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Autor: Martijn Jeroen van der Linden Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb Uncategorized

Europas langer Weg zum digitalen öffentlichen Geld – und einige Lehren aus der niederländischen Debatte

Europas langer Weg zum digitalen öffentlichen Geld – und einige Lehren aus der niederländischen Debatte

Ein Beitrag von Martijn Jeroen van der Linden

21. Januar 2026

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Noch in der ersten Hälfte des Jahres 2026 wird das Europäische Parlament seine Position zum digitalen Euro festlegen. Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission werden folgen. Danach braucht es noch mehrere Jahre, um den rechtlichen Rahmen festzusetzen und die technologische Infrastruktur aufzubauen. Wenn alles nach Plan läuft, könnten Europäerinnen und Europäer den digitalen Euro 2029 nutzen.

Ein angedeuteter Weg, der auf einen Euro digitaler Art zuführt

In den letzten Jahren hat sich der digitale Euro jedoch zu einem umstrittenen Projekt entwickelt. Er wird häufig als „Lösung auf der Suche nach einem Problem” abgetan. In diesem Sinne argumentiert der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Fernando Navarrete, dass einem begrenzten, offline verfügbaren digitalen Euro Vorrang eingeräumt werden solle – nützlich im Falle von Stromausfällen, aber nicht viel mehr.

Diese Position mag politisch opportun sein, ist aber analytisch und historisch schwach. Sie übersieht die Debatte zu  Geld- und Finanzreformen nach 2008 sowie die quasi-oligopolistische Struktur des Bankwesens in vielen Ländern der Eurozone. Mit anderen Worten: Sie spielt einige der strukturellen Schwächen des derzeitigen Systems herunter, die eine öffentliche digitale Alternative überhaupt erst bedenkenswert machen.

Neugewichtung von öffentlichem und privatem Geld in den Niederlanden nach 2008

In den zehn Jahren nach der Finanzkrise fanden in den Niederlanden, zusammen mit der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die intensivsten Debatten Europas über das Währungssystem und mögliche Reformen statt [Im Interesse voller Transparenz: Der Autor war von Anfang an an dieser Debatte beteiligt]. Eine zentrale Frage in den Niederlanden lautete: Wie können wir das Gleichgewicht zwischen öffentlichem und privatem Geld wiederherstellen?

Im Jahr 2015 sammelte die Stiftung Ons Geld (Unser Geld) 110.000 Unterschriften und setzte damit die strukturelle Reform des Geld- und Bankwesens auf die parlamentarische Tagesordnung. Die Bürgerinitiative war der Ansicht, dass Privatbanken bei der Geldschöpfung und im Zahlungsverkehr übermäßige Macht besitzen, und schlug drei Änderungen vor: (i) Neuausrichtung der Geldschöpfung auf öffentliche Ziele statt auf privaten Gewinn; (ii) Bereitstellung einer sicheren digitalen Form von öffentlichem Geld durch den Staat, das funktional eine Alternative zu Geschäftsbankgeld darstellt; und (iii) schrittweise Änderung des geldähnlichen Status von Bankeinlagen durch die Abschaffung staatlicher Sicherheitsgarantien. Im März 2016 debattierte das niederländische Parlament über den Vorschlag und beauftragte den Wissenschaftlichen Rat für Regierungspolitik der Niederlande (WRR) mit einer Studie über das derzeitige Währungssystem und alternative Währungsarchitekturen.

Im selben Jahr versuchte eine andere Stiftung, Full Reserve, eine private, gemeinnützige Einlagenbank zu gründen. Die Idee war einfach: Eine Einlagenbank würde Einlagen vollständig mit (öffentlichen) Zentralbankreserven absichern, würde keine Kredite vergeben und Investitionen tätigen, und somit ohne die damit verbundenen Risiken nur das Geld der Kundschaft verwahren und Zahlungen für sie abwickeln. Obwohl das Parlament einstimmig einen Antrag zur Änderung der Gesetzgebung verabschiedete, damit niederländische Bürgerinnen und Bürger digital bei dieser Einlagenbank würden sparen können, wurde diese Initiative von der De Nederlandsche Bank blockiert, wahrscheinlich weil sie eine Bedrohung für den Status quo des Bankwesens darstellte.

Nach dreijähriger Forschungsarbeit veröffentlichte der Wissenschaftliche Rat für Regierungspolitik der Niederlande 2019 seinen Bericht „Geld en Schuld (Money and Debt , 2021 ins Englische übersetzt). Der Rat benannte zwei Probleme: das unkontrollierte Wachstum von Schulden und Geld sowie ein Ungleichgewicht zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Währungssystem. Obwohl beides schwerwiegende Probleme, hielt der Rat zwei der von der Bürgerinitiative Ons Geld dazuvorgeschlagenen Strukturreformen, nämlich die Änderung der Geldschöpfung (i) und die Privatisierung  von Bankeinlagen (iii) für zu riskant, um sie weiterzuverfolgen. Stattdessen schlug der Rat lediglich eine sichere öffentliche Alternative neben dem bestehenden privaten Bankgeld vor: entweder über eine private oder öffentliche Einlagenbank oder über digitales Zentralbankgeld. Eine solche öffentliche Option würde eine disziplinierende Wirkung auf private Banken haben: Können Bürger und Unternehmen glaubwürdig in eine öffentliche Alternative aussteigen, sind private Banken gezwungen, sich mit mehr Eigenkapital und längerfristigen Schulden zu finanzieren. Nach Ansicht des Rates würde eine solche öffentliche Alternative auch Druck auf die Banken ausüben, Sparern höhere Zinsen anzubieten.

Von Den Haag nach Frankfurt und Brüssel

2019 lehnte der damalige Finanzminister Wopke Hoekstra die Einführung einer Einlagenbank ab. Er argumentierte, Spareinlagen seien bis zu einer bestimmten Höhe bereits durch das Einlagensicherungssystem geschützt und verwies stattdessen auf digitales Zentralbankgeld. Mit diesem Schritt wurde die Debatte über eine sichere öffentliche Alternative effektiv von Den Haag nach Frankfurt und Brüssel verlagert – in den institutionellen Bereich der EZB und die EU-Gesetzgeber.

Die führende Rolle der EZB bei der Entwicklung des digitalen Euro bedeutete, dass der Prozess hauptsächlich von technischem Fachwissen und nicht von politischen Erwägungen bestimmt wurde. Die EZB stellte den digitalen Euro zunächst als digitale Bargeldoption vor, deren übergeordnete Ziele darin bestehen, den öffentlichen Zugang zu Zentralbankgeld im digitalen Zeitalter sicherzustellen, das Währungssystem zu stabilisieren, Innovationen zu fördern und die strategische Autonomie Europas zu stärken. Digitales Bargeld soll die gleichen Funktionen erfüllen wie physisches Bargeld: als Tauschmittel, Zahlungsmittel, Rechnungseinheit und Wertspeicher.

Im Laufe des Projekts beschrieb die EZB den digitalen Euro zunehmend als „elektronisches Zahlungsmittel”. In öffentlichen Verlautbarungen betonten die Mitglieder des EZB-Rates, dass ein digitaler Euro ein Zahlungsmittel und keine „Anlageform” oder „Wertspeicher” sein solle. Das technische Design wurde so ausgerichtet, dass die Auswirkungen auf die Banken minimiert wurden, hauptsächlich durch individuelle Haltegrenzen (3.000 Euro), ein vollständig intermediäres Modell und „Waterfall-/Reverse-Waterfall”-Mechanismen, die Wallet-Guthaben automatisch von verbundenen Privatbankkonten speisen und bei Bedarf dorthin rückübertragen. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission legt dieses Design fest und schlägt vor, die EZB zu ermächtigen, Haltelimits festzulegen.

Im Laufe der Zeit wurden die Ziele des digitalen öffentlichen Geldes somit von der Einführung eines vollständigen Konkurrenten zum privaten Bankgeld auf die Einführung eines neuen Zahlungsmittels eingeschränkt. Diese Einschränkung hat es viel einfacher gemacht, das Projekt des digitalen Euro als unnötige Technokratie abzutun: eine Lösung auf der Suche nach einem Problem. Betrachtet man jedoch die Debatte nach 2008, so sind die zugrundeliegenden Probleme nicht verschwunden.

Quasi-Oligopole, schwacher Wettbewerb und niedrige Einlagenzinsen

Im Jahr 2024 kam die niederländische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (ACM) zu dem Schluss, dass es auf dem niederländischen Sparmarkt kaum Preiswettbewerb gibt und das Verhalten der Großbanken Merkmale einer stillschweigenden Koordinierung aufweist. Dies ist kein ausschließlich niederländisches Phänomen. In weiten Teilen der Eurozone ist der Bankensektor nach wie vor stark konzentriert. In den meisten Ländern halten die fünf größten Banken mehr als 70 % der gesamten Bankaktiva, in einigen kleineren Volkswirtschaften sind es sogar über 90 %. Kürzlich hat auch die niederländische Privatbank Triodos die monolithischen, oligopolistischen Merkmale des Bankensektors problematisiert, in dem die Konzentration seit 2000 noch zugenommen hat und immer weniger Banken den Kredit- und Sparmarkt dominieren. Die Folgen sind nicht nur distributiver Natur (unnötig niedrige Einlagenzinsen), sondern auch allokativer Natur: Wenn eine kleine Gruppe großer etablierter Unternehmen die Preisgestaltung und Marktstruktur bestimmen kann, wird Kapital weniger effizient verteilt.

Darüber hinaus bleibt der europäische Bankenmarkt strukturell fragmentiert. Ein Grund dafür ist, dass Banken in guten Zeiten international agieren, in schlechten Zeiten jedoch Probleme national gehandhabt werden. Diese institutionelle Asymmetrie schränkt den grenzüberschreitenden Wettbewerb ein und trägt dazu bei, dass der Bankensektor im Euroraum sowohl konzentriert als auch unzureichend dynamisch bleibt. Der digitale Euro würde eine paneuropäische Alternative bieten.

Geopolitische Argumente sind kein Ersatz

In den letzten Jahren haben europäische Politiker:innen und Zentralbanker:innen den digitalen Euro zunehmend mit geopolitischen Argumenten gerechtfertigt, insbesondere einer Verringerung der Abhängigkeit von US-Akteuren und -Infrastrukturen. Dieses Argument hat echtes Gewicht, insbesondere weil digitale Zahlungen mittlerweile mit Plattformmacht, Sanktionsmöglichkeiten und Fragen strategischer Autonomie verflochten sind.

Geopolitik sollte jedoch nicht zu einer rhetorischen Abkürzung werden, die die schwierigere Diskussion über die eigene monetäre und finanzielle Struktur Europas ersetzt. In Brüssel wird häufig die „Wettbewerbsfähigkeit” angeführt, doch die oligopolistische Realität des Bankensektors steht selten im Mittelpunkt dieser Diskussion. Ein begrenzter digitaler Euro läuft Gefahr, zu reiner Symbolik zu verkommen: geopolitisch geprägt, aber wirtschaftlich und praktisch zaghaft. Um dies zu vermeiden, warnten 70 Wissenschaftler:innen – darunter Gabor, De Grauwe, Krahnen, Monnet, Piketty, Schoenmaker und der Autor – kürzlich in einem offenen Brief , dass ein reduzierter digitaler Euro eher eine symbolische Geste als eine Lösung wäre, und forderten die Entscheidungsträger auf, das öffentliche Interesse und die Währungshoheit in den Mittelpunkt der Verhandlungen zu stellen.

Eine würdige öffentliche Alternative erfordert politische Entscheidungen

Die entscheidende Frage ist nun, ob der digitale Euro als eine würdige europäische öffentliche Alternative eingeführt wird  oder als eingeschränktes Zusatzprodukt, das in erster Linie dazu dient, die etablierten Akteure nicht zu gefährden.

Ein würdiger digitaler Euro muss als echte Alternative zu physischem Bargeld und Bankeinlagen entwickelt werden. Um die Finanzstabilität zu gewährleisten, ist eine schrittweise Einführung sinnvoll. In der Anfangsphase können die Haltegrenzen niedrig gehalten und dann schrittweise angehoben werden, um den Wettbewerb zu fördern und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Option zu stärken. Gleichzeitig könnte die Einlagensicherung schrittweise reduziert werden. Europäische Bürger und Unternehmen sollten in der Lage sein, digitale Euro über eine Vielzahl von Intermediären, darunter auch gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, zu nutzen und zu halten. Um die internationale Rolle des Euro zu stärken, sollte der Zugang für Nicht-Euro-Bürger und -Unternehmen ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Fazit

Seit 2008 wird intensiv über das Gleichgewicht zwischen öffentlicher und privater Hand im Geldwesen diskutiert. In den Niederlanden gab es konkrete Initiativen, eine einstimmige Parlamentsabstimmung und eine Empfehlung für eine öffentliche Alternative durch den wichtigsten politischen Forschungsrat der Regierung. Darüber hinaus bestehen in den meisten Ländern der Eurozone weiterhin Quasi-Oligopole im Bankwesen. Eine digitale öffentliche Alternative wurde vorgeschlagen, um das Machtgleichgewicht wiederherzustellen. Im Laufe der Zeit wurden die Ambitionen des digitalen Euro jedoch schrittweise eingeschränkt. Im Jahr 2026 wird sich zeigen, ob die europäischen Gesetzgeber zulassen, dass sich der digitale Euro zu einer glaubwürdigen öffentlichen Option entwickelt, oder ob er im Nachhinein nur Gegenstand unzähliger Konferenzen und Debatten, aber kaum institutioneller Veränderungen sein wird.

