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Ein Türsteher für den Krypto-Club? Blacklisting im Kampf gegen Krypto-Kriminalität

Ein Türsteher für den Krypto-Club? Blacklisting im Kampf gegen Krypto-Kriminalität

Ein Beitrag von Leonard Dieckow

18. März 2025

Jemand macht Ärger im Restaurant, Club oder Festzelt. Er benimmt sich daneben, stört die anderen Gäste. Schnell kommt das Sicherheitspersonal und – nach einem kurzen Gerangel – entfernt den Störenfried. Er versucht noch einmal, ins Lokal zu kommen. Aber: Keine Chance bei den Türstehern, er steht auf der schwarzen Liste und wird schon an der Tür abgewiesen.

In etwa so kann man sich das Instrument des Blacklistings vorstellen. Diese im Bereich IT, aber auch im Personal- und Finanzwesen bekannte Methode kann auch auf die Krypto-Welt ausgedehnt werden. Hier soll sie dazu beitragen, die Abwicklung krimineller Geschäfte in der Anonymität von Krypto weniger attraktiv zu machen. In diesem Beitrag wollen wir klären, warum hier womöglich Handlungsbedarf besteht. Trägt die Türsteherallegorie auch im Bereich der Kryptowährungen?1Hier wird der im gängigen Sprachgebrauch übliche Begriff „Kryptowährungen“ verwendet. Dieser ist aber insofern irreführend, als dass die meisten digitalen Assets kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen und damit nicht alle klassischen Merkmale einer Währung erfüllen. Korrekter wäre die Bezeichnung „Kryptowerte“, da sie eher als spekulative Anlage- oder Wertaufbewahrungsmittel fungieren. Und mit welchen Effekten darf und muss ein Gesetzgeber rechnen, implementiert er ein solches System?

Ein üschwarz gekleideter Mann im Hoodie hält die rechte Hand stoppend hoch, hinter ihm Börsenkurse des Bitcoins

Kreative Kriminelle

Oft gehören bei technischen Neuerungen neben risikofreudigen Pionieren Kriminelle zu den ersten Anwendern. So ist es nicht verwunderlich, dass gerade unter dem Schutz der Anonymität von Kryptowährungen häufig die Grenzen der Legalität verlassen werden. Das soll die Verwendung von Kryptowährungen nicht per se in die Nähe der Kriminalität rücken – das Gesamtvolumen der illegalen Geschäfte liegt schätzungsweise bei nur 0,14% aller On-Chain-Transaktionen. Es muss jedoch anerkannt werden, dass Krypto kriminelles Verhalten teilweise erst ermöglicht.

Einige Daten hierzu: Im Jahr 2024 wurden weltweit 813,55 Millionen Dollar in Krypto an Erpresser mit Ransomware bezahlt, also Erpressungssoftware, die den Zugriff auf Daten erst nach Zahlung eines Lösegelds wieder freigibt. Im selben Jahr erhielten von Wirtschaftssanktionen betroffene Regime wie Russland oder der Iran ganze 15,8 Milliarden Dollar über Kryptowährungen – freilich um genau diese Sanktionen zu umgehen. Aber auch von nichtstaatlicher Seite wird der Kryptomarkt zur Geldwäsche genutzt. Aufgrund der dezentralen Funktionsweise von Kryptowährungen sind diese Probleme von staatlicher Seite aber nur schwer adressierbar.

Wovon wir sprechen

Beim Blacklisting können Marktakteure oder -objekte aufgrund bestimmter Kriterien von einer zentralen Stelle auf eine sogenannte schwarze Liste gesetzt werden. Die Aufnahme in diese Liste hat zur Folge, dass mit dem gelisteten Subjekt oder Objekt – auch und gerade durch Dritte – nicht mehr interagiert werden darf.

Die Idee ist nicht neu. Sie auch für Kryptowerte zur Anwendung bringen zu wollen, ist es auch nicht.2Möser/Böhme/Breuker, Towards Risk Scoring of Bitcoin Transactions, in: Böhme/Brenner/Moore/Smith, Financial Crytopgraphy and Data Security 2014, S.16-32, S. 16 und 21. Eine rechtliche Umsetzung ist dennoch trotz anhaltender Diskussion bisher ausgeblieben (Stand März 2025). Das mag an einer strategischen Schwäche des Blacklisting liegen – auf die wir noch zu sprechen kommen. Es lohnt dennoch, sich mit dem Konzept vertraut zu machen und seine eventuellen Stärken anzuerkennen. Die Regulierung des Kryptomarktes ist ohnehin schwierig; auch ein unvollkommenes Instrument kann hier ein gutes sein.

