Warum der digitale Euro mehr ist als ein Zahlungsmittel
Ein Beitrag von Carola Westermeier & David Hengsbach
06. Juli 2026
Am 23. Juni 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung oder ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Einführung des digitalen Euro gestimmt und damit den Weg für den Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission freigemacht. Damit rücken die folgenden Fragen ins Zentrum der europäischen Politik: Was soll der digitale Euro sein – ein öffentliches Gut, oder ein Zahlungsmittel, das die Geschäftsmodelle privater Banken schützt? Und wer kontrolliert das neue digitale Geld?
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Private versus öffentliche Infrastrukturen
Was ist eigentlich digitales Geld? Im Alltag wirkt diese Frage abstrus. Wir zahlen längst mit Karten, Smartphones oder Onlinediensten. Diese Selbstverständlichkeit verdeckt eine zentrale Verschiebung: Digitale Zahlungsinfrastrukturen und nichtbares Geld werden fast vollständig von privaten Akteuren angeboten.
Wer bezahlt, nutzt die Systeme globaler Konzerne und hinterlässt Daten, die kommerziell verwertet werden. Der Wert des Geldes wird von privaten Akteuren gewährleistet, nicht von der Zentralbank. Was aus individueller Perspektive eine Entscheidung zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleistern ist, hat breitere Implikationen. Digitales Bezahlen ist kein neutraler technischer Vorgang, sondern Teil einer marktförmig organisierten Infrastruktur.
Lange Zeit war dies auch von den Zentralbanken gewollt. Bei der EZB führten mehrere Entwicklungen zum Umdenken. Der markanteste Katalysator war vor einigen Jahren Facebooks Ankündigung eines eigenen Stablecoins. Dies nährte die Sorge, dass ein privater „Global Player“ eine vollständig private Währung verbreitet. Das Projekt wurde damals insbesondere in den USA gestoppt.
Die heutige US-Administration aber fördert Stablecoins, um die Hegemonie des Dollars zu stärken. Sie nutzt die technologische Dominanz von US-Firmen und des Dollars für politische Ziele und will diese Dominanz ausweiten. Global agierende Firmen wie Visa, Mastercard und Paypal sind für Washington keine neutralen Marktakteure, sondern Zugriffspunkte auf ausländische Daten-, Geld- und Warenströme. Die Grenzen zwischen politischer und ökonomischer Sphäre verschwimmen, und weder US-Tech- noch Finanzunternehmen leisten Gegenwehr. Das musste zuletzt der Internationale Strafgerichtshof erfahren, als die Firmen Sanktionsbeschlüsse aus dem Weißen Haus umsetzten, die Richterinnen und Richter aus Zahlungsnetzwerken und ihren E-Mail-Konten ausschlossen.
Der digitale Euro als „öffentliches Gut“
Wenn die Europäische Zentralbank den digitalen Euro als „öffentliches Gut“ bezeichnet, knüpft sie bewusst an das Bargeld an – das wichtigste Produkt der Zentralbanken: ein Zahlungsmittel, das allen offensteht, staatlich garantiert ist und dessen Verbreitung nicht auf Gewinnerzielung beruht. Doch digitales Geld existiert nicht ohne technische Systeme, Regeln und Schnittstellen. Bisher wurden diese fast ausschließlich von privaten Akteuren gestaltet. Wenn das Bargeld aus dem Alltag verschwindet, verschwindet auch der Anspruch, dass Geld als Geldsystem, nicht als Konsumgut, als öffentliches Gut und Infrastruktur zur Verfügung steht.
Die EZB hat sich aber für ein „hybrides Modell“ entschieden. Banken und Zahlungsdienstleister führen den Kundenkontakt fort, die Zentralbank stellt den Kern der Infrastruktur bereit. Die Konstruktion ist politisch brisant. Kann digitales Geld überhaupt als öffentliches Gut funktionieren, wenn zentrale Teile seiner Infrastruktur marktförmig organisiert sind?
Banken und Zahlungsdienstleister gestalten Design, Nutzerführung und technische Standards mit. Es werden Kompromisse zugunsten der Banken gemacht, etwa in Form eines Haltelimits. Dieses begrenzt, wie viel digitales Zentralbankgeld Nutzer halten dürfen, und folgt der Logik des bestehenden Bankensystems. Geschäftsbanken halten für ihre Kreditvergabe Kundeneinlagen als Sicherheit vor; würden größere Geldbeträge umgeschichtet, fehlte diese Finanzierungsbasis. Das Haltelimit soll dies verhindern und den digitalen Euro auf seine Funktion als Zahlungsmittel beschränken sowie seine Nutzbarkeit als Wertaufbewahrungsinstrument einschränken.
Auch sollen keine Guthabenzinsen gezahlt werden. Damit wird öffentliches digitales Geld so gestaltet, dass es die Geschäftsmodelle privater Banken schützt. Gerade in Krisenzeiten wären aber viele Bürgerinnen und Bürger dankbar, wenn sie unbegrenzt sicheres Zentralbankgeld halten könnten. Im digitalen Euro sind also finanzwirtschaftliche Stabilitätslogiken in die Architektur eines vermeintlich öffentlichen Gutes eingeschrieben.
Wer gestaltet den digitalen Euro (mit)?
Diese Frage ist Teil des politischen Prozesses, der die Entwicklung des digitalen Euros begleitet. Derzeit werden in Brüssel anhand des digitalen Euros nicht nur Fragen europäischer Souveränität diskutiert, es wird vor allem aus dem Bankensektor stark lobbyiert. Insbesondere deutsche und französische Banken verlangen dessen Fokussierung auf private Innovationspotentiale. Hier zeigt sich, wie gesellschaftliche und marktorientierte Interessen und Prinzipien in der Ausgestaltung konkurrieren. Soll der digitale Euro ein möglichst inklusives, kostengünstiges und umfassendes Geldsystem der EZB sein, oder sollen potentielle Innovationen des Bankensektors priorisiert werden?
Ob der digitale Euro tatsächlich zum öffentlichen Gut wird, entscheidet sich nicht allein an technischen Details. Es entscheidet sich daran, ob Europa bereit ist, auch digitales Geld als gesellschaftliche Infrastruktur zu begreifen und zu gestalten. Es geht um nichts weniger als die Frage, was Geld in Zukunft sein wird und wer es kontrolliert.
Big-Tech-Stablecoins: Warum das Geld der Giganten unsere Souveränität bedroht
Ein Beitrag von Carolina Melches & Laura Gaißmaier
24. Juni 2026
Big-Tech-Konzerne wie Amazon oder Meta wollen eigene Stablecoins herausgeben. Damit gehen erhebliche Risiken für den Wettbewerb, die finanzielle Stabilität und für die monetäre Souveränität der EU einher. Die EU kann jedoch dagegen vorgehen: Mit einem Verbot von Big-Tech-Stablecoins und der Einführung des digitalen Euros kann die EU die Risiken eindämmen.
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Mit der Rückkehr von Donald Trump ins Weiße Haus erfährt ein totgeglaubter Traum der Silicon-Valley-Oligarchen eine riskante Wiedergeburt: ihr eigenes privates Geld in Form von Stablecoins. Dank des neuen US-Stablecoin-Regelwerks GENIUS Act könnten Big-Tech-Unternehmen wie Amazon oder Meta (Mutterkonzern von Facebook) ihre Plattformen zukünftig rechtssicher mit eigenem digitalem Geld verzahnen. Ein Vorhaben, das vor wenigen Jahren noch als regulatorisches Tabu galt.
Doch die schiere Reichweite und potenzielle Größe der Big-Tech-Ökosysteme macht eigene Stablecoins von Tag eins an gefährlich und erschwert jede demokratische Kontrolle. Für die EU sind Big-Tech-Stablecoins ein erhebliches Risiko: Von geschlossenen Ökosystemen, die den Wettbewerb bedrohen, bis hin zur Schwächung der EZB-Geldpolitik.
Stablecoins: Das steckt dahinter
Derzeit existiert ein regelrechter Stablecoin-Hype. Es handelt sich dabei um digitale Vermögenswerte auf einer Blockchain, die versuchen, die Eigenschaften von Geld nachzubilden, indem sie ihren Wert meist 1:1 an eine staatliche Währung wie den Euro oder Dollar koppeln. Sie unterscheiden sich fundamental von volatilen Kryptowerten wie dem Bitcoin, da sie durch eine Reserve aus hochliquiden Werten (z. B. Staatsanleihen) zu 100 Prozent besichert sein sollen. Das Versprechen: Jeder Stablecoin kann jederzeit zum Nennwert zurückgetauscht werden.
Der Einfluss von Stablecoins übersteigt die vergleichsweise kleine Marktgröße bei Weitem.1DefiLlama: Stablecoins by Market Cap, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026. Obwohl sie nach Marktkapitalisierung nur rund 13 Prozent des Kryptosektors ausmachen, überstieg das Transfervolumen im Jahr 2025 die Volumina von Visa und Mastercard zusammen.2Boaz Sobrado, 05.03.2026: Stablecoin Volume Just Crossed $33 Trillion. Now What? In: Forbes, zuletzt aufgerufen am 20.04.2026. Zu den wichtigsten Anwendungsbereichen von Stablecoins zählen die Liquidität im Kryptosektor selbst, grenzüberschreitende Rücküberweisungen von Migrant:innen (sogenannte Remittances),3Marion Laboure & Camilla Siazon, 2025: STABLECOINS: How the GENIUS Act Strengthens US Geopolitical Dominance, Deutsche Bank Research Institute, zuletzt abgerufen am 09.04.2026. aber auch illegale Geschäfte wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.4Chainalysis, 2026: Crypto Crime Reaches Record High in 2025 as Nation-State Sanctions Evasion Moves On-Chain at Scale, zuletzt aufgerufen am 20.04.2026.
Stablecoins: Privates Geld
Um die Tragweite dieser Entwicklung zu verstehen, muss man Stablecoins in unser bestehendes Geldsystem einordnen. Wir unterscheiden grundsätzlich drei Formen von Geld:
Öffentliches Geld: Dies ist Zentralbankgeld, wie unser Bargeld. Es ist zu 100 Prozent sicher, da eine Zentralbank nicht bankrottgehen kann.
Geschäftsbankengeld (Giralgeld): Das Geld auf unseren Girokonten ist privates Geld der Geschäftsbanken, jedoch eng an die Zentralbank angebunden, streng reguliert und durch die staatliche Einlagensicherung geschützt.
Rein privates Geld: Hierzu gehören Gutscheine, Prepaidkarten und Stablecoins. Sie sind Verbindlichkeiten privater Anbieter ohne Anbindung an die Zentralbank und ohne staatliche Absicherung. Geht der Herausgeber pleite, ist das Geld in der Regel verloren.
Damit jede Art von Geld ein gutes Tauschmittel ist, muss es einen stabilen Wert haben, sicher und universell akzeptiert sein. Bei Stablecoins sollen die Wertstabilität und Sicherheit allein durch die Vollbesicherung und das wirtschaftliche Vertrauen in das Unternehmen entstehen.
Bei der universellen Akzeptanz liegen Stablecoins weit zurück, bzw. verzeichnen vergleichsweise wenige Nutzer:innen. Der derzeit größte Stablecoin der Welt USDT besitzt einen Marktanteil von mehr als 60 Prozent des Stablecoin-Sektors und gerade mal ein Siebtel der Nutzerbasis des Big-Tech-Konzerns Meta.5DefiLlama: Stablecoins, zuletzt aufgerufen am 20.04.2026; Tether Limited, 2026: USD₮ Q4 2025 Market Report, zuletzt aufgerufen am 21.04.2026; Meta Platforms, 2026: Meta Earnings Report, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026. Der Zugang zu ebendiesen Ökosystemen der Big-Tech-Konzerne mit Milliarden Nutzer:innen könnte die Akzeptanz aber entschieden vorantreiben und Stablecoins wie Big-Tech-Plattformen massiven Aufwind verleihen.
Der Ökosystemvorteil der Big-Tech-Plattformen
Warum sind gerade Amazon, Meta oder Apple so prädestiniert für die Herausgabe von privatem Geld? Ihr Erfolg beruht auf dem Ökosystem-Vorteil. Denn digitale Plattformen nutzen, genau wie Stablecoins, Netzwerkeffekte: Je mehr Nutzer:innen eine Plattform hat, desto attraktiver wird sie. Dieser Kreislauf generiert massenhaft Daten, die wiederum zur Optimierung der Plattform genutzt werden.
Big-Tech-Konzerne streben nach dem perfekten, geschlossenen Ökosystem. Sobald ein solcher Gigant eine kritische Masse erreicht, wird die Plattform zum Markt selbst. Schon heute erreichen Konzerne wie Meta mit ihren Diensten in der EU bereits weit mehr als die Hälfte der gesamten EU-Bevölkerung. Um die Nutzer:innen noch enger zu binden, setzen sie auf sogenannte „Ecosystem Binders“.
Ein eigener Stablecoin wäre das ultimative Bindeglied, das unterschiedliche Angebote wie Social Media, E-Commerce und Streaming nahtlos miteinander verweben könnte.
Big Tech trifft auf Stablecoins: Ein strategisches Instrument
Für die Plattform-Konzerne sind Stablecoins aus mehreren Gründen hochattraktiv:
Kosteneinsparung: Durch die Umgehung traditioneller Banken und Kreditkartennetzwerke entfallen Transaktionsgebühren für Händler:innen von bis zu 3 Prozent.6Yuquan Li et al., 2026: SoK: Stablecoins in Retail Payments, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026.
Zinseinnahmen: Stablecoins selbst sind unverzinst. Die Reserven (z. B. Staatsanleihen) werfen jedoch Zinsen ab. Bei reinen Stablecoin-Anbietern wie Circle stellen die Zinseinnahmen aus der Reserve die Haupteinnahmequelle dar.7Ezechiel Copic, 2025: How new regulations could potentially impact the future of stablecoins, Visa Economic Empowerment Institute, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026.
Datenmacht: Zahlungsdaten sind die wertvollsten Verhaltensdaten überhaupt, sie erlauben tiefe Einblicke in die Privatsphäre und die Kreditwürdigkeit der Nutzer:innen.
Die entscheidende Wirkung der Stablecoins entfaltet sich jedoch im Effekt auf ihr Ökosystem. Ein hauseigener Stablecoin könnte direkt für E-Commerce, Social-Media-Zahlungen oder Werbebuchungen eingebaut werden. Die Zahlungsabwicklung wird vereinfacht und die Nutzer:innen an die Plattform gebunden. Wer den Coin nutzt, bleibt im Ökosystem.
Big-Tech-Ökosysteme profitieren also enorm von eigenen Stablecoins und Stablecoins von einem bestehenden Ökosystem.
Ein blinder Fleck unserer Krypto-Regeln
2023 verabschiedete die EU die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung). Darin enthalten sind Auflagen zu Eigenkapital, Liquiditätsmanagement, Reserven und Stresstests. Für sogenannte signifikante Stablecoins, die sich durch eine bestimmte Anzahl an Nutzer:innen, einen gewissen Grad der Vernetzung oder andere Kriterien auszeichnen, gelten zusätzliche Pflichten.8MiCA-Verordnung, Art. 43 und 45. Diese klassischen Finanzaufsichtsthemen sind sehr wichtig zu adressieren.9Finance Watch, 2021: One born every minute: Striking the balance between promoting innovation and protecting citizens, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026; sowie MiCA-Verordnung, Erwägungsgrund 6.
Doch die Verordnung übersieht den eigentlichen Wachstumsmotor von Big-Tech-Stablecoins, nämlich ihre Ökosysteme. Sie reguliert das Produkt Stablecoin, adressiert aber kaum das Ökosystem, in dem es sich bewegt. Die massiven Wettbewerbsvorteile durch bestehende Nutzerbasen in Milliardenhöhe, Quersubventionierungen aus großen Kapitalreserven und die Nutzung bestehender technologischer Infrastruktur und Kapazitäten werden von den aktuellen Regeln nur unzureichend erfasst.
Diese Lücke muss zügig geschlossen werden. Denn schon heute erfüllen Amazon und Alphabet (Google) die Vorgaben für eigene Stablecoins in der EU; das chinesische Big-Tech-Unternehmen Alipay erhielt sogar kürzlich eine MiCA-Zulassung zur Ausgabe von Stablecoins in der EU.10Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxembourg, eDesk, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026; Kangkan Halder, 17.09.2025: CSSF grants Alipay EMT licence, paving way for euro stablecoin, in: Paperjam, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026. Die resultierenden Risiken für die EU sind groß.
Ein erhebliches Risiko für fairen Wettbewerb, …
Durch ihre schiere Reichweite könnten Big-Tech-Konzerne wie Meta von heute auf morgen die Hälfte der EU-Bevölkerung erreichen, ohne neue Kund:innen werben zu müssen.11Carolina Melches & Laura Gaißmaier, 2026: Too Big to (Stable)Coin: Warum Big Tech-Währungen Europas monetäre Souveränität gefährden, Finanzwende Recherche, Berlin, S. 17. Für Nutzer:innen ist ein Stablecoin, der bevorzugt im eigenen Ökosystem funktioniert, ein weiteres Lock-in-Instrument. Auch für Wettbewerber schirmt ein eigener Stablecoin das Ökosystem nach außen ab und kann den Wettbewerb erschweren.
