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„Retire Rich”: Wer profitiert vom Business-Feminismus der Fintech-Branche?

„Retire Rich”: Wer profitiert vom Business-Feminismus der Fintech-Branche?

Ein Beitrag von Ruben Kremers

9. Dezember 2024

Am 8 März 2024, pünktlich zum Weltfrauentag, brachten der Neobroker Trade Republic und das Modelabel saint sass eine Strumpfhose mit der Aufschrift „RETIRE RICH“ (z. Dt. „REICH IN DIE RENTE“) auf den Markt. Die Aktion sollte Frauen zum Investieren ermutigen und sie auf Angebote der privaten Altersvorsorge aufmerksam machen, die nicht zuletzt von Trade Republic selbst vertrieben wurden. „Frauen investieren seltener und fangen später an zu investieren“, stand auf der Verkaufswebseite, „deshalb ist jede fünfte Frau in Europa über 65 Jahren von Altersarmut bedroht“. Trade Republic biete Frauen daher einen sicheren, einfachen, und kostenlosen Zugang zu Kapitalmärkten, um privates Vermögen aufzubauen und die Altersvorsorge abzusichern.

Werbefoto der Trade-Republik-Kampagne: Blick auf mit Strumpfhose bekleideten Oberschenkel einer Frau und den dort aufgedruckten Schriftzug "Retire RIch"
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

Die Vermarktung frauenspezifischer Themen ist bei weitem keine Seltenheit im Fintech-Sektor und unterstreicht den generellen Optimismus der Branche, politische Probleme aller Art unternehmerisch lösen zu können. Gleichzeitig entsteht im praktischen Alltag eher der Eindruck, dass Fintech in Sachen Geschlechtergerechtigkeit hinter anderen Branchen zurückbleibt – trotz der prominenten Rolle zahlreicher, speziell an Frauen gerichteter Werbekampagnen, Netzwerke und Initiativen. Dieser Eindruck wird von der sozialwissenschaftlichen Forschung bestätigt, wobei die deutsche Fintech-Szene noch relativ unerforscht ist. Vor diesem Hintergrund bietet die Werbekampagne zum Weltfrauentag einen willkommenen Anlass, einen kurzen Blick auf den feministischen Anspruch der Branche zu werfen.

„Das ist doch alles nur Marketing!“

Es kann verlockend sein, feministische Ziele in der Fintech-Branche als reinen Opportunismus abzutun. Allzu oft werben Fintech-Unternehmen in Mission Statements mit feministischen Bekenntnissen, ohne diese im Alltag gezielt zu verfolgen oder unter Druck zu verteidigen. Der Vorwurf des Opportunismus kann in solchen Fällen dabei behilflich sein, leere Versprechen zu thematisieren und verbindlichere Maßnahmen einzufordern.

Jedoch greift der Vorwurf des Opportunismus auch häufig zu kurz. Zum einen sind viele Akteur:innen in der Fintech-Branche davon überzeugt, dass Startups feministische Ziele gerade deshalb verfolgen sollten, weil sie nun mal gut fürs Geschäft seien: Aus guten, opportunistischen Gründen! Opportunistische Motive werden in diesem Kontext nicht unbedingt kritisch gesehen und Unternehmen einen Vorwurf daraus zu machen stößt auf Unverständnis. Andererseits gibt es zahlreiche aufrichtige Versuche im Fintech-Sektor, ihn feministischer zu gestalten. Diese als opportunistisch zu bezeichnen, wäre schlicht fahrlässig und ginge an der Realität vorbei.

Es lohnt sich daher, den feministischen Anspruch des Fintech-Sektors nicht einfach in Abrede zu stellen, sondern die Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Herausforderungen zu lenken, die sich aus diesem Anspruch im praktischen Alltag ergeben. Es mag sein, dass der Fintech-Feminismus manchmal naiv-idealistisch und oft sogar zynisch-opportunistisch daherkommt. Richtig ist aber auch, dass er dazu beitragen kann, bestehende Ungerechtigkeiten zum Thema zu machen und Lösungsansätze zur Diskussion zu stellen.

Screenshot der Trade-Republic-Kampagne: Links ein Model, sichtbar ab den Knien aufwärts, bekleidet mit Lederjacke und grauer Shorts und der Retire-Rich-Strumpfhose.
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

Business-Feminismus

In der akademischen Debatte werden die Versuche der Wirtschaft, feministische Ziele mit unternehmerischen Zielen in Einklang zu bringen, als Business-Feminismus beschrieben. Befürworter:innen des Business-Feminismus betonen, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen wirtschaftlichen Schaden anrichte. Frauen in der Führungsetage machten Firmen erfolgreicher und innovativer. Von Frauen gegründete Startups lieferten attraktive Anlagemöglichkeiten. Und Produkte speziell für Frauen bildeten einen lukrativen Markt.

Unter den Kritiker:innen des Business-Feminismus gibt es jene, die anti-feministisch gegen die Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft argumentieren. Und es gibt jene, die feministisch auf die Grenzen des Business-Feminismus hinweisen. Letztere bestreiten in der Regel nicht, dass der Business-Feminismus dazu beitragen kann, bestehende Ungerechtigkeiten für Frauen abzubauen. Sie weisen aber darauf hin, dass er tendenziell privilegierte Frauen begünstigt – und selbst das nur dann, wenn die Privilegien von Männern und das uneingeschränkte Primat wirtschaftlichen Eigeninteresses unangetastet bleiben.

Diese Kritik mag abstrakt klingen. Sie bietet aber einen nützlichen Ausgangspunkt, um die Schwachpunkte des Fintech-Feminismus besser zu verstehen. In diesem Sinne kann der Fintech-Feminismus als eine Spielart des Business-Feminismus betrachtet werden – und die Werbekampagne zum Weltfrauentag als ein anschauliches Beispiel seiner Widersprüche.

Die Widersprüche des Fintech-Feminismus

#1 Finanzielle Selbstbestimmung

Ein bedeutender Schwachpunkt des Fintech-Feminismus wird an dem selbsterklärten Ziel der Kampagne deutlich, die drohende Altersarmut von Frauen durch einen erleichterten Zugang zu Kapitalmärkten und privater Altersvorsorge zu verhindern. Dieser Versuch stellt ein typisches Beispiel zahlreicher Bemühungen in der Fintech-Branche dar, die Gleichberechtigung von Frauen durch die Förderung ihrer finanziellen Unabhängigkeit und ihrer finanziellen Selbstbestimmung zu unterstützen.

Einerseits thematisieren diese Bemühungen ein echtes Problem. Finanzthemen und Investitionen werden noch immer zu oft zur Männersache erklärt. Frauen haben daher oft ein geringeres Finanzwissen als Männer, legen ihr Erspartes deutlich seltener in Aktien oder Immobilien an, und erhalten dementsprechend geringere Renditen.1Siehe: https://www.diw.de/de/diw_01.c.860997.de/publikationen/wochenberichte/2022_49_3/auch_beim_sparen_gibt_es_einen_erstaunlichen_gender-gap__kommentar.html. Andererseits blenden diese Bemühungen eine Reihe weiterer Probleme aus, die aus gesamtgesellschaftlicher Sicht schwerer wiegen. Denn die finanzielle Benachteiligung von Frauen beruht vor allem auf ihrem geringeren Einkommen, nicht so sehr auf der geringeren Rendite an Kapitalmärkten. Zudem haben fast 40 Prozent der Menschen in Deutschland kein nennenswertes Vermögen.2Siehe: https://www.diw.de/de/diw_01.c.851101.de/nachrichten/die_soziale_notlage_trifft_schon_laengst_die_breite_masse.html. Frauen ohne nennenswertes Vermögen fehlen Ersparnisse, nicht mehr Finanzwissen oder ein einfacher Zugang zu Kapitalmärkten, um einer drohenden Altersarmut zu entgehen.

