Begleitforschung zum „Pilotprojekt Reallabor“ von BNetzA, Bundesdatenschutzbeauftragter und dem Land Hessen

Laufzeit: August 2025 bis Mai 2026

Illustration mit kreisförmig angeordneten Symbolen zu digitalen und rechtlichen Themen. Zu sehen sind abstrakte Kreise in Blau, Gelb, Rot, Grün und Schwarz sowie Icons für Waage, Aktenordner, Gehirn mit Schaltkreisen, Schloss, Lupe, Sprechblasen und Paragraphenzeichen, verbunden durch punktierte Linien.

KI-Reallabore (AI regulatory sandboxes) gehören zu den neuartigen prozeduralen, verwaltungsverfahrensrechtlichen und aufsichtstechnischen Werkzeugen zur Implementierung und erfahrungsbasierten Fortentwicklung der entstehenden KI-Governance und KI-Regulierung in Europa. In einem Reallabor können ausgewählte Unternehmen sich bei der Entwicklung eines KI-Systems behördlich begleiten lassen. Diese Verfahren sollen erlauben, der KI als „moving target“ einen seinerseits anpassungsfähigen und auf regulatorisch-technischem Erfahrungswissen aufbauenden und auch hinreichend beweglichen Regulierungsrahmen gegenüber zu stellen. So räumt die EU-Gesetzgebung – namentlich die zum 1.1.2026 wirksam werdende KI-Verordnung – im Rahmen dieser Reallabore den Unternehmen Experimentiermöglichkeiten ein: praktisch-technisch wie auch hinsichtlich möglicherweise kritisch betroffener Normen (vgl. Art. 57 ff. AI Act). Neben der Erprobung konkreter KI-Anwendungen im rechtlich privilegierten, engmaschig beaufsichtigten Rahmen unter behördlicher Begleitung sollen die Reallabore vor allem der Generierung und Fortentwicklung KI-bezogenen Risikowissens und regulatorischer Lösungen dienen.

Das ZEVEDI-Adhoc-Vorhaben führte prozessbegleitende Studien zum Pilotprojekt „KI-Reallabor“ der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Land Hessen durch, das mit ausgewählten Use Cases ein Verfahren zur Konzeptentwicklung eines praktikablen verfahrensrechtlichen Instruments für Deutschland erprobt hat. In einem Abschlussbericht (publiziert auf Deutsch und Englisch) hat ZEVEDI die gewonnen Erkenntnisse dokumentiert.  Für die wissenschaftliche Diskussion stellen sich Anschlussfragen u.a. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Innovationsförderung und regulatorischem Lernen. Hierzu haben die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Projekt der Europäischen Kommission berichtet und im Rahmen eines Fachartikels – Welche Farbe hat die Behördenbrille? Anreiz-, Zielstruktur und Gelingensbedingungen von Reallaboren nach der KI-Verordnung“ (RDi 2026, 228) – publiziert.

 Johannes Buchheim, Petra Gehring, Laura Grosser & Markus Schrenk

Welche Farbe hat die Behördenbrille?

Anreiz-, Zielstruktur und Gelingensbedingungen von Reallaboren nach der KI-Verordnung

Mit den Regelungen zu KI-Reallaboren betritt die KI-Verordnung verwaltungsverfahrensrechtliches und behördenkulturelles Neuland. Aus den heterogenen Anforderungen an KI-Reallabore ergeben sich viele Fragen, mit denen sich die Behördenseite und KI-Anbieter auseinandersetzen müssen. Ungeklärt ist unter anderem, was daraus folgt, dass Marktüberwachungsbehörden und notifizierte Stellen den Abschlussbericht über Tests im KI-Reallabor „angemessen positiv berücksichtigen“ müssen. Nicht nur deshalb ist es eine offene Frage, ob KI-Reallabore in ihren Ausgestaltungsdetails für KI-Anbieter hinreichend attraktiv sein werden, um das durch sie anzuschiebende lernfähige Regulierungssystem der KI-Verordnung zum Fliegen zu bringen.

