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1.7. Der digitale Euro – Im Maschinenraum der EU

Diese Folge des Digitalgelddickichts fragt – mit einem Seitenblick auf die kommende Europawahl:  Wie genau kommt es, insbesondere beim digitalen Euro, in Brüssel eigentlich zur finalen Gesetzgebung? Welche Schritte stehen noch aus? Wer hat wo welche Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Einflussnahme? Und welche Fallstricke gibt es auf dem Weg dahin? Welche Positionen gibt es im Parlament derzeit und welche Bedeutung hat die Europawahl? Welche Rolle spielen Ausschüsse und die sogenannten Berichterstatter:innen und Schattenberichterstatter:innen? Diesen Fragen widmen wir uns im Gespräch mit EU-Parlamentarier:innen.

Denn die EU-Organe entscheiden, ob ein solches digitales Zentralbankgeld (CBDC) überhaupt eingeführt wird. Und wenn ja, dann gibt Brüssel die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer ein digitaler Euro entwickelt werden muss. Das wird aber noch dauern. Denn wir befinden uns in der Frühphase des Gesetzgebungsprozesses, die Zielgerade ist noch lange nicht in Sicht. Das heißt aber auch: es kann noch so einiges passieren. Jede stichhaltige Diskussion zum digitalen Euro greift derzeit noch zurück auf den Verordnungsentwurf der EU-Kommission aus dem Juni 2023. Aber als nächster Schritt gilt es auf Ebene des Europäischen Parlamentes wie auch des Europäischen Rates jeweils eine mehrheitsfähige Position zu finden. Diese Folge wirft daher zunächst einen genaueren Blick in den zugänglichsten der Maschinenräume der EU: das Europäische Parlament und seine Ausschüsse.

Digitalgelddickicht Staffel Digitaler Euro – Folge 7 | 5. April 2024

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Damian Boeselager hat Wirtschaft und Philosophie studiert, als Unternehmensberater gearbeitet und gründete gemeinsam mit einer Italienerin und einem Franzosen 2017 Volt als paneuropäische Partei. Als Spitzenkandidat des deutschen Verbandes wurde er 2019 als einziger Volt-Abgeordneter in das Europäische Parlament gewählt. Dort gehört er der Fraktion der Grünen /EFA an und ist insbesondere Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen.

Patrick Breyer ist Jurist, Gründungsmitglied und seit 2012 aktiver Politiker der Piratenpartei Deutschland. Von 2012 bis 2017 war er Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein und von 2012 bis 2013 und 2016 bis 2017 zudem Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion. Als Spitzenkandidat der deutschen Piraten für die Europawahl 2019 sitzt er seitdem als einziger deutscher Abgeordneter seiner Partei im Europäischen Parlament. Er ist Mitglied der Fraktion der Grünen /EFA sowie Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Markus Ferber ist Diplomingenieur, seit 1990 durchgehend Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2023 Vorsitzender der CSU Schwaben. Seit 1994 ist er durchgehend Mitglied des Europäischen Parlamentes. Er ist dort Mitglied der EVP–Fraktion, also der Europäischen Volkspartei und seit 2009 auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Zwischen 2014 und 2018 fungierte er als dessen stellvertretender Vorsitzender und seitdem als der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss. Zudem ist er seit 2020 Vorsitzender der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung.

Henrike Hahn ist Politologin und war als Unternehmensberaterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im bayerischen Landtag und Bundestag tätig. Seit 2012 ist sie aktives Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Bayern, unter anderem als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen und Vorstandsmitglied. 2019 wurde sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort ist sie Vollmitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, sowie stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss. Für ihre Fraktion „Die Grünen/EFA“ ist sie Verhandlungsführerin und Schattenberichterstatterin zum digitalen Euro.

Joachim Schuster ist promovierter Politikwissenschaftler und war bis 2006 in der Forschung, im Wissenschaftsmanagement und in der Politikberatung tätig. Seit 1999 für die SPD Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, war von 2006 bis 2012 Bremer Staatsrat für Arbeit, Jugend und Soziales sowie später Gesundheit und Wissenschaft. 2014 zog er ins Europäische Parlament ein. Der S&D-Fraktion zugehörig ist er seit 2019 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Im Vorstand der deutschen Sozialdemokrat:innen ist er verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion

Weiterführende Informationen und Quellen

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023.

Vorläufiger Bericht des EU-Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro, 9. Februar 2024 (nur in Englisch).

Aufzeichnung der Sitzung des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft vom Vormittag des 14. Februar 2024, siehe: Berichterstattung und Diskussion des Vorläufigen Berichtes zu Euro-Bargeld und Einführung des digitalen Euro ab 10:45.

Stellungnahme (Opinion) des EU-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro, 20. Februar 2024 (nur in Englisch).

Änderungsanträge (Amendments) 120-367 des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft (ECON) zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euros, 21. Februar 2024 (nur in Englisch).

Änderungsanträge (Amendments) 368 – 725 des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft (ECON)  zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro, 21. Februar 2024 (nur in Englisch).

ZEVEDI-Podcast Digitalgespräch, Folge 48 mit Dominik Wendt: Der AI Act der EU: Wie er zustande kam und wie er KI reguliert, 5. März 2024.

