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Autor: Lars Hupel Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb

Der digitale Euro: Elektronisch, aber offline-fähig

Der digitale Euro: Elektronisch, aber offline-fähig

Ein Beitrag von Lars Hupel

3. März 2025

Die Europäische Zentralbank veröffentlichte im Dezember letzten Jahres ihren zweiten Fortschrittsbericht der seit November 2023 laufenden „Vorbereitungsphase“, die eine mögliche Herausgabe des digitalen Euro projektieren soll.1EZB: “Second progress report on the digital euro preparation phase”, Dezember 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/html/ecb.deprp202412.en.html. Bis Ende 2025 arbeitet die EZB dazu insbesondere am sogenannten Rule Book, also dem Regelwerk, und sammelt im Rahmen mehrerer Ausschreibungen Angebote für technische Lösungen. Darunter ist auch die Fähigkeit zur Offline-Bezahlung. Der digitale Euro soll dadurch immer dann einsetzbar sein, wenn bisher Bargeld die einzige Option war: etwa bei schlechtem Empfang oder für das Taschengeld von Kindern. Durch Wallets, die in der Lage sind, Geldwerte offline zu speichern und zu verwalten, soll im Handel wie auch untereinander bezahlt werden können.

Der Kontext

Der digitale Euro wird als Retail CBDC (digitale Zentralbankwährung für den Privatgebrauch) in erster Linie Konsument:innen und Händler:innen zur Verfügung stehen, um alltägliche Zahlungen abzuwickeln. Dadurch grenzt er sich von den gängigen unbaren Zahlungsmitteln ab, die allesamt privatwirtschaftlich organisiert und betrieben sind. Gleichzeitig unterscheidet er sich vom geschäftlichen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Finanzinstitutionen, für den eine sogenannte Wholesale CBDC (eine digitale Zentralbankwährung für Geschäftsverkehr) im Gespräch ist.

Als Retail CBDC ähnelt der digitale Euro am ehesten dem Bargeld. Er etabliert das zweite Zahlungsmittel, welches eine direkte „Beziehung“ zwischen der breiten Öffentlichkeit und der Zentralbank herstellt. Genau wie beim Bargeld soll man auch mit dem digitalen Euro zahlen können, ohne online zu sein. Damit liegt die EZB im Trend: Gemäß der jüngsten Umfrage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) führt die Mehrheit der befragten Zentralbanken Offlinefähigkeit als wichtigstes Feature von CBDC-Wallets an.2Alberto Di Iorio, Anneke Kosse und Ilaria Mattei: “Embracing diversity, advancing together – results of the 2023 BIS survey on central bank digital currencies and crypto”, Juni 2024, https://www.bis.org/publ/bppdf/bispap147.pdf; hier: Seite 10, Kategorie D “Technology”

Die Offline-Wallets

Konkret interessiert sich die EZB beim digitalen Euro für Zahlungsvorgänge der Kategorien Person-to-Person (P2P) und Person-to-Business (P2B, d.h. im Online-Shop und an der Ladenkasse).3EZB: “State of play on offline digital euro”, April 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/timeline/profuse/shared/pdf/ecb.degov240411_item3updateofflinedigitaleuro.en.pdf.

Illustration verschiedener Zahlhardware und Formen des Zahlens: von Person zu Person, im Onlineshop oder im Einzelhandel

Abbildung 1. Eigene Illustration

Mit Ausnahme vom E-Commerce soll der digitale Euro offline funktionieren, das heißt: ohne Internet-, Telefon- oder anderweitige Verbindung.

Eine Endnutzerin lädt sich mit einer Smartphone-Wallet von ihrer Bank Geld „herunter“. Dafür ist eine Online-Verbindung nötig. Ab diesem Moment soll sie aber offline – das heißt weder Mobilfunkempfang noch WLAN – beispielsweise ihrer Tochter Geld auf deren Wallet übertragen können, egal, ob es sich dabei um ein Wearable, eine Karte  oder ein zweites Smartphone handelt. Und auch die Tochter soll nun mit ihrer Wallet – weiterhin offline – bei einem Händler bezahlen können.

Eine solche konsekutive Weitergabe durch mehrere Hände ohne Intermediäre erscheint beim Bargeld ganz selbstverständlich, ist aber bei elektronischen Zahlungsverfahren bisher nicht möglich. Selbst neuere Zahlungsapps wie Wero, die auch auf den Retail-Markt abzielen, leisten dies nicht.

Diese neue technische Möglichkeit bezeichnet die BIZ in ihrer Nomenklatur als „intermittently offline“.4BIS Innovation Hub: “Project Polaris. Part 1: A handbook for offline payments with CBDC”, Mai 2023, https://www.bis.org/publ/othp64.pdf. Diese ist definiert als:

  1. beide Zahlungsparteien können über einen längeren Zeitraum offline sein;
  2. die Zahlung wird unmittelbar und final abgeschlossen; und
  3. die Zahlungsempfängerin kann das erhaltene Geld offline an Dritte weiterausgeben.

Initial könnten Wallets per Bank-App oder Geldautomaten befüllt (oder entleert) werden. Dazu müssen Banken den Austausch zwischen Bargeld, Giralgeld und digitalem Euro anbieten. Die Wahl der Wallet (Smartphone, Karte o.Ä.) ist dabei der Nutzerin freigestellt; alle funktionieren nach gleichem Prinzip. Außerdem können Banken zusätzliche Funktionen anbieten, die über den basalen Zahlungsverkehr hinausgehen, beispielsweise dass durch automatisches Aufladen stets ein bestimmter Betrag in der Offline-Wallet vorliegt.

Natürlich müssen die Wallets ein hohes Schutzniveau anbieten, damit Fälschungen ausgeschlossen sind. All das ist Bestandteil der Ausschreibung der EZB.

Die Technik

Um all diese Anforderungen zu bewältigen, ist spezielle Hardware nötig. Eine reine Software-Lösung würde sich zu einfach manipulieren lassen: Beispielsweise könnte ein Angreifer eine Wallet mit Geld aufladen, es in einem sicheren Speicher ablegen und eine Offlinezahlung durchführen. Nach dieser Zahlung könnte er allerdings den Speicher manipulieren und diesen auf den vorherigen Wert zurücksetzen. Nun könnte eine weitere Zahlung mit „demselben“ Geld nochmal durchgeführt werden. Dieses Szenario, in der Fachliteratur als double spending problem, also doppeltes Ausgeben, bekannt, gilt es zu verhindern, denn es käme – in der analogen Welt – dem Kopieren von Banknoten gleich.

Es gibt allerdings technische Lösungen, die eine digitale Kopie von Geld oder doppeltes Ausgeben verhindern. Sogenannte Secure Elements sind dedizierte Hardware-Chips, die in sich die Funktion von Prozessor und Speicher vereinen und nach außen definierte Kommunikationskanäle (meist Near Field Communication, NFC) anbieten. Heutzutage kommen Secure Elements schon in einer Vielzahl von Geräten zum Einsatz: klassische elektronische Zahlkarten, Smartphones, Smartwatches, Wearables, Reisepässe, Personalausweise und viele mehr enthalten Secure Elements. Auch SIM- und Gesundheitskarten (zu erkennen an den Kontaktflächen) basieren auf Secure Elements.

verschiedene Hardware mit Secure Elements: Smartphone, Uhr oder Karte

Abbildung 2. Geräte mit eingebauten Secure Elements

Offensichtlich haben die Herausgeber dieser Geräte ein Interesse daran, dass sich Prozessor und Speicher nicht manipulieren lassen. Schließlich gilt es heute schon zu verhindern, dass Personalausweise oder Kreditkarten in analoger oder auf dem Smartphone gespeicherter Form geklont und Identitäten gestohlen werden könnten.

Wie der Name bereits suggeriert sind Secure Elements manipulationssicher, d.h. sie verfügen über technische Abwehrmaßnahmen. Sie garantieren, dass gespeicherte Daten nicht unberechtigt geändert und Algorithmen korrekt ausgeführt werden. Das obige Szenario würde also mit ihnen nicht funktionieren. Technisch gesehen gehen die Maßnahmen über den landläufig bekannten Kopierschutz etwa von DVDs weit hinaus.

Eine Zahlung würde stets zwischen den Secure Elements zweier Wallets ablaufen: im Regelfall kontaktlos via NFC. Wallets können daher nur auf Geräten sicher implementiert werden, die ein Secure Element enthalten. Genau das stellt sich die EZB als integralen Bestandteil des digitalen Euro vor. Damit wäre auch sichergestellt, dass eine Angreiferin sich nicht blanke Karten besorgt und diese mit einer eigenen Wallet-Implementierung bestückt. Wallets müssen sich, bevor digitaler Euro ausgetauscht wird, gegenseitig authentifizieren. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Händler nicht „einfach so“ von einer beliebigen, möglicherweise manipulierten Wallet Geld offline akzeptieren würde. Dies wird durch elektronische Zertifikate, ein gängiges Verfahren, sichergestellt. Wichtig ist, dass diese Authentifizierung lokal funktioniert und daher kein Austausch von Identitäten mit der Zentralbank stattfindet.

Kritiker:innen sehen in der Forderung nach Secure Elements allerdings eine Benachteiligung reiner Software-Lösungen. Doch diese Kritik ist in zweierlei Hinsicht fehlgeleitet.

  1. Reine Software-Lösungen bieten kein ausreichend hohes Schutzniveau vor dem digitalen „Gelddrucken“ und gerade ein nationales Zahlungssystem ist für fremdstaatliche Angriffe prädestiniert.
  2. Für die Nutzung der Secure Elements ist es zwar notwendig, dass Smartphone-Hersteller dafür ihre Genehmigung erteilen. Man kann nicht einfach „irgendwelche“ Apps auf dem Sicherheitschip installieren, denn das würde die Sicherheitsgarantien unterlaufen. Aber die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetzgebung sieht vor, dass Hersteller – auch außereuropäische – ihre Geräte für die Sicherheitsfunktionen des digitalen Euro öffnen müssen. Die EZB steht mit den Herstellern im Austausch.5Siehe EZB: “Second progress report on the digital euro preparation phase”, Dezember 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/html/ecb.deprp202412.en.html. Beispielsweise hat Apple in der Vergangenheit, auch im größeren Kontext des Digital Market Acts, ihre Geräte für alternative Zahlverfahren geöffnet.6Finextra: “Norway’s Vipps launches world’s first Apple Pay rival for iPhone”, 10.Dezember 2024, https://www.finextra.com/newsarticle/45188/norways-vipps-launches-worlds-first-apple-pay-rival-for-iphone.

Davon unbenommen können Wallets für den digitalen Euro auch auf den Zahlungskarten europäischer Banken angeboten werden, was die letzten Vorbehalte hinsichtlich europäischer Infrastruktur ausräumen sollte.

Die Bedenken

Von technischer Seite gibt es aber noch weitere Bedenken. So wird vorgebracht, dass die oben geschilderte Offlinefähigkeit („intermittently offline“) mathematisch nicht möglich sei. Tatsächlich gibt es bei verteilten Systemen das sogenannte CAP-Theorem. Dieses besagt, dass ein Netzwerk nicht gleichzeitig konsistent (consistent), verfügbar (available) und resilient (partition tolerant) gegen Verbindungsabbrüche sein kann (lediglich zwei der drei Eigenschaften könnten erfüllt werden). Angewendet auf CBDC folgern nun manche, dass Offlinefähigkeit prinzipiell nicht funktionieren könne. Diese Schlussfolgerung fußt aber auf einer falschen Interpretation des Theorems. Wie die nachfolgende Grafik illustriert, muss man sich in der Tat für eine der drei Seiten des Dreiecks entscheiden. Banknoten sind offlinefähig, aber bei Verlust nicht wiederherstellbar. Schecks sind ebenso offlinefähig, aber erlauben es, mehr Geld auszugeben als man auf dem Konto hat. Debitkarten wiederum sind wiederherstellbar, aber nicht offlinefähig.

CAP-Theorem als Dreieck mit offlinefähig als einem, wiederherstellbar als zweitem und "kein doppeltes Ausgeben" als drittem Eck, mit Scheck zwischen ersten beiden, also sowohl offlinefähig als auch wiederherstellbar, Debitkarte sowohl wiederherstellbar als auch ohne double spending, Banknote sowohl offlinefähig als auch keine Möglichkeit doppelten Ausgebens, aber jeweils ohne die dritte EIgenschaft.

Abbildung 3. Das Dreieck der gewünschten Eigenschaften von Zahlungsmethoden

Der digitale Euro würde sich als ihre digitale Entsprechung wie die Banknoten positionieren: Der Vergleich von Secure Elements mit den proprietären Farben und Drucktechniken bei Banknoten als Sicherheitsmerkmalen liegt daher nahe. Da Banknoten (wie auch beispielsweise Pässe) staatliche Hoheitszeichen sind, die die Autorität und Legitimität eines Staates repräsentieren, ist die Fähigkeit, sie im analogen wie digitalen Raum schützen zu können, essenziell.

Die fehlende Wiederherstellbarkeit des digitalen Euro ist dabei ein Zeugnis von hohen Datenschutzstandards. Denn wie beim Bargeld haben weder die EZB noch Banken einen Einblick, welcher digitale Euro sich gerade in welcher Wallet befindet.

Zentralbanken sind in einer guten Position, sichere und datenschutzfreundliche, öffentliche Infrastrukturen für den Zahlungsverkehr aufzubauen. Regulierung und gemeinsame Standards sorgen dafür, dass Geräte verschiedener Hersteller und Apps verschiedener Banken nahtlos zusammen funktionieren können.

Das Netz und der doppelte Boden

Trotzdem sind Wallets nicht für immer offline, aus zweierlei Gründen.

Erstens ist es zur Erhöhung der Sicherheit wichtig, dass die Wallets periodisch einen sogenannten Integritätscheck durchführen, um das auf der Wallet vorhandene Geld auf Echtheit zu prüfen. Außerdem würde eine als gestohlen gemeldete Wallet deaktiviert. Im Regelfall geschieht dies nahtlos, beispielsweise wenn ich, nachdem das Geld ausgegeben ist, neues Geld herunterlade. Manipulationen würden spätestens hier auffallen, wodurch der Wirkradius von potenziellen Angriffen drastisch eingeschränkt wird.

Zweitens gibt es ein Interesse daran, dass mit dem digitalen Euro kein Geld gewaschen werden kann. Im Gegensatz zum Geldkoffer, der mit zunehmendem Inhalt unhandlich wird, ist der Betrag beim Digitalgeld lediglich eine Zahl: in Kombination mit anonymen Offlinezahlungen ein Rezept für Desaster. Die EZB sieht daher strenge Limits vor. So ist ein generelles Haltelimit von 3000 € vorgesehen. Transaktionslimits könnten hinzukommen. 

Das Fazit

In der Gesamtschau ergibt sich ein differenziertes Bild. Die Sicherheitsarchitektur von offlinefähigen Digitalwährungen verfügt über mehrere Ebenen: angefangen von der Hardware über kryptografisch sichere Kommunikationsprotokolle bis hin zum Integritätscheck durch die Zentralbank. .

Der digitale Euro gleicht als Zentralbankgeld dem Bargeld, nicht einem klassischen Konto. Geeignete Interfaces sorgen für die Integration mit sicherer Hardware und gleichzeitigen Bedienkomfort. Hierzu können Bank-Apps dienen, die zusätzliche Leistungen anbieten könnten.

Die immer wieder vorgebrachten technischen Bedenken können durch praktische Erfahrungen sowohl in existierenden CBDC-Projekten als auch in der freien Wirtschaft (breite Industrie) ausgeräumt werden. Secure Elements sind etablierte Vertrauensanker, die längst für kritische hoheitliche Aufgaben im Einsatz sind und daher auch für den digitalen Euro relevant.

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Autor: Erik Meyer eFin-Blog Farbe: hellblau

Auf der Suche nach dem besseren Geld: Die Bitcoin-Bundestagswahl?

Auf der Suche nach dem besseren Geld: Die Bitcoin-Bundestagswahl?

Ein Beitrag von Erik Meyer

17. Februar 2025

Der Streit ums Geld (Stichwort „Schuldenbremse“) war dafür ausschlaggebend, dass die Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages vorzeitig zu Ende geht. Doch auch Digitalgeld, vor allem die auf europäischer Ebene verhandelte Einführung eines digitalen Zentralbankgelds (CBDC), spielte in der parlamentarischen Arbeit eine kontroverse, wenn auch randständige Rolle. Ebenso Bitcoin. Dafür sorgten nicht zuletzt die Bemühungen der fraktionslosen Joana Cotar (Ex-AfD), deren Initiative unter dem Titel „Bitcoin im Bundestag” (BiB) zahlreiche als Bildungsangebote für andere Abgeordnete deklarierte Events veranstaltet und sozial-medial begleitet hat. Dieses Format fungierte als parlamentarische Plattform einer sonst dezidiert staatsfernen Szene, die das technologisch tendenziell dezentrale Digitalgeld auf Blockchain-Basis als Alternative zum etablierten Geldsystem propagiert. Begünstigt wurde die eher außerparlamentarische Aufmerksamkeit für diesen mit Steuermitteln finanzierten staatsskeptischen Aktivismus durch eine Themenkonjunktur. Dies betraf einerseits die Veräußerung beschlagnahmter erheblicher Kryptowerte durch Behörden in den Bundesländern, die ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben als voreilig kritisiert wurde.1Vgl. den betreffenden Beitrag im eFin-Blog: https://zevedi.de/wie-die-deutsche-justiz-beschlagnahmtes-kryptogeld-verkauft/. Unter Verzicht auf dieses Framing stellte auch die Gruppe „Die Linke” am 23.8.2024 eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung dazu: https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012631.pdf. Andererseits manifestierte Donald Trump im Wahlkampf seine Affinität zur Krypto-Community u.a. durch das Versprechen, Bitcoin in den USA zur Reservewährung zu machen und verschaffte diesem mit seinem Wahlsieg zu einem erstmaligen Kurssprung über die 100.000 Dollar-Marke.2 Siehe dazu den betreffenden Beitrag im eFin-Blog: https://zevedi.de/efinblog-nach-der-us-wahl-trumps-schone-neue-kryptowelt/ Ende Januar 2025 hat sich die dafür in der Eurozone zuständige Präsidentin der Europäischen Zentralbank allerdings dezidiert gegen eine vergleichbare Vorgehensweise ausgesprochen: „Lagarde sagte, im EZB-Rat sei man sich einig, dass Währungsreserven von Zentralbanken liquide, sicher und vor illegalen Praktiken wie Geldwäsche geschützt sein müssten. Deshalb sei das Investieren in Bitcoins für die Notenbanken des Euroraums keine Option.“ (Zeit Online vom 30.1.2025 https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/bitcoin-waehrungsreserve-ezb-lagarde)

Mehr Trump wagen: Bitcoin-Adoption bei AfD und FDP

Als erste der im Bundestag vertretenen Parteien reagierte für die AfD der Sprecher ihres Bundesfachausschusses „Geld- und Währungspolitik“ auf das Signal aus den USA : Er kündigte unter der Überschrift „Erhalt der Bitcoin-Freiheit durch Besteuerungs- und Regulierungszurückhaltung der Politik” eine entsprechende Passage für das Wahlprogramm an.3 Siehe die betreffende Pressemitteilung vom 22.11.2024: https://www.presseportal.de/pm/110332/5915082. Gleichzeitig positioniert sich die AfD dort gegen den digitalen Euro, den sie entgegen anderslautender Festlegungen des europäischen Gesetzgebers sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank als „Einfallstor für die schleichende Abschaffung des Bargeldes” auffasst.4Im Folgenden wird auf die zum Stichtag 2.2.2025 verfügbaren Programme der betreffenden Parteien zur Bundestagswahl 2025 verwiesen, die zu diesem Zeitpunkt überwiegend verabschiedet, aber im Einzelfall noch nicht vollständig publiziert waren. In diesen Fällen wird auf den letzten verfügbaren Stand verlinkt. Siehe für die folgenden Zitate aus dem Wahlprogramm der AfD: https://www.bundestagswahl-bw.de/fileadmin/bundestagswahl-bw/2025/Wahlprogramme/AfD_Leitantrag-Bundestagswahlprogramm-2025.pdf. Demgegenüber soll durch weitgehende Deregulierung die Attraktivität von Bitcoin als staatsfreiem Geld gewährleistet werden. Bitcoin sei „ein begrüßenswerter Kandidat im Wettbewerb der Währungen”, den die Partei generell um eine weitere Dimension ergänzen will. So fordert die AfD die „Wiedereinführung einer nationalen Währung (…) ggf. unter Beibehaltung des Euro oder einer flexiblen ECU-ähnlichen Verrechnungseinheit”.

