
In der Medizin, der Psychotherapie, der Rechts- und Notariatspraxis oder der Steuerberatung gehört Künstliche Intelligenz zunehmend zum Arbeitsalltag. Sie verspricht zuverlässigere Diagnostik oder das weitgehend automatisierte Erstellen von Schriftsätzen, Gutachten und Mandantenschreiben. Zugleich bleibt die Technik fehleranfällig: Systeme „halluzinieren“ und erfinden mitunter Rechtsprechung, die es nie gegeben hat, und wie ihre Ergebnisse zustande kommen, ist für die Anwendenden oft nicht nachvollziehbar. Gerade in Berufen mit eigener berufsrechtlicher Regulierung wirft das grundlegende Fragen auf. Rechtlich, weil die Regulierung mitunter eine menschliche Entscheidung verlangt und dem KI-Einsatz so Grenzen setzt, aber ebenso ethisch, psychologisch und sozial.
Die Projektgruppe „AIREP – AI and Regulated Professions“ untersucht, wie sich der Einsatz von KI in regulierten Berufen so gestalten lässt, dass die rechtlichen Sorgfalts- und Organisationspflichten gewahrt bleiben und zugleich das Selbstbestimmungsrecht der betreuten wie der mit KI arbeitenden Menschen geachtet wird. Dafür verbindet sie rechtswissenschaftliche, empirische und geschichtswissenschaftliche Forschung mit Fallstudien aus der Praxis.
Ziel ist ein bundesweit referenzfähiger Governance-Rahmen für den verantwortlichen Einsatz berufsspezifischer KI-Systeme, der Perspektiven aus Recht, Psychologie und Medizin zusammenführt.
Beteiligte Wissenschaftler:innen
Prof. Dr. Lena Rudkowski, Justus-Liebig-Universität Gießen | Sprecherin | mehr Information
Prof. Dr. Domenik Wendt, Frankfurt University of Applied Sciences | Stellvertretender Sprecher | mehr Information
Prof. Dr. Martina Heßler, Technische Universität Darmstadt | mehr Information
Prof. Dr. Martin Kersting, Justus-Liebig-Universität Gießen | mehr Information
Prof. Dr. med. Sebastian Kuhn, Philipps-Universität Marburg und Universitätsklinikum Marburg | mehr Information
Prof. Dr. Michael Leyer, Philipps-Universität Marburg | mehr Information