Wer oder was kommt auf die Liste?

Intuitiv scheinen Subjekte, also Individuen, Haushalte, Unternehmen oder Staaten geeignete Ziele für Blacklisting zu sein – wie auch das Türsteher-Beispiel verdeutlicht: Wer Ärger macht, wird rausgeschmissen und ist fortan geächtet bzw. wer geblacklistet wurde, darf von Finanzintermediären nicht mehr bedient werden. Gerade bei den Akteuren anzusetzen ist aber aufgrund der (technischen) Funktionsweise von Kryptowährungen wenig sinnvoll.

Im klassischen Bankgeschäft werden Konten und die dazugehörigen (Identitäts-)Daten zentral erfasst. Dies ermöglicht eine Identitätsprüfung der Zahlenden (Know Your Customer, KYC). Viele Kryptowährungen zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass sie offen (open/permissionless) sind, d.h. jedermann kann sich voraussetzungslos die notwendigen Zugänge verschaffen; eine Identitätsprüfung findet nicht statt. Mehr noch: Da sich jedermann jederzeit schnell und mit geringem Aufwand neue Zugänge (keys) generieren kann, lohnt sich ein solcher Zugang auch für eine einzelne Transaktion. Erscheint nun ein Zugang den zuständigen Stellen verdächtig und wird geblacklistet, kann sofort auf einen neuen Zugang ausgewichen werden. Das Blacklisting von Zugängen und Adressen ist daher auch im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand nicht zweckmäßig. Um bei unserem Eingangsbeispiel zu bleiben: Auch der beste Türsteher kann das Eintreten von Gästen nicht verhindern, die Namen und Erscheinung jedes Mal ändern.

Das macht das Konzept des Blacklisting keineswegs unbrauchbar. Die technische Funktionsweise der Kryptowährungen, die das Listing von Zugängen erschwert, öffnet nämlich gleichzeitig die Tür für einen gezielteren Ansatz: Statt der Zugänge werden einzelne Kryptowerte selbst geblacklistet. Ergebnis der Maßnahme ist dann, dass derart gelistete Werte von den regulierten Finanzintermediären nicht mehr in andere Zahlungsmittel konvertiert werden dürfen. Ohne die Möglichkeit zur Umwandlung wird ein Kryptowert faktisch wertlos: Weder kann er ausgegeben, d.h. konvertiert werden, noch wird ein rationaler Akteur den Wert im Rahmen einer Transaktion in der Kryptowährung annehmen.

Technische Umsetzung

Was das Blacklisting von Werten effektiv macht, ist die Rückverfolgbarkeit (recursivity) der meisten Blockchain-basierten Krypto-Transaktionen. Denn ein geblacklisteter Wert kann nicht intern weißgewaschen werden: Die Schwarze Liste zählt bestimmte Werte auf, die mit illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche, Erpressung oder der Umgehung von Sanktionen assoziiert sind oder im Verdacht stehen es zu tun. Werden diese Werte im Rahmen einer Transaktion ausgegeben, überträgt sich die Markierung (taint) des Wertes auf die Transaktion – ein einmal derart markierter Wert verliert seine Markierung also auch nicht dadurch, dass er hin- und her transferiert wird.

Daraus ergeben sich technische Fragestellungen im Umgang mit geblacklisteten Werten. So ist etwa unklar, ob bzw. wie eine Prüfung des Status der Kryptowerte (tainted oder nicht) automatisiert durch Protokolle des jeweiligen Krypto-Wallets erfolgen kann. Letztlich hat der Gesetzgeber aber auf die Gestaltung von Krypto-Wallets wegen der Dezentralität der meisten Kryptowährungen keinen Einfluss; für uns sollen technische Fragen3Eine tiefgreifende – gerade auch technische – Auseinandersetzung findet sich bei Möser, Narayanan, Effective Cryptocurrency Regulation Through Blacklisting, 2019.hier schon deshalb außer Betracht bleiben.

Welche Anreize schafft das für wen?

Nachdem geklärt ist, was Blacklisting ist und was nicht, kommen wir also zur zentralen Frage: Welche Wirkungen sind von seinem Einsatz zu erwarten? Hier fehlen genaue Daten im Bezug auf das Listing von Werten. Wenn wir daher im Folgenden mögliche Auswirkungen des Blacklistings auf einzelne Marktteilnehmer prognostizieren, so geschieht dies unter der Annahme, dass diese (ökonomisch) rational auf die durch das Blacklisting gesetzten Anreize reagieren. Relevante Subjekte sind dabei diejenigen, die mit den Werten in Kontakt kommen, also (a) User und Finanzintermediäre sowie innerhalb dieser Gruppe die (b) kriminellen User. Zudem noch diejenigen, die die Blacklist führen, aktualisieren und gegebenenfalls nach Rechtsstreitigkeiten revidieren müssen, also (c) der Staat und schließlich (d) der Markt für Kryptowährungen als solcher.

