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Autor: Christian Grothoff eFin-Blog Farbe: gelb

„Anonymität beim Geldausgeben und Transparenz bei Einkommen“: Das Taler-Bezahlsystem

„Anonymität beim Geldausgeben und Transparenz bei Einkommen“: Das Taler-Bezahlsystem

Christian Grothoff im Interview mit Eneia Dragomir

19. September 2024

„Taxable, Anonymous, Libre, Electronic Resources“, kurz „Taler“ ist ein Versuch, die Eigenschaften des Bargelds für Online-Zahlungen zu reproduzieren. Das soll vor allem durch Kryptografie möglich werden. Digitales Bezahlen und Kryptografie? Was nach einer weiteren so genannten Kryptowährung klingt, soll alles andere als das sein. Wir haben mit Christian Grothoff über das Taler-Projekt, über datenschutzfreundliches digitales Bezahlen sowie über die Probleme des Bitcoin und anderer „Kryptowährungen“, aber auch des Digitalen Euro gesprochen.

Das Interview wird in zwei Teilen veröffentlicht. In diesem ersten Teil geht es um das Taler-Bezahlsystem und darum, warum der Bitcoin eigentlich kein Coin ist.

Herr Grothoff, Sie engagieren sich im GNU-Projekt, einem Betriebssystem, das als freie Software entwickelt wird. Sie sind auch maßgeblich an der Entwicklung des darauf basierenden GNU-Taler-Bezahlsystems beteiligt, unter anderem auch als CEO der Taler Systems SA. Mit dem GNU-Taler soll laut der Unternehmenswebseite ein „digitales Pendant“ zum Bargeld geschaffen werden, das sich durch „Datenschutz und Datenminimierung“ auszeichnet und vor allem dadurch, dass die Anonymität von Bargeldzahlungen digital reproduziert wird. Wie soll dieses datenschutzfreundliche digitale Bezahlen umgesetzt werden?

Also in groben Konturen: Das Taler System wird von einer regulierten Entität betrieben. Das kann eine Bank, wie die GLS Bank in Deutschland oder die Magnet-Bank in Ungarn, eine Zentralbank oder ein Zahlungsdienstleister sein, also irgendjemand, dem wir in Bezug auf Geld ein bisschen Vertrauen schenken können, weil er reguliert ist. Als Kunde kann ich diesem Betreiber durch eine SEPA-Transaktion Geld von meinem Girokonto überweisen und im Gegenzug stellt er mir dafür eine digitale Münze aus.

Diese digitale Münze zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: Sie hat durch den Aussteller eine digitale Signatur erhalten. Deswegen hat sie einen Wert. Ich kann mir nicht einfach selbst digitale Münzen erstellen, der Betreiber bürgt für den Wert der Münze. Die Signatur beinhaltet auch, wie viel die digitale Münze wert ist, ob sie ein, zwei oder vier Euro wert ist. Das sehe ich als Nutzer eigentlich nicht, denn in meiner Wallet wird der Gesamtbetrag aller meiner digitalen Münzen angezeigt. Ich muss also nicht selbst nachzählen und die Signaturen analysieren. Und wie bei Bargeld können wir die digitale Münze nur einmal ausgeben. Da es sich bei der Erstellung der Münze um eine Art digitales Drucken handelt, besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass der Kunde die Münze kopiert. Wenn ich diesen digital signierten Token auf meinem Rechner habe, kann ich eine Kopie machen. Da ich nicht davon ausgehe, dass wir einen absolut sicheren Kopierschutz erfinden werden, das hat die Musikindustrie bislang auch nicht geschafft, setzen wir auf die erwähnte regulierte Entität: Wenn ich die digitale Münze ausgebe, dann muss der Händler sofort online zum Herausgeber der Münze gehen und fragen, „Hey, einer deiner Kunden hat bei mir bezahlt. Prüfe bitte, ob diese Münze gültig ist. Ist sie richtig signiert? Wurde sie schon mal ausgegeben?“ Nur wenn die Münze richtig signiert ist und noch nicht ausgegeben wurde, sagt der Bezahldienstleister, „alles okay, Du kannst dem Kunden die gewünschten Güter geben oder die Dienstleistung ausführen.“ Jede Münze hat eine eindeutige Nummer, durch die der Bezahldienstleister sie wiedererkennen kann. Dadurch kann er verhindern, dass sie doppelt ausgegeben wird.

Das ist die High-Level-Beschreibung: Es wird eine elektronische Münze mit einer Signatur ausgestellt, die nur einmal ausgegeben werden kann. Das macht ökonomisch Sinn, weil keine neue Währung geschaffen wird, und es macht in Hinblick auf den Datenschutz Sinn, weil ich als Bezahldienstleister keine Transaktionshistorie des Nutzers bilden kann.

Also die Signatur der Münze soll diese eindeutig identifizierbar machen? Wie bleibt dann aber der Kunde beim Geldausgeben anonym?

Da kommt die Kryptographie ins Spiel: Wir verwenden keine normale Signatur, sondern eine sogenannte blinde Signatur. Das heißt, beim Ausstellen der digitalen Münze lernt der Aussteller nicht die Seriennummer der Münze. Wenn ich zum Beispiel Herrn Meier so eine Münze mit einer blinden Signatur ausstelle, und er bezahlt damit beim Bäcker, dann habe ich erfahren, dass jemand gerade beim Bäcker war, aber ich kann nicht erkennen, dass die digitale Münze die gleiche war, die ich Herrn Meier ausgestellt hatte. Der Betreiber des Bezahlsystems lernt die Seriennummer und Signatur einer Münze nur, wenn sie eingelöst wird. Er kann zwar sehen, diese Münze hat er mal ausgestellt, aber nicht an wen. Wenn er Hunderte von Kunden hat, weiß er, dass einer dieser Kunden diese Münze bezogen hat. Er weiß, dass sein Kunde ihm einen bestimmten Betrag überwiesen hat und er ihm dafür Taler ausgestellt hat. Aber er kann die Münze, die ausgegeben wurde, nicht mehr mit dem Erstellungsvorgang verknüpfen. Das heißt, er kennt die Kunden, die Geld abheben, er weiß auch, welchen Betrag welcher Kunde bekommt, aber er weiß nicht, welche Münzen genau bei welchen Kunden im Portemonnaie gelandet sind. Es ist wie beim Geldautomaten: Die Bank weiß, wer das Geld abhebt. Theoretisch könnte so ein Geldautomat die Seriennummer der Scheine mitschreiben, in der Praxis tun sie es nicht, sagten uns die Zentralbanken. Beim Taler-Bezahlsystem geht es sogar technisch nicht, denn der Kunde macht die Kryptografie, das heißt, der Kunde hat diese Seriennummer vor dem Bezahldienstleister versteckt, der kann also diese Seriennummer nicht mit diesem Kunden verknüpfen. Kommt die Münze aber zurück, dann kann er sicher sein, dass er sie damals einem seiner Kunden ausgestellt hat und dem Händler das Geld überweisen. Das heißt, technisch hat der Kunde beim Geldausgeben Anonymität – nicht, wenn er das Geld abhebt, nur wenn er es ausgibt. Der Händler ist hingegen transparent, weil er dem Betreiber des Taler-Bezahlsystems sagen muss, ich bin der Geldempfänger, bitte gib mir das Guthaben. Wir haben also Einkommenstransparenz, weil wir wissen, wer Geld bekommt.

Durch die Transparenz der Einnahmen und die Kundenidentifikation bei der Münzausgabe ist das Bezahlsystem auch rechtskonform, denn die „Know Your Customer“- oder KYC-Regel ist damit erfüllt: Die Bank weiß, wem sie Taler ausgestellt hat, und sie weiß, wer Taler bekommt. Aber sie weiß nicht, wie beides zusammenhängt, sie kann also die Transaktionshistorie nicht rekonstruieren. So können wir Rechtskonformität und Datenschutz gleichzeitig herstellen.

Taler ist ein Akronym und steht für „Taxable, Anonymous, Libre, Electronic Resources“, also „besteuerbare, anonyme, freie Ressourcen“. Warum ist die Besteuerbarkeit so wichtig, dass sie Namensbestandteil geworden ist?

