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Autor: Martijn Jeroen van der Linden Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb Uncategorized

Europas langer Weg zum digitalen öffentlichen Geld – und einige Lehren aus der niederländischen Debatte

Europas langer Weg zum digitalen öffentlichen Geld – und einige Lehren aus der niederländischen Debatte

Ein Beitrag von Martijn Jeroen van der Linden

21. Januar 2026

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Noch in der ersten Hälfte des Jahres 2026 wird das Europäische Parlament seine Position zum digitalen Euro festlegen. Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission werden folgen. Danach braucht es noch mehrere Jahre, um den rechtlichen Rahmen festzusetzen und die technologische Infrastruktur aufzubauen. Wenn alles nach Plan läuft, könnten Europäerinnen und Europäer den digitalen Euro 2029 nutzen.

Ein angedeuteter Weg, der auf einen Euro digitaler Art zuführt

In den letzten Jahren hat sich der digitale Euro jedoch zu einem umstrittenen Projekt entwickelt. Er wird häufig als „Lösung auf der Suche nach einem Problem” abgetan. In diesem Sinne argumentiert der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Fernando Navarrete, dass einem begrenzten, offline verfügbaren digitalen Euro Vorrang eingeräumt werden solle – nützlich im Falle von Stromausfällen, aber nicht viel mehr.

Diese Position mag politisch opportun sein, ist aber analytisch und historisch schwach. Sie übersieht die Debatte zu  Geld- und Finanzreformen nach 2008 sowie die quasi-oligopolistische Struktur des Bankwesens in vielen Ländern der Eurozone. Mit anderen Worten: Sie spielt einige der strukturellen Schwächen des derzeitigen Systems herunter, die eine öffentliche digitale Alternative überhaupt erst bedenkenswert machen.

Neugewichtung von öffentlichem und privatem Geld in den Niederlanden nach 2008

In den zehn Jahren nach der Finanzkrise fanden in den Niederlanden, zusammen mit der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die intensivsten Debatten Europas über das Währungssystem und mögliche Reformen statt [Im Interesse voller Transparenz: Der Autor war von Anfang an an dieser Debatte beteiligt]. Eine zentrale Frage in den Niederlanden lautete: Wie können wir das Gleichgewicht zwischen öffentlichem und privatem Geld wiederherstellen?

Im Jahr 2015 sammelte die Stiftung Ons Geld (Unser Geld) 110.000 Unterschriften und setzte damit die strukturelle Reform des Geld- und Bankwesens auf die parlamentarische Tagesordnung. Die Bürgerinitiative war der Ansicht, dass Privatbanken bei der Geldschöpfung und im Zahlungsverkehr übermäßige Macht besitzen, und schlug drei Änderungen vor: (i) Neuausrichtung der Geldschöpfung auf öffentliche Ziele statt auf privaten Gewinn; (ii) Bereitstellung einer sicheren digitalen Form von öffentlichem Geld durch den Staat, das funktional eine Alternative zu Geschäftsbankgeld darstellt; und (iii) schrittweise Änderung des geldähnlichen Status von Bankeinlagen durch die Abschaffung staatlicher Sicherheitsgarantien. Im März 2016 debattierte das niederländische Parlament über den Vorschlag und beauftragte den Wissenschaftlichen Rat für Regierungspolitik der Niederlande (WRR) mit einer Studie über das derzeitige Währungssystem und alternative Währungsarchitekturen.

Im selben Jahr versuchte eine andere Stiftung, Full Reserve, eine private, gemeinnützige Einlagenbank zu gründen. Die Idee war einfach: Eine Einlagenbank würde Einlagen vollständig mit (öffentlichen) Zentralbankreserven absichern, würde keine Kredite vergeben und Investitionen tätigen, und somit ohne die damit verbundenen Risiken nur das Geld der Kundschaft verwahren und Zahlungen für sie abwickeln. Obwohl das Parlament einstimmig einen Antrag zur Änderung der Gesetzgebung verabschiedete, damit niederländische Bürgerinnen und Bürger digital bei dieser Einlagenbank würden sparen können, wurde diese Initiative von der De Nederlandsche Bank blockiert, wahrscheinlich weil sie eine Bedrohung für den Status quo des Bankwesens darstellte.