Screenshot der Trade-Republic-Kampagne. Rechts oben der Schriftzug Der Gender Pension Gap. Links das Model hockend in engem schwarzen T-Shirt und Strumphose.
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

Wie der Business-Feminismus riskiert der Fintech-Feminismus hier, ein allzu einseitiges Verständnis der Gleichberechtigung zu verfolgen, bei dem die gesellschaftliche Realität vielschichtiger, sich überschneidender sozialer Ungleichheiten aus dem Blick gerät. Es ist zweifellos wichtig, Finanzthemen und Finanzkompetenzen an Frauen und Männer gleichermaßen zu vermitteln. Es ist aber auch wahr, dass ein Fokus auf die Vermittlung von Finanzwissen und Finanzkompetenzen im Bereich Kapitalmarkt vorrangig Frauen erreicht, die bereits über ein gewisses Maß an Reichtum und Bildung verfügen. Die Probleme von Frauen, die über weniger kulturelles und finanzielles Kapital verfügen und schon deshalb vorrangig unterstützt werden müssten, drohen unberücksichtigt zu bleiben.

#2 Fintechs Frauenbilder

Eine weitere Herausforderung des Fintech-Feminismus wird an der strategischen Inszenierung der Zielgruppe der Kampagne zum Weltfrauentag deutlich. Trade Republic und saint sass präsentieren eine junge Frau – zerzaustes Haar, schwarze Lederjacke, knappes Crop-Top, grauer Minirock – in lässiger Pose. Eine Inszenierung, die zugleich als unabhängig, selbstbewusst, verführerisch gelesen werden kann, aber auch als lasziv, devot, und übersexualisiert. Es bleibt unklar, ob die Strumpfhose hier vorrangig dazu dienen soll, Frauen anzusprechen und auf das Thema der Altersarmut aufmerksam zu machen. Oder ob sie vielmehr den Blicken der männlichen Kunden dienen soll, die rund 84 Prozent der Nutzer von Trade Republic ausmachen.

Diese Ambivalenz ist symptomatisch für die widersprüchlichen Erwartungen an das Aussehen, mit denen Frauen auch in der Fintech-Branche konfrontiert sind. Und für die unverhältnismäßige Bedeutung, die das Aussehen für sie im Vergleich zu den Männern einnimmt. So sind Frauen stets dazu aufgefordert, weiblich, aber nicht zu weiblich aufzutreten, attraktiv, aber nicht zu attraktiv zu wirken. Dabei ist ihr Aussehen, anders als das der Männer, der permanenten Beurteilung durch andere ausgesetzt. Dies äußert sich etwa in ungefragten Begutachtungen, anzüglichen Bemerkungen oder abfälligen Kommentaren, die sich disproportional an Frauen richten, und die oft fließend in übergriffige Formen des Alltagssexismus übergehen.

Vor diesem Hintergrund mag die Strumpfhosenkampagne zwar das legitime Bedürfnis mancher Frauen inszenieren, unabhängig, selbstbewusst, und verführerisch zu sein. Sie untermauert dabei aber auch die generelle Erwartung an Frauen, die Sexualisierung ihres Aussehens und die damit verbundene Ungleichheit gegenüber Männern als einen normalen Aspekt des unternehmerischen Alltags zu akzeptieren. Die Idee, ein in Strumpfhosen posierendes Model am Weltfrauentag zu einem Symbol im Kampf um die Gleichberechtigung von Frauen zu erklären, erscheint mit Blick auf diese Ungleichheit daher, gelinde gesagt, unglaubwürdig.

Screenshot der Trade-Republic-Kampagne. Links unten der Schriftzug Retire Rich. Mittig das Model halbliegend, mit einem Bein aufgestellt.
Bild: https://traderepublic.com/de-de/womens-day.

#3 Bros, Geeks und Nerds

Eine letzte Schwachstelle des Fintech-Feminismus wird an der Art und Weise deutlich, in der die Weltfrauenkampagne die Gleichberechtigung von Frauen beinahe wie selbstverständlich als reines Frauen-Thema präsentiert. Dabei ist offensichtlich, dass die bestehenden Privilegien von Männern die vielleicht wichtigste Hürde für die Gleichberechtigung von Frauen in der Branche darstellen. Wobei diese Privilegien unter Männern ungleich verteilt sind. Eine Frage, die mehr Aufmerksamkeit verdient, ist daher, wie geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Fintech-Branche von einem unternehmerischen Ethos aufrechterhalten werden, das den Computerfreak, das verkannte Genie, gepaart mit der Risikobereitschaft, Rücksichtslosigkeit und dem Reichtum eines Investmentbankers zum Leitbild des erfolgreichen Unternehmers erklärt.

Eine Eigenart der Fintech-Szene ist, dass sie die einst negativen Klischees über Computerfreaks und Investmentbanker oft als positive Klischees männlicher Startup-Gründer reinterpretiert. Statt konventionelle Vorstellungen männlicher Überlegenheit zu verdrängen, hat dies in Teilen der Szene zu einer Verschiebung der Überlegenheitsfantasie geführt. Diese äußert sich in den regelmäßigen Exzessen der vielzitierten Bro-Culture, die sexistische Beleidigungen und sexuelle Übergriffe in Teilen der Szene normalisiert. Sie äußert sich darin, dass Wagniskapitalfonds in Deutschland noch immer beinahe ausschließlich in Startup-Unternehmen mit männlichen Gründern investieren,3Siehe: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/mehr-unternehmerinnen-fuer-den-mittelstand.html und dass der Verweis auf „traditionelle Rollenbilder“ dabei als plausible Rechtfertigung annerkannt wird. Schließlich äußert sie sich auch in der Leichtigkeit, mit der insbesondere Männer in der Branche feministische Themen zur Nebensache erklären, die – ganz im Sinne des Business-Feminismus – nur dann interessant wird, wenn sie Wachstum und Profitabilität für das eigene Unternehmen verspricht.

Ein anderer Feminismus für die Fintech-Branche?

Wer profitiert vom Fintech-Feminismus? Das Beispiel der Weltfrauentagskampagne macht deutlich, dass diese Frage nicht einfach zu beantworten ist. Der Fintech-Feminismus vermag es, die strukturelle Benachteiligung von Frauen sichtbar zu machen und die Forderung nach Veränderung zu verbreiten. Er hat dabei aber vorrangig die Interessen privilegierter Frauen im Blick und lässt die strukturellen Privilegien von Männern und den absoluten Vorrang der Profitmaximierung von Unternehmen unangetastet. Wie könnte daher ein ambitionierterer Fintech-Feminismus aussehen?

Ein erster Ansatzpunkt wäre es, zu fragen, wie die Interessen der am wenigsten priviligierten Frauen mit an Bord geholt werden können. Das würde bedeuten, nicht nur mehr Frauen zum Investieren zu ermutigen, sondern auch über kollektive Formen der Fürsorge, des Wohlstands, und der Umverteilung nachzudenken. Wie können digitale Finanztechnologien dazu beitragen, die Lage von Frauen zu verbessern, die keine nennenswerten Ersparnisse haben?

Ein zweiter Ansatzpunkt wäre es, die Sexualisierung von Frauen im unternehmerischen Alltag als ein kollektives Problem zu bekämpfen, von dem Frauen jedoch in unterschiedlichem Maße betroffen sind. Wie können unternehmerische Weiblichkeiten dargestellt, verkörpert, und verteidigt werden, die auch Frauen eine Orientierung im unternehmerischen Alltag bieten, die nicht bereits gesellschaftlichen Normen entsprechen?

Schließlich müsste ein ambitionierter Fintech-Feminismus auch damit beginnen, den Fokus auf die Rolle und Privilegien von Männern zu legen. Wie kann der Kampf gegen den Alltagssexismus in der Branche als ein Männerthema artikuliert und verankert werden? Wie können mehr Männer dazu gebracht werden, die eigenen Privilegien nicht nur anzuerkennen, sondern auch zu Gunsten einer gerechteren, vielseitigeren, und letztlich innovativeren Branche aufzugeben? Und kann die Glorifizierung des Computerfreak-Investmentbankers durch alternative Erzählungen erfolgreichen Unternehmertums zurückgedrängt und sogar ersetzt werden?