… finanzielle Stabilität, …
Durch die Größe und Marktdominanz der Tech-Giganten können ihre Stablecoins sehr schnell eine kritische Größe erreichen und sie selbst zu systemisch relevanten Finanzakteuren werden. Der Stablecoin-Emittent Tether hat beispielsweise nur etwa ein Siebtel der Nutzerbasis von Meta und ist bereits einer der 20 größten ausländischen Inhaber von US-Staatsanleihen.12Tether Limited, 2026: USD₮ Q4 2025 Market Report, zuletzt aufgerufen am 21.04.2026. Sollte es zu einem Vertrauensverlust kommen und Millionen Nutzer:innen gleichzeitig ihr Geld zurückfordern (ein sogenannter „Run“), müssten die Konzerne ihre Reserven panikartig verkaufen. Dies könnte die globalen Finanzmärkte destabilisieren und Zentralbanken zwingen, als „Krisenfeuerwehr“ einzuspringen, ein „Too-Big-To-Fail“-Szenario für Tech-Giganten.
… Europas monetäre Souveränität…
Die privaten Digitalwährungen der Big-Tech-Konzerne könnten auch die monetäre Souveränität Europas gefährden und den staatlichen Handlungsspielraum einschränken. Große Stablecoin-Reserven könnten die Funktionsweise der Geldmärkte und damit sowohl Geldpolitik selbst als auch ihre Effektivität beeinträchtigen.13Rashad Ahmed & Iñaki Aldasoro, 2025: Stablecoins and safe asset prices, BIS Working Papers No 1270, zuletzt aufgerufen am 21.04.2026. Zudem droht eine Dollarisierung, falls EU-Bürger:innen massenhaft US-Dollar-referenzierte Stablecoins halten, was die EZB zur Anpassung ihrer Geldpolitik an die US-Politik zwingen könnte.14Jens van ‘t Klooster, Edoardo D. Martino & Eric Monnet, 2025, Cryptomercantilism vs. Monetary Sovereignty, Economic Governance and EMU Scrutiny Unit, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026.
… und regulatorischen Schutz
Zusätzlich droht Gefahr durch regulatorische Fragmentierung. Geopolitischer Druck und die internationalen Geschäftsmodelle der Stablecoins könnten die EU dazu drängen, andere Regelwerke wie den GENIUS Act als äquivalent anzuerkennen, obwohl dieser beispielsweise kein strenges Signifikanz-Regime für große Stablecoins vorsieht. Europäische Schutzstandards könnten so unterlaufen werden.
Die EU ist im Zugzwang
Grundsätzlich kann die EZB bereits heute auf Basis der MiCA-Verordnung ein Fall-zu-Fall-Verbot für systemgefährdende Stablecoins erwirken.15MiCA-Verordnung, Art. 20 Abs. 5. In der Praxis ist dies jedoch schwierig: Die EZB hat lediglich 20 Tage Zeit für eine fundierte Risikoanalyse, und der politische Druck aus den USA, etwa durch Drohungen mit Strafzöllen bei Vorgehen gegen die US-Digitalkonzerne, könnte die Durchsetzung eines individuellen Verbots massiv erschweren.
Daher sollte die EU ein kategorisches (ex-ante) Verbot von Big-Tech-Stablecoins erwägen. Eine bloße operative Trennung der Finanzsparte, wie sie bei anderen Finanzangeboten der Big-Tech-Konzerne gefordert wird, reicht nicht aus, um die Risiken zu neutralisieren.16Carolina Melches & Michael Peters, 2025: Die Finanzdienste von Apple, Google und Co.: ein gefährlich guter Deal, Finanzwende Recherche, Berlin. Dieses könnte über eine Souveränitätsklausel in der Verordnung zum digitalen Euro zum Schutz der monetären Souveränität verankert werden. Unternehmen mit „Gatekeeper-Status“ (nach dem Digital Markets Act) könnten gezielt als monetäre Risikoakteure deklariert werden, deren private Währungen den Euro-Währungsraum fragmentieren würden.17Carolina Melches & Laura Gaißmaier, 2026: Too Big to (Stable)Coin: Warum Big Tech-Währungen Europas monetäre Souveränität gefährden, Finanzwende Recherche, Berlin.
Der digitale Euro als Wettbewerbsförderung
Ein wichtiger Teil der Lösung ist der digitale Euro. Als digitales Bargeld der Zentralbank bietet er eine sichere, staatliche Alternative. Sein entscheidender Vorteil gegenüber privaten Stablecoins wäre der Annahme- und Angebotszwang als gesetzliches Zahlungsmittel. Dies wäre die Garantie, dass auf jeder Plattform – egal wie geschlossen sie sein möchte – immer auch eine staatliche Alternative akzeptiert werden muss. So könnten Ökosysteme nachhaltig offengehalten werden.
Auch im Hinblick auf das Risiko einer Dollarisierung könnte der digitale Euro die Rolle des Euros im digitalen Zeitalter stärken.
Zeit, zu handeln
Big Tech sind heute schon eine Gefahr für unsere Demokratien und den fairen Wettbewerb. Noch befinden sich Pläne für Stablecoins der Big-Tech-Konzerne in einem sehr frühen Stadium. Das gibt der EU die Möglichkeit, proaktiv und vorbeugend zu handeln, etwa durch die Einführung eines ex-ante Verbots. Denn das Gefährliche an Big-Tech-Stablecoins ist nicht, dass sie in der Bedeutungslosigkeit verschwinden. Viel eher würden sie durch den explosiven Mix aus bestehendem Ökosystem und netzwerkgetriebenem Stablecoin wahrscheinlich so gut angenommen werden, dass wir irgendwann nicht mehr um sie herumkommen. Ein politisches Vorgehen, wie auch in anderen Geschäftsfeldern der Tech-Giganten, wird dann extrem schwer.
Marion Laboure & Camilla Siazon, 2025: STABLECOINS: How the GENIUS Act Strengthens US Geopolitical Dominance, Deutsche Bank Research Institute, zuletzt abgerufen am 09.04.2026. ↩︎
4
Chainalysis, 2026: Crypto Crime Reaches Record High in 2025 as Nation-State Sanctions Evasion Moves On-Chain at Scale, zuletzt aufgerufen am 20.04.2026. ↩︎
Ezechiel Copic, 2025: How new regulations could potentially impact the future of stablecoins, Visa Economic Empowerment Institute, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026. ↩︎
Finance Watch, 2021: One born every minute: Striking the balance between promoting innovation and protecting citizens, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026; sowie MiCA-Verordnung, Erwägungsgrund 6. ↩︎
Carolina Melches & Laura Gaißmaier, 2026: Too Big to (Stable)Coin: Warum Big Tech-Währungen Europas monetäre Souveränität gefährden, Finanzwende Recherche, Berlin, S. 17. ↩︎
Rashad Ahmed & Iñaki Aldasoro, 2025: Stablecoins and safe asset prices, BIS Working Papers No 1270, zuletzt aufgerufen am 21.04.2026. ↩︎
14
Jens van ‘t Klooster, Edoardo D. Martino & Eric Monnet, 2025, Cryptomercantilism vs. Monetary Sovereignty, Economic Governance and EMU Scrutiny Unit, zuletzt aufgerufen am 09.04.2026. ↩︎
Carolina Melches & Michael Peters, 2025: Die Finanzdienste von Apple, Google und Co.: ein gefährlich guter Deal, Finanzwende Recherche, Berlin. ↩︎
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Carolina Melches & Laura Gaißmaier, 2026: Too Big to (Stable)Coin: Warum Big Tech-Währungen Europas monetäre Souveränität gefährden, Finanzwende Recherche, Berlin. ↩︎
Der Preis des Bezahlens: Wie Visa, Mastercard und Co. Europas Zahlungsverkehr prägen – und was sich mit dem digitalen Euro ändern kann
Ein Beitrag von Vincent Lindner & Denise Rößler
13. Mai 2026
Kartenzahlungen fühlen sich schnell, bequem und kostenlos an. Doch dieser Eindruck täuscht: Hinter einem Bezahlvorgang steckt ein komplexes und für Verbraucher:innen undurchsichtiges System aus Gebühren, die von Unternehmen auf alle Kund:innen umgelegt werden – unabhängig davon, wie sie tatsächlich bezahlen. Der digitale Euro bietet Abhilfe.
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Die Zahlungslandschaft: Gleiche Preise, unterschiedliche Kosten
Für Privatpersonen lässt sich der Zahlungsverkehr heute in drei zentrale Bereiche unterteilen: Zahlungen an einem physischen Verkaufsort, Online-Zahlungen und Zahlungen zwischen Privatpersonen. In allen drei Bereichen zeigt sich ein klarer Trend hin zu digitalen Lösungen. Am Verkaufsort kann sowohl digital als auch bar gezahlt werden. Bargeld ist in Deutschland weiterhin verbreitet, allerdings geht seine Nutzung zurück, während Kartenzahlungen und mobile Wallets, wie Apple oder GooglePay, an Bedeutung gewinnen. Möchte man nur schnell Geld an eine Privatperson senden, haben sich Dienste sogenannter Zahlungsanbieter, wie PayPal, etabliert. Besonders dynamisch ist die Entwicklung im Online-Handel: Hier ist das Transaktionsvolumen mit Karten, Überweisungen und Internet-Bezahlverfahren in den letzten Jahren stark gestiegen. Mit Zahlungsanbietern, wie PayPal und Klarna, sind neue Akteure hinzugekommen. Doch während der Endpreis für Kund:innen immer gleich bleibt, unterscheiden sich die Kosten verschiedener Zahlungsmittel teilweise erheblich.
Grundsätzlich gilt: Für jede Zahlungsart, fallen bei Händler:innen Kosten an, die sogenannten Transaktionskosten. Kreditkartenzahlungen kosten in Deutschland im Durchschnitt 1,33% des Zahlungsbetrages, während Debitkarten deutlich günstiger sind (ca. 0,36%). Abbildung 1 zeigt eine vereinfachte Übersicht über die Transaktionskosten verschiedener Zahlungsmittel in Deutschland, basierend auf einer Analyse des Sachverständigenrats aus dem Jahr 2024. Dabei sind die Gebühren nicht transparent einsehbar. Die Darstellung beruht daher teilweise auf Schätzungen und Mittelwerten; die Bundesbank kommt zu geringfügig anderen Ergebnissen.
Abbildung 1: Transaktionskosten bei digitalen Bezahlvorgängen
Die Girokarte stellt ein in Deutschland weitverbreitetes Debitkartensystem für Zahlungen an einem physischen Verkaufsort dar, das niedrige Transaktionskosten aufweist. Online-Zahlungen sind jedoch nicht möglich. Im Rahmen einer Girokarten-Transaktion fällt ein Autorisierungsentgelt von bis zu 0,2% des Umsatzes an, das dem kartenausgebenden Institut zufließt. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für Netzbetreiber in Höhe von etwa 0,05%. Insgesamt bewegen sich die Gebühren somit im Durchschnitt bei rund 0,24% des jeweiligen Zahlungsbetrags.
Die unsichtbare Infrastruktur hinter jeder Zahlung
Bei anderen Debit- oder Kreditkarten unterscheidet man drei Arten von Kosten: das Interbankenentgelt, die Gebühr für das Kartensystem und die Gesamtgebühr (siehe Abbildung 2). Das Interbankenentgelt wird von der Händlerbank an die Kundenbank gezahlt und ist in der EU auf maximal 0,3% für Kredit- und 0,2% für Debitkarten beschränkt. Internationale Kreditkarten und Geschäftskarten sind von dieser Regelung ausgenommen, weshalb deren durchschnittliches Interbankenentgelt in Deutschland bei ca. 0,36% liegt. Außerdem zahlen sowohl die Händlerbank als auch die Kundenbank eine Gebühr an das Kartennetzwerk; in Deutschland liegt diese in der Regel bei ca. 0,1% des Umsatzes. Schließlich erhebt die Händlerbank gegenüber den Händler:innen eine Gesamtgebühr, in der verschiedene Kostenbestandteile gebündelt sind. Die Gesamtgebühr umfasst also das Interbankenentgelt, die Gebühren für die Nutzung des Kartensystems und zusätzlich eine durchschnittlich 0,06% hohe Gebühr der Händlerbank.
Abbildung 2: Aufschlüsselung der Gebühren bei Kartenzahlungen
Im Online-Handel ist es möglich, über SEPA-Überweisungen zu zahlen, die kaum Transaktionskosten beinhalten. Dies liegt daran, dass SEPA-Zahlungen über eine standardisierte, weitgehend öffentlich organisierte Zahlungsinfrastruktur zwischen Banken im europäischen Raum abgewickelt werden und keine zusätzlichen Akteure involviert sind. Schließlich gibt es für den Onlinehandel die Möglichkeit, die Zahlung über Zahlungsanbieter abzuwickeln. Diese Anbieter übernehmen die vollständige Abwicklung des Zahlungsprozesses und ermöglichen verschiedene Zahlungsarten, darunter Lastschriften, Überweisungen sowie Kredit- und Debitkartenzahlungen, Transaktionen über Guthaben und Kredite sowie Ratenzahlungen („Buy-Now-Pay-Later“).
So setzte sich der Standardtarif von PayPal 2025 beispielsweise aus einer festen Gebühr von 0,35 Euro je Transaktion und einem prozentualen Anteil von 2,49% des Zahlungsbetrags zusammen. Allerdings ist die tatsächliche Gebührenhöhe stark von verschiedenen Faktoren abhängig, etwa der Art der Transaktion, dem Zahlungsinstrument oder dem geografischen Kontext. Zusätzliche Aufschläge können bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder Währungsumrechnungen anfallen. Zudem weichen die tatsächlich gezahlten Gebühren häufig von den ausgewiesenen Standardkonditionen ab, etwa aufgrund individueller Vereinbarungen. Somit ist die Gebührenstruktur von PayPal vergleichsweise komplex und aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und Differenzierungen nicht durch einen einheitlichen Satz abzubilden.
Zahlungsanbieter erzielen hohe Renditen durch marktbeherrschende Positionen
Zahlungsmärkte sind gekennzeichnet durch Netzwerkeffekte. Eine Zahlungsmethode ist nur dann attraktiv, wenn sie von vielen genutzt wird: Kund:innen wollen überall bezahlen können und Händler:innen akzeptieren vor allem verbreitete Verfahren. Daraus folgt: Je größer ein Anbieter ist, desto attraktiver wird er für Andere. Diese Dynamik führt dazu, dass sich wenige große Anbieter durchsetzen und den Markt dominieren – man spricht von einem Oligopol. Für neue Anbieter ist es besonders schwierig einzutreten, weil sie erst gleichzeitig viele Händler:innen und Kund:innen gewinnen müssten. Die etablierten Unternehmen profitieren dagegen von ihrer Größe und können ihre starke Marktposition langfristig sichern.
Wie stark diese Marktstellung ist, zeigt sich an den Gewinnen der dominierenden Anbieter: Zahlungsdienstleister erzielen deutlich höhere Renditen als klassische Banken. So lagen die durchschnittlichen Kapitalrenditen zwischen 2000 und 2022 in den USA bei etwa 4,3% und im Euroraum bei rund 2,3%, während Banken nur 0,9% bzw. 0,2% erreichten.
Doch wer zahlt das am Ende?
Für Kund:innen sind die Unterschiede der Zahlungsmethoden und verschiedenen Gebührenmodelle in der Regel undurchsichtig. Die Kosten werden zunächst von den Händler:innenn getragen und anschließend über den Preis an sie weitergegeben. Da diese Gebühren für Kund:innen meist nicht direkt sichtbar sind, beeinflussen sie die Wahl des Zahlungsmittels nur begrenzt.
Dadurch entsteht ein fragwürdiger Effekt: Eine Quersubventionierung von günstigen zu teuren Zahlungsarten. Kund:innen, die günstige Zahlungsmittel wie die Girokarte nutzen, tragen indirekt die höheren Kosten teurer Verfahren mit, etwa von Kreditkarten, weil diese in die allgemeinen Verkaufspreise einfließen.
Die Frage, wie eine Transaktion abgewickelt wird, ist somit weder neutral noch rein technischer Natur. Sie legt fest, wie hoch der tatsächliche Umsatz von Händler:innen ist, hat mittelbar Wirkung auf die Preisgestaltung und begünstigt oligopolistische Marktstrukturen, in denen beherrschende Marktakteure Überrenditen erzielen.
Wie hilft der digitale Euro?
Der digitale Euro setzt hier an, indem er Zahlungsinfrastrukturen günstiger macht und diese als öffentliche Infrastruktur statt als privates Oligopol bereitstellt. Im Gegensatz zu Deutschland verfügen viele europäische Länder über kein eigenes nationales Zahlsystem wie Giropay, sondern sind vollständig von privaten, meist außereuropäischen, Anbietern abhängig. Zusätzlich zu den hohen Kosten dieser Anbieter haben sie also erhebliche strategische Verwundbarkeiten in einer zunehmend fragmentierten und geopolitisch vermachteten Welt. Der digitale Euro als öffentlich bereitgestellte Zahlungsinfrastruktur könnte bei Zahlungen vor Ort und im Online-Handel eine ähnliche Rolle einnehmen wie SEPA für Überweisungen. Banken und Zahlungsanbieter könnten die Infrastruktur nutzen, um Transaktionen abzuwickeln und darauf basierende, kundenfreundliche Zahlungsdienste im Wettbewerb anzubieten.
Damit ist der digitale Euro auch einer privaten Lösung wie Wero vorzuziehen. Wero ist ein digitales Bezahlsystem, das aus einem Zusammenschluss europäischer Banken und Zahlungsdienstleister hervorgegangen ist. Wero verspricht, bestehende Konto-zu-Konto-Systeme über einen interoperablen Knotenpunkt zu vernetzen, sodass Transaktionen zwischen den Ländern ermöglicht werden. In Zukunft soll es bei Online-Zahlungen sowie beim Einkauf vor Ort flächendeckend zur Verfügung stehen und so den etablierten Marktakteuren Visa, Mastercard und PayPal Konkurrenz machen. So sehr das zu begrüßen ist, fällt diese neue privatwirtschaftliche Lösung jedoch in drei Aspekten hinter eine öffentlich bereitgestellte Lösung zurück.