Für die Europawahlprogramme der Parteien und ihre Positionen zum digitalen Euro konsultieren Sie bitte die Seiten der fraglichen Parteien.

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1.5. Der digitale Euro – Geschäftsbanken in Gefahr?

Nach der Klärung des Verhältnisses des digitalen Euro zu konkurrierenden bzw. verwandten Zahlungsmitteln, wechselt der Fokus dieser Episode zu jenen Geldinstitutionen, deren Geschäftsmodell der digitale Euro ergänzen, verändern oder infrage stellen könnte: den Geschäftsbanken.

Vertreterinnen und Vertreter von Geschäftsbanken warnen vor einer unbedachten Veränderung der existierenden Wirtschafts- und Finanzordnung im Zuge der Einführung des digitalen Euro. Stimmen hingegen, die den Status quo kritisieren, sehen digitales Zentralbankgeld als mögliches Gegenmittel gegen die Krisenanfälligkeit unseres Finanzwesens – weniger als Heilmittel für Banken, sondern eher als Garant größerer Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger.

In dieser ersten von zwei Folgen zum Verhältnis des digitalen Euro zu den Geschäftsbanken beleuchten wir, inwiefern ein digitaler Euro die eingespielte Arbeitsteilung von Zentral- und Geschäftsbanken transformieren oder stören könnte. Sind digitale Bankenstürme – digital bank runs – wirklich zu befürchten oder doch viel Lärm um nichts?

Um das herauszufinden haben wir mit Vertretern des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Deutschen Bank gesprochen. Wir haben auch eine Bandbreite diverser Stellungnahmen sowie eine Anhörung von Expertinnen und Experten in Brüssel Ende November zum Thema ausgewertet.

Staffel Digitaler Euro – Folge 5| 21. Dezember 2023

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Dr. Andreas Bley ist Chefvolkswirt des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).

Jens Holeczek leitet die Abteilung Digitale Zahlungssysteme beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken.

Manuel Klein ist Product Manager Blockchain Solutions & Digital Currencies in der Unternehmensbank der Deutschen Bank. In dieser Eigenschaft analysiert er auch die Auswirkungen digitaler Zentralbankwährungen auf die Bank.

Prof. Dr. Sebastian Omlor ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung» an der Philipps-Universität Marburg und Gründungsdirektor des Marburger Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi)». Rechtsfragen des digitalisierten Finanzsektors bilden einen seiner Schwerpunkte. Er leitet zudem die ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Weiterführende Informationen und Quellen

Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken»

LinkedIn-Profil des BVR»

• Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Legislativvorschlag der EU-Kommisssion zur Einführung eines digitalen Euro vom 28. Juni 2023: Deutsche Kreditwirtschaft fordert politische Leitplanken für einen digitalen Euro».

• Bundesverband der Deutschen Volks und Raiffeisenbanken: Die Digitalisierung des Euro: Chancen nutzen, Risiken begrenzen. Zielbild für ein europäisches Geldsystem der Zukunft», BVR-Position 2/2023.

Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2021», 2022, insbesondere S. 13-15.

Osman, Yasemin, Digitaler Euro – Eine Gefahr für kleine Banken?», Handelsblatt, 8. März 2023.

Person, Christian: Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels, eFin-Blog, 20. Dezember 2023.

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro», 28. Juni 2023.

Veblen Institute for Economic Reform und Positive Money Europe: A Digital Euro for the People», Position Paper, Juni 2022, insbesondere S. 11-12.

Deutsche Kreditwirtschaft: Erste Stellungnahme zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zum digitalen Euro vom 28.06.2023», August 2023, insbesondere S. 2.

Veranstaltungsseite der Öffentlichen Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments vom 28. November 2023: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/public-hearing-on-digital-euro/product-details/20231121CHE12405

Einführende Stellungnahmen aller vier geladenen Experten (in Englisch):

Ignazio Angeloni» (SAFE, Frankfurt am Main, und EHI, Florenz)

Miguel Fernández Ordóñez»

Marieke van Berkel», European Association of Co-Operative Banks (EACB)

Vicky van Eyck», , Positive Money Europe

Siehe auch das Youtube-Video des Statements» von Vicky van Eyck bei der Öffentlichen Anhörung auf dem Kanal von Positive Money Europe.

Videoaufnahme der Podiumsdiskussion: Digitaler Euro – Pro und Contra» vom 18. Juli 2022 im Rahmen der eFin-Ringvorlesung „Verstehen Sie Krypto“ an der Technischen Universität Darmstadt, unter anderem mit Marcus Härtel, Marktinfrastrukturexperte, Europäische Zentralbank.

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1.4. Der digitale Euro – Wie der Stablecoin eines Datenkonzerns staatliche Währungen herausfordern kann

Als Facebook (heute Meta) 2019 ein globales Stablecoin-Projekt namens Libra mitinitiierte, wurden die mit Währung und Geldpolitik befassten staatlichen Institutionen mit einem Schlag hellhörig – um nicht zu sagen: nervös. Das Vorhaben eines globalen, digitalen Plattformgeldes, das weltweit milliardenfach hätte genutzt werden können, erhielt seitens der Regulatoren auf beiden Seiten des Atlantiks massiven Gegenwind. Im Februar 2022 wurde das Projekt endgültig eingestellt.