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Autor: Marek Jessen eFin-Blog Farbe: gelb

Teilt PayPal meine Daten, nur nicht mit mir? Eine Datenabfrage und die Grenzen des Auskunftsrechts

Teilt PayPal meine Daten, nur nicht mit mir? Eine Datenabfrage und die Grenzen des Auskunftsrechts

Ein Beitrag von Marek Jessen

6. November 2024

Kannst du mir das „paypalen“? – eine Frage, die ihren Weg in unser aller Alltag gefunden hat. Nur wenigen Firmen gelingt es, dass die Verwendung ihrer Dienste mit einem eigenen Verb bezeichnet wird – PayPal gehört dazu. Der Dienst steht sinnbildlich für das einfache und schnelle Versenden von Geld zwischen Freund:innen. PayPal ist allerdings weit mehr und mittlerweile aus dem Konzert digitaler Zahlungsmittel nicht mehr wegzudenken.

Für das Forschungsprojekt Geld als Datenträger, das die Datennutzung verschiedener digitaler Zahlungsmittel untersucht, wollte ich zunächst vermeintlich einfache Wege gehen, um erste Eindrücke von der Datennutzung digitaler Zahlungsanbieter zu gewinnen. PayPal sollte da nicht fehlen. Mit einem guten Schwung Neugierde wollte ich als PayPal-Nutzer mein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO geltend machen. Ob ich erfolgreich war und was dieser Versuch über die Durchsetzung von Rechten im Rahmen der DSGVO aussagt, darum soll es im Folgenden gehen.

Ein paar Eckpunkte zu PayPal

Die Geschichte von PayPal beginnt 1998, damals noch unter dem Namen Confinity. Aus heutiger Sicht interessant: Einer der Gründer war Peter Thiel, auch bekannt als früher Facebook-Investor (jetzt Meta), Vorstandsvorsitzender von Palantir (einem Anbieter von Software zur Analyse großer Datenmengen) und glühender Anhänger von Donald Trump. Mit der Fusionierung mit X.com im Jahre 2000 verschwindet der Name Confinity und wird durch den des Fusionspartners ersetzt. Elon Musk als einer der Mitgründer von X.com wird nach der Fusionierung Teil des Vorstands und CEO. Wenig später erhält das Unternehmen seinen heutigen Namen: PayPal. Durch die Übernahme von eBay im Jahre 2002 wurde ein weiterer wichtiger Grundstein für die heutige Bekanntheit gelegt.

Stand heute wird im deutschen Onlinehandel der meiste Umsatz über PayPal abgewickelt. Mit 88% der Befragten, die in einer Bundesbankstudie angegeben haben, PayPal zu kennen, ist es auch das bekannteste Web- und App-basierte Bezahlverfahren. Damit liegt es deutlich vor Klarna (74%), Google Pay (55%) sowie Apple Pay (55%). Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich im privaten Bereich ab, also bei sog. Peer-to-Peer (P2P)-Zahlungen. Knapp die Hälfte (48%) bevorzugen dafür „unbare“ Zahlungsmittel, wie es in der Bundesbankstudie heißt. An erster Stelle sind das klassische Überweisungen, diese werden jedoch dicht gefolgt von PayPal-Zahlungen, die insbesondere von jüngeren Leuten genutzt werden. Im europäischen Vergleich bieten in Deutschland die meisten Onlinehändler (93%) PayPal als Zahlungsmethode an. Abhängig von etablierten nationalen Lösungen oder einer Vorliebe für Barzahlungen, kann die Rate innerhalb der europäischen Länder erheblich schwanken. Beispielsweise bieten in Serbien lediglich 4% der Onlinehändler PayPal als Zahlungsmethode an.

Recht auf Auskunft geltend machen, aber wie?

Erfolg und Bekanntheit von PayPal machen es somit zwingend zu einem Teil unserer Untersuchung. Ein erster Anfang sollte mit einer einfachen Abfrage der Daten, also erstmal meiner Daten, gemacht werden.

Denn die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz BfDI) sieht in dem Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) ein „bedeutsames Betroffenenrecht“, das mir den Erhalt gespeicherter personenbezogener Daten ermöglicht, auch den „ergänzender Informationen, etwa über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten […] oder über Empfänger“, an die meine Daten geliefert werden. Das Auskunftsrecht bezieht sich außerdem nicht nur auf „sogenannte Stammdaten“, sondern umfasst bspw. alle Daten mit Bezug zu meiner Person, wie z.B. Chatverläufe mit dem Kundensupport oder für PayPal besonders relevant: getätigte Geldsendungen. Es steht mir gemäß Gesetz offen, dieses Recht gegenüber öffentlichen Stellen zu erwirken, ebenso wie gegenüber nichtöffentlichen Stellen, u.a. Wirtschaftsunternehmen – und damit auch von PayPal.

Erstellt durch Adobe Firefly. Silhouette einer männlichen Figur, die von Zeichen für Zahlungsverkehr umgeben und durchzogen ist.

Mithilfe von Suchmaschinen fand ich sehr schnell einen Weg, meine Daten herunterzuladen. Offen gestanden wirkte das recht intuitiv, einer Recherche hätte es womöglich nicht bedurft. Letztendlich führt der folgende Pfad im PayPal-Account dorthin: „Einstellungen“ – „Daten & Datenschutz“ – „Ihre Daten herunterladen“. Bereits nach wenigen Sekunden erschien im eingebetteten Chat meines PayPal-Accounts die Nachricht Sender: CUSTOMER SERVICE mit dem Betreff: Wir haben Ihre Anforderung auf Datenzugriff erhalten. Versehen mit dem Verweis, dass mit der Arbeit begonnen werde und innerhalb von 30 Tagen eine Rückmeldung komme. Nach wenigen Minuten wiederum erhielt ich eine weitere Nachricht Sender: CUSTOMER SERVICE mit dem Betreff: Hier sind ihre Daten.

Beschwingt durch die intuitive Bedienbarkeit und schnelle Abwicklung meiner Anfrage öffnete ich das angehängte Datenpaket bestehend aus zwei Dokumenten: Data Processing Information.pdf und Personal Data File.pdf. Doch schnell wurde mir klar, dass meine Neugier nicht befriedigt, sondern enttäuscht wurde. Das Personal Data File enthielt primär meine Stammdaten (Name, Geburtstag, E-Mailadresse) sowie einige wenige Zusatzinformationen (verknüpftes Bankkonto) und blieb weit hinter meiner Erwartung zurück, eine umfassende Datenauskunft zu bekommen. Der Eindruck, das sei alles nicht zureichend, ließ sich auch deswegen nicht abschütteln, weil offensichtlich mehr Informationen in meinem Account über mich einsehbar als in der Auskunft enthalten waren.

Nun also per Einschreiben…

Mit nun gefasstem Forschungseifer dachte ich über andere, bestenfalls zielführendere, Wege nach. Ich wollte es auf dem Postweg versuchen. Über die Verbraucherzentrale fand ich eine Art Musterschreiben, das ich um weitere Identifikationsmerkmale ergänzte: meinen Benutzernamen und meine Mobile Advertising ID. Denn laut netzpolitik.org erleichtern zusätzliche Informationen bei Datenabfragen, insbesondere bei Datenhändlern, das Finden in deren Datenbanken.

Es blieb nun noch die Frage, an welche Adresse das Schreiben zu richten sei. Aufschluss darüber gibt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht in Brandenburg (lda), die im Grundsatz für PayPal verantwortlich ist. Die PayPal Deutschland GmbH hat nämlich ihren Sitz in Kleinmachnow, einer kleinen Gemeinde ca. 15 km von Potsdam entfernt. Auf der Homepage wird jedoch auf die Zuständigkeit der luxemburgischen Datenschutzbehörde, die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD), verwiesen. In der deutschen Zweigniederlassung von PayPal findet nach „derzeitigem Kenntnisstand keine relevante Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten statt“. Ich schickte meinen Brief also an den europäischen Sitz des Unternehmens in Luxemburg.