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Autor: Brett Scott Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb

Der Drift ins Digitale: Bargeldlosigkeit, CBDCs und die Narrative, die wir brauchen

Der Drift ins Digitale: Bargeldlosigkeit, CBDCs und die Narrative, die wir brauchen

Brett Scott im Interview mit Caroline Marburger

21. August 2025

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Bargeld verschwindet – nicht laut, sondern leise: mit dem ruhigen Summen von Terminals, Apps und mit lautlosen Zahlungsflüssen. Das liege an einem systemischen Trend zur Bargeldlosigkeit, so Brett Scott. Statt von einem einzelnen Entscheidungsträger getragen, sei er geprägt von den Kräften des globalen Kapitalismus. Dargestellt werde dieser Wandel jedoch oft, als handele es sich hierbei um eine Entscheidung der Verbraucher:innen.

Als Bargeld-Verfechter untersucht Brett Scott die Politik digitaler Zahlungen und CBDCs und hinterfragt nicht nur, was gesagt wird, sondern auch, wie der Diskurs geführt wird. Die Debatte um Bargeld, CBDCs oder digitale Zahlungen wirkt oft repetitiv, bekannte Gegensätze werden aufgemacht: Staat vs. Markt, Kontrolle vs. Freiheit, Innovation vs. Nostalgie. Im Interview spricht der Autor über seine in der Anthropologie geschulte Sichtweise, seine Erfahrungen in der Hochfinanz, unversöhnliche Meinungen zu digitalen Zentralbankwährungen, und wie alternative Metaphern neue Perspektiven eröffnen.

Mehrere Sprechblasen, binärer Code und Währungszeichen expandieren scheinbar von einer hellen Quelle im hinteren Mittelpunkt des Bildes aus nach vorne

Sie haben sowohl einen Abschluss in Anthropologie als auch in Internationaler Entwicklung. Nach Ihrem Studium haben Sie allerdings zunächst als Broker gearbeitet. Was haben Sie dabei über unsere Sichtweise auf das Geldsystem gelernt?

Nach meinem Studium habe ich mich in die aggressive Welt des Derivatehandels begeben. Das war zum Teil ein anthropologisches Abenteuer, bei dem ich die verwirrenden Machtstrukturen der Weltwirtschaft kennenlernen wollte. Schließlich ist der beste Weg, etwas zu verstehen, es selbst zu erleben.

Aber nachdem ich einige Jahre als Broker gearbeitet hatte, auch während der Finanzkrise, wurde mir klar, dass Kenntnisse im Bereich Hochfinanz nicht unbedingt hilfreich sind, um das Geldsystem zu verstehen. Viele Menschen in der Hochfinanz haben nur ein oberflächliches Verständnis des Geldsystems, weil es für ihre Arbeit nicht direkt relevant ist. Ich habe schließlich das Interesse an dieser Arbeit verloren und mich mehr mit alternativen Geldkonzepten beschäftigt. 2013 habe ich „The Heretic’s Guide to Global Finance. Hacking the Future of Money” veröffentlicht. Dadurch bin ich mit verschiedenen Gruppen in Kontakt gekommen, die sich mit alternativen Finanz- und Geldsystemen beschäftigen.

Sie schreiben darin auch, die landläufigen Wirtschafts- und Finanzdiskurse seien allzu oft „exklusive Gesprächsrunden für politische Eliten und Wirtschaftsexperten”. Sie interessieren sich hingegen für alternative Sichtweisen. Bieten Ideen aus dem Technologiesektor – Ideen und Unternehmen, die wir oft unter dem Begriff „Fintech” zusammenfassen – solche Alternativen?

Nach der Finanzkrise sahen sich einige Tech-Konzerne als Revolutionäre mit dem Ziel, die Finanzwelt zu digitalisieren und zu demokratisieren. Aber statt zu revolutionieren, liefern sie das, was das kapitalistische System schon immer angetrieben hat: Automatisierung. Und helfen derart dabei, die großen Tech-Unternehmen mit dem Finanzsektor zu fusionieren.

Mir wurde klar, dass sich diese Verschmelzung von Big Finance und Big Tech in unserer Gesellschaft als eine Art ideologischer Angriff auf das Bargeldsystem manifestiert. Menschen werden zunehmend dafür beschämt, dass sie sich nicht der digitalen Beschleunigung anschließen. Diese Denkweise beeinflusst sogar die Entscheidungen der Zentralbanken, beispielsweise wenn sie das Gefühl haben, „mit den Trends Schritt halten zu müssen”.

In Ihrem letzten Buch „Cloudmoney“ diskutieren Sie einen systemischen Trend zur Automatisierung im Finanzwesen und den Rückgang des Bargeldgebrauchs . Was meinen Sie mit systemischen Veränderungen?

Ich untersuche systemische Tendenzen des globalen Kapitalismus. In einem solchen System gibt es einen inneren Druck, zu expandieren und zu beschleunigen. Bargeld verlangsamt diesen Prozess eindeutig – zum Beispiel für Amazon. Allerdings verfolgen Amazon und ähnliche Unternehmen kaum jemals eine direkte Anti-Bargeld-Strategie. Nur Unternehmen wie VISA oder Mastercard haben da explizitere Absichten, da sie Geld verlieren, wenn Bargeld verwendet wird.

Was jedoch systematisch zu beobachten ist: Verschiedene Akteure finden Wege, Bargeld langsam abzuschaffen. Banken schließen Geldautomaten und beklagen, dass die Infrastruktur zu teuer sei, wodurch es für Kundinnen und Kunden schwieriger wird, Bargeld abzuheben, zu verwenden oder einzuzahlen. Gleichwohl manifestiert sich das in Ihrem Umfeld und Alltag so, als sei das Ihre Wahl.

Was meinen Sie damit?

Ein Beispiel: Vor fünf Jahren konnte man in London an Bahnhöfen mit Bargeld oder Karte bezahlen. Die Menschen begannen zusehends, Karten zu verwenden. Das heißt aber nicht, sie hätten die Abschaffung der Bargeldzahlung gefordert. Als die Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) sicher war, dass genügend Menschen Karten nutzen, haben sie in 2020 die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen, abgeschafft. Angeblich als Reaktion auf die zunehmende Verwendung von Karten.1Anm. d. Red.: Aufgrund von Protesten wurde eine komplette CashFree-Lösung im Juni 2021 jedoch aufgehoben und Bargeld vielerorts wieder angenommen.

Das heißt, den Nutzer:innen wird nicht nur die eine, sondern auch die andere Tür eröffnet. Während zusehends die andere Tür genutzt wird, wird die erste Tür verschlossen. Sie sind eingesperrt bzw. umgeschleust worden. Ihre Wahlmöglichkeit wurde ihnen entzogen. Gebeten hatten sie darum nicht. Es dient aber den Automatisierungsinteressen des Unternehmens. Da die Kunden jedoch scheinbar eine Wahl getroffen haben, entsteht in ihrem Kopf eine seltsame Dissonanz: „Nun, ich schätze mal, wir wollten das so?“

Es sind all diese subtilen Nudging-Prozesse am Werk. Das passiert in kapitalistischen Systemen ständig: Eine Reihe von Akteuren trifft Entscheidungen in Ihrem Namen, aber es sieht so aus, als hätten stattdessen Sie etwas gewählt. In Wirklichkeit wird der „Krieg gegen das Bargeld“ also nicht von einem, sondern von vielen verschiedenen Akteuren geführt. Aber viele dieser Akteure sehen sich gar nicht als Agenten der Transformation: „Das ist doch nur Business, oder?“ Sie sehen an ihrem Handeln nur die geringfügige Kostensenkung, die sie erzielt haben und erzielen wollten.

Dieser systemische Druck hin zu einer bargeldlosen Gesellschaft ist auch eine der Inspirationsquellen für CBDCs wie den digitalen Euro?

Die ursprünglichen Befürworter von CBDCs waren Vertreter monetärer Reformen, die meinten, der Bankensektor sei zu mächtig und die Geschäftsbanken hätten zu viel Macht, um ihre digitalen Casino-Chips auszugeben und damit unser Leben zu dominieren.

Sie beschreiben Bankguthaben metaphorisch oft als „digitale Casino-Chips“. Können Sie das bitte erklären?

Die meisten Menschen denken, wenn sie an den Euro, das Pfund oder den Dollar denken, dass es sich um ein einziges System handelt. Begriffe wie Geld oder eben Euro klingen, als wäre es eine singuläre Sache. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Ökosysteme, um ein verkettetes Ökosystem unterschiedlicher Akteure.

Sie meinen das moderne zweistufige Währungssystem.

Ja. Und eine Möglichkeit, die Grundlagen seiner Funktionsweise zu veranschaulichen, ist die Verwendung von Casino-Chips als Metapher. Denn die meisten Menschen können konzeptionell zwischen Bargeld und Casino-Chips unterscheiden. Sie sehen anders aus und haben einen anderen Namen. Ich gebe Bargeld an ein Casino, bekomme Chips und kann die Chips im Casino verwenden. Dann kann ich zurückkommen, das Bargeld zurückfordern und gehen. Das sind zwei verschiedene Formen von Geld. Bargeld ist wie eine öffentliche Form von Geld, ausgegeben von einer Zentralbank. Das andere ist eine private Form von Geld, ein Casino-Chip, der von einer privaten Einrichtung ausgegeben wird.

Das ist eine sehr nützliche Metapher, um über den Bankensektor zu sprechen. Sie ist nicht perfekt, aber sie hilft zu verstehen, was „going cashless“ auch bedeutet. Wissen Sie, was Sie anstelle von Bargeld verwenden? Sie verwenden stattdessen eine Art digitaler Casino-Chips, die von Geschäftsbanken ausgegeben werden. Darauf basiert dann die bargeldlose Gesellschaft.

Und mit der Zunahme bargeldloser Zahlungen erscheint die Idee einer digitalen Zentralbankwährung plötzlich sinnvoller?

Einige der frühen Befürworter von CBDCs sagten: Da immer weniger Bargeld im Umlauf ist, brauchen wir eine andere Art von digitalem Geld, um der zunehmenden Macht von privat emittiertem Geld entgegenzuwirken und die Macht des Bankensektors zu reduzieren. Der Bankensektor spricht stattdessen aber immer wieder von den Gefahren der Disintermediation.

Also davon, was drohen würde, würden die Geschäftsbanken in diesem zweistufigen Geldsystem ihre Rolle als Vermittler oder eben Intermediäre verlieren.
Als Sie sich in Ihrem Newsletter mit CBDCs befasst haben, haben Sie gesagt, man solle anstelle eines weiteren “hot takes”, also einer weiteren provokanten Ansicht zum Thema zunächst über die zugrundeliegenden Annahmen nachdenken. Warum halten Sie das für so wichtig?

Weil Menschen je nach ihrem politischen Hintergrund zu bestimmten Standardschlussfolgerungen gelangen, ohne darüber nachzudenken. Der Verstand löst das einfach für einen. Ich verstehe das als eine Art Schach- oder Spielbrett. Die Art und Weise, wie man sich die Gesellschaft vorstellt, das Spielbrett, das man aufgestellt hat, beeinflusst, wie man bestimmte Dinge in diesem Kontext analysiert.

Welche gängigen Hintergrundannahmen gibt es und zu welchen Schlussfolgerungen führen sie in Bezug auf CBDCs?

Wenn Ihre Hintergrundannahme lautet, dass es erstens einen grundlegenden Unterschied zwischen Staat und Markt gibt und zweitens, dass zwischen Markt und Staat ein Krieg herrscht – eine klassische libertäre Annahme –, dann gehen Sie automatisch davon aus, dass eine CBDC oder der digitale Euro ein Versuch des Staates ist, den Markt zu dominieren.

Und aus einer eher linken Perspektive?

Aus einer traditionell sozialistischen Perspektive geht man eher davon aus, dass die gesamte Gesellschaft zusammenarbeiten kann, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: Momentan wird unser System vielleicht noch von großen Konzernen dominiert, so der Gedanke, aber wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir ein besseres Währungssystem schaffen. Der digitale Euro werde aber derzeit vom Bankensektor kooptiert und verwässert, was ihm aber die Kraft raubt, um mit dem Bankensektor konkurrieren zu können. Stattdessen sollte eine mächtigere CBDC geschaffen werden, die der Macht des Bankensektors entgegenwirken könnte.

Und Sie skizzieren noch eine andere Perspektive.

Ja, es gibt eine eher „anarchistische” Sichtweise. Ich komme aus der Wirtschaftsanthropologie, die eine lange Tradition hat, die komplexen Verbindungen zwischen Staaten und Märkten und ihre symbiotische Beziehung zu untersuchen. Da die Wirtschaftsanthropologie ursprünglich eng mit dem Kolonialismus verbunden war, ist man sich sehr bewusst, wie imperiale Mächte Märkte geschaffen haben. Sie taten dies beispielsweise, indem sie den Menschen Steuern aufzwangen. Die Eroberer zogen die Eroberten in Marktstrukturen hinein, indem sie sie vom Geld abhängig machten. Gerade weil die Wirtschaftsanthropologie aus erster Hand miterlebt hat, wie Staaten künstlich Märkte schaffen können, hat sie eine lange Geschichte solcher „anarchistischen Standpunkte”. Aus dieser Perspektive ist der vermeintliche Kampf zwischen Staat und Markt kein Kampf. Staaten stützen vielmehr die Märkte. Stattdessen diskutiert man über die relative Macht der verschiedenen Akteure.

Wenn solche Grundannahmen unsere Wahrnehmung eines digitalen Euro prägen, welche Auswirkungen hat das auf den demokratischen Diskurs und die Debatte? Wie können wir Missverständnisse vermeiden und eine ausgewogene Diskussion gewährleisten, ohne immer bloß eine Perspektive gegenüber einer anderen zu bevorzugen?