User und Finanzintermediäre sichern sich ab

Für normale User wie auch die Finanzintermediäre, mit deren Hilfe sie ihre Kryptowährungen in Fiat-Währungen umwandeln, schafft das Blacklisting einen starken Anreiz, zu prüfen, ob die gehandelten Werte auf der Blacklist stehen. Andernfalls laufen sie Gefahr, im Rahmen einer Transaktion Werte zu akzeptieren, die sie nicht ausgeben können und die somit faktisch wertlos sind. Es ist hier davon auszugehen, dass eine Risikoprüfung über entsprechende Protokolle von der Wallet selbst durchgeführt werden kann.

Ein Risiko geht aber nicht nur von der Transaktion entsprechend gelisteter Kryptowerte aus. Im Rahmen der Aktualisierung der Schwarzen Listen besteht ständig die Gefahr, dass bereits erhaltene Werte nachträglich gelistet werden. Das könnte einen Anreiz schaffen, erhaltene Kryptowerte schnell in Fiat-Währungen umzuwandeln. In diesem Zusammenhang wird rechtlich zu klären sein, ob (und wie lange) Nutzer gegenüber einem Finanzintermediär haften, wenn bereits konvertierte Werte nachträglich gelistet werden. Damit zeichnet sich auch für die Versicherungswirtschaft ein völlig neues Geschäftsfeld ab, nämlich das Angebot von kostengünstigen Blacklist-Transaktionsversicherungen.

Ein neuer Impuls im Krypto-Markt

Auf staatlicher Seite ist die Implementierung eines Blacklistingsystems allerdings mit hohen Kosten verbunden. Der Gesetzgeber ist gefordert einen komplexen, ganzheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, in welchem die Exekutive eine Blacklist erstellt, diese kontinuierlich aktualisiert und die Compliance der Marktteilnehmer überwacht. Für den Kryptomarkt selbst bliebe die Einführung ebenfalls nicht folgenlos. Grundsätzlich stellt das Blacklisting einen Vorstoß auf den Kern- und Problempunkt der Kryptowährungen dar, die Privatsphäre und Anonymität.

Kritiker des Blacklistings4Die meisten Beiträge beschäftigen sich jedoch mit dem Blacklisting von Zugängen. Für eine Kritik des hier besprochenen Token-Blacklisting sei hier erneut auf Möser, Narayanan, Effective Cryptocurrency Regulation Through Blacklisting, 2019, verwiesen. weisen darauf hin, dass die Anonymität der Kryptonutzer:innen hier zwar nicht unmittelbar aufgehoben wird, User aber zur Absicherung und als Reaktion auf das Blacklisting-Risiko eine Deanonymisierung ihres Transaktionspartners zur Bedingung machen können. Zumindest mittelbar würde dadurch das anonyme Auftreten auf dem Kryptomarkt erschwert. Durch das Zusammenwirken des Absicherungsstrebens anderer Marktteilnehmer im Allgemeinen und dem daraus folgenden Trend zur Deanonymisierung im Besonderen macht das Blacklisting die Abwicklung von Transaktionen mit kriminellem Hintergrund aufwendiger, kostenintensiver und damit weniger attraktiv.

Rechtlicher Rahmen und rechtliche Gretchenfragen

Aus juristischer Perspektive birgt das Blacklisting eine Reihe von Grundsatzfragen, wie etwa jene, wie der mit einem Blacklisting verbundene Wertverlust rechtlich zu bewerten ist: Könnte die (nachträgliche) Aufnahme eines Kryptowertes in die Schwarze Liste einen Eingriff in die Eigentumsrechte des Eigentümers darstellen? Das wiederum würde voraussetzen, dass an den ggf. illegalen Geldern rechtliches Eigentum erworben werden kann. Weiter ist unklar, auf welcher Tatsachengrundlage ein Listing durch die entsprechenden Behörden vorgenommen werden soll. Je mehr ein Listing dabei auf einer noch unvollständig gesicherten Datenlage hinsichtlich einer kriminellen Nutzung basiert, desto stärker dürfte hier ein grundrechtssensibler Eingriff vorliegen.