Wird es daher auch kaum noch als Argument für oder wider einen digitalen Euro erwähnt, hat das Libra-Projekt die Pläne für einen digitalen Euro doch wesentlich mitinspiriert. Daher wirft das Digitalgelddickicht in dieser Episode einen Blick auf diese besondere Verbindung neuen digitalen Geldes und der Plattformökonomie: Was genau ist ein Stablecoin? Wie hätte der Stablecoin Libra funktioniert? Welche Hoffnungen und Befürchtungen waren mit Libra verbunden – und mit privatwirtschaftlichen Stablecoins generell? Und was für Aufgaben haben sich daraus hinsichtlich der Regulierung von Kryptowerten zum einen und digitalem Zentralbankgeld zum anderen ergeben?  

Staffel Digitaler Euro – Folge 4| 7. Dezember 2023

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Dr. Jonas Gross ist Wirtschaftswissenschaftler». Promoviert hat er an der Universität Bayreuth zu monetärer Ökonomie und digitalen Währungen. Er ist Mitgründer und Vorsitzender der Digital Euro Association (DEA) sowie Chief Operating Officer bei etonec, einem Unternehmen, das blockchainbasierte Zahlungslösungen anbietet. 

Prof. Dr. Sebastian Omlor ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung» an der Philipps-Universität Marburg und Gründungsdirektor des Marburger Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi)». Rechtsfragen des digitalisierten Finanzsektors bilden einen seiner Schwerpunkte. Er leitet zudem die ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Moritz Hütten ist Finanzsoziologe, Forschungskoordinator am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Darmstadt und Doktorand» an der Universität Amsterdam.

Claus George ist Leiter für Digitalisierung und Innovation TxB bei der DZ BANK AG» und insbesondere mit neuen Zahlungs- und Geldformen befasst. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe „Programmierbares Geld“ der Deutschen Bundesbank und des Finanzministeriums und Co-Autor des Basispapiers „Europa braucht neues Geld“(2021) der Deutschen Kreditwirtschaft.

Weiterführende Informationen und Quellen

Status Update» zum Stand des politischen Prozesses auf dem eFin-Blog.

European Central Bank, Crypto Asset Task Force:  Stablecoins: Implications for monetarypolicy, financial stability, market infrastructure and payments, and banking supervision in the euro area, Occasional Paper Series, No. 247, September 2020. Einzusehen als pdf hier».

John Oliver: Cryptocurrencies II (Sendung vom 24. April 2023): https://www.youtube.com/watch?v=o7zazuy_UfI

Hannah Murphy und Kiran Stacey: Facebook Libra: the inside story of how the company’s cryptocurrency dream died, Facebook Libra: the inside story of how the company’s cryptocurrency dream died», Financial Times, 10. März 2022.

Claus George:  Digitalzahlungen – gestern, heute, morgen», Vorlesung vom 25. Aril 2022, gehalten  im Rahmen der Citizen Lecture „Verstehen Sie Krypto“ im Sommersemester 2022 an der TU Darmstadt.

Ein kleiner Überblick zur Market in Crypto Assets Regulation (MiCA) z. B. in einem Artikel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Europäische MiCA-Verordnung: Regel-Fundament für Kryptowerte», 17. Mai 2023.

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Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Ein Beitrag von Erik Meyer

20. November 2023

Die mögliche Einführung digitalen Zentralbankgelds (CBDC) in der Eurozone ist ein voraussetzungsvolles Unterfangen. Nachdem die Europäische Kommission im Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens dafür vorgelegt hat, hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2023 eine weitere Weichenstellung verkündet, die die Deutsche Vertretung der EU-Kommission so resümiert: „In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.“1 Pressemitteilung» der Deutschen Vertretung der Europäischen Kommission

Auf diese Konstellation hat die Bundestagsfraktion der Union mit einem parlamentarischen Antrag reagiert. Ebenso hat die AfD-Fraktion zu dieser Initiative einen Antrag vorgelegt, und beide wurden am 8. November 2023 im Plenum debattiert. Die CDU/CSU-Fraktion will die „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“, so der Titel des Antrags. Ausgangspunkt ist hier, dass der politische Prozess zur europäischen Rechtssetzung im vorliegenden Fall keine Dezision durch den Deutschen Bundestag vorsieht. Der Antrag verweist aber darauf, dass die „Herstellung eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung bei wichtigen Fragen des Euro (…) unserer Gesetzgebung (…) keinesfalls fremd sind.“ Vor diesem Hintergrund werden vor allem zwei Forderungen gegenüber der Bundesregierung erhoben:

„1. sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat;

2. sich gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einzusetzen“. (Drucksache 20/9133 -PDF»)

Hier wird primär eine prozedurale Absicht bezüglich der Beschlussfassung verfolgt. Demgegenüber positioniert sich die AfD-Fraktion auch inhaltlich ablehnend gegenüber dem Vorhaben und hat ihren Antrag mit „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ betitelt. Sie verleiht damit ihrem Verdacht Ausdruck, dass trotz anderslautender Einlassungen aller administrativ Beteiligten und ebenso verfolgter regulatorischer Festlegungen des europäischen Gesetzgebers eine Abschaffung des Bargelds politisch intendiert wird. Der Antrag versucht diese Annahme durch Angabe diverser Indizien zu plausibilisieren. Gemäß der Argumentation, dass digitales Zentralbankgeld Zwecken wie staatlicher Überwachung diene und zur Abschaffung von Bargeld führe, wird von der Bundesregierung unter anderem gefordert:

„2. sicherzustellen, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen;

3. sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einzusetzen
(…)

7. noch bevor die EZB über die Einführung des digitalen Euros beschließt, eine Volksbefragung nach Art. 20 Abs. 2 GG darüber abzuhalten, ob die Bürger die Einführung eines digitalen Euros in der von der EZB dann vorgeschlagenen Ausgestaltung zustimmen oder nicht“. (Drucksache 20/9144 – PDF»)

Vom Rede- zum Arbeitsparlament

In der dazu anberaumten Bundestagsdebatte setzten sich die Redner:innen dann weniger mit den Details der beiden Anträge auseinander als mit übergeordneten Fragestellungen und Implikationen. Die dominante Konfliktlinie war dementsprechend pro oder contra digitaler Euro und artikulierte unterschiedliche Vorstellungen bezüglich dessen Ausgestaltung. Bis auf die AfD-Fraktion sowie fraktionslose Abgeordnete begrüßten alle Fraktionen die Initiative zur Einführung digitalen Zentralbankgelds mehr oder weniger. Bei der Positionierung gegen die Abschaffung von Bargeld bestand überwiegend Übereinstimmung. Allerdings differierte die Bewertung dessen respektive Spekulation darüber, was (supra-)staatliche Akteure und Zentralbanken mit einem digitalen Euro beabsichtigen. Die aufgeworfene Frage, ob das Verhalten der Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsprozess an die parlamentarische Mehrheitsmeinung zu binden sei, wurde unterschiedlich beurteilt. Gerade die Regierungsfraktionen vertraten die Auffassung, dass die in Deutschland vorgesehenen Verfahren parlamentarischer Beratung inklusive einer vorgesehenen Anhörung ausreichend seien. Einem gar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgängig umzusetzenden Parlamentsvorbehalt fehle darüber hinaus schlicht die Rechtsgrundlage.

Auf der symbolischen Ebene waren Auftritte aus der AfD-Fraktion sowie der fraktionslosen Abgeordneten Cotar (Ex-AfD) bemerkenswert. Neben inhaltlichen Aspekten liegt das vornehmlich an der inzwischen etablierten Praxis, die Aufzeichnungen des Parlamentsfernsehens in den jeweiligen Social-Media-Kanälen der Akteure auszuspielen. Dies führt zu einer Veränderung der Kommunikation, die die Parlamentsmehrheit nicht goutiert: Ausdrucksformen außerhalb der eigentlichen Rede gelten als nicht zulässig. Dagegen verstieß auch in dieser Debatte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion durch das demonstrative Hantieren mit goldfarbenen Geldscheinen und kassierte dafür einen Ordnungsruf. Solche Inszenierungen sind im außerparlamentarischen Resonanzraum allerdings kommunikativ erfolgreich wie die Rede von Cotar zeigt. Sie wurde etwa im Blog des bei YouTube reichweitenstarken „Blocktrainers“ Roman Reher als „Erste Pro-Bitcoin-Rede im Bundestag“ aufgegriffen. Darüber hinaus verbreitete der Dienstleister Swanbitcoin.com eine Version des betreffenden Videos, die anmutet, als wäre die Rede in englischer Sprache gehalten worden. Die Caption bei X (Ex-Twitter) dazu lautet: „German member of Parliament @JoanaCotar bashes CBCDs in the Bundestag WHILE WEARING a #Bitcoin T-shirt. (English via AI translation)”

Die Plenardebatte endete mit der Überweisung an diverse parlamentarische Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in denen die Anträge später zur weiteren Beratung aufgerufen werden. Für alle Details, das Protokoll sowie die Dokumentation von Anträgen, Redner:innen sowie den Aufzeichnungen ihrer Beiträge siehe die Mediathek» des Bundestages. Eine Zusammenfassung liefert darüber hinaus der Bericht „Bares ist Wahres“» in der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Zeitschrift Das Parlament.

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Autor: Carola Westermeier und Marek Jessen Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: hellblau

Den digitalen Euro als öffentliches Gut entwickeln

Den digitalen Euro als öffentliches Gut entwickeln

Ein Beitrag von Carola Westermeier und Marek Jessen

15. November 2023

Auch wenn der Mehrwert eines digitalen Euros auf den ersten Blick vielleicht nicht gleich ersichtlich ist, bringt er doch viele Chancen mit sich: auf mehr Souveränität für europäische Anbieter und Bürgerinnen und Bürger. Dafür müssen allerdings noch ein paar Weichen gestellt werden.

Das Eurosystem hat eine wichtige, vielleicht sogar historische Entscheidung getroffen. Die Notenbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben, und die Europäische Zentralbank (EZB) werden die Entwicklung eines digitalen Euro weiter vorantreiben und in einigen Jahren könnten europäische Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer neuen Art des Geldes haben. Kritische Stimmen werfen dem Projekt vor, dass es keinen Mehrwert habe. Ob ich 50 Euro mit meiner EC-Karte oder mit dem digitalen Euro ausgebe, ist meinem Kontostand egal, er wird verringert. Allerdings reduzieren die Kritikerinnen das Bezahlen mit einer solchen Argumentation auf den Austausch von Werten. Im digitalen Zeitalter sind Bezahlen und der Einsatz des Geldes in Transaktionen jedoch weit mehr.