Das ist eine grundlegende Herausforderung für die Kommunikation. Manchmal findet eine Idee keinen Anklang, weil sie nicht richtig verstanden wird. Es ist entscheidend, Wege zu finden, um zugängliche Narrative zu schaffen. Ich verwende beispielsweise Metaphern, um politische Differenzen effektiv zu überbrücken. Ich vergleiche Bargeld mit einem öffentlichen Fahrrad und digitale Zahlungen mit einem privaten Uber. Das bricht mit vorgefassten Meinungen, ohne eine ideologische Position zu beziehen. Diese Metaphern verdeutlichen strukturelle Vielfalt: Die Menschen können sofort verstehen, dass man sowohl ein Fahrrad als auch Uber nutzen kann. Das ähnelt einem grundlegenden Prinzip der menschlichen Resilienz, das sich mit Machtverhältnissen befasst – ohne ideologische Voreingenommenheit.

Es ist wichtig, Wege zu finden, um zugängliche Erzählungen zu schaffen. Ich versuche solche zu nutzen, die politische Differenzen wirksam umgehen. Ich spreche davon, dass Bargeld das öffentliche Fahrrad des Zahlungsverkehrs sei, der digitale Zahlungsverkehr das private Uber des Zahlungsverkehrs: das zerstört sofort eine Reihe von Ideen in den Köpfen der Menschen. Es ist keine besonders ideologische Position. Vielmehr handelt es sich um eine strukturelle Aussage über Vielfalt und Machtgleichgewicht. Viele können verstehen, dass man sowohl das Fahrrad als auch Uber als Optionen beibehält. Es ist auch eine der wirkungsvollsten Analogien, da einem Fahrrad ein positiver Wert beigemessen wird. Als Bild bricht es die Annahme üblicher Fortschrittserzählungen, nach denen mehr Komplexität, Geschwindigkeit und Größe immer besser sind.

Verschiedene Metaphern können unterschiedliche Punkte veranschaulichen. Ich verwende auch die Analogie von Treppen und Aufzügen, um systemische Resilienz zu diskutieren. Aufzugsbetreiber konzentrieren sich auf den Gewinn, indem sie Aufzüge installieren, anstatt die Treppen in Ihrem Gebäude zu warten. Aber auch wenn Sie fast immer den Aufzug nutzen, möchten Sie wahrscheinlich trotzdem die Möglichkeit haben, die Treppe nutzen zu können. Aufzüge sind zwar bequem, aber Treppen als Alternative sind im Notfall unverzichtbar. Diese Analogie verdeutlicht, wie wichtig es ist, mehrere Optionen zu haben.

Menschen bevorzugen im Allgemeinen mehr Optionen. Selbst diejenigen, die sich für digitale Fortschritte einsetzen, erkennen die Bedeutung der Wahlfreiheit an. Angesichts der Abschaffung des Bargeldes greifen viele Menschen auf Narrative über den Fortschritt zurück. Die Frage, warum ihre Optionen eingeschränkt werden, kann zu tieferen Überlegungen und Diskussionen anregen.

Sie sind in erster Linie ein Verfechter von Bargeld und kritisieren den Trend zu digitalen Zahlungen. Eine CBDC wie der digitale Euro soll „digitales Bargeld“ sein, also eine digitale Zahlungsmethode, die potenziell bargeldähnlicher ist. Wie sehen Sie das?

Der offizielle Diskurs ist oft wenig inspirierend, was wahrscheinlich zum Teil auf die Einschränkungen zurückzuführen ist, denen Institutionen wie die EZB unterliegen. Ihre Aussagen sind oft banal. Das ist zwar nicht immer der Fall, aber meine Erfahrung mit öffentlichen Konsultationen zum Thema CBDCs im Vereinigten Königreich sowie mit offiziellen Stellungnahmen von Organisationen wie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und Personen wie Christine Lagarde ist, dass sie oft sehr allgemein gehalten sind.

Ich bin frustriert darüber, dass sie sich weigern, die politische Dimension der Digitalisierung anzuerkennen. Sie diskutieren darüber, als handele es sich lediglich um eine Frage der allgemeinen Präferenz, und ignorieren dabei die strukturellen Prozesse und Machtverhältnisse, die dabei eine Rolle spielen. Ich hinterfrage, warum die Menschen sich vom Bargeld abwenden. Es wird einfach nicht berücksichtigt, wer diese Veränderungen vorantreibt.

Mit ihren pauschalen Aussagen unterstützen Zentralbanken unbeabsichtigt die aktuellen Trends, anstatt eine Führungsrolle zu übernehmen und die zugrundeliegenden Ursachen kritisch zu hinterfragen. Diese mangelnde Tiefe der Debatte ist enttäuschend.

Einerseits könnte eine CBDC als weiterer Schritt in Richtung digitaler Zahlungen gesehen werden, der Bargeld möglicherweise überflüssig macht. Andererseits könnte ein digitaler Euro eine Alternative in einem von privatem Geld dominierten digitalen Raum bieten und mehr Optionen für Transaktionen schaffen, insbesondere online. Das aktuelle Gesetzespaket der EU kombiniert eine Rechtsvorschrift, die die Erhaltung des Bargeldes garantiert, mit einer anderen, die den digitalen Euro einführt. Was halten Sie von diesem dualen Ansatz?

In einem sich rasch ausweitenden kapitalistischen System reicht es nicht aus, sich neutral gegenüber Bargeld zu äußern, um die systemischen Prozesse aufzuhalten. Zentralbanken erleichtern oft indirekt den Übergang zu bargeldlosen Systemen. Im Vereinigten Königreich beispielsweise haben sie den Rückgang des Bargeldgebrauchs zugelassen, indem sie nicht eingegriffen haben. Das ist keine Neutralität, sondern eine passive Billigung des Trends. Ich bin eher für die Unterstützung von Bargeld als für CBDCs, was mit meiner allgemeinen Skepsis gegenüber endloser Automatisierung und Digitalisierung zusammenhängt.

Diese Trends sind auf lange Sicht nicht nachhaltig. Während strukturelle Kräfte diese Trends vorantreiben, könnte eine öffentliche Version digitaler Systeme einer rein privaten vorzuziehen sein. Wenn Ihre Aufgabe darin besteht, digitale Zahlungssysteme zu verbessern, scheint die Einführung eines öffentlichen Akteurs von Vorteil. Und die Verbesserung des Machtgleichgewichts zwischen verschiedenen Akteuren im Bereich des digitalen Geldes ist zwar wichtig, darf jedoch niemals als Hintertür dienen, um die Digitalisierung im Allgemeinen weiter voranzutreiben.  

Der duale Ansatz reicht also nicht?

Ich stimme der zugrundeliegenden Annahme schlicht nicht vollständig zu. Es besteht die Gefahr, dass die Befürwortung von CBDCs unbeabsichtigt eine breitere Bewegung weg von analoger Materialität unterstützt, die schädlicher sein könnte als die Debatte zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Das eigentliche Problem ist der Dualismus zwischen dem Digitalen und dem Physischen und das unerbittliche Streben nach Beschleunigung.

Es gibt erhebliche Diskussionen über die Offline-Fähigkeiten von CBDCs, für deren Entwicklung erhebliche Mittel bereitgestellt werden. Meiner Meinung nach sollten die Zentralbanken jedoch echte Führungsstärke zeigen, indem sie eine Vision bieten, die über die erwartete Digitalisierung des Geldes hinausgeht. Obwohl die Digitalisierung oft als innovativ angepriesen wird, folgt sie lediglich erwarteten Trends und geht nicht auf tiefere menschliche Bedürfnisse ein. Die Menschen sind zunehmend erschöpft von dem unerbittlichen Drang nach Geschwindigkeit und Effizienz.

Was könnte Ihres Erachtens dagegen unternommen werden?

Ich freue mich, dass Ihr Institut namentlich eine verantwortungsbewusste Digitalisierung in Betracht zieht, aber das bleibt im Rahmen des allgemeinen Diskurses. Die Nicht-Digitalisierungs-Perspektive wird oft als Nostalgie abgetan. Ein kultureller Wandel könnte jedoch eintreten, wenn die Menschen beginnen würden, analoge und nicht-digitale Dinge als zukunftsweisend und unverzichtbar statt nur als nostalgisch oder rückständig zu betrachten. Dies ist insbesondere angesichts der begrenzten Ressourcen und unserer Abhängigkeit von digitalen Systemen zu berücksichtigen. Eine verantwortungsbewusste Digitalisierung sollte Teil eines umfassenderen Programms zur Neugewichtung unserer Systeme sein.

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Autor: Lars Hupel Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb

Der digitale Euro: Elektronisch, aber offline-fähig

Der digitale Euro: Elektronisch, aber offline-fähig

Ein Beitrag von Lars Hupel

3. März 2025

Die Europäische Zentralbank veröffentlichte im Dezember letzten Jahres ihren zweiten Fortschrittsbericht der seit November 2023 laufenden „Vorbereitungsphase“, die eine mögliche Herausgabe des digitalen Euro projektieren soll.1EZB: “Second progress report on the digital euro preparation phase”, Dezember 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/html/ecb.deprp202412.en.html. Bis Ende 2025 arbeitet die EZB dazu insbesondere am sogenannten Rule Book, also dem Regelwerk, und sammelt im Rahmen mehrerer Ausschreibungen Angebote für technische Lösungen. Darunter ist auch die Fähigkeit zur Offline-Bezahlung. Der digitale Euro soll dadurch immer dann einsetzbar sein, wenn bisher Bargeld die einzige Option war: etwa bei schlechtem Empfang oder für das Taschengeld von Kindern. Durch Wallets, die in der Lage sind, Geldwerte offline zu speichern und zu verwalten, soll im Handel wie auch untereinander bezahlt werden können.

Der Kontext

Der digitale Euro wird als Retail CBDC (digitale Zentralbankwährung für den Privatgebrauch) in erster Linie Konsument:innen und Händler:innen zur Verfügung stehen, um alltägliche Zahlungen abzuwickeln. Dadurch grenzt er sich von den gängigen unbaren Zahlungsmitteln ab, die allesamt privatwirtschaftlich organisiert und betrieben sind. Gleichzeitig unterscheidet er sich vom geschäftlichen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Finanzinstitutionen, für den eine sogenannte Wholesale CBDC (eine digitale Zentralbankwährung für Geschäftsverkehr) im Gespräch ist.

Als Retail CBDC ähnelt der digitale Euro am ehesten dem Bargeld. Er etabliert das zweite Zahlungsmittel, welches eine direkte „Beziehung“ zwischen der breiten Öffentlichkeit und der Zentralbank herstellt. Genau wie beim Bargeld soll man auch mit dem digitalen Euro zahlen können, ohne online zu sein. Damit liegt die EZB im Trend: Gemäß der jüngsten Umfrage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) führt die Mehrheit der befragten Zentralbanken Offlinefähigkeit als wichtigstes Feature von CBDC-Wallets an.2Alberto Di Iorio, Anneke Kosse und Ilaria Mattei: “Embracing diversity, advancing together – results of the 2023 BIS survey on central bank digital currencies and crypto”, Juni 2024, https://www.bis.org/publ/bppdf/bispap147.pdf; hier: Seite 10, Kategorie D “Technology”

Die Offline-Wallets

Konkret interessiert sich die EZB beim digitalen Euro für Zahlungsvorgänge der Kategorien Person-to-Person (P2P) und Person-to-Business (P2B, d.h. im Online-Shop und an der Ladenkasse).3EZB: “State of play on offline digital euro”, April 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/timeline/profuse/shared/pdf/ecb.degov240411_item3updateofflinedigitaleuro.en.pdf.

Illustration verschiedener Zahlhardware und Formen des Zahlens: von Person zu Person, im Onlineshop oder im Einzelhandel

Abbildung 1. Eigene Illustration

Mit Ausnahme vom E-Commerce soll der digitale Euro offline funktionieren, das heißt: ohne Internet-, Telefon- oder anderweitige Verbindung.

Eine Endnutzerin lädt sich mit einer Smartphone-Wallet von ihrer Bank Geld „herunter“. Dafür ist eine Online-Verbindung nötig. Ab diesem Moment soll sie aber offline – das heißt weder Mobilfunkempfang noch WLAN – beispielsweise ihrer Tochter Geld auf deren Wallet übertragen können, egal, ob es sich dabei um ein Wearable, eine Karte  oder ein zweites Smartphone handelt. Und auch die Tochter soll nun mit ihrer Wallet – weiterhin offline – bei einem Händler bezahlen können.

Eine solche konsekutive Weitergabe durch mehrere Hände ohne Intermediäre erscheint beim Bargeld ganz selbstverständlich, ist aber bei elektronischen Zahlungsverfahren bisher nicht möglich. Selbst neuere Zahlungsapps wie Wero, die auch auf den Retail-Markt abzielen, leisten dies nicht.

Diese neue technische Möglichkeit bezeichnet die BIZ in ihrer Nomenklatur als „intermittently offline“.4BIS Innovation Hub: “Project Polaris. Part 1: A handbook for offline payments with CBDC”, Mai 2023, https://www.bis.org/publ/othp64.pdf. Diese ist definiert als:

  1. beide Zahlungsparteien können über einen längeren Zeitraum offline sein;
  2. die Zahlung wird unmittelbar und final abgeschlossen; und
  3. die Zahlungsempfängerin kann das erhaltene Geld offline an Dritte weiterausgeben.

Initial könnten Wallets per Bank-App oder Geldautomaten befüllt (oder entleert) werden. Dazu müssen Banken den Austausch zwischen Bargeld, Giralgeld und digitalem Euro anbieten. Die Wahl der Wallet (Smartphone, Karte o.Ä.) ist dabei der Nutzerin freigestellt; alle funktionieren nach gleichem Prinzip. Außerdem können Banken zusätzliche Funktionen anbieten, die über den basalen Zahlungsverkehr hinausgehen, beispielsweise dass durch automatisches Aufladen stets ein bestimmter Betrag in der Offline-Wallet vorliegt.

