Beratungsbedarfe der öffentlichen Verwaltung zur Digitalisierung

Seit gut einem Vierteljahrhundert ist die Digitalisierung der Verwaltung eines der wichtigsten Reformvorhaben des öffentlichen Sektors. Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes markierte einen entscheidenden Meilenstein, um Verwaltungsdienstleistungen im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu digitalisieren. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen während der Covid-19-Pandemie beschleunigten den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen, sowohl für die Öffentlichkeit als auch innerhalb der Verwaltung. Trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an Information und Beratung über die Ziele und die Umsetzung der weiteren Digitalisierung des Verwaltungshandelns.

In ihrer aktuellen Digitalstrategie (Stand 2021) unterstreicht die hessische Landesregierung die Notwendigkeit einer service- und nutzerorientierten Verwaltung sowie eines umfassenden Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen. Die einzelnen Mitarbeitenden in den Behörden benötigen hierfür sowohl ein vertieftes Verständnis für die Potenziale, Herausforderungen und Risiken der Digitalisierung von Leistungen oder Prozessen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich als auch einen Überblick darüber, wo, wie und inwiefern ‚ihre‘ Aufgaben mit anderen Themenbereichen, Organisationseinheiten, Akteuren oder Regierungen in Wechselwirkung stehen. Bei dieser Selbstvergegenwärtigung können gezielte Beratungsangebote helfen. Hierfür müssen aber zunächst das Ausmaß des Wissens und des Nichtwissens, die subjektiv wahrgenommenen Probleme, Lücken und Beratungsbedarfe erfasst werden.

Hier setzt das geplante Ad-Hoc Vorhaben an. Es erarbeitet einen Überblick über die Themen und Aufgabenstellungen, mit denen Verwaltungsbehörden in Hessen konfrontiert sind. Hiervon ausgehend sollen zunächst die Themenbereiche identifiziert werden, in denen besondere Unsicherheiten herrschen und daher ein erhöhter Bedarf an Beratung besteht. Es wird analysiert, welche Art von Beratung (konzeptionell, strategisch, technisch, rechtlich) benötigt wird, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine Systematik von Problemlagen und Aufgabentypen im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu entwickeln, die es erlaubt, Beratungsangebote zielgenauer zu steuern. Des Weiteren wird herausgearbeitet, welche Faktoren als relevant eingeschätzt werden, die Reformprozesse hemmen und erschweren. Denn diejenigen Faktoren, die in der Wahrnehmung der Verwaltungsmitarbeitenden die Umstellung von Prozessen oder Produkten erschweren, bieten weitergehende Hinweise dafür, in welchen Bereichen und in welcher Form eine spezifische Beratung und Unterstützung der Reformprozesse zielführend eingebracht werden kann.

Projektleitung

Prof. Dr. Nathalie Behnke, Technische Universität Darmstadt | mehr Information»

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Till Jürgens, Technische Universität Darmstadt

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