Wir wollen für den Kunden, der Geld ausgibt, Anonymität. Aber wir sind keine Absolutisten in Sachen Anonymität. Wir sagen nicht, dass es keinerlei staatliche Kontrolle braucht. Gerade bei der Wirtschaft ist staatliche Kontrolle oder Regulation notwendig! Ein freier Markt und eine funktionierende Gesellschaft brauchen Regulierung und Steuern. Man kann zwar politisch diskutieren, wie hoch die Steuern sein sollen, aber ein Staat, der keine solide Finanzgrundlage hat, ist nicht in der Lage, in die Zukunft, in Bildung, in die Infrastruktur zu investieren. Ein funktionierendes Steuerwesen ist daher essenziell für eine moderne Gesellschaft. Deswegen machen wir das Bezahlen anonym, aber Einkommen transparent. Das T steht insofern auch für „transparent“. Wir haben aber „taxable“ gewählt, weil dann klarer ist, dass es um Einkommen geht, das besteuert werden kann.

Also, welchen Bus ich nehme, welchen Arzt ich besuche, welche Medikamente ich nehme, welche Zeitungen ich lese, wohin ich in den letzten Monaten gereist bin, an welche Organisationen ich spende, dafür brauche ich Datenschutz. Aber die Gesellschaft darf Transparenz verlangen, wenn es um Einnahmen geht. Einkommenstransparenz kann die Gesellschaft verlangen, weil es eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder handelt es sich um Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also um eine sozial erwünschte Tätigkeit, oder es ist eine kriminelle Tätigkeit, aus der das Einkommen erzielt wird. Und das Bezahlsystem sollte es nicht ermöglichen, das zu verschleiern.

Diesen Trade-off halten wir für gerechtfertigt, weil es darum geht, sich zwischen zwei Extremen zu bewegen: Einerseits der totalen Überwachung, also, der Staat weiß alles über die Individuen und andererseits einem Anonymitätsabsolutismus, der dazu führt, dass ein ökonomischer Wilder Westen entsteht, in dem sich der Stärkere durchsetzt. Wir meinen, dass ein Mittelweg möglich ist: Anonymität beim Geldausgeben und Transparenz bei Einkommen.

Sie haben gesagt, der Kunde macht die Kryptografie. Also die Taler-Wallet auf dem Device des Kunden macht die Kryptografie?

Genau, die Taler-Wallet macht die Kryptografie, die für den Datenschutz des Kunden relevant ist. Das heißt, er muss sich nicht darauf verlassen, dass beim Bezahldienstleister, bei der Zentralbank oder beim Händler die richtige Software läuft. Er muss nur dafür sorgen, dass auf seinem Gerät die richtige Software läuft. Wenn aber irgendwelche Malware auf seinem Gerät läuft, die alles auf seinem Bildschirm mitlesen kann, dann hat er ein Problem.

Das Taler-Bezahlsystem soll ein Micropayment-Dienst sein – warum dieser Fokus auf kleine Beträge?

Wir wollen Anonymität beim digitalen Geldausgeben ermöglichen, aber beim Bezahlen großer Summen gibt es gute Gründe, warum diese Anonymität aufgehoben werden muss: so soll Geldwäsche verhindert werden. Es geht also z.B. nicht um den Hauskauf. Das wäre mit Taler zwar theoretisch möglich, nur ist normalerweise der Käufer anonym und der Verkäufer muss dann gegebenenfalls feststellen, an wen er sein Haus verkauft. Das Bezahlsystem hat die Daten nicht, aber der Verkäufer kann sie selbst anfordern. Zentrale Vorteile von Taler gehen dann aber verloren.

Und der zweite Grund, warum es nur für kleinere Beträge wirklich gut geeignet ist: Ich habe die digitalen Münzen wie Bargeld in Eigenverwahrung. Wenn ich diese digitalen Token bekommen habe, dann sind sie auf meinem Rechner gespeichert, sie sind unter meiner Kontrolle. Ich kann sie ausgeben, wie ich will, aber, wenn ich sie verliere, habe ich sie endgültig verloren. Auch das ist wie beim Bargeld: Einer Bank kann ich auch nicht sagen: Ich habe aus ihrem Geldautomaten 1.000 Euro rausgeholt, ich habe sie leider verloren, gebt sie mir nochmal. Die meisten Leute würden mit 100 Euro durch die Stadt laufen, mit 1000 vielleicht einige, mit 10.000 würden sich die meisten mulmig fühlen, mit 100.000 rennt keiner mehr herum.

In Vorträgen betonen Sie, dass es sich bei Taler nicht um eine sogenannte Kryptowährung handelt. Was unterscheidet den GNU-Taler beispielsweise von Bitcoin?

Also erstmal: Bitcoin ist kein Coin, es ist keine digitale Münze. Bei Bitcoin handelt es sich eigentlich um Accounts, also um Konten, wo der Kontoinhaber über einen privaten Schlüssel identifiziert wird und das Konto über den Hash des öffentlichen Schlüssels. Und alle Transaktionen, die ich über mein Bitcoin-Konto tätige, werden öffentlich in einem verteilten Konto, einem Distributed Ledger, publiziert – in dem Fall einer Blockchain, einem öffentlich einsehbaren Verzeichnis aller Transaktionen. Ein Bitcoin-Wallet hat die privaten Schlüssel, die Kontozugriffsrechte darstellen. Einen Wert haben sie nur, wenn auf das Konto Geld überwiesen und noch nicht abgehoben wurde. Der Wert bestimmt sich somit aus dem Saldo dessen, was eingegangen ist und dem, was rausgegangen ist – ganz klassisch wie bei Bankkonten. Wo ist da ein „Coin“?

Ein Coin oder Token ist eigentlich etwas, das man nur einmal benutzt, wie eine Wertmarke oder ein Busticket für eine einfache Fahrt. Das Ticket wird erstellt, wird gekauft, genutzt und abgestempelt, Müll. Deswegen hat es keine Historie, ich kann also nicht rekonstruieren, wann derselbe Nutzer welche Fahrten gemacht hat. Das Ticket ist ein Token. Und wenn ich die beiden grundlegenden Ereignisse – Erstellung des Tokens, Entwertung des Tokens – nicht miteinander verknüpfen kann, dann handelt es sich um ein anonymes Token. Dieses Token ist datensparsam und datenschutzfreundlich, weil keine Profilbildung möglich ist.

Das ist bei Bitcoin nicht der Fall, bei Taler schon. Taler ist eine digitale Münze, die ich nur einmal ausgeben kann. Beim Taler-Bezahlsystem sind die Signaturen mit dem Token verbunden und nicht mit der Wallet und es kann keine Transaktionshistorie gebildet werden. So kommt der Datenschutz bei Taler zustande. Die Transaktionshistorie jedes Taler-Coins ist im Grunde: wurde ausgestellt, wurde verwendet, Ende. Und die beiden Ereignisse können nicht miteinander verknüpft werden. Es ist dadurch kryptografisch unmöglich, die Identität des Kunden, der das E-Geld abgehoben hat, mit dem Bezahlvorgang zu verbinden. Das ist ganz anders als beim kontenbasierten Bitcoin-System oder den anderen Cryptocurrencies, die auch fast alle de facto kontenbasiert sind.

Und was ist das Problem bei kontenbasierten Systemen?

Bei diesen kontenbasierten Systemen habe ich keinen guten Datenschutz. Wenn ich als Privatperson Datenschutz will, ist es immer möglich, dass ich einen kleinen Fehler begehe und jemand aufgrund meiner Transaktionen ein Bild zusammenträgt und sagen kann, „das Konto gehört Christian“. Dann ist bei einer Blockchain auf einmal meine gesamte Transaktionshistorie öffentlich einsehbar. Aber ohne diese Fehler kann es ebenfalls sein, dass ein Krimineller seine Transaktionen erfolgreich vor dem Staat verstecken kann. Dann wird das Bezahlsystem zum Vehikel für Kriminelle. Bitcoin hat also zu wenig und zu viel Anonymität: Man kann sich weder sicher sein, dass Transaktionsdaten geschützt sind, noch dass der Staat bei Bedarf Transaktionen nachvollziehen kann.

Also: Ein Token hat keine Historie, ein Konto hat einen Wert aufgrund seiner Historie. Das Token kann ich besitzen, es befindet sich unter meiner Kontrolle, während ein Konto etwas ist, was jemand anderes für mich verwahrt und verwaltet. Diese Instanz verwaltet die Liste der Bestände der Konten und ist dafür zuständig, dass mir Beträge gutgeschrieben werden oder Ausgaben abgezogen werden. Das ist auch bei Bitcoin der Fall: Wenn ich Bitcoin nutzen möchte, muss ich mit den Minern verhandeln, dass sie meine Transaktion in die Blockchain eintragen. Dafür muss ich ihnen Gebühren zahlen. Und wenn sie meine Transaktion nicht annehmen, dann wird sie nicht durchgeführt.

Ist der Unterschied, dass beim Taler-System die Keys mit dem Coin verbunden sind und bei Bitcoin mit der Wallet?