Erstens bietet der digitale Euro rechtliche Sicherheit. Der europäische Gesetzgeber kann Händler:innen ab einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Umsatzes zur Akzeptanz des digitalen Euros verpflichten und zudem dafür sorgen, dass alle Bürger:innen Zugriff haben – unabhängig davon, ob ihre Bank die Zahlungsmethode unterstützt oder nicht. Zweitens birgt Wero die Gefahr neuer oligopolistischer Konkurrenz mit hohen Renditen, Hürden für neue Markteintritte und geringer Innovationskraft. Und drittens, kann eine privatwirtschaftliche Lösung niemals die Dimension geostrategischer Souveränität erfüllen, die mit dem digitalen Euro einhergeht.
Fazit
Was für viele im Alltag wie ein kostenloser und reibungsloser Bezahlvorgang wirkt, kann in Wahrheit mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese Kosten bleiben jedoch weitgehend unsichtbar und führen dazu, dass teure Zahlungsarten durch günstigere mitfinanziert werden. Der Preis des digitalen Bezahlens ist damit nicht nur hoch, sondern auch intransparent und ungleich verteilt.
Mehr Transparenz über Gebührenstrukturen könnte dazu beitragen, dass Verbraucher:innen informiertere Entscheidungen treffen und zu einem fairen Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern führen. Andernfalls wird sich an bestehenden Marktstrukturen wenig ändern und marktbeherrschende Zahlungsanbieter können aufgrund starker Netzwerkeffekte weiter hohe Renditen erzielen.
Der digitale Euro bietet hier einen Ansatzpunkt: Als öffentlich bereitgestellte Zahlungsinfrastruktur könnte er nicht nur Kosten senken, sondern auch zu mehr Nachvollziehbarkeit beitragen. Er würde eine Grundlage schaffen, auf der Zahlungsdienste effizient, wettbewerblich und potenziell transparenter angeboten werden können – ohne die heutigen Abhängigkeiten von wenigen dominanten Anbietern. Der digitale Euro ist daher mehr als eine neue, weitere Zahlungsform: Er ist Europas Chance für eine sichere und kostengünstige digitale Zahlungsinfrastruktur.
Noch in der ersten Hälfte des Jahres 2026 wird das Europäische Parlament seine Position zum digitalen Euro festlegen. Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission werden folgen. Danach braucht es noch mehrere Jahre, um den rechtlichen Rahmen festzusetzen und die technologische Infrastruktur aufzubauen. Wenn alles nach Plan läuft, könnten Europäerinnen und Europäer den digitalen Euro 2029 nutzen.
In den letzten Jahren hat sich der digitale Euro jedoch zu einem umstrittenen Projekt entwickelt. Er wird häufig als „Lösung auf der Suche nach einem Problem” abgetan. In diesem Sinne argumentiert der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Fernando Navarrete, dass einem begrenzten, offline verfügbaren digitalen Euro Vorrang eingeräumt werden solle – nützlich im Falle von Stromausfällen, aber nicht viel mehr.
Diese Position mag politisch opportun sein, ist aber analytisch und historisch schwach. Sie übersieht die Debatte zu Geld- und Finanzreformen nach 2008 sowie die quasi-oligopolistische Struktur des Bankwesens in vielen Ländern der Eurozone. Mit anderen Worten: Sie spielt einige der strukturellen Schwächen des derzeitigen Systems herunter, die eine öffentliche digitale Alternative überhaupt erst bedenkenswert machen.
Neugewichtung von öffentlichem und privatem Geld in den Niederlanden nach 2008
In den zehn Jahren nach der Finanzkrise fanden in den Niederlanden, zusammen mit der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die intensivsten Debatten Europas über das Währungssystem und mögliche Reformen statt [Im Interesse voller Transparenz: Der Autor war von Anfang an an dieser Debatte beteiligt]. Eine zentrale Frage in den Niederlanden lautete: Wie können wir das Gleichgewicht zwischen öffentlichem und privatem Geld wiederherstellen?
Im Jahr 2015 sammelte die Stiftung Ons Geld (Unser Geld) 110.000 Unterschriften und setzte damit die strukturelle Reform des Geld- und Bankwesens auf die parlamentarische Tagesordnung. Die Bürgerinitiative war der Ansicht, dass Privatbanken bei der Geldschöpfung und im Zahlungsverkehr übermäßige Macht besitzen, und schlug drei Änderungen vor: (i) Neuausrichtung der Geldschöpfung auf öffentliche Ziele statt auf privaten Gewinn; (ii) Bereitstellung einer sicheren digitalen Form von öffentlichem Geld durch den Staat, das funktional eine Alternative zu Geschäftsbankgeld darstellt; und (iii) schrittweise Änderung des geldähnlichen Status von Bankeinlagen durch die Abschaffung staatlicher Sicherheitsgarantien. Im März 2016 debattierte das niederländische Parlament über den Vorschlag und beauftragte den Wissenschaftlichen Rat für Regierungspolitik der Niederlande (WRR) mit einer Studie über das derzeitige Währungssystem und alternative Währungsarchitekturen.
Im selben Jahr versuchte eine andere Stiftung, Full Reserve, eine private, gemeinnützige Einlagenbank zu gründen. Die Idee war einfach: Eine Einlagenbank würde Einlagen vollständig mit (öffentlichen) Zentralbankreserven absichern, würde keine Kredite vergeben und Investitionen tätigen, und somit ohne die damit verbundenen Risiken nur das Geld der Kundschaft verwahren und Zahlungen für sie abwickeln. Obwohl das Parlamenteinstimmig einen Antrag zur Änderung der Gesetzgebung verabschiedete, damit niederländische Bürgerinnen und Bürger digital bei dieser Einlagenbank würden sparen können, wurde diese Initiative von der De Nederlandsche Bank blockiert, wahrscheinlich weil sie eine Bedrohung für den Status quo des Bankwesens darstellte.
Nach dreijähriger Forschungsarbeit veröffentlichte der Wissenschaftliche Rat für Regierungspolitik der Niederlande2019 seinen Bericht „Geld en Schuld” (Money and Debt , 2021 ins Englische übersetzt). Der Rat benannte zwei Probleme: das unkontrollierte Wachstum von Schulden und Geld sowie ein Ungleichgewicht zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Währungssystem. Obwohl beides schwerwiegende Probleme, hielt der Rat zwei der von der Bürgerinitiative Ons Geld dazuvorgeschlagenen Strukturreformen, nämlich die Änderung der Geldschöpfung (i) und die Privatisierung von Bankeinlagen (iii) für zu riskant, um sie weiterzuverfolgen. Stattdessen schlug der Rat lediglich eine sichere öffentliche Alternative neben dem bestehenden privaten Bankgeld vor: entweder über eine private oder öffentliche Einlagenbank oder über digitales Zentralbankgeld. Eine solche öffentliche Option würde eine disziplinierende Wirkung auf private Banken haben: Können Bürger und Unternehmen glaubwürdig in eine öffentliche Alternative aussteigen, sind private Banken gezwungen, sich mit mehr Eigenkapital und längerfristigen Schulden zu finanzieren. Nach Ansicht des Rates würde eine solche öffentliche Alternative auch Druck auf die Banken ausüben, Sparern höhere Zinsen anzubieten.
Von Den Haag nach Frankfurt und Brüssel
2019 lehnte der damalige Finanzminister Wopke Hoekstra die Einführung einer Einlagenbank ab. Er argumentierte, Spareinlagen seien bis zu einer bestimmten Höhe bereits durch das Einlagensicherungssystem geschützt und verwies stattdessen auf digitales Zentralbankgeld. Mit diesem Schritt wurde die Debatte über eine sichere öffentliche Alternative effektiv von Den Haag nach Frankfurt und Brüssel verlagert – in den institutionellen Bereich der EZB und die EU-Gesetzgeber.
Die führende Rolle der EZB bei der Entwicklung des digitalen Euro bedeutete, dass der Prozess hauptsächlich von technischem Fachwissen und nicht von politischen Erwägungen bestimmt wurde. Die EZB stellte den digitalen Euro zunächst als digitale Bargeldoption vor, deren übergeordnete Ziele darin bestehen, den öffentlichen Zugang zu Zentralbankgeld im digitalen Zeitalter sicherzustellen, das Währungssystem zu stabilisieren, Innovationen zu fördern und die strategische Autonomie Europas zu stärken. Digitales Bargeld soll die gleichen Funktionen erfüllen wie physisches Bargeld: als Tauschmittel, Zahlungsmittel, Rechnungseinheit und Wertspeicher.
Im Laufe der Zeit wurden die Ziele des digitalen öffentlichen Geldes somit von der Einführung eines vollständigen Konkurrenten zum privaten Bankgeld auf die Einführung eines neuen Zahlungsmittels eingeschränkt. Diese Einschränkung hat es viel einfacher gemacht, das Projekt des digitalen Euro als unnötige Technokratie abzutun: eine Lösung auf der Suche nach einem Problem. Betrachtet man jedoch die Debatte nach 2008, so sind die zugrundeliegenden Probleme nicht verschwunden.
Quasi-Oligopole, schwacher Wettbewerb und niedrige Einlagenzinsen
Darüber hinaus bleibt der europäische Bankenmarkt strukturell fragmentiert. Ein Grund dafür ist, dass Banken in guten Zeiten international agieren, in schlechten Zeiten jedoch Probleme national gehandhabt werden. Diese institutionelle Asymmetrie schränkt den grenzüberschreitenden Wettbewerb ein und trägt dazu bei, dass der Bankensektor im Euroraum sowohl konzentriert als auch unzureichend dynamisch bleibt. Der digitale Euro würde eine paneuropäische Alternative bieten.
Geopolitische Argumente sind kein Ersatz
In den letzten Jahren haben europäische Politiker:innen und Zentralbanker:innen den digitalen Euro zunehmend mit geopolitischen Argumenten gerechtfertigt, insbesondere einer Verringerung der Abhängigkeit von US-Akteuren und -Infrastrukturen. Dieses Argument hat echtes Gewicht, insbesondere weil digitale Zahlungen mittlerweile mit Plattformmacht, Sanktionsmöglichkeiten und Fragen strategischer Autonomie verflochten sind.
Eine würdige öffentliche Alternative erfordert politische Entscheidungen
Die entscheidende Frage ist nun, ob der digitale Euro als eine würdige europäische öffentliche Alternative eingeführt wird oder als eingeschränktes Zusatzprodukt, das in erster Linie dazu dient, die etablierten Akteure nicht zu gefährden.
Ein würdiger digitaler Euro muss als echte Alternative zu physischem Bargeld und Bankeinlagen entwickelt werden. Um die Finanzstabilität zu gewährleisten, ist eine schrittweise Einführung sinnvoll. In der Anfangsphase können die Haltegrenzen niedrig gehalten und dann schrittweise angehoben werden, um den Wettbewerb zu fördern und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Option zu stärken. Gleichzeitig könnte die Einlagensicherung schrittweise reduziert werden. Europäische Bürger und Unternehmen sollten in der Lage sein, digitale Euro über eine Vielzahl von Intermediären, darunter auch gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, zu nutzen und zu halten. Um die internationale Rolle des Euro zu stärken, sollte der Zugang für Nicht-Euro-Bürger und -Unternehmen ernsthaft in Betracht gezogen werden.
Fazit
Seit 2008 wird intensiv über das Gleichgewicht zwischen öffentlicher und privater Hand im Geldwesen diskutiert. In den Niederlanden gab es konkrete Initiativen, eine einstimmige Parlamentsabstimmung und eine Empfehlung für eine öffentliche Alternative durch den wichtigsten politischen Forschungsrat der Regierung. Darüber hinaus bestehen in den meisten Ländern der Eurozone weiterhin Quasi-Oligopole im Bankwesen. Eine digitale öffentliche Alternative wurde vorgeschlagen, um das Machtgleichgewicht wiederherzustellen. Im Laufe der Zeit wurden die Ambitionen des digitalen Euro jedoch schrittweise eingeschränkt. Im Jahr 2026 wird sich zeigen, ob die europäischen Gesetzgeber zulassen, dass sich der digitale Euro zu einer glaubwürdigen öffentlichen Option entwickelt, oder ob er im Nachhinein nur Gegenstand unzähliger Konferenzen und Debatten, aber kaum institutioneller Veränderungen sein wird.
Bargeld verschwindet – nicht laut, sondern leise: mit dem ruhigen Summen von Terminals, Apps und mit lautlosen Zahlungsflüssen. Das liege an einem systemischen Trend zur Bargeldlosigkeit, so Brett Scott. Statt von einem einzelnen Entscheidungsträger getragen, sei er geprägt von den Kräften des globalen Kapitalismus. Dargestellt werde dieser Wandel jedoch oft, als handele es sich hierbei um eine Entscheidung der Verbraucher:innen.
Als Bargeld-Verfechter untersucht Brett Scott die Politik digitaler Zahlungen und CBDCs und hinterfragt nicht nur, was gesagt wird, sondern auch, wie der Diskurs geführt wird. Die Debatte um Bargeld, CBDCs oder digitale Zahlungen wirkt oft repetitiv, bekannte Gegensätze werden aufgemacht: Staat vs. Markt, Kontrolle vs. Freiheit, Innovation vs. Nostalgie. Im Interview spricht der Autor über seine in der Anthropologie geschulte Sichtweise, seine Erfahrungen in der Hochfinanz, unversöhnliche Meinungen zu digitalen Zentralbankwährungen, und wie alternative Metaphern neue Perspektiven eröffnen.
Sie haben sowohl einen Abschluss in Anthropologie als auch in Internationaler Entwicklung. Nach Ihrem Studium haben Sie allerdings zunächst als Broker gearbeitet. Was haben Sie dabei über unsere Sichtweise auf das Geldsystem gelernt?
Nach meinem Studium habe ich mich in die aggressive Welt des Derivatehandels begeben. Das war zum Teil ein anthropologisches Abenteuer, bei dem ich die verwirrenden Machtstrukturen der Weltwirtschaft kennenlernen wollte. Schließlich ist der beste Weg, etwas zu verstehen, es selbst zu erleben.
Aber nachdem ich einige Jahre als Broker gearbeitet hatte, auch während der Finanzkrise, wurde mir klar, dass Kenntnisse im Bereich Hochfinanz nicht unbedingt hilfreich sind, um das Geldsystem zu verstehen. Viele Menschen in der Hochfinanz haben nur ein oberflächliches Verständnis des Geldsystems, weil es für ihre Arbeit nicht direkt relevant ist. Ich habe schließlich das Interesse an dieser Arbeit verloren und mich mehr mit alternativen Geldkonzepten beschäftigt. 2013 habe ich „The Heretic’s Guide to Global Finance. Hacking the Future of Money” veröffentlicht. Dadurch bin ich mit verschiedenen Gruppen in Kontakt gekommen, die sich mit alternativen Finanz- und Geldsystemen beschäftigen.
Sie schreiben darin auch, die landläufigen Wirtschafts- und Finanzdiskurse seien allzu oft „exklusive Gesprächsrunden für politische Eliten und Wirtschaftsexperten”. Sie interessieren sich hingegen für alternative Sichtweisen. Bieten Ideen aus dem Technologiesektor – Ideen und Unternehmen, die wir oft unter dem Begriff „Fintech” zusammenfassen – solche Alternativen?
Nach der Finanzkrise sahen sich einige Tech-Konzerne als Revolutionäre mit dem Ziel, die Finanzwelt zu digitalisieren und zu demokratisieren. Aber statt zu revolutionieren, liefern sie das, was das kapitalistische System schon immer angetrieben hat: Automatisierung. Und helfen derart dabei, die großen Tech-Unternehmen mit dem Finanzsektor zu fusionieren.
Mir wurde klar, dass sich diese Verschmelzung von Big Finance und Big Tech in unserer Gesellschaft als eine Art ideologischer Angriff auf das Bargeldsystem manifestiert. Menschen werden zunehmend dafür beschämt, dass sie sich nicht der digitalen Beschleunigung anschließen. Diese Denkweise beeinflusst sogar die Entscheidungen der Zentralbanken, beispielsweise wenn sie das Gefühl haben, „mit den Trends Schritt halten zu müssen”.
In Ihrem letzten Buch „Cloudmoney“ diskutieren Sie einen systemischen Trend zur Automatisierung im Finanzwesen und den Rückgang des Bargeldgebrauchs . Was meinen Sie mit systemischen Veränderungen?
Ich untersuche systemische Tendenzen des globalen Kapitalismus. In einem solchen System gibt es einen inneren Druck, zu expandieren und zu beschleunigen. Bargeld verlangsamt diesen Prozess eindeutig – zum Beispiel für Amazon. Allerdings verfolgen Amazon und ähnliche Unternehmen kaum jemals eine direkte Anti-Bargeld-Strategie. Nur Unternehmen wie VISA oder Mastercard haben da explizitere Absichten, da sie Geld verlieren, wenn Bargeld verwendet wird.
Was jedoch systematisch zu beobachten ist: Verschiedene Akteure finden Wege, Bargeld langsam abzuschaffen. Banken schließen Geldautomaten und beklagen, dass die Infrastruktur zu teuer sei, wodurch es für Kundinnen und Kunden schwieriger wird, Bargeld abzuheben, zu verwenden oder einzuzahlen. Gleichwohl manifestiert sich das in Ihrem Umfeld und Alltag so, als sei das Ihre Wahl.
Was meinen Sie damit?