Andererseits stellen sich schon vor Implementierung eines solchen Regulierungsinstruments Fragen mit Hinblick auf Prozesse und Rechtssicherheit. Die Gerichte – die schon jetzt mit der Beschlagnahmung krimineller Kryptogelder betraut sind – würden im Fall der Implementierung auch mit Verfahren befasst, die ein Delisting zum Ziel haben. Vor dem Hintergrund einer ohnehin und zunehmend überlasteten deutschen Justiz muss sich der Gesetzgeber hier fragen, ob der Verwaltungs- und Justizaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Effekten steht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der tatsächliche Wirkungsgrad letztlich stark von einer rechtspolitischen Voraussetzung abhängt: der internationalen Zusammenarbeit.

Die Achillesferse

Wie so oft in Zeiten globalisierter Märkte ist auch im Bereich der Finanzkriminalität internationale Zusammenarbeit gefragt. Ohne eine umfassende internationale Regulierung wird es weiterhin möglich sein, durch die Umwandlung von aus illegaler Aktivität stammendem Krypto- in Fiatgeld Sanktionen zu umgehen und Geld zu waschen.

Solange auch nur ein Regulierungsregime die Konvertierung ohne Rücksicht auf Herkunft oder Verwendung erlaubt, können kriminelle User das Blacklisting einfach umgehen, indem sie auf entsprechend ausländische Finanzintermediäre ausweichen, die nicht der Regulierung durch ein Blacklisting unterliegen. Betrachtet man wiederum das Finanzvolumen, das zur Umgehung von Wirtschaftssanktionen über Kryptowährungen nach Russland oder in den Iran fließt, erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Länder bei der Erstellung einer internationalen Blacklist kooperieren würden.

Man mag hier einwenden, dass ähnliche Sorgen, also dass Marktakteure stattdessen das Ausland als Sitz oder zur Abwicklung von Transaktionen nutzen, für sämtliche Ansätze der Krypto- Regulierung bestehen. Das hindert die EU aber keineswegs daran, mit Instrumenten wie der MiCAR (Markets in Cryto-Assets Regulation / EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte) einen in Europa einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte zu schaffen. Hier besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied zum Blacklisting: User (a) werden auch in einem regulierten EU-Markt Krypto nutzen, solange es für sie profitabel ist. Ziel des Blacklisting sind jedoch größtenteils gerade solche User (b), die aus dem regulierten Markt oder an diesem vorbei handeln wollen. Mit anderen Worten, für Blacklisting gilt: Der am wenigsten regulierte Markt bestimmt den effektiven Regulierungsgrad.

Fazit

Blacklisting soll nicht die bereits bestehenden und funktionierenden Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Kriminalität im Zusammenhang mit Digitalgeld ersetzen. Ergänzend kann der Ansatz jedoch sinnvoll gegen die missbräuchliche Verwendung von Kryptowährungen eingesetzt werden.

Das Eingangs gewählte Bild des Türstehers verdeutlicht zwar das Konzept des Blacklisting, zeigt aber auch dessen begrenzte Nutzen, bezieht es sich nur auf User-Zugänge/keys. Jurisdiktionen, die ein Blacklisting einführen, müssen sich daher darüber im Klaren sein, dass dies nur Sinn ergibt, stehen bestimmte Kryptowerte und nicht Zugänge auf der schwarzen Liste. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden müssen sich weiter darüber im Klaren sein, dass es sich um eine kostenintensive Maßnahme handelt, deren Nettonutzen nicht vollständig absehbar ist. Dies liegt auch an den zusätzlichen Impulsen, die von einem Blacklisting auf den Kryptomarkt als solchem ausgehen und in ihrem Grad schwer einzuschätzen sind – ein Trend zur Deanonymisierung und ein stärker zentralisierter Einfluss auf dezentrale Währungen. Schließlich wirft ein Blacklisting-System eine Vielzahl zu diskutierender Rechtsfragen auf, sowohl prozessualer als auch sachlicher Natur. Es wird sich zeigen, ob sich ein Gesetzgeber findet, der bereit ist, sich diesen Herausforderungen zu stellen.

Ein Fachbeitrag, der sich aus deutscher Perspektive, aber im europarechtlichen Kontext vertieft mit den Rechtsfragen des Blacklisting auseinandersetzt, entsteht gerade in Zusammenarbeit von Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer und Leonard Dieckow.