Bei Bitcoin gibt es primär den Account-Key, durch den ich die Berechtigung habe, auf die bisher noch nicht ausgegebenen Beträge zuzugreifen. Bei Taler habe ich den Token- oder Coin-Key, der mich dazu berechtigt, die Münze auszugeben. Kryptografische Schlüssel sowie eine Wallet, in der sich Geld befindet, die auf meinem Computer liegen sollte, haben wir in beiden Systemen.

In der Praxis haben ja die wenigsten Leute ihre Bitcoin in einem eigenen Wallet auf ihrem Computer. Die meisten nutzen irgendwelche Anbieter, die ihre Kryptowerte für sie verwalten. Wenn diese Anbieter pleitegehen oder gehackt werden, was ja nicht so selten passiert, dann sind die Bitcoins häufig verloren.

Der wichtigste Unterschied zwischen Taler und Bitcoin ist aber, dass bei Taler die ausgestellten Token nur deswegen einen Wert haben, weil ein regulierter Finanzdienstleister sagt bzw. verbürgt, dieser Token ist einen Euro wert. Er könnte aber auch sagen, dass er eine Feinunze Gold oder einen Schweizer Franken oder auch einen Bitcoin wert ist. Wir nehmen bestehende Assets, bestehende Ressourcen, und digitalisieren bzw. tokenisieren sie. Taler ist nur ein Bezahlsystem, es ist keine eigene Währung und will auch keine sein. Bitcoin hingegen möchte Geldpolitik machen, indem es einen konkurrierenden Mechanismus etabliert, wie und wieviel Geld erzeugt wird. Bitcoin ist 2008 unter anderem damit angetreten, die etablierte Geldpolitik zu kritisieren und eine Alternative zu etablieren. An die Stelle der alten soll eine sehr strikte algorithmische Geldpolitik treten. Klar, kann man über die Geldpolitik im Allgemeinen und über das, was Zentralbanken genau machen, streiten; aber das, was sich ein paar Programmierer ausgedacht haben, die von niemandem gewählt wurden und von Ökonomie häufig keine Ahnung haben, soll besser sein? Die Regeln, die sie sich irgendwann mal ausgedacht haben, sollen für immer gelten und unveränderlich sein? Sind die unfehlbar?

Inwiefern sind diese Regeln problematisch?

Bitcoin schlägt eine vermeintlich einfache Lösung für ein komplexes Problem vor: Unsere Geldpolitik soll darin bestehen, dass wir alle x Jahre ein „Halving“ durchführen, also die Belohnung für die Miner halbieren, sodass weniger Bitcoin in Umlauf gebracht werden, und die absolute Geldmenge deckeln wir auf knapp 21 Mio. Bitcoin, d.h. irgendwann werden gar keine neuen Bitcoins mehr erzeugt.

Vermutlich würde kaum jemand bestreiten, dass die Geldpolitik immer an die realwirtschaftliche Lage angepasst werden sollte: Wenn die Arbeitslosigkeit hoch ist, sollte Geldpolitik dieses Problem adressieren, wenn volkswirtschaftliche Ressourcen nicht genutzt werden, sollte die Konjunktur angekurbelt werden und wenn die knapp sind, sollte die Konjunktur gedrosselt werden, damit die Preise nicht explodieren. Geldpolitik verfolgt durchaus politische Ziele: Ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wichtiger oder die Geldwertstabilität? Die Prioritäten können wir politisch debattieren, aber Bitcoin sagt einfach: „Uns interessiert die Realwirtschaft nicht. Wir machen eine fixe Geldpolitik, die wir vor 16 Jahren festgelegt haben. Und die ist automatisch besser als das, was Ökonomen sagen oder was politisch ausgehandelt wird.“

Wir haben es da mit einem Problem zu tun, das keine einfache Lösung hat. Wir können da eigentlich nur manövrieren und versuchen, gesellschaftlich tragfähige Lösungen auszuhandeln.

Wie andere Kritiker des Bitcoin bzw. der Blockchain-Technologien kritisieren sie deren Energiehunger, der beim Proof-of-Work-Verfahren extrem ist. In der Diskussion ist das Proof-of-Stake-Verfahren, das den Energiehunger deutlich senkt. Wie sehen Sie das?

Wenn ich annehme, dass Bitcoin mit Proof-of-Work ein kohlegetriebener Panzer ist, dann ist Proof-of-Stake ein SUV – also deutlich weniger Energieverbrauch, aber bei weitem noch nicht das Transportmittel, das wir in Zukunft brauchen. Um im Bild zu bleiben: Wir haben bisher in einer Welt gelebt, in der alle Fahrrad gefahren sind, wir müssten aber zu Fußgängern werden.

Auch Proof-of-Stake ist immer noch tausendmal ineffizienter als das traditionelle Bankensystem. Warum? Beispielsweise findet bei der Ethereum-Blockchain, die Proof-of-Stake anwendet, kein Mining mehr statt, also diese absolut sinnlose Verschwendung von Rechenleistung. Da wird eine Zahl geraten und immer wieder geraten, bis der erste Miner sie erraten hat. Die gesamte Rechenleistung und die Energie, die dafür aufgewendet wurde, sind verschwendet. Und wofür? Damit die Blockchain um ein paar Transaktionen verlängert wird. Die Rechenleistung wird nicht aufgewendet, um Klimaszenarien zu errechnen oder um Forschung zu betreiben, noch nicht einmal, um ein schönes KI-Bild zu rendern. 99,99 Prozent der Energie wird sinnlos verfeuert.

Proof-of-Stake ist ein anderer Konsensmechanismus, um zu bestimmen, wer die Blockchain verlängern darf. Wir führen jetzt nicht mehr diese sinnlosen Rechnungen durch. Gut. Aber wer darf dann Blöcke hinzufügen? Die, die einen bestimmten Stake der Währung, also einen bestimmten Anteil haben, also die Reichen. Weil sie zu denen gehören, die am meisten haben, dürfen sie Gebühren dafür kassieren, dass sie die Blockchain verlängern. Im Wesentlichen ist Proof-of-Stake also ein Algorithmus, der sagt, die Reichen werden automatisch reicher. Dieses Verfahren hat zwei Probleme: Es verschwendet immer noch unnötig viel Energie, weil die etwa 100.000 Validatoren, die prüfen und validieren sollen, die Transaktionen sehen müssen. Die Zahl wechselt, aber, wenn wir sagen, es sind grob so 100.000, dann brauche ich 100.000-mal die Bandbreite und muss 100.000-mal die Berechnung durchführen. Diese Bandbreite wird tatsächlich für die Validierung der Transaktionen genutzt, aber im Vergleich zu einer Transaktion im traditionellen Bankensystem ist Proof-of-Stake sehr grob gesprochen um den Faktor 1000 langsamer.

Im traditionellen Bankensystem wird die Transaktion von der Bank geprüft, vielleicht auch von der Bank des Empfängers der Transaktion und weiteren Institutionen, aber es sind insgesamt eher wenige Parteien involviert. Diese erstellen zwar auch ein paar kryptografische Signaturen und machen ein paar Datenbankeinträge, aber es sind nicht 100.000 Parteien. Es sind drei, vier oder fünf, bei internationalen Transaktionen vielleicht zehn Parteien.

Proof-of-Stake macht die Reichen reicher?

Genau, Proof-of-Stake ist plutokratisch, denn um mitentscheiden zu können muss ich nachweisen, dass ich einen Stake habe, dass ich also bereits viel Ether besitze, das ist die Währung von Ethereum. Dann darf ich mitmachen und mitverdienen. Das kennen wir aus dem Spätmittelalter und der frühen Neuzeit: Die Banker waren reiche Leute, die Banknoten herausgegeben haben. Die haben nicht viel mit unseren heutigen Banknoten zu tun, die von der Zentralbank ausgestellt werden, sondern es waren Scheine, die auf eine bestimmte Bank gelautet haben. Diese Altcoins, die Coins, die es neben Bitcoin gibt, sind eine Neuauflage dieses vormodernen Systems. Auch sie sagen: „Ich bin reich, Du kannst mir vertrauen, nimm meine Währung.“ Wie die vormodernen Bankiers, setzen sie ihre eigenen Zinssätze bzw. verlangen Gebühren und kassieren dann. Der Unterschied ist, dass heute jeder seine eigene Cryptocurrency erzeugen kann. Die meisten davon sind wertlos und die, die nicht wertlos sind, sind die, die Geld für Marketing haben. Proof-of-Stake will also zu Verhältnissen zurück, die wir im 16., 17. und 18. Jahrhundert hatten, als wir Privatbanken hatten, die ihr Privatgeld herausgegeben haben.

