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Verantwortung im Zeitalter digitaler Kopien

Verantwortung im Zeitalter digitaler Kopien

Als Walter Benjamin seinen nun berühmt gewordenen Aufsatz zur technischen Reproduzierbarkeit veröffentlichte, konnte er unmöglich vor Augen gehabt haben, wie konkret sich sein Anliegen in unserer Zeit ausdifferenziert hat. Technische Reproduzierbarkeit bedeutet zunächst — eine Entfernung eines Objekts von seinem Ursprung, dem Hier und Jetzt, so nannte es Benjamin seinerzeit schon. Diese Entfernung wirkt durch diverse entkoppelnde Prozesse auf den Ebenen der Repräsentation, Replikation und Referenzierung. Dabei bilden sich neue Formen von Verantwortlichkeiten, besonders in den informellen Zonen des digitalen Raumes. Eine Analyse.

Von Georg Fischer | 28.05.2024

Erstellt mit Adobe Firefly. Prompt: „illustration of a pile of digital copies, light blue background, style: mechanistic“

Als Walter Benjamin in den 1930er Jahren seinen Aufsatz Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit verfasste, hatte er vor allem die Fotografie und den Film als Medientechnologien vor Augen. Von digitalen Kopien, Mashups, Memes und Remixes, aber auch von softwaregestützter Datenanalyse, large-language models sowie weltumspannender Vernetzung durch das Internet konnte er zu seiner Zeit nichts wissen. Benjamins Beobachtungen sind berühmt geworden und haben eine Vielzahl an medienwissenschaftlichen Ansätzen nach sich gezogen, in der Mehrheit vor allem mit den Fragen nach Aura und Originalität befasst. Bemerkenswerterweise hat es jedoch Benjamin versäumt, eine präzise Definition von dem zu geben, was er technische Reproduzierbarkeit nannte.

Im Anschluss an Benjamin möchte ich das Stichwort der technischen Reproduzierbarkeit analytisch zergliedern und damit für eine empirisch orientierte und gleichermaßen theoretisch fundierte Erforschung von Verantwortung in der digitalen Transformation aufbereiten. Technische Reproduzierbarkeit lässt sich verstehen als gesellschaftliche Verfügbarkeit solcher Technologien, mit denen sich Kopien anfertigen, verbreiten und bearbeiten lassen. Natürlich ist das Kunstwerk, wie Benjamin auch selbst und gleich zu Beginn seines Aufsatzes schreibt, immer schon reproduzierbar gewesen: Münzen etwa, über handwerkliche Methoden des Gießens oder Prägens. In der Moderne ändern sich aber Charakter und Qualität der Reproduzierbarkeit erheblich. Denn ihr Technisierungsgrad erhöht sich maßgeblich und in der Folge auch die Möglichkeit zur Automatisierung.

Beispielsweise ermöglichte die Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert, Szenen relativ schnell medial festzuhalten und das in einer Abbildungstreue, die Zeichnungen oder ähnliche manuelle Verfahren nicht zuließen. Auch die Aufnahme und Speicherung von Klängen, die sich ab dem Ende des 19. Jahrhunderts etablierten, stellten eine Steigerung technischer Reproduzierbarkeit dar: Aufgenommene Musikstücke, Klänge, Geräusche und andere Töne konnten zuerst in Form von Wachswalzen, später auch mit Schallplatten oder Tonbändern gespeichert, mitgenommen und an anderer Stelle wieder abgespielt werden.

Darüber hinaus wurden die – als Kopien aufgezeichneten – originalen Schall- und visuellen Ereignisse für weitere Bearbeitung geöffnet, etwa durch Schneiden und Zusammenführen verschiedener Kopien. Das eröffnete die Möglichkeit, Kopien ausschnittsweise und in re-arrangierter Form zueinander in Beziehung zu setzen. Schließlich sind Reproduktionsverfahren zu nennen, die die gespeicherten Inhalte erneut auf Trägermedien bannen konnten, um Vervielfältigung zu erzielen. Der weitaus früher eingeführte Buchdruck dürfte dafür das augenscheinlichste Beispiel sein, da er es über das Lettern-Verfahren ermöglichte, Vervielfältigungen von Texten in ähnlicher Qualität in Serie zu produzieren. Mit dem Aufkommen digitaler Aufnahme-, Speicher- und Verbreitungsverfahren steigerte sich die technische Reproduzierbarkeit etwa seit der Jahrtausendwende noch einmal erheblich.