Erschienen in: Recht Digital (RDi) 2026, 228, S. 228-234
Link zum Artikel

Titelblatt der Fachzeitschrift „RDi – Recht Digital“, Ausgabe 5/2026 (6. Jahrgang, 4. Mai 2026, Seiten 217–276). Groß gesetztes „RD“ mit hervorgehobenem gelbem „i“, daneben der Schriftzug „Recht Digital“. Hintergrund mit abstrakten blau-schwarzen Farbverläufen. Links eine Liste der Herausgeber:innen und der Schriftleitung. Rechts die Inhaltsübersicht mit den Rubriken „Aufsätze“ und „Rechtsprechung“, u. a. zu digitalen Finanzdienstleistungen, Künstlicher Intelligenz, Digitalwirtschaft, Datenrecht und Digitalisierung im Unternehmensrecht, jeweils mit Autor:innen und Seitenzahlen. Unten das Verlagslogo C.H. Beck.

Begleitforschung zum
„Pilotprojekt KI-Reallabor“

Abschlussbericht zum Projekt der Bundesnetzagentur, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation | 17. März 2026

In einem vorausschauenden Pilotprojekt haben die Bundesnetzagentur (BNetzA), die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Ministerium für Digitalisierung und Innovation des Landes Hessen (HMD) die Umsetzungsbedingungen für „KI-Reallabore“ erprobt. Die europäische KI-Verordnung schreibt die Einrichtung von mindestens einem KI-Reallabor „AI regulatory sandbox“ in allen Mitgliedsstaaten ab August 2026 verpflichtend vor. Diese sollen ein regulatory sandboxing (also die regulatorisch begleitete Entwicklung und Erprobung in einer kontrollierten Umgebung zur Prüfung neuartiger komplexer rechtlicher Fragestellungen unter behördlicher Begleitung) vorsehen und Anbietern die Entwicklung innovativer KI-Produkte erleichtern, die im Einklang mit den Anforderungen aus der KI-VO und anderem in Europa einschlägigen Recht stehen.

Auf Basis zweier Use Cases konnte das Pilotprojekt die Erwartungen von Unternehmen an einen KI-Reallaborprozess ermitteln, das Leistungsspektrum von KI-Reallaboren eingrenzen sowie organisatorische Fragen des Aufbaus solcher neuartiger Erprobungsmöglichkeiten klären.

‚AI Real-World Laboratory‘ of the Federal Network Agency

Prof. Dr. Johannes Buchheim | Prof. Dr. Petra Gehring | Prof. Dr. Florian Möslein

Vortrag | 4. Februar 2026

Beim Exploratory Workshop Fostering Academia–Public authorities co-operation for value creation: Mapping best practices and providing guidance for more effective knowledge uptake for policy making, den die Beratungsfirma 4FRONT gemeinsam mit dem Forschungsinstitut United Nations University – Maastricht Economic and Social Research Institute on Innovation and Technology (UNU-MERIT) im Auftrag der Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) der Europäischen Kommission in Brüssel ausrichtete, stellten die drei Projektleiter des Vorhabens Prof. Dr. Johannes Buchheim, Prof. Dr. Petra Gehring und Prof. Dr. Florian Möslein das Pilotprojekt „KI-Reallabor“ der Bundesnetzagentur vor.

Bild zum Exploratory Workshop „Fostering Academia–Public authorities co-operation for value creation: Mapping best practices and providing guidance for more effective knowledge uptake for policy making“

Projektleitung

Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL. M. (Yale), Philipps-Universität Marburg | mehr Information
Prof. Dr. Petra Gehring, Technische Universität Darmstadt | mehr Information
Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), Philipps-Universität Marburg | mehr Information

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Laura Grosser, Technische Universität Darmstadt
Markus Schrenk, Philipps-Universität Marburg

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