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Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors

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    Hier wird der im gängigen Sprachgebrauch übliche Begriff „Kryptowährungen“ verwendet. Dieser ist aber insofern irreführend, als dass die meisten digitalen Assets kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen und damit nicht alle klassischen Merkmale einer Währung erfüllen. Korrekter wäre die Bezeichnung „Kryptowerte“, da sie eher als spekulative Anlage- oder Wertaufbewahrungsmittel fungieren.
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    Möser/Böhme/Breuker, Towards Risk Scoring of Bitcoin Transactions, in: Böhme/Brenner/Moore/Smith, Financial Crytopgraphy and Data Security 2014, S.16-32, S. 16 und 21.
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    Eine tiefgreifende – gerade auch technische – Auseinandersetzung findet sich bei Möser, Narayanan, Effective Cryptocurrency Regulation Through Blacklisting, 2019.
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    Die meisten Beiträge beschäftigen sich jedoch mit dem Blacklisting von Zugängen. Für eine Kritik des hier besprochenen Token-Blacklisting sei hier erneut auf Möser, Narayanan, Effective Cryptocurrency Regulation Through Blacklisting, 2019, verwiesen.
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Autor: Caroline Marburger eFin-Blog Farbe: hellblau

Nach der US-Wahl: Trumps schöne neue Kryptowelt?

Nach der US-Wahl: Trumps schöne neue Kryptowelt?

Ein Beitrag von Caroline Marburger

22. November 2024

Im Wahlkampf hatte Donald Trump versprochen, die USA zur „crypto capital of the planet“ zu machen. Seit seinem Sieg jagt Bitcoin ein Allzeithoch nach dem anderen, die Hunderttausendmarke scheint in Reichweite. Andere Kryptowerte wie Ether und Ripple(XRP) klettern mit ihm um die Wette. Der bekennende DogeCoin-Fan Elon Musk soll das neue „Department of Government Efficiency“ leiten, kurz: DOGE. Die Bezeichnung hatte er natürlich selbst angeregt. Als Meme Coin im Wert ohnehin besonders von Social Media, Prominenzfaktoren und Hypes beeinflusst, übertrumpfte zumindest die unmittelbare Wertsteigerung des DogeCoins die von Bitcoin.

Und wie steht es um Trumps eigenen World Liberty Financial Token? Noch im September hatte er gemeinsam mit seinen Söhnen eine Kryptobörse dieses Namens eröffnet. Aber trotz Wahlsieg und Kryptoboom: kein Wertzuwachs des hauseigenen Tokens. Nun haben sich eigene wirtschaftliche Erfolglosigkeit und politischer Erfolg bei ihm auch bisher nicht ausgeschlossen. Und ein völliges Novum ist auch nicht, dass Teile seiner Politik, in diesem Fall Pro-Krypto-Politik, nun unmittelbar seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse dienen würde.

Es ist, wie bereits in diesem Blog vor der Wahl erörtert, eklatant viel Geld der Kryptobranche in den US-Wahlkampf geflossen. Aber war das wahlentscheidend? Schließlich wurden nicht ausschließlich republikanische Kandidat:innen unterstützt. Einen 2/3-Überhang der Kryptospenden zugunsten der Republikaner gab es schon,1Große Kryptounternehmen wie Coinbase oder Ripple hatten im Dezember 2023 noch für demokratische wie republikanische PACs (Political Action Committees) gleich viel Geld ausgegeben, jeweils 1,5 Millionen. Später aber wurden beide PACs aus dem Fairshake-PAC gespeist, in das Ripple und Coinbase wie auch der Venture Capital Fund Andreessen Horowitz wieder jeweils 45 Millionen eingezahlt haben. Fairshake wiederum verteilte diese Gelder mit 2/3 zu 1/3 stärker für republikanische Kandidat:innen oder Anliegen. Siehe hierzu: https://www.followthecrypto.org/committees/C00835959 aber Krypto wird als „non-partisan“, also als parteipolitisch uneindeutiges Thema eingestuft – anders als beispielsweise Waffengesetze oder Abtreibungsverbote. Zwar ergänzen sich die grellen Ausprägungen der Kryptoszene und die laute MAGA-Welt Trumps scheinbar ganz gut, doch was sieht man, wenn man das gesamte Spektrum von Kryptonutzer:innen in den Blick nimmt? Und was ist nun, nach der Wahl, für die zukünftige Kryptopolitik aus Washington und die Kryptoregulierung in den USA zu erwarten?

Hat Krypto an der Wahlurne einen Unterschied gemacht?

Studien zeigen, dass ein Großteil jener, die in den USA Krypto besitzen und handeln, junge, männliche Stadtbewohner sind. Diese Szene, in der es um Finanzen und IT geht, die nach Innovation riecht und sozialen Aufstieg verspricht, zieht nicht nur vornehmlich jüngere Männer an. Diese Gruppe jüngerer Männer ist gleichzeitig ethnisch gemischter als der amerikanische Durchschnitt.2Fairleigh Dickinson University/ Dan Cassino: FDU Poll finds Trump’s Embrace of Crypto Pays Off, 30. August 2024. Siehe auch: Evans, Tonya: Crypto Voters in 2024 and Beyond: Shaping Policy and Political Power, Forbes Opinion, 4. November 2024.