Ein Beispiel: Vor fünf Jahren konnte man in London an Bahnhöfen mit Bargeld oder Karte bezahlen. Die Menschen begannen zusehends, Karten zu verwenden. Das heißt aber nicht, sie hätten die Abschaffung der Bargeldzahlung gefordert. Als die Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) sicher war, dass genügend Menschen Karten nutzen, haben sie in 2020 die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen, abgeschafft. Angeblich als Reaktion auf die zunehmende Verwendung von Karten.1Anm. d. Red.: Aufgrund von Protesten wurde eine komplette CashFree-Lösung im Juni 2021 jedoch aufgehoben und Bargeld vielerorts wieder angenommen.
Das heißt, den Nutzer:innen wird nicht nur die eine, sondern auch die andere Tür eröffnet. Während zusehends die andere Tür genutzt wird, wird die erste Tür verschlossen. Sie sind eingesperrt bzw. umgeschleust worden. Ihre Wahlmöglichkeit wurde ihnen entzogen. Gebeten hatten sie darum nicht. Es dient aber den Automatisierungsinteressen des Unternehmens. Da die Kunden jedoch scheinbar eine Wahl getroffen haben, entsteht in ihrem Kopf eine seltsame Dissonanz: „Nun, ich schätze mal, wir wollten das so?“
Es sind all diese subtilen Nudging-Prozesse am Werk. Das passiert in kapitalistischen Systemen ständig: Eine Reihe von Akteuren trifft Entscheidungen in Ihrem Namen, aber es sieht so aus, als hätten stattdessen Sie etwas gewählt. In Wirklichkeit wird der „Krieg gegen das Bargeld“ also nicht von einem, sondern von vielen verschiedenen Akteuren geführt. Aber viele dieser Akteure sehen sich gar nicht als Agenten der Transformation: „Das ist doch nur Business, oder?“ Sie sehen an ihrem Handeln nur die geringfügige Kostensenkung, die sie erzielt haben und erzielen wollten.
Dieser systemische Druck hin zu einer bargeldlosen Gesellschaft ist auch eine der Inspirationsquellen für CBDCs wie den digitalen Euro?
Die ursprünglichen Befürworter von CBDCs waren Vertreter monetärer Reformen, die meinten, der Bankensektor sei zu mächtig und die Geschäftsbanken hätten zu viel Macht, um ihre digitalen Casino-Chips auszugeben und damit unser Leben zu dominieren.
Sie beschreiben Bankguthaben metaphorisch oft als „digitale Casino-Chips“. Können Sie das bitte erklären?
Die meisten Menschen denken, wenn sie an den Euro, das Pfund oder den Dollar denken, dass es sich um ein einziges System handelt. Begriffe wie Geld oder eben Euro klingen, als wäre es eine singuläre Sache. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Ökosysteme, um ein verkettetes Ökosystem unterschiedlicher Akteure.
Sie meinen das moderne zweistufige Währungssystem.
Ja. Und eine Möglichkeit, die Grundlagen seiner Funktionsweise zu veranschaulichen, ist die Verwendung von Casino-Chips als Metapher. Denn die meisten Menschen können konzeptionell zwischen Bargeld und Casino-Chips unterscheiden. Sie sehen anders aus und haben einen anderen Namen. Ich gebe Bargeld an ein Casino, bekomme Chips und kann die Chips im Casino verwenden. Dann kann ich zurückkommen, das Bargeld zurückfordern und gehen. Das sind zwei verschiedene Formen von Geld. Bargeld ist wie eine öffentliche Form von Geld, ausgegeben von einer Zentralbank. Das andere ist eine private Form von Geld, ein Casino-Chip, der von einer privaten Einrichtung ausgegeben wird.
Das ist eine sehr nützliche Metapher, um über den Bankensektor zu sprechen. Sie ist nicht perfekt, aber sie hilft zu verstehen, was „going cashless“ auch bedeutet. Wissen Sie, was Sie anstelle von Bargeld verwenden? Sie verwenden stattdessen eine Art digitaler Casino-Chips, die von Geschäftsbanken ausgegeben werden. Darauf basiert dann die bargeldlose Gesellschaft.
Und mit der Zunahme bargeldloser Zahlungen erscheint die Idee einer digitalen Zentralbankwährung plötzlich sinnvoller?
Einige der frühen Befürworter von CBDCs sagten: Da immer weniger Bargeld im Umlauf ist, brauchen wir eine andere Art von digitalem Geld, um der zunehmenden Macht von privat emittiertem Geld entgegenzuwirken und die Macht des Bankensektors zu reduzieren. Der Bankensektor spricht stattdessen aber immer wieder von den Gefahren der Disintermediation.
Weil Menschen je nach ihrem politischen Hintergrund zu bestimmten Standardschlussfolgerungen gelangen, ohne darüber nachzudenken. Der Verstand löst das einfach für einen. Ich verstehe das als eine Art Schach- oder Spielbrett. Die Art und Weise, wie man sich die Gesellschaft vorstellt, das Spielbrett, das man aufgestellt hat, beeinflusst, wie man bestimmte Dinge in diesem Kontext analysiert.
Welche gängigen Hintergrundannahmen gibt es und zu welchen Schlussfolgerungen führen sie in Bezug auf CBDCs?
Wenn Ihre Hintergrundannahme lautet, dass es erstens einen grundlegenden Unterschied zwischen Staat und Markt gibt und zweitens, dass zwischen Markt und Staat ein Krieg herrscht – eine klassische libertäre Annahme –, dann gehen Sie automatisch davon aus, dass eine CBDC oder der digitale Euro ein Versuch des Staates ist, den Markt zu dominieren.
Und aus einer eher linken Perspektive?
Aus einer traditionell sozialistischen Perspektive geht man eher davon aus, dass die gesamte Gesellschaft zusammenarbeiten kann, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: Momentan wird unser System vielleicht noch von großen Konzernen dominiert, so der Gedanke, aber wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir ein besseres Währungssystem schaffen. Der digitale Euro werde aber derzeit vom Bankensektor kooptiert und verwässert, was ihm aber die Kraft raubt, um mit dem Bankensektor konkurrieren zu können. Stattdessen sollte eine mächtigere CBDC geschaffen werden, die der Macht des Bankensektors entgegenwirken könnte.
Und Sie skizzieren noch eine andere Perspektive.
Ja, es gibt eine eher „anarchistische” Sichtweise. Ich komme aus der Wirtschaftsanthropologie, die eine lange Tradition hat, die komplexen Verbindungen zwischen Staaten und Märkten und ihre symbiotische Beziehung zu untersuchen. Da die Wirtschaftsanthropologie ursprünglich eng mit dem Kolonialismus verbunden war, ist man sich sehr bewusst, wie imperiale Mächte Märkte geschaffen haben. Sie taten dies beispielsweise, indem sie den Menschen Steuern aufzwangen. Die Eroberer zogen die Eroberten in Marktstrukturen hinein, indem sie sie vom Geld abhängig machten. Gerade weil die Wirtschaftsanthropologie aus erster Hand miterlebt hat, wie Staaten künstlich Märkte schaffen können, hat sie eine lange Geschichte solcher „anarchistischen Standpunkte”. Aus dieser Perspektive ist der vermeintliche Kampf zwischen Staat und Markt kein Kampf. Staaten stützen vielmehr die Märkte. Stattdessen diskutiert man über die relative Macht der verschiedenen Akteure.
Wenn solche Grundannahmen unsere Wahrnehmung eines digitalen Euro prägen, welche Auswirkungen hat das auf den demokratischen Diskurs und die Debatte? Wie können wir Missverständnisse vermeiden und eine ausgewogene Diskussion gewährleisten, ohne immer bloß eine Perspektive gegenüber einer anderen zu bevorzugen?
Das ist eine grundlegende Herausforderung für die Kommunikation. Manchmal findet eine Idee keinen Anklang, weil sie nicht richtig verstanden wird. Es ist entscheidend, Wege zu finden, um zugängliche Narrative zu schaffen. Ich verwende beispielsweise Metaphern, um politische Differenzen effektiv zu überbrücken. Ich vergleiche Bargeld mit einem öffentlichen Fahrrad und digitale Zahlungen mit einem privaten Uber. Das bricht mit vorgefassten Meinungen, ohne eine ideologische Position zu beziehen. Diese Metaphern verdeutlichen strukturelle Vielfalt: Die Menschen können sofort verstehen, dass man sowohl ein Fahrrad als auch Uber nutzen kann. Das ähnelt einem grundlegenden Prinzip der menschlichen Resilienz, das sich mit Machtverhältnissen befasst – ohne ideologische Voreingenommenheit.
Es ist wichtig, Wege zu finden, um zugängliche Erzählungen zu schaffen. Ich versuche solche zu nutzen, die politische Differenzen wirksam umgehen. Ich spreche davon, dass Bargeld das öffentliche Fahrrad des Zahlungsverkehrs sei, der digitale Zahlungsverkehr das private Uber des Zahlungsverkehrs: das zerstört sofort eine Reihe von Ideen in den Köpfen der Menschen. Es ist keine besonders ideologische Position. Vielmehr handelt es sich um eine strukturelle Aussage über Vielfalt und Machtgleichgewicht. Viele können verstehen, dass man sowohl das Fahrrad als auch Uber als Optionen beibehält. Es ist auch eine der wirkungsvollsten Analogien, da einem Fahrrad ein positiver Wert beigemessen wird. Als Bild bricht es die Annahme üblicher Fortschrittserzählungen, nach denen mehr Komplexität, Geschwindigkeit und Größe immer besser sind.
Verschiedene Metaphern können unterschiedliche Punkte veranschaulichen. Ich verwende auch die Analogie von Treppen und Aufzügen, um systemische Resilienz zu diskutieren. Aufzugsbetreiber konzentrieren sich auf den Gewinn, indem sie Aufzüge installieren, anstatt die Treppen in Ihrem Gebäude zu warten. Aber auch wenn Sie fast immer den Aufzug nutzen, möchten Sie wahrscheinlich trotzdem die Möglichkeit haben, die Treppe nutzen zu können. Aufzüge sind zwar bequem, aber Treppen als Alternative sind im Notfall unverzichtbar. Diese Analogie verdeutlicht, wie wichtig es ist, mehrere Optionen zu haben.
Menschen bevorzugen im Allgemeinen mehr Optionen. Selbst diejenigen, die sich für digitale Fortschritte einsetzen, erkennen die Bedeutung der Wahlfreiheit an. Angesichts der Abschaffung des Bargeldes greifen viele Menschen auf Narrative über den Fortschritt zurück. Die Frage, warum ihre Optionen eingeschränkt werden, kann zu tieferen Überlegungen und Diskussionen anregen.
Sie sind in erster Linie ein Verfechter von Bargeld und kritisieren den Trend zu digitalen Zahlungen. Eine CBDC wie der digitale Euro soll „digitales Bargeld“ sein, also eine digitale Zahlungsmethode, die potenziell bargeldähnlicher ist. Wie sehen Sie das?
Der offizielle Diskurs ist oft wenig inspirierend, was wahrscheinlich zum Teil auf die Einschränkungen zurückzuführen ist, denen Institutionen wie die EZB unterliegen. Ihre Aussagen sind oft banal. Das ist zwar nicht immer der Fall, aber meine Erfahrung mit öffentlichen Konsultationen zum Thema CBDCs im Vereinigten Königreich sowie mit offiziellen Stellungnahmen von Organisationen wie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und Personen wie Christine Lagarde ist, dass sie oft sehr allgemein gehalten sind.
Ich bin frustriert darüber, dass sie sich weigern, die politische Dimension der Digitalisierung anzuerkennen. Sie diskutieren darüber, als handele es sich lediglich um eine Frage der allgemeinen Präferenz, und ignorieren dabei die strukturellen Prozesse und Machtverhältnisse, die dabei eine Rolle spielen. Ich hinterfrage, warum die Menschen sich vom Bargeld abwenden. Es wird einfach nicht berücksichtigt, wer diese Veränderungen vorantreibt.
Mit ihren pauschalen Aussagen unterstützen Zentralbanken unbeabsichtigt die aktuellen Trends, anstatt eine Führungsrolle zu übernehmen und die zugrundeliegenden Ursachen kritisch zu hinterfragen. Diese mangelnde Tiefe der Debatte ist enttäuschend.
Einerseits könnte eine CBDC als weiterer Schritt in Richtung digitaler Zahlungen gesehen werden, der Bargeld möglicherweise überflüssig macht. Andererseits könnte ein digitaler Euro eine Alternative in einem von privatem Geld dominierten digitalen Raum bieten und mehr Optionen für Transaktionen schaffen, insbesondere online. Das aktuelle Gesetzespaket der EU kombiniert eine Rechtsvorschrift, die die Erhaltung des Bargeldes garantiert, mit einer anderen, die den digitalen Euro einführt. Was halten Sie von diesem dualen Ansatz?
In einem sich rasch ausweitenden kapitalistischen System reicht es nicht aus, sich neutral gegenüber Bargeld zu äußern, um die systemischen Prozesse aufzuhalten. Zentralbanken erleichtern oft indirekt den Übergang zu bargeldlosen Systemen. Im Vereinigten Königreich beispielsweise haben sie den Rückgang des Bargeldgebrauchs zugelassen, indem sie nicht eingegriffen haben. Das ist keine Neutralität, sondern eine passive Billigung des Trends. Ich bin eher für die Unterstützung von Bargeld als für CBDCs, was mit meiner allgemeinen Skepsis gegenüber endloser Automatisierung und Digitalisierung zusammenhängt.
Diese Trends sind auf lange Sicht nicht nachhaltig. Während strukturelle Kräfte diese Trends vorantreiben, könnte eine öffentliche Version digitaler Systeme einer rein privaten vorzuziehen sein. Wenn Ihre Aufgabe darin besteht, digitale Zahlungssysteme zu verbessern, scheint die Einführung eines öffentlichen Akteurs von Vorteil. Und die Verbesserung des Machtgleichgewichts zwischen verschiedenen Akteuren im Bereich des digitalen Geldes ist zwar wichtig, darf jedoch niemals als Hintertür dienen, um die Digitalisierung im Allgemeinen weiter voranzutreiben.
Der duale Ansatz reicht also nicht?
Ich stimme der zugrundeliegenden Annahme schlicht nicht vollständig zu. Es besteht die Gefahr, dass die Befürwortung von CBDCs unbeabsichtigt eine breitere Bewegung weg von analoger Materialität unterstützt, die schädlicher sein könnte als die Debatte zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Das eigentliche Problem ist der Dualismus zwischen dem Digitalen und dem Physischen und das unerbittliche Streben nach Beschleunigung.
Es gibt erhebliche Diskussionen über die Offline-Fähigkeiten von CBDCs, für deren Entwicklung erhebliche Mittel bereitgestellt werden. Meiner Meinung nach sollten die Zentralbanken jedoch echte Führungsstärke zeigen, indem sie eine Vision bieten, die über die erwartete Digitalisierung des Geldes hinausgeht. Obwohl die Digitalisierung oft als innovativ angepriesen wird, folgt sie lediglich erwarteten Trends und geht nicht auf tiefere menschliche Bedürfnisse ein. Die Menschen sind zunehmend erschöpft von dem unerbittlichen Drang nach Geschwindigkeit und Effizienz.
Was könnte Ihres Erachtens dagegen unternommen werden?
Ich freue mich, dass Ihr Institut namentlich eine verantwortungsbewusste Digitalisierung in Betracht zieht, aber das bleibt im Rahmen des allgemeinen Diskurses. Die Nicht-Digitalisierungs-Perspektive wird oft als Nostalgie abgetan. Ein kultureller Wandel könnte jedoch eintreten, wenn die Menschen beginnen würden, analoge und nicht-digitale Dinge als zukunftsweisend und unverzichtbar statt nur als nostalgisch oder rückständig zu betrachten. Dies ist insbesondere angesichts der begrenzten Ressourcen und unserer Abhängigkeit von digitalen Systemen zu berücksichtigen. Eine verantwortungsbewusste Digitalisierung sollte Teil eines umfassenderen Programms zur Neugewichtung unserer Systeme sein.
Der digitale Euro: Elektronisch, aber offline-fähig
Ein Beitrag von Lars Hupel
3. März 2025
Die Europäische Zentralbank veröffentlichte im Dezember letzten Jahres ihren zweiten Fortschrittsbericht der seit November 2023 laufenden „Vorbereitungsphase“, die eine mögliche Herausgabe des digitalen Euro projektieren soll.1EZB: “Second progress report on the digital euro preparation phase”, Dezember 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/html/ecb.deprp202412.en.html. Bis Ende 2025 arbeitet die EZB dazu insbesondere am sogenannten Rule Book, also dem Regelwerk, und sammelt im Rahmen mehrerer Ausschreibungen Angebote für technische Lösungen. Darunter ist auch die Fähigkeit zur Offline-Bezahlung. Der digitale Euro soll dadurch immer dann einsetzbar sein, wenn bisher Bargeld die einzige Option war: etwa bei schlechtem Empfang oder für das Taschengeld von Kindern. Durch Wallets, die in der Lage sind, Geldwerte offline zu speichern und zu verwalten, soll im Handel wie auch untereinander bezahlt werden können.
Der Kontext
Der digitale Euro wird als Retail CBDC (digitale Zentralbankwährung für den Privatgebrauch) in erster Linie Konsument:innen und Händler:innen zur Verfügung stehen, um alltägliche Zahlungen abzuwickeln. Dadurch grenzt er sich von den gängigen unbaren Zahlungsmitteln ab, die allesamt privatwirtschaftlich organisiert und betrieben sind. Gleichzeitig unterscheidet er sich vom geschäftlichen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Finanzinstitutionen, für den eine sogenannte Wholesale CBDC (eine digitale Zentralbankwährung für Geschäftsverkehr) im Gespräch ist.