Nach dreijähriger Forschungsarbeit veröffentlichte der Wissenschaftliche Rat für Regierungspolitik der Niederlande 2019 seinen Bericht „Geld en Schuld (Money and Debt , 2021 ins Englische übersetzt). Der Rat benannte zwei Probleme: das unkontrollierte Wachstum von Schulden und Geld sowie ein Ungleichgewicht zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Währungssystem. Obwohl beides schwerwiegende Probleme, hielt der Rat zwei der von der Bürgerinitiative Ons Geld dazuvorgeschlagenen Strukturreformen, nämlich die Änderung der Geldschöpfung (i) und die Privatisierung  von Bankeinlagen (iii) für zu riskant, um sie weiterzuverfolgen. Stattdessen schlug der Rat lediglich eine sichere öffentliche Alternative neben dem bestehenden privaten Bankgeld vor: entweder über eine private oder öffentliche Einlagenbank oder über digitales Zentralbankgeld. Eine solche öffentliche Option würde eine disziplinierende Wirkung auf private Banken haben: Können Bürger und Unternehmen glaubwürdig in eine öffentliche Alternative aussteigen, sind private Banken gezwungen, sich mit mehr Eigenkapital und längerfristigen Schulden zu finanzieren. Nach Ansicht des Rates würde eine solche öffentliche Alternative auch Druck auf die Banken ausüben, Sparern höhere Zinsen anzubieten.

Von Den Haag nach Frankfurt und Brüssel

2019 lehnte der damalige Finanzminister Wopke Hoekstra die Einführung einer Einlagenbank ab. Er argumentierte, Spareinlagen seien bis zu einer bestimmten Höhe bereits durch das Einlagensicherungssystem geschützt und verwies stattdessen auf digitales Zentralbankgeld. Mit diesem Schritt wurde die Debatte über eine sichere öffentliche Alternative effektiv von Den Haag nach Frankfurt und Brüssel verlagert – in den institutionellen Bereich der EZB und die EU-Gesetzgeber.

Die führende Rolle der EZB bei der Entwicklung des digitalen Euro bedeutete, dass der Prozess hauptsächlich von technischem Fachwissen und nicht von politischen Erwägungen bestimmt wurde. Die EZB stellte den digitalen Euro zunächst als digitale Bargeldoption vor, deren übergeordnete Ziele darin bestehen, den öffentlichen Zugang zu Zentralbankgeld im digitalen Zeitalter sicherzustellen, das Währungssystem zu stabilisieren, Innovationen zu fördern und die strategische Autonomie Europas zu stärken. Digitales Bargeld soll die gleichen Funktionen erfüllen wie physisches Bargeld: als Tauschmittel, Zahlungsmittel, Rechnungseinheit und Wertspeicher.

Im Laufe des Projekts beschrieb die EZB den digitalen Euro zunehmend als „elektronisches Zahlungsmittel”. In öffentlichen Verlautbarungen betonten die Mitglieder des EZB-Rates, dass ein digitaler Euro ein Zahlungsmittel und keine „Anlageform” oder „Wertspeicher” sein solle. Das technische Design wurde so ausgerichtet, dass die Auswirkungen auf die Banken minimiert wurden, hauptsächlich durch individuelle Haltegrenzen (3.000 Euro), ein vollständig intermediäres Modell und „Waterfall-/Reverse-Waterfall”-Mechanismen, die Wallet-Guthaben automatisch von verbundenen Privatbankkonten speisen und bei Bedarf dorthin rückübertragen. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission legt dieses Design fest und schlägt vor, die EZB zu ermächtigen, Haltelimits festzulegen.

Im Laufe der Zeit wurden die Ziele des digitalen öffentlichen Geldes somit von der Einführung eines vollständigen Konkurrenten zum privaten Bankgeld auf die Einführung eines neuen Zahlungsmittels eingeschränkt. Diese Einschränkung hat es viel einfacher gemacht, das Projekt des digitalen Euro als unnötige Technokratie abzutun: eine Lösung auf der Suche nach einem Problem. Betrachtet man jedoch die Debatte nach 2008, so sind die zugrundeliegenden Probleme nicht verschwunden.

Quasi-Oligopole, schwacher Wettbewerb und niedrige Einlagenzinsen

Im Jahr 2024 kam die niederländische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (ACM) zu dem Schluss, dass es auf dem niederländischen Sparmarkt kaum Preiswettbewerb gibt und das Verhalten der Großbanken Merkmale einer stillschweigenden Koordinierung aufweist. Dies ist kein ausschließlich niederländisches Phänomen. In weiten Teilen der Eurozone ist der Bankensektor nach wie vor stark konzentriert. In den meisten Ländern halten die fünf größten Banken mehr als 70 % der gesamten Bankaktiva, in einigen kleineren Volkswirtschaften sind es sogar über 90 %. Kürzlich hat auch die niederländische Privatbank Triodos die monolithischen, oligopolistischen Merkmale des Bankensektors problematisiert, in dem die Konzentration seit 2000 noch zugenommen hat und immer weniger Banken den Kredit- und Sparmarkt dominieren. Die Folgen sind nicht nur distributiver Natur (unnötig niedrige Einlagenzinsen), sondern auch allokativer Natur: Wenn eine kleine Gruppe großer etablierter Unternehmen die Preisgestaltung und Marktstruktur bestimmen kann, wird Kapital weniger effizient verteilt.