Der Weg in das Weiße Haus in Washington führt über ein großes Bitcoinzeichen. Erstellt mit Adobe Firefly.

Eine Universitätsstudie Ende August stellte aber auch fest, dass diese Gruppe gleichzeitig nicht mit größerer Wahrscheinlichkeit konservativ oder mit weniger Wahrscheinlichkeit liberal oder progressiv sei.3Fairleigh Dickinson University/ Dan Cassino: FDU Poll finds Trump’s Embrace of Crypto Pays Off, 30. August 2024. Eine auf die Swing States konzentrierte Auftragsstudie der Digital Currency Group hatte im Mai bereits einen vergleichbaren Befund. Dennoch favorisierten der Studie der Fairleigh Dickinson University zufolge Kryptonutzer:innen Trump gegenüber Harris um ganze 12 %. Als plötzlicher Kryptoenthusiast hat Trump also womöglich – denn entsprechende Wahlanalysen liegen nicht vor – eine Wählerschaft gewonnen, die sonst auch für ein demokratisches Programm einzunehmen gewesen wäre. Der Studienleiter Dan Cassino vermutete in einem Kommentar für die Washington Post, dass hierfür insbesondere eine Verbindung von Trumps Kryptoerzählung mit Maskulinitätsnarrativen verantwortlich sein könnte. Eine weitere Möglichkeit: zu wenig Krypto-Botschaften auf Seiten der Demokraten.

Ein gutes Dutzend von ihnen hatte in einem Brief ihre Partei aufgefordert, sich Krypto weniger zu verschließen. Die Funde einer Auftragsstudie teils im Wortlaut aufgreifend, schrieben sie, wie Kryptowerte aus Sicht der Demokraten politisch thematisiert werden könnten: In der öffentlichen Wahrnehmung würde das existierende Finanzsystem die Eliten gegenüber der Allgemeinheit bevorteilen. „Digitale Assets und die Blockchaintechnologie“ seien „nicht nur Finanzinstrumente“.4Alle Übersetzungen aus dem Englischen durch die Beitragsautorin Vielmehr würden sie „einen revolutionären Wandel markieren, der es vermag, Transparenz zu erhöhen, Betrug zu reduzieren und ein inklusiveres Finanzsystem zu schaffen“.512 der 19 Unterzeichner:innen dieses Briefes erhielten „Follow the Crypto“ zufolge seitens der Kryptobranche eine Unterstützung von 100.000 bis knapp 2,4 Millionen für ihre Kampagnen. Ihr Brief wurde einen Tag später von Bitcoinbefürworter Pierre Rochard auf X gepostet: https://twitter.com/BitcoinPierre/status/1817219938672591310#. Trotz Signalen an die Branche, dass man für Gespräche und Veränderung offen sei, blieb eine solche Krypto-Botschaft an ihre Wählerschaft von Harris‘ Seite weitgehend aus.

Es ist also nicht unplausibel, dass Trump auch unter Kryptobegeisterten jene Wählergruppen gebunden hat, die Wahlanalysen zufolge auf Harris‘ Seite schmerzlich gefehlt haben: junge Männer, insbesondere Latinos und Afroamerikaner. Gerade sie, die in den USA historisch und systemisch von der Wohlstandsbildung ausgeschlossen werden,6Mit 1,9 % sind unter den Weißen etwas mehr als in Deutschland beispielsweise insgesamt „unbanked“, also ohne Zugang zu traditionellen Finanzdienstleistungen, in der schwarzen Community gilt das allerdings für 10,6%, in der hispanischen Community für 9,5% und unter den Native Americans für 12 Prozent. Siehe hierzu den 2023 National Survey of Unbanked and Underbanked Households der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) vom 12. November 2024. sähen Krypto als Möglichkeit für selbstbestimmtes, ökonomisches Empowerment  und finanzielle Teilhabe, so die Juraprofessorin Tonya Evans in einem Kommentar für Forbes. Krypto bleibt für die meisten Amerikaner:innen ein Randthema. Es aber nicht doch forscher thematisiert zu haben, erscheint im Nachhinein als eine verpasste Chance für die Demokraten und Krypto als einer der Puzzlesteine, mit denen Trump diese Wahl für sich entschieden hat.

Kryptopolitik nach Trumps Wahlsieg: Was sind die Versprechen, was die Hoffnungen und wer redet ab jetzt mit?