Als Retail CBDC ähnelt der digitale Euro am ehesten dem Bargeld. Er etabliert das zweite Zahlungsmittel, welches eine direkte „Beziehung“ zwischen der breiten Öffentlichkeit und der Zentralbank herstellt. Genau wie beim Bargeld soll man auch mit dem digitalen Euro zahlen können, ohne online zu sein. Damit liegt die EZB im Trend: Gemäß der jüngsten Umfrage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) führt die Mehrheit der befragten Zentralbanken Offlinefähigkeit als wichtigstes Feature von CBDC-Wallets an.2Alberto Di Iorio, Anneke Kosse und Ilaria Mattei: “Embracing diversity, advancing together – results of the 2023 BIS survey on central bank digital currencies and crypto”, Juni 2024, https://www.bis.org/publ/bppdf/bispap147.pdf; hier: Seite 10, Kategorie D “Technology”
Mit Ausnahme vom E-Commerce soll der digitale Euro offline funktionieren, das heißt: ohne Internet-, Telefon- oder anderweitige Verbindung.
Eine Endnutzerin lädt sich mit einer Smartphone-Wallet von ihrer Bank Geld „herunter“. Dafür ist eine Online-Verbindung nötig. Ab diesem Moment soll sie aber offline – das heißt weder Mobilfunkempfang noch WLAN – beispielsweise ihrer Tochter Geld auf deren Wallet übertragen können, egal, ob es sich dabei um ein Wearable, eine Karte oder ein zweites Smartphone handelt. Und auch die Tochter soll nun mit ihrer Wallet – weiterhin offline – bei einem Händler bezahlen können.
Eine solche konsekutive Weitergabe durch mehrere Hände ohne Intermediäre erscheint beim Bargeld ganz selbstverständlich, ist aber bei elektronischen Zahlungsverfahren bisher nicht möglich. Selbst neuere Zahlungsapps wie Wero, die auch auf den Retail-Markt abzielen, leisten dies nicht.
Diese neue technische Möglichkeit bezeichnet die BIZ in ihrer Nomenklatur als „intermittently offline“.4BIS Innovation Hub: “Project Polaris. Part 1: A handbook for offline payments with CBDC”, Mai 2023, https://www.bis.org/publ/othp64.pdf. Diese ist definiert als:
beide Zahlungsparteien können über einen längeren Zeitraum offline sein;
die Zahlung wird unmittelbar und final abgeschlossen; und
die Zahlungsempfängerin kann das erhaltene Geld offline an Dritte weiterausgeben.
Initial könnten Wallets per Bank-App oder Geldautomaten befüllt (oder entleert) werden. Dazu müssen Banken den Austausch zwischen Bargeld, Giralgeld und digitalem Euro anbieten. Die Wahl der Wallet (Smartphone, Karte o.Ä.) ist dabei der Nutzerin freigestellt; alle funktionieren nach gleichem Prinzip. Außerdem können Banken zusätzliche Funktionen anbieten, die über den basalen Zahlungsverkehr hinausgehen, beispielsweise dass durch automatisches Aufladen stets ein bestimmter Betrag in der Offline-Wallet vorliegt.
Natürlich müssen die Wallets ein hohes Schutzniveau anbieten, damit Fälschungen ausgeschlossen sind. All das ist Bestandteil der Ausschreibung der EZB.
Die Technik
Um all diese Anforderungen zu bewältigen, ist spezielle Hardware nötig. Eine reine Software-Lösung würde sich zu einfach manipulieren lassen: Beispielsweise könnte ein Angreifer eine Wallet mit Geld aufladen, es in einem sicheren Speicher ablegen und eine Offlinezahlung durchführen. Nach dieser Zahlung könnte er allerdings den Speicher manipulieren und diesen auf den vorherigen Wert zurücksetzen. Nun könnte eine weitere Zahlung mit „demselben“ Geld nochmal durchgeführt werden. Dieses Szenario, in der Fachliteratur als double spending problem, also doppeltes Ausgeben, bekannt, gilt es zu verhindern, denn es käme – in der analogen Welt – dem Kopieren von Banknoten gleich.
Es gibt allerdings technische Lösungen, die eine digitale Kopie von Geld oder doppeltes Ausgeben verhindern. Sogenannte Secure Elements sind dedizierte Hardware-Chips, die in sich die Funktion von Prozessor und Speicher vereinen und nach außen definierte Kommunikationskanäle (meist Near Field Communication, NFC) anbieten. Heutzutage kommen Secure Elements schon in einer Vielzahl von Geräten zum Einsatz: klassische elektronische Zahlkarten, Smartphones, Smartwatches, Wearables, Reisepässe, Personalausweise und viele mehr enthalten Secure Elements. Auch SIM- und Gesundheitskarten (zu erkennen an den Kontaktflächen) basieren auf Secure Elements.
Abbildung 2. Geräte mit eingebauten Secure Elements
Offensichtlich haben die Herausgeber dieser Geräte ein Interesse daran, dass sich Prozessor und Speicher nicht manipulieren lassen. Schließlich gilt es heute schon zu verhindern, dass Personalausweise oder Kreditkarten in analoger oder auf dem Smartphone gespeicherter Form geklont und Identitäten gestohlen werden könnten.
Wie der Name bereits suggeriert sind Secure Elements manipulationssicher, d.h. sie verfügen über technische Abwehrmaßnahmen. Sie garantieren, dass gespeicherte Daten nicht unberechtigt geändert und Algorithmen korrekt ausgeführt werden. Das obige Szenario würde also mit ihnen nicht funktionieren. Technisch gesehen gehen die Maßnahmen über den landläufig bekannten Kopierschutz etwa von DVDs weit hinaus.
Eine Zahlung würde stets zwischen den Secure Elements zweier Wallets ablaufen: im Regelfall kontaktlos via NFC. Wallets können daher nur auf Geräten sicher implementiert werden, die ein Secure Element enthalten. Genau das stellt sich die EZB als integralen Bestandteil des digitalen Euro vor. Damit wäre auch sichergestellt, dass eine Angreiferin sich nicht blanke Karten besorgt und diese mit einer eigenen Wallet-Implementierung bestückt. Wallets müssen sich, bevor digitaler Euro ausgetauscht wird, gegenseitig authentifizieren. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Händler nicht „einfach so“ von einer beliebigen, möglicherweise manipulierten Wallet Geld offline akzeptieren würde. Dies wird durch elektronische Zertifikate, ein gängiges Verfahren, sichergestellt. Wichtig ist, dass diese Authentifizierung lokal funktioniert und daher kein Austausch von Identitäten mit der Zentralbank stattfindet.
Kritiker:innen sehen in der Forderung nach Secure Elements allerdings eine Benachteiligung reiner Software-Lösungen. Doch diese Kritik ist in zweierlei Hinsicht fehlgeleitet.
Reine Software-Lösungen bieten kein ausreichend hohes Schutzniveau vor dem digitalen „Gelddrucken“ und gerade ein nationales Zahlungssystem ist für fremdstaatliche Angriffe prädestiniert.
Für die Nutzung der Secure Elements ist es zwar notwendig, dass Smartphone-Hersteller dafür ihre Genehmigung erteilen. Man kann nicht einfach „irgendwelche“ Apps auf dem Sicherheitschip installieren, denn das würde die Sicherheitsgarantien unterlaufen. Aber die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetzgebung sieht vor, dass Hersteller – auch außereuropäische – ihre Geräte für die Sicherheitsfunktionen des digitalen Euro öffnen müssen. Die EZB steht mit den Herstellern im Austausch.5Siehe EZB: “Second progress report on the digital euro preparation phase”, Dezember 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/html/ecb.deprp202412.en.html. Beispielsweise hat Apple in der Vergangenheit, auch im größeren Kontext des Digital Market Acts, ihre Geräte für alternative Zahlverfahren geöffnet.6Finextra: “Norway’s Vipps launches world’s first Apple Pay rival for iPhone”, 10.Dezember 2024, https://www.finextra.com/newsarticle/45188/norways-vipps-launches-worlds-first-apple-pay-rival-for-iphone.
Davon unbenommen können Wallets für den digitalen Euro auch auf den Zahlungskarten europäischer Banken angeboten werden, was die letzten Vorbehalte hinsichtlich europäischer Infrastruktur ausräumen sollte.
Die Bedenken
Von technischer Seite gibt es aber noch weitere Bedenken. So wird vorgebracht, dass die oben geschilderte Offlinefähigkeit („intermittently offline“) mathematisch nicht möglich sei. Tatsächlich gibt es bei verteilten Systemen das sogenannte CAP-Theorem. Dieses besagt, dass ein Netzwerk nicht gleichzeitig konsistent (consistent), verfügbar (available) und resilient (partition tolerant) gegen Verbindungsabbrüche sein kann (lediglich zwei der drei Eigenschaften könnten erfüllt werden). Angewendet auf CBDC folgern nun manche, dass Offlinefähigkeit prinzipiell nicht funktionieren könne. Diese Schlussfolgerung fußt aber auf einer falschen Interpretation des Theorems. Wie die nachfolgende Grafik illustriert, muss man sich in der Tat für eine der drei Seiten des Dreiecks entscheiden. Banknoten sind offlinefähig, aber bei Verlust nicht wiederherstellbar. Schecks sind ebenso offlinefähig, aber erlauben es, mehr Geld auszugeben als man auf dem Konto hat. Debitkarten wiederum sind wiederherstellbar, aber nicht offlinefähig.
Abbildung 3. Das Dreieck der gewünschten Eigenschaften von Zahlungsmethoden
Der digitale Euro würde sich als ihre digitale Entsprechung wie die Banknoten positionieren: Der Vergleich von Secure Elements mit den proprietären Farben und Drucktechniken bei Banknoten als Sicherheitsmerkmalen liegt daher nahe. Da Banknoten (wie auch beispielsweise Pässe) staatliche Hoheitszeichen sind, die die Autorität und Legitimität eines Staates repräsentieren, ist die Fähigkeit, sie im analogen wie digitalen Raum schützen zu können, essenziell.
Die fehlende Wiederherstellbarkeit des digitalen Euro ist dabei ein Zeugnis von hohen Datenschutzstandards. Denn wie beim Bargeld haben weder die EZB noch Banken einen Einblick, welcher digitale Euro sich gerade in welcher Wallet befindet.
Zentralbanken sind in einer guten Position, sichere und datenschutzfreundliche, öffentliche Infrastrukturen für den Zahlungsverkehr aufzubauen. Regulierung und gemeinsame Standards sorgen dafür, dass Geräte verschiedener Hersteller und Apps verschiedener Banken nahtlos zusammen funktionieren können.
Das Netz und der doppelte Boden
Trotzdem sind Wallets nicht für immer offline, aus zweierlei Gründen.
Erstens ist es zur Erhöhung der Sicherheit wichtig, dass die Wallets periodisch einen sogenannten Integritätscheck durchführen, um das auf der Wallet vorhandene Geld auf Echtheit zu prüfen. Außerdem würde eine als gestohlen gemeldete Wallet deaktiviert. Im Regelfall geschieht dies nahtlos, beispielsweise wenn ich, nachdem das Geld ausgegeben ist, neues Geld herunterlade. Manipulationen würden spätestens hier auffallen, wodurch der Wirkradius von potenziellen Angriffen drastisch eingeschränkt wird.
Zweitens gibt es ein Interesse daran, dass mit dem digitalen Euro kein Geld gewaschen werden kann. Im Gegensatz zum Geldkoffer, der mit zunehmendem Inhalt unhandlich wird, ist der Betrag beim Digitalgeld lediglich eine Zahl: in Kombination mit anonymen Offlinezahlungen ein Rezept für Desaster. Die EZB sieht daher strenge Limits vor. So ist ein generelles Haltelimit von 3000 € vorgesehen. Transaktionslimits könnten hinzukommen.
Das Fazit
In der Gesamtschau ergibt sich ein differenziertes Bild. Die Sicherheitsarchitektur von offlinefähigen Digitalwährungen verfügt über mehrere Ebenen: angefangen von der Hardware über kryptografisch sichere Kommunikationsprotokolle bis hin zum Integritätscheck durch die Zentralbank. .
Der digitale Euro gleicht als Zentralbankgeld dem Bargeld, nicht einem klassischen Konto. Geeignete Interfaces sorgen für die Integration mit sicherer Hardware und gleichzeitigen Bedienkomfort. Hierzu können Bank-Apps dienen, die zusätzliche Leistungen anbieten könnten.
Die immer wieder vorgebrachten technischen Bedenken können durch praktische Erfahrungen sowohl in existierenden CBDC-Projekten als auch in der freien Wirtschaft (breite Industrie) ausgeräumt werden. Secure Elements sind etablierte Vertrauensanker, die längst für kritische hoheitliche Aufgaben im Einsatz sind und daher auch für den digitalen Euro relevant.
Alberto Di Iorio, Anneke Kosse und Ilaria Mattei: “Embracing diversity, advancing together – results of the 2023 BIS survey on central bank digital currencies and crypto”, Juni 2024, https://www.bis.org/publ/bppdf/bispap147.pdf; hier: Seite 10, Kategorie D “Technology” ↩︎
Bezahlvorgänge finden zunehmend online bzw. digital statt. Das Taler Bezahlsystem ist mit dem Anspruch angetreten, Eigenschaften des Bargelds, wie anonymes Bezahlen, im digitalen Raum zu ermöglichen. Mit dem NGI Taler möchte die GLS Gemeinschaftsbank mit zehn weiteren Partnern dieses Bezahlsystem allgemein zugänglich machen. Wir haben mit Leo Wittmann von der GLS Bank über das Projekt, über die Einbindung der Zivilgesellschaft sowie über Micropayments gesprochen.
Herr Wittmann, warum interessiert sich die GLS Bank für das Taler-Bezahlsystem?
Wir sehen in GNU Taler ein Mittel, um selbstbestimmt online zu bezahlen. Und das ist beim digitalen Bezahlen vor allem eine Frage der informationellen Selbstbestimmung. Wir begreifen die Privatsphäre nicht als Hindernis, sondern als etwas Schützenswertes. Das Taler-System ermöglicht, in Echtzeit kostengünstig online zu bezahlen, während die Anonymität der Zahlenden wie beim Bargeld gewahrt bleibt. So möchten wir zur Zukunftssicherheit unserer Zahlungsinfrastruktur beitragen.
Was meinen Sie mit „Zukunftssicherheit“?
Das Bargeld ist die Basisinfrastruktur, die die EZB bereitstellt. Mit Bargeld kann man bislang aber nur im physischen Raum bezahlen – im Supermarkt oder am Kiosk zum Beispiel. Aber immer mehr Kaufvorgänge verschieben sich in den digitalen Raum. Genauso sollten wir die Qualitäten des Bargelds, wie Anonymität, in den digitalen Raum übertragen. Taler garantiert den Nutzer:innen technische Anonymität. Und wenn man auf die bisherigen Angebote am Markt schaut, dann steht das Taler-System mit dieser Eigenschaft ziemlich allein da.
GNU Taler, auf dem NGI Taler aufbaut, wurde schon als Grundlage für die Umsetzung einer digitalen Zentralbankwährung ins Spiel gebracht und auch die NGI Taler-Webseite thematisiert die Diskussionen um den Digitalen Euro. Das NGI-Taler-Projekt hat damit aber erstmal nichts zu tun, oder?
Genau. GNU Taler als Technologie kann auf verschiedene Weise verwendet werden: zur Umsetzung einer CBDC durch eine Zentralbank, zur Digitalisierung von Giralgeld oder als klassisches Zahlverfahren für den Privatsektor, wie wir das mit unserem Projekt vorhaben.
Wir haben grundsätzlich keine Aversion gegen den Digitalen Euro. Wir haben einen anderen Ansatz, aber GNU Taler und der Digitale Euro nehmen sich die Digitalisierung des Bargelds vor und sind deswegen eher als parallele Ansätze zu betrachten.
Wie sieht die Zukunft des digitalen Bezahlens aus? Bild: Erstellt mit Adobe Firefly.
Dennoch wird auf der Webseite das Taler-System als eine „privacy-respecting“ Alternative zu CBDCs in Spiel gebracht, die keiner „invasive practices“ bedürfe …
Die Schaffung anonymer Zahlungsmethoden im digitalen Raum halten wir für absolut notwendig. Wir schauen daher positiv auf alle Versuche, eine digitale Zentralbankwährung zu entwickeln, die diese Qualität des Bargelds online ermöglicht. Wenn wir uns aber die Zahlungsinfrastrukturen anschauen, die nach dem Bargeld gekommen sind, sehen wir einen beständigen Abbau der Privatsphäre. Es ist daher wichtig, dass die EZB ihre Aufgabe hinsichtlich dieser Basisstruktur erkennt und nicht den Status quo reproduziert, mit einer Art EZB-PayPal, das die Privatsphäre der Nutzer:innen ebenso exponiert wie Privatunternehmen. Das ist aber leider nicht die Entwicklung, die wir wahrnehmen. Die vorgestellten Konzepte für den Digitalen Euro gewährleisten keine technische Sicherung der Anonymität.
Weil wir diese Entwicklungen so wahrnehmen, ist NGI Taler nicht nur das Umsetzungsprojekt, um GNU Taler für alle verfügbar zu machen. Das Projekt soll auch die Diskussion um das digitale Bezahlen mitgestalten. Wir haben den Anspruch, eine der Stimmen zu sein, die die EZB daran erinnert, welche Eigenschaften des Bargelds beizubehalten sind.
Inwiefern wird die EZB dem nicht gerecht?