Auch in der liberalen Bundestagsfraktion fiel das Thema früh auf fruchtbaren Boden. Hier vertritt Frank Schäffler seit langem ein krypto-freundliches und CBDC-skeptisches Profil. Nach dem Aus der Ampelkoalition avancierte seine libertäre Position partiell zur Parteilinie. Diese proklamierte der Vorsitzende Christian Lindner prominent in der Plenardebatte zur Vertrauensfrage von Kanzler Scholz, als er Trumps Bitcoin-Doktrin als eine Innovation markierte und vor versäumten Chancen warnte. Im Wahlprogramm der FDP werden entsprechende Forderungen so formuliert: „Wir begrüßen die Entwicklung von Kryptowährungen und Digital Ledger Technologie und setzen uns für die Zulassung von Krypto-ETFs ein. Wir sind offen dafür, dass die Europäische Zentralbank und die Deutsche Bundesbank Kryptowährungen wie Bitcoin als Währungsreserven verwenden.“5Siehe das Wahlprogramm der FDP, hier S. 16: https://www.fdp.de/sites/default/files/2024-12/fdp-wahlprogramm_2025.pdf.

Flankiert wurde diese Positionierung am Wählermarkt durch den fünften Blockchain-Roundtable der FDP-Fraktion, der sich am 10. Januar 2025 dem Thema „Bitcoin ­ Das bessere Geld?“ widmete.6Siehe zu den betreffenden Angaben: https://crm.fdpbt.de/termin/5-blockchain-roundtable-bitcoin-das-bessere-geld. Das Fragezeichen wurde hier bereits durch die Besetzung des Panels relativiert. Auf einen Impulsvortrag des ehemaligen Finanzministers Lindner folgte, moderiert von Schäffler, eine Diskussion zwischen insbesondere reichweitenstarken Multiplikator:innen im Krypto-Milieu: Eva Brauckmann (einemillionsatoshi – der Bitcoin Podcast), Dr. Alex von Frankenberg (Technologie-Entrepreneur im Bereich Venture Capital/Start-ups), Marc Friedrich („ein als Crash-Prophet bekannter Bestsellerautor mit Hang zu Verschwörungstheorien“7So Ruth Fend in einem ausführlichen Bericht über die Veranstaltung bei Zeit Online vom 10.1.2025: https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/fdp-christian-lindner-bitcoin-kryptowaehrungen.) sowie Roman Reher (unter dem nom de guerre „Blocktrainer“ als Bitcoin-Evangelist bekannt und bereits Vortragender bei BiB). Frankenberg und Friedrich sind zudem Mitglieder der Lobby-Organisation Bitcoin Bundesverband, die die Veranstaltung mit einem Dinner am Vorabend sowie einem Lunch im Anschluss begleitet hat. Schäffler hatte sich in einem Meinungsbeitrag der Zeitung Die Welt bereits am Vortag einschlägig positioniert: „EZB und Bundesbank sollten neben Gold und Devisen auch Bitcoins in ihre Währungsreserven aufnehmen.”8Siehe dazu die Online-Ausgabe: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article255069348/Die-Politik-muss-endlich-die-Bedeutung-von-Kryptowaehrungen-erkennen.html. Ein weiteres Signal ist in diesem Kontext die Forderung im FDP-Wahlprogramm: „Wir wollen das Aufgabenspektrum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Finanzplatzförderung erweitern, um FinTech- und Kryptoinnovationen besser zu unterstützen.“

Liberaler Spagat zwischen Bitcoin-Maximalisten und CBDC-Realpolitik

Die Resonanz auf diese Avancen manifestierte sich nicht nur im guten Besuch des Blockchain-Roundtables durch sogenannte Bitcoin-Maximalisten9Vgl. die Darstellung von Ruth Fend bei Zeit Online – https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/fdp-christian-lindner-bitcoin-kryptowaehrungen – und ihre Charakterisierung „Bitcoin-Maximalisten (…) geht es um ein dezentrales alternatives Währungssystem, das sicher ist vor Inflation und staatlichem Zugriff“. Der Begriff „Maximalisten“ impliziert, dass in der Debatte differente Diskurspositionen identifiziert werden können (etwa pessimistisch, minimalistisch, realistisch oder pragmatisch), die hier nun weniger präsent waren.[/mfn], sondern etwa auch in der generellen Bewertung des Bitcoin Bundesverbands, der die FDP in einem Überblick als „klare Befürworter” benennt.9 Siehe dazu und für die folgenden Zitate daraus die Meldung vom 24.1.2025: https://bitcoin-bundesverband.de/bitcoin-und-die-bundestagswahl-2025. Sie konkurriere im Pro-Bitcoin-Spektrum nur mit der AfD („Kritisch, aber libertär”) und der rechts-randständigen Kleinpartei Bündnis Deutschland, die als „Innovationsförderer” wahrgenommen wird. Das Bündnis fordert eine „regulatorische Umgebung, welche die freie Nutzung von Bitcoin ermöglicht” und „zudem eine nationale Bitcoin-Reserve”.10Siehe das Wahlprogramm von Bündnis Deutschland: https://buendnis-deutschland.de/wp-content/uploads/2025/01/btw25-final.pdf. Der Bitcoin-Blog betitelt seinen Programm-Check der bereits im Bundestag vertretenen Parteien kritischer: „Gähnende Leere und ein Stückchen Populismus”.11Siehe den Beitrag von Christoph Bergmann vom 14.1.2025: https://bitcoinblog.de/2025/01/14/gaehnende-leere-und-ein-stueckchen-populismus. Übersehen wird dabei Bündnis Deutschland. Seit Dezember 2024 ist die Partei durch den Beitritt des Ex-AfD-Politikers Uwe Witt im Deutschen Bundestag vertreten. Flankiert werden die Positionsbestimmungen durch Parteispenden von interessierten Akteuren. Berichtet wurde etwa über das betreffende Engagement der Krypto-Handelsplattform Bitpanda. Jeweils 500.000 Euro hat sie an CDU, SPD und FDP gespendet; 250.000 Euro an die CSU. Dabei handelt es sich wohl um eines der größten Spendenpakete des aktuellen Wahlkampfs.12Siehe für diese Angaben der Bericht von Niklas Wirminghaus vom 16.1.2025 im Online-Angebot von ntv: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wichtiger-Krypto-Player-pumpt-Millionen-in-deutschen-Wahlkampf-article25492876.html.

In letzter Minute hat die FDP-Fraktion Ende Januar 2025 aus dieser Gemengelage sogar noch einen Antrag im Bundestag destilliert, der mit Blick auf den Wahlkampf insbesondere symbolpolitischen Charakter hat.13Siehe dazu und für die folgende Zitate den Antrag vom 28.1.2025: https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014724.pdf. Unter dem Titel „Kryptowährungen als Chance – Bitcoin für Wohlstand und Wachstum in Deutschland nutzen“ erfolgt darin unter I zunächst eine Art historischer Herleitung der aktuellen liberalen Position aus den Glaubenssätzen der Österreichischen Schule der Nationalökonomie. Daraus werden dann geld- und währungspolitische Konsequenzen abgeleitet und auf Bitcoin angewendet. Dieser Dreischritt deckt sich weitgehend mit Argumentationsmustern, die auch in der Bitcoin-Community zirkulieren. Unter II werden dann aus dieser Deutungsperspektive erzielte Erfolge des bis zum Ampel-Aus FDP-geführten Bundesfinanzministeriums begrüßt. U.a. habe man auf EU-Ebene ein „De-facto-Verbot von Bitcoin“ verhindert, „welches insbesondere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der MiCA-Verordnung nur allzu gerne durchgesetzt hätten“. Unter III wird die amtierende Minderheitsregierung wenige Wochen vor der Wahl zu diversen dementsprechenden Maßnahmen aufgefordert. Insofern diese zum Großteil gar nicht in deren Zuständigkeiten fallen, geht es dabei auch um argumentative Einwirkung auf EZB und Bundesbank zur Aufnahme von Bitcoins in ihre Reserven. Ein entsprechendes Engagement wird gleichermaßen auf EU-Ebene bei der Prüfung der Einführung des digitalen Euro erwartet. Hier werden in sechs Unterpunkten konkrete Anforderungen formuliert. Neben Aspekten zur Ausgestaltung einer Retail-CBDC wird gefordert, dass die EZB „einen Großteil ihrer Ressourcen für die Entwicklung einer Wholesale-CBDC einsetzt, welche zur Abwicklung von Interbankengeschäften genutzt werden kann“. Unabhängig von der Bewertung der verhandelten Policy-Issues eröffnet die FDP-Fraktion mit dieser doppelten Stoßrichtung ein erhebliches Spannungsfeld, weil die Pro-Bitcoin-Position in der Regel mit einer Contra-CBDC-Haltung einhergeht.

Etablierte Digitalgeld-Distanz

Die meisten Parteien von elektoraler Relevanz zeigen sich gegenüber den aktuellen Konjunkturen digital-finanzieller Themen relativ resistent. Beim BSW und der SPD sind keine einschlägigen programmatischen Aussagen auszumachen. Die Union belässt es bei balancierten Aussagen wie „Vielfalt der Zahlungsmethoden erhalten” und: „Digitaler Euro nur bei echtem Mehrwert”.14Siehe das Wahlprogramm von CDU und CSU: https://www.csu.de/common/download/Wahlprogramm_2025_von_CDU_und_CSU.pdf. Die Grünen fordern im Verbraucherschutz-Modus eine bundesweite „Servicestelle” gegen den „Missbrauch von Kryptowährungen”.15Siehe dazu Kapitel 3 im betreffenden Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen: https://cms.gruene.de/uploads/assets/WP-01-K3_Kapitel_3_Frieden_in_Freiheit_sichern__innen_und_au%C3%9Fen.pdf. Die Linke befürwortet kapitalismuskritisch den digitalen Euro als eine öffentliche „Alternative zu den Bezahlsysteme(n) der großen Internetkonzerne”: „Geld und Währung müssen Teil staatlicher Souveränität bleiben, eine schleichende Privatisierung lehnen wir ab.“16Siehe das Wahlprogramm von „Die Linke“: https://www.die-linke.de/fileadmin/user_upload/Wahlprogramm_Langfassung_Linke-BTW25_01.pdf. Hier werden also in abstrakter Allgemeinheit vermutete Kompetenzzuschreibungen bedient, ohne sich in fachpolitischen Diskursen und ihren Fallstricken im Hinblick auf das jeweilige Klientel zu verheddern. Dies ermöglicht dann auch die häufig geforderte Beinfreiheit für Kandidierende, um sich zu ad hoc im Wahlkampf auftauchenden Fragestellungen flexibel (und opportun) verhalten zu können. Diesen Freiraum nutzen dann auch immer wieder einzelne Akteure, um auch dort Affinitäten herzustellen, wo programmatisch erstmal keine zu erkennen sind. So akzentuiert beispielsweise der in der letzten Legislaturperiode für den digitalen Euro als Berichterstatter im federführenden Ausschuss zuständige Europaabgeordnete Stefan Berger (CDU) zumindest in den sozialen Medien zu Krypto & Co affine Positionen, die sich nur bedingt mit den von seiner Partei vertretenen Vorstellungen zu deren restriktiver Regulierung decken.

So wie das Thema „Digitalgeld” derzeit im politischen Diskurs verankert ist, erwarten davon vor allem Parteien (und einzelne Personen) eine relevante Profilierung, zu deren Repertoire auch spezifische wirtschaftsliberale Vorstellungen gehören, die mit relativ simpler und bezogen auf unterschiedliche Handlungsfelder selektiv strikter Staatsferne verbunden sind. Diese politisieren das Heilsversprechen von monetärer Entbürokratisierung durch (vermeintlich) dezentrale Finanztechnologien. Auf der Gegenseite wiederum gelingt keine attraktive Erzählung, die über die strategischen Vorteile eines bürgerorientierten digitalen Geldes hinausreicht. Häufig bleibt es deshalb beim defensiven Motiv der generellen Einhegung von Big Tech als aktuelle Variation der Warnung vor der Macht von Banken unter dem Regime eines digital beschleunigten und entgrenzten Finanzkapitalismus. Zwischen diesen programmatischen Polen bewegen sich dann Vorschläge zum Daten- und Verbraucherschutz oder einer ­wie auch immer konkret verstandenen ­ Finanzbildung, die die goldene Mitte (des bürgerlichen Spektrums) adressieren. Aber versteht man demokratische Wahlen nicht nur als kurzfristige Mobilisierung von proto-politischen Affekten, sondern auch als Konkurrenz um Konzepte für die Zukunft von Gemeinwohl und -wesen, dann ist die derzeitige Beschlusslage der deutschen Parteien zum digitalen Wandel des Finanziellen jedenfalls noch ausbaufähig.

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Initiative für ETF-Bildung – Kommentare zur „Initiative für Finanzbildung“ des BMF und BMBF

Initiative für ETF-Bildung – Kommentare zur „Initiative für Finanzbildung“ des BMF und BMBF

Ein Beitrag von Eneia Dragomir

31. Januar 2025

Die Ampelkoalition ist Geschichte und zu den Projekten, die durch das rot-grün-gelbe Dreierbündnis gestartet wurden, gehört die „Initiative Finanzielle Bildung“. Genauer gesagt, war es ein „gelbes“ Projekt. Finanzminister Christian Lindner und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, beide FDP, läuteten am 23. März 2023 auf einem Berliner Podium den „Aufbruch Finanzielle Bildung“ ein.1 Finanzielle Bildung: Bundesfinanzminister & Bundesbildungsministerin stellen Initiative vor, 23. März 2023. (Youtube, Zugriff 30. Januar 2025) Immer wieder kamen Sie auf die drei Eckpunkte ihrer Initiative zu sprechen. Demnach sollte die finanzielle Bildung in Deutschland 1. durch die Erarbeitung einer nationalen Finanzbildungsstrategie gestärkt werden. Das sollte in Zusammenarbeit mit der OECD und unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder geschehen. Es sollte 2. eine „zentrale Finanzbildungsplattform“ geschaffen werden, um die vorhandenen sowie hinzuzunehmende Finanzbildungsangebote zu bündeln, für die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzer:innen in „adressatengerechten Formaten“ bereitzustellen sowie die Vernetzung im Bereich der finanziellen Bildung zu fördern. 3. sollte die Forschung zu finanzieller Bildung gestärkt werden, um die Datengrundlage zu verbessern sowie um zukünftige bildungspolitische Maßnahmen „evidenzbasiert“ zu entwickeln.2Gemeinsame Pressemitteilung von BMF und BMBF: BMF und BMBF stellen Initiative Finanzielle Bildung vor , 23. März 2023. (PDF, Zugriff 30. Januar 2025)

Ein erster kritischer Zwischenruf zur Initiative kam gewissermaßen postwendend vom Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz (PNFK), einem Zusammenschluss zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen. Das Netzwerk äußerte in seiner Stellungnahme zum Aufbruch die Befürchtung, dass gewachsene Strukturen in Gefahr sein könnten. Insbesondere seien die Belange „vulnerabler Gruppen“, also junger Menschen aus einkommensschwachen Familien, Geflüchteter und Senior:innen mit geringer Rente, unterrepräsentiert. Eine digitale Plattform, das einzige konkrete Projekt der Finanzbildungsinitiative, sei ungeeignet, um insbesondere diese Gruppen zu erreichen. Denn mit einer solchen Plattform werde die Informationsbeschaffung an diese Menschen delegiert und man laufe Gefahr, nur jene zu erreichen, die ohnehin für das Thema sensibilisiert seien.

Aufmerksamkeit für Finfluencer

Auf der Auftaktveranstaltung selbst wurden immer wieder „Finfluencer“ aufgerufen, Brücken zu den jungen Menschen zu bauen, beispielsweise der auf TikTok erfolgreiche Kamiar Bar Bar. Dieser war einer der wenigen Akteure aus dem Feld der Finanzbildung, die mit Lindner und Stark-Watzinger auf dem Podium sprachen. Finfluencer Bar Bar wurde als Vertreter dieser auf Social Media reichweitenstarken Vermittlung finanzieller Kompetenzen eine Viertelstunde nach Beginn der Veranstaltung zusammen mit Verena von Hugo, Vorständin im Bündnis ökonomische Bildung, auf die Bühne gebeten. Eine Dreiviertelstunde später kam auch Lorenzo Wienecke dazu, der mit seiner Initiative Jugendbildung seit 2017 Veranstaltungen an Schulen organisiert. Gegen Ende der Veranstaltung kam aus dem Publikum die Frage, ob die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband in die Initiative eingebunden würden.3Finanzielle Bildung: Bundesfinanzminister & Bundesbildungsministerin stellen Initiative vor, 23. März, 1:07:55-1:08:11. (Youtube, Zugriff 30. Januar 2025) Auch andere etablierte Akteure, beispielsweise der Schuldenberatung, der Sozialen Arbeit, der sozioökonomischen Bildung oder der politischen Bildung waren auf dem Podium nicht vertreten.

Schon in der Podiumszusammensetzung deutet sich eine mögliche Umstrukturierung des Feldes der finanziellen Bildung an, vor der das PNFK warnte. Mit den Verbraucherzentralen verwies das Netzwerk darauf, dass eine hohe Reichweite in den sozialen Medien noch kein Nachweis der Qualität sei. Einen etwas kritischeren Blick auf Finfluencer deutete auf dem Podium BaFin-Präsident Mark Branson an. Auf Nachfrage aus dem Publikum meinte er, es gebe auf Social Media Inhalte, die „gar nicht unschuldig“ seien.4Finanzielle Bildung: Bundesfinanzminister & Bundesbildungsministerin stellen Initiative vor, 23. März 2023, 1:11:45ff. (Youtube, Zugriff 30. Januar 2025) Ausdrücklich kritisierte das PNFK in seiner Stellungnahme „Lindners verkürzten Blick“ auf das Themenfeld der Finanzbildung. Denn gerade in den Statements des Finanzministers ging es auffallend oft um die Chancen und die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarkts. Überhaupt war das Kürzel „ETF“ oft zu hören. So schloss das PNFK in seinem Statement, die „Förderung eines kritischen Verständnisses des Finanzwesens scheint bisher kein Bestandteil der Überlegungen und geplanten Strategie zu sein“.

Finanzbildung als politisches Projekt?

Im Oktober 2024 erschien die bisher ausführlichste Kritik der Initiative für finanzielle Bildung.5Thomas Höhne: Finanzbildung als politisches Projekt – Eine kritische Analyse der FDP-Initiative zur finanziellen Bildung, OBS-Arbeitspapier 71, Frankfurt am Main, Oktober 2024. (PDF, Zugriff 30. Januar 2025) Thomas Höhne, Erziehungswissenschaftler an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, stellt die Grundaussage seiner „kritischen Analyse der FDP-Initiative zur finanziellen Bildung“ im Titel seiner Studie zugespitzt heraus: „Finanzbildung als politisches Projekt“. Die Finanzbildungsinitiative von BMF und BMBF verfolge primär eine „aktivierungspolitische“ und wirtschaftsliberale Zielsetzung: „Die Investitionsbereitschaft der Bevölkerung in Aktien soll erhöht werden“, so der Autor in der Pressemittelung zur Studie. Für dieses parteipolitische Anliegen der FDP werde die Finanzielle Bildung instrumentalisiert.

Höhne hebt hervor, das öffentliche Bemühen, eine geteilte Schirmherrschaft von BMF und BMBF herauszustreichen, verdecke die tatsächliche Dominanz des BMF in Konzeption und Ausgestaltung der Initiative. So wurde auf Anfrage der Unionsfraktion hin deutlich, dass das Finanzministerium die Federführung bei der nationalen Finanzbildungsstrategie und der Finanzbildungsplattform innehat.6Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU: Aktueller Stand der Initiative Finanzielle Bildung, Drucksache 20/9335, 15. November 2023. (PDF, Zugriff 30. Januar 2025)
Das BMBF sei lediglich für die Förderung der Forschung zu finanzieller Bildung zuständig. Ihm komme damit die „fragwürdige Rolle“ zu, die Initiative als Bildungsprojekt zu legitimieren, so Höhne. Denn eine BMF-Kampagne für die Steigerung der Kapitalmarktteilnahme und für die Aktienrente wäre leicht unter „Ideologieverdacht“ geraten.

Die Finanzbildungsplattform macht Höhne als eigentlichen Kern des Projekts aus. Sie sei das Mittel zur Koordination und Steuerung der nationalen Finanzbildungsstrategie und damit für eine Umstrukturierung des Feldes der finanziellen Bildung. Die Webseite mitgeldundverstand.de ging Anfang Dezember 2023 online. Für seine Studie analysierte Höhne die Plattform sieben Monate später und fällte ein verheerendes Urteil: Nur 8% der angebotenen Inhalte seien als Bildungsmaterialien qualifizierbar. Ansonsten handele es sich um eine reine Informationsplattform. Selbst die wenigen Bildungsinhalte könnten teilweise einer bildungstheoretischen Bewertung nicht standhalten.