Natürlich müssen die Wallets ein hohes Schutzniveau anbieten, damit Fälschungen ausgeschlossen sind. All das ist Bestandteil der Ausschreibung der EZB.

Die Technik

Um all diese Anforderungen zu bewältigen, ist spezielle Hardware nötig. Eine reine Software-Lösung würde sich zu einfach manipulieren lassen: Beispielsweise könnte ein Angreifer eine Wallet mit Geld aufladen, es in einem sicheren Speicher ablegen und eine Offlinezahlung durchführen. Nach dieser Zahlung könnte er allerdings den Speicher manipulieren und diesen auf den vorherigen Wert zurücksetzen. Nun könnte eine weitere Zahlung mit „demselben“ Geld nochmal durchgeführt werden. Dieses Szenario, in der Fachliteratur als double spending problem, also doppeltes Ausgeben, bekannt, gilt es zu verhindern, denn es käme – in der analogen Welt – dem Kopieren von Banknoten gleich.

Es gibt allerdings technische Lösungen, die eine digitale Kopie von Geld oder doppeltes Ausgeben verhindern. Sogenannte Secure Elements sind dedizierte Hardware-Chips, die in sich die Funktion von Prozessor und Speicher vereinen und nach außen definierte Kommunikationskanäle (meist Near Field Communication, NFC) anbieten. Heutzutage kommen Secure Elements schon in einer Vielzahl von Geräten zum Einsatz: klassische elektronische Zahlkarten, Smartphones, Smartwatches, Wearables, Reisepässe, Personalausweise und viele mehr enthalten Secure Elements. Auch SIM- und Gesundheitskarten (zu erkennen an den Kontaktflächen) basieren auf Secure Elements.

verschiedene Hardware mit Secure Elements: Smartphone, Uhr oder Karte

Abbildung 2. Geräte mit eingebauten Secure Elements

Offensichtlich haben die Herausgeber dieser Geräte ein Interesse daran, dass sich Prozessor und Speicher nicht manipulieren lassen. Schließlich gilt es heute schon zu verhindern, dass Personalausweise oder Kreditkarten in analoger oder auf dem Smartphone gespeicherter Form geklont und Identitäten gestohlen werden könnten.

Wie der Name bereits suggeriert sind Secure Elements manipulationssicher, d.h. sie verfügen über technische Abwehrmaßnahmen. Sie garantieren, dass gespeicherte Daten nicht unberechtigt geändert und Algorithmen korrekt ausgeführt werden. Das obige Szenario würde also mit ihnen nicht funktionieren. Technisch gesehen gehen die Maßnahmen über den landläufig bekannten Kopierschutz etwa von DVDs weit hinaus.

Eine Zahlung würde stets zwischen den Secure Elements zweier Wallets ablaufen: im Regelfall kontaktlos via NFC. Wallets können daher nur auf Geräten sicher implementiert werden, die ein Secure Element enthalten. Genau das stellt sich die EZB als integralen Bestandteil des digitalen Euro vor. Damit wäre auch sichergestellt, dass eine Angreiferin sich nicht blanke Karten besorgt und diese mit einer eigenen Wallet-Implementierung bestückt. Wallets müssen sich, bevor digitaler Euro ausgetauscht wird, gegenseitig authentifizieren. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Händler nicht „einfach so“ von einer beliebigen, möglicherweise manipulierten Wallet Geld offline akzeptieren würde. Dies wird durch elektronische Zertifikate, ein gängiges Verfahren, sichergestellt. Wichtig ist, dass diese Authentifizierung lokal funktioniert und daher kein Austausch von Identitäten mit der Zentralbank stattfindet.

Kritiker:innen sehen in der Forderung nach Secure Elements allerdings eine Benachteiligung reiner Software-Lösungen. Doch diese Kritik ist in zweierlei Hinsicht fehlgeleitet.

  1. Reine Software-Lösungen bieten kein ausreichend hohes Schutzniveau vor dem digitalen „Gelddrucken“ und gerade ein nationales Zahlungssystem ist für fremdstaatliche Angriffe prädestiniert.
  2. Für die Nutzung der Secure Elements ist es zwar notwendig, dass Smartphone-Hersteller dafür ihre Genehmigung erteilen. Man kann nicht einfach „irgendwelche“ Apps auf dem Sicherheitschip installieren, denn das würde die Sicherheitsgarantien unterlaufen. Aber die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetzgebung sieht vor, dass Hersteller – auch außereuropäische – ihre Geräte für die Sicherheitsfunktionen des digitalen Euro öffnen müssen. Die EZB steht mit den Herstellern im Austausch.5Siehe EZB: “Second progress report on the digital euro preparation phase”, Dezember 2024, https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/html/ecb.deprp202412.en.html. Beispielsweise hat Apple in der Vergangenheit, auch im größeren Kontext des Digital Market Acts, ihre Geräte für alternative Zahlverfahren geöffnet.6Finextra: “Norway’s Vipps launches world’s first Apple Pay rival for iPhone”, 10.Dezember 2024, https://www.finextra.com/newsarticle/45188/norways-vipps-launches-worlds-first-apple-pay-rival-for-iphone.

Davon unbenommen können Wallets für den digitalen Euro auch auf den Zahlungskarten europäischer Banken angeboten werden, was die letzten Vorbehalte hinsichtlich europäischer Infrastruktur ausräumen sollte.

Die Bedenken

Von technischer Seite gibt es aber noch weitere Bedenken. So wird vorgebracht, dass die oben geschilderte Offlinefähigkeit („intermittently offline“) mathematisch nicht möglich sei. Tatsächlich gibt es bei verteilten Systemen das sogenannte CAP-Theorem. Dieses besagt, dass ein Netzwerk nicht gleichzeitig konsistent (consistent), verfügbar (available) und resilient (partition tolerant) gegen Verbindungsabbrüche sein kann (lediglich zwei der drei Eigenschaften könnten erfüllt werden). Angewendet auf CBDC folgern nun manche, dass Offlinefähigkeit prinzipiell nicht funktionieren könne. Diese Schlussfolgerung fußt aber auf einer falschen Interpretation des Theorems. Wie die nachfolgende Grafik illustriert, muss man sich in der Tat für eine der drei Seiten des Dreiecks entscheiden. Banknoten sind offlinefähig, aber bei Verlust nicht wiederherstellbar. Schecks sind ebenso offlinefähig, aber erlauben es, mehr Geld auszugeben als man auf dem Konto hat. Debitkarten wiederum sind wiederherstellbar, aber nicht offlinefähig.

CAP-Theorem als Dreieck mit offlinefähig als einem, wiederherstellbar als zweitem und "kein doppeltes Ausgeben" als drittem Eck, mit Scheck zwischen ersten beiden, also sowohl offlinefähig als auch wiederherstellbar, Debitkarte sowohl wiederherstellbar als auch ohne double spending, Banknote sowohl offlinefähig als auch keine Möglichkeit doppelten Ausgebens, aber jeweils ohne die dritte EIgenschaft.

Abbildung 3. Das Dreieck der gewünschten Eigenschaften von Zahlungsmethoden

Der digitale Euro würde sich als ihre digitale Entsprechung wie die Banknoten positionieren: Der Vergleich von Secure Elements mit den proprietären Farben und Drucktechniken bei Banknoten als Sicherheitsmerkmalen liegt daher nahe. Da Banknoten (wie auch beispielsweise Pässe) staatliche Hoheitszeichen sind, die die Autorität und Legitimität eines Staates repräsentieren, ist die Fähigkeit, sie im analogen wie digitalen Raum schützen zu können, essenziell.

Die fehlende Wiederherstellbarkeit des digitalen Euro ist dabei ein Zeugnis von hohen Datenschutzstandards. Denn wie beim Bargeld haben weder die EZB noch Banken einen Einblick, welcher digitale Euro sich gerade in welcher Wallet befindet.

Zentralbanken sind in einer guten Position, sichere und datenschutzfreundliche, öffentliche Infrastrukturen für den Zahlungsverkehr aufzubauen. Regulierung und gemeinsame Standards sorgen dafür, dass Geräte verschiedener Hersteller und Apps verschiedener Banken nahtlos zusammen funktionieren können.

Das Netz und der doppelte Boden

Trotzdem sind Wallets nicht für immer offline, aus zweierlei Gründen.

Erstens ist es zur Erhöhung der Sicherheit wichtig, dass die Wallets periodisch einen sogenannten Integritätscheck durchführen, um das auf der Wallet vorhandene Geld auf Echtheit zu prüfen. Außerdem würde eine als gestohlen gemeldete Wallet deaktiviert. Im Regelfall geschieht dies nahtlos, beispielsweise wenn ich, nachdem das Geld ausgegeben ist, neues Geld herunterlade. Manipulationen würden spätestens hier auffallen, wodurch der Wirkradius von potenziellen Angriffen drastisch eingeschränkt wird.

Zweitens gibt es ein Interesse daran, dass mit dem digitalen Euro kein Geld gewaschen werden kann. Im Gegensatz zum Geldkoffer, der mit zunehmendem Inhalt unhandlich wird, ist der Betrag beim Digitalgeld lediglich eine Zahl: in Kombination mit anonymen Offlinezahlungen ein Rezept für Desaster. Die EZB sieht daher strenge Limits vor. So ist ein generelles Haltelimit von 3000 € vorgesehen. Transaktionslimits könnten hinzukommen. 

Das Fazit

In der Gesamtschau ergibt sich ein differenziertes Bild. Die Sicherheitsarchitektur von offlinefähigen Digitalwährungen verfügt über mehrere Ebenen: angefangen von der Hardware über kryptografisch sichere Kommunikationsprotokolle bis hin zum Integritätscheck durch die Zentralbank. .

Der digitale Euro gleicht als Zentralbankgeld dem Bargeld, nicht einem klassischen Konto. Geeignete Interfaces sorgen für die Integration mit sicherer Hardware und gleichzeitigen Bedienkomfort. Hierzu können Bank-Apps dienen, die zusätzliche Leistungen anbieten könnten.

Die immer wieder vorgebrachten technischen Bedenken können durch praktische Erfahrungen sowohl in existierenden CBDC-Projekten als auch in der freien Wirtschaft (breite Industrie) ausgeräumt werden. Secure Elements sind etablierte Vertrauensanker, die längst für kritische hoheitliche Aufgaben im Einsatz sind und daher auch für den digitalen Euro relevant.

Zu weiteren Beiträgen im eFin-Blog-Dossier Digitaler Euro

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Autor: Leo Wittmann eFin-Blog Farbe: blau

NGI Taler und die Zukunft des digitalen Bezahlens

NGI Taler und die Zukunft des digitalen Bezahlens

Leo Wittmann im Interview mit Eneia Dragomir

23. Oktober 2024

Bezahlvorgänge finden zunehmend online bzw. digital statt. Das Taler Bezahlsystem ist mit dem Anspruch angetreten, Eigenschaften des Bargelds, wie anonymes Bezahlen, im digitalen Raum zu ermöglichen. Mit dem NGI Taler möchte die GLS Gemeinschaftsbank mit zehn weiteren Partnern dieses Bezahlsystem allgemein zugänglich machen. Wir haben mit Leo Wittmann von der GLS Bank über das Projekt, über die Einbindung der Zivilgesellschaft sowie über Micropayments gesprochen.

Herr Wittmann, warum interessiert sich die GLS Bank für das Taler-Bezahlsystem?

Wir sehen in GNU Taler ein Mittel, um selbstbestimmt online zu bezahlen. Und das ist beim digitalen Bezahlen vor allem eine Frage der informationellen Selbstbestimmung. Wir begreifen die Privatsphäre nicht als Hindernis, sondern als etwas Schützenswertes. Das Taler-System ermöglicht, in Echtzeit kostengünstig online zu bezahlen, während die Anonymität der Zahlenden wie beim Bargeld gewahrt bleibt. So möchten wir zur Zukunftssicherheit unserer Zahlungsinfrastruktur beitragen.

Was meinen Sie mit „Zukunftssicherheit“?

Das Bargeld ist die Basisinfrastruktur, die die EZB bereitstellt. Mit Bargeld kann man bislang aber nur im physischen Raum bezahlen – im Supermarkt oder am Kiosk zum Beispiel. Aber immer mehr Kaufvorgänge verschieben sich in den digitalen Raum. Genauso sollten wir die Qualitäten des Bargelds, wie Anonymität, in den digitalen Raum übertragen. Taler garantiert den Nutzer:innen technische Anonymität. Und wenn man auf die bisherigen Angebote am Markt schaut, dann steht das Taler-System mit dieser Eigenschaft ziemlich allein da.

GNU Taler, auf dem NGI Taler aufbaut, wurde schon als Grundlage für die Umsetzung einer digitalen Zentralbankwährung ins Spiel gebracht und auch die NGI Taler-Webseite thematisiert die Diskussionen um den Digitalen Euro. Das NGI-Taler-Projekt hat damit aber erstmal nichts zu tun, oder?

Genau. GNU Taler als Technologie kann auf verschiedene Weise verwendet werden: zur Umsetzung einer CBDC durch eine Zentralbank, zur Digitalisierung von Giralgeld oder als klassisches Zahlverfahren für den Privatsektor, wie wir das mit unserem Projekt vorhaben.

Wir haben grundsätzlich keine Aversion gegen den Digitalen Euro. Wir haben einen anderen Ansatz, aber GNU Taler und der Digitale Euro nehmen sich die Digitalisierung des Bargelds vor und sind deswegen eher als parallele Ansätze zu betrachten.