Das zeigt sich darin, dass die Anonymität zu einer Frage der politischen Ausgestaltung gemacht wird, statt sie durch das technische Design des Digitalen Euro zu garantieren. Wenn man auf andere Bereiche der Politik der EU-Kommission schaut, dann sehen wir, dass die Wahrung der Anonymität auch infrage gestellt wird, Stichwort: Chatkontrolle. Wenn es um das Zahlungssystem geht, das 400 Millionen Menschen nutzen sollen, sollte die Anonymität nicht nur von einer Absichtserklärung abhängen, sondern auch technisch garantiert sein. Das ist eine Frage der Resilienz der Zahlungsinfrastruktur. Das Taler-System würde Anonymität auch dann gewährleisten, wenn sich politische Strömungen durchsetzten, die die Anonymität der Zahlungen aufheben wollen.
Wenn Sie von „Resilienz“ sprechen, meinen Sie nicht die Möglichkeit einer Naturkatastrophe oder einen technischen Ausfall, sondern gewissermaßen eine politische Katastrophe?
Die technische Resilienz ist auch ein relevanter Faktor bei digitalen Formen des Bezahlens: Was ist, wenn der Strom ausfällt oder das Internet? Solche Überlegungen unterstreichen die Existenzberechtigung des Bargelds. Aber, insoweit es um die Sicherung der Anonymität geht, geht es einerseits um Persönlichkeitsrechte und mit Blick auf die aktuelle politische Entwicklung auch um einen Schutz vor autoritären Regierungen.
Auch so genannte Kryptowährungen werden auf der NGI Taler-Webseite genannt. Zu den Versprechen von blockchain-basierten Systemen wie Bitcoin gehört die Sicherung der Anonymität. Warum halten Sie diese Systeme nicht für zufriedenstellende Lösungen?
Da stellen sich verschiedene Probleme: Erstens gewährleisten Bitcoin und andere Kryptowährungen keine Anonymität, sondern allenfalls eine Pseudonymisierung. Wenn man die pseudonymisierten Transaktionen nur lange genug verfolgt, die ja alle öffentlich auf der Blockchain abgelegt sind, und die Zahlungsflüsse das Bitcoin-System wieder verlassen und in das klassische Geldsystem übergehen, dann findet dort wieder die Feststellung der Identität statt – und spätestens dann wird die Anonymität aufgehoben.
Zweitens streben wir als GLS Bank ökologische Nachhaltigkeit an. Kryptowährungen, zumindest die prominenten Beispiele, sind jedoch nicht ökologisch nachhaltig. Drittens stellen Kryptowährungen in Hinblick auf die Transaktionskosten und die Transaktionsraten, also die Geschwindigkeit von Zahlungen, keine guten Lösungen dar. Bitcoin eignet sich beispielsweise nur für größere Summen, da die Transaktionskosten für kleine Zahlungen viel zu hoch sind. Auch der so genannte hard cap, also die Festlegung, dass es nicht mehr als 21. Mio. Bitcoin geben darf, schränkt die Eignung von Bitcoin als Zahlungssystem erheblich ein, weil dem System die für den Zahlungsverkehr nötige Elastizität fehlt.
Ein weiteres Problem solcher Systeme besteht darin, dass wir im regulierten Finanzumfeld ganz konkrete Verantwortlichkeiten haben, die sich auf verteilte, also dezentrale Systeme nicht einfach übertragen und umverteilen lassen. Selbst wenn im regulierten Finanzbereich die Blockchain zur Anwendung kommt, fährt man häufig doppelspurig: Man hat eine Blockchain, aber man hat zugleich Systeme, mit denen man den regulatorischen Verantwortlichkeiten nachkommt.
NGI Taler soll vor allem im Micropayment-Bereich eine Rolle spielen. In einem anderen Interview haben Sie Verlagswesen, Presse und Gesundheitswesen genannt. Wie haben Sie diesen Bedarf festgestellt? Ist er an Sie herangetragen worden? Und warum sind gerade diese Bereiche interessant?
Der Bedarf ist uns aus der Community gemeldet worden, aus der sich das NGI Taler-Konsortium gebildet hat. Das Taler-System ist für Micropayments besonders geeignet, weil es in der Abwicklung sehr wirtschaftlich ist. Die technische Infrastruktur ist so anspruchslos, so schlank, dass wir Transaktionsraten, also eine Geschwindigkeit und Menge von Zahlungen, erreichen, die weit über dem liegen, was mit klassischen Systemen möglich ist. So können wir ganz neue Marktsegmente erschließen. Micropayments sind mit klassischen Zahlverfahren, aber auch mit PayPal nicht wirtschaftlich möglich, mit Kryptowährungen schon gar nicht. Wenn ich zum Beispiel eine App für 50 Cent verkaufen möchte, dann ist das wirtschaftlich kaum möglich, wenn ich Verfahren verwende, bei denen ich 10 Cent an Gebühren zahlen muss. Das verschlimmert sich, wenn eine Plattform zwischengeschaltet ist, die weitere Gebühren verlangt.
Wir glauben, dass wir mit dem Projekt die Finanzierungsmöglichkeiten von Künstler:innen, Kreativschaffenden, aber auch von Presseerzeugnissen und Journalist:innen erweitern können: Sie müssen ihre kreativen Erzeugnisse nicht mehr hinter einem Abo-Modell verstecken oder auf freie, dafür aber werbefinanzierte Modelle setzen, die dann wieder Probleme, wie Tracking, aufwerfen. Stattdessen können sie auf kleine Spenden setzen oder jeden Artikel direkt monetarisieren. Und das kommt auch den Konsument:innen zugute, denn die sind vielleicht auch daran interessiert, verschiedene Artikel von verschiedenen Zeitungen zu lesen. So möchten wir den Möglichkeitsraum in einer Weise erweitern, die nicht zu Lasten der Anbietenden geht, die sonst häufig allein die Gebühren schultern müssen.
Haben auch Privatkund:innen den Wunsch an Sie herangetragen, anonym digital bezahlen zu können?
Ja, dieser Bedarf wurde uns schon vor dem Start des Projekts gemeldet, schon 2019, als es noch um ganz andere Fragen ging. Schon damals haben wir zum Taler-Projekt Kontakt aufgenommen und uns angesehen, wie das System funktioniert. Den ersten Piloten haben wir 2021/22 getestet. Und wir sind da schon im Rahmen von quantitativen und qualitativen Interviews und mit Umfragen mit unseren Kund:innen in den Austausch gegangen. In diesen Umfragen hatte sich abgezeichnet, dass Privatsphäre und Anonymität gerade in unserer Kundschaft besonders hoch gewertet werden. Dass Privatsphäre und Anonymität den Menschen wichtig sind, haben auch die Umfragen der EZB bestätigt. Und das NGI Taler-Projekt erfährt immer noch sehr hohen Zuspruch.
Sie sagten in einem Interview in Bezug zur Gestaltung des Digitalen Euro, man sehe die Zivilgesellschaft nicht. Inwiefern ist das der Fall? Und wie kommt die Zivilgesellschaft in Ihrem Projekt ins Spiel?
Die EZB hat zwar Umfragen durchgeführt, aber man kann sich schon fragen, inwieweit solche Umfragen einen Austausch mit der Zivilgesellschaft darstellen. Auch die Workshops, die die Bundesbank ausgerichtet hat, hatten einen beschränkten Umfang.
Unser Projekt ist ganz anders angelegt. Die elf Mitglieder unseres Konsortiums sind sehr heterogen: Nur zwei Mitglieder sind Banken, neben der GLS Bank ist das die ungarische MagNet Bank. Unter den anderen Mitgliedern sind zwei Universitäten, verschiedene Unternehmen sowie Akteure aus der Zivilgesellschaft, auch aus dem netzpolitischen bzw. netzaktivistischen Bereich. Zum Beispiel Homo Digitales aus Griechenland, die Mitglied im Netzwerk European Digital Rights sind, oder die E-Seniors Association. Diese Stimmen fließen bei NGI Taler nicht erst nachträglich ein, sondern haben das Projekt und seine Strategie von Anfang an mitgestaltet.
Wie hat sich dieses heterogene Konsortium zusammengefunden? Gab es schon vor dem NGI Taler-Projekt Verbindungen?
Das waren tatsächlich Verbindungen, die bereits zuvor bestanden haben, und die für das Projekt aktiviert oder reaktiviert wurden. Dazu kam Taler Systems, das Schweizer Unternehmen, das das GNU Taler-System maßgeblich entwickelt. Mit Code Blau aus Berlin haben wir zuvor schon zusammengearbeitet. Auch mit der Berner Fachhochschule hatten wir schon Verbindungen und unsere Beziehungen zu den Akteur:innen aus der Finanzindustrie oder dem Bankenwesen haben wir als GLS Bank eingebracht. Das Konsortium hat sich also sehr organisch aus bestehenden Netzwerken zusammengesetzt.
NGI steht für Next Generation Internet – was ist das für ein Projekt und wie fügt sich das Taler-Bezahlsystem da ein?
Next Generation Internet ist eine Initiative der Europäischen Union im Rahmen des Horizon Europe-Projekts. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung eines menschenzentrierten Internets basierend auf Open-Source-Software voranzutreiben. Und was sowohl die EU als auch wir glauben – und was in der Förderung unseres Projekts zum Ausdruck kommt: faire Möglichkeiten des Bezahlens, die die Privatsphäre der Menschen schützen, müssen Teil dieses Internets der nächsten Generation sein.
Schlagworte, die im Zusammenhang mit dem NGI-Projekt immer wieder fallen, sind, „menschenzentriert“ und „demokratisch“. Was meint „menschenzentriert“ und inwiefern kommen Demokratiefragen ins Spiel?
Open Source oder freie Software wie Taler hat meines Erachtens etwas mit Demokratie zu tun, insofern als solche Eigentumsmodelle es ermöglichen, die Software anzuschauen, die unser tägliches Leben antreibt und am Laufen hält – vielleicht nicht Einzelpersonen, aber der Zivilgesellschaft. Es können Audits durchgeführt werden, die Software kann verändert und an bestimmte Bedürfnisse angepasst werden und sie kann vervielfältigt und breit zugänglich gemacht werden. Im Kontrast zu proprietären Anwendungen, also Software, die sich im Eigentum bestimmter Unternehmen befindet, ergibt sich daraus ein demokratisches Momentum.
Und was ist mit „menschenzentriert“ gemeint?
Es geht uns darum, zu fragen: Was sind die Bedürfnisse der Menschen? Und im Bereich des Bezahlens sehen wir das Bedürfnis, nicht als getracktes Individuum behandelt zu werden, das über gezielte Werbung gut monetarisiert werden kann. Ich möchte online bezahlen können, ohne dafür meine Privatsphäre offenlegen zu müssen. Menschenzentriert ist NGI Taler dann in dem Sinne, dass das die gestaltenden Merkmale der Anwendung sind.
Wann soll es Ihren Kund:innen möglich sein, das Taler-System für Zahlungen zu nutzen?
Das Projekt ist auf 36 Monate angelegt und das Ziel ist, Taler business ready zu bekommen, sodass das Verfahren im regulierten Finanzumfeld eingesetzt werden kann. Das ist die Aufgabe des ersten Jahres. Sobald wir dieses Ziel erreicht haben, wollen wir Taler in einem öffentlichen Piloten testen. Und Mitte 2025 möchten wir eine größere Öffentlichkeit ansprechen und Taler in die Hände europäischer Nutzer:innen geben.
„Security through obscurity?” Die EZB und mögliche Design-Probleme des Digitalen Euro
Christian Grothoff im Interview mit Eneia Dragomir – Teil 2
23. September 2024
Bezahlsysteme reichen weit in unseren Alltag hinein und werfen fundamentale datenschutzrechtliche Fragen auf. Wenn man solche Systeme konzipiert, sollte man so tun, als würde man sich selbst nicht über den Weg trauen, so Christian Grothoff. In Teil 2 des Interviews mit dem Experten für IT-Sicherheit und Taler-Initiator geht es um das Design einer CBDC sowie um mögliche Probleme des Digitalen Euro.
Herr Grothoff, das berühmte Bitcoin-White-Paper ist 2008 damit angetreten, die Banken, Zentralbanken und andere Third Parties aus dem Spiel zu nehmen. Taler will das nicht. Dennoch heißt es in einem Paper, die Zentralbanken sollten sich als böswillige Akteure imaginieren, wenn sie das System konzipieren. Warum?
Wir haben mit unserem Text auf ein Paper der Europäischen Zentralbank (EZB) geantwortet, in dem es sinngemäß hieß, wir sind eine öffentlich-rechtliche Institution, deswegen können Sie uns Ihre Daten anvertrauen, die EZB werde sie nicht verkaufen. Das erste Problem dabei: Die EZB ist keine rein öffentlich-rechtliche Institution. Das Eurosystem beinhaltet Griechenland und die griechische Zentralbank ist in privater Hand. Nicht alle Zentralbanken sind öffentlich-rechtliche Institutionen. Die Schweizer Nationalbank beispielsweise auch nicht. Sie hat zwar staatliche Aufgaben und ist staatlich reguliert, aber sie ist eine Aktiengesellschaft.
Das zweite Problem: Es ist schön, dass eine Behörde meint, dass sie zu den Guten gehört, aber vielleicht ist das irgendwann nicht mehr der Fall. Ich sollte daher mein System nie in der Annahme designen, dass ich zu den Guten gehöre. Wenn wir Systeme bauen, die so fundamentale Eingriffe ermöglichen, wie Bezahlsysteme, von denen die Wirtschaft abhängt, die aber auch in das Alltagsleben der Menschen hineinreichen, dann ist besondere Vorsicht geboten. Ich sollte immer den Fall berücksichtigen, dass ein Böser an meine Stelle tritt. Selbst, wenn ein Diktator an meine Stelle tritt, sollte nichts Schlimmes passieren können, selbst dann sollte der Datenschutz gegeben sein. Das ist der richtige Anspruch für das Systemdesign. Dass meine Daten verkauft werden, ist bei weitem nicht das größte Problem. Da sollte der Anspruch sein: Ich vertraue mir selbst nicht und baue das System entsprechend. So halten wir es auch mit dem Taler-System.
Wir laden alle ein, sich unser System anzusehen und nach Schwachstellen zu suchen: Alle Spezifikationen, der gesamte Quellcode, die gesamte Dokumentation, das ist im Netz für alle einsehbar. Alle können sich das ansehen und analysieren und Schwachstellen gerne veröffentlichen, damit wir sie beheben können. Es gibt bestimmt Fehler in der Software, aber maximale Transparenz ist das beste Mittel, das wir haben, um diese zu finden und zu beheben. Das macht die EZB leider anders: Der EZB-Sprecher wurde von einem unserer Mitarbeiter auf einem Forum in Wien gefragt, wie die EZB die Offline-Funktion des Digitalen Euro sicher machen möchte. Antwort: das ist geheim. „Security through obscurity?“, kommentierte mein Mitarbeiter. Sicherheit durch Geheimniskrämerei? Wikileaks und Edward Snowden haben gezeigt, dass selbst Geheimdienste nicht alle ihre Geheimnisse sichern können, aber der EZB wird das gelingen? Geheimhaltung bringt uns weder mehr Sicherheit noch eine vernünftige demokratische Kontrolle der Institution.
Wenn eine Zentralbank das Taler-Bezahlsystem nutzen würde, dann wäre es eine CBDC, also ein digitale Zentralbankwährung?
Genau, eine Retail-CBDC.
Sie haben in verschiedenen Papern die Pläne der EZB für den Digitalen Euro kritisiert. Das letzte ist 2022 erschienen. Gilt diese Kritik auch für den Verordnungsentwurf aus dem Juni 2023?
Auch die aktuellen Entwürfe sind schlecht. Ich sehe da ganz grundlegende Probleme: Der Digitale Euro, so wie die Pläne derzeit sind, bringt eigentlich niemandem einen Vorteil. Ein weiteres Bankkonto, nur diesmal bei der Zentralbank? Die meisten Menschen im Euro-Raum haben schon ein Bankkonto, als europäische Bürger haben wir ein Recht darauf. Brauchen wir ein weiteres Bankkonto? Mit 3.000 Euro Maximalguthaben und ohne Kredit? Bei meiner regulären Bank habe ich eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro. In einem weiteren Konto sehe ich keinen Mehrwert.
Weiteres Problem: Für die Kunden sollen die Transaktionen kostenlos sein, für die Händler aber nicht. Für eine SEPA-Überweisung zahle ich heute auch schon nichts. Für die Händler, die dazu verpflichtet werden sollen, Digitale Euro anzunehmen, soll die Transaktion aber nicht kostenlos sein. Wer trägt die Kosten, die bei der Umstellung entstehen? Die Händler werden die Kosten auf die Preise umlegen. Millionen Händler im Euro-Raum werden diese Umstellung vornehmen müssen, innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht allzu groß sein darf. Was werden dann die Dienstleister machen, die diese Umstellung vornehmen und die mit Aufträgen überrannt werden? Die Kosten für die technische Umstellung werden steigen, wenn nur wenige Dienstleister Millionen Kunden zeitnah umstellen sollen.
Ein weiteres Problem ist die Verknüpfung mit dem Konto, das man bei seiner Geschäftsbank hat. Warum? Weil auf dem Konto mit den Digitalen Euros nicht mehr als 3.000 Euro gehalten werden dürfen. Jeder Euro, der darüber liegt, soll automatisch auf mein Geschäftsbankkonto „fließen“, das ist die sogenannte Waterfall-Funktion. So soll verhindert werden, dass den Geschäftsbanken die Liquidität entzogen wird. Das leuchtet mir ein. Aber der Wasserfall geht auch in die andere Richtung: Wenn die Deckung des Kontos, auf dem ich Digitale Euro halte, nicht ausreicht, soll automatisch auf das Guthaben des Geschäftsbankkontos zugegriffen werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Probleme: Was passiert, wenn mein Konto, auf denen ich Digitale Euro halte, gehackt wird? Dann wird mein Girokonto gleich von den Angreifern über den Wasserfall auch leergeräumt. Wer haftet dann dafür? Die Geschäftsbanken werden wohl kaum das Risiko auf sich nehmen. Und was, wenn das Girokonto ins Minus gezogen wird? Müssen die Geschäftsbanken automatisch Kredite vergeben? Und für die Geschäftsbanken ergibt sich durch das Onboarding auch ein Kostenproblem.