Wenige Tage später bekam ich wieder über das Chatfenster eine Nachricht. Dieses Mal von PayPal Support mit dem Betreff: Postalischer Kontakt. Zur Beschleunigung des Prozesses kam die Nachfrage, ob ich den Datenumfang in Bezug auf Datenkategorien und den Erhebungszeitraum einschränken wolle. Unter Verweis auf das zugeschickte Dokument wies ich darauf hin, bereits eine erschöpfende Liste an Datenkategorien geschickt zu haben und bezüglich des Zeitraums könnten gerne alle Daten seit Accounteröffnung gesammelt werden.

Die Antwort kam prompt und sogar personalisiert durch eine Mitarbeiterin von PayPal. Der mutmaßlich menschliche Gegenpart wirkte zunächst erfrischend und hob sich von vorherigen Kontaktschleifen ab. Leider folgte sehr bald beim Lesen der Nachricht die Ernüchterung. Es fing zunächst eingängig und vielversprechend an:

„Wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten, um Zahlungen zu verarbeiten, Betrug und Missbrauch zu verhindern, Konflikte zu klären, Ihnen eine personalisierte Erfahrung zu vermitteln und Sie über Angebote, Produkte und Dienstleistungen zu informieren.“

Ein Teil meiner Anfrage wurde in sehr groben Zügen aufgenommen. Meine Daten werden also zur Schaffung einer personalisierten Erfahrung genutzt, bspw. durch gezielte Konsumanreize. Aber der entsprechende Datenauszug, der mir eine bessere Nachvollziehbarkeit ermöglicht hätte, fehlte. Ein mit Chuzpe versehener Abschied rundete die Nachricht ab:

„Schön, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Name der Mitarbeiterin

PayPal-Kundenservice“

Hier endete der Kontakt mit PayPal, eine weitere Schleife habe ich nicht angestoßen. Ein Blick in die Datenschutzerklärung von PayPal klärt darüber auf, dass sie Daten potenziell mit einer Vielzahl an Partnern teilen. Selbstverständlich nur mit der Erlaubnis ihrer Kund:innen, die allerdings per default gesetzt ist. 

Theoretisch streng, praktisch nachlässig

Der Grundsatz, Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten zu können, ist wertvoll, in der Realität aber – wie sich gezeigt hat – begrenzt und damit ausbaubedürftig. So zeichnete Max Schrems, Gründer von noyb – des Europäischen Zentrums für digitale Rechte, ein düsteres Bild, als er Ende Juni 2024 in einer Anhörung des Bundestages zu Potenzialen und Herausforderungen innovativer Datenpolitik zum Thema Recht auf Selbstauskunft Bilanz zog: Die Praxis zeige, dass das Auskunftsrecht „weder flächendeckend eingehalten noch durchgesetzt“ wird. Konkret bedeutet das, dass bei der Hälfte der gestellten Anfragen keine substanzielle Antwort und beim überwiegenden Rest nur Teilantworten zu erwarten seien. Eine vollständige Auskunft, so leitete er aus der Praxis ab, erhalten Auskunftssuchende in lediglich 5% der Fälle.

Theoretisch bliebe in solchen Fällen die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu beschweren und so eine vollständige Auskunft zu erwirken. Aber auch hier zeigte sich Schrems gerade mit Blick auf Deutschland ernüchtert. In der Anhörung verwies er darauf, dass noyb in der Regel davon absehe, Beschwerden bei deutschen Datenschutzbehörden einzureichen, weil diese schlichtweg nicht „bissig sind, da wird nicht ordentlich durchgesetzt“. Die Ironie liegt darin, dass die „deutsche Innenansicht“, also die Wahrnehmung der deutschen Öffentlichkeit, komplett konträr dazu ist. In der Selbstwahrnehmung trifft die wahrgenommene Strenge im Datenschutz keineswegs auf entsprechende Vollzugsqualitäten und damit auf eine unzureichende praktische Durchsetzung der Betroffenenrechte.

Abschließend bleibt zu sagen, dass dieses Ergebnis insgesamt ernüchternd ist. Auch wenn sich ausgehend von diesem Fall keine pauschale Aussage über andere Zahlungsdienstleister treffen lässt, bleibt festzuhalten, dass Zahlungsverkehrsdaten wegen der Möglichkeit sensible Einblicke in unser Leben zu geben, besonders wertvoll für eine Vielzahl von Interessen sind. Transparenz darüber zu schaffen, welche Daten vorhanden sind, kann da nur der erste Schritt sein. Daher ist es bedenklich, wenn es an der praktischen Durchsetzung des Auskunftsrechts zu hapern scheint.

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Autor: Moritz Hütten eFin-Blog Farbe: gelb

Hartes Geld im 21. Jahrhundert: Ist Bitcoin „digitales Gold“?

Hartes Geld im 21. Jahrhundert: Ist Bitcoin „digitales Gold“?

Ein Beitrag von Moritz Hütten

9. Oktober 2024

Eine Szene konnten Sportbegeisterte bei den zurückliegenden Olympischen Sommerspielen in Paris immer wieder sehen: Athlet*innen, die für die Fotografen auf die gerade errungene Medaille bissen. Woher stammt die Idee hinter dem beliebten Fotomotiv? Wer sich weniger für Sport interessiert, kennt das Motiv vielleicht aus Westernfilmen, in denen der Held oder Halunke mit dem „Bisstest“ die Echtheit einer Goldmünze prüft.  Händler*innen konnten so angeblich erkennen, ob es sich wirklich um das weiche Edelmetall handelt.

Die Zusammensetzung der Medaillen von heute ist bekannt. Selbst die Goldmedaille weist nur einen geringen Goldanteil auf. Sie bringt es aktuell auf einen Materialwert von gerade mal 1000 €. Der Biss auf dem Siegertreppchen ist also lediglich ein Ritual.

Was wir hier aber sehen, ist das Doppelleben von Edelmetallen, allen voran Gold: Sie sind Material und Symbol zugleich und verkörpern Seltenheit und Beständigkeit. Nicht nur im Sport, sondern auch in der Geschichte unseres Geldes spielt Gold eine Rolle. Über weite Strecken des 19. und 20. Jahrhunderts hatten viele Länder einen Goldstandard, sprich ihre Währung war durch Goldreserven gedeckt. Auch wenn diese Deckung in den 1970er Jahren endgültig aufgehoben wurde, wirkt die Vorstellung von Gold als „echtem“ Wert bis heute nach und findet in Krisenzeiten sogar neuen Zulauf. Die Idee vom Geldwert durch Edelmetall nennt sich Metallismus und gehört zu den „Warengeld“-Theorien.

Goldschürfer findet einen Bitcoin

Metallismus und digitales Bezahlen wirken zunächst wie Gegensätze. Seit 2008 versucht die Kryptowährung Bitcoin jedoch, diese beiden Gegensätze zusammenzubringen, mit dem Anspruch, „digitales Gold“ zu sein. Was ist aber „digitales Gold“ und welche Konsequenzen hat das für unser Finanzsystem?

Es war einmal … – Eine kurze Geschichte des Metallismus

Am Anfang war der Tausch. Tauschende hatten aber ein Problem: Tauschen kann nur, wer hat, was der/die andere braucht und braucht, was der/die andere hat. Wenn ich Weizen habe und Schuhe möchte, dann brauche ich jemanden, dem es genau umgekehrt ergeht. Wirtschaftswissenschaftlich spricht man von der Koinzidenz von Bedürfnissen. Wenn sich die richtigen nicht finden, kommt der Tausch also schnell zum Erliegen, selbst wenn zu befriedigende Bedürfnisse bei allen vorhanden sind. Um das zu verhindern, braucht es eine Art „Joker“, der an die Stelle des eigentlich gewünschten Gutes treten kann.