Ich schlage folgende Gedankenfigur vor, die die medialen Verfahren technischer Reproduzierbarkeit in drei analytischen Ebenen differenziert und damit auch die wechselseitigen Steigerungstendenzen erfassen kann. Die Unterteilung ist grundsätzlich auf handwerkliche, mechanische, industrielle, digitale und andere denkbare Formen technischer Reproduzierbarkeit anwendbar. Im Digitalen zeigen sich wegen der vielfältigen technischen Möglichkeiten die einzelnen Ebenen besonders deutlich.

Technische Reproduzierbarkeit wirkt – wie heute besonders gut zu erkennen ist – auf drei verschiedenen Ebenen: als Repräsentation von Wirklichkeit (1), als Replikation von Objekten (2) und als Referenz zwischen Kontexten (3).

(1) Zunächst zur Repräsentation: Hier ist das tatsächlich in seiner Funktion dokumentarische Aufnehmen und Festhalten von Wirklichkeit gemeint. Per Foto-, Video- oder Audioaufnahme lässt sich beispielsweise eine Szene festhalten, in der ein Raubvogel seine Beute ergreift. Besonders in visuell festgehaltener Form ist das eine reizvolle Szene, die in zahlreichen filmischen Naturdokumentationen vorkommt: zum Beispiel mit Teleobjektiv aus der Ferne herangezoomt und in Zeitlupe wieder abgespielt. Auch viele journalistische Formen des Abbildens zielen darauf, zu zeigen was (wie) war. Die Möglichkeit, ein Ereignis aus der Wirklichkeit – als Abbildung oder auf auditiver Ebene als Tonaufnahme – auf ein Medium zu bannen, in bestimmter Qualität zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzurufen, bezeichne ich als Repräsentation.

(2) Eine gebannte Repräsentation lässt sich replizieren, also vervielfältigen und zwar je nach Speichertechnologie mit oder ohne Qualitätsverlusten. Ist die Repräsentation als digitale Datei gespeichert, kann diese in exakt gleicher Qualität auf einen anderen Datenträger übertragen werden (z.B. von einem USB-Stick auf eine Festplatte oder einen Server). Bei einem solchen Replikationsverfahren bleibt die Ausgangsqualität der Repräsentation bestehen. Lädt man das Video allerdings bei YouTube oder ein Foto bei Instagram hoch, kann sich die Qualität der Repräsentation verändern, da (abhängig von der technischen Umgebung) Kompressionsverfahren zur Minderung der Dateigröße zum Einsatz kommen.

(3) Auf der Ebene der Referentialität stehen Praktiken im Vordergrund, die neue Bezüge zur Kopie entstehen lassen – zumeist, indem man diese auch materiell nochmals anreichert. Nehmen wir wieder die Repräsentation mit dem Raubvogel: Sie könnte zum Beispiel mit einer neuen Tonspur unterlegt werden, die die Naturszene ins Lächerliche zieht, humorvoll kontextualisiert oder mit einer Chopin-Melodie in Moll zu einem Trauerspiel verwandelt. Die Szene könnte auch als Remix, Collage oder durch Montagetechniken, also mit Replikationsverfahren, in ein bestimmtes Licht gerückt werden, etwa indem ein Ausschnitt als Loop wiederholt, rückwärts abgespielt oder zerschnitten und rearrangiert wird. Auch eine einfache Betitelung kann die Naturszene mit neuen Bezügen, Bedeutungen, Kontexten etc. – kurz: mit neuen Referenzen – versehen.

