
Regulierungsreallabore, oder kurz „Reallabore“, gehören zu den neuartigen prozeduralen, verwaltungsverfahrensrechtlichen und aufsichtstechnischen Werkzeugen zur Implementierung und erfahrungsbasierten Fortentwicklung der entstehenden KI-Governance und KI-Regulierung in Europa. Sie sollen erlauben, der KI als „moving target“ einen seinerseits anpassungsfähigen und auf regulatorisch-technischem Erfahrungswissen aufbauenden, seinerseits beweglichen Regulierungsrahmen gegenüber zu stellen. So räumt die EU-Gesetzgebung – namentlich der zum 1.1.2026 wirksam werdende AI Act – im Rahmen dieser Reallabore Unternehmen praktisch-technisch wie auch hinsichtlich möglicherweise kritisch betroffener Normen Experimentiermöglichkeiten ein. Hierbei werden sie eng behördlich betreut und beraten. Neben der Erprobung konkreter KI-Anwendungen im rechtlich privilegierten, engmaschig beaufsichtigten Rahmen sollen die Reallabore dabei in erster Linie der Generierung und Fortentwicklung KI-bezogenen Risikowissens und regulatorischer Lösungen dienen. Stichworte lauten Beratung, aber auch „Legal Sandboxing“. Eine Definition für das, was ein KI-Reallabor konkret ist und im Einzelnen leisten soll, bereiten die mit der Umsetzung der KI-VO betrauten Stellen der EU derzeit auf Grundlage der diesbezüglichen Regelungen der Art. 57 ff. AI Act vor.
Das Pilotprojekt „KI-Reallabor“ der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Land Hessen erprobt mit ausgewählten Use Cases ein Verfahren zur Konzeptentwicklung eines praktikablen verfahrensrechtlichen Instruments für Deutschland. Das Adhoc-Vorhaben führt prozessbegleitende Studien durch und beteiligt sich mit ethischer und rechtswissenschaftlicher Expertise.
Johannes Buchheim, Petra Gehring, Laura Grosser & Markus Schrenk
Welche Farbe hat die Behördenbrille?
Anreiz-, Zielstruktur und Gelingensbedingungen von Reallaboren nach der KI-Verordnung
Mit den Regelungen zu KI-Reallaboren betritt die KI-Verordnung verwaltungsverfahrensrechtliches und behördenkulturelles Neuland. Aus den heterogenen Anforderungen an KI-Reallabore ergeben sich viele Fragen, mit denen sich die Behördenseite und KI-Anbieter auseinandersetzen müssen. Ungeklärt ist unter anderem, was daraus folgt, dass Marktüberwachungsbehörden und notifizierte Stellen den Abschlussbericht über Tests im KI-Reallabor „angemessen positiv berücksichtigen“ müssen. Nicht nur deshalb ist es eine offene Frage, ob KI-Reallabore in ihren Ausgestaltungsdetails für KI-Anbieter hinreichend attraktiv sein werden, um das durch sie anzuschiebende lernfähige Regulierungssystem der KI-Verordnung zum Fliegen zu bringen.
Erschienen in: Recht Digital (RDi) 2026, 228, S. 228-234
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Begleitforschung zum
„Pilotprojekt KI-Reallabor“
Abschlussbericht zum Projekt der Bundesnetzagentur, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation | 17. März 2026
In einem vorausschauenden Pilotprojekt haben die Bundesnetzagentur (BNetzA), die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Ministerium für Digitalisierung und Innovation des Landes Hessen (HMD) die Umsetzungsbedingungen für „KI-Reallabore“ erprobt. Die europäische KI-Verordnung schreibt die Einrichtung von mindestens einem KI-Reallabor „AI regulatory sandbox“ in allen Mitgliedsstaaten ab August 2026 verpflichtend vor. Diese sollen ein regulatory sandboxing (also die regulatorisch begleitete Entwicklung und Erprobung in einer kontrollierten Umgebung zur Prüfung neuartiger komplexer rechtlicher Fragestellungen unter behördlicher Begleitung) vorsehen und Anbietern die Entwicklung innovativer KI-Produkte erleichtern, die im Einklang mit den Anforderungen aus der KI-VO und anderem in Europa einschlägigen Recht stehen.
Auf Basis zweier Use Cases konnte das Pilotprojekt die Erwartungen von Unternehmen an einen KI-Reallaborprozess ermitteln, das Leistungsspektrum von KI-Reallaboren eingrenzen sowie organisatorische Fragen des Aufbaus solcher neuartiger Erprobungsmöglichkeiten klären.
‚AI Real-World Laboratory‘ of the Federal Network Agency
Prof. Dr. Johannes Buchheim | Prof. Dr. Petra Gehring | Prof. Dr. Florian Möslein
Vortrag | 4. Februar 2026
Beim Exploratory Workshop Fostering Academia–Public authorities co-operation for value creation: Mapping best practices and providing guidance for more effective knowledge uptake for policy making, den die Beratungsfirma 4FRONT gemeinsam mit dem Forschungsinstitut United Nations University – Maastricht Economic and Social Research Institute on Innovation and Technology (UNU-MERIT) im Auftrag der Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) der Europäischen Kommission in Brüssel ausrichtete, stellten die drei Projektleiter des Vorhabens Prof. Dr. Johannes Buchheim, Prof. Dr. Petra Gehring und Prof. Dr. Florian Möslein das Pilotprojekt „KI-Reallabor“ der Bundesnetzagentur vor.

Projektleitung
Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL. M. (Yale), Philipps-Universität Marburg | mehr Information
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | mehr Information
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg | mehr Information
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Laura Grosser, Technische Universität Darmstadt
Markus Schrenk, Philipps-Universität Marburg