Laut der Geschichtserzählung des Metallismus ruft das die Edelmetalle auf den Plan. Durch ihre Beständigkeit, Seltenheit, Transportierbarkeit und Teilbarkeit eignen sie sich ideal als Joker. Der wertige Joker funktioniert damit fast wie unser Geld heute. Weil sich mit ihm jedes andere Gut ertauschen lässt, beschreibt der Soziologe Georg Simmel den Edelmetall-Joker auch als das „absolute Mittel“.

Erst hier taucht in dieser Version der Geschichte der Staat auf. Wenn der Joker reibungslos zirkulieren soll, braucht es Standardisierung. Staatliche Münzstätten gewährleisten mit ihrer Prägung die Konsistenz von Gewicht und Feinheit jeder Münze. Der Wert entstammt dem Material, der Staat vereinfacht nur den Ablauf.

So weit, so falsch.

Der Wirtschaftsanthropologe David Graeber widerspricht in „Schulden – Die ersten 5000 Jahre“ dieser Erzählung. Nach Graeber ist die Welt des freien Tauschhandels eine retrospektive Erfindung des angehenden Kapitalismus, der die Marktwirtschaft als „natürliche“ Gesellschaftsordnung rechtfertigt. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und argumentiert, dass Kredit und Schulden in der Geschichte deutlich vor dem Tauschhandel mit Geld auftreten.

Was hier erst einmal wichtig ist, ist, dass eine Geschichte des Geldes ohne Staat oder Gesellschaft Fiktion ist. Fiktiv zu sein, macht sie aber nicht weniger wirkmächtig. Vorstellungen eines „harten“ Geldwerts abseits „weicher“ politischer und sozialer Institutionen finden insbesondere in Zeiten multipler globaler Krisen sogar neuen Zulauf.

Was ist eigentlich Bitcoin?

2008 deutete sich vorsichtig eine überraschende Entwicklung an. Jemand unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto stellte den Entwurf für ein digitales Geldsystem vor, das sich in vielerlei Hinsicht an der Fiktion des Metallismus orientierte: Bitcoin.

Bitcoin ist ein dezentralisiertes Computerprotokoll, das das digitale Bezahlen ohne Intermediär oder Mittelsmann erlaubt und sich ideologisch sowohl am Bargeld als auch am Metallismus orientiert. 2008 wurde das Konzept schriftlich prägnant im sogenannten Bitcoin-Whitepaper vorgestellt; 2009 ging die dazugehörige Software online.

Das Besondere an Bitcoin war, dass Nakamoto einen Vorschlag erarbeitet hat, wie die Transaktionshistorie dieses Bezahlsystems konsistent und verlässlich verwaltet werden kann, ohne die Kontrolle darüber bei einer zentralen Instanz zu bündeln. Technisch läuft das Ganze so ab, dass durch eine Art Lotterieverfahren, dem sogenannten Mining, Schreibrechte für den nächsten Eintrag im digitalen Buchhaltungssystem, dem Ledger, unter all jenen verlost werden, die ihre Rechenleistung zum Betrieb des Protokolls bereitstellen. Wer mehr Rechenleistung bereitstellt, hat auch bessere Chancen und wer gewinnt, erhält einen fixen Betrag neu geschöpfter Bitcoins und einen variablen Betrag an Transaktionsgebühren.

Ungefähr alle 10 Minuten findet diese Ausschüttung statt und es werden im Durchschnitt etwa 4000 Transaktionen abgewickelt, indem sie in Form eines „Blocks“ dem Buchführungssystem hinzugefügt werden. Es ergibt sich eine Kette an Blöcken, die Blockchain. In fixen Intervallen nimmt die Anzahl der neu geschöpften Bitcoins in vorausschaubarer Weise ab, bis die von Anfang an festgelegte Maximalmenge von 21 Millionen Bitcoins erreicht ist.

Dass Bitcoin eine Kritik am bestehenden Finanzsystem ist, wurde gleich im ersten Block bekräftigt, wo sich bis heute ein Verweis auf eine Schlagzeile des Tages findet: „The Times 03/Jan/2009 Chancellor on brink of second bailout for banks“.

Wie kann man sich „digitalen Metallismus“ vorstellen?

Bitcoin hat schon sehr früh für Kontroversen gesorgt. Zu den bekannteren Beispielen gehört die Unterwanderung der Sanktionen gegen WikiLeaks oder die Nutzung im Onlinedrogenhandel 2010/11. Was Bitcoin jedoch wirklich kontrovers gemacht hat, war der Anspruch, „Geld“ zu sein. Gezielt und ohne staatliche Beteiligung „neues“ Geld zu schaffen, kam einem Tabubruch gleich. Dementsprechend versuchen Forschende bis heute, Bitcoin geldtheoretisch einzuordnen.

2013 kam von drei Sozialwissenschaftler:innen der Vorschlag, Bitcoin als „digitalen Metallismus“ zu beschreiben (Maurer et al 2013). Durch den Begriff wird sowohl dem Versuch der Geldmengenbegrenzung im Digitalen Rechenschaft getragen als auch der Nomenklatur von Bitcoin, die sich am Münzgeld und, siehe Mining, am Abbau von Edelmetallen orientiert. Coin, sprich Münze oder Geldstück, verweist auf den Archetyp „harten“ Geldes. Zahllose Artikel verwenden bis heute beim Thema Bitcoin gerne das Bild einer goldenen Münze, der ein dem Dollarzeichen ähnliches Bitcoin-Logo aufgeprägt ist. Während es verschiedene Versionen solcher konkreten Münzen als Souvenir oder gar als DIY-Münze samt Sticker mit persönlichem Wallet-Zugangscode gibt, sorgt diese physische und bildliche Darstellung eher für Verwirrung, weil die Vorstellung der fixen Münze den eigentlichen Abläufen der digitalen Transaktionsabwicklung zuwiderläuft.

Auch der Begriff des „Mining“ orientiert sich am physischen Vorbild des Goldschürfens. Wie im Bergbau wird hier arbeitsintensiv „geschürft“, in der Hoffnung, auf Gold zu stoßen, nur dass die Arbeit von (mittlerweile) stark spezialisierter Hardware geleistet wird.

Um zu verstehen, was es mit dem „digitalen Metallismus“ auf sich hat, sollte man in den Artikel schauen, in dem der Begriff geprägt wurde. Was die Wissenschaftler:innen dort zum Ausdruck bringen wollen, ist, dass schon der Metallismus, also die Idee vom „echten“ Geldwert durch Edelmetall, eine soziale Konstruktion ist. Was damit gesagt werden soll, wirkt zunächst paradox, ist Gold doch ein Material, dessen Eigenschaften für uns dinglich erfahrbar sind und dessen Seltenheit unstrittig ist. Wie kann es also eine „soziale Konstruktion“ sein?

In den Sozialwissenschaften beschreibt eine „soziale Konstruktion“, dass viele Aspekte unserer Realität, wie Normen, Werte und soziale Strukturen, keine „natürlichen“ Gegebenheiten, sondern das Ergebnis von sozialen Prozessen und Interaktionen sind. Damit wird nicht bestritten, dass Gold fixe physische Eigenschaften hat, aber seine Rolle als Wertaufbewahrungsmittel wird als sozial konstruiert verstanden. Oder anders gesagt: auch der vermeintlich „echte“ Goldwert entspringt sozialen Verhältnissen. 

„Digitaler Metallismus“ baut darauf auf und bezieht sich auf die „diskursiven Praktiken“ der Warengeld-Theoretiker:innen, durch die soziale Beziehungen, die Kredit- und Schuldverhältnissen (eigentlich) zugrunde liegen, „naturalisiert“ werden, was bedeutet, dass sie wie „natürliche“ Eigenschaften unserer Realität erscheinen.