Höhne veranschaulicht das an einem Video. Das „FDP-Video“ sei „monoperspektivisch, bewertet die Schuldenbremse als durchgehend politisch, wirtschaftlich und moralisch legitimes politisches Handeln, demgegenüber jede Relativierung oder Infragestellung als nicht legitim“ dargestellt werde. Die Kontroversen zur Schuldenbremse, sei es in der Wissenschaft oder der Politik, werden nicht angedeutet. Würden die drei Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses angelegt – Überwältigungsverbot, Kontroversität, Adressatenorientierung –, wie sie für die Materialen der Bundeszentrale für politische Bildung gelten, sähe es schlecht aus: Die Einseitigkeit der Darstellungen widerspreche dem Kontroversitätsprinzip und die monoperspektivische Ausrichtung könne überwältigend wirken. Das Video gebe einseitig die Position der FDP zur Schuldenbremse wieder, so Höhne. Hier werde Parteienwerbung als Bildungsmaterial getarnt.

Attac Deutschland, die zusammen mit der gewerkschaftseigenen Otto-Brenner-Stiftung die Studie in Auftrag gegeben haben, hat mit der Veröffentlichung von Höhnes Analyse eine alternative Finanzbildungsplattform eingerichtet. Auf geldmitverstand.de sollen Materialien für eine kritische ökonomische Bildung gesammelt werden, die auf der Webseite des BMF fehlen. Dort finden sich Verlinkungen zu Inhalten von Attac, aber auch zu Materialien des Netzwerks Plurale Ökonomik, der Bundeszentrale für politische Bildung, des Netzwerks Steuergerechtigkeit, des evangelischen Hilfswerks Brot für die Welt sowie zu verschiedenen Podcasts.

Das Festival für Finanzbildung

Seit der Analyse von Höhne hat sich auf mitgeldundverstand.de wenig getan. Hinzugekommen sind die Mitschnitte des Programms auf der Hauptbühne des „Festivals für Finanzbildung“, das Mitte Oktober 2024 stattgefunden hat, einem der letzten Lebenszeichen der Finanzbildungsinitiative. Auch hier ist auffällig oft von ETFs die Rede. Es ging teilweise gar skurril zu, als dafür geworben wurde, Finanzbildung neu zu denken, indem man mit einer App „im Duolingo-Stil“ zu investieren lernt. So könne vielleicht „ganz Deutschland süchtig nach finanzieller Bildung“ gemacht werden“7Julia Kruslin & Sophie Thurner: Finanzielle Bildung neu gedacht. Investieren im Duolingo-Stil, Vortrag auf dem Festival für Finanzbildung, 15. Oktober 2024, 12:29ff (Zugriff 30. Januar 2025) Anders als beim Aufbruch im März 2023 waren auf dem Festival neben neueren Akteuren, Startups und Finfluencern auch etablierte Player wie das PNFK, die Caritas, die Volkshochschulen oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen vertreten. Diese brachten ihre Expertise etwa in der Schuldenprävention oder der Qualitätskontrolle von Finanzbildungsinhalten ein.

Birgit Happel, Mitglied des PNFK-Vorstands, stellte die Notwendigkeit finanzieller sozialer Arbeit dar.8Birgit Happel: Finanzielle Soziale Arbeit. Empowerment für ein selbstbestimmtes Leben, Vortrag auf dem Festival für Finanzbildung, 15. Oktober 2024 (Zugriff 30. Januar 2025). Ihr Vortrag, der letzte des Festivals, wirkt wie eine Veranstaltungskritik und ruft viele Punkte in Erinnerung, die das PNFK in seinem ersten Statement zur Finanzbildungsinitiative angemahnt hatte. So forderte Happel dazu auf, die finanzielle Grundbildung finanzschwacher Gruppen nicht aus den Augen zu verlieren, da sich die ohnehin großen finanziellen Ungleichheiten verfestigen würden, wenn der Fokus darauf liege, Bessergestellten Mut zur Eröffnung des ersten ETF-Sparplans zu machen. Und Frauen würden nicht nur durch fehlende Grundkenntnisse über das Funktionieren des Aktenmarktes ökonomisch belastet, sondern auch weil Care-Arbeit immer noch ganz überwiegend ihnen obliege und Kitaplätze Mangelware seien.

Parallelstrukturen und unzureichende Vernetzung

Zu den Mängeln dieser Initiative gehören nicht nur die kritisierten Verkürzungen, sondern insbesondere die ungenügende Vernetzung sowie Doppelspurigkeiten. Schon in seiner ersten Stellungnahme wies das PNFK auf den „Materialkompass“ des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hin, mit dem qualitätsgesicherte Materialien zur finanziellen Bildung auffindbar gemacht werden – also das, was mitgeldundverstand.de eigentlich leisten soll. Nicolas Mantseris, ebenfalls Vorstandsmitglied des PNFK, wies in seinem Vortrag auf dem Festival für Finanzbildung darauf hin, dass man mit der „FinKom“, der Finanzkompetenz-Infobörse, bereits seit Jahren ein kleines Format des Festivals organisiere. Es entsteht der Eindruck, dass Parallelstrukturen aufgebaut wurden, anstatt zu koordinieren und zu vernetzen, wie es im Rahmen der „Initiative Finanzielle Bildung“ immer wieder öffentlich behauptet wurde. Und ob diese Doppelstrukturen leisten können, was sie sollen, ist zweifelhaft.

Das droht auch mit der im Referentenentwurf von Anfang Oktober 2024 zum „Finanzbildungsstärkungsgesetz“ vorgeschlagenen Erweiterung der Stiftung „Geld und Währung“. Diese war 2002 eingerichtet worden, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung „stabilen Geldes“ zu erhalten und zu fördern. Die Stiftung soll um Finanzbildung erweitert werden und künftig „in enger Abstimmung mit den Stakeholdern“ die Umsetzung von bundesweiten Maßnahmen und Strategien zur Stärkung der finanziellen Bildung koordinieren und sogar eigene Finanzbildungsinhalte entwickeln.9 Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzbildung – Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ (Finanzbildungsstärkungsgesetz), Bundesfinanzministerium, 7. Oktober 2024. In seiner Stellungnahme zum Entwurf drückte das PNFK wiederum seine Sorge aus, dass bestehende Netzwerke und Akteure bedroht seien, wenn neue Netzwerke an diesen vorbei aufgebaut würden.10
Stellungnahme des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz e.V.
zum Referentenentwurf des Finanzbildungsstärkungsgesetzes
, 17. Oktober 2024.

Von der ETF- zur Finanzbildung

Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine bundesweite Finanzbildungsstrategie seit Jahren gefordert und dementsprechend auch grundsätzlich willkommen geheißen wird. Die Initiative für Finanzbildung der FDP-Ministerien ist bislang jedoch durch inhaltliche Verkürzungen, mangelnde Vernetzung und eine Onlineplattform aufgefallen, die weit hinter den Ankündigungen zurückbleibt. Es bleibt zu hoffen, dass eine kommende Regierung die konstruktive Kritik aufnimmt und auf der vorhandenen Expertise aufbaut, um einzulösen, was der damalige Finanzminister Christian Lindner auf der Auftaktveranstaltung im März 2023 versprochen hat: „Finanzielle Bildung ist nicht Vertrieb für die Finanzindustrie. Finanzielle Bildung ist nicht Indoktrination für irgendeine Form von Wirtschaftspolitik.“11Finanzielle Bildung: Bundesfinanzminister & Bundesbildungsministerin stellen Initiative vor, 23. März 2023, 1:05.24-38. (Youtube, Zugriff 30. Januar 2025)

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Autor: Alexandra Keiner eFin-Blog Farbe: blau

Die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen: Eine Technologie zwischen Innovationsversprechen und Überwachung

Die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen: Eine Technologie zwischen Innovationsversprechen und Überwachung

Ein Beitrag von Alexandra Keiner

16. Januar 2025

Die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen soll schnellstmöglich eingeführt werden – darauf haben sich die Bundesländer geeinigt. Die monatlichen Leistungen, die Asylbewerber:innen bislang noch in bar ausgezahlt bekommen, sollen nun auf eine Prepaid-Karte überwiesen werden. Die Erwartungen an die Karte sind groß: Sie soll die Verwaltung entlasten und modernisieren, Migrationsanreize reduzieren und Schleuserkriminalität bekämpfen. Entsprechend weitreichend sind die mit der Karte verbundenen Einschränkungen: Käufe im Internet werden unterbunden, Bargeld ist nur eingeschränkt verfügbar, die Nutzung der Karte nur in bestimmten Postleitzahl-Gebieten möglich, und Überweisungen werden auf autorisierte Händler und Personen beschränkt. Von Organisationen und Sozialverbänden wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Institut für Finanzdienstleistungen wird die Karte deshalb als diskriminierend und grundrechtswidrig kritisiert.

Ein näherer Blick bringt einige Widersprüche zum Vorschein: Zum einen basiert die vermeintlich neuartige Bezahlkartentechnologie auf einer fast 30 Jahre alten Geschichte der Überwachung und Einschränkung von Asylbewerber:innen. Zum anderen verfehlt die Karte ihre eigenen Ziele, denn in der Praxis führt sie teilweise sogar zu mehr Verwaltungsaufwand und -kosten statt zu Modernisierung und Entlastung.  

Was ist die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen?

In den technischen Anforderungen an die Bezahlkarte, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Bundesländer formuliert hat, heißt es, die Geldkarte solle eine „guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung)“ sein, also nicht über die Funktionen eines Bankkontos verfügen.

Obwohl in der Regel von einer „Bezahlkarte“ gesprochen wird, werden bereits seit Anfang 2024 verschiedene Bezahlkarten eingesetzt und getestet. Nach der Vergabe einer Ausschreibung im Oktober 2024 kommen nun drei Modelle in Deutschland in Gebrauch. Auch wenn alle drei Modelle laut eigenen Aussagen die genannten Anforderungen erfüllen, lohnt es sich, diese genauer anzuschauen:

(1) Social Card (Secupay und Visa)

Mit 14 Bundesländern hat sich die Mehrheit für die „Social Card“ entschieden, die von dem Zahlungsinstitut Secupay betrieben und von Visa herausgegeben wird. Die Karte ist bereits in einigen Städten und Gemeinden im Einsatz, unter anderem in Magdeburg, Hamburg und Hannover. Von Visa und Secupay wird sie als „guthabenbasierte Visa Debitkarte“ mit einer „virtuellen IBAN“ bezeichnet. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Debitkarten ist sie nicht mit einem privaten Bankkonto und den damit entsprechenden Kontofunktionen verbunden. „Guthabenbasiert“ und „Prepaid“ bedeutet, dass die Karte vor der Nutzung aufgeladen werden muss, aber nicht wie eine Kreditkarte oder ein Bankkonto ins Minus oder in den Dispo gehen kann. Über die Debitfunktion können Nutzer:innen mit der Karte bei allen Teilnehmer:innen des Visa-Netzwerks bezahlen oder Geld abheben. Die „virtuelle IBAN“ bedeutet allerdings, dass die Kontoinhaberin die Behörde ist und die Karteninhaber:innen nur eine virtuelle Subadresse erhalten, um die Leistungen überwiesen zu bekommen.

Eine Social Card von VISA/Secupay in der linken Hand, die dazugehörige HAndyapp auf dem Handy in der rechten Hand. Photo Credit: Hamburger Initiative „Nein zur Bezahlkarte!"
Eine Social Card von Secupay/VISA und die dazugehörige Handyapp. Photo Credit: Hamburger Initiative „Nein zur Bezahlkarte!“

Eigenständige Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungseingänge sind damit für Asylbewerber:innen schon technisch nicht möglich. In der Praxis hat dies weitreichende Folgen. Um etwa Gebühren für Handyverträge oder Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel bezahlen zu können, eröffnen manche Asylbewerber:innen parallel ein Konto bei einer Bank und buchen dort ihren monatlichen Barbetrag von meist 50 Euro ein. In anderen Fällen tätigen Verwaltungsmitarbeiter:innen die Überweisungen im Auftrag der Karteninhaber:innen, was nicht nur ein enormer Verwaltungsaufwand , sondern auch datenschutzrechtlich fragwürdig ist.

(2) Bezahlkarte (PayCenter und Mastercard)

Bayern hat sich als einziges Bundesland für die Bezahlkarte des E-Geld-Instituts PayCenter entschieden, die von Mastercard herausgegeben wird. Technisch ähnelt sie der SocialCard: Auch sie ist eine guthabenbasierte Karte, bei der das verfügbare Guthaben nur bei Partnern des Mastercard-Netzwerks abgerufen werden kann. Auch hier liegt ihr kein vollwertiges Konto zugrunde, aber im Gegensatz zur SocialCard sind Überweisungen mit dieser Geldkarte technisch möglich – wenn auch politisch nicht gewollt. In bestimmten Notfällen können Asylbewerber:innen aber Überweisungen bei der jeweiligen Behörde anfordern. So heißt es etwa auf der Webseite der Stadt München: „Damit Zahlungen an Dritte, wie beispielsweise Handyanbieter, erfolgen können, müssen Sie per E-Mail […] mitteilen, an wen Zahlungen erfolgen sollen. Nach entsprechender Prüfung können diese Zahlungsempfänger*innen freigeschaltet werden.“ Über die Bezahlkarten-App können dann Überweisungen an die freigeschalteten Empfänger:innen getätigt werden. Damit nicht jede Überweisung freigeschaltet werden muss, wurden sogenannte Whitelists mit zulässigen Zahlungsempfänger:innen erstellt, darunter Mobilfunkanbieter, die Deutsche Bahn oder Rechtsanwält:innen. Immer wieder neue Zahlungsempfänger:innen zu überprüfen ist in der Praxis allerdings mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Eine Bezahlkarte von Mastercard/PayCenter. Photo Credit: Alexandra Keiner
Eine Bezahlkarte von Paycenter/Mastercard. Photo Credit: Alexandra Keiner

(3) Bezahlkarte (Yoursafe und Visa)

Auch Mecklenburg-Vorpommern wählt den Alleingang und hat das niederländische Finanzinstitut Yoursafe in Kooperation mit Visa mit der Einführung der Bezahlkarte beauftragt. Innenminister Christian Pegel begründet den Sonderweg damit, dass es „wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen“ und deshalb die Vergabe auch in Mecklenburg-Vorpommern eigenständig vorzunehmen. Die Karte soll den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und damit ähnliche Einschränkungen wie die beiden anderen Modelle haben. Ob Überweisungen mit der Karte technisch möglich sein werden, ist bislang noch unklar. Die Karte soll ab 2025 zunächst nur in Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden.

Die Geschichte der Bezahlkarte

Die Einführung einer Bezahlkarte wird häufig als innovative Technologie dargestellt, die auf die aktuellen Herausforderungen des Asylsystems reagiert. Dabei steht sie in einer bereits langen Tradition: Seit der Reform des Asylrechts in den 1990er Jahren wurden immer wieder Gutschein- oder Kartensysteme eingeführt, um die Barauszahlung von Leistungen an Asylbewerber:innen zu ersetzen oder einzuschränken. Die Vorläufer der heutigen Bezahlkarte zeigen, dass nicht nur die Ziele über die Jahre gleich geblieben sind, sondern auch die Einschränkungen und Technologien viele Ähnlichkeiten aufweisen.

1997: „Smart-Card“

Los ging es 1997 mit der sogenannten „Smart-Card“: Damals forderte die Berliner Sozialsenatorin Beate Hübner, dass Asylbewerber:innen nur noch ein Taschengeld in bar erhalten sollten und der Großteil der Leistungen in Form von „Scheckkarten“ ausgegeben wird. Die Scheckkarten konnten dabei nur in eigens dafür eröffneten Lebensmittelmagazinen und Kleiderkammern eingelöst werden. Bereits ein Jahr später wurden diese Karten in Berlin und Brandenburg durch eine Chipkarte der Firma Infra-Card ersetzt, mit der man nun bei Händlern einkaufen konnte, die sich zur Kooperation bereit erklärten, darunter Supermärkte wie Edeka und Minimal, nicht aber Discounter wie Lidl oder Aldi. Auch der Kauf von Produkten wie Alkohol und Zigaretten war verboten und wurde an der Kasse kontrolliert. Die Gründe, die Sozialsenatorin Hübner für den Einsatz der Chipkarte nannte, waren die gleichen wie knapp 30 Jahre später bei der Einführung der Bezahlkarte: „Um den Anreiz nach Berlin zu kommen zu verkleinern und um Schlepperbanden abzuschrecken, die Flüchtlingen ihr Bargeld abnehmen“. Die Chipkarte wurde hauptsächlich in Berlin eingesetzt, bis 2002 der Vertrag mit Infra-Card aufgrund des Regierungswechsels in Berlin gekündigt wurde. Auch Bemühungen, die Karte bundesweit als eine Art Multifunktionskarte einzusetzen, die nicht nur zum Bezahlen, sondern auch als Patientenkarte, Ausweis und Wohnheimschlüssel dienen sollte, scheiterten unter anderem an Datenschutzbedenken und der Ablehnung der Karte in einigen Bundesländern.

Ende 1990er: Sodexo-Wertgutscheine

Ende der 1990er Jahre wurden neben der „Smart-Card“ auch Wertgutscheine für Asylbewerber:innen ausgegeben. Mehrere Landkreise beauftragten das französische Catering- und Gebäudemanagementunternehmen Sodexo mit ihrer Ausgabe von Wertgutscheinen. Die Gutscheine konnten innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von in der Regel einem Monat bei den Vertragspartnern von Sodexo eingelöst werden. Vor allem für Asylbewerber:innen, die erst kürzlich in Deutschland angekommen sind, war es schwer nachzuvollziehen, in welchen Geschäften die Gutscheine überhaupt angenommen wurden. Zudem gab es auch hier viele Einschränkungen: So musste der Gutscheinbetrag fast zur Gänze bei einem Einkauf eingelöst werden und bestimmte Produkte waren ausgeschlossen. Auf den Gutscheinen stand unübersehbar: „Einlösbar für Nahrungsmittel sowie Hygiene- und Körperpflegemittel, Bekleidung, Schuhe und Hausrat. Keine Abgabe von Tabakwaren und Alkohol“. Da die Gutscheine zweimal im Monat persönlich bei den jeweiligen Behörden abgeholt werden mussten, haben viele Kommunen die Gutscheine aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wieder abgeschafft. In einigen Landkreisen wie dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt wurden die Gutscheine noch bis 2018 ausgegeben.

2015: „Refugee Card“ von Sodexo und Wirecard

2015 führte der Landkreis Altötting in Bayern dann als erste Kommune eine „Refugee Card“ ein. Ähnlich den heutigen Bezahlkartenmodellen handelte es sich dabei um eine Prepaid-Karte, auf die Leistungen überwiesen werden und mit der nur in lokalen Geschäften bezahlt werden konnte, ohne die Möglichkeit, Geld zu überweisen oder Bargeld abzuheben. Betreiber der Karte war – wie auch bei den Wertgutscheinen – das französische Unternehmen Sodexo, Kartenprovider der Zahlungsdienstleister Wirecard. Der Einkauf war auf insgesamt 14 Geschäfte im Landkreis beschränkt, die sich an dem Projekt beteiligten; Handyrechnungen, Anwaltskosten oder ein Busticket konnten damit nicht bezahlt werden. Ähnlich wie bei der Chipkarte und den aktuellen Geldkartenmodellen wurde die Einführung der Karte vor allem mit Verwaltungsvereinfachung und der Verhinderung von Auslandsüberweisungen begründet. Obwohl Kommunalpolitiker den flächendeckenden Einsatz der Karte forderten, übernahmen nur wenige Nachbarlandkreise von Altötting die Refugee Card. Im Jahr 2020 wurde das Projekt aufgrund des Skandals um und der Insolvenz von Wirecard eingestellt.

Überwachungstechnologie und lukratives Geschäftsmodell

Die bisherigen Projekte wie Smart-Card, Wertgutscheine und Refugee Card wurden offiziell nie daraufhin evaluiert, ob sie zur Erreichung der Ziele beigetragen haben. Auch deshalb gibt es keine belastbaren Belege dafür, dass Bezahlkarten zu weniger Auslandsüberweisungen, Schleuserkriminalität und Migration führen. Eine repräsentative Studie des DIW zeigt, dass 2021 nur 7 Prozent der Geflüchteten in Deutschland Geld ins Ausland schickten. In dieser Zahl sind auch Geflüchtete erfasst, die erwerbstätig sind; der Anteil an Asylbewerber:innen, die einen Teil der Leistungen von maximal 500 Euro monatlich ins Ausland schicken, dürfte weit niedriger liegen. Vor diesem Hintergrund kann bezweifelt werden, dass sich für dieses Ziel der teure Einsatz der Karte finanziell wirklich lohnt.