Alles neu macht der digitale Euro – aber was eigentlich genau?

Es scheint paradox: Der digitale Euro wird unser Bezahlverhalten womöglich kaum verändern, obwohl er eine völlig neue Form des Geldes darstellt. Mit dem digitalen Euro nimmt Zentralbankgeld – die sicherste Form des Geldes, da die Zentralbank hinter ihr steht – eine digitale Form an, die für alle zugänglich sein soll. Bisher war diese Form des Geldes und die damit verbundene direkte Forderung gegen die Zentralbank lediglich mit dem Bargeld vorhanden.

Derzeit jedoch liegen alle digitalen Formen des Geldes in den Händen der Privatwirtschaft und stellen eine Forderung der Bürgerinnen gegen diese dar. Entsprechende Einlagen sind bei dem jeweiligen Kreditinstitut über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € geschützt. Der digitale Euro soll die Versorgung mit Zentralbankgeld, für das es keine Einlagensicherung braucht, auch im digitalen Zeitalter und bei gleichzeitig rückläufigem Gebrauch von Bargeld sicherstellen.

Eine Frage der europäischen Souveränität

Derzeit ist digitales Bezahlen vor allem ein Markt, in dem Unternehmen um Anteile kämpfen, um über Gebühren Gewinne zu erzielen. Zahlungsdienstleister können Transaktionen aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen untersagen und sind verpflichtet, Sanktionen durchzusetzen. In Europa dominieren vorwiegend nicht-europäische Akteure diesen Markt, während europäische Transaktionen über ihre Netzwerke laufen. Ein Umstand, den europäische Institutionen bereits zu Zeiten der Trump-Administration in den USA als Gefahr für die Souveränität des Euroraums identifiziert haben.

Der digitale Euro hingegen soll auf Infrastrukturen basieren, die in europäischer Hand liegen. Die Ausgestaltung dieser technischen Infrastrukturen wird in den kommenden Jahren konkretisiert und könnte entscheidend für die Akzeptanz des neuen Geldes sein. Die besten Chancen für eine breite Adaption bieten sich, wenn sich der digitale Euro von den genannten Marktlogiken löst und vielmehr als öffentliches Gut entwickelt wird, bei dessen Entwicklung die Rolle des Geldes in all seinen Facetten überdacht und digitales Geld im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gestaltet wird.

Datenschutz als höchste Priorität

Ein zentrales Thema wird dabei der Schutz der Privatsphäre und der Umgang mit den anfallenden Daten sein. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dies der zentrale Aspekt des Bezahlens, das haben Befragungen im Auftrag der EZB gezeigt. Zugleich fehlt das Bewusstsein, was bereits im derzeitigen Modell mit den eigenen Daten passiert und wie diese ausgewertet werden können.

Transaktionen im digitalen Raum hinterlassen Daten, die für die Abwicklung von Zahlungen notwendig sind. Bereits heute werden Transaktionsdaten genutzt, um gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Hierbei arbeiten Banken, die etwa verpflichtet sind, verdächtige Transaktionen zu melden, und Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Analyse von Transaktionsdaten beruht also auf der einen Seite auf regulatorischen Vorgaben, sie sind aber auch für kommerzielle Zwecke interessant. Finanztransaktionsdaten bieten umfangreiche Einblicke in das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer und sind somit besonders aussagekräftige und sensible Daten. Die EZB hat wiederholt betont, dass sie kein Interesse an der kommerziellen Nutzung von Transaktionsdaten hat. Dennoch wird es eine Herausforderung sein, die Interessen der unterschiedlichen Akteure im Laufe des weiteren Prozesses in Einklang zu bringen.

Die konkrete Rollenverteilung für den digitalen Euro und welche Intermediäre eingebunden werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundlegend ist vorgesehen, dass die EZB den digitalen Euro ausgibt und er Nutzerinnen und Nutzern durch Intermediäre, wie Banken und Zahlungsdienstleister, über Wallets zugänglich gemacht werden soll. Der digitale Euro soll für alltägliche Bezahlfunktionen, wie beispielsweise an der Ladenkasse oder im Onlinehandel, aber auch zwischen Privatpersonen, genutzt werden.

Gesetzesvorschlag muss Datensammelwut besser vorbeugen

Obwohl die EZB eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des digitalen Euro spielt, sollte nicht übersehen werden, dass sie nicht allein über dessen Ausgestaltung entscheidet. Die Einführung des digitalen Euro erfordert die Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Die Europäische Kommission hat im Sommer einen ersten Legislativvorschlag vorgelegt, der nun Rückmeldungen erhält. Der Datenschutz spielte darin eine wichtige Rolle. Laut aktuellem Bericht der EZB sollen Intermediäre dabei personenbezogene Daten lediglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Aufnahme von Kundinnen und Kunden und die Abwicklung der Zahlung verarbeiten. Jegliche Nutzung dieser Daten für kommerzielle Zwecke erfordert nach den Plänen der EZB die ausdrückliche Zustimmung vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer. Diese Klarheit sollte sich auch im Gesetzesentwurf wiederfinden. Ein klar umrissener Katalog, der die Zwecke der Datenverarbeitung präzise darlegt, schafft Rechtssicherheit für die Intermediäre und fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