Redaktionelle Notiz: Im zweiten Teil des Interviews, der am 23. September erscheint, geht es um Christian Grothoffs Kritik am Digitalen Euro und inwiefern das Taler-System bzw. ein token-basierter Ansatz Abhilfe schaffen könnte.

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1.8. Der digitale Euro und die Europäische Zentralbank

Wenn der digitale Euro eingeführt wird, wird er von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken des Eurosystems bereitgestellt. Die genaue Ausgestaltung dieser digitalen Währung ist jedoch noch Gegenstand intensiver Diskussion und wird voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die EZB beschäftigt sich jedoch bereits seit mindestens 2020 mit der Untersuchung einer solchen CBDC oder eben eines digitalen Zentralbankgeldes. Im vergangenen Herbst wurde eine erste Vorbereitungsphase eingeläutet und gewisse Pfadentscheidungen lassen sich mittlerweile ablesen.

In diesem Zusammenhang werfen einige Kritiker der EZB vor, den Interessen der Geschäftsbanken zu sehr entgegenzukommen. Gleichzeitig sind gerade diese Geschäftsbanken diejenigen, die am lautesten warnen und behaupten, dass ein digitaler Euro zu stark in den Zahlungsmarkt eingreifen und ihr Geschäftsmodell gefährden würde. Diese Folge des Digitalgelddickichts wirft daher einen Blick auf das Mandat und die Aufgaben der EZB und erklärt, warum und wie sie bereits am digitalen Euro arbeitet. Im Gespräch mit Jürgen Schaaf, einem Berater der Generaldirektion für Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr der Europäischen Zentralbank, möchten wir herausfinden, wie die EZB beim Projekt „Digitaler Euro“ mit der EU-Gesetzgebung, der Finanzindustrie und der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, inwieweit sie deren Kritik berücksichtigt und was sie ihr entgegnet.

Digitalgelddickicht Staffel Digitaler Euro – Folge 8 | 29. April 2024

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Jürgen Schaaf ist seit November 2019 Berater der Generaldirektion des Geschäftsbereichs Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr bei der Europäischen Zentralbank. Zuvor war er Berater des Direktoriums der EZB und Sekretär des Projektteams für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM). Bevor er zur EZB kam, war er persönlicher Berater des Gouverneurs der Banque Centrale du Luxembourg. Zuvor war er bei der Börsen-Zeitung und als Senior Economist bei der Deutschen Bank tätig. Er hat Wirtschaftswissenschaften in Marburg und Canterbury studiert und an der Philipps-Universität Marburg in Volkswirtschaftslehre promoviert.

Cornelia Manger-Nestler ist Professorin für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der HWTK Leipzig, spezialisiert auf Währungsrecht. Studiert und gearbeitet hat sie zuvor an der TU Dresden und TU Chemnitz, wo sie auch zur Rolle der Deutschen Bundesbank im Europäischen System der Zentralbanken promoviert hat. Sie betreut aktuell zudem, unter anderem ein Forschungsprojekt zu Rechtsfragen des digitalen Euro.

Markus Ferber ist Diplomingenieur, seit 1990 durchgehend Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2023 Vorsitzender der CSU Schwaben. Seit 1994 ist er durchgehend Mitglied des Europäischen Parlamentes. Er ist dort Mitglied der EVP–Fraktion, also der Europäischen Volkspartei und seit 2009 auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Zwischen 2014 und 2018 fungierte er als dessen stellvertretender Vorsitzender und seitdem als der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss. Seit 2020 ist er Vorsitzender der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung.

Henrike Hahn ist Politologin und war als Unternehmensberaterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im bayerischen Landtag und Bundestag tätig. Seit 2012 ist sie aktives Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Bayern, unter anderem als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen und Vorstandsmitglied. 2019 wurde sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort ist sie Vollmitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, sowie stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss. Für ihre Fraktion „Die Grünen/EFA“ ist sie Verhandlungsführerin und Schattenberichterstatterin zum digitalen Euro.

Joachim Schuster ist promovierter Politikwissenschaftler und war bis 2006 in der Forschung, im Wissenschaftsmanagement und in der Politikberatung tätig. Seit 1999 für die SPD Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, war er von 2006 bis 2012 Bremer Staatsrat für Arbeit, Jugend und Soziales sowie später für Gesundheit und Wissenschaft. 2014 zog er ins Europäische Parlament ein. Der S&D-Fraktion zugehörig ist er seit 2019 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Im Vorstand der deutschen Sozialdemokrat:innen ist er verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion

Weiterführende Informationen und Quellen

Panetta, Fabio: Letter to several MEPs on the request to postpone the decision on the digital euro, 6. Oktober 2023 ( nur in Englisch).

Bollen, Thomas / Fanta, Alexander: Warum die Großbanken Angst vor dem digitalen Euro haben und wie sie gegen ihn lobbyieren, voxeurop Deutsch, 18. April 2024.

Aufzeichnung der Sitzung des EU-Ausschusses für Währung und Wirtschaft (ECON) zum Digitalen Euro mit Piero Cipollone, Direktoriumsmitglied der EZB, vom Nachmittag des 14. Februar 2024.

Empfehlung für Überblicksinformation zum digitalen Euro seitens der EZB: Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro, EZB-Webseite (abgerufen am 29. April 2024).

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1.6. Der digitale Euro und der schwierige Auftrag einer europäischen Zahlungsinfrastruktur

Haben Sie beim digitalen Zahlen schon mal einen Gedanken an die  zugrundeliegende Infrastruktur- also das Back-End dieser Zahlungen – verschwendet? Die Details dieser komplexen privaten „Verkehrswege“ sind jenen, die sich in der beruflichen Praxis nicht damit befassen, selten ein Begriff. Nun bahnt sich der digitale Euro allerdings, so sieht es aus, ganz neue Wege. Spätestens jetzt lohnt es sich, da mal genauer hinzusehen.

Solange die Zahlungssysteme verlässlich operieren und sie als Kostenpunkt nicht ins Gewicht fallen, sind sie für die Bürgerinnen und Bürger und ihren alltäglichen Umgang mit Geld nebensächlich. Oft merkt erst, wer Überweisungen ins nichteuropäische Ausland tätigen muss, mit einer gewissen Wucht, dass Zahlungen ein Geschäft sind – und die kostengünstige Zugänglichkeit der Infrastrukturen, auf denen sie abgewickelt werden, keine Selbstverständlichkeit ist. Daher wirft das Digitalgelddickicht in dieser Folge einen genaueren Blick auf dieses Hintergrundgeschehen digitalen Bezahlens.

Für den digitalen Euro soll die erforderliche Infrastruktur von Grund auf neu gebaut werden: Was für Arbeit bedeutet das für die EZB? Wie sollen sich Geschäftsbanken, die diese Zahlungen ja werden abwickeln müssen, darauf vorbereiten? Wenn der digitale Euro in ein ohnehin schon kompetitives Geschäftsfeld vordringt, was für Herausforderungen und Chancen sind für Banken und Bürgerinnen und Bürger damit verbunden? Und werden die Fortschritte, die die European Payments Initiative dabei macht, eine private europäische Bezahllösung anzubieten, zum Gamechanger?

Staffel Digitaler Euro – Folge 6 | 12. Februar 2024

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Manuel Klein ist Product Manager Blockchain Solutions & Digital Currencies in der Unternehmensbank der Deutschen Bank. In dieser Eigenschaft analysiert er auch die Auswirkungen digitaler Zentralbankwährungen auf die Bank.

Dr. Andreas Bley ist Chefvolkswirt des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).

Prof. Dr. Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Organisation und Wirtschaft» an der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Marek Jessen ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im ZEVEDI-Projekt Geld als Datenträger» sowie Research Fellow am Weizenbaum Institut.

Weiterführende Informationen und Quellen

Maurer, Bill: How Would You Like to Pay? How Technology Is Changing the Future of Money, Duke University Press: Durham und London, 2015.

Bechtel, Alexander und Klein, Manuel: Der digitale Euro ist mehr als nur Geld, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. Oktober 2023.

Europäische Zentralbank: A stocktake on the Digital Euro. Summary report on the investigation phase and outlook on the next phase, 18. Oktober 2023.

Europäische Zentralbank: Call for Applications: Digital Euro – Risk and Fraud Management, 3. Januar 2024.

Panetta, Fabio: Letter to several MEPs on the request to postpone the decision on the digital euro, 6. Oktober 2023.

Panetta, Fabio: Letter to Irene Tinagli, ECON Chair, on ECB Governing Council’s decision to proceed to preparation phase of the digital euro project, 18. Oktober 2023.

Bitcoin, Fiat & Rock’n Roll, Folge 254 / Manuel Klein : Blockchain-Token, UTXOs und Accounts – was ist das eigentlich?, 11. September 2023.