Darüber hinaus bleibt der europäische Bankenmarkt strukturell fragmentiert. Ein Grund dafür ist, dass Banken in guten Zeiten international agieren, in schlechten Zeiten jedoch Probleme national gehandhabt werden. Diese institutionelle Asymmetrie schränkt den grenzüberschreitenden Wettbewerb ein und trägt dazu bei, dass der Bankensektor im Euroraum sowohl konzentriert als auch unzureichend dynamisch bleibt. Der digitale Euro würde eine paneuropäische Alternative bieten.

Geopolitische Argumente sind kein Ersatz

In den letzten Jahren haben europäische Politiker:innen und Zentralbanker:innen den digitalen Euro zunehmend mit geopolitischen Argumenten gerechtfertigt, insbesondere einer Verringerung der Abhängigkeit von US-Akteuren und -Infrastrukturen. Dieses Argument hat echtes Gewicht, insbesondere weil digitale Zahlungen mittlerweile mit Plattformmacht, Sanktionsmöglichkeiten und Fragen strategischer Autonomie verflochten sind.

Geopolitik sollte jedoch nicht zu einer rhetorischen Abkürzung werden, die die schwierigere Diskussion über die eigene monetäre und finanzielle Struktur Europas ersetzt. In Brüssel wird häufig die „Wettbewerbsfähigkeit” angeführt, doch die oligopolistische Realität des Bankensektors steht selten im Mittelpunkt dieser Diskussion. Ein begrenzter digitaler Euro läuft Gefahr, zu reiner Symbolik zu verkommen: geopolitisch geprägt, aber wirtschaftlich und praktisch zaghaft. Um dies zu vermeiden, warnten 70 Wissenschaftler:innen – darunter Gabor, De Grauwe, Krahnen, Monnet, Piketty, Schoenmaker und der Autor – kürzlich in einem offenen Brief , dass ein reduzierter digitaler Euro eher eine symbolische Geste als eine Lösung wäre, und forderten die Entscheidungsträger auf, das öffentliche Interesse und die Währungshoheit in den Mittelpunkt der Verhandlungen zu stellen.

Eine würdige öffentliche Alternative erfordert politische Entscheidungen

Die entscheidende Frage ist nun, ob der digitale Euro als eine würdige europäische öffentliche Alternative eingeführt wird  oder als eingeschränktes Zusatzprodukt, das in erster Linie dazu dient, die etablierten Akteure nicht zu gefährden.

Ein würdiger digitaler Euro muss als echte Alternative zu physischem Bargeld und Bankeinlagen entwickelt werden. Um die Finanzstabilität zu gewährleisten, ist eine schrittweise Einführung sinnvoll. In der Anfangsphase können die Haltegrenzen niedrig gehalten und dann schrittweise angehoben werden, um den Wettbewerb zu fördern und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Option zu stärken. Gleichzeitig könnte die Einlagensicherung schrittweise reduziert werden. Europäische Bürger und Unternehmen sollten in der Lage sein, digitale Euro über eine Vielzahl von Intermediären, darunter auch gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, zu nutzen und zu halten. Um die internationale Rolle des Euro zu stärken, sollte der Zugang für Nicht-Euro-Bürger und -Unternehmen ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Fazit

Seit 2008 wird intensiv über das Gleichgewicht zwischen öffentlicher und privater Hand im Geldwesen diskutiert. In den Niederlanden gab es konkrete Initiativen, eine einstimmige Parlamentsabstimmung und eine Empfehlung für eine öffentliche Alternative durch den wichtigsten politischen Forschungsrat der Regierung. Darüber hinaus bestehen in den meisten Ländern der Eurozone weiterhin Quasi-Oligopole im Bankwesen. Eine digitale öffentliche Alternative wurde vorgeschlagen, um das Machtgleichgewicht wiederherzustellen. Im Laufe der Zeit wurden die Ambitionen des digitalen Euro jedoch schrittweise eingeschränkt. Im Jahr 2026 wird sich zeigen, ob die europäischen Gesetzgeber zulassen, dass sich der digitale Euro zu einer glaubwürdigen öffentlichen Option entwickelt, oder ob er im Nachhinein nur Gegenstand unzähliger Konferenzen und Debatten, aber kaum institutioneller Veränderungen sein wird.