Gleiches gilt für die EZB und das Eurosystem. Es muss klar sein, welche Daten verarbeitet werden und dass keine nachträgliche Zuordnung der Identität der Nutzerinnen und Nutzer der Daten möglich ist. Um dem Überwachungspotential einer zentralisierten Datensammlung vorzubeugen, empfehlen europäische Datenschützerinnen und Datenschützer, die mit dem Kundenmanagement (insbesondere Verwaltung digitaler Euro-Accounts) verbundenen Aufgaben dezentral und damit über Intermediäre zu organisieren. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass ab einem bestimmten Punkt Daten in aggregierter Form der EZB zur Verfügung stehen, da sie den digitalen Euro ausgibt und über die im Umlauf befindliche Geldmenge Kenntnis hat. In dem gesetzlichen Rahmenwerk sollte eindeutig festgelegt werden, dass diese Daten nach Pseudonymisierung keine nachträgliche Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen.

Auch wenn die Vorzüge des Bargelds nicht vollständig in den digitalen Raum transferiert werden können, ist es wünschenswert, dass Zahlungen zumindest unter einem gewissen Schwellenwert komplett anonym möglich sein sollen. An vielen – vor allem ländlichen – Orten sind Bargeldzahlungen nicht mehr möglich, weil die entsprechenden Geschäfte außer Reichweite und Online-Bestellungen die einzige Möglichkeit sind, an bestimmte Waren zu gelangen. Der Schutz der Privatsphäre beim Bezahlen sollte jedoch keine Frage des Wohnortes sein, sondern ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

Nach Aussage von Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank, wird es voraussichtlich noch etwa fünf Jahre dauern, bis der digitale Euro für Zahlungen genutzt werden kann. Diese Zeitspanne sollte als eine Gelegenheit betrachtet werden, den digitalen Euro nicht als kommerzielles Projekt, sondern im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Ein starker Datenschutz spielt dabei eine wichtige Rolle.

Redaktionelle Notiz: Dieser Text wurde im Tagesspiegel Background (KI & Digitalisierung: Standpunkte») am 6. November erstveröffentlicht.

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Autor: eFin Blog Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Digitaler Euro: Zum Stand des politischen Prozesses

Digitaler Euro: Zum Stand des politischen Prozesses

Letztes Status Update: 15. Februar 2024

Die Debatte über eine mögliche Einführung von digitalem Zentralbankgeld in der Eurozone läuft schon länger. Hier informieren wir über die Entwicklungen und den jeweils aktuellen Stand. Im Juni 2023 hat der betreffende Entscheidungsprozess auf EU-Ebene begonnen.

Der digitale Euro ist zunächst ein Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese hat im Juli 2021 offiziell damit begonnen, Anwendungsfälle und Möglichkeiten der Ausgestaltung eines solchen Zahlungsmittels zu untersuchen. Diese Phase soll im Oktober 2023 enden. Dann entscheidet der EZB-Rat als das oberste Beschlussorgan der EZB darüber, ob zur nächsten Phase übergegangen wird. Für die konkrete Realisierung wird derzeit eine dreijährige Auseinandersetzung angesetzt.

Auch wenn die EZB erst im Anschluss daran endgültig über eine Einführung des bis dahin im Detail ausgestalteten digitalen Euros entscheidet, hat die EU-Kommission mit dem begonnen, was als „Rechtsetzungsarbeit” bezeichnet wird, denn: „Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Für die Ausgabe eines digitalen Euro und die Entscheidung über seine technischen Merkmale ist die EZB zuständig, doch muss der digitale Euro zuvor durch eine EU-Verordnung, in der seine wesentlichen Aspekte festgelegt sind, eingeführt werden”, heißt es in einem Dokument der Kommission.1Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier»

EU-Vorschlag zur rechtlichen Regulierung

Am 28. Juni 2023 hat die EU-Kommission dementsprechend einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen vorgelegt. Und zwar im Paket mit einem Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel, der sicherstellen soll, dass dieses weithin akzeptiert wird und im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.2Angaben zum Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro sowie betreffende Dokumente finden sich zum Download hie

Damit beginnt ein Gesetzgebungsverfahren, an dem das Europäische Parlament und der sogenannte Ministerrat beteiligt sind. In diesem Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. In mehreren Lesungen wird der Legislativvorschlag von Parlament und Rat überarbeitet. Sobald sich die beiden Institutionen auf entsprechende Änderungen geeinigt haben, wird der Vorschlag angenommen. Dies ist nicht zuletzt deshalb so komplex, weil die betreffenden Organe wiederum in sich heterogene Interessen repräsentieren, die umfangreiche Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse notwendig machen.

Eine relevante Rolle dürfte in diesem Kontext die Euro-Gruppe spielen. Dabei handelt es sich um ein informelles Gremium, in dem die Finanzminister:innen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets über den Euro betreffende Fragen, die in die gemeinsame Verantwortung ihrer Länder fallen, beraten. Darüber hinaus findet Anfang Juni 2024 die nächste Europawahl statt, bei der dieses Thema eine Rolle spielen könnte.

