Begleitforschung zum „Pilotprojekt Reallabor“ von BNetzA, Bundesdatenschutzbeauftragter und dem Land Hessen

Illustration mit kreisförmig angeordneten Symbolen zu digitalen und rechtlichen Themen. Zu sehen sind abstrakte Kreise in Blau, Gelb, Rot, Grün und Schwarz sowie Icons für Waage, Aktenordner, Gehirn mit Schaltkreisen, Schloss, Lupe, Sprechblasen und Paragraphenzeichen, verbunden durch punktierte Linien.

Regulierungsreallabore, oder kurz „Reallabore“, gehören zu den neuartigen prozeduralen, verwaltungsverfahrensrechtlichen und aufsichtstechnischen Werkzeugen zur Implementierung und erfahrungsbasierten Fortentwicklung der entstehenden KI-Governance und KI-Regulierung in Europa. Sie sollen erlauben, der KI als „moving target“ einen seinerseits anpassungsfähigen und auf regulatorisch-technischem Erfahrungswissen aufbauenden, seinerseits beweglichen Regulierungsrahmen gegenüber zu stellen. So räumt die EU-Gesetzgebung – namentlich der zum 1.1.2026 wirksam werdende AI Act – im Rahmen dieser Reallabore Unternehmen praktisch-technisch wie auch hinsichtlich möglicherweise kritisch betroffener Normen Experimentiermöglichkeiten ein. Hierbei werden sie eng behördlich betreut und beraten. Neben der Erprobung konkreter KI-Anwendungen im rechtlich privilegierten, engmaschig beaufsichtigten Rahmen sollen die Reallabore dabei in erster Linie der Generierung und Fortentwicklung KI-bezogenen Risikowissens und regulatorischer Lösungen dienen. Stichworte lauten Beratung, aber auch „Legal Sandboxing“. Eine Definition für das, was ein KI-Reallabor konkret ist und im Einzelnen leisten soll, bereiten die mit der Umsetzung der KI-VO betrauten Stellen der EU derzeit auf Grundlage der diesbezüglichen Regelungen der Art. 57 ff. AI Act vor.

Das Pilotprojekt „KI-Reallabor“ der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Land Hessen erprobt mit ausgewählten Use Cases ein Verfahren zur Konzeptentwicklung eines praktikablen verfahrensrechtlichen Instruments für Deutschland. Das Adhoc-Vorhaben führt prozessbegleitende Studien durch und beteiligt sich mit ethischer und rechtswissenschaftlicher Expertise.

Projektleitung

Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL. M. (Yale), Philipps-Universität Marburg | mehr Information
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | mehr Information
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg | mehr Information

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Laura Grosser, Technische Universität Darmstadt
Markus Schrenk, Philipps-Universität Marburg

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