Inwiefern?
Die EZB will nicht selbst 300 Mio. Kunden onboarden – 300 Mio. Kunden prüfen bedeutet, 300 Mio. Personalausweise prüfen etc. Dafür wäre ein Filialnetz nützlich, das die EZB nicht hat. Die EZB will diesen Know-Your-Customer-Prozess an Payment Service Provider (PSP) auslagern, also an kommerzielle Anbieter. Welche kommerziellen PSP sollen diesen KYC-Prozess kostenlos für 300 Mio. Menschen durchführen? Es soll die Kunden ja nichts kosten. Die Eröffnung eines Bankkontos kostet eine Bank etwa 50 Euro. Welche kommerziellen Unternehmen werden das für potenziell 300 Mio. Menschen übernehmen, ohne den Kunden die Kosten zu berechnen?
Eine Antwort ist die europäische eID, also die europäische digitale Identität. Die ist aber erstens nicht ausgerollt und zweitens ist der Aufwand auch mit der eID nicht gleich null, denn auch die eID könnte gestohlen worden sein oder es gibt Probleme beim Vorgang. Und überhaupt ist die Frage nicht geklärt, ob wir die eID wirklich wollen. Die eID birgt erhebliches Überwachungspotential: Muss ich mich, wenn sie eingeführt wird, überall im Netz damit ausweisen? Haben wir diese Gefahr politisch diskutiert?
Zurück zur Kostenfrage: Neben der Kontoeröffnung sollen kommerzielle PSP auch den Kundensupport übernehmen, auch das soll für die Kunden kostenlos sein. Aber sie dürfen bei den Händlern Gebühren erheben. Damit der Digitale Euro attraktiv ist, sollen diese Gebühren gedeckelt werden. Jetzt sind zwei Fälle denkbar: Der Deckel ist zu hoch und der Digitale Euro ist für die Händler unattraktiv oder der Deckel ist zu niedrig, niedriger als die aktuellen Gebühren. Welches private Unternehmen steigt dann aber da ein? Als jemand, der sich mit IT-Sicherheit befasst, überlege ich mir, was könnte das Geschäftsmodell für die privaten Unternehmen sein? Ich darf bei den Kunden keine Gebühren erheben und die Gebühren für die Händler sind stark gedeckelt – wo verdiene ich da Geld? Es bleibt nur die Möglichkeit: Ich spare bei der Sicherheit. Und zwar nicht ein wenig, sondern im WireCard-Stil: gar keine Sicherheit. Sicherheitskosten gehören neben den Kosten für Compliance zu den höchsten Kosten im Bankenumfeld. Ich weiß nicht, wie die EZB sowohl hohe Sicherheit als auch niedrige Kosten erreichen will.
Mit dem Taler-Bezahlsystem können wir das erreichen, weil es technisch ganz anders aufgestellt ist: Die Kundenidentifizierung bleibt bei den Geschäftsbanken, das Double-Spending-Problem lösen wir durch Kryptografie und Anonymität stellen wir durch blinde Signaturen her. So kann ich Einiges einsparen. Der Digitale Euro soll aber kontenbasiert sein, es soll ein Bankkonto sein, also werden auch die Kosten eines Bankkontos anfallen.
Im Bezug zur Retail-CBDC wird die Möglichkeit von Offline-Zahlungen diskutiert. Eine taler-basierte CBDC soll aber „online only“ sein. Warum?
Das Problem bei Offline-Zahlungen mit einer CBDC ist, wie bei anderem digitalem Bargeld, das schon angesprochene Double Spending: Wie verhindere ich, dass jemand seine elektronischen Wertbestände kopiert und doppelt ausgibt? Und die Antworten, die wir historisch kennen, raten zur Vorsicht: Wir haben die verschiedensten Arten des Digital Restrictions Managements (DRM), also des Kopierschutzes. Und was hat das gebracht? Waren die Film- und die Musikindustrie mit ihrem Kopierschutz erfolgreich? Nein! Man kann das Kopieren erschweren, aber mit genügend Aufwand geht es immer. Man muss auch kein Informatiker sein, um Filme oder Musik zu kopieren. Das Kopierproblem verschärft sich beim digitalen Bezahlen: Wenn die kriminelle Energie da ist, einen Film zu kopieren, wie groß ist dann die kriminelle Energie, Geld selbst zu drucken? Dazu kommen noch geopolitische Interessen: Wenn Russland der Wirtschaft der EU schaden könnte, indem es Trillionen von Digitalen Euros druckt, wäre es blöd, das nicht zu tun. Es geht also nicht nur darum, dass Privatleute mit beschränkten Ressourcen versuchen könnten, eine CBDC zu kopieren, sondern wir müssen damit rechnen, dass staatliche Akteure mit großem Budget und guter Technik das versuchen werden.
Und deswegen sollte mit einer CBDC nur online gezahlt werden können?
Ja, denn die einzige effektive Möglichkeit, das Kopieren zu verhindern, ist das Digital Watermarking: Ich markiere jede Kopie mit einem mehr oder weniger eindeutigen Siegel, das sagt, „diese Kopie hatte ich dem Herrn Müller gegeben“. Und wenn Herr Müller Kopien anfertigt, dann weiß ich, dass es seine Kopien sind. Jetzt kommt das Problem mit dem Offline-Modus ins Spiel: Die Europäische Zentralbank (EZB) sagt, das Offline-Zahlen wird vollanonym sein. Dann kann ich aber nicht mehr feststellen, dass es Herr Müller war, der die Kopien gemacht hat, denn er war anonym. Und selbst ohne Anonymität gibt es dann noch das Enforcement-Problem. Ein denkbarer Fall wäre: Eine Person in der Familie steht kurz vor dem Tod, ich kopiere ihr Geld, sie verstirbt und ich bringe das kopierte Geld in Umlauf. Selbst wenn der Bezahlvorgang nicht anonym ist, wie soll die EZB das kopierte Geld von der verstorbenen 90-jährigen Oma zurückbekommen? Eine dritte Möglichkeit, das entstehende Problem zu lösen: Die EZB kann dem Händler, der kopiertes Geld entgegengenommen hat, schlicht sagen, dass es doppelt ausgegeben wurde und er Pech gehabt hat und auf seinen Kosten sitzen bleibt. Das kann auch bei Kreditkartenzahlungen passieren: Wenn jemand mit einer gestohlenen Kreditkarte bei einem Händler bezahlt, der gerade offline ist, kann es sein, dass die Kreditkartenfirma dem Händler sagt, „Die Karte war schon gesperrt, Du hast das nicht geprüft, Du bleibst auf Deinen Kosten sitzen.“ Die EZB verspricht aber hohe Sicherheit. Das Erste, was ich von einem sicheren digitalen Bezahlsystem erwarten würde, wäre, dass, wenn mir mein Computer sagt, „Du hast das Geld bekommen“, dass ich das Geld auch wirklich bekommen habe. Das ist aber im Offline-Modus schlicht nicht möglich.
Wir wissen, dass es trotz der DRM-Maßnahmen möglich sein wird, digitale Daten zu kopieren. Man könnte auch Taler offline nutzen, dann können wir aber auch nicht garantieren, dass die Daten nicht kopiert sind bzw., dass das Geld, das ich erhalte, nicht doppelt ausgegeben wurde. Das muss man den Leuten erklären: Das Offline-Bezahlen mit digitalem Cash ist möglich, aber nicht sicher und anonym.
Im Katastrophenfall könnten wir das Risiko hinnehmen. So macht man das in Japan beispielsweise mit der Bezahlkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel: Kommt es zu einem Erdbeben und ist das System offline, dann funktioniert die Karte trotzdem, damit die Leute nachhause kommen können. Man rechnet damit, dass es in wenigen Fällen zu Betrug kommen wird, aber wichtiger ist, dass die Menschen nach Hause kommen können. Im Katastrophenfall wird also Menschlichkeit gegenüber korrekter Abrechnung priorisiert.
Die EZB betont immer wieder, der Digitale Euro wird erst nach einem politischen Beschluss eingeführt. Haben Sie noch Hoffnung, dass der Digitale Euro doch noch als token-basiertes System umgesetzt wird?
Während die EZB das verspricht, hat sie schon eine Ausschreibung für 1,3 Mrd. Euro gemacht, in der schon ganz konkrete Vorgaben genannt werden. Und auf diese Ausschreibung konnten sich nur Unternehmen mit einem Mindest-Jahresumsatz von 10 Mio. Euro bewerben. Kleine Akteure, die angeblich auch gefördert werden sollen, sind also schon aus dem Spiel. Die Ausschreibung hatte eine Frist von sechs Wochen, die kürzeste mögliche legale Frist. Man kann doch nicht sagen, wir machen nichts ohne politischen Beschluss und gleichzeitig Gelder für die technische Umsetzung vergeben, die an enge technische Vorgaben geknüpft sind. Damit werden Fakten geschaffen. Und von einem token-basierten Ansatz ist in der Ausschreibung nichts zu finden. Dass die EZB nach einem politischen Beschluss auf einen grundlegend anderen Ansatz umschwenkt, ist nicht zu erwarten.
Ich glaube, dass man sich nur nach einem Scheitern der aktuellen Pläne Hoffnungen darauf machen kann, dass ein token-basierter Ansatz verfolgt wird. Erst wenn der Digitale Euro entweder politisch oder ökonomisch oder technisch gescheitert ist, haben wir aus meiner Sicht eine Chance, eine ordentliche politische Debatte darüber zu führen, was wir eigentlich als Gesellschaft haben wollen. Vielleicht könnte es dann in 15 Jahren einen neuen Anlauf geben. Und dann können wir sehen, ob es mit der Tokenisierung was wird oder nicht.
Kein Weiterkommen in der EU? Die EU-Wahlen und der digitale Euro
Ein Beitrag von Caroline Marburger
24. Mai 2024
Vom 6. bis 9. Juni könnten über 350 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben, sofern sie sich denn entscheiden zur Wahlurne zu gehen. Mehr Menschen als in den USA leben. Und doppelt soviel wie dort derzeit entsprechend registriert sind und wählen dürfen. Dennoch hat die EU-Wahl, schaut man in die Medien, wenig eigenen Appeal. Sie scheint eher die Fußnote des Superwahljahres 2024 zu sein. Dabei zeigt eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung von März diesen Jahres, dass zwei Drittel der Befragten die EU-Wahl für sehr wichtig halten. In der Medienlandschaft findet dieses Interesse allerdings keinen merkbaren Niederschlag. Und selbst die vergleichsweise rekordhafte Wahlbeteiligung in 2019 blieb 15% hinter der Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen zurück. Ob sich das womöglich brexitinduzierte Ergebnis wiederholt, bleibt fraglich. Kümmmert uns Europa genug?
EU-Politik und politische Arbeit auf EU-Ebene sind kaum Referenzrahmen. Eine abseits vom European Song Contest selten europäische, sondern meist national stark segmentierte Öffentlichkeit widmet sich vornehmlich dem, was in der Hauptstadt getan oder dieses Jahr in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gewählt wird. Eher als Berichterstattung zur EU-Wahl finden sich Nachrichten zum US-Wahlkampf und den Erwartungen, was mit einer Wiederwahl Trumps einhergehen könnte. Europäische Nachrichtendienste wie Politico Europe oder EURACTIV bleiben eine Nische.
Wie unsere nationalen Sozialversicherungs-, Gesundheits- und Bildungssysteme operieren, da hat die EU wenig mitzureden. Geht es aber um Themen wie Binnenmarkt und Wettbewerb, Landwirtschaft, Umwelt und Migration, werden in Brüssel wesentliche Entscheidungen gefällt, die uns alle angehen. Themen, die allesamt Schwergewichte der medialen, öffentlichen Diskussion der letzten Zeit sind. Grund genug, diese Wahl als höchstrelevant für unsere Zukunft, zumindest die Weichenstellungen der kommenden 5 Jahre, einzustufen. Aber unsere mediale Logik und nationale Themenfilter, so scheint es, erschweren eine solche Einsicht.
Dann hingegen gibt es zutiefst europäische Themen wie den digitalen Euro, der womöglich aus der entgegengesetzten Logik heraus bisher unter dem Radar fliegt. Definitiv keines der Schwergewichte der öffentlichen Debatte. Hingegen fraglos ein gesamteuropäisches politisches Projekt. Nach der Einführung des Euro zwischen 1999 und 2002 geht es nun um seine fehlende, nun nachzuholende digitale Ergänzung. Die Einführung des Euro zwischen 1999 und 2002 war keineswegs unumstritten, aber der digitale Euro ist in nationalen Debatten derzeit noch kaum von Bedeutung.
eFin &Demokratie hat sich der möglichen bis wahrscheinlichen Einführung dieses digitalen Zentralbankgeldes in verschiedenen Formaten gewidmet bzw. tut dies weiterhin. Darunter in der ersten Staffel des projekteigenen Podcasts Digitalgelddickicht, der es mir zur Aufgabe gemacht hat, den digitalen Euro in inzwischen 8 Folgen aus möglichst unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten, verschiedensten Expertinnen und Experten, Laien auf der Straße und Stakeholdern Fragen zu stellen und zu versuchen, den digitalen Euro wenn nicht jedermann, so doch mehr Zuhörerinnen und Zuhörern näherzubringen. Dabei ist ins Auge gefallen: er wird bisher vornehmlich von Vertreterinnen und Vertretern von EZB, Geschäftsbanken und Zahlungsdienstleistern, vor allem Wirtschafts- und Rechts-, weitaus geringfügiger von Sozialwissenschaftlerinnen und – wissenschaftlern und einigen finanzpolitischen NGOs breiter und öfter diskutiert. Und dann vornehmlich unter finanzwirtschaftlichen und geldpolitischen Vorzeichen im engeren Sinne.
Es scheint oft selbstverständlich, unsere Währung und ihre Digitalisierung nicht auch als soziopolitisches Unterfangen, als gestaltbares öffentliches Gut zu thematisieren, sondern vornehmlich als technokratische Aufgabe, die unsere Geld- und Wirtschaftsordnung möglichst geringfügig stören, idealerweise natürlich fördern und zukunftstauglich machen solle. Eine meines Erachtens unzureichende Engführung.1Siehe hierzu beispielsweise die Themen und Perspektiven, die im jüngst erschienen ZEVEDI-Kurzfilm Follow the [New] Money. Auf den Spuren von Krypto, Karten, Coins und Cash angerissen werden. Legitime Beschränkung vielleicht für die EZB, deren Aufgabe es ist, ihn zu entwickeln und auszugeben, aber eine keineswegs notwendige Limitierung für die Diskussion unter Expertinnen und Experten. Und erst recht nicht für die politische Diskussion: sowohl für die öffentliche Debatte als auch für jene innerhalb der zuständigen, politischen Institutionen. Denn diese ist schließlich entscheidend dafür, wie der digitale Euro letztlich gestaltet wird, was er vermag und was nicht.
Warum ein digitaler Euro?
Würde ein Gesetz zum digitalen Euro verabschiedet, könnte das den Alltag aller EU-Bürgerinnen und -Bürger verändern, auch wenn es kaum die haptische Symbolkraft und emotionale Bedeutung der Einführung des Euros zum Jahreswechsels 2001/2002 hätte. Aber: als gesetzliches Zahlungsmittel müsste er gemäß des derzeitigen Gesetzesentwurfes überall da, wo jetzt schon digital gezahlt wird, also im Netz, im Supermarkt oder im Flugzeug, akzeptiert werden. Anders als es seinerzeit unumgänglich war, die D-Mark in Euromünzen und -banknoten umzutauschen, bliebe es die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, ob sie ihn dann anderen digitalen Bezahlungsoptionen vorziehen oder nicht. Euromünzen und -banknoten bleiben und der Erhalt dieses Bargeldes soll innerhalb des gleichen Gesetzespaketes festgeschrieben und versichert werden. Aber dort, wo bereits ausschließlich bargeldlos operiert wird, z.B. online oder in weniger bargeldaffinen Ländern wie Finnland oder den baltischen Staaten , da wäre der digitale Euro eine Alternative, die anderen Gesetzen folgen würde als die anderen, privatwirtschaftlichen Zahlungsoptionen, die wir bisher zu nutzen gewöhnt sind.
Anlass, ein solches digitales Zentralbankgeld einzuführen, ist, was im Hintergrund geschieht, während wir unsere Uhr, Handy oder Karte an der Kasse hinhalten oder im Netz auf die Bezahloption unserer Wahl klicken. Oft verschwenden wir keinen größeren Gedanken daran. Außer vielleicht, dass es so viel schneller und angenehmer geht als früher und uns den lästigen Gang zum immer entfernter gelegenen Geldautomaten erspart. Was währenddessen aber passiert ist: wir nutzen keine gesamteuropäische Zahlungsinfrastruktur, weil es die nicht gibt. Und je stärker die Marktdominanz dieser nichteuropäischen Anbieter ist oder wird, umso weniger Handhabe bleibt der EU politisch und europäischen Anbietern wirtschaftlich, deren Geschäftspraktikern oder ihren hohen Tarifen etwas entgegenzusetzen. Kurz: Je öfter digital bezahlt wird und je mehr sich diese Dominanz verschärft, umso weniger Resilienz hat die international verwobene deutsche und europäische Zahlungsinfrastruktur und umso schwieriger wird es für die EU oder ihre Mitgliedsstaaten, die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger beim digitalen Bezahlen – sei es bei Tarifen, Datenschutz, Sicherheit oder Anonymität – klar verteidigen zu können.