Auch das Argument der Verwaltungsvereinfachung und Modernisierung hinkt: Zwar ist die elektronische Überweisung der Leistungen im Vergleich zur monatlichen Bargeldauszahlung eine Erleichterung, doch durch die technischen Hürden und die Autorisierung von Überweisungen ist der Einsatz der Karte für die Behörden mit weitaus mehr Aufwand und Kosten verbunden1Voraussichtliche Kosten für das Land Berlin: https://www.morgenpost.de/berlin/article241920348/Das-kostet-Berlin-die-Bezahlkarte-fuer-Asylbewerber.html bzw. eine wirkliche Entlastung scheint fraglich. In einigen Kreisen in Sachsen wird beispielweise trotz der Bezahlkarte eine monatliche Vorstellung auf dem Amt verlangt, um Leistungen zu erhalten. Damit fällt der Effizienzgewinn für die Verwaltung wieder gänzlich weg. Zudem fungieren die Verwaltungsmitarbeiterinnen neben ihren eigentlichen Aufgaben auch als Beschwerdestellen, da die Karteninhaber:innen keinen direkten Vertrag mit den Kartenbetreibern haben. So berichten Asylbewerber:innen, dass es in einigen Geschäften, die Kartenzahlung anbieten, nicht möglich war, mit der Karte zu bezahlen. Entweder, weil sie keine Master- oder Visa-Karten akzeptieren, oder aus technischen Gründen. Die Betroffenen mussten nicht nur den gesamten Einkauf zurücklegen, was eine Demütigung war, sondern wandten sich mit ihren Fragen oder Beschwerden an die Behörden.

Stattdessen scheinen die Bezahlkarte und ihre Vorgänger vor allem ein Ziel zu haben: die Kontrolle und Gängelung von Geflüchteten. Neue digitale Funktionen wie die automatische Beschränkung der Karte auf bestimmte Regionen schränken nicht nur die Mobilität der Asylsuchenden ein, sondern ermöglichen auch die Überwachung, ob und wann die Region verlassen wurde, was zu Sanktionen oder sogar Abschiebungen führen kann. Für diese regionale Einschränkung wird mit der Residenzpflicht einiger Asylbewerber:innen (AsylG § 56) argumentiert, die ihren zugewiesenen Bezirk oder Ort nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen. Zum einen ist fraglich, ob die Karte hier angemessen ist, um diese Regelung zu kontrollieren. Es kann zu Falschangaben kommen, z.B. wenn die Karte in Grenzbereichen oder irrtümlich von einer anderen Person benutzt wird. Gravierender ist aber, dass nicht alle Asylbewerber:innen, die ihre Leistungen auf der Bezahlkarte erhalten, der Residenzpflicht unterliegen und dennoch für das Verlassen der regionalen Beschränkung sanktioniert werden können.

Eine weitere Möglichkeit der Überwachung anhand der Bezahlkarte ist die fehlende oder eingeschränkte Überweisungsmöglichkeit. Da die Überweisungen dann von den Behörden durchgeführt oder genehmigt werden müssen, werden sensible Informationen über die Empfänger:innen einsehbar, die im Asylverfahren eine Rolle spielen können. So können z.B. die Namen und fachliche Spezialisierung von Anwält:innen nachvollzogen werden, aber auch, ob es sich bei den Überweisungen um Strafzahlungen z.B. für Fahren ohne gültigen Fahrschein handelt. So kann zum Beispiel bei Überweisungen an Asylrechtsanwält:innen darauf geschlossen werden, dass jemand gegen eine Entscheidung der Behörde vorgehen möchte.

Ortsbeschränkung der Bezahlkarte. In der Bezahlkarten-App von Bayern erscheint die Warnanzeige, dass diese nur im Bereich der Stadt Nürnberg verwendet werden kann. Photo Credit: Alexandra Keiner
Ortsbeschränkung der Bezahlkarte. Warnhinweis in der bayrischen Bezahlkarten-App. Photo Credit: Alexandra Keiner

Für die beteiligten Unternehmen ist die Einführung der Bezahlkarte hingegen nicht nur ein lukratives Geschäft, da die Verträge mit den staatlichen Behörden meist über mehrere Jahre laufen, sondern auch ein Testfeld für neue Technologien und Geschäftsmodelle. Kreditkartenanbieter wie Visa und Mastercard verdienen nicht nur an jeder Kartenzahlung, sondern wollen auch „das kontolose Prekariat als Kundinnen und Kunden unter ihre Fittiche nehmen“, wie Michael Findeisen, Mitarbeiter bei Finanzwende und  ehemaliger Referatsleiter für Zahlungsverkehr und Geldwäsche im Finanzministerium, in einem Interview mit dem Magazin Jacobin erklärt. Zudem ist davon auszugehen, dass die Bezahlkarte in Zukunft nicht nur für Asylwerber:innen eingesetzt wird, sondern auch auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Sven Schmitz, Manager bei Visa Europe, schrieb im Mai 2024, dass er auf dem CDU-Parteitag mit Vertreter:innen aus Bund, Ländern und Kommunen diskutiert habe, „für welche Anwendungsfälle [die SocialCard] fernab der Auszahlung von Sozialleistungen für Geflüchtete, nutzbar ist“.

Basiskonto statt Bezahlkarte

Dabei ist weder die Zusammenarbeit mit global dominanten, außereuropäischen Zahlungsdienstleistern noch die überbordende Kontrolle der Asylbewerber:innen eine Notwendigkeit, will man wirklich bloß den Verwaltungsaufwand reduzieren: Eine inklusive und ressourcensparende Lösung sowohl für Asylbewerber:innen als auch für Verwaltungsmitarbeiter:innen wäre ein Basiskonto für jede:n Asylbewerber:in bei einer Bank. Dies würde den Aufwand der monatlichen Bargeldauszahlung wie auch die Kosten für Bezahlkartenanbieter einsparen, aber auch die Asylbewerber:innen weniger einschränken. Denn seit dem „Zahlungskontengesetz“ 2016 ist die Eröffnung eines Basiskontos bereits mit einer Duldung möglich und ein Großteil der Asylbewerber:innen verfügt daher bereits über ein eigenes Konto. Einige mussten ihr Konto sogar aufgrund der Kontogebühren und des eingeschränkten Bargeldzugangs durch die Bezahlkarte kündigen. Die Bezahlkarte hat somit faktisch zu einem „unbanking“ der Asylbewerber:innen geführt – angesichts der weltweiten Debatte um finanzielle Inklusion eine eher paradoxe Entwicklung.

Und statt Gängelung qua Bezahlkarte schafft ein Basiskonto eine langfristige Perspektive für Asylbewerber:innen. Denn laut UNHCR, dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, führt ein Zugang zu einem Bankkonto und finanzielle Selbstbestimmung zu einer besseren Integration und zu einer dauerhaften finanziellen Unabhängigkeit der Geflüchteten.

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    Voraussichtliche Kosten für das Land Berlin: https://www.morgenpost.de/berlin/article241920348/Das-kostet-Berlin-die-Bezahlkarte-fuer-Asylbewerber.html
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Autor: eFin Blog Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: hellblau

[Mindest-]Anforderungen an die Ausgestaltung des digitalen Euro als einer öffentlich zugänglichen digitalen Zentralbankwährung

[Mindest-]Anforderungen an die Ausgestaltung des digitalen Euro als einer öffentlich zugänglichen digitalen Zentralbankwährung

Das Policy Paper wurde von den Beteiligten an Geld : Technik : Demokratie und dem ZEVEDI-Ad hoc-Vorhaben Geld als Datenträger erarbeitet.

Spätestens mit dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission im Juni 2023 für einen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung des digitalen Euro als Retail CBDC nimmt die Diskussion über das Projekt einer digitalen Zentralbankwährung für Europa konkretere Gestalt an.1Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines digitalen Euro, Brüssel, 28. Juni 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0369 Nach der Europawahl 2024 ist es Zeit für eine über die damit befassten Gesetzgebungsorgane hinausreichende gesellschaftliche Adressierung und öffentliche Beratung der Demokratiefragen, die damit verknüpft sind.

Das Vorhaben „Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors“ (eFin & Demokratie) nimmt nachfolgend Stellung. Es folgt nicht zuletzt dem Motiv, Europa in der strategisch relevanten Infrastruktur des digitalen Zahlungsverkehrs hinreichend souverän zu machen, denn bislang wird diese von außereuropäischen Dienstleistern dominiert. Abgesehen von grundsätzlicher Ablehnung orientiert sich die Debatte darüber allerdings bisher an nur wenigen Motiven:

  • Einerseits geht es um die praktische Realisierbarkeit des digitalen Euro im Rahmen des existierenden Geldsystems; dieser Diskussionsstrang wird vor allem durch die Interessen der Geschäftsbanken bestimmt.
  • Andererseits hat die Europäische Zentralbank mit der Rede vom „digitalen Bargeld“ für die Bürgerinnen und Bürger ein prägnantes Leitbild geschaffen, an das sich Positionen von Daten- und Verbraucherschutz anschließen lassen (und auch die Sorge ums Bargeld wird adressiert).

Es entspricht der Logik politischer Machbarkeit, dass die vorgeschlagene Ausgestaltung des digitalen Euro partiell – lediglich – wie ein Kompromiss zwischen diesen Polen anmutet. Wir sehen hierin die Gefahr einer Verengung der Perspektiven. Konkrete Gestaltungsvorschläge werden sich dem skizzierten Spannungsverhältnis zwar nicht vollständig entziehen können. Es sollten jedoch auch weitere Optionen („Anforderungen“) im Blickfeld bleiben, um ein im Vergleich zu den existierenden privaten Angeboten für die Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger bestmögliches Digitalgeld in Europa zu etablieren. Die Diskussion um den digitalen Euro eröffnet aus unserer Sicht eine einzigartige Chance, eine völlig neue Erscheinung des Geldes demokratisch zu formen. Dazu werden allerdings geeignete Diskussionsforen und Diskursformate gebraucht.2Als Beitrag zur Debatte über den digitalen Euro wurde von ZEVEDI im Rahmen des Diskursprojekts „Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors – eFin und Demokratie“ ein Bürgergutachten beauftragt. Ähnlich wie bei einem Bürgerrat wurde für das Bürgergutachten digitaler Euro eine Gruppe von Laien dazu angeleitet, sich eingehend mit dem Thema zu befassen und eine gewichtete Liste von Themen zu erstellen, zu denen die breite Öffentlichkeit in Bezug auf den digitalen Euro informiert werden sollte. Wenn es nach den Bürgergutachter:innen geht, dann stehen die Themen Barrierefreiheit sowie ein breites Verständnis von Sicherheit und Datenschutz ganz oben auf der Agenda – nicht nur was Informationen betrifft, sondern auch in Bezug auf die Ausgestaltung des digitalen Euros. Die Dokumentation der Ergebnisse steht auf der ZEVEDI-Webseite zum Download zur Verfügung: https://zevedi.de/wp-content/uploads/2024/05/Buergergutachten_Digitaler_Euro.pdf .

I Der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel

Es ist ein erfolgskritischer und im Ergebnis auch für Bürger:innen spürbarer Punkt, dass der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingestuft wird. Hierbei geht es um mehr als bloße Symbolik. Als gesetzliches Zahlungsmittel ist der digitale Euro komfortabel nutzbar und eine Kohärenz/funktionale Äquivalenz zum physischen Bargeld ist gegeben. Einzelhändler und andere Geschäfte werden ihn dann ähnlich selbstverständlich akzeptieren wie Behörden und öffentliche Dienstleister. Natürliche Personen, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handeln, bleiben von der Verpflichtung zur Annahme von Zahlungen in digitalen Euro ausgenommen.

Ebenso folgt aus dem Status des gesetzlichen Zahlungsmittels eine Bereitstellungspflicht seitens der Staaten/des Systems der Zentralbanken. Dies heißt, dass der digitale Euro natürlichen Personen für die Tätigung betreffender Zahlungen kostenfrei und ohne Transak­tionsgebühren bereitgestellt wird. Gebühren, die zur Annahme verpflichtete Akteur:innen an Zahlungsdienstleister dafür zu entrichten haben, sollten niedriger als vergleichbare Kosten im Zusammenhang mit privaten Zahlungsmitteln sein. Auch dürfte es eigentlich – so unsere Lesart – für eine Person keine notwendige Voraussetzung zur Nutzung des digitalen Euro sein, ein Konto bei einer Geschäftsbank zu besitzen, auch wenn ein normales Girokonto gewiss der erwartbar üblichste Weg sein wird, den digitalen Euro zu bewegen. Das Thema „Zugang“ bleibt – jenseits sozial problematischer Kriterien auch technisch anspruchsvoll. Das Aufladen und die Auszahlung von entsprechenden Guthaben mittels einer nicht an ein Konto gebundenen Geldkarte sollte von daher auch durch ein neuartiges, digital beschaffenes Bargeld möglich sein (und also trotz Bargeldlosigkeit nicht allein an ein Geschäftsbank-Konto geknüpft). In dieser mehrfachen Form (wie Bargeld „direkt“ oder aber durch Geschäftsbanken vermittelt) sollte der digitale Euro allen seinen Nutzer:innen zur Verfügung gestellt werden.

Allerdings sollte ein digitales Zentralbankgeld möglichst einfach zugänglich gemacht und nicht zu restriktiv gestaltet werden, sodass viele gesellschaftliche Gruppen, einschließlich Touristen und Geflüchteter, Zugang haben. Der digitale Euro sollte folglich so niedrigschwellig nutzbar sein wie möglich.

II Distribution und Attraktivität des digitalen Euros

Der digitale Euro sollte aus unserer Sicht direkter (also intermediärsunabhängig) und leichter zugänglich sein als ein konventionelles Bank-Konto. Insofern wäre das ausschließliche „Aufladenkönnen“ einer Wallet auf dem Umweg über ein existierendes Bank-Konto zunächst einmal abzulehnen. Technisch wäre eine Option wünschbar, die weder direkt die Zentralbank noch direkt eine (kontoführende) Geschäftsbank mit der Zuständigkeit für eine „offline“-Version des digitalen Euro betraut.

Uns scheint es überdies geboten zu sein, Bürger:innen, die den digitalen Euro nutzen wollen, nicht zur Verwendung eines Smartphones zu zwingen („finanzielle Inklusion“). Es sollte also zumindest eine aufladbare Karte optional angeboten werden. Eine solche Karte sollte zudem – wie jede andere Distributionsform des digitalen Euro – als Direktzugang zu physischem Bargeld funktionieren. 3Dass Lösungen hierfür nicht einfach zu finden sind, ist uns klar.

Jenseits der für Bargeld-Transaktionen generell bereits geltenden (und für viele nicht gut nachvollziehbaren) Grenzen sind Haltelimits für den digitalen Euro begründungsbedürftig. Ein zu niedrig angesetztes Limit macht das neue digitale Bargeld unattraktiv. Ob überhaupt und wenn ja, ab welcher Höhe eine Gefährdung des Geschäftsmodells einzelner Institute eintritt, so dass Risiken für die Finanzmarktstabilität und die Kreditvergabefähigkeit entstehen, ist das Ergebnis von Prognosen des Nutzerverhaltens. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Gleichzeitig sind alternative Maßnahmen zur Risikominimierung in Betracht zu ziehen. Aus unserer Sicht sollten hier nicht einzelne Marktteilnehmer (Banken) Limits benennen. Über angemessene Mechanismen sollte im Gesetzgebungsprozess beraten und entschieden werden. Konkrete Kennziffern sollten bei Bedarf basierend auf einer umfangreichen Evaluation eruiert werden und die Auswirkungen auf die gesamteuropäische Finanzstabilität einbeziehen. Es ist zu prüfen, ob die EZB die geeignete Instanz für diese Einordnung ist oder ein unabhängiges Gremium zur Beurteilung herangezogen wird. Zur Nachvollziehbarkeit bedarf es einer Veröffentlichung der Beurteilung und ihrer Grundlagen. Das Verzinsungsverbot macht den digitalen Euro ebenfalls dem physischen Bargeld vergleichbar.

III Anonymität von Offlinezahlungen und Datenschutzniveau von Online-Zahlungen

Die Offline-Variante des digitalen Euro sollte für kleinere Zahlungen den gleichen Grad an Anonymität wie klassisches Bargeld ermöglichen. Dies wirft die Frage auf, ob die „Zahlung“ (etwa, weil die Sensorik eines individualisierten, digitalen Lesegeräts gebraucht wird) der physischen Anwesenheit der Zahlenden bedarf, oder ob der digitale Euro zu Zahlungszwecken auch offline anonym „versandt“ (etwa per Briefpost) oder „deponiert“ (unter dem Kopfkissen) „versteckt“ (vergraben im Garten) etc. werden kann. Insofern ergibt sich für eine solche Variante zumindest die Beschränkung des Betrags, die die EU zukünftig auch für anonyme Barzahlungen im geschäftlichen Verkehr vorsieht.4Die EU hat die Einführung einer Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen beschlossen, um Finanzkriminalität zu bekämpfen. Die neue Regelung sieht zudem eine Erfassung der Kundendaten bei Barzahlungen über 3.000 Euro vor.

Der digitale Euro sollte datensparsame Online-Zahlungen ermöglichen. Aus unserer Sicht sollte die maximale Datensparsamkeit sogar eines seiner Alleinstellungsmerkmale – im Vergleich zu den Diensten anderer Zahlungsintermediäre – sein. Eine Datengewinnung bei der Ausführung von Zahlungen mit dem digitalen Euro durch Geschäftsbanken oder andere Intermediäre sollte der Gesetzgeber daher weitgehend einschränken. Dies scheint auch politisch in der Diskussion zu sein (vgl. Stellungnahme des Bundesrats: „Dafür sollten insbesondere die Zwecke für die Datenerhebung und -verarbeitung auf den eigentlichen Zahlvorgang beschränkt und die Weitergabe von Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken ausgeschlossen werden.”).

Die technische wie administrative Ausführung gerade den Datenschutz betreffender Vorkehrungen und Verfahren sollte möglichst transparent dokumentiert werden sowie geeigneten Kontrollverfahren unterliegen; etwa einer Auditierung durch unabhängige Expertise inklusive Veröffentlichung relevanter Angaben.

IV Besser als klassisches Bargeld?

Die Ausgestaltung des digitalen Euro als programmierbares Geld, das mit komplexen Konditionierungen bezüglich seiner Nutzung versehen wird, schließen Politik und EZB bisher aus. Bloße automatisierte Zahlungen wären allerdings möglich. Wünschenswert wäre eine Smart-Contract-Fähigkeit, um auf dieser Basis Maschine-zu-Maschine-Zahlungen zu ermöglichen. Politik und Forschung sollten durchaus prüfen, welche technologischen Voraussetzungen Bürger:innen auch smarte oder auf „Distributed Ledger“-, also auf Blockchain-Technologie basierende Vertragsabwicklungen ermöglichen. Dabei ist ein möglichst effizienter Einsatz von Energie zu berücksichtigen.

V Zur Bedeutung der Bürgerkommunikation

Es ist weder mit einer attraktiven Ausgestaltung, noch mit einem demokratisch legitimierten Rechtsrahmen für den digitalen Euro getan. Vielmehr bedarf es einer umfassenden und dauerhaften kommunikativen Vermittlung des neuartigen, digitalen Bargeldes als öffentliches Gut, welches sich von privaten digitalen Zahlungsmitteln wie auch von online bewegtem Giralgeld unterscheidet.

Wir empfehlen performative Interventionen, um das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern am Thema zu wecken und die Kerngedanken einer Mitwirkung aller am Umlauf des neuen Geldes sowie der demokratischen Kontrolle der Ausgestaltung des digitalen Bargeldes in Szene zu setzen. Ein Ansatzpunkt könnte die demonstrative Ausführung der unterschiedlichen Zahlungsoptionen off- und online in einer Geldkarte sein, die Freiheitsspielräume markiert: das digitale Bargeld erweitert die Möglichkeiten, auszuwählen, wie wir künftig bezahlen wollen. Auch die statuierte Datensparsamkeit bei Transaktionen könnte durch eine solche Karte öffentlich sinnfällig werden. Denkbar wäre auch ein großes, im öffentlichen Raum ausgestelltes dynamisches Objekt in Form einer analogen Installation, die zeigt, wie Zahlungen mit dem digitalen Euro-Token funktionieren. Sollte die Politik bzw. die EZB in den kommenden Jahren (technologische) Veränderungen an der Konfiguration des digitalen Zentralbankgelds vornehmen, könnte diese am Objekt „nachinstalliert“ werden, so dass das Denkmal auch symbolisch „garantiert“, dass die Funktionsweise des digitalen Euro nicht hinter dem Rücken der Bürger verändert wird.