Was man sich, übernimmt man diese Perspektive, dann eigentlich anschauen muss, ist die „Diskursarbeit“ der Bitcoinverfechter:innen. Ob Bitcoin „digitales Gold“ ist, ist nicht so sehr eine Wesensfrage als eine Frage der Positionierung. Während sich Bitcoin mit der Rolle als vollumfängliches Geld schwertut, läuft die Positionierung als „digitales Gold“ heute sehr erfolgreich.

Bitcoin – Vom „electronic cash“ zum „digitalen Gold“

Geld werden gemeinhin drei Funktionen zugeschrieben, die es im Alltag hat: Tauschmittel, Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel.

Als Tauschmittel und Recheneinheit versagt Bitcoin. Wer sich Mühe gibt, findet zwar Wege, vereinzelt Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoins zu erwerben, selbst Bitcoin-Fans zahlen ihren morgendlichen Kaffee oder ihre Miete jedoch weiterhin in ihrer lokalen Währung. Ebenso werden die Preise für solche Angebote kaum in Bitcoin abgebildet, sondern beispielsweise in Euro oder US-Dollar, die dann in Kommabeträge von Bitcoins umgerechnet werden.

Vielfach wird Bitcoin mit (Online-)Kriminalität in Verbindung gebracht. Zwar schreibt die Bundesdruckerei dazu: „Kryptowährungen sind nicht per se ein kriminelles Instrument, aber der konkrete Einsatz und die spezifischen Eigenarten machen sie für Straftaten attraktiv“. Für bestimmte Straftaten wie Ransomware-Angriffe – eine „Lösegeldforderung“, nachdem Angreifer*innen etwa die Datenbestände einer Firma verschlüsselt haben – sind Kryptowährungen nahezu alternativlos.

Verfechter:innen von Bitcoin gehen bei solchen Aussagen auf die Barrikaden. Seit Jahren verweisen sie auf hehre Ziele von größerer Finanzinklusion bis zur Unabhängigkeit von einem volatilen Finanzsystem – hier sind aber weiterhin kaum Fortschritte ersichtlich. Als Zahlungsmittel werden Kryptowährungen kaum genutzt, als Instrument zur finanziellen Inklusion weisen sie erhebliche Probleme auf und selbst Bitcoin-Vorzeigeländer wie El Salvador verzeichnen eine stagnierende Nutzung auf niedrigem Niveau.

Im Kern geht es um einen jahrelangen Streit, ob Bitcoin vorrangig „electronic cash“ und damit Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel sein sollte. Gold gilt dabei als das Vorbild der inflationsgeschützten Anlageform per se. Für Vertreter:innen der ersten Gruppe sieht es heute schlecht aus. Die zweite Gruppe kann dagegen nicht unerhebliche Erfolge vorweisen, was sich zuletzt sogar an der Debatte um eine US-Bitcoinreserve zeigt.

„Digitales Gold“ – Vom Gegenentwurf zur Symbiose?

Wenn man den Begriff eng auslegt, scheint Bitcoin heute echte Chancen zu haben, die Rolle als „digitales Gold“ einzunehmen – wie steht es aber um die großen Verheißungen, die mit dem Goldstandard als Idee verbunden sind?

Für jene, die dem Goldstandard nachtrauern, steht er bis heute für eine Zeit der Stabilität und Prosperität. Auch Maurer et al. (2013) verweisen auf die daran angelehnten Versprechungen Bitcoins: „[…] solidity, materiality, stability, anonymity, and, strangely, community” (S. 263).

Was wir jetzt sehen, ist eine zunächst paradoxe Entwicklung. Die Suche nach Stabilität im „digitalen Gold“ entpuppt sich als Quelle von Instabilität und neuen Verwerfungen in Politik und Finanzsystem. Sicherlich ist das ein Stück weit gewollt, Bitcoin sollte von Beginn an Staat und Banken Kontrolle entziehen. Vieles von dem, was wir jetzt sehen, scheint den Interessen jener zuwiderzulaufen, die sich eine „Bitcoin-Revolution“ erhofft haben.

Erstens spielen Kryptowährungen eine wachsende Rolle in der Politik. Seit Jahren nehmen Lobbyaktivitäten zu. Zwar haben die meisten Projekte der Szene technisch enttäuscht, der spekulative Investitionsboom hat aber reichlich Geld in die Kassen der zentralisierten Krypto-Börsen gespült. Mit den wachsenden Einnahmen macht man sich nun daran, sich politisch Gehör zu verschaffen. Viele Bitcoin-Fans begrüßen es, wenn ihr/e „pro-Krypto“ Kandidat:in das Rennen macht oder entsprechende Themen auf der Agenda nach oben rücken.

Auch wenn man sich weiterhin revolutionär gibt, finden sich auf der Liste der Firmen, die in Krypto-Lobbyarbeit investieren, jedoch viele alte Bekannte der Tech- und Finanzbranche: von Meta und Paypal bis Visa und Citigroup. Große Plattformen, deren Überwachungs- und Kontrollpraktiken ursprünglich von Bitcoin und Co. herausgefordert werden sollten, können sich zusehends mit der Welt der Kryptowährungen arrangieren. Trotz der vermeintlichen Angst vor staatlichem Machtmissbrauch konnte man sich in der Szene zuletzt selbst für eine zweite Amtszeit von Donald Trump erwärmen.

Zweitens kann sich mittlerweile selbst die Finanzindustrie, die ursprünglich im Zentrum der Kritik von Bitcoin stand, mit der Kryptowährung anfreunden. 2017 bezeichnete Larry Fink, CEO der Investmentgesellschaft BlackRock Bitcoin noch als „Geldwäsche-Index“; 2024 ist Bitcoin für ihn „digitales Gold“ und ein „legitimes Finanzinstrument“. Finks Sinneswandel steht exemplarisch für eine Branche, die nicht dauerhaft auf die Aussicht auf spekulative Gewinne mit und um Bitcoin verzichten will. Vom ursprünglichen Antagonismus bleibt dabei zusehends nicht viel übrig, stattdessen werden Bitcoins in die eigene Produktpalette aufgenommen, zuletzt mit der Etablierung einer Reihe von Bitcoin-ETFs, wodurch Krypto-Spekulation tiefer ins bestehende Finanzsystem integriert wird.

Das Muster wiederholt sich innerhalb der vergleichsweise jungen Krypto-Szene. Schon früh haben verschiedene Personen oder Gruppen alternative Kryptowährungen aufgesetzt, die Bitcoin nach ihren Vorstellungen ergänzen oder ersetzen sollten. Die Website CoinMarketCap zählt heute fast 10.000 weitere Kryptowährungen. Hier kommen die „diskursiven Praktiken“ um Bitcoin so richtig zur Geltung. Viele Ableger lösen nicht dasselbe Knappheitsversprechen ein, sind stark zentralisiert und bedienen keinen nennenswerten Zweck, dennoch hat sich der Sprech von „Krypto-Assets“ oder „Kryptowerten“ festgesetzt. Das diffuse Gefühl von Wertigkeit und Beständigkeit hat einen Wildwuchs zumeist nutzloser Spekulationsobjekte befeuert. Besonders auffällig waren in den letzten Jahren unsinnige Exzesse um NFTs und dubiosen „Stablecoins“ wie Tether mit Sitz auf den British Virgin Islands.

Einzelne Investor:innen mögen vom Bitcoinkauf finanziell profitieren oder nicht, das ist von dieser Diskussion unberührt. Auf gesellschaftlicher Ebene manifestieren sich aktuell aber vor allem die Risiken dieser Entwicklung, von Krypto-Lobbyismus bis zur unvorsichtigen Integration ins bestehende Finanzsystem; von Spekulationsblasen bis zu fraglichen Stablecoins; die versprochenen Chancen bleibt man uns dabei noch schuldig.

Quellen:

Graeber, David (2014): Schulden: Die ersten 5000 Jahre. München: Goldmann.

Maurer, Bill; Nelms, Taylor C.; Swartz, Lana (2013): „When perhaps the real problem is money itself!”: the practical materiality of Bitcoin. Social Semiotics, 23(2), 261-277.

