
Mit der EU-KI-Verordnung soll erstmals ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Regulierung von KI-Systemen entstehen. Geopolitische Spannungen haben allerdings ebenso wie pushback der Industrie dazu geführt, dass die EU Kommission einen Vorschlag vorgelegt hat, der zentrale Anliegen der Verordnung sowie weiterer europäischer Rechtakte, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zurückschneidet. Hinzu kommt, dass die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht bei den Mitgliedstaaten liegt, in denen unterschiedliche nationale Traditionen, rechtliche Rahmenbedingungen und Verständnisse institutioneller Unabhängigkeit aufeinandertreffen. Damit steht nicht nur das Risiko uneinheitlicher Anwendung der Verordnung im Raum, welche regulatorische Arbitrage ermöglicht, sondern Teile der Regulierung selbst werden zurück in den politischen Prozess überführt.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die Projektgruppe „AI Supervision (AI-Sup)“ den institutionellen Grundlagen der Aufsicht über Künstliche Intelligenz und untersucht, inwieweit die Unabhängigkeit der KI-Aufsicht europarechtlich zwingend vorgegeben sowie demokratietheoretisch zu rechtfertigen ist. Zugleich steht die Frage im Mittelpunkt, wie Deutschland und andere europäische Staaten die Vorgaben der EU-KI-Verordnung in tragfähige institutionelle Modelle überführen können.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt | Sprecherin | mehr Information
Prof. Dr. Florian Möslein, Philipps-Universität Marburg | Stellvertretender Sprecher | mehr Information
Prof. Dr. Nathalie Behnke, Technische Universität Darmstadt | mehr Information
Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Kassel | mehr Information
Prof. Dr. Emanuel Mönch, Frankfurt School of Finance & Management | mehr Information