Allen drei Ebenen ist gemeinsam, dass sich in ihnen – auf Grundlage von Verfahren technischer Reproduzierbarkeit – Entfernungen zum Original ereignen: die Repräsentation bildet das Objekt A als A¹ ab; die Replikation vervielfacht das Einzelobjekt B hin zu B¹, B², B³ usw.; und die Referenz schafft neue Bedeutungskontexte, indem ein Objekt C neue Bezüge zu C¹ oder C² usw. erhält. Wer sich dafür interessiert, könnte beispielsweise das „Wandern“ einer Kopie durch den (digitalen) Raum anhand von Reproduktionsverfahren näher untersuchen, um die stufenweise(n) Entfernung(en) zwischen Original und Reproduktionen zu beleuchten. Wichtig ist auch der Hinweis, dass mit jedem qualitativ bedeutsamen Schub technischer Reproduzierbarkeit typischerweise Diskurse entstehen, etwa um Originalität, um die Grenzen des Werk- oder Veröffentlichungsbegriffs, um Autor- bzw. Urheberschaft, um die Funktionalität bestehender ökonomischer Verwertungsgefüge sowie um die Zulässigkeit, Kontrollierbarkeit und Verantwortungszuordnung bei der Erstellung von Kopien.

Was lässt sich aus der analytischen Dreigliederung für das Verständnis von Verantwortung im Digitalen lernen? Ich versuche, meine Antwort anhand mehrerer aussagekräftiger Fälle und Phänomene zu formulieren, die den skizzierten drei Ebenen Rechnung tragen und gleichsam Benjamin mit Fragen der digitalrechtlichen Urheberschaft verbinden.

Digitale Reproduktionsverfahren ziehen, vor allem wenn sie in gesellschaftlicher Breite angewendet werden, praktische Verfahren zur Bearbeitung von Verantwortung nach sich. Ich schlage vor, diese unter den Gesichtspunkten der Individuation, Distribution und Delegation von Verantwortung heuristisch zu gliedern. Es ist offensichtlich, dass die definitorische Trennung dieser drei Gesichtspunkte nicht perfekt ist, aber sie sollte dabei helfen, den Blick für die verschiedenen Modi der Verantwortungsverarbeitung in der digitalen Welt zu schärfen.

Als sich um die Jahrtausendwende herum digitale Tauschbörsen für Musik, Filme und digitale Dateien etablierten, reagierte die Medienindustrie mit Kampagnen und juristischer Einflussnahme. Es ging ihr darum, die Verantwortung für das potentiell weltweite digitale Replizieren von urheberrechtlich geschützten Werken möglichst zu individuieren, also auf Einzelpersonen individuell zuzuordnen und damit juristisch verfolgbar und schließlich ökonomisch verwertbar zu machen. Vor allem die technisch affinen Jugendlichen und jungen Erwachsenen hatten zuvor von einem doppelten Schub technischer Reproduzierbarkeit profitiert, denn sie mussten nicht mehr in Plattenläden oder Videotheken gehen, um die Angebote der Unterhaltungsbranche zuhause zu konsumieren. Stattdessen konnten sie – ausgestattet mit Internetanschluss und entsprechender Peer-to-Peer-Software wie beispielsweise Napster – Musik, Filme, Fotos etc. auf den eigenen Rechner herunter- und selbst auch in die Netzwerke hochladen. Technische Kompressionsformate wie das berühmt-berüchtigte MP3 für Audiospuren oder auch MP4, Pendant für audiovisuelle Inhalte, machten es fortan möglich, musikalische und filmische Repräsentationen in akzeptabler Dateigröße zu speichern. Ob sie es merkten oder nicht – mit der Benutzung von Napster und Co. wurden zahlreiche Jugendliche gleichzeitig zu öffentlichen Anbieterinnen und Sendern von urheberrechtlich geschützten Werken, die sie in handlichen Datenpaketen im Internet replizierten – und damit auch zum Ziel der auf Online-Piraterie gerichteten Strafverfolgung.

Die Diskussion um urheberrechtlich relevante Datenspuren nahm in den Folgejahren auch mit avancierteren Sharing-Technologien nicht ab. Unter derartige Spuren fielen auch solche, die auf dem sogenannten BitTorrent-Protokoll basieren, das es ermöglicht, eine Datei aus mehreren, auch unvollständigen Quellen vollständig zu replizieren. Das hieß in der Konsequenz: Eine BitTorrent-Nutzerin musste nicht einmal mehr das komplette Werk als Datei besitzen. Es reichten auch einzelne Datenpakete, um sie zur Senderin des Werks zu machen. Schon mit der partiellen Kopie galt das Werk als technisch reproduziert. Die durchaus fragwürdigen Praktiken der Strafverfolgung kamen erst dann in der Breite zum Erliegen, als die großen Häuser der Medienindustrie teilweise oder vollständige Kontrolle über Streaming-Technologien und damit über die verbundenen Verwertungsgefüge erlangten.