Unsere [Mindest-]Anforderungen lauten daher:

Der digitale Euro als öffentlich zugängliche Zentralbankwährung

  • ist nur mit einem europaweit harmonisierten rechtlichen Status als „gesetzliches Zahlungsmittel“ sinnvoll,
  • muss abgelöst vom Bankkonto und auch offline ohne Bankkonto nutzbar sein,
  • muss möglichst frei zirkulieren können (was in den Punkten Haltelimit, Distribution und Nutzergruppen maximale Offenheit bedeutet),
  • muss eine anonyme Offline-Nutzung und eine datensparsame Online-Nutzung eröffnen (in der Hauptsache wird wohl das ihn für Bürger:innen attraktiv machen),
  • sollte künftige „smarte“ Nutzungsformen auch für Bürger:innen technisch nicht ausschließen.

Hier finden Sie das Policy Paper als Pdf-Datei zum Download.

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Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors

  • 1
    Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines digitalen Euro, Brüssel, 28. Juni 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0369
  • 2
    Als Beitrag zur Debatte über den digitalen Euro wurde von ZEVEDI im Rahmen des Diskursprojekts „Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors – eFin und Demokratie“ ein Bürgergutachten beauftragt. Ähnlich wie bei einem Bürgerrat wurde für das Bürgergutachten digitaler Euro eine Gruppe von Laien dazu angeleitet, sich eingehend mit dem Thema zu befassen und eine gewichtete Liste von Themen zu erstellen, zu denen die breite Öffentlichkeit in Bezug auf den digitalen Euro informiert werden sollte. Wenn es nach den Bürgergutachter:innen geht, dann stehen die Themen Barrierefreiheit sowie ein breites Verständnis von Sicherheit und Datenschutz ganz oben auf der Agenda – nicht nur was Informationen betrifft, sondern auch in Bezug auf die Ausgestaltung des digitalen Euros. Die Dokumentation der Ergebnisse steht auf der ZEVEDI-Webseite zum Download zur Verfügung: https://zevedi.de/wp-content/uploads/2024/05/Buergergutachten_Digitaler_Euro.pdf .
  • 3
    Dass Lösungen hierfür nicht einfach zu finden sind, ist uns klar.
  • 4
    Die EU hat die Einführung einer Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen beschlossen, um Finanzkriminalität zu bekämpfen. Die neue Regelung sieht zudem eine Erfassung der Kundendaten bei Barzahlungen über 3.000 Euro vor.
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Autor: Ruben Kremers eFin-Blog Farbe: gelb

„Retire Rich”: Wer profitiert vom Business-Feminismus der Fintech-Branche?

„Retire Rich”: Wer profitiert vom Business-Feminismus der Fintech-Branche?

Ein Beitrag von Ruben Kremers

9. Dezember 2024

Am 8 März 2024, pünktlich zum Weltfrauentag, brachten der Neobroker Trade Republic und das Modelabel saint sass eine Strumpfhose mit der Aufschrift „RETIRE RICH“ (z. Dt. „REICH IN DIE RENTE“) auf den Markt. Die Aktion sollte Frauen zum Investieren ermutigen und sie auf Angebote der privaten Altersvorsorge aufmerksam machen, die nicht zuletzt von Trade Republic selbst vertrieben wurden. „Frauen investieren seltener und fangen später an zu investieren“, stand auf der Verkaufswebseite, „deshalb ist jede fünfte Frau in Europa über 65 Jahren von Altersarmut bedroht“. Trade Republic biete Frauen daher einen sicheren, einfachen, und kostenlosen Zugang zu Kapitalmärkten, um privates Vermögen aufzubauen und die Altersvorsorge abzusichern.

Werbefoto der Trade-Republik-Kampagne: Blick auf mit Strumpfhose bekleideten Oberschenkel einer Frau und den dort aufgedruckten Schriftzug "Retire RIch"
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

Die Vermarktung frauenspezifischer Themen ist bei weitem keine Seltenheit im Fintech-Sektor und unterstreicht den generellen Optimismus der Branche, politische Probleme aller Art unternehmerisch lösen zu können. Gleichzeitig entsteht im praktischen Alltag eher der Eindruck, dass Fintech in Sachen Geschlechtergerechtigkeit hinter anderen Branchen zurückbleibt – trotz der prominenten Rolle zahlreicher, speziell an Frauen gerichteter Werbekampagnen, Netzwerke und Initiativen. Dieser Eindruck wird von der sozialwissenschaftlichen Forschung bestätigt, wobei die deutsche Fintech-Szene noch relativ unerforscht ist. Vor diesem Hintergrund bietet die Werbekampagne zum Weltfrauentag einen willkommenen Anlass, einen kurzen Blick auf den feministischen Anspruch der Branche zu werfen.

„Das ist doch alles nur Marketing!“

Es kann verlockend sein, feministische Ziele in der Fintech-Branche als reinen Opportunismus abzutun. Allzu oft werben Fintech-Unternehmen in Mission Statements mit feministischen Bekenntnissen, ohne diese im Alltag gezielt zu verfolgen oder unter Druck zu verteidigen. Der Vorwurf des Opportunismus kann in solchen Fällen dabei behilflich sein, leere Versprechen zu thematisieren und verbindlichere Maßnahmen einzufordern.

Jedoch greift der Vorwurf des Opportunismus auch häufig zu kurz. Zum einen sind viele Akteur:innen in der Fintech-Branche davon überzeugt, dass Startups feministische Ziele gerade deshalb verfolgen sollten, weil sie nun mal gut fürs Geschäft seien: Aus guten, opportunistischen Gründen! Opportunistische Motive werden in diesem Kontext nicht unbedingt kritisch gesehen und Unternehmen einen Vorwurf daraus zu machen stößt auf Unverständnis. Andererseits gibt es zahlreiche aufrichtige Versuche im Fintech-Sektor, ihn feministischer zu gestalten. Diese als opportunistisch zu bezeichnen, wäre schlicht fahrlässig und ginge an der Realität vorbei.

Es lohnt sich daher, den feministischen Anspruch des Fintech-Sektors nicht einfach in Abrede zu stellen, sondern die Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Herausforderungen zu lenken, die sich aus diesem Anspruch im praktischen Alltag ergeben. Es mag sein, dass der Fintech-Feminismus manchmal naiv-idealistisch und oft sogar zynisch-opportunistisch daherkommt. Richtig ist aber auch, dass er dazu beitragen kann, bestehende Ungerechtigkeiten zum Thema zu machen und Lösungsansätze zur Diskussion zu stellen.

Screenshot der Trade-Republic-Kampagne: Links ein Model, sichtbar ab den Knien aufwärts, bekleidet mit Lederjacke und grauer Shorts und der Retire-Rich-Strumpfhose.
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

Business-Feminismus

In der akademischen Debatte werden die Versuche der Wirtschaft, feministische Ziele mit unternehmerischen Zielen in Einklang zu bringen, als Business-Feminismus beschrieben. Befürworter:innen des Business-Feminismus betonen, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen wirtschaftlichen Schaden anrichte. Frauen in der Führungsetage machten Firmen erfolgreicher und innovativer. Von Frauen gegründete Startups lieferten attraktive Anlagemöglichkeiten. Und Produkte speziell für Frauen bildeten einen lukrativen Markt.

Unter den Kritiker:innen des Business-Feminismus gibt es jene, die anti-feministisch gegen die Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft argumentieren. Und es gibt jene, die feministisch auf die Grenzen des Business-Feminismus hinweisen. Letztere bestreiten in der Regel nicht, dass der Business-Feminismus dazu beitragen kann, bestehende Ungerechtigkeiten für Frauen abzubauen. Sie weisen aber darauf hin, dass er tendenziell privilegierte Frauen begünstigt – und selbst das nur dann, wenn die Privilegien von Männern und das uneingeschränkte Primat wirtschaftlichen Eigeninteresses unangetastet bleiben.

Diese Kritik mag abstrakt klingen. Sie bietet aber einen nützlichen Ausgangspunkt, um die Schwachpunkte des Fintech-Feminismus besser zu verstehen. In diesem Sinne kann der Fintech-Feminismus als eine Spielart des Business-Feminismus betrachtet werden – und die Werbekampagne zum Weltfrauentag als ein anschauliches Beispiel seiner Widersprüche.

Die Widersprüche des Fintech-Feminismus

#1 Finanzielle Selbstbestimmung

Ein bedeutender Schwachpunkt des Fintech-Feminismus wird an dem selbsterklärten Ziel der Kampagne deutlich, die drohende Altersarmut von Frauen durch einen erleichterten Zugang zu Kapitalmärkten und privater Altersvorsorge zu verhindern. Dieser Versuch stellt ein typisches Beispiel zahlreicher Bemühungen in der Fintech-Branche dar, die Gleichberechtigung von Frauen durch die Förderung ihrer finanziellen Unabhängigkeit und ihrer finanziellen Selbstbestimmung zu unterstützen.

Einerseits thematisieren diese Bemühungen ein echtes Problem. Finanzthemen und Investitionen werden noch immer zu oft zur Männersache erklärt. Frauen haben daher oft ein geringeres Finanzwissen als Männer, legen ihr Erspartes deutlich seltener in Aktien oder Immobilien an, und erhalten dementsprechend geringere Renditen.1Siehe: https://www.diw.de/de/diw_01.c.860997.de/publikationen/wochenberichte/2022_49_3/auch_beim_sparen_gibt_es_einen_erstaunlichen_gender-gap__kommentar.html. Andererseits blenden diese Bemühungen eine Reihe weiterer Probleme aus, die aus gesamtgesellschaftlicher Sicht schwerer wiegen. Denn die finanzielle Benachteiligung von Frauen beruht vor allem auf ihrem geringeren Einkommen, nicht so sehr auf der geringeren Rendite an Kapitalmärkten. Zudem haben fast 40 Prozent der Menschen in Deutschland kein nennenswertes Vermögen.2Siehe: https://www.diw.de/de/diw_01.c.851101.de/nachrichten/die_soziale_notlage_trifft_schon_laengst_die_breite_masse.html. Frauen ohne nennenswertes Vermögen fehlen Ersparnisse, nicht mehr Finanzwissen oder ein einfacher Zugang zu Kapitalmärkten, um einer drohenden Altersarmut zu entgehen.

Screenshot der Trade-Republic-Kampagne. Rechts oben der Schriftzug Der Gender Pension Gap. Links das Model hockend in engem schwarzen T-Shirt und Strumphose.
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

Wie der Business-Feminismus riskiert der Fintech-Feminismus hier, ein allzu einseitiges Verständnis der Gleichberechtigung zu verfolgen, bei dem die gesellschaftliche Realität vielschichtiger, sich überschneidender sozialer Ungleichheiten aus dem Blick gerät. Es ist zweifellos wichtig, Finanzthemen und Finanzkompetenzen an Frauen und Männer gleichermaßen zu vermitteln. Es ist aber auch wahr, dass ein Fokus auf die Vermittlung von Finanzwissen und Finanzkompetenzen im Bereich Kapitalmarkt vorrangig Frauen erreicht, die bereits über ein gewisses Maß an Reichtum und Bildung verfügen. Die Probleme von Frauen, die über weniger kulturelles und finanzielles Kapital verfügen und schon deshalb vorrangig unterstützt werden müssten, drohen unberücksichtigt zu bleiben.

#2 Fintechs Frauenbilder

Eine weitere Herausforderung des Fintech-Feminismus wird an der strategischen Inszenierung der Zielgruppe der Kampagne zum Weltfrauentag deutlich. Trade Republic und saint sass präsentieren eine junge Frau – zerzaustes Haar, schwarze Lederjacke, knappes Crop-Top, grauer Minirock – in lässiger Pose. Eine Inszenierung, die zugleich als unabhängig, selbstbewusst, verführerisch gelesen werden kann, aber auch als lasziv, devot, und übersexualisiert. Es bleibt unklar, ob die Strumpfhose hier vorrangig dazu dienen soll, Frauen anzusprechen und auf das Thema der Altersarmut aufmerksam zu machen. Oder ob sie vielmehr den Blicken der männlichen Kunden dienen soll, die rund 84 Prozent der Nutzer von Trade Republic ausmachen.

Diese Ambivalenz ist symptomatisch für die widersprüchlichen Erwartungen an das Aussehen, mit denen Frauen auch in der Fintech-Branche konfrontiert sind. Und für die unverhältnismäßige Bedeutung, die das Aussehen für sie im Vergleich zu den Männern einnimmt. So sind Frauen stets dazu aufgefordert, weiblich, aber nicht zu weiblich aufzutreten, attraktiv, aber nicht zu attraktiv zu wirken. Dabei ist ihr Aussehen, anders als das der Männer, der permanenten Beurteilung durch andere ausgesetzt. Dies äußert sich etwa in ungefragten Begutachtungen, anzüglichen Bemerkungen oder abfälligen Kommentaren, die sich disproportional an Frauen richten, und die oft fließend in übergriffige Formen des Alltagssexismus übergehen.

Vor diesem Hintergrund mag die Strumpfhosenkampagne zwar das legitime Bedürfnis mancher Frauen inszenieren, unabhängig, selbstbewusst, und verführerisch zu sein. Sie untermauert dabei aber auch die generelle Erwartung an Frauen, die Sexualisierung ihres Aussehens und die damit verbundene Ungleichheit gegenüber Männern als einen normalen Aspekt des unternehmerischen Alltags zu akzeptieren. Die Idee, ein in Strumpfhosen posierendes Model am Weltfrauentag zu einem Symbol im Kampf um die Gleichberechtigung von Frauen zu erklären, erscheint mit Blick auf diese Ungleichheit daher, gelinde gesagt, unglaubwürdig.

Screenshot der Trade-Republic-Kampagne. Links unten der Schriftzug Retire Rich. Mittig das Model halbliegend, mit einem Bein aufgestellt.
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

#3 Bros, Geeks und Nerds

Eine letzte Schwachstelle des Fintech-Feminismus wird an der Art und Weise deutlich, in der die Weltfrauenkampagne die Gleichberechtigung von Frauen beinahe wie selbstverständlich als reines Frauen-Thema präsentiert. Dabei ist offensichtlich, dass die bestehenden Privilegien von Männern die vielleicht wichtigste Hürde für die Gleichberechtigung von Frauen in der Branche darstellen. Wobei diese Privilegien unter Männern ungleich verteilt sind. Eine Frage, die mehr Aufmerksamkeit verdient, ist daher, wie geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Fintech-Branche von einem unternehmerischen Ethos aufrechterhalten werden, das den Computerfreak, das verkannte Genie, gepaart mit der Risikobereitschaft, Rücksichtslosigkeit und dem Reichtum eines Investmentbankers zum Leitbild des erfolgreichen Unternehmers erklärt.

Eine Eigenart der Fintech-Szene ist, dass sie die einst negativen Klischees über Computerfreaks und Investmentbanker oft als positive Klischees männlicher Startup-Gründer reinterpretiert. Statt konventionelle Vorstellungen männlicher Überlegenheit zu verdrängen, hat dies in Teilen der Szene zu einer Verschiebung der Überlegenheitsfantasie geführt. Diese äußert sich in den regelmäßigen Exzessen der vielzitierten Bro-Culture, die sexistische Beleidigungen und sexuelle Übergriffe in Teilen der Szene normalisiert. Sie äußert sich darin, dass Wagniskapitalfonds in Deutschland noch immer beinahe ausschließlich in Startup-Unternehmen mit männlichen Gründern investieren,3Siehe: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/mehr-unternehmerinnen-fuer-den-mittelstand.html und dass der Verweis auf „traditionelle Rollenbilder“ dabei als plausible Rechtfertigung annerkannt wird. Schließlich äußert sie sich auch in der Leichtigkeit, mit der insbesondere Männer in der Branche feministische Themen zur Nebensache erklären, die – ganz im Sinne des Business-Feminismus – nur dann interessant wird, wenn sie Wachstum und Profitabilität für das eigene Unternehmen verspricht.

Ein anderer Feminismus für die Fintech-Branche?

Wer profitiert vom Fintech-Feminismus? Das Beispiel der Weltfrauentagskampagne macht deutlich, dass diese Frage nicht einfach zu beantworten ist. Der Fintech-Feminismus vermag es, die strukturelle Benachteiligung von Frauen sichtbar zu machen und die Forderung nach Veränderung zu verbreiten. Er hat dabei aber vorrangig die Interessen privilegierter Frauen im Blick und lässt die strukturellen Privilegien von Männern und den absoluten Vorrang der Profitmaximierung von Unternehmen unangetastet. Wie könnte daher ein ambitionierterer Fintech-Feminismus aussehen?

Ein erster Ansatzpunkt wäre es, zu fragen, wie die Interessen der am wenigsten priviligierten Frauen mit an Bord geholt werden können. Das würde bedeuten, nicht nur mehr Frauen zum Investieren zu ermutigen, sondern auch über kollektive Formen der Fürsorge, des Wohlstands, und der Umverteilung nachzudenken. Wie können digitale Finanztechnologien dazu beitragen, die Lage von Frauen zu verbessern, die keine nennenswerten Ersparnisse haben?

Ein zweiter Ansatzpunkt wäre es, die Sexualisierung von Frauen im unternehmerischen Alltag als ein kollektives Problem zu bekämpfen, von dem Frauen jedoch in unterschiedlichem Maße betroffen sind. Wie können unternehmerische Weiblichkeiten dargestellt, verkörpert, und verteidigt werden, die auch Frauen eine Orientierung im unternehmerischen Alltag bieten, die nicht bereits gesellschaftlichen Normen entsprechen?

Schließlich müsste ein ambitionierter Fintech-Feminismus auch damit beginnen, den Fokus auf die Rolle und Privilegien von Männern zu legen. Wie kann der Kampf gegen den Alltagssexismus in der Branche als ein Männerthema artikuliert und verankert werden? Wie können mehr Männer dazu gebracht werden, die eigenen Privilegien nicht nur anzuerkennen, sondern auch zu Gunsten einer gerechteren, vielseitigeren, und letztlich innovativeren Branche aufzugeben? Und kann die Glorifizierung des Computerfreak-Investmentbankers durch alternative Erzählungen erfolgreichen Unternehmertums zurückgedrängt und sogar ersetzt werden?

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Autor: Caroline Marburger eFin-Blog Farbe: hellblau

Nach der US-Wahl: Trumps schöne neue Kryptowelt?

Nach der US-Wahl: Trumps schöne neue Kryptowelt?

Ein Beitrag von Caroline Marburger

22. November 2024

Im Wahlkampf hatte Donald Trump versprochen, die USA zur „crypto capital of the planet“ zu machen. Seit seinem Sieg jagt Bitcoin ein Allzeithoch nach dem anderen, die Hunderttausendmarke scheint in Reichweite. Andere Kryptowerte wie Ether und Ripple(XRP) klettern mit ihm um die Wette. Der bekennende DogeCoin-Fan Elon Musk soll das neue „Department of Government Efficiency“ leiten, kurz: DOGE. Die Bezeichnung hatte er natürlich selbst angeregt. Als Meme Coin im Wert ohnehin besonders von Social Media, Prominenzfaktoren und Hypes beeinflusst, übertrumpfte zumindest die unmittelbare Wertsteigerung des DogeCoins die von Bitcoin.

Und wie steht es um Trumps eigenen World Liberty Financial Token? Noch im September hatte er gemeinsam mit seinen Söhnen eine Kryptobörse dieses Namens eröffnet. Aber trotz Wahlsieg und Kryptoboom: kein Wertzuwachs des hauseigenen Tokens. Nun haben sich eigene wirtschaftliche Erfolglosigkeit und politischer Erfolg bei ihm auch bisher nicht ausgeschlossen. Und ein völliges Novum ist auch nicht, dass Teile seiner Politik, in diesem Fall Pro-Krypto-Politik, nun unmittelbar seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse dienen würde.