Die Europawahl könnte darüber hinaus weitere Konsequenzen für das Verfahren haben:

“Für all jene Gesetzesvorlagen, über die das Plenum vor den Wahlen nicht mehr abgestimmt hat, gibt es keine rechtswirksame Position des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht daher vor, dass in solchen Fällen die Arbeit der Abgeordneten (zum Beispiel in Form von Beschlüssen auf Ausschussebene) verfällt. Allerdings kann die neue Konferenz der Präsidenten – die aus dem Präsidenten/ der Präsidentin des Parlaments und den Fraktionsvorsitzenden besteht – zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschließen, die Arbeit an diesen Gesetzesvorlagen unter Nutzung des bereits erreichten Standes fortzusetzen (vgl. Artikel 240 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments).”3 Siehe hierzu die Antwort in den FAQs des Europäischen Parlament

Reaktionen auf Bundesebene

Parallel dazu hat auch in den Mitgliedsländern die Befassung mit dieser Materie begonnen. Im Rahmen seiner Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten» hat sich der Bundesrat bei seiner Sitzung am 29. September 2023 mit den EU-Vorschlägen für einen Rechtsrahmen zur Einführung des digitalen Euro befasst und eine Stellungnahme» beschlossen.

Im Bundestag hat die Unionsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ vorgelegt, der am Mittwoch, den 8. November 2023, im Plenum debattiert wird. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, führt dazu aus: „Nachdem das Projekt digitaler Euro nun voranschreitet, muss die Bundesregierung dem Parlament ein wirkliches Mitspracherecht einräumen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung der Einführung eines digitalen Euro nur zustimmt, nachdem der Deutsche Bundestag eine Einführung befürwortet hat.”4 Siehe die entsprechende Pressemitteilung». Nach der Debatte soll der Antrag gemeinsam mit einer Initiative der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Der Titel des AfD-Antrags lautet „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“. Zur Dokumentation der Anträge und zu weiteren Informationen siehe hie.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet am 19. Februar 2024 eine zweistündige öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „digitaler Euro“ sowie den vorgelegten Anträgen statt. Ein Fragenkatalog wurde dafür nicht erstellt; für Details zum Termin siehe hier».

Dieser Beitrag wird um aktuelle Angaben ergänzt, wenn der politische Prozess fortschreitet. Siehe zum jeweiligen Stand auch den Eintrag zum Verordnungsentwurf auf der Seite EUR-Le der Europäischen Union.

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    Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier»
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    Angaben zum Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro sowie betreffende Dokumente finden sich zum Download hie
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    Siehe die entsprechende Pressemitteilung».
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1.2. Digitaler Euro – „CBDC“ und Bezahlen im Netz

Ein neues Geld kommt in die Welt: digitales Zentralbankgeld, das im Fachjargon unter CBDC (Central Bank Digital Currency) firmiert. Und die Wahrscheinlichkeit, dass wir solches Geld, den digitalen Euro im Eurosystem in einigen Jahren haben, ist recht groß. Aber wozu solche CBDCs dienen, ist oft unklar. Wir denken selten darüber nach, was dahintersteckt, wenn wir unsere Geräte oder Karten ans Zahlungsgerät halten oder im Internet auf diese oder jene Zahlungsoption klicken. Aber um das Potenzial einer CBDC zu ahnen, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen.

In dieser Folge schaut sich eFin &Demokratie  das digitale Bezahlen genauer an und geht dem Argument auf den Grund, ein digitaler Euro sichere die europäische Souveränität und Unabhängigkeit. Die historischen Hintergründe des heutigen Geldsystems, die ersten Schritte digitalen Zahlens in der Nachkriegszeit und wie sich Europa beim digitalen Bezahlen von den Vereinigten Staaten unterscheidet, spricht die Frankfurter Wirtschaftssoziologin Barbara Brandl an. Dass Zahlungsdienstleister und Treiber digitaler Innovationen im Wesentlichen aus den USA kommen, wird neuerdings kritisch gesehen. Zudem treten global neue Player auf den Plan. Auch China arbeitet daran, seine Währung als attraktive digitale Zahlungsinfrastruktur aufzusetzen. Gerade in diesem Kontext kommt dem Projekt „digitaler Euro“ eine besondere Bedeutung zu, erklärt Carola Westermeier, die aus der Perspektive politischer Ökonomie zu Finanzinfrastrukturen, Geopolitik und Sicherheit forscht.

Das Digitalgelddickicht diskutiert, welche europäischen Bedürfnisse es im Zahlungsverkehr gibt. Und da wir alltäglich ein globales Zahlungsnetz nutzen, in der es ausschließlich private Anbieter gibt und europäische Player eher ein kleines Licht sind, ob es nur eine europäische Infrastruktur oder auch eine öffentliche Alternative braucht.

Staffel Digitaler Euro – Folge 2 | 27. Juli 2023

Gäste

Prof.Dr. Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Organisation und Wirtschaft» an der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Dr. Carola Westermeier ist Historikerin und Soziologin und lehrt und forscht an der Justus-Liebig-Universität Giessen». Dort leitet sie das Forschungsprojekt Financial Infrastructures and Geoeconomic Security mit. Sie ist am Diskursprojekt „Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors“ beteiligt und auch Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Cederic Meier ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und vergleichendes Staatsrecht» am Institut für Grundlagen des Rechts der Georg-August-Universität Göttingen und forscht vertieft zu verfassungs- und währungsrechtlichen Fragen der Digitalisierung. Unter dem Arbeitstitel „Verfassungsfragen des digitalen Euro“ promoviert er bei Prof. Dr. Florian Meinel am selbigen Institut.
> Siehe auch seinen eFin-Blog-Beitrag Quo vadis digitaler Euro?»