Ein Smartphone, auf dessen Display Münzen zu sehen sind - wie sieht die Zukunft des digitalen Bezahlens aus?
Wie sieht die Zukunft des digitalen Bezahlens aus? Bild: Erstellt mit Adobe Firefly.

Dennoch wird auf der Webseite das Taler-System als eine „privacy-respecting“ Alternative zu CBDCs in Spiel gebracht, die keiner „invasive practices“ bedürfe …

Die Schaffung anonymer Zahlungsmethoden im digitalen Raum halten wir für absolut notwendig. Wir schauen daher positiv auf alle Versuche, eine digitale Zentralbankwährung zu entwickeln, die diese Qualität des Bargelds online ermöglicht. Wenn wir uns aber die Zahlungsinfrastrukturen anschauen, die nach dem Bargeld gekommen sind, sehen wir einen beständigen Abbau der Privatsphäre. Es ist daher wichtig, dass die EZB ihre Aufgabe hinsichtlich dieser Basisstruktur erkennt und nicht den Status quo reproduziert, mit einer Art EZB-PayPal, das die Privatsphäre der Nutzer:innen ebenso exponiert wie Privatunternehmen. Das ist aber leider nicht die Entwicklung, die wir wahrnehmen. Die vorgestellten Konzepte für den Digitalen Euro gewährleisten keine technische Sicherung der Anonymität.

Weil wir diese Entwicklungen so wahrnehmen, ist NGI Taler nicht nur das Umsetzungsprojekt, um GNU Taler für alle verfügbar zu machen. Das Projekt soll auch die Diskussion um das digitale Bezahlen mitgestalten. Wir haben den Anspruch, eine der Stimmen zu sein, die die EZB daran erinnert, welche Eigenschaften des Bargelds beizubehalten sind.

Inwiefern wird die EZB dem nicht gerecht?

Das zeigt sich darin, dass die Anonymität zu einer Frage der politischen Ausgestaltung gemacht wird, statt sie durch das technische Design des Digitalen Euro zu garantieren. Wenn man auf andere Bereiche der Politik der EU-Kommission schaut, dann sehen wir, dass die Wahrung der Anonymität auch infrage gestellt wird, Stichwort: Chatkontrolle. Wenn es um das Zahlungssystem geht, das 400 Millionen Menschen nutzen sollen, sollte die Anonymität nicht nur von einer Absichtserklärung abhängen, sondern auch technisch garantiert sein. Das ist eine Frage der Resilienz der Zahlungsinfrastruktur. Das Taler-System würde Anonymität auch dann gewährleisten, wenn sich politische Strömungen durchsetzten, die die Anonymität der Zahlungen aufheben wollen.

Wenn Sie von „Resilienz“ sprechen, meinen Sie nicht die Möglichkeit einer Naturkatastrophe oder einen technischen Ausfall, sondern gewissermaßen eine politische Katastrophe?

Die technische Resilienz ist auch ein relevanter Faktor bei digitalen Formen des Bezahlens: Was ist, wenn der Strom ausfällt oder das Internet? Solche Überlegungen unterstreichen die Existenzberechtigung des Bargelds. Aber, insoweit es um die Sicherung der Anonymität geht, geht es einerseits um Persönlichkeitsrechte und mit Blick auf die aktuelle politische Entwicklung auch um einen Schutz vor autoritären Regierungen.

Auch so genannte Kryptowährungen werden auf der NGI Taler-Webseite genannt. Zu den Versprechen von blockchain-basierten Systemen wie Bitcoin gehört die Sicherung der Anonymität. Warum halten Sie diese Systeme nicht für zufriedenstellende Lösungen?

Da stellen sich verschiedene Probleme: Erstens gewährleisten Bitcoin und andere Kryptowährungen keine Anonymität, sondern allenfalls eine Pseudonymisierung. Wenn man die pseudonymisierten Transaktionen nur lange genug verfolgt, die ja alle öffentlich auf der Blockchain abgelegt sind, und die Zahlungsflüsse das Bitcoin-System wieder verlassen und in das klassische Geldsystem übergehen, dann findet dort wieder die Feststellung der Identität statt – und spätestens dann wird die Anonymität aufgehoben.

Zweitens streben wir als GLS Bank ökologische Nachhaltigkeit an. Kryptowährungen, zumindest die prominenten Beispiele, sind jedoch nicht ökologisch nachhaltig. Drittens stellen Kryptowährungen in Hinblick auf die Transaktionskosten und die Transaktionsraten, also die Geschwindigkeit von Zahlungen, keine guten Lösungen dar. Bitcoin eignet sich beispielsweise nur für größere Summen, da die Transaktionskosten für kleine Zahlungen viel zu hoch sind. Auch der so genannte hard cap, also die Festlegung, dass es nicht mehr als 21. Mio. Bitcoin geben darf, schränkt die Eignung von Bitcoin als Zahlungssystem erheblich ein, weil dem System die für den Zahlungsverkehr nötige Elastizität fehlt.

Ein weiteres Problem solcher Systeme besteht darin, dass wir im regulierten Finanzumfeld ganz konkrete Verantwortlichkeiten haben, die sich auf verteilte, also dezentrale Systeme nicht einfach übertragen und umverteilen lassen. Selbst wenn im regulierten Finanzbereich die Blockchain zur Anwendung kommt, fährt man häufig doppelspurig: Man hat eine Blockchain, aber man hat zugleich Systeme, mit denen man den regulatorischen Verantwortlichkeiten nachkommt.

NGI Taler soll vor allem im Micropayment-Bereich eine Rolle spielen. In einem anderen Interview haben Sie Verlagswesen, Presse und Gesundheitswesen genannt. Wie haben Sie diesen Bedarf festgestellt? Ist er an Sie herangetragen worden? Und warum sind gerade diese Bereiche interessant?

Der Bedarf ist uns aus der Community gemeldet worden, aus der sich das NGI Taler-Konsortium gebildet hat. Das Taler-System ist für Micropayments besonders geeignet, weil es in der Abwicklung sehr wirtschaftlich ist. Die technische Infrastruktur ist so anspruchslos, so schlank, dass wir Transaktionsraten, also eine Geschwindigkeit und Menge von Zahlungen, erreichen, die weit über dem liegen, was mit klassischen Systemen möglich ist. So können wir ganz neue Marktsegmente erschließen. Micropayments sind mit klassischen Zahlverfahren, aber auch mit PayPal nicht wirtschaftlich möglich, mit Kryptowährungen schon gar nicht. Wenn ich zum Beispiel eine App für 50 Cent verkaufen möchte, dann ist das wirtschaftlich kaum möglich, wenn ich Verfahren verwende, bei denen ich 10 Cent an Gebühren zahlen muss. Das verschlimmert sich, wenn eine Plattform zwischengeschaltet ist, die weitere Gebühren verlangt.

Wir glauben, dass wir mit dem Projekt die Finanzierungsmöglichkeiten von Künstler:innen, Kreativschaffenden, aber auch von Presseerzeugnissen und Journalist:innen erweitern können: Sie müssen ihre kreativen Erzeugnisse nicht mehr hinter einem Abo-Modell verstecken oder auf freie, dafür aber werbefinanzierte Modelle setzen, die dann wieder Probleme, wie Tracking, aufwerfen. Stattdessen können sie auf kleine Spenden setzen oder jeden Artikel direkt monetarisieren. Und das kommt auch den Konsument:innen zugute, denn die sind vielleicht auch daran interessiert, verschiedene Artikel von verschiedenen Zeitungen zu lesen. So möchten wir den Möglichkeitsraum in einer Weise erweitern, die nicht zu Lasten der Anbietenden geht, die sonst häufig allein die Gebühren schultern müssen.

Haben auch Privatkund:innen den Wunsch an Sie herangetragen, anonym digital bezahlen zu können?

Ja, dieser Bedarf wurde uns schon vor dem Start des Projekts gemeldet, schon 2019, als es noch um ganz andere Fragen ging. Schon damals haben wir zum Taler-Projekt Kontakt aufgenommen und uns angesehen, wie das System funktioniert. Den ersten Piloten haben wir 2021/22 getestet. Und wir sind da schon im Rahmen von quantitativen und qualitativen Interviews und mit Umfragen mit unseren Kund:innen in den Austausch gegangen. In diesen Umfragen hatte sich abgezeichnet, dass Privatsphäre und Anonymität gerade in unserer Kundschaft besonders hoch gewertet werden. Dass Privatsphäre und Anonymität den Menschen wichtig sind, haben auch die Umfragen der EZB bestätigt. Und das NGI Taler-Projekt erfährt immer noch sehr hohen Zuspruch.

Sie sagten in einem Interview in Bezug zur Gestaltung des Digitalen Euro, man sehe die Zivilgesellschaft nicht. Inwiefern ist das der Fall? Und wie kommt die Zivilgesellschaft in Ihrem Projekt ins Spiel?

Die EZB hat zwar Umfragen durchgeführt, aber man kann sich schon fragen, inwieweit solche Umfragen einen Austausch mit der Zivilgesellschaft darstellen. Auch die Workshops, die die Bundesbank ausgerichtet hat, hatten einen beschränkten Umfang.

Unser Projekt ist ganz anders angelegt. Die elf Mitglieder unseres Konsortiums sind sehr heterogen: Nur zwei Mitglieder sind Banken, neben der GLS Bank ist das die ungarische MagNet Bank. Unter den anderen Mitgliedern sind zwei Universitäten, verschiedene Unternehmen sowie Akteure aus der Zivilgesellschaft, auch aus dem netzpolitischen bzw. netzaktivistischen Bereich. Zum Beispiel Homo Digitales aus Griechenland, die Mitglied im Netzwerk European Digital Rights sind, oder die E-Seniors Association. Diese Stimmen fließen bei NGI Taler nicht erst nachträglich ein, sondern haben das Projekt und seine Strategie von Anfang an mitgestaltet.

Wie hat sich dieses heterogene Konsortium zusammengefunden? Gab es schon vor dem NGI Taler-Projekt Verbindungen?

Das waren tatsächlich Verbindungen, die bereits zuvor bestanden haben, und die für das Projekt aktiviert oder reaktiviert wurden. Dazu kam Taler Systems, das Schweizer Unternehmen, das das GNU Taler-System maßgeblich entwickelt. Mit Code Blau aus Berlin haben wir zuvor schon zusammengearbeitet. Auch mit der Berner Fachhochschule hatten wir schon Verbindungen und unsere Beziehungen zu den Akteur:innen aus der Finanzindustrie oder dem Bankenwesen haben wir als GLS Bank eingebracht. Das Konsortium hat sich also sehr organisch aus bestehenden Netzwerken zusammengesetzt.

NGI steht für Next Generation Internet – was ist das für ein Projekt und wie fügt sich das Taler-Bezahlsystem da ein?

Next Generation Internet ist eine Initiative der Europäischen Union im Rahmen des Horizon Europe-Projekts. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung eines menschenzentrierten Internets basierend auf Open-Source-Software voranzutreiben. Und was sowohl die EU als auch wir glauben – und was in der Förderung unseres Projekts zum Ausdruck kommt: faire Möglichkeiten des Bezahlens, die die Privatsphäre der Menschen schützen, müssen Teil dieses Internets der nächsten Generation sein.

Schlagworte, die im Zusammenhang mit dem NGI-Projekt immer wieder fallen, sind, „menschenzentriert“ und „demokratisch“. Was meint „menschenzentriert“ und inwiefern kommen Demokratiefragen ins Spiel?

Open Source oder freie Software wie Taler hat meines Erachtens etwas mit Demokratie zu tun, insofern als solche Eigentumsmodelle es ermöglichen, die Software anzuschauen, die unser tägliches Leben antreibt und am Laufen hält – vielleicht nicht Einzelpersonen, aber der Zivilgesellschaft. Es können Audits durchgeführt werden, die Software kann verändert und an bestimmte Bedürfnisse angepasst werden und sie kann vervielfältigt und breit zugänglich gemacht werden. Im Kontrast zu proprietären Anwendungen, also Software, die sich im Eigentum bestimmter Unternehmen befindet, ergibt sich daraus ein demokratisches Momentum.

Und was ist mit „menschenzentriert“ gemeint?

Es geht uns darum, zu fragen: Was sind die Bedürfnisse der Menschen? Und im Bereich des Bezahlens sehen wir das Bedürfnis, nicht als getracktes Individuum behandelt zu werden, das über gezielte Werbung gut monetarisiert werden kann. Ich möchte online bezahlen können, ohne dafür meine Privatsphäre offenlegen zu müssen. Menschenzentriert ist NGI Taler dann in dem Sinne, dass das die gestaltenden Merkmale der Anwendung sind.

Wann soll es Ihren Kund:innen möglich sein, das Taler-System für Zahlungen zu nutzen?

Das Projekt ist auf 36 Monate angelegt und das Ziel ist, Taler business ready zu bekommen, sodass das Verfahren im regulierten Finanzumfeld eingesetzt werden kann. Das ist die Aufgabe des ersten Jahres. Sobald wir dieses Ziel erreicht haben, wollen wir Taler in einem öffentlichen Piloten testen. Und Mitte 2025 möchten wir eine größere Öffentlichkeit ansprechen und Taler in die Hände europäischer Nutzer:innen geben.

Herr Wittmann, vielen Dank für das Gespräch!