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Autor: Carola Westermeier und Marek Jessen Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: hellblau

Den digitalen Euro als öffentliches Gut entwickeln

Den digitalen Euro als öffentliches Gut entwickeln

Ein Beitrag von Carola Westermeier und Marek Jessen

15. November 2023

Auch wenn der Mehrwert eines digitalen Euros auf den ersten Blick vielleicht nicht gleich ersichtlich ist, bringt er doch viele Chancen mit sich: auf mehr Souveränität für europäische Anbieter und Bürgerinnen und Bürger. Dafür müssen allerdings noch ein paar Weichen gestellt werden.

Ein Bild von einem Euro-Symbol mit ausgestreckten Händen und Binärkodierung im Hintergrund

Das Eurosystem hat eine wichtige, vielleicht sogar historische Entscheidung getroffen. Die Notenbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben, und die Europäische Zentralbank (EZB) werden die Entwicklung eines digitalen Euro weiter vorantreiben und in einigen Jahren könnten europäische Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer neuen Art des Geldes haben. Kritische Stimmen werfen dem Projekt vor, dass es keinen Mehrwert habe. Ob ich 50 Euro mit meiner EC-Karte oder mit dem digitalen Euro ausgebe, ist meinem Kontostand egal, er wird verringert. Allerdings reduzieren die Kritikerinnen das Bezahlen mit einer solchen Argumentation auf den Austausch von Werten. Im digitalen Zeitalter sind Bezahlen und der Einsatz des Geldes in Transaktionen jedoch weit mehr.

Alles neu macht der digitale Euro – aber was eigentlich genau?

Es scheint paradox: Der digitale Euro wird unser Bezahlverhalten womöglich kaum verändern, obwohl er eine völlig neue Form des Geldes darstellt. Mit dem digitalen Euro nimmt Zentralbankgeld – die sicherste Form des Geldes, da die Zentralbank hinter ihr steht – eine digitale Form an, die für alle zugänglich sein soll. Bisher war diese Form des Geldes und die damit verbundene direkte Forderung gegen die Zentralbank lediglich mit dem Bargeld vorhanden.

Derzeit jedoch liegen alle digitalen Formen des Geldes in den Händen der Privatwirtschaft und stellen eine Forderung der Bürgerinnen gegen diese dar. Entsprechende Einlagen sind bei dem jeweiligen Kreditinstitut über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € geschützt. Der digitale Euro soll die Versorgung mit Zentralbankgeld, für das es keine Einlagensicherung braucht, auch im digitalen Zeitalter und bei gleichzeitig rückläufigem Gebrauch von Bargeld sicherstellen.

Eine Frage der europäischen Souveränität

Derzeit ist digitales Bezahlen vor allem ein Markt, in dem Unternehmen um Anteile kämpfen, um über Gebühren Gewinne zu erzielen. Zahlungsdienstleister können Transaktionen aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen untersagen und sind verpflichtet, Sanktionen durchzusetzen. In Europa dominieren vorwiegend nicht-europäische Akteure diesen Markt, während europäische Transaktionen über ihre Netzwerke laufen. Ein Umstand, den europäische Institutionen bereits zu Zeiten der Trump-Administration in den USA als Gefahr für die Souveränität des Euroraums identifiziert haben.

Der digitale Euro hingegen soll auf Infrastrukturen basieren, die in europäischer Hand liegen. Die Ausgestaltung dieser technischen Infrastrukturen wird in den kommenden Jahren konkretisiert und könnte entscheidend für die Akzeptanz des neuen Geldes sein. Die besten Chancen für eine breite Adaption bieten sich, wenn sich der digitale Euro von den genannten Marktlogiken löst und vielmehr als öffentliches Gut entwickelt wird, bei dessen Entwicklung die Rolle des Geldes in all seinen Facetten überdacht und digitales Geld im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gestaltet wird.

Datenschutz als höchste Priorität

Ein zentrales Thema wird dabei der Schutz der Privatsphäre und der Umgang mit den anfallenden Daten sein. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dies der zentrale Aspekt des Bezahlens, das haben Befragungen im Auftrag der EZB gezeigt. Zugleich fehlt das Bewusstsein, was bereits im derzeitigen Modell mit den eigenen Daten passiert und wie diese ausgewertet werden können.