Es ist, wie bereits in diesem Blog vor der Wahl erörtert, eklatant viel Geld der Kryptobranche in den US-Wahlkampf geflossen. Aber war das wahlentscheidend? Schließlich wurden nicht ausschließlich republikanische Kandidat:innen unterstützt. Einen 2/3-Überhang der Kryptospenden zugunsten der Republikaner gab es schon,1Große Kryptounternehmen wie Coinbase oder Ripple hatten im Dezember 2023 noch für demokratische wie republikanische PACs (Political Action Committees) gleich viel Geld ausgegeben, jeweils 1,5 Millionen. Später aber wurden beide PACs aus dem Fairshake-PAC gespeist, in das Ripple und Coinbase wie auch der Venture Capital Fund Andreessen Horowitz wieder jeweils 45 Millionen eingezahlt haben. Fairshake wiederum verteilte diese Gelder mit 2/3 zu 1/3 stärker für republikanische Kandidat:innen oder Anliegen. Siehe hierzu: https://www.followthecrypto.org/committees/C00835959 aber Krypto wird als „non-partisan“, also als parteipolitisch uneindeutiges Thema eingestuft – anders als beispielsweise Waffengesetze oder Abtreibungsverbote. Zwar ergänzen sich die grellen Ausprägungen der Kryptoszene und die laute MAGA-Welt Trumps scheinbar ganz gut, doch was sieht man, wenn man das gesamte Spektrum von Kryptonutzer:innen in den Blick nimmt? Und was ist nun, nach der Wahl, für die zukünftige Kryptopolitik aus Washington und die Kryptoregulierung in den USA zu erwarten?

Hat Krypto an der Wahlurne einen Unterschied gemacht?

Studien zeigen, dass ein Großteil jener, die in den USA Krypto besitzen und handeln, junge, männliche Stadtbewohner sind. Diese Szene, in der es um Finanzen und IT geht, die nach Innovation riecht und sozialen Aufstieg verspricht, zieht nicht nur vornehmlich jüngere Männer an. Diese Gruppe jüngerer Männer ist gleichzeitig ethnisch gemischter als der amerikanische Durchschnitt.2Fairleigh Dickinson University/ Dan Cassino: FDU Poll finds Trump’s Embrace of Crypto Pays Off, 30. August 2024. Siehe auch: Evans, Tonya: Crypto Voters in 2024 and Beyond: Shaping Policy and Political Power, Forbes Opinion, 4. November 2024.

Der Weg in das Weiße Haus in Washington führt über ein großes Bitcoinzeichen. Erstellt mit Adobe Firefly.

Eine Universitätsstudie Ende August stellte aber auch fest, dass diese Gruppe gleichzeitig nicht mit größerer Wahrscheinlichkeit konservativ oder mit weniger Wahrscheinlichkeit liberal oder progressiv sei.3Fairleigh Dickinson University/ Dan Cassino: FDU Poll finds Trump’s Embrace of Crypto Pays Off, 30. August 2024. Eine auf die Swing States konzentrierte Auftragsstudie der Digital Currency Group hatte im Mai bereits einen vergleichbaren Befund. Dennoch favorisierten der Studie der Fairleigh Dickinson University zufolge Kryptonutzer:innen Trump gegenüber Harris um ganze 12 %. Als plötzlicher Kryptoenthusiast hat Trump also womöglich – denn entsprechende Wahlanalysen liegen nicht vor – eine Wählerschaft gewonnen, die sonst auch für ein demokratisches Programm einzunehmen gewesen wäre. Der Studienleiter Dan Cassino vermutete in einem Kommentar für die Washington Post, dass hierfür insbesondere eine Verbindung von Trumps Kryptoerzählung mit Maskulinitätsnarrativen verantwortlich sein könnte. Eine weitere Möglichkeit: zu wenig Krypto-Botschaften auf Seiten der Demokraten.

Ein gutes Dutzend von ihnen hatte in einem Brief ihre Partei aufgefordert, sich Krypto weniger zu verschließen. Die Funde einer Auftragsstudie teils im Wortlaut aufgreifend, schrieben sie, wie Kryptowerte aus Sicht der Demokraten politisch thematisiert werden könnten: In der öffentlichen Wahrnehmung würde das existierende Finanzsystem die Eliten gegenüber der Allgemeinheit bevorteilen. „Digitale Assets und die Blockchaintechnologie“ seien „nicht nur Finanzinstrumente“.4Alle Übersetzungen aus dem Englischen durch die Beitragsautorin Vielmehr würden sie „einen revolutionären Wandel markieren, der es vermag, Transparenz zu erhöhen, Betrug zu reduzieren und ein inklusiveres Finanzsystem zu schaffen“.512 der 19 Unterzeichner:innen dieses Briefes erhielten „Follow the Crypto“ zufolge seitens der Kryptobranche eine Unterstützung von 100.000 bis knapp 2,4 Millionen für ihre Kampagnen. Ihr Brief wurde einen Tag später von Bitcoinbefürworter Pierre Rochard auf X gepostet: https://twitter.com/BitcoinPierre/status/1817219938672591310#. Trotz Signalen an die Branche, dass man für Gespräche und Veränderung offen sei, blieb eine solche Krypto-Botschaft an ihre Wählerschaft von Harris‘ Seite weitgehend aus.

Es ist also nicht unplausibel, dass Trump auch unter Kryptobegeisterten jene Wählergruppen gebunden hat, die Wahlanalysen zufolge auf Harris‘ Seite schmerzlich gefehlt haben: junge Männer, insbesondere Latinos und Afroamerikaner. Gerade sie, die in den USA historisch und systemisch von der Wohlstandsbildung ausgeschlossen werden,6Mit 1,9 % sind unter den Weißen etwas mehr als in Deutschland beispielsweise insgesamt „unbanked“, also ohne Zugang zu traditionellen Finanzdienstleistungen, in der schwarzen Community gilt das allerdings für 10,6%, in der hispanischen Community für 9,5% und unter den Native Americans für 12 Prozent. Siehe hierzu den 2023 National Survey of Unbanked and Underbanked Households der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) vom 12. November 2024. sähen Krypto als Möglichkeit für selbstbestimmtes, ökonomisches Empowerment  und finanzielle Teilhabe, so die Juraprofessorin Tonya Evans in einem Kommentar für Forbes. Krypto bleibt für die meisten Amerikaner:innen ein Randthema. Es aber nicht doch forscher thematisiert zu haben, erscheint im Nachhinein als eine verpasste Chance für die Demokraten und Krypto als einer der Puzzlesteine, mit denen Trump diese Wahl für sich entschieden hat.

Kryptopolitik nach Trumps Wahlsieg: Was sind die Versprechen, was die Hoffnungen und wer redet ab jetzt mit?

Trump hatte der Kryptoszene auf einer Bitcoinkonferenz in Nashville im Juli vollmundig geschmeichelt, sie träten in die Fußstapfen „der Pioniere und Patrioten, der Risikobereiten und Renegaten, die diesen Kontinent besiedelt und die moderne Welt aufgebaut haben“.7Für Auszüge eines Transkripts der Rede im Original siehe: https://www.coindesk.com/policy/2024/07/27/in-donald-trumps-own-words-a-partial-transcript-of-his-bitcoin-2024-speech/. Sie wüssten doch wohl, umgarnte er seine Zuhörer weiter, dass sie die modernen Edisons, Carnegies und Henry Fords seien, die zu Ihren Lebzeiten etwas täten, das noch kommende Generationen inspirieren würde? Der amerikanische Traum 2.0, die Kryptoszene als die neuen Pioniere, als die innovativen Heilsbringer der Welt.

Konkret versprochen hatte er dort, den Kryptogegner Gary Gensler als Chef der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC zu feuern, das inländische Bitcoin-Mining zu stärken und eine staatliche Bitcoinreserve anzulegen. Die Kryptojobs und -gewinne sollen in den USA bleiben. In rechtlicher Hinsicht ist es Trump gar nicht möglich, Gensler zu feuern, dennoch rechnen viele damit, dass Gensler sich zurückziehen wird.8Tonya Evans: How Democrats Fumbled Crypto And How To Recover Before 2028 Clock Runs, Forbes Opinion, 14.November 2024; Molly White: The Cryptocurrency States of America, Citation Neeeded, Issue 70, 15. November 2024. Dabei hatte die Freigabe von Bitcoin-Spot-ETFs9Ein Bitcoin Spot ETF ist ein börsengehandelter Fonds (ETF), der den tatsächlichen Marktpreis (Spot-Preis) von Bitcoin widerspiegelt. Das bedeutet, dass ein solcher ETF direkt in echte Bitcoins investiert und diese hält, anstatt nur Derivate auf Bitcoin abzubilden bzw. auf einen zukünftigen Preis zu wetten. Es erfordert kein technisches Wissen über Kryptowährungen, die Umgebung ist reguliert und somit geschützt, der Anbieter übernimmt die Lagerung von Bitcoin. durch den angefeindeten Gensler im Januar 2024 ein positives Signal gesendet. Er hatte die Zulassung zwar mit kritischen Bemerkungen begleitet,10Siehe Gary Gensler: Statement on the Approval of Spot Bitcoin Exchange-Traded Products, 10. Januar 2024. aber Analysten werteten diese Zulassung als eines der Anzeichen dafür, dass in den USA Kryptowerte zusehends im Mainstream ankommen:11Chainanalysis: The 2024 Geography of Crypto Report, Oktober 2024, S. 12. Siehe dazu online:  https://www.chainalysis.com/blog/2024-global-crypto-adoption-index Das traditionelle Finanzwesen assimiliert den einstigen Revoluzzer.

Die Implosion der Kryptobörse FTX Ende 2022, die damit einhergehenden Verluste und Bankrotte für Nutzer:innen, Anleger:innen und Banken und die Verurteilung ihres Gründers Sam Bankman-Fried, schienen Genslers restriktive Politik zu bestätigen, teilweise zu verstärken. Kryptounternehmen wurden reihenweise verklagt. Vorgeworfen wurde ihnen, nicht genügend Sicherheiten zu bieten und Antigeldwäschevorgaben nicht vorschriftsgemäß einzuhalten. Ein „Terrorregime“, so der Vorwurf von Brad Garlinghouse, CEO von Ripple, dessen anhaltender Rechtsstreit mit der SEC schon vor Gensler begonnen hat.

Nun scheint sich das Blatt gewendet zu haben: Die CEOs der Big Spender Coinbase und Ripple suchen den Kontakt zu Trumps Team und geben nicht nur qua X politische Empfehlungen für die zukünftige Kryptopolitik. Schließlich hatte Trump versprochen, ein präsidiales Kryptoberatungsgremium zu schaffen, das besetzt werden will. Wenn der Chief Legal Officer von Coinbase, Paul Grewal die SEC auf X adressiert, die Wähler hätten sich in Sachen Krypto für Veränderung entschieden, ist das allerdings eine gewagte Auslegung. Denn selbst wenn man annimmt, dass Wählergruppen, in deren Entscheidung Kryptopolitik eine Rolle gespielt hat, mit wahlentscheidend waren, blieb Krypto im Wahlkampf insgesamt ein randständiges Thema. Von Kryptounternehmen bezahlte Wahlwerbung verhandelte meist keine kryptospezifischen Themen.12Siehe z.B. Luke Goldstein: The Staying Power of Crypto’s Political Machine, Prospect, 3. April 2024. 60 % sind Studien der Digital Currency Group zufolge nicht der Meinung, Krypto sei das Zahlungsmittel der Zukunft oder ein neuer Weg zu mehr Wohlstand.13Digital Currency Group / Harris Poll Insights: Crypto Attitudes in Swing States, 7. Mai 2024, S.31, gesamte Studie als PDF: https://theblockchainassociation.org/wp-content/uploads/2024/05/DCG_HarrisPoll-Research-Report.pdf. Der CEO von Coinbase Brian Armstrong hat jedoch fraglos recht, wenn er feststellt, dass die Wählerinnen und Wähler, bewusst oder unbewusst, „America’s most pro-crypto Congress ever“ gewählt haben. Ein Großteil der von der Kryptobranche unterstützten Kandidat:innen beider Parteien haben ihre Mandate gewonnen.

Auf der Suche nach der neuen Kryptoregulierung

Aber welche konkrete Politik damit letztlich einhergehen wird, ist schwer zu sagen. Selbst der Venture Capital Fund a16z (Andreessen Horowitz), seinerseits einer der zigmillionenfachen Spendengeber, gab nach der Wahl auf der Seite der Kapitalsparte a16zcrypto seinen Kund:innen zu bedenken, alles künftige Gerede über das, was legislativ und regulatorisch zu erwarten sei, werde zum Großteil „just noise“ sein, also nur Lärm oder leere Worte. Man könne das nicht vorhersehen. Das hindert die Autor:innen aber nicht daran, unmittelbar darauf zu grundsätzlichem Optimismus für die Zukunft von Kryptowerten überzugehen.14 Miles Jennings, Michele Korver & Brian Quintenz: A Positive Path Forward, a16zcrypto, 10. November 2024.

Aber eine Gesetzgebung, die statt der praktizierten Von-Fall-zu-Fall-Regulierung „größere regulatorische Klarheit“ schaffen solle, wie sie nun allerorten gefordert, beschworen oder erhofft wird, wird auch unter Trump nicht über Nacht entwickelt und verabschiedet.15Siehe auch Hannah Lang: Crypto industry pushes for policy sea change after trump victory, Reuters, 14. November 2024. Denn wie ein innnovationsförderliches, regulatives Umfeld aussieht, ist umstritten. Man darf erwarten, dass der Kryptoindustrie bisherige Stolpersteine aus dem Weg geräumt und Posten zu ihren Gunsten umbesetzt werden. Aber das wird nicht sofort geschehen oder Früchte tragen, egal wie frenetisch sich gerade die Kurse gebärden.

Die Skeptiker fürchten hingegen, dass mit einem größeren Einfluss der Kryptobranche auf das US-Finanzwesen auch deutlich größere Risiken Einzug halten. Der Journalist Zeke Faux veranschaulicht das in einem Beitrag für Bloomberg plakativ so: „Stellen Sie sich vor, es ginge um traditionelles Glücksspiel. Die SEC möchte Wetten auf einige wenige Rennbahnen beschränken, mit strengen Drogentests für die Pferde. Die Kryptobranche hingegen will das Feld so weit öffnen, dass die Menschen ihre Wohnsitze einsetzen können, um auf live übertragene Hahnenkämpfe in Nicaragua zu wetten, Aktien der siegreichen Kampfhähne zu kaufen und dann damit den Kaffee bei Starbucks bezahlen.“

Die Liberalisierungs- und De/Regulierungswünsche der unterschiedlichen Kryptoplayer derart über einen Kamm zu scheren, greift sicher zu kurz. Doch es zeigt, dass die Frage im Raum steht, wie man eine Branche fördern kann, ohne das Wohl der Verbraucher aus den Augen zu verlieren. Mehr Einfluss der Kryptobranche in Washington könnte Innovationen freisetzen. Doch unter Trump profitieren wohl eher jene, die finanzielle Risiken ohnehin tragen können. Mit einer republikanischen Mehrheit im Kongress und einem konservativ geprägten Supreme Court könnte sich die regulatorische Landschaft in den USA so wandeln, dass den großen Kryptoplayern nun weniger Prozesskosten drohen als Gewinne winken. Nun ist das US-Finanzsystem ohnehin weniger inklusiv als was wir in Europa kennen. Dass aber unter Trump das Kryptoengagement für diejenigen, die Krypto als Vehikel für größere Teilhabe und Inklusion nutzen wollen, fairer und sicherer wird, das steht zu bezweifeln.

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Autor: Marek Jessen eFin-Blog Farbe: gelb

Teilt PayPal meine Daten, nur nicht mit mir? Eine Datenabfrage und die Grenzen des Auskunftsrechts

Teilt PayPal meine Daten, nur nicht mit mir? Eine Datenabfrage und die Grenzen des Auskunftsrechts

Ein Beitrag von Marek Jessen

6. November 2024

Kannst du mir das „paypalen“? – eine Frage, die ihren Weg in unser aller Alltag gefunden hat. Nur wenigen Firmen gelingt es, dass die Verwendung ihrer Dienste mit einem eigenen Verb bezeichnet wird – PayPal gehört dazu. Der Dienst steht sinnbildlich für das einfache und schnelle Versenden von Geld zwischen Freund:innen. PayPal ist allerdings weit mehr und mittlerweile aus dem Konzert digitaler Zahlungsmittel nicht mehr wegzudenken.

Für das Forschungsprojekt Geld als Datenträger, das die Datennutzung verschiedener digitaler Zahlungsmittel untersucht, wollte ich zunächst vermeintlich einfache Wege gehen, um erste Eindrücke von der Datennutzung digitaler Zahlungsanbieter zu gewinnen. PayPal sollte da nicht fehlen. Mit einem guten Schwung Neugierde wollte ich als PayPal-Nutzer mein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO geltend machen. Ob ich erfolgreich war und was dieser Versuch über die Durchsetzung von Rechten im Rahmen der DSGVO aussagt, darum soll es im Folgenden gehen.

Ein paar Eckpunkte zu PayPal

Die Geschichte von PayPal beginnt 1998, damals noch unter dem Namen Confinity. Aus heutiger Sicht interessant: Einer der Gründer war Peter Thiel, auch bekannt als früher Facebook-Investor (jetzt Meta), Vorstandsvorsitzender von Palantir (einem Anbieter von Software zur Analyse großer Datenmengen) und glühender Anhänger von Donald Trump. Mit der Fusionierung mit X.com im Jahre 2000 verschwindet der Name Confinity und wird durch den des Fusionspartners ersetzt. Elon Musk als einer der Mitgründer von X.com wird nach der Fusionierung Teil des Vorstands und CEO. Wenig später erhält das Unternehmen seinen heutigen Namen: PayPal. Durch die Übernahme von eBay im Jahre 2002 wurde ein weiterer wichtiger Grundstein für die heutige Bekanntheit gelegt.

Stand heute wird im deutschen Onlinehandel der meiste Umsatz über PayPal abgewickelt. Mit 88% der Befragten, die in einer Bundesbankstudie angegeben haben, PayPal zu kennen, ist es auch das bekannteste Web- und App-basierte Bezahlverfahren. Damit liegt es deutlich vor Klarna (74%), Google Pay (55%) sowie Apple Pay (55%). Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich im privaten Bereich ab, also bei sog. Peer-to-Peer (P2P)-Zahlungen. Knapp die Hälfte (48%) bevorzugen dafür „unbare“ Zahlungsmittel, wie es in der Bundesbankstudie heißt. An erster Stelle sind das klassische Überweisungen, diese werden jedoch dicht gefolgt von PayPal-Zahlungen, die insbesondere von jüngeren Leuten genutzt werden. Im europäischen Vergleich bieten in Deutschland die meisten Onlinehändler (93%) PayPal als Zahlungsmethode an. Abhängig von etablierten nationalen Lösungen oder einer Vorliebe für Barzahlungen, kann die Rate innerhalb der europäischen Länder erheblich schwanken. Beispielsweise bieten in Serbien lediglich 4% der Onlinehändler PayPal als Zahlungsmethode an.

Recht auf Auskunft geltend machen, aber wie?

Erfolg und Bekanntheit von PayPal machen es somit zwingend zu einem Teil unserer Untersuchung. Ein erster Anfang sollte mit einer einfachen Abfrage der Daten, also erstmal meiner Daten, gemacht werden.

Denn die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz BfDI) sieht in dem Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) ein „bedeutsames Betroffenenrecht“, das mir den Erhalt gespeicherter personenbezogener Daten ermöglicht, auch den „ergänzender Informationen, etwa über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten […] oder über Empfänger“, an die meine Daten geliefert werden. Das Auskunftsrecht bezieht sich außerdem nicht nur auf „sogenannte Stammdaten“, sondern umfasst bspw. alle Daten mit Bezug zu meiner Person, wie z.B. Chatverläufe mit dem Kundensupport oder für PayPal besonders relevant: getätigte Geldsendungen. Es steht mir gemäß Gesetz offen, dieses Recht gegenüber öffentlichen Stellen zu erwirken, ebenso wie gegenüber nichtöffentlichen Stellen, u.a. Wirtschaftsunternehmen – und damit auch von PayPal.

Erstellt durch Adobe Firefly. Silhouette einer männlichen Figur, die von Zeichen für Zahlungsverkehr umgeben und durchzogen ist.

Mithilfe von Suchmaschinen fand ich sehr schnell einen Weg, meine Daten herunterzuladen. Offen gestanden wirkte das recht intuitiv, einer Recherche hätte es womöglich nicht bedurft. Letztendlich führt der folgende Pfad im PayPal-Account dorthin: „Einstellungen“ – „Daten & Datenschutz“ – „Ihre Daten herunterladen“. Bereits nach wenigen Sekunden erschien im eingebetteten Chat meines PayPal-Accounts die Nachricht Sender: CUSTOMER SERVICE mit dem Betreff: Wir haben Ihre Anforderung auf Datenzugriff erhalten. Versehen mit dem Verweis, dass mit der Arbeit begonnen werde und innerhalb von 30 Tagen eine Rückmeldung komme. Nach wenigen Minuten wiederum erhielt ich eine weitere Nachricht Sender: CUSTOMER SERVICE mit dem Betreff: Hier sind ihre Daten.