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023.

Alle Folgen des Digitalgelddickichts»

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1.5. Der digitale Euro – Geschäftsbanken in Gefahr?

Nach der Klärung des Verhältnisses des digitalen Euro zu konkurrierenden bzw. verwandten Zahlungsmitteln, wechselt der Fokus dieser Episode zu jenen Geldinstitutionen, deren Geschäftsmodell der digitale Euro ergänzen, verändern oder infrage stellen könnte: den Geschäftsbanken.

Vertreterinnen und Vertreter von Geschäftsbanken warnen vor einer unbedachten Veränderung der existierenden Wirtschafts- und Finanzordnung im Zuge der Einführung des digitalen Euro. Stimmen hingegen, die den Status quo kritisieren, sehen digitales Zentralbankgeld als mögliches Gegenmittel gegen die Krisenanfälligkeit unseres Finanzwesens – weniger als Heilmittel für Banken, sondern eher als Garant größerer Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger.

In dieser ersten von zwei Folgen zum Verhältnis des digitalen Euro zu den Geschäftsbanken beleuchten wir, inwiefern ein digitaler Euro die eingespielte Arbeitsteilung von Zentral- und Geschäftsbanken transformieren oder stören könnte. Sind digitale Bankenstürme – digital bank runs – wirklich zu befürchten oder doch viel Lärm um nichts?

Um das herauszufinden haben wir mit Vertretern des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Deutschen Bank gesprochen. Wir haben auch eine Bandbreite diverser Stellungnahmen sowie eine Anhörung von Expertinnen und Experten in Brüssel Ende November zum Thema ausgewertet.

Staffel Digitaler Euro – Folge 5| 21. Dezember 2023

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Dr. Andreas Bley ist Chefvolkswirt des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).

Jens Holeczek leitet die Abteilung Digitale Zahlungssysteme beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken.

Manuel Klein ist Product Manager Blockchain Solutions & Digital Currencies in der Unternehmensbank der Deutschen Bank. In dieser Eigenschaft analysiert er auch die Auswirkungen digitaler Zentralbankwährungen auf die Bank.

Prof. Dr. Sebastian Omlor ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung» an der Philipps-Universität Marburg und Gründungsdirektor des Marburger Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi)». Rechtsfragen des digitalisierten Finanzsektors bilden einen seiner Schwerpunkte. Er leitet zudem die ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Weiterführende Informationen und Quellen

Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken»

LinkedIn-Profil des BVR»

• Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Legislativvorschlag der EU-Kommisssion zur Einführung eines digitalen Euro vom 28. Juni 2023: Deutsche Kreditwirtschaft fordert politische Leitplanken für einen digitalen Euro».

• Bundesverband der Deutschen Volks und Raiffeisenbanken: Die Digitalisierung des Euro: Chancen nutzen, Risiken begrenzen. Zielbild für ein europäisches Geldsystem der Zukunft», BVR-Position 2/2023.

Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2021», 2022, insbesondere S. 13-15.

Osman, Yasemin, Digitaler Euro – Eine Gefahr für kleine Banken?», Handelsblatt, 8. März 2023.

Person, Christian: Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels, eFin-Blog, 20. Dezember 2023.

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro», 28. Juni 2023.

Veblen Institute for Economic Reform und Positive Money Europe: A Digital Euro for the People», Position Paper, Juni 2022, insbesondere S. 11-12.

Deutsche Kreditwirtschaft: Erste Stellungnahme zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zum digitalen Euro vom 28.06.2023», August 2023, insbesondere S. 2.

Veranstaltungsseite der Öffentlichen Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments vom 28. November 2023: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/public-hearing-on-digital-euro/product-details/20231121CHE12405

Einführende Stellungnahmen aller vier geladenen Experten (in Englisch):

Ignazio Angeloni» (SAFE, Frankfurt am Main, und EHI, Florenz)

Miguel Fernández Ordóñez»

Marieke van Berkel», European Association of Co-Operative Banks (EACB)

Vicky van Eyck», , Positive Money Europe

Siehe auch das Youtube-Video des Statements» von Vicky van Eyck bei der Öffentlichen Anhörung auf dem Kanal von Positive Money Europe.

Videoaufnahme der Podiumsdiskussion: Digitaler Euro – Pro und Contra» vom 18. Juli 2022 im Rahmen der eFin-Ringvorlesung „Verstehen Sie Krypto“ an der Technischen Universität Darmstadt, unter anderem mit Marcus Härtel, Marktinfrastrukturexperte, Europäische Zentralbank.

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Autor: Christian Person eFin-Blog Farbe: gelb

Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels

Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels

Ein Beitrag von Christian Person

20. Dezember 2023

Prolog: Das Bankensystem am Abgrund – der Kollaps von Lehman Brothers und die Furcht vor dem Bank Run

„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel, 5. Oktober 2008)1Siehe https://www.spiegel.de/wirtschaft/merkel-und-steinbrueck-im-wortlaut-die-spareinlagen-sind-sicher-a-582305.html

Am Sonntag, dem 5. Oktober 2008, traten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gemeinsam vor die Fernsehkameras und verkündeten mit ernster Miene ein Garantieversprechen für alle Spareinlagen in Deutschland. Was war geschehen? Warum sah sich die Bundesregierung zu einem solch außergewöhnlichen Schritt genötigt?

Im Herbst 2008 erreichte die globale Finanzkrise der Jahre 2007/2008 ihren Höhepunkt. Nach dem Kollaps der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 stand das internationale Finanzsystem am Abgrund. Starke Unsicherheit und Misstrauen prägten das System. Fehlendes Vertrauen zwischen den Finanzinstituten brachte den Interbankenmarkt weltweit zum Erliegen. Diese Vertrauenskrise übertrug sich auch auf die privaten Sparerinnen und Sparer.

In Deutschland beobachteten die zuständigen Behörden einen auffälligen Anstieg von Geldauszahlungen. Insbesondere 500-Euro-Scheine wurden stark nachgefragt. Dies weckte bei den Aufsichtsbehörden die Sorge vor einem möglichen Bank Run, zu Deutsch einem Banken- oder Schaltersturm. Dass dies keineswegs ein bloß hypothetisches oder allenfalls historisch relevantes Szenario aus Zeiten der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre war, verdeutlichten die noch frischen Erinnerungen an den Fall der britischen Bank Northern Rock. Schließlich war es gerade einmal ein Jahr her, dass sich die Kundschaft dieser Bank, die infolge des Platzens der Immobilienblase in den USA in Turbulenzen geraten war, in langen Schlangen vor den Filialen versammelte, um ihre Einlagen abzuziehen. Womit sich die Probleme der Bank verschärften. Um einer solchen Entwicklung vorzubeugen, gaben Merkel und Steinbrück die erwähnte politische Erklärung ab. Die Zusicherung, dass alle Spareinlagen sicher seien, sollte die Sparerinnen und Sparer beruhigen. Ob dieses Versprechen im Fall der Fälle überhaupt hätte eingelöst werden können, ist eine offene Frage. Aber es genügte, um das nötige Vertrauen herzustellen und einen Bank Run zu verhindern.

15 Jahre nach der globalen Finanzkrise kam es zu Beginn dieses Jahres erneut zu Turbulenzen im US-Bankensektor. Nachdem zahlreiche Kundinnen und Kunden innerhalb kürzester Zeit Einlagen in beachtlicher Höhe abgezogen hatten, gerieten mehrere US-Regionalbanken, die Silicon Valley Bank, die First Republik Bank und die Signature Bank, ernsthaft in die Bredouille. Die amerikanische Regierung reagierte entschlossen, indem sie Kundeneinlagen bei den betroffenen Banken vollständig garantierte und zusammen mit der US-amerikanischen Notenbank, der Federal Reserve, Kreditlinien zur Stützung der Banken bereitstellte.2FAZ vom 14.03.2023, S. 1.. Zeigten sich auch hier typische Elemente eines Bank Runs – schwindendes Vertrauen und schneller Abzug von Einlagen – war dieses Mal doch etwas anders: vor den Filialen bildeten sich kaum lange Schlangen; zeitintensives Anstehen am Schalter, um die eigenen Einlagen zurückzuerhalten, schien diesmal die Ausnahme zu sein. Nach Ansicht zeitgenössischer Beobachter handelte es sich hierbei um den ersten Fall eines digitalen Bank Runs.3Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.

Im Folgenden soll daher der Frage nachgegangen werden, wie sich das Phänomen des Bank Runs durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verändert und ob sich dadurch die Gefahr entsprechender Ereignisse erhöht. Hierzu wird in drei Schritten vorgegangen: In einem ersten Schritt wird der klassische Ablauf eines Bankensturms skizziert. Anschließend wird dargestellt, wie sich der digitale Wandel auf das Phänomen Bank Run auswirkt. Abschließend werden mögliche Lösungsoptionen aufgezeigt.