Transaktionen im digitalen Raum hinterlassen Daten, die für die Abwicklung von Zahlungen notwendig sind. Bereits heute werden Transaktionsdaten genutzt, um gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Hierbei arbeiten Banken, die etwa verpflichtet sind, verdächtige Transaktionen zu melden, und Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Analyse von Transaktionsdaten beruht also auf der einen Seite auf regulatorischen Vorgaben, sie sind aber auch für kommerzielle Zwecke interessant. Finanztransaktionsdaten bieten umfangreiche Einblicke in das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer und sind somit besonders aussagekräftige und sensible Daten. Die EZB hat wiederholt betont, dass sie kein Interesse an der kommerziellen Nutzung von Transaktionsdaten hat. Dennoch wird es eine Herausforderung sein, die Interessen der unterschiedlichen Akteure im Laufe des weiteren Prozesses in Einklang zu bringen.

Die konkrete Rollenverteilung für den digitalen Euro und welche Intermediäre eingebunden werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundlegend ist vorgesehen, dass die EZB den digitalen Euro ausgibt und er Nutzerinnen und Nutzern durch Intermediäre, wie Banken und Zahlungsdienstleister, über Wallets zugänglich gemacht werden soll. Der digitale Euro soll für alltägliche Bezahlfunktionen, wie beispielsweise an der Ladenkasse oder im Onlinehandel, aber auch zwischen Privatpersonen, genutzt werden.

Gesetzesvorschlag muss Datensammelwut besser vorbeugen

Obwohl die EZB eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des digitalen Euro spielt, sollte nicht übersehen werden, dass sie nicht allein über dessen Ausgestaltung entscheidet. Die Einführung des digitalen Euro erfordert die Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Die Europäische Kommission hat im Sommer einen ersten Legislativvorschlag vorgelegt, der nun Rückmeldungen erhält. Der Datenschutz spielte darin eine wichtige Rolle. Laut aktuellem Bericht der EZB sollen Intermediäre dabei personenbezogene Daten lediglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Aufnahme von Kundinnen und Kunden und die Abwicklung der Zahlung verarbeiten. Jegliche Nutzung dieser Daten für kommerzielle Zwecke erfordert nach den Plänen der EZB die ausdrückliche Zustimmung vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer. Diese Klarheit sollte sich auch im Gesetzesentwurf wiederfinden. Ein klar umrissener Katalog, der die Zwecke der Datenverarbeitung präzise darlegt, schafft Rechtssicherheit für die Intermediäre und fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

Gleiches gilt für die EZB und das Eurosystem. Es muss klar sein, welche Daten verarbeitet werden und dass keine nachträgliche Zuordnung der Identität der Nutzerinnen und Nutzer der Daten möglich ist. Um dem Überwachungspotential einer zentralisierten Datensammlung vorzubeugen, empfehlen europäische Datenschützerinnen und Datenschützer, die mit dem Kundenmanagement (insbesondere Verwaltung digitaler Euro-Accounts) verbundenen Aufgaben dezentral und damit über Intermediäre zu organisieren. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass ab einem bestimmten Punkt Daten in aggregierter Form der EZB zur Verfügung stehen, da sie den digitalen Euro ausgibt und über die im Umlauf befindliche Geldmenge Kenntnis hat. In dem gesetzlichen Rahmenwerk sollte eindeutig festgelegt werden, dass diese Daten nach Pseudonymisierung keine nachträgliche Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen.

Auch wenn die Vorzüge des Bargelds nicht vollständig in den digitalen Raum transferiert werden können, ist es wünschenswert, dass Zahlungen zumindest unter einem gewissen Schwellenwert komplett anonym möglich sein sollen. An vielen – vor allem ländlichen – Orten sind Bargeldzahlungen nicht mehr möglich, weil die entsprechenden Geschäfte außer Reichweite und Online-Bestellungen die einzige Möglichkeit sind, an bestimmte Waren zu gelangen. Der Schutz der Privatsphäre beim Bezahlen sollte jedoch keine Frage des Wohnortes sein, sondern ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

Nach Aussage von Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank, wird es voraussichtlich noch etwa fünf Jahre dauern, bis der digitale Euro für Zahlungen genutzt werden kann. Diese Zeitspanne sollte als eine Gelegenheit betrachtet werden, den digitalen Euro nicht als kommerzielles Projekt, sondern im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Ein starker Datenschutz spielt dabei eine wichtige Rolle.

Redaktionelle Notiz: Dieser Text wurde im Tagesspiegel Background (KI & Digitalisierung: Standpunkte) am 6. November erstveröffentlicht.

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