Heute stellt sich die Situation etwas anders dar: Digitale Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder TikTok haben nach ihrem bemerkenswerten Siegeszug in den 2010er Jahren bis heute einen gewaltigen Raum digitaler Reproduzierbarkeit für die Öffentlichkeit geschaffen. Die medientechnischen Kopiervorgänge auf den Plattformen erscheinen uns heute so selbstverständlich, dass wir sie oft gar nicht mehr als Akte technischer Reproduzierbarkeit wahrnehmen, etwa wenn wir ein Selfie aufnehmen (Repräsentation), es von unserem Smartphone dort hochladen (Replikation) und es in humorvoller Absicht mit Filtern, Stickern oder anderen Elementen schmücken oder aber im Kontext interaktiver Internet-Trends (Memes, Remixes, Challenges etc.) veröffentlichen (Referenz). Zugleich hat sich auch die Vorstellung des Kopierens von der Annahme bestimmter technischer Vollzüge, die den Kopier-Akt „ausmachen“, ein Stück weit gelöst.

Wer heute für die in den Sozialen Medien erscheinenden Inhalte verantwortlich ist, darüber gibt es divergierende Vorstellungen. Einerseits dominieren (vor allem kulturell-ethisch geformte) Vorstellungen von individueller Verantwortlichkeit. Andererseits hat sich beispielsweise mit dem Inkrafttreten des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) im Jahr 2021 oder mit der seit 2019 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der „Ballast“ der Verantwortung teilweise in Richtung Plattformen oder anderer „Diensteanbieter“ verschoben, was der Individuation von Verantwortung entgegenläuft. Nach dem UrhDaG etwa stehen diverse Plattformen nun selbst in der Verantwortung, Inhalte zu filtern (mehr oder weniger juristisch erzwungen durch die sog. „Upload-Filter“ mit automatisierter Bild-, Sprach- und Texterkennung). Und nach der EU-weit verpflichtenden DS-GVO dürfen die auf Plattformen gewonnenen personenbezogenen Nutzungsdaten nur im Rahmen bestimmter Regeln erhoben, verarbeitet und weitergesendet werden.

Dazu tritt eine neue Generation von Software-Unternehmen (wie beispielsweise OpenAI), die durch ihre Technologien sog. Künstlicher Intelligenz den etablierten Medienindustrien bei der Produktion von Musik, Text, Bildern und Videos Konkurrenz machen. Durch den kürzlich in Kraft getretenen AI-Act werden die Randbedingungen hierfür in der EU teilweise reguliert. Die sog. large-language models (LLM’s) operieren, wenn sie vorhandene Werke nutzen, vor allem auf der Ebene der Referentialität, da sie auf Basis großer, oftmals illegal zusammengetragener Quellen und ausgefeilter statistischer Methoden neue, plausibel oder ästhetisch wirkende Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik generieren können. Automatisiert von GPT generierte Texte etwa basieren aber nicht auf Wahrheit oder auch nur semantischen Zusammenhängen in einem strengen, geprüften und „abbildbaren“ Sinne, sondern lediglich auf statistischen Wahrscheinlichkeiten, nach denen der nächste Buchstabe, das nächste Wort oder der nächste Satz errechnet werden. Auch anhand dieses aktuellen Schubs technischer Reproduzierbarkeit lässt sich beobachten, wie die Zurechnung von Verantwortung individuiert wird: So geben sich wissenschaftliche Einrichtungen etwa neue Regelungen (Richtlinien, Leitbilder, Policies), die den Umgang mit KI-Technologien durch die Forschenden deutlicher transparent machen sollen. Gefordert wird auch, genau anzugeben, welche Inhalte Autorinnen und Autoren in welcher Weise mit KI-Technologien erstellt oder bearbeitet haben.