Beschwingt durch die intuitive Bedienbarkeit und schnelle Abwicklung meiner Anfrage öffnete ich das angehängte Datenpaket bestehend aus zwei Dokumenten: Data Processing Information.pdf und Personal Data File.pdf. Doch schnell wurde mir klar, dass meine Neugier nicht befriedigt, sondern enttäuscht wurde. Das Personal Data File enthielt primär meine Stammdaten (Name, Geburtstag, E-Mailadresse) sowie einige wenige Zusatzinformationen (verknüpftes Bankkonto) und blieb weit hinter meiner Erwartung zurück, eine umfassende Datenauskunft zu bekommen. Der Eindruck, das sei alles nicht zureichend, ließ sich auch deswegen nicht abschütteln, weil offensichtlich mehr Informationen in meinem Account über mich einsehbar als in der Auskunft enthalten waren.

Nun also per Einschreiben…

Mit nun gefasstem Forschungseifer dachte ich über andere, bestenfalls zielführendere, Wege nach. Ich wollte es auf dem Postweg versuchen. Über die Verbraucherzentrale fand ich eine Art Musterschreiben, das ich um weitere Identifikationsmerkmale ergänzte: meinen Benutzernamen und meine Mobile Advertising ID. Denn laut netzpolitik.org erleichtern zusätzliche Informationen bei Datenabfragen, insbesondere bei Datenhändlern, das Finden in deren Datenbanken.

Es blieb nun noch die Frage, an welche Adresse das Schreiben zu richten sei. Aufschluss darüber gibt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht in Brandenburg (lda), die im Grundsatz für PayPal verantwortlich ist. Die PayPal Deutschland GmbH hat nämlich ihren Sitz in Kleinmachnow, einer kleinen Gemeinde ca. 15 km von Potsdam entfernt. Auf der Homepage wird jedoch auf die Zuständigkeit der luxemburgischen Datenschutzbehörde, die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD), verwiesen. In der deutschen Zweigniederlassung von PayPal findet nach „derzeitigem Kenntnisstand keine relevante Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten statt“. Ich schickte meinen Brief also an den europäischen Sitz des Unternehmens in Luxemburg.

Wenige Tage später bekam ich wieder über das Chatfenster eine Nachricht. Dieses Mal von PayPal Support mit dem Betreff: Postalischer Kontakt. Zur Beschleunigung des Prozesses kam die Nachfrage, ob ich den Datenumfang in Bezug auf Datenkategorien und den Erhebungszeitraum einschränken wolle. Unter Verweis auf das zugeschickte Dokument wies ich darauf hin, bereits eine erschöpfende Liste an Datenkategorien geschickt zu haben und bezüglich des Zeitraums könnten gerne alle Daten seit Accounteröffnung gesammelt werden.

Die Antwort kam prompt und sogar personalisiert durch eine Mitarbeiterin von PayPal. Der mutmaßlich menschliche Gegenpart wirkte zunächst erfrischend und hob sich von vorherigen Kontaktschleifen ab. Leider folgte sehr bald beim Lesen der Nachricht die Ernüchterung. Es fing zunächst eingängig und vielversprechend an:

„Wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten, um Zahlungen zu verarbeiten, Betrug und Missbrauch zu verhindern, Konflikte zu klären, Ihnen eine personalisierte Erfahrung zu vermitteln und Sie über Angebote, Produkte und Dienstleistungen zu informieren.“

Ein Teil meiner Anfrage wurde in sehr groben Zügen aufgenommen. Meine Daten werden also zur Schaffung einer personalisierten Erfahrung genutzt, bspw. durch gezielte Konsumanreize. Aber der entsprechende Datenauszug, der mir eine bessere Nachvollziehbarkeit ermöglicht hätte, fehlte. Ein mit Chuzpe versehener Abschied rundete die Nachricht ab:

„Schön, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Name der Mitarbeiterin

PayPal-Kundenservice“

Hier endete der Kontakt mit PayPal, eine weitere Schleife habe ich nicht angestoßen. Ein Blick in die Datenschutzerklärung von PayPal klärt darüber auf, dass sie Daten potenziell mit einer Vielzahl an Partnern teilen. Selbstverständlich nur mit der Erlaubnis ihrer Kund:innen, die allerdings per default gesetzt ist. 

Theoretisch streng, praktisch nachlässig

Der Grundsatz, Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten zu können, ist wertvoll, in der Realität aber – wie sich gezeigt hat – begrenzt und damit ausbaubedürftig. So zeichnete Max Schrems, Gründer von noyb – des Europäischen Zentrums für digitale Rechte, ein düsteres Bild, als er Ende Juni 2024 in einer Anhörung des Bundestages zu Potenzialen und Herausforderungen innovativer Datenpolitik zum Thema Recht auf Selbstauskunft Bilanz zog: Die Praxis zeige, dass das Auskunftsrecht „weder flächendeckend eingehalten noch durchgesetzt“ wird. Konkret bedeutet das, dass bei der Hälfte der gestellten Anfragen keine substanzielle Antwort und beim überwiegenden Rest nur Teilantworten zu erwarten seien. Eine vollständige Auskunft, so leitete er aus der Praxis ab, erhalten Auskunftssuchende in lediglich 5% der Fälle.

Theoretisch bliebe in solchen Fällen die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu beschweren und so eine vollständige Auskunft zu erwirken. Aber auch hier zeigte sich Schrems gerade mit Blick auf Deutschland ernüchtert. In der Anhörung verwies er darauf, dass noyb in der Regel davon absehe, Beschwerden bei deutschen Datenschutzbehörden einzureichen, weil diese schlichtweg nicht „bissig sind, da wird nicht ordentlich durchgesetzt“. Die Ironie liegt darin, dass die „deutsche Innenansicht“, also die Wahrnehmung der deutschen Öffentlichkeit, komplett konträr dazu ist. In der Selbstwahrnehmung trifft die wahrgenommene Strenge im Datenschutz keineswegs auf entsprechende Vollzugsqualitäten und damit auf eine unzureichende praktische Durchsetzung der Betroffenenrechte.

Abschließend bleibt zu sagen, dass dieses Ergebnis insgesamt ernüchternd ist. Auch wenn sich ausgehend von diesem Fall keine pauschale Aussage über andere Zahlungsdienstleister treffen lässt, bleibt festzuhalten, dass Zahlungsverkehrsdaten wegen der Möglichkeit sensible Einblicke in unser Leben zu geben, besonders wertvoll für eine Vielzahl von Interessen sind. Transparenz darüber zu schaffen, welche Daten vorhanden sind, kann da nur der erste Schritt sein. Daher ist es bedenklich, wenn es an der praktischen Durchsetzung des Auskunftsrechts zu hapern scheint.

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Autor: Leo Wittmann eFin-Blog Farbe: blau

NGI Taler und die Zukunft des digitalen Bezahlens

NGI Taler und die Zukunft des digitalen Bezahlens

Leo Wittmann im Interview mit Eneia Dragomir

23. Oktober 2024

Bezahlvorgänge finden zunehmend online bzw. digital statt. Das Taler Bezahlsystem ist mit dem Anspruch angetreten, Eigenschaften des Bargelds, wie anonymes Bezahlen, im digitalen Raum zu ermöglichen. Mit dem NGI Taler möchte die GLS Gemeinschaftsbank mit zehn weiteren Partnern dieses Bezahlsystem allgemein zugänglich machen. Wir haben mit Leo Wittmann von der GLS Bank über das Projekt, über die Einbindung der Zivilgesellschaft sowie über Micropayments gesprochen.

Herr Wittmann, warum interessiert sich die GLS Bank für das Taler-Bezahlsystem?

Wir sehen in GNU Taler ein Mittel, um selbstbestimmt online zu bezahlen. Und das ist beim digitalen Bezahlen vor allem eine Frage der informationellen Selbstbestimmung. Wir begreifen die Privatsphäre nicht als Hindernis, sondern als etwas Schützenswertes. Das Taler-System ermöglicht, in Echtzeit kostengünstig online zu bezahlen, während die Anonymität der Zahlenden wie beim Bargeld gewahrt bleibt. So möchten wir zur Zukunftssicherheit unserer Zahlungsinfrastruktur beitragen.

Was meinen Sie mit „Zukunftssicherheit“?

Das Bargeld ist die Basisinfrastruktur, die die EZB bereitstellt. Mit Bargeld kann man bislang aber nur im physischen Raum bezahlen – im Supermarkt oder am Kiosk zum Beispiel. Aber immer mehr Kaufvorgänge verschieben sich in den digitalen Raum. Genauso sollten wir die Qualitäten des Bargelds, wie Anonymität, in den digitalen Raum übertragen. Taler garantiert den Nutzer:innen technische Anonymität. Und wenn man auf die bisherigen Angebote am Markt schaut, dann steht das Taler-System mit dieser Eigenschaft ziemlich allein da.

GNU Taler, auf dem NGI Taler aufbaut, wurde schon als Grundlage für die Umsetzung einer digitalen Zentralbankwährung ins Spiel gebracht und auch die NGI Taler-Webseite thematisiert die Diskussionen um den Digitalen Euro. Das NGI-Taler-Projekt hat damit aber erstmal nichts zu tun, oder?

Genau. GNU Taler als Technologie kann auf verschiedene Weise verwendet werden: zur Umsetzung einer CBDC durch eine Zentralbank, zur Digitalisierung von Giralgeld oder als klassisches Zahlverfahren für den Privatsektor, wie wir das mit unserem Projekt vorhaben.

Wir haben grundsätzlich keine Aversion gegen den Digitalen Euro. Wir haben einen anderen Ansatz, aber GNU Taler und der Digitale Euro nehmen sich die Digitalisierung des Bargelds vor und sind deswegen eher als parallele Ansätze zu betrachten.

Ein Smartphone, auf dessen Display Münzen zu sehen sind - wie sieht die Zukunft des digitalen Bezahlens aus?
Wie sieht die Zukunft des digitalen Bezahlens aus? Bild: Erstellt mit Adobe Firefly.

Dennoch wird auf der Webseite das Taler-System als eine „privacy-respecting“ Alternative zu CBDCs in Spiel gebracht, die keiner „invasive practices“ bedürfe …

Die Schaffung anonymer Zahlungsmethoden im digitalen Raum halten wir für absolut notwendig. Wir schauen daher positiv auf alle Versuche, eine digitale Zentralbankwährung zu entwickeln, die diese Qualität des Bargelds online ermöglicht. Wenn wir uns aber die Zahlungsinfrastrukturen anschauen, die nach dem Bargeld gekommen sind, sehen wir einen beständigen Abbau der Privatsphäre. Es ist daher wichtig, dass die EZB ihre Aufgabe hinsichtlich dieser Basisstruktur erkennt und nicht den Status quo reproduziert, mit einer Art EZB-PayPal, das die Privatsphäre der Nutzer:innen ebenso exponiert wie Privatunternehmen. Das ist aber leider nicht die Entwicklung, die wir wahrnehmen. Die vorgestellten Konzepte für den Digitalen Euro gewährleisten keine technische Sicherung der Anonymität.

Weil wir diese Entwicklungen so wahrnehmen, ist NGI Taler nicht nur das Umsetzungsprojekt, um GNU Taler für alle verfügbar zu machen. Das Projekt soll auch die Diskussion um das digitale Bezahlen mitgestalten. Wir haben den Anspruch, eine der Stimmen zu sein, die die EZB daran erinnert, welche Eigenschaften des Bargelds beizubehalten sind.

Inwiefern wird die EZB dem nicht gerecht?

Das zeigt sich darin, dass die Anonymität zu einer Frage der politischen Ausgestaltung gemacht wird, statt sie durch das technische Design des Digitalen Euro zu garantieren. Wenn man auf andere Bereiche der Politik der EU-Kommission schaut, dann sehen wir, dass die Wahrung der Anonymität auch infrage gestellt wird, Stichwort: Chatkontrolle. Wenn es um das Zahlungssystem geht, das 400 Millionen Menschen nutzen sollen, sollte die Anonymität nicht nur von einer Absichtserklärung abhängen, sondern auch technisch garantiert sein. Das ist eine Frage der Resilienz der Zahlungsinfrastruktur. Das Taler-System würde Anonymität auch dann gewährleisten, wenn sich politische Strömungen durchsetzten, die die Anonymität der Zahlungen aufheben wollen.

Wenn Sie von „Resilienz“ sprechen, meinen Sie nicht die Möglichkeit einer Naturkatastrophe oder einen technischen Ausfall, sondern gewissermaßen eine politische Katastrophe?

Die technische Resilienz ist auch ein relevanter Faktor bei digitalen Formen des Bezahlens: Was ist, wenn der Strom ausfällt oder das Internet? Solche Überlegungen unterstreichen die Existenzberechtigung des Bargelds. Aber, insoweit es um die Sicherung der Anonymität geht, geht es einerseits um Persönlichkeitsrechte und mit Blick auf die aktuelle politische Entwicklung auch um einen Schutz vor autoritären Regierungen.

Auch so genannte Kryptowährungen werden auf der NGI Taler-Webseite genannt. Zu den Versprechen von blockchain-basierten Systemen wie Bitcoin gehört die Sicherung der Anonymität. Warum halten Sie diese Systeme nicht für zufriedenstellende Lösungen?

Da stellen sich verschiedene Probleme: Erstens gewährleisten Bitcoin und andere Kryptowährungen keine Anonymität, sondern allenfalls eine Pseudonymisierung. Wenn man die pseudonymisierten Transaktionen nur lange genug verfolgt, die ja alle öffentlich auf der Blockchain abgelegt sind, und die Zahlungsflüsse das Bitcoin-System wieder verlassen und in das klassische Geldsystem übergehen, dann findet dort wieder die Feststellung der Identität statt – und spätestens dann wird die Anonymität aufgehoben.

Zweitens streben wir als GLS Bank ökologische Nachhaltigkeit an. Kryptowährungen, zumindest die prominenten Beispiele, sind jedoch nicht ökologisch nachhaltig. Drittens stellen Kryptowährungen in Hinblick auf die Transaktionskosten und die Transaktionsraten, also die Geschwindigkeit von Zahlungen, keine guten Lösungen dar. Bitcoin eignet sich beispielsweise nur für größere Summen, da die Transaktionskosten für kleine Zahlungen viel zu hoch sind. Auch der so genannte hard cap, also die Festlegung, dass es nicht mehr als 21. Mio. Bitcoin geben darf, schränkt die Eignung von Bitcoin als Zahlungssystem erheblich ein, weil dem System die für den Zahlungsverkehr nötige Elastizität fehlt.

Ein weiteres Problem solcher Systeme besteht darin, dass wir im regulierten Finanzumfeld ganz konkrete Verantwortlichkeiten haben, die sich auf verteilte, also dezentrale Systeme nicht einfach übertragen und umverteilen lassen. Selbst wenn im regulierten Finanzbereich die Blockchain zur Anwendung kommt, fährt man häufig doppelspurig: Man hat eine Blockchain, aber man hat zugleich Systeme, mit denen man den regulatorischen Verantwortlichkeiten nachkommt.

NGI Taler soll vor allem im Micropayment-Bereich eine Rolle spielen. In einem anderen Interview haben Sie Verlagswesen, Presse und Gesundheitswesen genannt. Wie haben Sie diesen Bedarf festgestellt? Ist er an Sie herangetragen worden? Und warum sind gerade diese Bereiche interessant?

Der Bedarf ist uns aus der Community gemeldet worden, aus der sich das NGI Taler-Konsortium gebildet hat. Das Taler-System ist für Micropayments besonders geeignet, weil es in der Abwicklung sehr wirtschaftlich ist. Die technische Infrastruktur ist so anspruchslos, so schlank, dass wir Transaktionsraten, also eine Geschwindigkeit und Menge von Zahlungen, erreichen, die weit über dem liegen, was mit klassischen Systemen möglich ist. So können wir ganz neue Marktsegmente erschließen. Micropayments sind mit klassischen Zahlverfahren, aber auch mit PayPal nicht wirtschaftlich möglich, mit Kryptowährungen schon gar nicht. Wenn ich zum Beispiel eine App für 50 Cent verkaufen möchte, dann ist das wirtschaftlich kaum möglich, wenn ich Verfahren verwende, bei denen ich 10 Cent an Gebühren zahlen muss. Das verschlimmert sich, wenn eine Plattform zwischengeschaltet ist, die weitere Gebühren verlangt.

Wir glauben, dass wir mit dem Projekt die Finanzierungsmöglichkeiten von Künstler:innen, Kreativschaffenden, aber auch von Presseerzeugnissen und Journalist:innen erweitern können: Sie müssen ihre kreativen Erzeugnisse nicht mehr hinter einem Abo-Modell verstecken oder auf freie, dafür aber werbefinanzierte Modelle setzen, die dann wieder Probleme, wie Tracking, aufwerfen. Stattdessen können sie auf kleine Spenden setzen oder jeden Artikel direkt monetarisieren. Und das kommt auch den Konsument:innen zugute, denn die sind vielleicht auch daran interessiert, verschiedene Artikel von verschiedenen Zeitungen zu lesen. So möchten wir den Möglichkeitsraum in einer Weise erweitern, die nicht zu Lasten der Anbietenden geht, die sonst häufig allein die Gebühren schultern müssen.

Haben auch Privatkund:innen den Wunsch an Sie herangetragen, anonym digital bezahlen zu können?

Ja, dieser Bedarf wurde uns schon vor dem Start des Projekts gemeldet, schon 2019, als es noch um ganz andere Fragen ging. Schon damals haben wir zum Taler-Projekt Kontakt aufgenommen und uns angesehen, wie das System funktioniert. Den ersten Piloten haben wir 2021/22 getestet. Und wir sind da schon im Rahmen von quantitativen und qualitativen Interviews und mit Umfragen mit unseren Kund:innen in den Austausch gegangen. In diesen Umfragen hatte sich abgezeichnet, dass Privatsphäre und Anonymität gerade in unserer Kundschaft besonders hoch gewertet werden. Dass Privatsphäre und Anonymität den Menschen wichtig sind, haben auch die Umfragen der EZB bestätigt. Und das NGI Taler-Projekt erfährt immer noch sehr hohen Zuspruch.

Sie sagten in einem Interview in Bezug zur Gestaltung des Digitalen Euro, man sehe die Zivilgesellschaft nicht. Inwiefern ist das der Fall? Und wie kommt die Zivilgesellschaft in Ihrem Projekt ins Spiel?

Die EZB hat zwar Umfragen durchgeführt, aber man kann sich schon fragen, inwieweit solche Umfragen einen Austausch mit der Zivilgesellschaft darstellen. Auch die Workshops, die die Bundesbank ausgerichtet hat, hatten einen beschränkten Umfang.

Unser Projekt ist ganz anders angelegt. Die elf Mitglieder unseres Konsortiums sind sehr heterogen: Nur zwei Mitglieder sind Banken, neben der GLS Bank ist das die ungarische MagNet Bank. Unter den anderen Mitgliedern sind zwei Universitäten, verschiedene Unternehmen sowie Akteure aus der Zivilgesellschaft, auch aus dem netzpolitischen bzw. netzaktivistischen Bereich. Zum Beispiel Homo Digitales aus Griechenland, die Mitglied im Netzwerk European Digital Rights sind, oder die E-Seniors Association. Diese Stimmen fließen bei NGI Taler nicht erst nachträglich ein, sondern haben das Projekt und seine Strategie von Anfang an mitgestaltet.

Wie hat sich dieses heterogene Konsortium zusammengefunden? Gab es schon vor dem NGI Taler-Projekt Verbindungen?

Das waren tatsächlich Verbindungen, die bereits zuvor bestanden haben, und die für das Projekt aktiviert oder reaktiviert wurden. Dazu kam Taler Systems, das Schweizer Unternehmen, das das GNU Taler-System maßgeblich entwickelt. Mit Code Blau aus Berlin haben wir zuvor schon zusammengearbeitet. Auch mit der Berner Fachhochschule hatten wir schon Verbindungen und unsere Beziehungen zu den Akteur:innen aus der Finanzindustrie oder dem Bankenwesen haben wir als GLS Bank eingebracht. Das Konsortium hat sich also sehr organisch aus bestehenden Netzwerken zusammengesetzt.

NGI steht für Next Generation Internet – was ist das für ein Projekt und wie fügt sich das Taler-Bezahlsystem da ein?

Next Generation Internet ist eine Initiative der Europäischen Union im Rahmen des Horizon Europe-Projekts. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung eines menschenzentrierten Internets basierend auf Open-Source-Software voranzutreiben. Und was sowohl die EU als auch wir glauben – und was in der Förderung unseres Projekts zum Ausdruck kommt: faire Möglichkeiten des Bezahlens, die die Privatsphäre der Menschen schützen, müssen Teil dieses Internets der nächsten Generation sein.