Trump hatte der Kryptoszene auf einer Bitcoinkonferenz in Nashville im Juli vollmundig geschmeichelt, sie träten in die Fußstapfen „der Pioniere und Patrioten, der Risikobereiten und Renegaten, die diesen Kontinent besiedelt und die moderne Welt aufgebaut haben“.7Für Auszüge eines Transkripts der Rede im Original siehe: https://www.coindesk.com/policy/2024/07/27/in-donald-trumps-own-words-a-partial-transcript-of-his-bitcoin-2024-speech/. Sie wüssten doch wohl, umgarnte er seine Zuhörer weiter, dass sie die modernen Edisons, Carnegies und Henry Fords seien, die zu Ihren Lebzeiten etwas täten, das noch kommende Generationen inspirieren würde? Der amerikanische Traum 2.0, die Kryptoszene als die neuen Pioniere, als die innovativen Heilsbringer der Welt.

Konkret versprochen hatte er dort, den Kryptogegner Gary Gensler als Chef der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC zu feuern, das inländische Bitcoin-Mining zu stärken und eine staatliche Bitcoinreserve anzulegen. Die Kryptojobs und -gewinne sollen in den USA bleiben. In rechtlicher Hinsicht ist es Trump gar nicht möglich, Gensler zu feuern, dennoch rechnen viele damit, dass Gensler sich zurückziehen wird.8Tonya Evans: How Democrats Fumbled Crypto And How To Recover Before 2028 Clock Runs, Forbes Opinion, 14.November 2024; Molly White: The Cryptocurrency States of America, Citation Neeeded, Issue 70, 15. November 2024. Dabei hatte die Freigabe von Bitcoin-Spot-ETFs9Ein Bitcoin Spot ETF ist ein börsengehandelter Fonds (ETF), der den tatsächlichen Marktpreis (Spot-Preis) von Bitcoin widerspiegelt. Das bedeutet, dass ein solcher ETF direkt in echte Bitcoins investiert und diese hält, anstatt nur Derivate auf Bitcoin abzubilden bzw. auf einen zukünftigen Preis zu wetten. Es erfordert kein technisches Wissen über Kryptowährungen, die Umgebung ist reguliert und somit geschützt, der Anbieter übernimmt die Lagerung von Bitcoin. durch den angefeindeten Gensler im Januar 2024 ein positives Signal gesendet. Er hatte die Zulassung zwar mit kritischen Bemerkungen begleitet,10Siehe Gary Gensler: Statement on the Approval of Spot Bitcoin Exchange-Traded Products, 10. Januar 2024. aber Analysten werteten diese Zulassung als eines der Anzeichen dafür, dass in den USA Kryptowerte zusehends im Mainstream ankommen:11Chainanalysis: The 2024 Geography of Crypto Report, Oktober 2024, S. 12. Siehe dazu online:  https://www.chainalysis.com/blog/2024-global-crypto-adoption-index Das traditionelle Finanzwesen assimiliert den einstigen Revoluzzer.

Die Implosion der Kryptobörse FTX Ende 2022, die damit einhergehenden Verluste und Bankrotte für Nutzer:innen, Anleger:innen und Banken und die Verurteilung ihres Gründers Sam Bankman-Fried, schienen Genslers restriktive Politik zu bestätigen, teilweise zu verstärken. Kryptounternehmen wurden reihenweise verklagt. Vorgeworfen wurde ihnen, nicht genügend Sicherheiten zu bieten und Antigeldwäschevorgaben nicht vorschriftsgemäß einzuhalten. Ein „Terrorregime“, so der Vorwurf von Brad Garlinghouse, CEO von Ripple, dessen anhaltender Rechtsstreit mit der SEC schon vor Gensler begonnen hat.