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Autor: Christian Grothoff eFin-Blog Farbe: gelb

„Anonymität beim Geldausgeben und Transparenz bei Einkommen“: Das Taler-Bezahlsystem

„Anonymität beim Geldausgeben und Transparenz bei Einkommen“: Das Taler-Bezahlsystem

Christian Grothoff im Interview mit Eneia Dragomir

19. September 2024

„Taxable, Anonymous, Libre, Electronic Resources“, kurz „Taler“ ist ein Versuch, die Eigenschaften des Bargelds für Online-Zahlungen zu reproduzieren. Das soll vor allem durch Kryptografie möglich werden. Digitales Bezahlen und Kryptografie? Was nach einer weiteren so genannten Kryptowährung klingt, soll alles andere als das sein. Wir haben mit Christian Grothoff über das Taler-Projekt, über datenschutzfreundliches digitales Bezahlen sowie über die Probleme des Bitcoin und anderer „Kryptowährungen“, aber auch des Digitalen Euro gesprochen.

Das Interview wird in zwei Teilen veröffentlicht. In diesem ersten Teil geht es um das Taler-Bezahlsystem und darum, warum der Bitcoin eigentlich kein Coin ist.

Herr Grothoff, Sie engagieren sich im GNU-Projekt, einem Betriebssystem, das als freie Software entwickelt wird. Sie sind auch maßgeblich an der Entwicklung des darauf basierenden GNU-Taler-Bezahlsystems beteiligt, unter anderem auch als CEO der Taler Systems SA. Mit dem GNU-Taler soll laut der Unternehmenswebseite ein „digitales Pendant“ zum Bargeld geschaffen werden, das sich durch „Datenschutz und Datenminimierung“ auszeichnet und vor allem dadurch, dass die Anonymität von Bargeldzahlungen digital reproduziert wird. Wie soll dieses datenschutzfreundliche digitale Bezahlen umgesetzt werden?

Also in groben Konturen: Das Taler System wird von einer regulierten Entität betrieben. Das kann eine Bank, wie die GLS Bank in Deutschland oder die Magnet-Bank in Ungarn, eine Zentralbank oder ein Zahlungsdienstleister sein, also irgendjemand, dem wir in Bezug auf Geld ein bisschen Vertrauen schenken können, weil er reguliert ist. Als Kunde kann ich diesem Betreiber durch eine SEPA-Transaktion Geld von meinem Girokonto überweisen und im Gegenzug stellt er mir dafür eine digitale Münze aus.

Diese digitale Münze zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: Sie hat durch den Aussteller eine digitale Signatur erhalten. Deswegen hat sie einen Wert. Ich kann mir nicht einfach selbst digitale Münzen erstellen, der Betreiber bürgt für den Wert der Münze. Die Signatur beinhaltet auch, wie viel die digitale Münze wert ist, ob sie ein, zwei oder vier Euro wert ist. Das sehe ich als Nutzer eigentlich nicht, denn in meiner Wallet wird der Gesamtbetrag aller meiner digitalen Münzen angezeigt. Ich muss also nicht selbst nachzählen und die Signaturen analysieren. Und wie bei Bargeld können wir die digitale Münze nur einmal ausgeben. Da es sich bei der Erstellung der Münze um eine Art digitales Drucken handelt, besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass der Kunde die Münze kopiert. Wenn ich diesen digital signierten Token auf meinem Rechner habe, kann ich eine Kopie machen. Da ich nicht davon ausgehe, dass wir einen absolut sicheren Kopierschutz erfinden werden, das hat die Musikindustrie bislang auch nicht geschafft, setzen wir auf die erwähnte regulierte Entität: Wenn ich die digitale Münze ausgebe, dann muss der Händler sofort online zum Herausgeber der Münze gehen und fragen, „Hey, einer deiner Kunden hat bei mir bezahlt. Prüfe bitte, ob diese Münze gültig ist. Ist sie richtig signiert? Wurde sie schon mal ausgegeben?“ Nur wenn die Münze richtig signiert ist und noch nicht ausgegeben wurde, sagt der Bezahldienstleister, „alles okay, Du kannst dem Kunden die gewünschten Güter geben oder die Dienstleistung ausführen.“ Jede Münze hat eine eindeutige Nummer, durch die der Bezahldienstleister sie wiedererkennen kann. Dadurch kann er verhindern, dass sie doppelt ausgegeben wird.

Das ist die High-Level-Beschreibung: Es wird eine elektronische Münze mit einer Signatur ausgestellt, die nur einmal ausgegeben werden kann. Das macht ökonomisch Sinn, weil keine neue Währung geschaffen wird, und es macht in Hinblick auf den Datenschutz Sinn, weil ich als Bezahldienstleister keine Transaktionshistorie des Nutzers bilden kann.

Also die Signatur der Münze soll diese eindeutig identifizierbar machen? Wie bleibt dann aber der Kunde beim Geldausgeben anonym?

Da kommt die Kryptographie ins Spiel: Wir verwenden keine normale Signatur, sondern eine sogenannte blinde Signatur. Das heißt, beim Ausstellen der digitalen Münze lernt der Aussteller nicht die Seriennummer der Münze. Wenn ich zum Beispiel Herrn Meier so eine Münze mit einer blinden Signatur ausstelle, und er bezahlt damit beim Bäcker, dann habe ich erfahren, dass jemand gerade beim Bäcker war, aber ich kann nicht erkennen, dass die digitale Münze die gleiche war, die ich Herrn Meier ausgestellt hatte. Der Betreiber des Bezahlsystems lernt die Seriennummer und Signatur einer Münze nur, wenn sie eingelöst wird. Er kann zwar sehen, diese Münze hat er mal ausgestellt, aber nicht an wen. Wenn er Hunderte von Kunden hat, weiß er, dass einer dieser Kunden diese Münze bezogen hat. Er weiß, dass sein Kunde ihm einen bestimmten Betrag überwiesen hat und er ihm dafür Taler ausgestellt hat. Aber er kann die Münze, die ausgegeben wurde, nicht mehr mit dem Erstellungsvorgang verknüpfen. Das heißt, er kennt die Kunden, die Geld abheben, er weiß auch, welchen Betrag welcher Kunde bekommt, aber er weiß nicht, welche Münzen genau bei welchen Kunden im Portemonnaie gelandet sind. Es ist wie beim Geldautomaten: Die Bank weiß, wer das Geld abhebt. Theoretisch könnte so ein Geldautomat die Seriennummer der Scheine mitschreiben, in der Praxis tun sie es nicht, sagten uns die Zentralbanken. Beim Taler-Bezahlsystem geht es sogar technisch nicht, denn der Kunde macht die Kryptografie, das heißt, der Kunde hat diese Seriennummer vor dem Bezahldienstleister versteckt, der kann also diese Seriennummer nicht mit diesem Kunden verknüpfen. Kommt die Münze aber zurück, dann kann er sicher sein, dass er sie damals einem seiner Kunden ausgestellt hat und dem Händler das Geld überweisen. Das heißt, technisch hat der Kunde beim Geldausgeben Anonymität – nicht, wenn er das Geld abhebt, nur wenn er es ausgibt. Der Händler ist hingegen transparent, weil er dem Betreiber des Taler-Bezahlsystems sagen muss, ich bin der Geldempfänger, bitte gib mir das Guthaben. Wir haben also Einkommenstransparenz, weil wir wissen, wer Geld bekommt.

Durch die Transparenz der Einnahmen und die Kundenidentifikation bei der Münzausgabe ist das Bezahlsystem auch rechtskonform, denn die „Know Your Customer“- oder KYC-Regel ist damit erfüllt: Die Bank weiß, wem sie Taler ausgestellt hat, und sie weiß, wer Taler bekommt. Aber sie weiß nicht, wie beides zusammenhängt, sie kann also die Transaktionshistorie nicht rekonstruieren. So können wir Rechtskonformität und Datenschutz gleichzeitig herstellen.