Schlagworte, die im Zusammenhang mit dem NGI-Projekt immer wieder fallen, sind, „menschenzentriert“ und „demokratisch“. Was meint „menschenzentriert“ und inwiefern kommen Demokratiefragen ins Spiel?

Open Source oder freie Software wie Taler hat meines Erachtens etwas mit Demokratie zu tun, insofern als solche Eigentumsmodelle es ermöglichen, die Software anzuschauen, die unser tägliches Leben antreibt und am Laufen hält – vielleicht nicht Einzelpersonen, aber der Zivilgesellschaft. Es können Audits durchgeführt werden, die Software kann verändert und an bestimmte Bedürfnisse angepasst werden und sie kann vervielfältigt und breit zugänglich gemacht werden. Im Kontrast zu proprietären Anwendungen, also Software, die sich im Eigentum bestimmter Unternehmen befindet, ergibt sich daraus ein demokratisches Momentum.

Und was ist mit „menschenzentriert“ gemeint?

Es geht uns darum, zu fragen: Was sind die Bedürfnisse der Menschen? Und im Bereich des Bezahlens sehen wir das Bedürfnis, nicht als getracktes Individuum behandelt zu werden, das über gezielte Werbung gut monetarisiert werden kann. Ich möchte online bezahlen können, ohne dafür meine Privatsphäre offenlegen zu müssen. Menschenzentriert ist NGI Taler dann in dem Sinne, dass das die gestaltenden Merkmale der Anwendung sind.

Wann soll es Ihren Kund:innen möglich sein, das Taler-System für Zahlungen zu nutzen?

Das Projekt ist auf 36 Monate angelegt und das Ziel ist, Taler business ready zu bekommen, sodass das Verfahren im regulierten Finanzumfeld eingesetzt werden kann. Das ist die Aufgabe des ersten Jahres. Sobald wir dieses Ziel erreicht haben, wollen wir Taler in einem öffentlichen Piloten testen. Und Mitte 2025 möchten wir eine größere Öffentlichkeit ansprechen und Taler in die Hände europäischer Nutzer:innen geben.

Herr Wittmann, vielen Dank für das Gespräch!

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Autor: Moritz Hütten eFin-Blog Farbe: gelb

Hartes Geld im 21. Jahrhundert: Ist Bitcoin „digitales Gold“?

Hartes Geld im 21. Jahrhundert: Ist Bitcoin „digitales Gold“?

Ein Beitrag von Moritz Hütten

9. Oktober 2024

Eine Szene konnten Sportbegeisterte bei den zurückliegenden Olympischen Sommerspielen in Paris immer wieder sehen: Athlet*innen, die für die Fotografen auf die gerade errungene Medaille bissen. Woher stammt die Idee hinter dem beliebten Fotomotiv? Wer sich weniger für Sport interessiert, kennt das Motiv vielleicht aus Westernfilmen, in denen der Held oder Halunke mit dem „Bisstest“ die Echtheit einer Goldmünze prüft.  Händler*innen konnten so angeblich erkennen, ob es sich wirklich um das weiche Edelmetall handelt.

Die Zusammensetzung der Medaillen von heute ist bekannt. Selbst die Goldmedaille weist nur einen geringen Goldanteil auf. Sie bringt es aktuell auf einen Materialwert von gerade mal 1000 €. Der Biss auf dem Siegertreppchen ist also lediglich ein Ritual.

Was wir hier aber sehen, ist das Doppelleben von Edelmetallen, allen voran Gold: Sie sind Material und Symbol zugleich und verkörpern Seltenheit und Beständigkeit. Nicht nur im Sport, sondern auch in der Geschichte unseres Geldes spielt Gold eine Rolle. Über weite Strecken des 19. und 20. Jahrhunderts hatten viele Länder einen Goldstandard, sprich ihre Währung war durch Goldreserven gedeckt. Auch wenn diese Deckung in den 1970er Jahren endgültig aufgehoben wurde, wirkt die Vorstellung von Gold als „echtem“ Wert bis heute nach und findet in Krisenzeiten sogar neuen Zulauf. Die Idee vom Geldwert durch Edelmetall nennt sich Metallismus und gehört zu den „Warengeld“-Theorien.

Goldschürfer findet einen Bitcoin

Metallismus und digitales Bezahlen wirken zunächst wie Gegensätze. Seit 2008 versucht die Kryptowährung Bitcoin jedoch, diese beiden Gegensätze zusammenzubringen, mit dem Anspruch, „digitales Gold“ zu sein. Was ist aber „digitales Gold“ und welche Konsequenzen hat das für unser Finanzsystem?

Es war einmal … – Eine kurze Geschichte des Metallismus

Am Anfang war der Tausch. Tauschende hatten aber ein Problem: Tauschen kann nur, wer hat, was der/die andere braucht und braucht, was der/die andere hat. Wenn ich Weizen habe und Schuhe möchte, dann brauche ich jemanden, dem es genau umgekehrt ergeht. Wirtschaftswissenschaftlich spricht man von der Koinzidenz von Bedürfnissen. Wenn sich die richtigen nicht finden, kommt der Tausch also schnell zum Erliegen, selbst wenn zu befriedigende Bedürfnisse bei allen vorhanden sind. Um das zu verhindern, braucht es eine Art „Joker“, der an die Stelle des eigentlich gewünschten Gutes treten kann.

Laut der Geschichtserzählung des Metallismus ruft das die Edelmetalle auf den Plan. Durch ihre Beständigkeit, Seltenheit, Transportierbarkeit und Teilbarkeit eignen sie sich ideal als Joker. Der wertige Joker funktioniert damit fast wie unser Geld heute. Weil sich mit ihm jedes andere Gut ertauschen lässt, beschreibt der Soziologe Georg Simmel den Edelmetall-Joker auch als das „absolute Mittel“.

Erst hier taucht in dieser Version der Geschichte der Staat auf. Wenn der Joker reibungslos zirkulieren soll, braucht es Standardisierung. Staatliche Münzstätten gewährleisten mit ihrer Prägung die Konsistenz von Gewicht und Feinheit jeder Münze. Der Wert entstammt dem Material, der Staat vereinfacht nur den Ablauf.

So weit, so falsch.

Der Wirtschaftsanthropologe David Graeber widerspricht in „Schulden – Die ersten 5000 Jahre“ dieser Erzählung. Nach Graeber ist die Welt des freien Tauschhandels eine retrospektive Erfindung des angehenden Kapitalismus, der die Marktwirtschaft als „natürliche“ Gesellschaftsordnung rechtfertigt. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und argumentiert, dass Kredit und Schulden in der Geschichte deutlich vor dem Tauschhandel mit Geld auftreten.

Was hier erst einmal wichtig ist, ist, dass eine Geschichte des Geldes ohne Staat oder Gesellschaft Fiktion ist. Fiktiv zu sein, macht sie aber nicht weniger wirkmächtig. Vorstellungen eines „harten“ Geldwerts abseits „weicher“ politischer und sozialer Institutionen finden insbesondere in Zeiten multipler globaler Krisen sogar neuen Zulauf.

Was ist eigentlich Bitcoin?

2008 deutete sich vorsichtig eine überraschende Entwicklung an. Jemand unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto stellte den Entwurf für ein digitales Geldsystem vor, das sich in vielerlei Hinsicht an der Fiktion des Metallismus orientierte: Bitcoin.

Bitcoin ist ein dezentralisiertes Computerprotokoll, das das digitale Bezahlen ohne Intermediär oder Mittelsmann erlaubt und sich ideologisch sowohl am Bargeld als auch am Metallismus orientiert. 2008 wurde das Konzept schriftlich prägnant im sogenannten Bitcoin-Whitepaper vorgestellt; 2009 ging die dazugehörige Software online.

Das Besondere an Bitcoin war, dass Nakamoto einen Vorschlag erarbeitet hat, wie die Transaktionshistorie dieses Bezahlsystems konsistent und verlässlich verwaltet werden kann, ohne die Kontrolle darüber bei einer zentralen Instanz zu bündeln. Technisch läuft das Ganze so ab, dass durch eine Art Lotterieverfahren, dem sogenannten Mining, Schreibrechte für den nächsten Eintrag im digitalen Buchhaltungssystem, dem Ledger, unter all jenen verlost werden, die ihre Rechenleistung zum Betrieb des Protokolls bereitstellen. Wer mehr Rechenleistung bereitstellt, hat auch bessere Chancen und wer gewinnt, erhält einen fixen Betrag neu geschöpfter Bitcoins und einen variablen Betrag an Transaktionsgebühren.

Ungefähr alle 10 Minuten findet diese Ausschüttung statt und es werden im Durchschnitt etwa 4000 Transaktionen abgewickelt, indem sie in Form eines „Blocks“ dem Buchführungssystem hinzugefügt werden. Es ergibt sich eine Kette an Blöcken, die Blockchain. In fixen Intervallen nimmt die Anzahl der neu geschöpften Bitcoins in vorausschaubarer Weise ab, bis die von Anfang an festgelegte Maximalmenge von 21 Millionen Bitcoins erreicht ist.

Dass Bitcoin eine Kritik am bestehenden Finanzsystem ist, wurde gleich im ersten Block bekräftigt, wo sich bis heute ein Verweis auf eine Schlagzeile des Tages findet: „The Times 03/Jan/2009 Chancellor on brink of second bailout for banks“.

Wie kann man sich „digitalen Metallismus“ vorstellen?

Bitcoin hat schon sehr früh für Kontroversen gesorgt. Zu den bekannteren Beispielen gehört die Unterwanderung der Sanktionen gegen WikiLeaks oder die Nutzung im Onlinedrogenhandel 2010/11. Was Bitcoin jedoch wirklich kontrovers gemacht hat, war der Anspruch, „Geld“ zu sein. Gezielt und ohne staatliche Beteiligung „neues“ Geld zu schaffen, kam einem Tabubruch gleich. Dementsprechend versuchen Forschende bis heute, Bitcoin geldtheoretisch einzuordnen.

2013 kam von drei Sozialwissenschaftler:innen der Vorschlag, Bitcoin als „digitalen Metallismus“ zu beschreiben (Maurer et al 2013). Durch den Begriff wird sowohl dem Versuch der Geldmengenbegrenzung im Digitalen Rechenschaft getragen als auch der Nomenklatur von Bitcoin, die sich am Münzgeld und, siehe Mining, am Abbau von Edelmetallen orientiert. Coin, sprich Münze oder Geldstück, verweist auf den Archetyp „harten“ Geldes. Zahllose Artikel verwenden bis heute beim Thema Bitcoin gerne das Bild einer goldenen Münze, der ein dem Dollarzeichen ähnliches Bitcoin-Logo aufgeprägt ist. Während es verschiedene Versionen solcher konkreten Münzen als Souvenir oder gar als DIY-Münze samt Sticker mit persönlichem Wallet-Zugangscode gibt, sorgt diese physische und bildliche Darstellung eher für Verwirrung, weil die Vorstellung der fixen Münze den eigentlichen Abläufen der digitalen Transaktionsabwicklung zuwiderläuft.

Auch der Begriff des „Mining“ orientiert sich am physischen Vorbild des Goldschürfens. Wie im Bergbau wird hier arbeitsintensiv „geschürft“, in der Hoffnung, auf Gold zu stoßen, nur dass die Arbeit von (mittlerweile) stark spezialisierter Hardware geleistet wird.

Um zu verstehen, was es mit dem „digitalen Metallismus“ auf sich hat, sollte man in den Artikel schauen, in dem der Begriff geprägt wurde. Was die Wissenschaftler:innen dort zum Ausdruck bringen wollen, ist, dass schon der Metallismus, also die Idee vom „echten“ Geldwert durch Edelmetall, eine soziale Konstruktion ist. Was damit gesagt werden soll, wirkt zunächst paradox, ist Gold doch ein Material, dessen Eigenschaften für uns dinglich erfahrbar sind und dessen Seltenheit unstrittig ist. Wie kann es also eine „soziale Konstruktion“ sein?

In den Sozialwissenschaften beschreibt eine „soziale Konstruktion“, dass viele Aspekte unserer Realität, wie Normen, Werte und soziale Strukturen, keine „natürlichen“ Gegebenheiten, sondern das Ergebnis von sozialen Prozessen und Interaktionen sind. Damit wird nicht bestritten, dass Gold fixe physische Eigenschaften hat, aber seine Rolle als Wertaufbewahrungsmittel wird als sozial konstruiert verstanden. Oder anders gesagt: auch der vermeintlich „echte“ Goldwert entspringt sozialen Verhältnissen. 

„Digitaler Metallismus“ baut darauf auf und bezieht sich auf die „diskursiven Praktiken“ der Warengeld-Theoretiker:innen, durch die soziale Beziehungen, die Kredit- und Schuldverhältnissen (eigentlich) zugrunde liegen, „naturalisiert“ werden, was bedeutet, dass sie wie „natürliche“ Eigenschaften unserer Realität erscheinen.

Was man sich, übernimmt man diese Perspektive, dann eigentlich anschauen muss, ist die „Diskursarbeit“ der Bitcoinverfechter:innen. Ob Bitcoin „digitales Gold“ ist, ist nicht so sehr eine Wesensfrage als eine Frage der Positionierung. Während sich Bitcoin mit der Rolle als vollumfängliches Geld schwertut, läuft die Positionierung als „digitales Gold“ heute sehr erfolgreich.

Bitcoin – Vom „electronic cash“ zum „digitalen Gold“

Geld werden gemeinhin drei Funktionen zugeschrieben, die es im Alltag hat: Tauschmittel, Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel.

Als Tauschmittel und Recheneinheit versagt Bitcoin. Wer sich Mühe gibt, findet zwar Wege, vereinzelt Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoins zu erwerben, selbst Bitcoin-Fans zahlen ihren morgendlichen Kaffee oder ihre Miete jedoch weiterhin in ihrer lokalen Währung. Ebenso werden die Preise für solche Angebote kaum in Bitcoin abgebildet, sondern beispielsweise in Euro oder US-Dollar, die dann in Kommabeträge von Bitcoins umgerechnet werden.

Vielfach wird Bitcoin mit (Online-)Kriminalität in Verbindung gebracht. Zwar schreibt die Bundesdruckerei dazu: „Kryptowährungen sind nicht per se ein kriminelles Instrument, aber der konkrete Einsatz und die spezifischen Eigenarten machen sie für Straftaten attraktiv“. Für bestimmte Straftaten wie Ransomware-Angriffe – eine „Lösegeldforderung“, nachdem Angreifer*innen etwa die Datenbestände einer Firma verschlüsselt haben – sind Kryptowährungen nahezu alternativlos.

Verfechter:innen von Bitcoin gehen bei solchen Aussagen auf die Barrikaden. Seit Jahren verweisen sie auf hehre Ziele von größerer Finanzinklusion bis zur Unabhängigkeit von einem volatilen Finanzsystem – hier sind aber weiterhin kaum Fortschritte ersichtlich. Als Zahlungsmittel werden Kryptowährungen kaum genutzt, als Instrument zur finanziellen Inklusion weisen sie erhebliche Probleme auf und selbst Bitcoin-Vorzeigeländer wie El Salvador verzeichnen eine stagnierende Nutzung auf niedrigem Niveau.

Im Kern geht es um einen jahrelangen Streit, ob Bitcoin vorrangig „electronic cash“ und damit Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel sein sollte. Gold gilt dabei als das Vorbild der inflationsgeschützten Anlageform per se. Für Vertreter:innen der ersten Gruppe sieht es heute schlecht aus. Die zweite Gruppe kann dagegen nicht unerhebliche Erfolge vorweisen, was sich zuletzt sogar an der Debatte um eine US-Bitcoinreserve zeigt.

„Digitales Gold“ – Vom Gegenentwurf zur Symbiose?

Wenn man den Begriff eng auslegt, scheint Bitcoin heute echte Chancen zu haben, die Rolle als „digitales Gold“ einzunehmen – wie steht es aber um die großen Verheißungen, die mit dem Goldstandard als Idee verbunden sind?

Für jene, die dem Goldstandard nachtrauern, steht er bis heute für eine Zeit der Stabilität und Prosperität. Auch Maurer et al. (2013) verweisen auf die daran angelehnten Versprechungen Bitcoins: „[…] solidity, materiality, stability, anonymity, and, strangely, community” (S. 263).

Was wir jetzt sehen, ist eine zunächst paradoxe Entwicklung. Die Suche nach Stabilität im „digitalen Gold“ entpuppt sich als Quelle von Instabilität und neuen Verwerfungen in Politik und Finanzsystem. Sicherlich ist das ein Stück weit gewollt, Bitcoin sollte von Beginn an Staat und Banken Kontrolle entziehen. Vieles von dem, was wir jetzt sehen, scheint den Interessen jener zuwiderzulaufen, die sich eine „Bitcoin-Revolution“ erhofft haben.

Erstens spielen Kryptowährungen eine wachsende Rolle in der Politik. Seit Jahren nehmen Lobbyaktivitäten zu. Zwar haben die meisten Projekte der Szene technisch enttäuscht, der spekulative Investitionsboom hat aber reichlich Geld in die Kassen der zentralisierten Krypto-Börsen gespült. Mit den wachsenden Einnahmen macht man sich nun daran, sich politisch Gehör zu verschaffen. Viele Bitcoin-Fans begrüßen es, wenn ihr/e „pro-Krypto“ Kandidat:in das Rennen macht oder entsprechende Themen auf der Agenda nach oben rücken.

Auch wenn man sich weiterhin revolutionär gibt, finden sich auf der Liste der Firmen, die in Krypto-Lobbyarbeit investieren, jedoch viele alte Bekannte der Tech- und Finanzbranche: von Meta und Paypal bis Visa und Citigroup. Große Plattformen, deren Überwachungs- und Kontrollpraktiken ursprünglich von Bitcoin und Co. herausgefordert werden sollten, können sich zusehends mit der Welt der Kryptowährungen arrangieren. Trotz der vermeintlichen Angst vor staatlichem Machtmissbrauch konnte man sich in der Szene zuletzt selbst für eine zweite Amtszeit von Donald Trump erwärmen.

Zweitens kann sich mittlerweile selbst die Finanzindustrie, die ursprünglich im Zentrum der Kritik von Bitcoin stand, mit der Kryptowährung anfreunden. 2017 bezeichnete Larry Fink, CEO der Investmentgesellschaft BlackRock Bitcoin noch als „Geldwäsche-Index“; 2024 ist Bitcoin für ihn „digitales Gold“ und ein „legitimes Finanzinstrument“. Finks Sinneswandel steht exemplarisch für eine Branche, die nicht dauerhaft auf die Aussicht auf spekulative Gewinne mit und um Bitcoin verzichten will. Vom ursprünglichen Antagonismus bleibt dabei zusehends nicht viel übrig, stattdessen werden Bitcoins in die eigene Produktpalette aufgenommen, zuletzt mit der Etablierung einer Reihe von Bitcoin-ETFs, wodurch Krypto-Spekulation tiefer ins bestehende Finanzsystem integriert wird.

Das Muster wiederholt sich innerhalb der vergleichsweise jungen Krypto-Szene. Schon früh haben verschiedene Personen oder Gruppen alternative Kryptowährungen aufgesetzt, die Bitcoin nach ihren Vorstellungen ergänzen oder ersetzen sollten. Die Website CoinMarketCap zählt heute fast 10.000 weitere Kryptowährungen. Hier kommen die „diskursiven Praktiken“ um Bitcoin so richtig zur Geltung. Viele Ableger lösen nicht dasselbe Knappheitsversprechen ein, sind stark zentralisiert und bedienen keinen nennenswerten Zweck, dennoch hat sich der Sprech von „Krypto-Assets“ oder „Kryptowerten“ festgesetzt. Das diffuse Gefühl von Wertigkeit und Beständigkeit hat einen Wildwuchs zumeist nutzloser Spekulationsobjekte befeuert. Besonders auffällig waren in den letzten Jahren unsinnige Exzesse um NFTs und dubiosen „Stablecoins“ wie Tether mit Sitz auf den British Virgin Islands.

Einzelne Investor:innen mögen vom Bitcoinkauf finanziell profitieren oder nicht, das ist von dieser Diskussion unberührt. Auf gesellschaftlicher Ebene manifestieren sich aktuell aber vor allem die Risiken dieser Entwicklung, von Krypto-Lobbyismus bis zur unvorsichtigen Integration ins bestehende Finanzsystem; von Spekulationsblasen bis zu fraglichen Stablecoins; die versprochenen Chancen bleibt man uns dabei noch schuldig.

Quellen:

Graeber, David (2014): Schulden: Die ersten 5000 Jahre. München: Goldmann.

Maurer, Bill; Nelms, Taylor C.; Swartz, Lana (2013): „When perhaps the real problem is money itself!”: the practical materiality of Bitcoin. Social Semiotics, 23(2), 261-277.

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