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – der klassische Ablauf eines Bank Runs

Eine zentrale Funktion von Geschäftsbanken ist die Fristentransformation: Banken sammeln potenziell kurzfristig verfügbare Einlagen von Sparerinnen und Sparern ein und vergeben diese als langfristige Kredite an Kreditinteressentinnen und -interessenten. Lediglich ein Bruchteil der gesammelten Einlagen wird als Liquiditätsreserve vorgehalten, um den täglichen, in der Höhe schwankenden Auszahlungswünschen der Kundinnen und Kunden nachkommen zu können. Große Teile der Einlagen werden als Kredite weitergereicht und sind somit langfristig gebunden. Eine Bank verfügt also nie über ausreichend liquide Mittel, um all ihre Einlagen gleichzeitig auszahlen zu können. Über der Bank schwebt somit permanent das Damoklesschwert des sprunghaften Einlagenabzugs und damit zusammenhängend die Gefahr eines Liquiditätsengpasses. Da üblicherweise nicht alle Sparerinnen und Sparer gleichzeitig ihre Einlagen auflösen möchten, ist das im Normalfall unproblematisch. Es genügt den Kundinnen und Kunden, zu wissen, dass sie jederzeit auf ihr Geld zugreifen könnten.

Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Banken ist somit essentiell für die Stabilität des Finanzsystems. Die Grundfunktion der Fristentransformation kann nur dann dauerhaft durch die Banken erbracht werden, wenn deren Kundschaft darauf vertraut, dass die Banken jederzeit fähig sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, d.h. bei Bedarf Einlagen aufzulösen und Auszahlungen zu leisten. Ohne Vertrauen bricht dieser Mechanismus zusammen. Vertrauen ist die zentrale Währung des Bankgeschäfts, das Prinzip der Fristentransformation aber anfällig für plötzlichen Vertrauensverlust.

Grundlage eines Bank Runs ist daher stets eine Vertrauenskrise, ein plötzlich auftretendes Misstrauen in die Zahlungsfähigkeit eines Finanzinstituts. Sobald Sparerinnen und Sparer Zweifel daran haben, ob sie im Falle der Fälle ihre gesamten Einlagen zurückerhalten, beginnen sie, diese panisch abzuziehen. Sobald andere Bankkundinnen und -kunden sich dieses Verhaltens gewahr werden, werden sie nachziehen; es kommt zu verhaltensbezogenen Ansteckungseffekten. Wenn aus Sorge um ihr Erspartes viele Sparerinnen und Sparer gleichzeitig ihre Sparguthaben auflösen möchten, kann eine Bank unter diesem Ansturm zusammenbrechen und in die Pleite rutschen: ihre Sicherheitsreserve wird überlastet  und mangels ausreichend liquider Mittel, können nicht alle Einlagen gleichzeitig aufgelöst und ausgezahlt werden. Dies gilt selbst für solche Banken, die im Kern gesund sind.

Dabei handelt es sich aus Sicht des einzelnen Individuums um durchaus rationales Verhalten, wie eine spieltheoretische Betrachtung nahelegt. Spieltheoretisch handelt es sich bei einem Bank Run um ein klassisches Koordinationsspiel, das sogenannte Gefangenendilemma: alle Beteiligten profitieren von koordiniertem Verhalten. Im Normalzustand, wenn die Zahlungsfähigkeit der Bank nicht grundsätzlich in Frage steht, ist es individuell rational, der Bank zu vertrauen, solange alle anderen sich ebenso verhalten. Alle haben so immer dann Zugriff auf ihre Einlagen, wenn sie sie benötigen. Hierbei handelt es sich allerdings um ein labiles Gleichgewicht: Denn wird die Zahlungsfähigkeit der Bank plötzlich bezweifelt und erwartet, dass alle ihre Einlagen möglichst schnell auflösen möchten, dann ist es aus Sicht des einzelnen Kunden/der einzelnen Kundin rational, sich selbst der oder die Nächste zu sein und zu versuchen, seinen/ihren Konkurrenten möglichst zuvorzukommen. Es gilt zu agieren, solange die Bank noch liquide ist. Diejenigen, die als Erstes ihre Einlagen abziehen, können noch bedient werden. Für die übrigen gilt: den Letzten beißen die Hunde. Aus kollektiver Sicht ist ein Bank Run jedoch irrational:  eine möglicherweise grundsätzlich solide Bank wird in die Zahlungsunfähigkeit getrieben, ihre Kundschaft schadet sich letztlich selbst. Individuell rationales Verhalten führt somit zu kollektiver Irrationalität: Würden sich trotz Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit einer Bank alle Kundinnen und Kunden gedulden und die geordnete Rückzahlung ihrer Einlagen abwarten, käme es überhaupt nicht zu einem Zusammenbruch der Bank. Alle Sparerinnen und Sparer würden ihr Geld zurückerhalten, sobald die Kredite an die Bank zurückgezahlt wären. Ein Bank Run ist somit ein Musterbeispiel einer selbsterfüllenden Prophezeiung: eine ursprünglich falsche Situationswahrnehmung führt zu Handlungen, in deren Konsequenz die vormals unzutreffende Beschreibung der Wirklichkeit erst wahr wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Sturm auf eine einzelne Bank schnell auf andere Banken überschwappen und systemische Auswirkungen entfalten kann. Denn in einer solchen Situation würde eine Bank zunächst versuchen, Vermögenswerte zu veräußern, um frische liquide Mittel zu generieren. Schreitet die Krise voran, ist dies nur noch mit Preisabschlägen möglich. Folglich müssen die eigenen Aktiva neu bewertet werden; es kommt zu Wertberichtigungen und Verlusten. Dies schränkt wiederum ihre Fähigkeit ein, neue Kredite zu vergeben; eine Kreditvergabe kann nur noch zu restriktiveren Bedingungen erfolgen, der Kreditfluss an die Unternehmen kommt ins Stocken. Auch untereinander leihen sich die Banken weniger oder gar kein Geld mehr. Die Panik wirkt auch hier ansteckend, selbst gesunde Banken können davon betroffen sein. Der somit ausgetrocknete Interbankenmarkt provoziert neue Pleiten im und außerhalb des Bankensektors, überträgt sich letztlich auf die Realwirtschaft und kulminiert schlimmstenfalls in einer Banken- und Wirtschaftskrise.

„Bank Run 2.0“: Bankensturm unter veränderten Rahmenbedingungen – die dunkle Seite der Digitalisierung des Bankwesens

In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Art und Weise, wie Bankgeschäfte durchgeführt werden, durch die Digitalisierung massiv verändert. Diese Veränderungen wirken sich sowohl auf die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch den konkreten Ablauf eines Bank Runs aus, weshalb diesbezüglich vom Phänomen des „Digitalen“ Bank Run gesprochen wird. An Warnungen vor digitalen Bankenstürmen hat es in den vergangenen Jahren nicht gefehlt, insbesondere in Zusammenhang mit digitalem Zentralbankgeld (CBDC) oder daran gekoppelten Kryptowährungen (Stablecoins). Doch was grenzt diese Spielart des Bank Run von seiner klassischen Variante ab und macht ihn besonders?

