitungen: Wie verändern sie sich im digitalen Wandel?

Mit Carsten Knop von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung | 6. Juni 2023 | zur Folge

Folge 36: Wie es Computern gelingt, eigenständig mit Sprache umzugehen

Mit Chris Biemann von der Universität Hamburg | 16. Mai 2023 | zur Folge

Folge 35: Daten­vielfalt hand­hab­bar machen – das Beispiel Bio­di­versi­täts­forschung

Mit Barbara Ebert von der Gesellschaft für Biologische Daten e. V. | 4. April 2023 | zur Folge

Folge 34: Maschinelles Lernen im Umweltmonitoring

Mit Hanna Meyer von der Universität Münster | 14. März 2023 | zur Folge

Folge 33: Was können kleine und große Drohnen? Zur Automatisierung von Fluggeräten

Mit Uwe Klingauf von der Technischen Universität Darmstadt | 21. Februar 2023 | zur Folge

Folge 32: Digitales Kreditscoring: Wie Datenanalysen darüber entscheiden, wem man Geld leiht und wem nicht

Mit Katja Langenbucher von der Goethe-Universität Frankfurt am Main | 31. Januar 2023 | zur Folge

Folge 31: Biochemie trifft Informatik: Wie man digitale Daten in DNA speichern kann

Mit Robert Grass von der ETH Zürich | 20. Dezember 2022 | zur Folge

Folge 30: In die eigene finanzielle Zukunft schauen: Digitale Rententransparenz

Mit Andreas Hackethal von der Goethe-Universität Frankfurt a.M. | 29. November 2022 | zur Folge

Folge 29: Gaming-Kultur für alle: Szenen, Debatten und ein Milliardenmarkt

Mit Rae Grimm von Webedia Gaming GmbH | 8. November 2022 | zur Folge

Folge 28: Digitale Spielräume in der Musikproduktion

Mit David Waldecker von der Universität Siegen | 18. Oktober 2022 | zur Folge

Folge 27: Hacker-Attacken und IT-Management: Cyber-Risiken versichern

Mit Florian Salm von der Gothaer Allgemeine Versicherung AG und Ulrich Greveler von der Hochschule Rhein-Waal | 27. September 2022 | zur Folge

Folge 26: Seltene Rohstoffe und Elektroschrott: Über Materialität und Recyclingprobleme des Digitalen

Mit Mathias Schluep vom World Resources Forum | 6. September 2022 | zur Folge

Folge 25: Sterben, Trauern und Vermächtnis: Was ändert sich durch Digitalität?

Mit Stephan Neuser vom Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. | 16. August 2022 | zur Folge

Folge 24: Was ist das Darknet und was passiert dort?

Mit Kai Denker von der Technischen Universität Darmstadt | 5. Juli 2022 | zur Folge

Folge 23: Hochleistungsrechnen zu Zukunftsfragen: Das Deutsche Klimarechenzentrum

Mit Thomas Ludwig vom Deutschen Klimarechenzentrum | 14. Juni 2022 | zur Folge

Folge 22: Open Source für die öffentliche Verwaltung: das Beispiel Schleswig-Holstein

Mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holsteins | 24. Mai 2022 | zur Folge

Folge 21: Von Datenschutz zu Datensouveränität: informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft

Mit Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen | 3. Mai 2022 | zur Folge

Folge 20: Von Cartoons zu Instagram: „Perfekte Bilder“ und das Körperverhältnis von Mädchen

Mit Maya Götz vom Internationalen Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) des Bayerischen Rundfunks | 12. April 2022 | zur Folge

Folge 19: Verträge automatisieren? Was sind und was leisten „Smart Contracts“?

Mit Nikolas Guggenberger von der Yale Law School | 22. März 2022 | zur Folge

Folge 18: KI und Krieg: Verhandeln für eine UN-Konvention gegen tödliche autonome Waffensysteme

Mit Anja Dahlmann vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg | 1. März 2022 | zur Folge

Folge 17: Was ist Gaia-X?

Mit Boris Otto von der TU Dortmund und dem Fraunhofer ISST | 8. Februar 2022 | zur Folge

Folge 16: Cookies, AirTags, Metadaten: Wohin führt das Tracking?

Mit Matthias Hollick von der Technischen Universität Darmstadt | 25. Januar 2022 | zur Folge

Folge 15: Mit Physik rechnen: Quanten­computer in der Realität

Mit Frank Wilhelm-Mauch von der Universität des Saarlandes | 11. Januar 2022 | zur Folge

Folge 14: Vermitteln, voranbringen, ermöglichen: Wie macht eine Digitalministerin Politik?

Mit Kristina Sinemus, der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung | 14. Dezember 2021 | zur Folge

Folge 13: Likes, Bewertungen und smarte Assistenten – Risiken einer digitalen „Verbraucherdemokratie“

Mit Jörn Lamla von der Universität Kassel | 30. November 2021 | zur Folge

Folge 12: Von der Münze zum Token: Geld, Wert und Währung in der Digitalität

Mit Martin Diehl von der Deutschen Bundesbank | 16. November 2021 | zur Folge

Folge 11: Smarte Stadtentwicklung – was tun kommunale Unternehmen?

Mit Klaus-Michael Ahrend von der HEAG Holding AG | 2. November 2021 | zur Folge

Folge 10: Genetische Information im digitalen Zeitalter: Der Streit um das Nagoya-Protokoll

Mit Anna Deplazes Zemp von der Universität Zürich | 19. Oktober 2021 | zur Folge

Folge 9: Anspruch und Wirklichkeit: Wie steht es um den Datenschutz?

Mit Alexander Roßnagel, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit | 5. Oktober 2021 | zur Folge

Folge 8: Predictive Policing und die Folgen: Datenanalyse in der Polizeiarbeit

Mit Simon Egbert von der Universität Bielefeld | 21. September 2021 | zur Folge

Folge 7: DE-CIX und die Architektur des Internets

Mit Harald A. Summa von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. | 7. September 2021 | zur Folge

Folge 6: Datenträger, Datendienste, Datenspuren: wissenschaftliche Bibliotheken und Verlage im digitalen Wandel

Mit Katrin Stump von der Universitätsbibliothek Braunschweig | 3. August 2021 | zur Folge

Folge 5: Datenchirurgie? Intelligente Technik im OP

Mit Stefanie Speidel vom Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen in Dresden | 20. Juli 2021 | zur Folge

Folge 4: KI in der Finanzwelt

Mit Florian Möslein von der Philipps-Universität Marburg | 6. Juli 2021 | zur Folge

Folge 3: Blockchain nach Bitcoin: Regeln in der Welt der Krypto-Token

Mit Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg | 22. Juni 2021 | zur Folge

Folge 2: Emotet & Co: der Kampf gegen Cyberkriminalität

Mit Linda Bertram von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität | 8. Juni 2021 | zur Folge

Folge 1: Überwachung messbar machen

Mit Ralf Poscher vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht | 26. Mai 2021 | zur Folge

Folge 0: Digitalgespräch - ab dem 26. Mai 2021

Ein Vorgeschmack auf das Digitalgespräch | 24. Mai 2021 | zur Folge

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