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Autor: eFin Blog Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Digitaler Euro: Zum Stand des politischen Prozesses

Digitaler Euro: Zum Stand des politischen Prozesses

Letztes Status Update: 15. Februar 2024

Die Debatte über eine mögliche Einführung von digitalem Zentralbankgeld in der Eurozone läuft schon länger. Hier informieren wir über die Entwicklungen und den jeweils aktuellen Stand. Im Juni 2023 hat der betreffende Entscheidungsprozess auf EU-Ebene begonnen.

Der digitale Euro ist zunächst ein Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese hat im Juli 2021 offiziell damit begonnen, Anwendungsfälle und Möglichkeiten der Ausgestaltung eines solchen Zahlungsmittels zu untersuchen. Diese Phase soll im Oktober 2023 enden. Dann entscheidet der EZB-Rat als das oberste Beschlussorgan der EZB darüber, ob zur nächsten Phase übergegangen wird. Für die konkrete Realisierung wird derzeit eine dreijährige Auseinandersetzung angesetzt.

Auch wenn die EZB erst im Anschluss daran endgültig über eine Einführung des bis dahin im Detail ausgestalteten digitalen Euros entscheidet, hat die EU-Kommission mit dem begonnen, was als „Rechtsetzungsarbeit” bezeichnet wird, denn: „Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Für die Ausgabe eines digitalen Euro und die Entscheidung über seine technischen Merkmale ist die EZB zuständig, doch muss der digitale Euro zuvor durch eine EU-Verordnung, in der seine wesentlichen Aspekte festgelegt sind, eingeführt werden”, heißt es in einem Dokument der Kommission.1Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier»

EU-Vorschlag zur rechtlichen Regulierung

Am 28. Juni 2023 hat die EU-Kommission dementsprechend einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen vorgelegt. Und zwar im Paket mit einem Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel, der sicherstellen soll, dass dieses weithin akzeptiert wird und im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.2Angaben zum Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro sowie betreffende Dokumente finden sich zum Download hie

Damit beginnt ein Gesetzgebungsverfahren, an dem das Europäische Parlament und der sogenannte Ministerrat beteiligt sind. In diesem Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. In mehreren Lesungen wird der Legislativvorschlag von Parlament und Rat überarbeitet. Sobald sich die beiden Institutionen auf entsprechende Änderungen geeinigt haben, wird der Vorschlag angenommen. Dies ist nicht zuletzt deshalb so komplex, weil die betreffenden Organe wiederum in sich heterogene Interessen repräsentieren, die umfangreiche Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse notwendig machen.

Eine relevante Rolle dürfte in diesem Kontext die Euro-Gruppe spielen. Dabei handelt es sich um ein informelles Gremium, in dem die Finanzminister:innen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets über den Euro betreffende Fragen, die in die gemeinsame Verantwortung ihrer Länder fallen, beraten. Darüber hinaus findet Anfang Juni 2024 die nächste Europawahl statt, bei der dieses Thema eine Rolle spielen könnte.

Die Europawahl könnte darüber hinaus weitere Konsequenzen für das Verfahren haben:

“Für all jene Gesetzesvorlagen, über die das Plenum vor den Wahlen nicht mehr abgestimmt hat, gibt es keine rechtswirksame Position des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht daher vor, dass in solchen Fällen die Arbeit der Abgeordneten (zum Beispiel in Form von Beschlüssen auf Ausschussebene) verfällt. Allerdings kann die neue Konferenz der Präsidenten – die aus dem Präsidenten/ der Präsidentin des Parlaments und den Fraktionsvorsitzenden besteht – zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschließen, die Arbeit an diesen Gesetzesvorlagen unter Nutzung des bereits erreichten Standes fortzusetzen (vgl. Artikel 240 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments).”3 Siehe hierzu die Antwort in den FAQs des Europäischen Parlament

Reaktionen auf Bundesebene

Parallel dazu hat auch in den Mitgliedsländern die Befassung mit dieser Materie begonnen. Im Rahmen seiner Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten» hat sich der Bundesrat bei seiner Sitzung am 29. September 2023 mit den EU-Vorschlägen für einen Rechtsrahmen zur Einführung des digitalen Euro befasst und eine Stellungnahme» beschlossen.

Im Bundestag hat die Unionsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ vorgelegt, der am Mittwoch, den 8. November 2023, im Plenum debattiert wird. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, führt dazu aus: „Nachdem das Projekt digitaler Euro nun voranschreitet, muss die Bundesregierung dem Parlament ein wirkliches Mitspracherecht einräumen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung der Einführung eines digitalen Euro nur zustimmt, nachdem der Deutsche Bundestag eine Einführung befürwortet hat.”4 Siehe die entsprechende Pressemitteilung». Nach der Debatte soll der Antrag gemeinsam mit einer Initiative der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Der Titel des AfD-Antrags lautet „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“. Zur Dokumentation der Anträge und zu weiteren Informationen siehe hie.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet am 19. Februar 2024 eine zweistündige öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „digitaler Euro“ sowie den vorgelegten Anträgen statt. Ein Fragenkatalog wurde dafür nicht erstellt; für Details zum Termin siehe hier».