Ein wichtiger Aspekt ist das veränderte Kommunikationsverhalten moderner Gesellschaften. Die anhaltende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geht mit einer zunehmenden Vernetzung der Menschen im Rahmen sozialer Medien einher. Informationen verbreiten sich heutzutage in Windeseile, unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Information. Das Tempo der Informationsverbreitung hat dabei in den letzten Jahren stetig zugelegt. Selbstverständlich gilt dies auch für die Finanzwelt. Die Kundschaft der Finanzinstitute ist mittlerweile hochgradig vernetzt und tauscht sich niedrigschwellig und in Echtzeit über Finanzthemen aus. Zweifel an der Stabilität und Zahlungsfähigkeit einer Bank lassen sich in Sekundenschnelle via Social-Media-Post veröffentlichen und können sich schlimmstenfalls wie ein Lauffeuer verbreiten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Zweifel echt sind oder in böswilliger Absicht (Fake News, Gerüchte, Desinformation) geäußert wurden, um einer Bank zu schaden. Wie bereits geschildert, ist das Geschäftsmodell der Banken durch die Praxis der Fristentransformation inhärent instabil und fragil; Vertrauen ist der zentrale Pfeiler des Systems. Die verbreitete Nutzung von sozialen Medien kann bestehende Vertrauensstrukturen im Bankensystem unterminieren und erleichtert es, das Misstrauen zu schüren, das Bankenstürme erst entstehen lässt. Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Fall der Silicon Valley Bank, die im Frühjahr 2023 infolge eines blitzartigen Einlagenabzugs durch ihre Kundschaft zusammenbrach. Der rasante Abzug von Einlagen wurde durch Äußerungen in den sozialen Medien beschleunigt. Auf Twitter wurde munter über Zahlungsausfälle einzelner Kreditinstitute spekuliert und damit Öl ins Feuer gegossen. Der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank gilt daher als erster Bank Run, der durch soziale Medien ausgelöst wurde.4Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Prozessdimension des Bankwesens. Aus Sicht der Endkundinnen und -kunden reduziert sich durch die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts und den rasanten technologischen Wandel im Finanzsektor sowohl der Aufwand, den es erfordert, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kreditinstitut anzubahnen, als auch der Aufwand, um Finanztransaktionen durchzuführen. Ein Konto bei einer neuen Bank ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger schnell und mit überschaubarer Anstrengung eröffnet, auch mehrere Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten zu führen, ist kein Hexenwerk. Und dank Online-Banking und Smartphone lässt sich Geld jederzeit mit ein paar Mausklicks schnell und unkompliziert zwischen Finanzinstituten hin und her schieben. Im Falle einer Vertrauenskrise müssen Sparerinnen und Sparer daher nicht mehr stunden- oder gar tagelang in langen Schlangen vor den Bankfilialen ausharren, um sich ihre (kurzfristigen) Einlagen auszahlen zu lassen. Vielmehr erlauben es die digitalisierten Geschäftsmodelle der Banken  Kundinnen und Kunden mit einigen wenigen Klicks ihre Sichteinlagen in Windeseile abzuziehen, indem sie diese zu anderen Finanzinstituten transferieren. Den Banken wird in kürzester Zeit ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Bank Runs dauern anders als früher nicht mehr Tage oder gar Wochen, sondern im Extremfall nur wenige Stunden. So erging es der bereits genannten Silicon Valley Bank: innerhalb von gerade einmal fünf Stunden verlor sie 42 Milliarden US-Dollar an Einlagen! Angesichts des blitzartigen und dramatischen Einlagenabzugs, der bei der Silicon Valley Bank zu beobachten war, sprach Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank, von der dunklen Seite der Digitalisierung, denn eine solche Geschwindigkeit des Einlagenabzugs habe es zuvor nicht gegeben.5Vgl. FAZ vom 03.05.2023, S. 23. Banken müssen sich daher darauf einstellen, dass ihre (kurzfristig fälligen) Einlagen in Zeiten des Online-Bankings weniger verlässlich sind als zu Zeiten, als das Bankgeschäft noch weitgehend analog und traditionell ablief.

Lösungsoptionen – wie lassen sich Bankenstürme eindämmen?

Um das Risiko und das Gefährdungspotential von Bank Runs wirksam einzudämmen, stehen dem Staat kurz- und langfristige Maßnahmen zur Verfügung. Lässt sich in einer akuten Krise ein panikartiger Abzug von Bankeinlagen beobachten, gilt es vor allem, Vertrauen zu schaffen. Um bei den Sparerinnen und Sparern den Glauben an die Sicherheit ihrer Einlagen zu stützen oder wiederherzustellen, kann eine staatliche Garantie für die Sparguthaben ausgesprochen werden, entweder für einzelne Finanzinstitute, wie es die US-amerikanische Regierung im Frühjahr 2023 getan hat, oder generell wie im einführend genannten Fall der deutschen Bundesregierung im Herbst 2008. Flankierend kann die Notenbank dem Bankensystem zusätzliche Liquidität bereitstellen, indem sie beispielsweise qua eines sogenannten Schnelltender innerhalb weniger Stunden Geldmittel an Banken auktioniert oder den Kreis der Wertpapiere ausweitet, den sie als Sicherheit für die Bereitstellung von Notenbankgeld akzeptiert. Dadurch soll die Kreditvergabe zwischen Banken sichergestellt und ein Austrocknen des Interbankenmarktes verhindert werden. Als ultima ratio kann der Staat auch die Höhe von Auszahlungen auf einen fixen Betrag pro Tag begrenzen oder sogenannte Bankfeiertage/Bankferien (eine euphemistische Bezeichnung für die zeitweilige Schließung der Geschäftsbanken) verordnen, um den Abfluss von Einlagen zu begrenzen. Letzteres kommt einem partiellen und temporären Einfrieren der Bankkonten gleich, geht allerdings auch mit massiven Verwerfungen des Geschäftslebens einher.

Mittel- und langfristig sind verschiedene regulatorische Maßnahmen denkbar, um das Risiko eines Bankensturms zu begrenzen. Ein wichtiges Instrument stellt hierbei eine Einlagensicherung dar, durch die der Glaube der Sparerinnen und Sparer an die Sicherheit ihrer Einlagen gestärkt wird. Diese Einlagensicherung kann durch die Banken selbst oder staatlich erfolgen und der Höhe nach begrenzt sein. Im ersten Fall garantiert eine Gruppe von Banken die Einlagen bei ihren Mitgliedsbanken. Hierzu leisten sie regelmäßig Beiträge in einen Sicherungstopf, aus dem im Falle der Insolvenz einer Bank deren Kundschaft entschädigt wird.6In Deutschland haben sowohl die Sparkassen als auch die Genossenschaftsbanken sowie die privaten Banken separate Einlagensicherungssysteme, mit denen die Einlagen der Kunden, auch über die gesetzlich garantierte Einlagensicherung hinaus, garantiert werden. Allerdings ist zu beachten, dass diese privaten Sicherungssysteme schnell an ihre Grenzen stoßen, sollten mehrere und/oder große Banken von einem Bankensturm betroffen sein. Die zweite Option ist eine gesetzliche Einlagensicherung durch den Staat, die jedoch in der Regel der Höhe nach begrenzt ist: in Deutschland auf einen Maximalbetrag von 100.000 Euro Einlagen pro Kunde/Kundin je Institut, in den USA auf 250.000 US-Dollar. Die betragsmäßige Begrenzung birgt allerdings das Risiko, dass auch das Vertrauen der Kunden auf den gesetzlich geschützten Einlagenbetrag beschränkt bleibt. Entsprechend ließ sich beim Zusammenbruch der Silicon Valley Bank beobachten, dass erst Einlagen oberhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze abgezogen wurden. Eine Lösung könnte die Ausweitung der staatlichen Einlagensicherung sein, also die Erhöhung bestehender Grenzwerte. Speziell im EU-Kontext wird auch die Idee einer länderübergreifenden Einlagensicherung verfolgt. Durch sieh entstünde ein gemeinsames europäisches Rückversicherungssystem, das die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme in Ausgleich bringen könnte.7Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre neben gemeinsamer Bankenaufsicht und dem sogenannten gemeinsamen Abwicklungsmechanismus potenziell die dritte Säule der Bankenunion. Aktuell kann das Fehlen einer solche europaweit harmonisierten Einlagensicherung die Gefahr von Bank Runs verschärfen, da Sparerinnen und Sparer in unterschiedlichen EU-Staaten die Sicherheit ihrer Einlagen unterschiedlich wahrnehmen. Beide Maßnahmen sollen präventiv wirken. Im Gegenzug dürften die Banken mit höheren Kosten belastet werden, sofern sie in entsprechende Absicherungsfonds einzahlen müssten. Aber Garantien dieser Art könnten auch Fehlanreize auf Seiten der Kundschaft, sogenannte moral hazard-Risiken, verstärken, da die Sparerinnen und Sparer versucht sein könnten, die Solidität und Vertrauenswürdigkeit ihrer Hausbanken nicht mehr so genau zu prüfen.

