Wechselkosten zum DSGVO-konformen
VC-System des Schulportals Hessen

Laufzeit: Januar 2022 bis Dezember 2022

Zur Umsetzung des EuGH-Urteils Schrems II werden die Schulen in Hessen künftig gehalten sein, eine DSGVO-konforme Videokonferenz-Software zu nutzen. Eine solche wurde in das sog. Schulportal Hessen integriert. Für die hessischen Schulen kam damit ein Wechsel von etablierten Systemen zu einer neuen VC-Software einher.

Das Ad hoc-Vorhaben begleitete den Wechsel an mehreren Schulen und untersuchte, welche Schwierigkeiten und auch Konflikte („Wechselkosten“) dabei entstanden. Zugleich wurden Unterstützungsmöglichkeiten für Einrichtungen, denen ein solcher Wechsel bevorstand, entwickelt. Methodisch wurde der Weg einer „formativen Begleitstudie“ gewählt. In der ersten Projektphase wurden Interviews mit Lehrenden an hessischen Schulen durchgeführt. Die Interviews dienten der Analyse des Ist-Standes der Verwendung von Videokonferenzsystemen an den Schulen. In der zweiten Projektphase wurden die Interviews analysiert, um herauszufinden, wie sich Lehrende neue Technologien aneignen und welche Herausforderungen durch einen Wechsel auf das datenschutzgerechte System entstehen.

Die Umsetzung von Change-Projekten bzw. die Einführung neuer Software ist oft schon in Unternehmen ein schwieriges Unterfangen. Schulen stellen ein vielleicht noch schwierigeres Umfeld dar. Die Einführung von Videokonferenzsystemen und der Wechsel auf ein datenschutzkonformes Videokonferenzsystem hat hessische Schulen in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Um den Einführungsprozess zu begleiten und Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Einführung abzuleiten, wurden hessische Schulen begleitet und befragt. An mehreren Schulen im Raum Kassel wurde untersucht, welche Schwierigkeiten und auch Konflikte („Umstellungskosten“) dabei aufgetreten sind. Gleichzeitig wurden Unterstützungsmöglichkeiten für Einrichtungen, die vor einem solchen Wechsel stehen, ermittelt.

Einführung eines DSGVO-konformen Videokonferenzsystems in hessischen Schulen. Projektergebnisse des ZEVEDI Ad hoc-Vorhabens „Wechselkosten zum DSGVO-konformen VC-System des Schulportals Hessen

Die Interviewstudie im Rahmen des Ad hoc-Vorhabens hat drei Prinzipien aufgezeigt, die wichtig für die Technologieeinführung an Schulen sind: 1) Es müssen organisatorische Strukturen und Arbeitsprozesse gefördert werden, so dass Mitarbeitende befähigt und ermutigt („empowered“) werden, 2) organisatorische Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit ein Momentum geschaffen wird und die Einführung nicht verflacht und Resistenzen sich nicht verfestigen und 3) Schulen und Lehrende müssen frühzeitig eingebunden werden, damit sie sich beteiligen und die Technologie ausprobieren können und damit Feedback während der Einführung aufgenommen und umgesetzt werden kann (im Sinne von iterativer Softwareentwicklung). Die drei Prinzipien zeigen sich außerdem in den identifizierten sieben Phasen des entwickelten Einführungs­prozesses. Die entwickelte Handlungsbroschüre» soll daran anknüpfen und eine Handlungsempfehlung für zukünftige Projekte dieser Art geben.

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Projektleitung

Prof. Dr. Jan Marco Leimeister, Universität Kassel | mehr Information

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Ernestine Dickhaut, M. Sc., Universität Kassel | mehr Information

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