Dieser Beitrag wird um aktuelle Angaben ergänzt, wenn der politische Prozess fortschreitet. Siehe zum jeweiligen Stand auch den Eintrag zum Verordnungsentwurf auf der Seite EUR-Le der Europäischen Union.

  • 1
    Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier»
  • 2
    Angaben zum Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro sowie betreffende Dokumente finden sich zum Download hie
  • 3
  • 4
    Siehe die entsprechende Pressemitteilung».
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1.2. Digitaler Euro – „CBDC“ und Bezahlen im Netz

Ein neues Geld kommt in die Welt: digitales Zentralbankgeld, das im Fachjargon unter CBDC (Central Bank Digital Currency) firmiert. Und die Wahrscheinlichkeit, dass wir solches Geld, den digitalen Euro im Eurosystem in einigen Jahren haben, ist recht groß. Aber wozu solche CBDCs dienen, ist oft unklar. Wir denken selten darüber nach, was dahintersteckt, wenn wir unsere Geräte oder Karten ans Zahlungsgerät halten oder im Internet auf diese oder jene Zahlungsoption klicken. Aber um das Potenzial einer CBDC zu ahnen, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen.

In dieser Folge schaut sich eFin &Demokratie  das digitale Bezahlen genauer an und geht dem Argument auf den Grund, ein digitaler Euro sichere die europäische Souveränität und Unabhängigkeit. Die historischen Hintergründe des heutigen Geldsystems, die ersten Schritte digitalen Zahlens in der Nachkriegszeit und wie sich Europa beim digitalen Bezahlen von den Vereinigten Staaten unterscheidet, spricht die Frankfurter Wirtschaftssoziologin Barbara Brandl an. Dass Zahlungsdienstleister und Treiber digitaler Innovationen im Wesentlichen aus den USA kommen, wird neuerdings kritisch gesehen. Zudem treten global neue Player auf den Plan. Auch China arbeitet daran, seine Währung als attraktive digitale Zahlungsinfrastruktur aufzusetzen. Gerade in diesem Kontext kommt dem Projekt „digitaler Euro“ eine besondere Bedeutung zu, erklärt Carola Westermeier, die aus der Perspektive politischer Ökonomie zu Finanzinfrastrukturen, Geopolitik und Sicherheit forscht.

Das Digitalgelddickicht diskutiert, welche europäischen Bedürfnisse es im Zahlungsverkehr gibt. Und da wir alltäglich ein globales Zahlungsnetz nutzen, in der es ausschließlich private Anbieter gibt und europäische Player eher ein kleines Licht sind, ob es nur eine europäische Infrastruktur oder auch eine öffentliche Alternative braucht.

Staffel Digitaler Euro – Folge 2 | 27. Juli 2023

Gäste

Prof.Dr. Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Organisation und Wirtschaft» an der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Dr. Carola Westermeier ist Historikerin und Soziologin und lehrt und forscht an der Justus-Liebig-Universität Giessen». Dort leitet sie das Forschungsprojekt Financial Infrastructures and Geoeconomic Security mit. Sie ist am Diskursprojekt „Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors“ beteiligt und auch Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Cederic Meier ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und vergleichendes Staatsrecht» am Institut für Grundlagen des Rechts der Georg-August-Universität Göttingen und forscht vertieft zu verfassungs- und währungsrechtlichen Fragen der Digitalisierung. Unter dem Arbeitstitel „Verfassungsfragen des digitalen Euro“ promoviert er bei Prof. Dr. Florian Meinel am selbigen Institut.
> Siehe auch seinen eFin-Blog-Beitrag Quo vadis digitaler Euro?»

Dr. Jonas Gross ist Wirtschaftswissenschaftler». Promoviert hat er an der Universität Bayreuth zu Monetärer Ökonomie und digitalen Währungen. Er ist Mitgründer und Vorsitzender der Digital Euro Association (DEA), Co-Host des Podcasts Bitcoin Fiat & Rockn Roll sowie Chief Operating Officer bei etonec, einem Unternehmen, das blockchainbasierte Zahlungslösungen anbietet.

> Besonders empfehlenswert und aufschlussreich ist hinsichtlich des digitalen Euro sein Podcastinterview mit Jan Ceyssens, Referatsleiter in der Generaldirektion für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU-Kommission, zum Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission : https://www.bfrr.de/der-gesetzesvorschlag-der-eu-kommission-zum-digitalen-euro-interview-mit-jan-ceyssens/ (10. Juli 2023).

Zitierte und weiterführende Informationen und Quellen

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023PC0369

Seite zum „Digital Euro Package“ der Europäischen Kommission (in Englisch): https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en

Alle Folgen des Digitalgelddickichts »

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