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Autor: Christian Grothoff Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: hellblau Uncategorized

„Security through obscurity?” Die EZB und mögliche Design-Probleme des Digitalen Euro

„Security through obscurity?” Die EZB und mögliche Design-Probleme des Digitalen Euro

Christian Grothoff im Interview mit Eneia Dragomir – Teil 2

23. September 2024

Bezahlsysteme reichen weit in unseren Alltag hinein und werfen fundamentale datenschutzrechtliche Fragen auf. Wenn man solche Systeme konzipiert, sollte man so tun, als würde man sich selbst nicht über den Weg trauen, so Christian Grothoff. In Teil 2 des Interviews mit dem Experten für IT-Sicherheit und Taler-Initiator geht es um das Design einer CBDC sowie um mögliche Probleme des Digitalen Euro.

Herr Grothoff, das berühmte Bitcoin-White-Paper ist 2008 damit angetreten, die Banken, Zentralbanken und andere Third Parties aus dem Spiel zu nehmen. Taler will das nicht. Dennoch heißt es in einem Paper, die Zentralbanken sollten sich als böswillige Akteure imaginieren, wenn sie das System konzipieren. Warum?

Wir haben mit unserem Text auf ein Paper der Europäischen Zentralbank (EZB) geantwortet, in dem es sinngemäß hieß, wir sind eine öffentlich-rechtliche Institution, deswegen können Sie uns Ihre Daten anvertrauen, die EZB werde sie nicht verkaufen. Das erste Problem dabei: Die EZB ist keine rein öffentlich-rechtliche Institution. Das Eurosystem beinhaltet Griechenland und die griechische Zentralbank ist in privater Hand. Nicht alle Zentralbanken sind öffentlich-rechtliche Institutionen. Die Schweizer Nationalbank beispielsweise auch nicht. Sie hat zwar staatliche Aufgaben und ist staatlich reguliert, aber sie ist eine Aktiengesellschaft.

Das zweite Problem: Es ist schön, dass eine Behörde meint, dass sie zu den Guten gehört, aber vielleicht ist das irgendwann nicht mehr der Fall. Ich sollte daher mein System nie in der Annahme designen, dass ich zu den Guten gehöre. Wenn wir Systeme bauen, die so fundamentale Eingriffe ermöglichen, wie Bezahlsysteme, von denen die Wirtschaft abhängt, die aber auch in das Alltagsleben der Menschen hineinreichen, dann ist besondere Vorsicht geboten. Ich sollte immer den Fall berücksichtigen, dass ein Böser an meine Stelle tritt. Selbst, wenn ein Diktator an meine Stelle tritt, sollte nichts Schlimmes passieren können, selbst dann sollte der Datenschutz gegeben sein. Das ist der richtige Anspruch für das Systemdesign. Dass meine Daten verkauft werden, ist bei weitem nicht das größte Problem. Da sollte der Anspruch sein: Ich vertraue mir selbst nicht und baue das System entsprechend. So halten wir es auch mit dem Taler-System.

Wir laden alle ein, sich unser System anzusehen und nach Schwachstellen zu suchen: Alle Spezifikationen, der gesamte Quellcode, die gesamte Dokumentation, das ist im Netz für alle einsehbar. Alle können sich das ansehen und analysieren und Schwachstellen gerne veröffentlichen, damit wir sie beheben können. Es gibt bestimmt Fehler in der Software, aber maximale Transparenz ist das beste Mittel, das wir haben, um diese zu finden und zu beheben. Das macht die EZB leider anders: Der EZB-Sprecher wurde von einem unserer Mitarbeiter auf einem Forum in Wien gefragt, wie die EZB die Offline-Funktion des Digitalen Euro sicher machen möchte. Antwort: das ist geheim. „Security through obscurity?“, kommentierte mein Mitarbeiter. Sicherheit durch Geheimniskrämerei? Wikileaks und Edward Snowden haben gezeigt, dass selbst Geheimdienste nicht alle ihre Geheimnisse sichern können, aber der EZB wird das gelingen? Geheimhaltung bringt uns weder mehr Sicherheit noch eine vernünftige demokratische Kontrolle der Institution.

Wenn eine Zentralbank das Taler-Bezahlsystem nutzen würde, dann wäre es eine CBDC, also ein digitale Zentralbankwährung?

Genau, eine Retail-CBDC.

Sie haben in verschiedenen Papern die Pläne der EZB für den Digitalen Euro kritisiert. Das letzte ist 2022 erschienen. Gilt diese Kritik auch für den Verordnungsentwurf aus dem Juni 2023?

Auch die aktuellen Entwürfe sind schlecht. Ich sehe da ganz grundlegende Probleme: Der Digitale Euro, so wie die Pläne derzeit sind, bringt eigentlich niemandem einen Vorteil. Ein weiteres Bankkonto, nur diesmal bei der Zentralbank? Die meisten Menschen im Euro-Raum haben schon ein Bankkonto, als europäische Bürger haben wir ein Recht darauf. Brauchen wir ein weiteres Bankkonto? Mit 3.000 Euro Maximalguthaben und ohne Kredit? Bei meiner regulären Bank habe ich eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro. In einem weiteren Konto sehe ich keinen Mehrwert.

Weiteres Problem: Für die Kunden sollen die Transaktionen kostenlos sein, für die Händler aber nicht. Für eine SEPA-Überweisung zahle ich heute auch schon nichts. Für die Händler, die dazu verpflichtet werden sollen, Digitale Euro anzunehmen, soll die Transaktion aber nicht kostenlos sein. Wer trägt die Kosten, die bei der Umstellung entstehen? Die Händler werden die Kosten auf die Preise umlegen. Millionen Händler im Euro-Raum werden diese Umstellung vornehmen müssen, innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht allzu groß sein darf. Was werden dann die Dienstleister machen, die diese Umstellung vornehmen und die mit Aufträgen überrannt werden? Die Kosten für die technische Umstellung werden steigen, wenn nur wenige Dienstleister Millionen Kunden zeitnah umstellen sollen.

Ein weiteres Problem ist die Verknüpfung mit dem Konto, das man bei seiner Geschäftsbank hat. Warum? Weil auf dem Konto mit den Digitalen Euros nicht mehr als 3.000 Euro gehalten werden dürfen. Jeder Euro, der darüber liegt, soll automatisch auf mein Geschäftsbankkonto „fließen“, das ist die sogenannte Waterfall-Funktion. So soll verhindert werden, dass den Geschäftsbanken die Liquidität entzogen wird. Das leuchtet mir ein. Aber der Wasserfall geht auch in die andere Richtung: Wenn die Deckung des Kontos, auf dem ich Digitale Euro halte, nicht ausreicht, soll automatisch auf das Guthaben des Geschäftsbankkontos zugegriffen werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Probleme: Was passiert, wenn mein Konto, auf denen ich Digitale Euro halte, gehackt wird? Dann wird mein Girokonto gleich von den Angreifern über den Wasserfall auch leergeräumt. Wer haftet dann dafür? Die Geschäftsbanken werden wohl kaum das Risiko auf sich nehmen. Und was, wenn das Girokonto ins Minus gezogen wird? Müssen die Geschäftsbanken automatisch Kredite vergeben? Und für die Geschäftsbanken ergibt sich durch das Onboarding auch ein Kostenproblem.

Inwiefern?

Die EZB will nicht selbst 300 Mio. Kunden onboarden – 300 Mio. Kunden prüfen bedeutet, 300 Mio. Personalausweise prüfen etc. Dafür wäre ein Filialnetz nützlich, das die EZB nicht hat. Die EZB will diesen Know-Your-Customer-Prozess an Payment Service Provider (PSP) auslagern, also an kommerzielle Anbieter. Welche kommerziellen PSP sollen diesen KYC-Prozess kostenlos für 300 Mio. Menschen durchführen? Es soll die Kunden ja nichts kosten. Die Eröffnung eines Bankkontos kostet eine Bank etwa 50 Euro. Welche kommerziellen Unternehmen werden das für potenziell 300 Mio. Menschen übernehmen, ohne den Kunden die Kosten zu berechnen?

Eine Antwort ist die europäische eID, also die europäische digitale Identität. Die ist aber erstens nicht ausgerollt und zweitens ist der Aufwand auch mit der eID nicht gleich null, denn auch die eID könnte gestohlen worden sein oder es gibt Probleme beim Vorgang. Und überhaupt ist die Frage nicht geklärt, ob wir die eID wirklich wollen. Die eID birgt erhebliches Überwachungspotential: Muss ich mich, wenn sie eingeführt wird, überall im Netz damit ausweisen? Haben wir diese Gefahr politisch diskutiert?

Zurück zur Kostenfrage: Neben der Kontoeröffnung sollen kommerzielle PSP auch den Kundensupport übernehmen, auch das soll für die Kunden kostenlos sein. Aber sie dürfen bei den Händlern Gebühren erheben. Damit der Digitale Euro attraktiv ist, sollen diese Gebühren gedeckelt werden. Jetzt sind zwei Fälle denkbar: Der Deckel ist zu hoch und der Digitale Euro ist für die Händler unattraktiv oder der Deckel ist zu niedrig, niedriger als die aktuellen Gebühren. Welches private Unternehmen steigt dann aber da ein? Als jemand, der sich mit IT-Sicherheit befasst, überlege ich mir, was könnte das Geschäftsmodell für die privaten Unternehmen sein? Ich darf bei den Kunden keine Gebühren erheben und die Gebühren für die Händler sind stark gedeckelt – wo verdiene ich da Geld? Es bleibt nur die Möglichkeit: Ich spare bei der Sicherheit. Und zwar nicht ein wenig, sondern im WireCard-Stil: gar keine Sicherheit. Sicherheitskosten gehören neben den Kosten für Compliance zu den höchsten Kosten im Bankenumfeld. Ich weiß nicht, wie die EZB sowohl hohe Sicherheit als auch niedrige Kosten erreichen will.

Mit dem Taler-Bezahlsystem können wir das erreichen, weil es technisch ganz anders aufgestellt ist: Die Kundenidentifizierung bleibt bei den Geschäftsbanken, das Double-Spending-Problem lösen wir durch Kryptografie und Anonymität stellen wir durch blinde Signaturen her. So kann ich Einiges einsparen. Der Digitale Euro soll aber kontenbasiert sein, es soll ein Bankkonto sein, also werden auch die Kosten eines Bankkontos anfallen.

Im Bezug zur Retail-CBDC wird die Möglichkeit von Offline-Zahlungen diskutiert. Eine taler-basierte CBDC soll aber „online only“ sein. Warum?

Das Problem bei Offline-Zahlungen mit einer CBDC ist, wie bei anderem digitalem Bargeld, das schon angesprochene Double Spending: Wie verhindere ich, dass jemand seine elektronischen Wertbestände kopiert und doppelt ausgibt? Und die Antworten, die wir historisch kennen, raten zur Vorsicht: Wir haben die verschiedensten Arten des Digital Restrictions Managements (DRM), also des Kopierschutzes. Und was hat das gebracht? Waren die Film- und die Musikindustrie mit ihrem Kopierschutz erfolgreich? Nein! Man kann das Kopieren erschweren, aber mit genügend Aufwand geht es immer. Man muss auch kein Informatiker sein, um Filme oder Musik zu kopieren. Das Kopierproblem verschärft sich beim digitalen Bezahlen: Wenn die kriminelle Energie da ist, einen Film zu kopieren, wie groß ist dann die kriminelle Energie, Geld selbst zu drucken? Dazu kommen noch geopolitische Interessen: Wenn Russland der Wirtschaft der EU schaden könnte, indem es Trillionen von Digitalen Euros druckt, wäre es blöd, das nicht zu tun. Es geht also nicht nur darum, dass Privatleute mit beschränkten Ressourcen versuchen könnten, eine CBDC zu kopieren, sondern wir müssen damit rechnen, dass staatliche Akteure mit großem Budget und guter Technik das versuchen werden.

Und deswegen sollte mit einer CBDC nur online gezahlt werden können?

Ja, denn die einzige effektive Möglichkeit, das Kopieren zu verhindern, ist das Digital Watermarking: Ich markiere jede Kopie mit einem mehr oder weniger eindeutigen Siegel, das sagt, „diese Kopie hatte ich dem Herrn Müller gegeben“. Und wenn Herr Müller Kopien anfertigt, dann weiß ich, dass es seine Kopien sind. Jetzt kommt das Problem mit dem Offline-Modus ins Spiel: Die Europäische Zentralbank (EZB) sagt, das Offline-Zahlen wird vollanonym sein. Dann kann ich aber nicht mehr feststellen, dass es Herr Müller war, der die Kopien gemacht hat, denn er war anonym. Und selbst ohne Anonymität gibt es dann noch das Enforcement-Problem. Ein denkbarer Fall wäre: Eine Person in der Familie steht kurz vor dem Tod, ich kopiere ihr Geld, sie verstirbt und ich bringe das kopierte Geld in Umlauf. Selbst wenn der Bezahlvorgang nicht anonym ist, wie soll die EZB das kopierte Geld von der verstorbenen 90-jährigen Oma zurückbekommen? Eine dritte Möglichkeit, das entstehende Problem zu lösen: Die EZB kann dem Händler, der kopiertes Geld entgegengenommen hat, schlicht sagen, dass es doppelt ausgegeben wurde und er Pech gehabt hat und auf seinen Kosten sitzen bleibt. Das kann auch bei Kreditkartenzahlungen passieren: Wenn jemand mit einer gestohlenen Kreditkarte bei einem Händler bezahlt, der gerade offline ist, kann es sein, dass die Kreditkartenfirma dem Händler sagt, „Die Karte war schon gesperrt, Du hast das nicht geprüft, Du bleibst auf Deinen Kosten sitzen.“ Die EZB verspricht aber hohe Sicherheit. Das Erste, was ich von einem sicheren digitalen Bezahlsystem erwarten würde, wäre, dass, wenn mir mein Computer sagt, „Du hast das Geld bekommen“, dass ich das Geld auch wirklich bekommen habe. Das ist aber im Offline-Modus schlicht nicht möglich.