Eine mögliche Antwort auf überbordende Reproduktionsmöglichkeiten ist der Verzicht auf klassische Urheberschaft und auch aufs Original. Im Kontext distribuierter Verantwortung aufgrund gesteigerter technischer Reproduzierbarkeit habe ich zunächst die Online-Enzyklopädie Wikipedia vor Augen. Ihre Funktionsweise liegt im kollektiven Zusammentragen, Schreiben, Editieren und Verbessern von Inhalten auf Grundlage digitaler Werkzeuge. Nutzende tragen Repräsentationen (Fotos, Videos, Klangaufnahmen, Musik etc.) zusammen, laden diese als Dateien in die Wikipedia (Replikation) und referenzieren die verschiedenen Inhalte nach bestimmten Regeln und Mustern miteinander (durch Verlinkungen, Zitate, Einbindungen etc.). Die Wikipedia ist freilich nur ein Beispiel für die vielfältigen Wiki-Praktiken, die auch in anderen Kontexten Anwendung finden. So bietet die Freie Universität Berlin1 allen Angehörigen den Zugang zu ihrem Wiki an, um eine gemeinsame Wissenssammlung zu universitätsbezogenen Vorgängen zu erhalten. Dahinter steht ein quasi-organisches Organisationsprinzip: Die Verantwortung, einen Eintrag in der Wikipedia zu erstellen und zu veröffentlichen, ist nicht auf eine einzelne Person oder Gruppe beschränkt, sondern auf eine große Menge an Personen distribuiert, die sich durch kleinteilige Aushandlungsprozesse darüber einig werden (müssen), wer welche Inhalte beiträgt, sichtet, verbessert etc.

Für das Gelingen der Wikipedia sind offene Lizenzen elementar (in der Regel von Creative Commons), da diese die offene Nutzung, nachträgliche Bearbeitung und Einspeisung der Inhalte erlauben. Offenheit heißt hier: auf allen drei Ebenen technischer Reproduzierbarkeit möglichst uneingeschränkt operieren zu können. Die kollaborativ verfassten Texte stehen meines Wissens alle unter der Lizenz CC BY-SA.2 Diese erlaubt es pauschal, dass Interessierte den Text unter Nennung der Quelle und der Lizenz ohne Mengenbeschränkung replizieren und sogar verändern dürfen (gedeckt durch das sogenannte BY-Modul). Das SA-Modul (Abkürzung für „share alike“) schreibt vor, dass etwaige Veränderungen wiederum unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden müssen. Das soll zukünftige repräsentative, replizierende und referentielle Arbeit so einfach wie möglich machen. Viele andere in der Wikipedia auffindbaren Inhalte, darunter zahlreiche Bilder und Videos, stehen unter der etwas liberaleren Lizenz CC BY,3 also ohne SA-Modul. Weiter sind dort viele gemeinfreie Inhalte zu finden. Gemeinfrei bedeutet, dass der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist (englisch: Public Domain) oder die Erstellenden sämtlich darauf verzichten, ihre Urheberrechte an dem Werk geltend zu machen. Das stellen sie etwa über die in der Wikipedia beliebten Lizenz CC0 („CC Zero“)4 sicher, die einen pauschalen Rechteverzicht zum Ausdruck bringt und einen der Gemeinfreiheit gleichgestellten Status der Werke bewirkt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, dass die CC-Lizenzen – von CC0 einmal abgesehen – aufgrund ihrer lizenzrechtlichen Konstruktion nicht ohne individuelle Zurechnung auskommen. Verletzt ein Nutzer die Vorgaben, etwa weil er das genutzte Werk als sein eigenes ausgibt und damit das BY-Modul missachtet, kann ihm das als Urheberrechtsverstoß ausgelegt werden. Entscheidend ist aber der Vertrauensvorschuss, den Lizenzgebende durch Creative-Commons-Lizenzen prinzipiell zu geben bereit sind: Sie signalisieren mit der CC-Lizenz, nicht individuell um Erlaubnis gebeten werden zu müssen, wenn jemand das Werk gemäß der Lizenzvorgaben nachnutzen will – vielmehr geben sie zu erkennen, dass sie auf persönliche urheberrechtliche Kontrolle zu Gunsten ihnen unbekannter Nutzungskontexte zu verzichten.

Es gibt weitere Beispiele aus der digitalen Welt, die im Grenzbereich von distribuierter und delegierter Verantwortung liegen und je nach Fall eher zur einen oder anderen Seite neigen.