Daher ist besagtes Gesetzespaket der Versuch, erstens das Bargeld als von der EZB ausgegebenes öffentliches Geld zu stärken, als auch zweitens ein digitales Äquivalent, ein sogenanntes digitales Zentralbankgeld, zu entwickeln. Ein digitaler Euro könnte im Idealfall angesichts der existierenden Mängel digitalen Zahlens einerseits und der gleichzeitig existierenden Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten andererseits neue Maßstäbe in Sachen Transparenz, Privatsphäre und Datenschutz setzen. Und im Sinne des Verbraucherschutzes privatwirtschaftliche Ambitionen zügeln, aber auch die Entwicklung kompetitiver Angebote durch Privatanbieter für den europäischen Markt fördern und verstärken.
Die Verhandlungen auf EU-Ebene stocken
Ein Gesetz zum digitalen Euro wird seit Juni 2023 konkret diskutiert, seitdem die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf zum digitalen Entwurf vorgelegt hat. Dass die darauf folgende Aushandlung einer Gesetzgebung sich über Jahre erstreckt, ist normal. Natürlich auch, dass es je nach Erscheinen mehr als eine Legislaturperiode brauchen kann. Nur ist im Falle des digitalen Euros seit Ende April der Prozess scheinbar noch mehr ausgebremst als unbedingt nötig. Eine erste Phase der politischen Entscheidungsfindung hätte mit der Stellungnahme von EU-Parlament wie Europäischem Rat einen Abschluss gefunden. Die Annahme war lange, eine solche Stellungnahme seitens des Parlamentes oder zumindest die klare Empfehlung des zuständigen Ausschusses würde es vor Ende der Legislaturperiode noch geben. Aber nicht einmal zu Letzerem ist es nun noch gekommen.
Solange es keine Entscheidung seitens der EU-Organe gibt, so wird auch kein digitaler Euro eingeführt. Was er genau könnte und soll, bleibt so lange Skizze und Prototyp. Während die EZB parallel an der Vorbereitung und technologischen Entwicklung eines digitalen Euros arbeitet, kann auch sie nur bedingt weitermachen. Sie kann testen, klären, untersuchen, Prototypen aufsetzen, aber solange der politische Prozess, mit dem sie im Austausch steht, nicht weitergeht, sind selbst einer EZB letztlich die Hände gebunden. Ihre Entscheidung fällt sie unabhängig, aber nicht ohne vorhergehende Gesetzgebung.
Was ist da passiert? Bevor das Parlament in einer sogenannten Ersten Lesung diese Entscheidung fällt, wird es zunächst in dessen Ausschüssen beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) wurde als federführender Ausschuss, der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz (LIBE) als beratender Ausschuss bestimmt. In beiden werden für den Gesetzesentwurf Verhandlungsteams besetzt, geleitet von einem sogenannten Berichterstatter oder einer Berichterstatterin einer Fraktion. Teammitglieder sind außerdem die sogenannten Schattenberichterstatterinnen und Schattenberichterstatter aller übrigen im Parlament vertretenen Fraktionen. Wer die Leitung übernimmt, wird durch ein Punktesystem ausgehandelt, das die Stärke der jeweiligen Fraktionen im Parlament widerspiegelt. Mit entsprechenden Punkten ausgestattet, bewerben sich Fraktionen für die Verhandlungsleitung bei für sie strategisch wichtigen Themen.
Federführender Berichterstatter und somit Verhandlungsführer für das Parlament für das Gesetzespaket Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und etwaige Einführung eines digitalen Euro ist im federführenden Ausschuss Stefan Berger von der CDU bzw. der EVP (Europäische Volkspartei), der als Berichterstatter für die inzwischen rechtskräftige MiCAR-Gesetzgebung zur Harmonisierung der Regulierung von Kryptowerten Expertise im Bereich digitale Finanzindustrie mitbringt. Auch der zuständige Berichterstatter des LIBE-Ausschusses, Emil Radev, ist EVP-Mitglied. Berichterstattende sind Chefverhandlerinnen oder Chefverhandler, sie setzen die Agenda, können sich in Hintergrundgesprächen mit den zuständigen Ratsvertreterinnen und -vertretern treffen, müssen aber im späteren Trilog zwischen Europäischem Rat, Kommission und Parlament das gesamte Parlament vertreten, d.h. ggf. auch eine Position vertreten, die nicht die ihrer eigenen Fraktion ist. Gleichzeitig ist kaum davon auszugehen, dass die EVP- Fraktion sich diese Verhandlungsposition nur so nebenbei gesichert hat. Ein Bewusstsein dafür, dass diese Entscheidung für das eigene Profil relevant ist, wird es gegeben haben. Auch wenn CDU wie CSU den digitalen Euro in ihren Wahlprogrammen mit keinem Wort erwähnen, nur den anderen Teil des Gesetzespaketes aufgreifen und für den Erhalt des Bargeldes plädieren.
Positionen und mögliche Kompromisse
Im demokratischen Prozedere des EU-Parlaments ist es essenziell, sich Mehrheiten organisieren zu können, also einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der die Unterstützung anderer Fraktionen findet. Henrike Hahn, Schattenberichterstatterin für Die Grünen/EFA zum digitalen Euro hatte im Interview für die siebte Folge des Digitalgelddickichts zur Arbeit auf EU-Ebene bezüglich der verschiedenen Fraktionen gesagt: „Für uns alle ist klar, dass Privatsphäre und Datenschutz beim digitalen Euro nicht zu kurz kommen sollten.“ Es gäbe generell Überschneidungen, meinte sie, gerade auf sozialdemokratischer, grüner und liberaler Seite. Streitpunkt blieben die Gebühren, die der digitale Euro für den Einzelhandel oder zwischen Zahlungsdienstleistern kosten darf. Linkerhand wird dafür plädiert, diese Gebühren zu deckeln, auf liberaler und konservativer Seite plädiert man eher für den freien Wettbewerb und/oder den Schutz der Eigeninteressen der Geschäftsbanken. Neben deren Rolle seien Haltelimits und Verzinsung strittige Themen. Aber, hätte die EVP gewollt, so entsteht der Eindruck, wäre ein mehrheitsfähiger Beschluss möglich gewesen?
Ihr sozialdemokratischer Kollege Paul Tang hatte bereits Mitte Februar in einer Sitzung des Wirtschafts- und Währungsausschusses explizit seiner Irritation über das stockende Prozedere Ausdruck verliehen
„I think political groups, S&D, the Greens, Renew are willing to move forward on the entire package. My concern in all this is […]the process up to now. There have been two deadlines for the report on the digital euro. It has not been produced. Now, finally, we got the report on last Monday[…]while we are working against the clock since the end of the mandate is coming. […] There’s a timeline proposed where we need to finalise three files in ten days. So let me express my concern on the process. I’m not sure why this is so difficult. I’m not sure what is behind it. But I have to tell to people outside the European Parliament who take an interest in this package of files that I’m not sure what the European Parliament will do. Personally, I find it’s a very difficult situation because I think we should work on it. And it’s a parliamentary right to have these files discussed. But the process up till now makes it almost, makes it very difficult, if not impossible. […]I express my concern that we see so much uncertainty in this process that I’m not sure that we would be able to deliver and to do our democratic duty.“
Ob der EU-Wahl-Prognosen mag es nicht verwundern, dass S&D sowie Grüne noch gerne zu einer Entscheidung gekommen wären. Gleichzeitig hatte SPD-Abgeordneter Joachim Schuster, Mitglied der S&D-Fraktion sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, im Gespräch mit dem Digitalgelddickicht doch eher zur Vorsicht gemahnt. Er betonte, das Thema sei noch zu unklar. Es sei zu früh, eine abschließende Meinung und Position zu entwickeln. Für die deutsche SPD stimmt das: auch dort klafft bezüglich des digitalen Euros im Wahlprogramm eine Leere.
Rechterhand der EVP zeigt sich die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer EKR, der beispielsweise die polnische PiS-Partei angehört, absolut skeptisch, was den digitalen Euro angeht, möchte ihn eigentlich von Anfang an stoppen. So zumindest der entsprechende Änderungsvorschlag des zuständigen Schattenberichterstatters Michiel Hoogeveen (Amendment 120). Nun hat die Fraktion Identität und Demokratie jüngst die AfD-Abgeordneten in Gänze – wenn auch ob beendeter Sitzungsphase ohne unmittelbare Konsequenz – ausgeschlossen. AfD-Abgeordneter Gunnar Beck war zuständiger Schattenberichterstatter, wurde aber in den Diskussionen nicht sichtbar, hat keinerlei Änderungsanträge vorgebracht. Seine Fraktionskollegen der italienischen Lega schon, fordern beispielsweise ein möglichst niedriges Haltelimit. Eine grundsätzliche Ablehnung formulieren sie nicht. Die AfD hingegen betont in ihrem Wahlprogramm, dass nur nationale Währungen jedem Staat wieder seine Souveränität über seine Wirtschafts- und Währungspolitik zurückgeben. Den digitalen Euro lehnt die Partei als vermeintliches Zensur- und Überwachungsinstrument ab. Beide Fraktionen, EKR wie ID, dürfen derzeit am Wahlwochenende Anfang Juni den Prognosen zufolge mit signifikantem Stimmenzuwachs rechnen.
Auf nationaler Ebene finden sich in den Wahlprogrammen der deutschen Parteien zum digitalen Euro neben der Leerstelle bei SPD und CDU/CSU durchaus klar divergierende Positionen. Klare Befürworter wie VOLT, FDP und Die Grünen und klare Gegner wie die AfD. Aber, so meint die Inititative monetative e.V, die das Thema bereits vor 5 Jahren angemahnt hatte: Die Tendenz, das Thema von politischer Seite zu meiden oder mit Allgemeinplätzen zu beantworten, setze sich fort. „Bis heute gibt es im Detail kaum fundiert ausgearbeitete Positionen der politischen Parteien zum digitalen Euro.“
Die EU-Wahl als Zäsur
Entgegen ursprünglicher Erwartungen ist also inzwischen klar: Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments gibt es nicht, eine Einigung im Wirtschafts- und Währungsausschuss auch nicht. Hinzu kommt, dass Investigativrecherchen für die Plattform „Follow the Money“ nahelegen, dass die Geschäftsbanken nicht nur wiederholt ihre verständlichen Sorgen artikuliert haben,2Siehe hierzu insbesondere Folgen 5 und 6 des Digitalgelddickichtsdie sie ob des digitalen Euros für ihr Geschäftsmodell sehen. Sondern dass die Bankenlobby ihre Position immer wieder bei den Verantwortlichen zu Gehör zu bringen vermöge, während Argumente bankenkritischer NGOs oder der Verbraucherschutzverbände nicht dasselbe Gehör fänden.
De facto ist nun, statt eine neue Konkretisierungsstufe in der Debatte zu erreichen, alles denkbar offen. Das im weiteren Prozess relevante Personal am Verhandlungstisch wird sich zumindest in Teilen ändern: Berichterstatter Stefan Berger, Schattenberichterstatter Gunnar Beck (AfD), Michiel Hoogeveen (EKR), Gilles Boyer (RENEW) und Chris MacManus (Die Linke) kandidieren zumindest wieder und gelangen womöglich zurück an den Verhandlungstisch. Paul Tang und Henrike Hahn, Verhandlungsführer und -führerin für Sozialdemokraten und Die Grünen/EFA , kandidieren hingegen nicht erneut. Bis es zur weiteren Verhandlung kommt, werden Monate vergehen, mindestens die Grünen/EFA und S&D werden die Stellen an diesem Verhandlungstisch neu zuweisen. Mindestens diese zwei Abgeordneten werden sich neu einarbeiten müssen, aber nach derzeitigen Prognosen weniger Fraktionsstimmen als Verhandlungsmasse in die Waagschale legen können. Aber letztlich sind reichlich Umbesetzungen in der Ausschussarbeit denkbar. Prognosen legen bestenfalls nahe, dass es eher die Gegner eines digitalen Euro sind, die Parlamentssitze gewinnen werden und dass eher bankenfreundliche Positionen Gewicht bekommen als jene, die für finanzielle Inklusion und größeren Wettbewerb auch für Geschäftsbanken argumentieren.
Ob nun Sachzwänge oder strategische Fragen eine erste Stellungnahme verhindert haben, die Konsequenz ist klar: Was der digitale Euro letztlich zu leisten vermag, bleibt ein großes Fragezeichen. Und ob eine Ausgabe 2028 noch realistisch ist, steht ebenso zur Disposition. Eine Positionierung des Währungsausschusses und erst recht des EU-Parlamentes, auch stärkeres Profil der Parteien wäre wünschenswert gewesen bzw. bleibt es weiterhin. So bleibt unsicher, in welche Richtung der digitale Euro sich konkret entwickeln könnte. Konkrete Aussagen aus Brüssel und Straßburg sind derzeit für Monate keine zu erwarten. Und, leider, solange alles im Vagen bleibt, weil die Politik keine Position findet und medial die Debatte eben weiterhin nicht breiter geführt wird, bleibt die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von den destruktiven Verdächtigungen, wie sie die AfD aufgreift, durchdrungen, der digitale Euro sei zur Kontrolle und Überwachung der Bürgerinnen und Bürger gedacht. Es bleibt weiterhin wünschenswert, diesen Nebelkerzen eine informierte Diskussion entgegenzusetzen, die sich mit den Risiken genauso klar auseinandersetzt wie den Chancen. Auch und gerade seitens der Politik.
Wenn der digitale Euro eingeführt wird, wird er von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken des Eurosystems bereitgestellt. Die genaue Ausgestaltung dieser digitalen Währung ist jedoch noch Gegenstand intensiver Diskussion und wird voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die EZB beschäftigt sich jedoch bereits seit mindestens 2020 mit der Untersuchung einer solchen CBDC oder eben eines digitalen Zentralbankgeldes. Im vergangenen Herbst wurde eine erste Vorbereitungsphase eingeläutet und gewisse Pfadentscheidungen lassen sich mittlerweile ablesen.
In diesem Zusammenhang werfen einige Kritiker der EZB vor, den Interessen der Geschäftsbanken zu sehr entgegenzukommen. Gleichzeitig sind gerade diese Geschäftsbanken diejenigen, die am lautesten warnen und behaupten, dass ein digitaler Euro zu stark in den Zahlungsmarkt eingreifen und ihr Geschäftsmodell gefährden würde. Diese Folge des Digitalgelddickichts wirft daher einen Blick auf das Mandat und die Aufgaben der EZB und erklärt, warum und wie sie bereits am digitalen Euro arbeitet. Im Gespräch mit Jürgen Schaaf, einem Berater der Generaldirektion für Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr der Europäischen Zentralbank, möchten wir herausfinden, wie die EZB beim Projekt „Digitaler Euro“ mit der EU-Gesetzgebung, der Finanzindustrie und der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, inwieweit sie deren Kritik berücksichtigt und was sie ihr entgegnet.
Digitalgelddickicht Staffel Digitaler Euro – Folge 8 | 29. April 2024
Jürgen Schaaf ist seit November 2019 Berater der Generaldirektion des Geschäftsbereichs Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr bei der Europäischen Zentralbank. Zuvor war er Berater des Direktoriums der EZB und Sekretär des Projektteams für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM). Bevor er zur EZB kam, war er persönlicher Berater des Gouverneurs der Banque Centrale du Luxembourg. Zuvor war er bei der Börsen-Zeitung und als Senior Economist bei der Deutschen Bank tätig. Er hat Wirtschaftswissenschaften in Marburg und Canterbury studiert und an der Philipps-Universität Marburg in Volkswirtschaftslehre promoviert.
Cornelia Manger-Nestler ist Professorin für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der HWTK Leipzig, spezialisiert auf Währungsrecht. Studiert und gearbeitet hat sie zuvor an der TU Dresden und TU Chemnitz, wo sie auch zur Rolle der Deutschen Bundesbank im Europäischen System der Zentralbanken promoviert hat. Sie betreut aktuell zudem, unter anderem ein Forschungsprojekt zu Rechtsfragen des digitalen Euro.
Markus Ferber ist Diplomingenieur, seit 1990 durchgehend Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2023 Vorsitzender der CSU Schwaben. Seit 1994 ist er durchgehend Mitglied des Europäischen Parlamentes. Er ist dort Mitglied der EVP–Fraktion, also der Europäischen Volkspartei und seit 2009 auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Zwischen 2014 und 2018 fungierte er als dessen stellvertretender Vorsitzender und seitdem als der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss. Seit 2020 ist er Vorsitzender der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung.
Henrike Hahn ist Politologin und war als Unternehmensberaterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im bayerischen Landtag und Bundestag tätig. Seit 2012 ist sie aktives Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Bayern, unter anderem als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen und Vorstandsmitglied. 2019 wurde sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort ist sie Vollmitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, sowie stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss. Für ihre Fraktion „Die Grünen/EFA“ ist sie Verhandlungsführerin und Schattenberichterstatterin zum digitalen Euro.
Joachim Schuster ist promovierter Politikwissenschaftler und war bis 2006 in der Forschung, im Wissenschaftsmanagement und in der Politikberatung tätig. Seit 1999 für die SPD Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, war er von 2006 bis 2012 Bremer Staatsrat für Arbeit, Jugend und Soziales sowie später für Gesundheit und Wissenschaft. 2014 zog er ins Europäische Parlament ein. Der S&D-Fraktion zugehörig ist er seit 2019 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Im Vorstand der deutschen Sozialdemokrat:innen ist er verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion
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