Wir wissen, dass es trotz der DRM-Maßnahmen möglich sein wird, digitale Daten zu kopieren. Man könnte auch Taler offline nutzen, dann können wir aber auch nicht garantieren, dass die Daten nicht kopiert sind bzw., dass das Geld, das ich erhalte, nicht doppelt ausgegeben wurde. Das muss man den Leuten erklären: Das Offline-Bezahlen mit digitalem Cash ist möglich, aber nicht sicher und anonym.

Im Katastrophenfall könnten wir das Risiko hinnehmen. So macht man das in Japan beispielsweise mit der Bezahlkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel: Kommt es zu einem Erdbeben und ist das System offline, dann funktioniert die Karte trotzdem, damit die Leute nachhause kommen können. Man rechnet damit, dass es in wenigen Fällen zu Betrug kommen wird, aber wichtiger ist, dass die Menschen nach Hause kommen können. Im Katastrophenfall wird also Menschlichkeit gegenüber korrekter Abrechnung priorisiert.

Die EZB betont immer wieder, der Digitale Euro wird erst nach einem politischen Beschluss eingeführt. Haben Sie noch Hoffnung, dass der Digitale Euro doch noch als token-basiertes System umgesetzt wird?

Während die EZB das verspricht, hat sie schon eine Ausschreibung für 1,3 Mrd. Euro gemacht, in der schon ganz konkrete Vorgaben genannt werden. Und auf diese Ausschreibung konnten sich nur Unternehmen mit einem Mindest-Jahresumsatz von 10 Mio. Euro bewerben. Kleine Akteure, die angeblich auch gefördert werden sollen, sind also schon aus dem Spiel. Die Ausschreibung hatte eine Frist von sechs Wochen, die kürzeste mögliche legale Frist. Man kann doch nicht sagen, wir machen nichts ohne politischen Beschluss und gleichzeitig Gelder für die technische Umsetzung vergeben, die an enge technische Vorgaben geknüpft sind. Damit werden Fakten geschaffen. Und von einem token-basierten Ansatz ist in der Ausschreibung nichts zu finden. Dass die EZB nach einem politischen Beschluss auf einen grundlegend anderen Ansatz umschwenkt, ist nicht zu erwarten.

Ich glaube, dass man sich nur nach einem Scheitern der aktuellen Pläne Hoffnungen darauf machen kann, dass ein token-basierter Ansatz verfolgt wird. Erst wenn der Digitale Euro entweder politisch oder ökonomisch oder technisch gescheitert ist, haben wir aus meiner Sicht eine Chance, eine ordentliche politische Debatte darüber zu führen, was wir eigentlich als Gesellschaft haben wollen. Vielleicht könnte es dann in 15 Jahren einen neuen Anlauf geben. Und dann können wir sehen, ob es mit der Tokenisierung was wird oder nicht.

Herr Grothoff, vielen Dank für das Gespräch.

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1.8. Der digitale Euro und die Europäische Zentralbank

Cover zur Folge 1.8.

Wenn der digitale Euro eingeführt wird, wird er von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken des Eurosystems bereitgestellt. Die genaue Ausgestaltung dieser digitalen Währung ist jedoch noch Gegenstand intensiver Diskussion und wird voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die EZB beschäftigt sich jedoch bereits seit mindestens 2020 mit der Untersuchung einer solchen CBDC oder eben eines digitalen Zentralbankgeldes. Im vergangenen Herbst wurde eine erste Vorbereitungsphase eingeläutet und gewisse Pfadentscheidungen lassen sich mittlerweile ablesen.

In diesem Zusammenhang werfen einige Kritiker der EZB vor, den Interessen der Geschäftsbanken zu sehr entgegenzukommen. Gleichzeitig sind gerade diese Geschäftsbanken diejenigen, die am lautesten warnen und behaupten, dass ein digitaler Euro zu stark in den Zahlungsmarkt eingreifen und ihr Geschäftsmodell gefährden würde. Diese Folge des Digitalgelddickichts wirft daher einen Blick auf das Mandat und die Aufgaben der EZB und erklärt, warum und wie sie bereits am digitalen Euro arbeitet. Im Gespräch mit Jürgen Schaaf, einem Berater der Generaldirektion für Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr der Europäischen Zentralbank, möchten wir herausfinden, wie die EZB beim Projekt „Digitaler Euro“ mit der EU-Gesetzgebung, der Finanzindustrie und der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, inwieweit sie deren Kritik berücksichtigt und was sie ihr entgegnet.

Digitalgelddickicht Staffel Digitaler Euro – Folge 8 | 29. April 2024

Gäste

Jürgen Schaaf ist seit November 2019 Berater der Generaldirektion des Geschäftsbereichs Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr bei der Europäischen Zentralbank. Zuvor war er Berater des Direktoriums der EZB und Sekretär des Projektteams für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM). Bevor er zur EZB kam, war er persönlicher Berater des Gouverneurs der Banque Centrale du Luxembourg. Zuvor war er bei der Börsen-Zeitung und als Senior Economist bei der Deutschen Bank tätig. Er hat Wirtschaftswissenschaften in Marburg und Canterbury studiert und an der Philipps-Universität Marburg in Volkswirtschaftslehre promoviert.

Cornelia Manger-Nestler ist Professorin für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der HWTK Leipzig, spezialisiert auf Währungsrecht. Studiert und gearbeitet hat sie zuvor an der TU Dresden und TU Chemnitz, wo sie auch zur Rolle der Deutschen Bundesbank im Europäischen System der Zentralbanken promoviert hat. Sie betreut aktuell zudem, unter anderem ein Forschungsprojekt zu Rechtsfragen des digitalen Euro.

Markus Ferber ist Diplomingenieur, seit 1990 durchgehend Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2023 Vorsitzender der CSU Schwaben. Seit 1994 ist er durchgehend Mitglied des Europäischen Parlamentes. Er ist dort Mitglied der EVP–Fraktion, also der Europäischen Volkspartei und seit 2009 auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Zwischen 2014 und 2018 fungierte er als dessen stellvertretender Vorsitzender und seitdem als der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss. Seit 2020 ist er Vorsitzender der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung.

Henrike Hahn ist Politologin und war als Unternehmensberaterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im bayerischen Landtag und Bundestag tätig. Seit 2012 ist sie aktives Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Bayern, unter anderem als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen und Vorstandsmitglied. 2019 wurde sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort ist sie Vollmitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, sowie stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss. Für ihre Fraktion „Die Grünen/EFA“ ist sie Verhandlungsführerin und Schattenberichterstatterin zum digitalen Euro.

Joachim Schuster ist promovierter Politikwissenschaftler und war bis 2006 in der Forschung, im Wissenschaftsmanagement und in der Politikberatung tätig. Seit 1999 für die SPD Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, war er von 2006 bis 2012 Bremer Staatsrat für Arbeit, Jugend und Soziales sowie später für Gesundheit und Wissenschaft. 2014 zog er ins Europäische Parlament ein. Der S&D-Fraktion zugehörig ist er seit 2019 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Im Vorstand der deutschen Sozialdemokrat:innen ist er verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion

Weiterführende Informationen und Quellen

Panetta, Fabio: Letter to several MEPs on the request to postpone the decision on the digital euro, 6. Oktober 2023 ( nur in Englisch).

Bollen, Thomas / Fanta, Alexander: Warum die Großbanken Angst vor dem digitalen Euro haben und wie sie gegen ihn lobbyieren, voxeurop Deutsch, 18. April 2024.

Aufzeichnung der Sitzung des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft (ECON) zum Digitalen Euro mit Piero Cipollone, Direktoriumsmitglied der EZB, vom Nachmittag des 14. Februar 2024.

Empfehlung für Überblicksinformation zum digitalen Euro seitens der EZB: Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro, EZB-Webseite (abgerufen am 29. April 2024).

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1.7. Der digitale Euro – Im Maschinenraum der EU

Cover der Folge 1.7.

Diese Folge des Digitalgelddickichts fragt – mit einem Seitenblick auf die kommende Europawahl:  Wie genau kommt es, insbesondere beim digitalen Euro, in Brüssel eigentlich zur finalen Gesetzgebung? Welche Schritte stehen noch aus? Wer hat wo welche Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Einflussnahme? Und welche Fallstricke gibt es auf dem Weg dahin? Welche Positionen gibt es im Parlament derzeit und welche Bedeutung hat die Europawahl? Welche Rolle spielen Ausschüsse und die sogenannten Berichterstatter:innen und Schattenberichterstatter:innen? Diesen Fragen widmen wir uns im Gespräch mit EU-Parlamentarier:innen.

Denn die EU-Organe entscheiden, ob ein solches digitales Zentralbankgeld (CBDC) überhaupt eingeführt wird. Und wenn ja, dann gibt Brüssel die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer ein digitaler Euro entwickelt werden muss. Das wird aber noch dauern. Denn wir befinden uns in der Frühphase des Gesetzgebungsprozesses, die Zielgerade ist noch lange nicht in Sicht. Das heißt aber auch: es kann noch so einiges passieren. Jede stichhaltige Diskussion zum digitalen Euro greift derzeit noch zurück auf den Verordnungsentwurf der EU-Kommission aus dem Juni 2023. Aber als nächster Schritt gilt es auf Ebene des Europäischen Parlamentes wie auch des Europäischen Rates jeweils eine mehrheitsfähige Position zu finden. Diese Folge wirft daher zunächst einen genaueren Blick in den zugänglichsten der Maschinenräume der EU: das Europäische Parlament und seine Ausschüsse.

Digitalgelddickicht Staffel Digitaler Euro – Folge 7 | 5. April 2024

Gäste

Damian Boeselager hat Wirtschaft und Philosophie studiert, als Unternehmensberater gearbeitet und gründete gemeinsam mit einer Italienerin und einem Franzosen 2017 Volt als paneuropäische Partei. Als Spitzenkandidat des deutschen Verbandes wurde er 2019 als einziger Volt-Abgeordneter in das Europäische Parlament gewählt. Dort gehört er der Fraktion der Grünen /EFA an und ist insbesondere Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen.

Patrick Breyer ist Jurist, Gründungsmitglied und seit 2012 aktiver Politiker der Piratenpartei Deutschland. Von 2012 bis 2017 war er Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein und von 2012 bis 2013 und 2016 bis 2017 zudem Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion. Als Spitzenkandidat der deutschen Piraten für die Europawahl 2019 sitzt er seitdem als einziger deutscher Abgeordneter seiner Partei im Europäischen Parlament. Er ist Mitglied der Fraktion der Grünen /EFA sowie Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Markus Ferber ist Diplomingenieur, seit 1990 durchgehend Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2023 Vorsitzender der CSU Schwaben. Seit 1994 ist er durchgehend Mitglied des Europäischen Parlamentes. Er ist dort Mitglied der EVP–Fraktion, also der Europäischen Volkspartei und seit 2009 auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Zwischen 2014 und 2018 fungierte er als dessen stellvertretender Vorsitzender und seitdem als der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss. Zudem ist er seit 2020 Vorsitzender der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung.

Henrike Hahn ist Politologin und war als Unternehmensberaterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im bayerischen Landtag und Bundestag tätig. Seit 2012 ist sie aktives Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Bayern, unter anderem als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen und Vorstandsmitglied. 2019 wurde sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort ist sie Vollmitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, sowie stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss. Für ihre Fraktion „Die Grünen/EFA“ ist sie Verhandlungsführerin und Schattenberichterstatterin zum digitalen Euro.

Joachim Schuster ist promovierter Politikwissenschaftler und war bis 2006 in der Forschung, im Wissenschaftsmanagement und in der Politikberatung tätig. Seit 1999 für die SPD Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, war von 2006 bis 2012 Bremer Staatsrat für Arbeit, Jugend und Soziales sowie später Gesundheit und Wissenschaft. 2014 zog er ins Europäische Parlament ein. Der S&D-Fraktion zugehörig ist er seit 2019 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Im Vorstand der deutschen Sozialdemokrat:innen ist er verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion

Weiterführende Informationen und Quellen

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023.

Vorläufiger Bericht des EU-Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro, 9. Februar 2024 (nur in Englisch).

Aufzeichnung der Sitzung des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft vom Vormittag des 14. Februar 2024, siehe: Berichterstattung und Diskussion des Vorläufigen Berichtes zu Euro-Bargeld und Einführung des digitalen Euro ab 10:45.

Stellungnahme (Opinion) des EU-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro, 20. Februar 2024 (nur in Englisch).

Änderungsanträge (Amendments) 120-367 des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft (ECON) zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euros, 21. Februar 2024 (nur in Englisch).

Änderungsanträge (Amendments) 368 – 725 des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft (ECON)  zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro, 21. Februar 2024 (nur in Englisch).

ZEVEDI-Podcast Digitalgespräch, Folge 48 mit Dominik Wendt: Der AI Act der EU: Wie er zustande kam und wie er KI reguliert, 5. März 2024.

Für die Europawahlprogramme der Parteien und ihre Positionen zum digitalen Euro konsultieren Sie bitte die Seiten der fraglichen Parteien.

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1.5. Der digitale Euro – Geschäftsbanken in Gefahr?

Das Cover von Folge 1.5

Nach der Klärung des Verhältnisses des digitalen Euro zu konkurrierenden bzw. verwandten Zahlungsmitteln, wechselt der Fokus dieser Episode zu jenen Geldinstitutionen, deren Geschäftsmodell der digitale Euro ergänzen, verändern oder infrage stellen könnte: den Geschäftsbanken.