Dr. Jonas Gross ist Wirtschaftswissenschaftler». Promoviert hat er an der Universität Bayreuth zu Monetärer Ökonomie und digitalen Währungen. Er ist Mitgründer und Vorsitzender der Digital Euro Association (DEA), Co-Host des Podcasts Bitcoin Fiat & Rockn Roll sowie Chief Operating Officer bei etonec, einem Unternehmen, das blockchainbasierte Zahlungslösungen anbietet.

> Besonders empfehlenswert und aufschlussreich ist hinsichtlich des digitalen Euro sein Podcastinterview mit Jan Ceyssens, Referatsleiter in der Generaldirektion für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU-Kommission, zum Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission : https://www.bfrr.de/der-gesetzesvorschlag-der-eu-kommission-zum-digitalen-euro-interview-mit-jan-ceyssens/ (10. Juli 2023).

Zitierte und weiterführende Informationen und Quellen

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023PC0369

Seite zum „Digital Euro Package“ der Europäischen Kommission (in Englisch): https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en

Alle Folgen des Digitalgelddickichts »

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1.1. Digitaler Euro – unser zweites Bargeld?

Unbestritten ist die folgende Diagnose: In Deutschland, aber insbesondere anderen europäischen Ländern geht die Nutzung von Bargeld zurück. Bargeldloses Zahlen ist hingegen auf dem Vormarsch. Wäre digitales Zentralbankgeld, in unserem Fall der digitale Euro, in dieser Situation eine gute politische  Antwort? Wenige Staaten weltweit haben bereits sogenanntes digitales Zentralbankgeld eingeführt, aber kaum eine Zentralbank diskutiert oder plant es nicht. Seit Oktober 2021 prüft die Europäische Zentralbank die Einführung eines digitalen Euro, die Europäische Kommission hat jüngst einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. Keineswegs ist aber schon allgemein anerkannt, dass es den digitalen Euro überhaupt braucht.

 

In dieser Folge schaut sich eFin & Demokratie das Versprechen des digitalen Euro, digitales Bargeld zu sein, genauer an.  Geklärt wird zunächst was Bargeld ist, was es kann und wie genau seine Vorteile in einem „digitalen“ Euro nachgebaut werden könnten. Im alltäglichen Umgang ist es uns kaum bewusst: Was zeichnet Bargeld als öffentliches, staatlich verbürgtes Geld überhaupt aus, wo liegen seine Qualitäten? Sollte der Rückgang der Bargeldnutzung uns stören? Und was treibt die nachlassende Nutzung von Bargeld überhaupt an?

 

Der Podcast setzt sich auf die Spur dieser Fragen, erklärt die Rolle von Geschäftsbanken und Zahlungsdienstleistern im analogen und digitalen Zahlungsverkehr und beleuchtet die Anonymität und die Teilhabe, die Bargeld verspricht. Die große Frage bleibt, wie sich solche Qualitäten in den digitalen Raum übersetzen lassen.

Staffel Digitaler Euro – Folge 1 | 27. Juli 2023

Gäste

Claudio Zeitz-Brandmeyer ist Referent für Zahlungsverkehr und Digitalisierung beim Verbraucherzentrale Bundesverband». Er ist Mitglied der Payment Systems Market Expert Group der EU-Kommission und Vertreter im Forum Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank. Zuvor arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Finanzpolitik und studierte VWL und Public Policy.

Zum Team Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbands: https://www.vzbv.de/experten/finanzmarkt

Cederic Meier ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und vergleichendes Staatsrecht» am Institut für Grundlagen des Rechts der Georg-August-Universität Göttingen und forscht vertieft zu verfassungs- und währungsrechtlichen Fragen der Digitalisierung. Unter dem Arbeitstitel „Verfassungsfragen des digitalen Euro“ promoviert er bei Prof. Dr. Florian Meinel am selbigen Institut.
> Siehe auch seinen eFin-Blog-Beitrag Quo vadis digitaler Euro?»

Jana Magin ist Ökonomin und promoviert an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf am Lehrstuhl für Monetäre Ökonomik bei Prof. Dr. Ulrike Neyer» zur Geldpolitik der EZB und insbesondere den konkreten Auswirkungen, das die Einführung digitalen Zentralbankgeldes auf Privathaushalte hätte.

Weiterführende Informationen

Videoaufnahme der Podiumsdiskussion: Digitaler Euro – Pro und Contra» vom 18. Juli 2022 im Rahmen der eFin-Ringvorlesung  „Verstehen Sie Krypto“ an der Technischen Universität Darmstadt
mit Katharina Paust-Bokrezion , Leiterin für regulatorische und politische Angelegenheiten im Bereich des Zahlungsverkehrs, Deutsche Bank, und Marcus Härtel, Marktinfrastrukturexperte, Europäische Zentralbank.

Studien der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Januar 2023, S.97-111: Zugang zu Bargeld in Deutschland: Auswertungen zur räumlichen Verfügbarkeit von Abhebeorten»
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Januar 2023, S. 79-95: Die Nutzung von Mobile Payments in Deutschland»

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