Insbesondere angesichts des rasanten Einlagenabzugs bei den Bankturbulenzen zu Beginn dieses Jahres und ob der Tatsache, dass Kunden ihre Sichteinlagen heutzutage mit wenigen Klicks verschieben können, stellt sich zudem die Frage, ob die geltenden Liquiditätsregeln noch zeitgemäß sind. Zwar unterliegen Finanzinstitute derzeit diversen quantitativen und qualitativen Liquiditätsanforderungen, die sicherstellen sollen, dass Banken auch in einer Stresssituation über einen längeren Zeitraum hinweg über ausreichend Liquidität verfügen. Allerdings, so bemängeln die Aufsichtsbehörden, wird in den Modellen zur Berechnung der Liquiditätspuffer nicht berücksichtigt, wie viel schneller Einlagen inzwischen in Krisen abgezogen werden könnten. Dass in der vergangenen Niedrigzinsphase die Kundinnen und Kunden der Banken ihre Sparguthaben verstärkt in Sichteinlagen umgeschichtet haben, hat in Kombination mit der Schnelligkeit des heutigen Bankwesens zu einer „doppelte[n] Verletzlichkeit im System [geführt]: eine höhere Geschwindigkeit von Abflüssen und viel mehr Sichteinlagen als in der Vergangenheit“, wie Bafin-Chef Mark Branson warnt.8Vgl. Handelsblatt online vom 05.07.2023, URL: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/nach-bankenturbulenzen-im-maerz-finanzaufsicht-bafin-prueft-hoehere-liquiditaetspuffer-fuer-banken/29238806.html. Vieles spricht daher dafür, die bestehenden Vorgaben für Liquiditätspuffer rasch nachzuschärfen, um die aus dem Geschäft der Fristentransformation resultierenden Risiken durch eine wirksamere Liquiditätsregulierung besser einzugrenzen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Vor dem Hintergrund der besonderen Rolle, die soziale Medien bei den oben aufgeführten Bankturbulenzen gespielt haben, wäre indes auch zu überlegen, das Monitoring sozialer Medien in den Aufgabenkatalog der Aufsichtsbehörden zu integrieren. So forderte es jüngst Bundesbank-Chef Joachim Nagel.9FAZ vom 20.07.2023, S. 23. Dadurch könnten blinde Flecken der bestehenden Aufsicht reduziert und eine frühzeitige Risikoerkennung ermöglicht werden. Denn wenn einzelne Finanzinstitute unter einer schwelenden Vertrauenskrise leiden, die Situation also bereits angespannt ist, können Äußerungen in sozialen Medien, mögen sie echter Besorgnis entspringen oder schlicht Fake News sein, wie ein Brandbeschleuniger wirken und einen Bankensturm auslösen oder verstärken. Darüber hinaus wären die Aufsichtsbehörden gut beraten, ihre regelmäßigen Stresstests um neue Szenarien zu ergänzen, die auch die Gefahr digitaler Bankenstürme abbilden.

Auch eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Finanzinstitute könnte dazu beitragen, das Gefahrenpotential eines Bankensturms zu begrenzen. Zwar bedeutet eine höhere Eigenkapitalausstattung nicht per se, dass eine Bank einer Liquiditätskrise besser widerstehen kann. Schließlich sagt sie nichts darüber aus, wie liquide die Aktiva einer Bank sind. Dennoch kann mehr Eigenkapital das Vertrauen – die härteste Währung der Finanzwelt – der Anleger- und Kundschaft stärken, dass sie im Falle von Liquiditätsproblemen ihr Geld zurückbekommen, zumindest irgendwann. Außerdem reduziert eine bessere Eigenkapitalausstattung der Banken das Risiko, dass staatliche Liquiditätshilfen zu Verlusten führen. Dies dürfte es dem Staat erleichtern, in einer Bankenkrise notleidenden Banken beizuspringen und entsprechende Hilfen aufzulegen.

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Bilder: 1. Andrang vor einer Berliner Sparkasse (Mühlendamm) nach dem Zusammenbruch der Darmstädter- und Nationalbank  im Juli 1931 (Bundesarchiv, Bild 102-12023 / Georg Pahl) / 2. Unsplash/Markus Spiske

  • 1
    Siehe https://www.spiegel.de/wirtschaft/merkel-und-steinbrueck-im-wortlaut-die-spareinlagen-sind-sicher-a-582305.html
  • 2
    FAZ vom 14.03.2023, S. 1.
  • 3
    Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.
  • 4
    Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.
  • 5
    Vgl. FAZ vom 03.05.2023, S. 23.
  • 6
    In Deutschland haben sowohl die Sparkassen als auch die Genossenschaftsbanken sowie die privaten Banken separate Einlagensicherungssysteme, mit denen die Einlagen der Kunden, auch über die gesetzlich garantierte Einlagensicherung hinaus, garantiert werden.
  • 7
    Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre neben gemeinsamer Bankenaufsicht und dem sogenannten gemeinsamen Abwicklungsmechanismus potenziell die dritte Säule der Bankenunion. Aktuell kann das Fehlen einer solche europaweit harmonisierten Einlagensicherung die Gefahr von Bank Runs verschärfen, da Sparerinnen und Sparer in unterschiedlichen EU-Staaten die Sicherheit ihrer Einlagen unterschiedlich wahrnehmen.
  • 8
  • 9
    FAZ vom 20.07.2023, S. 23.
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1.2. Digitaler Euro – „CBDC“ und Bezahlen im Netz

Ein neues Geld kommt in die Welt: digitales Zentralbankgeld, das im Fachjargon unter CBDC (Central Bank Digital Currency) firmiert. Und die Wahrscheinlichkeit, dass wir solches Geld, den digitalen Euro im Eurosystem in einigen Jahren haben, ist recht groß. Aber wozu solche CBDCs dienen, ist oft unklar. Wir denken selten darüber nach, was dahintersteckt, wenn wir unsere Geräte oder Karten ans Zahlungsgerät halten oder im Internet auf diese oder jene Zahlungsoption klicken. Aber um das Potenzial einer CBDC zu ahnen, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen.

In dieser Folge schaut sich eFin &Demokratie  das digitale Bezahlen genauer an und geht dem Argument auf den Grund, ein digitaler Euro sichere die europäische Souveränität und Unabhängigkeit. Die historischen Hintergründe des heutigen Geldsystems, die ersten Schritte digitalen Zahlens in der Nachkriegszeit und wie sich Europa beim digitalen Bezahlen von den Vereinigten Staaten unterscheidet, spricht die Frankfurter Wirtschaftssoziologin Barbara Brandl an. Dass Zahlungsdienstleister und Treiber digitaler Innovationen im Wesentlichen aus den USA kommen, wird neuerdings kritisch gesehen. Zudem treten global neue Player auf den Plan. Auch China arbeitet daran, seine Währung als attraktive digitale Zahlungsinfrastruktur aufzusetzen. Gerade in diesem Kontext kommt dem Projekt „digitaler Euro“ eine besondere Bedeutung zu, erklärt Carola Westermeier, die aus der Perspektive politischer Ökonomie zu Finanzinfrastrukturen, Geopolitik und Sicherheit forscht.

Das Digitalgelddickicht diskutiert, welche europäischen Bedürfnisse es im Zahlungsverkehr gibt. Und da wir alltäglich ein globales Zahlungsnetz nutzen, in der es ausschließlich private Anbieter gibt und europäische Player eher ein kleines Licht sind, ob es nur eine europäische Infrastruktur oder auch eine öffentliche Alternative braucht.

Staffel Digitaler Euro – Folge 2 | 27. Juli 2023

Gäste

Prof.Dr. Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Organisation und Wirtschaft» an der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Dr. Carola Westermeier ist Historikerin und Soziologin und lehrt und forscht an der Justus-Liebig-Universität Giessen». Dort leitet sie das Forschungsprojekt Financial Infrastructures and Geoeconomic Security mit. Sie ist am Diskursprojekt „Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors“ beteiligt und auch Mitglied der ZEVEDI-Projektgruppe Tokenisierung und Finanzmarkt».

Cederic Meier ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und vergleichendes Staatsrecht» am Institut für Grundlagen des Rechts der Georg-August-Universität Göttingen und forscht vertieft zu verfassungs- und währungsrechtlichen Fragen der Digitalisierung. Unter dem Arbeitstitel „Verfassungsfragen des digitalen Euro“ promoviert er bei Prof. Dr. Florian Meinel am selbigen Institut.
> Siehe auch seinen eFin-Blog-Beitrag Quo vadis digitaler Euro?»

Dr. Jonas Gross ist Wirtschaftswissenschaftler». Promoviert hat er an der Universität Bayreuth zu Monetärer Ökonomie und digitalen Währungen. Er ist Mitgründer und Vorsitzender der Digital Euro Association (DEA), Co-Host des Podcasts Bitcoin Fiat & Rockn Roll sowie Chief Operating Officer bei etonec, einem Unternehmen, das blockchainbasierte Zahlungslösungen anbietet.

> Besonders empfehlenswert und aufschlussreich ist hinsichtlich des digitalen Euro sein Podcastinterview mit Jan Ceyssens, Referatsleiter in der Generaldirektion für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU-Kommission, zum Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission : https://www.bfrr.de/der-gesetzesvorschlag-der-eu-kommission-zum-digitalen-euro-interview-mit-jan-ceyssens/ (10. Juli 2023).

Zitierte und weiterführende Informationen und Quellen

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, 28. Juni 2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023PC0369

Seite zum „Digital Euro Package“ der Europäischen Kommission (in Englisch): https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en

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