Dr. Simone Kuhlmann

ZEVEDI Young Investigator von Januar bis Dezember 2024

Simone Kuhlmann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit Schwerpunkt Öffentliches und Privates Medienrecht. Nach Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes u. a. mit Station beim Norddeutschen Rundfunk und anschließender wissenschaftlicher Mitarbeit in der Practice Area Technology, Media & Telecoms der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing wechselte sie 2015 an den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht von Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute an der Universität Hamburg, wo ihre Promotion mit dem Titel „Mediaagenturen und Werbevermarkter – Der Einfluss des Werbemarktes auf die Finanzierung und Beschaffenheit von Rundfunkprogrammen“ entstand. Von 2020 bis 2023 koordinierte sie am Zentrum für Recht in der digitalen Transformation (ZeRdiT) der Universität Hamburg das Graduiertenkolleg Das Recht und seine Lehre in der digitalen Transformation. Ihre Forschungsinteressen reichen vom öffentlichen Medienrecht, über das Recht der Digitalisierung bis hin zum Medizin- und Gesundheitsrecht.

Zum Vorhaben

Während ihres Fellowships geht Simone Kuhlmann der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter wissensgenerierende Systeme im Gesundheitsbereich nach. Systeme, die anhand von Daten Prognosen oder Zuordnungen vornehmen, gelten vor allem dort als besonders vielversprechend und können in vielfältigen Ausprägungen zur Anwendung kommen, etwa zur Unterstützung von Therapieentscheidungen, im Bereich der Arzneimittelforschung oder auch zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Ihr Einsatz in einem solch sensiblen Bereich wirft jedoch mit Blick auf die immanenten Funktionslogiken solcher Systeme, insb. was die begrenzten Validierungsmöglichkeiten des Outputs betrifft, Fragen nach der Zulässigkeit auf, sind aus rechtlicher Sicht an Entscheidungen legitimierende Wissensgrundlagen doch qualitative Erwartungen geknüpft. Welche qualitativen Anforderungen das Recht an Wissen an Entscheidungsgrundlage knüpft und auf welche Weise das Recht versucht, diese für algorithmenbasierte Systeme abzusichern, ist Gegenstand ihres Projekts.

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