Nun scheint sich das Blatt gewendet zu haben: Die CEOs der Big Spender Coinbase und Ripple suchen den Kontakt zu Trumps Team und geben nicht nur qua X politische Empfehlungen für die zukünftige Kryptopolitik. Schließlich hatte Trump versprochen, ein präsidiales Kryptoberatungsgremium zu schaffen, das besetzt werden will. Wenn der Chief Legal Officer von Coinbase, Paul Grewal die SEC auf X adressiert, die Wähler hätten sich in Sachen Krypto für Veränderung entschieden, ist das allerdings eine gewagte Auslegung. Denn selbst wenn man annimmt, dass Wählergruppen, in deren Entscheidung Kryptopolitik eine Rolle gespielt hat, mit wahlentscheidend waren, blieb Krypto im Wahlkampf insgesamt ein randständiges Thema. Von Kryptounternehmen bezahlte Wahlwerbung verhandelte meist keine kryptospezifischen Themen.12Siehe z.B. Luke Goldstein: The Staying Power of Crypto’s Political Machine, Prospect, 3. April 2024. 60 % sind Studien der Digital Currency Group zufolge nicht der Meinung, Krypto sei das Zahlungsmittel der Zukunft oder ein neuer Weg zu mehr Wohlstand.13Digital Currency Group / Harris Poll Insights: Crypto Attitudes in Swing States, 7. Mai 2024, S.31, gesamte Studie als PDF: https://theblockchainassociation.org/wp-content/uploads/2024/05/DCG_HarrisPoll-Research-Report.pdf. Der CEO von Coinbase Brian Armstrong hat jedoch fraglos recht, wenn er feststellt, dass die Wählerinnen und Wähler, bewusst oder unbewusst, „America’s most pro-crypto Congress ever“ gewählt haben. Ein Großteil der von der Kryptobranche unterstützten Kandidat:innen beider Parteien haben ihre Mandate gewonnen.

Auf der Suche nach der neuen Kryptoregulierung

Aber welche konkrete Politik damit letztlich einhergehen wird, ist schwer zu sagen. Selbst der Venture Capital Fund a16z (Andreessen Horowitz), seinerseits einer der zigmillionenfachen Spendengeber, gab nach der Wahl auf der Seite der Kapitalsparte a16zcrypto seinen Kund:innen zu bedenken, alles künftige Gerede über das, was legislativ und regulatorisch zu erwarten sei, werde zum Großteil „just noise“ sein, also nur Lärm oder leere Worte. Man könne das nicht vorhersehen. Das hindert die Autor:innen aber nicht daran, unmittelbar darauf zu grundsätzlichem Optimismus für die Zukunft von Kryptowerten überzugehen.14 Miles Jennings, Michele Korver & Brian Quintenz: A Positive Path Forward, a16zcrypto, 10. November 2024.

Aber eine Gesetzgebung, die statt der praktizierten Von-Fall-zu-Fall-Regulierung „größere regulatorische Klarheit“ schaffen solle, wie sie nun allerorten gefordert, beschworen oder erhofft wird, wird auch unter Trump nicht über Nacht entwickelt und verabschiedet.15Siehe auch Hannah Lang: Crypto industry pushes for policy sea change after trump victory, Reuters, 14. November 2024. Denn wie ein innnovationsförderliches, regulatives Umfeld aussieht, ist umstritten. Man darf erwarten, dass der Kryptoindustrie bisherige Stolpersteine aus dem Weg geräumt und Posten zu ihren Gunsten umbesetzt werden. Aber das wird nicht sofort geschehen oder Früchte tragen, egal wie frenetisch sich gerade die Kurse gebärden.

Die Skeptiker fürchten hingegen, dass mit einem größeren Einfluss der Kryptobranche auf das US-Finanzwesen auch deutlich größere Risiken Einzug halten. Der Journalist Zeke Faux veranschaulicht das in einem Beitrag für Bloomberg plakativ so: „Stellen Sie sich vor, es ginge um traditionelles Glücksspiel. Die SEC möchte Wetten auf einige wenige Rennbahnen beschränken, mit strengen Drogentests für die Pferde. Die Kryptobranche hingegen will das Feld so weit öffnen, dass die Menschen ihre Wohnsitze einsetzen können, um auf live übertragene Hahnenkämpfe in Nicaragua zu wetten, Aktien der siegreichen Kampfhähne zu kaufen und dann damit den Kaffee bei Starbucks bezahlen.“

Die Liberalisierungs- und De/Regulierungswünsche der unterschiedlichen Kryptoplayer derart über einen Kamm zu scheren, greift sicher zu kurz. Doch es zeigt, dass die Frage im Raum steht, wie man eine Branche fördern kann, ohne das Wohl der Verbraucher aus den Augen zu verlieren. Mehr Einfluss der Kryptobranche in Washington könnte Innovationen freisetzen. Doch unter Trump profitieren wohl eher jene, die finanzielle Risiken ohnehin tragen können. Mit einer republikanischen Mehrheit im Kongress und einem konservativ geprägten Supreme Court könnte sich die regulatorische Landschaft in den USA so wandeln, dass den großen Kryptoplayern nun weniger Prozesskosten drohen als Gewinne winken. Nun ist das US-Finanzsystem ohnehin weniger inklusiv als was wir in Europa kennen. Dass aber unter Trump das Kryptoengagement für diejenigen, die Krypto als Vehikel für größere Teilhabe und Inklusion nutzen wollen, fairer und sicherer wird, das steht zu bezweifeln.

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