Diverse Online-Foren etwa fungieren als digitale Selbsthilfegruppen und nehmen dabei großen Unternehmen ein Stück weit die Arbeit ab. Oft handelt es sich um Foren zu technischen Fragen bei Anbietern von Internet-Tarifen und Mobilfunk. Vodafone bietet beispielsweise ganz offiziell ein großes Forum für die „Vodafone-Community“5 an, in dem Nutzende Fragen stellen, beantworten und damit ihre fachliche Expertise unter Beweis stellen können. Das Forum funktioniert nach dem Prinzip von Nutzerin zu Nutzerin. Für Vodafone dürfte das günstige Effekte haben: der Konzern bekommt auf diese Weise bequem ein „Ohr auf die Schiene“, kann also die individuellen Bedarfe und Anregungen, aber auch dirty little tricks zur Problemlösung der eigenen Kundschaft ohne ausufernde Kosten für Marktumfragen oder ähnliches beobachten und – falls sinnvoll – aufgreifen.

Noch etwas anders gelagert ist das Beispiel akademischer Schattenbibliotheken. Das sind illegale oder zumindest urheberrechtlich fragwürdige Sammlungen von wissenschaftlichen Texten. Sie sind nicht nur Ausdruck lebendiger und einfallsreicher Internet-Kultur – sie beheben auf informelle oder illegale Weise auch das Problem der wissenschaftlichen Informationsversorgung, das im Zuge der Zeitschriftenkrise entstanden ist. Denn mehrheitlich stehen die betreffenden Texte – sofern nicht von Anfang an im Open Access veröffentlicht – hinter den Bezahlschranken der wissenschaftlichen Verlagshäuser. Den Zugang zu solchen Texten erwerben entweder Einzelpersonen oder wissenschaftliche Bibliotheken im Abonnement – das bedeutet in der Realität, dass nicht jeder Forscher von jeder Universität Zugang zu jedem gewünschten Aufsatz bekommen kann. Abhilfe schaffen hier digitale Schattenbibliotheken und -praktiken. Verschiedene Formen lassen sich unterscheiden: Zum einen große, aggregierte Sammlungen mit Anspruch auf größtmögliche Vollständigkeit wie SciHub, Libgen oder Anna’s Archive, die oft aus jahrelangen Sammelaktivitäten oder Leaks hervorgegangen sind und sich durch anspruchsvolle, robuste Technologie mit Redundanzen und Verschleierungen erfolgreich am Leben erhalten. Daneben gibt es kleinere, thematisch spezialisierte Gruppen wie AAARG („Artists, Architects und Activists Reading Group“) oder studentisch organisierte Social-Media-Kanäle auf Telegram, in denen auf Zuruf ein bestimmter Text von einer Benutzerin freigeschaltet wird. Interessant ist auch der Twitter-Hashtag #ICanHazPDF,6 über den man einen Wunsch nach einem Text formulieren kann und dann hoffen muss, dass ein freundlicher Kollege ihn zusendet. Hierfür hat sich eine Online-Etiquette etabliert, die abermals an die individuelle Verantwortung der Nutzenden appelliert: Die Regelung soll verhindern, dass Texte mehrfach besorgt und verschickt werden oder es gar zu juristischen Verwicklungen kommt. Gemäß der Etiquette sollen die Anfragenden ihren Tweet wieder löschen, sobald sich ihre Anfrage erledigt hat. Die Slang-Schreibweise geht übrigens auf das Internet-Meme „I Can Has Cheezburger“7 zurück.