Vertreterinnen und Vertreter von Geschäftsbanken warnen vor einer unbedachten Veränderung der existierenden Wirtschafts- und Finanzordnung im Zuge der Einführung des digitalen Euro. Stimmen hingegen, die den Status quo kritisieren, sehen digitales Zentralbankgeld als mögliches Gegenmittel gegen die Krisenanfälligkeit unseres Finanzwesens – weniger als Heilmittel für Banken, sondern eher als Garant größerer Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger.

In dieser ersten von zwei Folgen zum Verhältnis des digitalen Euro zu den Geschäftsbanken beleuchten wir, inwiefern ein digitaler Euro die eingespielte Arbeitsteilung von Zentral- und Geschäftsbanken transformieren oder stören könnte. Sind digitale Bankenstürme – digital bank runs – wirklich zu befürchten oder doch viel Lärm um nichts?

Um das herauszufinden haben wir mit Vertretern des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Deutschen Bank gesprochen. Wir haben auch eine Bandbreite diverser Stellungnahmen sowie eine Anhörung von Expertinnen und Experten in Brüssel Ende November zum Thema ausgewertet.

Staffel Digitaler Euro – Folge 5| 21. Dezember 2023

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Dr. Andreas Bley ist Chefvolkswirt des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).

Jens Holeczek leitet die Abteilung Digitale Zahlungssysteme beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken.

Manuel Klein ist Product Manager Blockchain Solutions & Digital Currencies in der Unternehmensbank der Deutschen Bank. In dieser Eigenschaft analysiert er auch die Auswirkungen digitaler Zentralbankwährungen auf die Bank.

Prof. Dr. Sebastian Omlor ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg und Gründungsdirektor des Marburger Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi). Rechtsfragen des digitalisierten Finanzsektors bilden einen seiner Schwerpunkte. Er leitet zudem die ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt.

Weiterführende Informationen und Quellen

Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken

LinkedIn-Profil des BVR

• Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Legislativvorschlag der EU-Kommisssion zur Einführung eines digitalen Euro vom 28. Juni 2023: Deutsche Kreditwirtschaft fordert politische Leitplanken für einen digitalen Euro.

• Bundesverband der Deutschen Volks und Raiffeisenbanken: Die Digitalisierung des Euro: Chancen nutzen, Risiken begrenzen. Zielbild für ein europäisches Geldsystem der Zukunft, BVR-Position 2/2023.

Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2021, 2022, insbesondere S. 13-15.

Osman, Yasemin, Digitaler Euro – Eine Gefahr für kleine Banken?, Handelsblatt, 8. März 2023.

Person, Christian: Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels, eFin-Blog, 20. Dezember 2023.

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023.

Veblen Institute for Economic Reform und Positive Money Europe: A Digital Euro for the People, Position Paper, Juni 2022, insbesondere S. 11-12.

Deutsche Kreditwirtschaft: Erste Stellungnahme zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zum digitalen Euro vom 28.06.2023, August 2023, insbesondere S. 2.

Veranstaltungsseite der Öffentlichen Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments vom 28. November 2023: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/public-hearing-on-digital-euro/product-details/20231121CHE12405

Einführende Stellungnahmen aller vier geladenen Experten (in Englisch):

Ignazio Angeloni (SAFE, Frankfurt am Main, und EHI, Florenz)

Miguel Fernández Ordóñez

Marieke van Berkel, European Association of Co-Operative Banks (EACB)

Vicky van Eyck, , Positive Money Europe

Siehe auch das Youtube-Video des Statements von Vicky van Eyck bei der Öffentlichen Anhörung auf dem Kanal von Positive Money Europe.

Videoaufnahme der Podiumsdiskussion: Digitaler Euro – Pro und Contra vom 18. Juli 2022 im Rahmen der eFin-Ringvorlesung „Verstehen Sie Krypto“ an der Technischen Universität Darmstadt, unter anderem mit Marcus Härtel, Marktinfrastrukturexperte, Europäische Zentralbank.

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1.4. Der digitale Euro – Wie der Stablecoin eines Datenkonzerns staatliche Währungen herausfordern kann

Cover zur Folge 1.4

Als Facebook (heute Meta) 2019 ein globales Stablecoin-Projekt namens Libra mitinitiierte, wurden die mit Währung und Geldpolitik befassten staatlichen Institutionen mit einem Schlag hellhörig – um nicht zu sagen: nervös. Das Vorhaben eines globalen, digitalen Plattformgeldes, das weltweit milliardenfach hätte genutzt werden können, erhielt seitens der Regulatoren auf beiden Seiten des Atlantiks massiven Gegenwind. Im Februar 2022 wurde das Projekt endgültig eingestellt.

Wird es daher auch kaum noch als Argument für oder wider einen digitalen Euro erwähnt, hat das Libra-Projekt die Pläne für einen digitalen Euro doch wesentlich mitinspiriert. Daher wirft das Digitalgelddickicht in dieser Episode einen Blick auf diese besondere Verbindung neuen digitalen Geldes und der Plattformökonomie: Was genau ist ein Stablecoin? Wie hätte der Stablecoin Libra funktioniert? Welche Hoffnungen und Befürchtungen waren mit Libra verbunden – und mit privatwirtschaftlichen Stablecoins generell? Und was für Aufgaben haben sich daraus hinsichtlich der Regulierung von Kryptowerten zum einen und digitalem Zentralbankgeld zum anderen ergeben?  

Staffel Digitaler Euro – Folge 4| 7. Dezember 2023

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Dr. Jonas Gross ist Wirtschaftswissenschaftler. Promoviert hat er an der Universität Bayreuth zu monetärer Ökonomie und digitalen Währungen. Er ist Mitgründer und Vorsitzender der Digital Euro Association (DEA) sowie Chief Operating Officer bei etonec, einem Unternehmen, das blockchainbasierte Zahlungslösungen anbietet. 

Prof. Dr. Sebastian Omlor ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg und Gründungsdirektor des Marburger Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi). Rechtsfragen des digitalisierten Finanzsektors bilden einen seiner Schwerpunkte. Er leitet zudem die ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt.

Moritz Hütten ist Finanzsoziologe, Forschungskoordinator am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Darmstadt und Doktorand an der Universität Amsterdam.

Claus George ist Leiter für Digitalisierung und Innovation TxB bei der DZ BANK AG und insbesondere mit neuen Zahlungs- und Geldformen befasst. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe „Programmierbares Geld“ der Deutschen Bundesbank und des Finanzministeriums und Co-Autor des Basispapiers „Europa braucht neues Geld“(2021) der Deutschen Kreditwirtschaft.

Weiterführende Informationen und Quellen

Status Update zum Stand des politischen Prozesses auf dem eFin-Blog.

European Central Bank, Crypto Asset Task Force:  Stablecoins: Implications for monetarypolicy, financial stability, market infrastructure and payments, and banking supervision in the euro area, Occasional Paper Series, No. 247, September 2020. Einzusehen als pdf hier.

John Oliver: Cryptocurrencies II (Sendung vom 24. April 2023): https://www.youtube.com/watch?v=o7zazuy_UfI

Hannah Murphy und Kiran Stacey: Facebook Libra: the inside story of how the company’s cryptocurrency dream died, Facebook Libra: the inside story of how the company’s cryptocurrency dream died, Financial Times, 10. März 2022.

Claus George:  Digitalzahlungen – gestern, heute, morgen, Vorlesung vom 25. Aril 2022, gehalten  im Rahmen der Citizen Lecture „Verstehen Sie Krypto“ im Sommersemester 2022 an der TU Darmstadt.

Ein kleiner Überblick zur Market in Crypto Assets Regulation (MiCA) z. B. in einem Artikel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Europäische MiCA-Verordnung: Regel-Fundament für Kryptowerte, 17. Mai 2023.

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Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Ein Beitrag von Erik Meyer

20. November 2023

Die mögliche Einführung digitalen Zentralbankgelds (CBDC) in der Eurozone ist ein voraussetzungsvolles Unterfangen. Nachdem die Europäische Kommission im Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens dafür vorgelegt hat, hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2023 eine weitere Weichenstellung verkündet, die die Deutsche Vertretung der EU-Kommission so resümiert: „In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.“1 Pressemitteilung der Deutschen Vertretung der Europäischen Kommission

Ein Bild von einem Zwei-Euro Stück. Im Hintergrund ist der Bundestag zu sehen.

Auf diese Konstellation hat die Bundestagsfraktion der Union mit einem parlamentarischen Antrag reagiert. Ebenso hat die AfD-Fraktion zu dieser Initiative einen Antrag vorgelegt, und beide wurden am 8. November 2023 im Plenum debattiert. Die CDU/CSU-Fraktion will die „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“, so der Titel des Antrags. Ausgangspunkt ist hier, dass der politische Prozess zur europäischen Rechtssetzung im vorliegenden Fall keine Dezision durch den Deutschen Bundestag vorsieht. Der Antrag verweist aber darauf, dass die „Herstellung eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung bei wichtigen Fragen des Euro (…) unserer Gesetzgebung (…) keinesfalls fremd sind.“ Vor diesem Hintergrund werden vor allem zwei Forderungen gegenüber der Bundesregierung erhoben:

„1. sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat;

2. sich gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einzusetzen“. (Drucksache 20/9133 -PDF)

Hier wird primär eine prozedurale Absicht bezüglich der Beschlussfassung verfolgt. Demgegenüber positioniert sich die AfD-Fraktion auch inhaltlich ablehnend gegenüber dem Vorhaben und hat ihren Antrag mit „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ betitelt. Sie verleiht damit ihrem Verdacht Ausdruck, dass trotz anderslautender Einlassungen aller administrativ Beteiligten und ebenso verfolgter regulatorischer Festlegungen des europäischen Gesetzgebers eine Abschaffung des Bargelds politisch intendiert wird. Der Antrag versucht diese Annahme durch Angabe diverser Indizien zu plausibilisieren. Gemäß der Argumentation, dass digitales Zentralbankgeld Zwecken wie staatlicher Überwachung diene und zur Abschaffung von Bargeld führe, wird von der Bundesregierung unter anderem gefordert:

„2. sicherzustellen, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen;

3. sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einzusetzen
(…)

7. noch bevor die EZB über die Einführung des digitalen Euros beschließt, eine Volksbefragung nach Art. 20 Abs. 2 GG darüber abzuhalten, ob die Bürger die Einführung eines digitalen Euros in der von der EZB dann vorgeschlagenen Ausgestaltung zustimmen oder nicht“. (Drucksache 20/9144 – PDF)

Vom Rede- zum Arbeitsparlament

In der dazu anberaumten Bundestagsdebatte setzten sich die Redner:innen dann weniger mit den Details der beiden Anträge auseinander als mit übergeordneten Fragestellungen und Implikationen. Die dominante Konfliktlinie war dementsprechend pro oder contra digitaler Euro und artikulierte unterschiedliche Vorstellungen bezüglich dessen Ausgestaltung. Bis auf die AfD-Fraktion sowie fraktionslose Abgeordnete begrüßten alle Fraktionen die Initiative zur Einführung digitalen Zentralbankgelds mehr oder weniger. Bei der Positionierung gegen die Abschaffung von Bargeld bestand überwiegend Übereinstimmung. Allerdings differierte die Bewertung dessen respektive Spekulation darüber, was (supra-)staatliche Akteure und Zentralbanken mit einem digitalen Euro beabsichtigen. Die aufgeworfene Frage, ob das Verhalten der Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsprozess an die parlamentarische Mehrheitsmeinung zu binden sei, wurde unterschiedlich beurteilt. Gerade die Regierungsfraktionen vertraten die Auffassung, dass die in Deutschland vorgesehenen Verfahren parlamentarischer Beratung inklusive einer vorgesehenen Anhörung ausreichend seien. Einem gar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgängig umzusetzenden Parlamentsvorbehalt fehle darüber hinaus schlicht die Rechtsgrundlage.

Auf der symbolischen Ebene waren Auftritte aus der AfD-Fraktion sowie der fraktionslosen Abgeordneten Cotar (Ex-AfD) bemerkenswert. Neben inhaltlichen Aspekten liegt das vornehmlich an der inzwischen etablierten Praxis, die Aufzeichnungen des Parlamentsfernsehens in den jeweiligen Social-Media-Kanälen der Akteure auszuspielen. Dies führt zu einer Veränderung der Kommunikation, die die Parlamentsmehrheit nicht goutiert: Ausdrucksformen außerhalb der eigentlichen Rede gelten als nicht zulässig. Dagegen verstieß auch in dieser Debatte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion durch das demonstrative Hantieren mit goldfarbenen Geldscheinen und kassierte dafür einen Ordnungsruf. Solche Inszenierungen sind im außerparlamentarischen Resonanzraum allerdings kommunikativ erfolgreich wie die Rede von Cotar zeigt. Sie wurde etwa im Blog des bei YouTube reichweitenstarken „Blocktrainers“ Roman Reher als „Erste Pro-Bitcoin-Rede im Bundestag“ aufgegriffen. Darüber hinaus verbreitete der Dienstleister Swanbitcoin.com eine Version des betreffenden Videos, die anmutet, als wäre die Rede in englischer Sprache gehalten worden. Die Caption bei X (Ex-Twitter) dazu lautet: „German member of Parliament @JoanaCotar bashes CBCDs in the Bundestag WHILE WEARING a #Bitcoin T-shirt. (English via AI translation)”

Die Plenardebatte endete mit der Überweisung an diverse parlamentarische Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in denen die Anträge später zur weiteren Beratung aufgerufen werden. Für alle Details, das Protokoll sowie die Dokumentation von Anträgen, Redner:innen sowie den Aufzeichnungen ihrer Beiträge siehe die Mediathek des Bundestages. Eine Zusammenfassung liefert darüber hinaus der Bericht „Bares ist Wahres“ in der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Zeitschrift Das Parlament.

Update: Am 4. Juli 2024 wurden beide Anträge abschließend durch den Bundestag abgelehnt.

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