Schließlich möchte ich die sog. Content Moderation als Beispiel für Delegation von Verantwortung im digitalen Raum anführen. Damit sind Organisationen gemeint, die im Auftrag großer Social-Media-Plattformen die von Nutzenden hochgeladenen Inhalte prüfen und dann freigeben oder löschen. Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde das Verfahren etwa durch den Dokumentarfilm „The Cleaners“,8 der den Alltag von Facebooks Content Moderators zeigte und eindrücklich vor Augen führte, wie Facebook die sehr unangenehme und belastende Aufgabe in Niedriglohn-Länder des Globalen Südens auslagert. Oftmals müssen die sogenannten Cleaner mehrere Bilder pro Minute sichten und über deren Rechtmäßigkeit auf der Plattform entscheiden. Dabei bekommen sie massenhaft Repräsentation von furchtbaren Verbrechen wie Gewaltpornografie, Enthauptungen, Misshandlungen oder Folterungen zu Gesicht, die auf die Plattform hochgeladen werden und von Nutzenden als unzulässig gemeldet werden. Während die überwiegende Anzahl der Nutzenden von Facebook nur den Feed und die dortigen Funktionen kennen, macht der Film die notwendige Arbeit sichtbar, um den Feed möglichst sauber von unzulässigen Darstellungen zu halten und damit das werbebasierte Geschäftsmodell von Facebook nicht zu gefährden. Die psychischen Schäden, die Facebook bei den Content Moderators anrichtet, ist mit Geld nicht aufzuwiegen, denn die Betroffenen tragen die ausgelösten Traumata oft jahrelang oder für ihr ganzes Leben mit sich herum.

Die verschiedenen dargestellten Phänomene, die allesamt auf Steigerungen technischer Reproduzierbarkeit in den genannten drei Ebenen zurückzuführen sind, lassen erkennen, mit welchen diversen Praktiken und Motivlagen und von welchen verschiedenen Gruppen und Akteuren Verantwortung im Digitalen nachgekommen wird. Technische Reproduzierbarkeit bedeutet dabei in erster Linie eine Entfernung eines Objekts von seinem Ursprung, dem Hier und Jetzt, wie Benjamin es seinerzeit schon nannte. Diese Entfernung wirkt durch entkoppelnde Prozesse auf den Ebenen der Repräsentation, Replikation und Referenzierung. In bestimmten Konstellationen wird das als Kontrollverlust, im oben genannten Beispiel der CC-Lizenzen sogar als gezielter Kontrollverzicht wahrgenommen. Dennoch löst sich das Band zwischen dem, was jemand nutzt, und einer Herkunft, die es zur Kopie macht, nicht völlig auf. Das Internet ist bislang kein Reich der völligen Beliebigkeit geworden, und auch formlose Regeln der Weitergabe von Kopien können Bestand gewinnen. Verantwortung heißt in diesem Zusammenhang also, für das eigene Handeln eine Reaktion, gewissermaßen eine Antwort, vorzuhalten, und zwar möglichst so, dass die Antwort den ausgelösten Effekten, zu befürchteten Konsequenzen oder zu erwarteten Folgehandlungen gerecht wird. Die Darstellung zeigte dabei auch, wie vielfältig das Spektrum der Verantwortungsübernahme aussehen kann: durch Individuation, Distribution oder Delegation.

  1. Freie Universität Berlin (2024): Wikis an der Freien Universität [Webseite], https://www.cedis.fu-berlin.de/services/systeme/wikis/index.html [08.05.2024]. ↩︎
  2. Creative Commons (2024): CC BY-SA 4.0 DEED [Webseite],  https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de, [08.05.2024]. ↩︎
  3. Creative Commons (2024): CC BY 4.0 DEED [Webseite], https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, [08.05.2024]. ↩︎
  4. Creative Commons (2024): CC0 1.0 DEED [Webseite], https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de, [08.05.2024]. ↩︎
  5. Vodafone (2024): Vodafone Community [Webseite], https://forum.vodafone.de/t5/Mit-Vertrag-Tarife-Rechnung/bd-p/2001, [08.05.2024]. ↩︎
  6. X (2024): #IcanHazPDF,  https://twitter.com/search?q=%23icanhazpdf&src=typed_query&f=live, [08.05.2024]. ↩︎
  7. Wikipedia (2024): I Can Has Cheezburger,  https://en.wikipedia.org/wiki/I_Can_Has_Cheezburger%3F, [08.05.2024]. ↩︎
  8. The Cleaners (2018) von Hans Block & Moritz Riesewieck [Film], http://www.thecleaners-film.de/, [08.05.2024]. ↩︎

Fischer, Georg (2024): Verantwortung in Zeiten digitaler Kopien. In: Verantwortungsblog. https://zevedi.de/verantwortung-im-zeitalter-digitaler-kopien [28.05.2024].