Taler ist ein Akronym und steht für „Taxable, Anonymous, Libre, Electronic Resources“, also „besteuerbare, anonyme, freie Ressourcen“. Warum ist die Besteuerbarkeit so wichtig, dass sie Namensbestandteil geworden ist?

Wir wollen für den Kunden, der Geld ausgibt, Anonymität. Aber wir sind keine Absolutisten in Sachen Anonymität. Wir sagen nicht, dass es keinerlei staatliche Kontrolle braucht. Gerade bei der Wirtschaft ist staatliche Kontrolle oder Regulation notwendig! Ein freier Markt und eine funktionierende Gesellschaft brauchen Regulierung und Steuern. Man kann zwar politisch diskutieren, wie hoch die Steuern sein sollen, aber ein Staat, der keine solide Finanzgrundlage hat, ist nicht in der Lage, in die Zukunft, in Bildung, in die Infrastruktur zu investieren. Ein funktionierendes Steuerwesen ist daher essenziell für eine moderne Gesellschaft. Deswegen machen wir das Bezahlen anonym, aber Einkommen transparent. Das T steht insofern auch für „transparent“. Wir haben aber „taxable“ gewählt, weil dann klarer ist, dass es um Einkommen geht, das besteuert werden kann.

Also, welchen Bus ich nehme, welchen Arzt ich besuche, welche Medikamente ich nehme, welche Zeitungen ich lese, wohin ich in den letzten Monaten gereist bin, an welche Organisationen ich spende, dafür brauche ich Datenschutz. Aber die Gesellschaft darf Transparenz verlangen, wenn es um Einnahmen geht. Einkommenstransparenz kann die Gesellschaft verlangen, weil es eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder handelt es sich um Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also um eine sozial erwünschte Tätigkeit, oder es ist eine kriminelle Tätigkeit, aus der das Einkommen erzielt wird. Und das Bezahlsystem sollte es nicht ermöglichen, das zu verschleiern.

Diesen Trade-off halten wir für gerechtfertigt, weil es darum geht, sich zwischen zwei Extremen zu bewegen: Einerseits der totalen Überwachung, also, der Staat weiß alles über die Individuen und andererseits einem Anonymitätsabsolutismus, der dazu führt, dass ein ökonomischer Wilder Westen entsteht, in dem sich der Stärkere durchsetzt. Wir meinen, dass ein Mittelweg möglich ist: Anonymität beim Geldausgeben und Transparenz bei Einkommen.

Sie haben gesagt, der Kunde macht die Kryptografie. Also die Taler-Wallet auf dem Device des Kunden macht die Kryptografie?

Genau, die Taler-Wallet macht die Kryptografie, die für den Datenschutz des Kunden relevant ist. Das heißt, er muss sich nicht darauf verlassen, dass beim Bezahldienstleister, bei der Zentralbank oder beim Händler die richtige Software läuft. Er muss nur dafür sorgen, dass auf seinem Gerät die richtige Software läuft. Wenn aber irgendwelche Malware auf seinem Gerät läuft, die alles auf seinem Bildschirm mitlesen kann, dann hat er ein Problem.

Das Taler-Bezahlsystem soll ein Micropayment-Dienst sein – warum dieser Fokus auf kleine Beträge?

Wir wollen Anonymität beim digitalen Geldausgeben ermöglichen, aber beim Bezahlen großer Summen gibt es gute Gründe, warum diese Anonymität aufgehoben werden muss: so soll Geldwäsche verhindert werden. Es geht also z.B. nicht um den Hauskauf. Das wäre mit Taler zwar theoretisch möglich, nur ist normalerweise der Käufer anonym und der Verkäufer muss dann gegebenenfalls feststellen, an wen er sein Haus verkauft. Das Bezahlsystem hat die Daten nicht, aber der Verkäufer kann sie selbst anfordern. Zentrale Vorteile von Taler gehen dann aber verloren.

Und der zweite Grund, warum es nur für kleinere Beträge wirklich gut geeignet ist: Ich habe die digitalen Münzen wie Bargeld in Eigenverwahrung. Wenn ich diese digitalen Token bekommen habe, dann sind sie auf meinem Rechner gespeichert, sie sind unter meiner Kontrolle. Ich kann sie ausgeben, wie ich will, aber, wenn ich sie verliere, habe ich sie endgültig verloren. Auch das ist wie beim Bargeld: Einer Bank kann ich auch nicht sagen: Ich habe aus ihrem Geldautomaten 1.000 Euro rausgeholt, ich habe sie leider verloren, gebt sie mir nochmal. Die meisten Leute würden mit 100 Euro durch die Stadt laufen, mit 1000 vielleicht einige, mit 10.000 würden sich die meisten mulmig fühlen, mit 100.000 rennt keiner mehr herum.

In Vorträgen betonen Sie, dass es sich bei Taler nicht um eine sogenannte Kryptowährung handelt. Was unterscheidet den GNU-Taler beispielsweise von Bitcoin?

Also erstmal: Bitcoin ist kein Coin, es ist keine digitale Münze. Bei Bitcoin handelt es sich eigentlich um Accounts, also um Konten, wo der Kontoinhaber über einen privaten Schlüssel identifiziert wird und das Konto über den Hash des öffentlichen Schlüssels. Und alle Transaktionen, die ich über mein Bitcoin-Konto tätige, werden öffentlich in einem verteilten Konto, einem Distributed Ledger, publiziert – in dem Fall einer Blockchain, einem öffentlich einsehbaren Verzeichnis aller Transaktionen. Ein Bitcoin-Wallet hat die privaten Schlüssel, die Kontozugriffsrechte darstellen. Einen Wert haben sie nur, wenn auf das Konto Geld überwiesen und noch nicht abgehoben wurde. Der Wert bestimmt sich somit aus dem Saldo dessen, was eingegangen ist und dem, was rausgegangen ist – ganz klassisch wie bei Bankkonten. Wo ist da ein „Coin“?

Ein Coin oder Token ist eigentlich etwas, das man nur einmal benutzt, wie eine Wertmarke oder ein Busticket für eine einfache Fahrt. Das Ticket wird erstellt, wird gekauft, genutzt und abgestempelt, Müll. Deswegen hat es keine Historie, ich kann also nicht rekonstruieren, wann derselbe Nutzer welche Fahrten gemacht hat. Das Ticket ist ein Token. Und wenn ich die beiden grundlegenden Ereignisse – Erstellung des Tokens, Entwertung des Tokens – nicht miteinander verknüpfen kann, dann handelt es sich um ein anonymes Token. Dieses Token ist datensparsam und datenschutzfreundlich, weil keine Profilbildung möglich ist.

Das ist bei Bitcoin nicht der Fall, bei Taler schon. Taler ist eine digitale Münze, die ich nur einmal ausgeben kann. Beim Taler-Bezahlsystem sind die Signaturen mit dem Token verbunden und nicht mit der Wallet und es kann keine Transaktionshistorie gebildet werden. So kommt der Datenschutz bei Taler zustande. Die Transaktionshistorie jedes Taler-Coins ist im Grunde: wurde ausgestellt, wurde verwendet, Ende. Und die beiden Ereignisse können nicht miteinander verknüpft werden. Es ist dadurch kryptografisch unmöglich, die Identität des Kunden, der das E-Geld abgehoben hat, mit dem Bezahlvorgang zu verbinden. Das ist ganz anders als beim kontenbasierten Bitcoin-System oder den anderen Cryptocurrencies, die auch fast alle de facto kontenbasiert sind.

Und was ist das Problem bei kontenbasierten Systemen?

Bei diesen kontenbasierten Systemen habe ich keinen guten Datenschutz. Wenn ich als Privatperson Datenschutz will, ist es immer möglich, dass ich einen kleinen Fehler begehe und jemand aufgrund meiner Transaktionen ein Bild zusammenträgt und sagen kann, „das Konto gehört Christian“. Dann ist bei einer Blockchain auf einmal meine gesamte Transaktionshistorie öffentlich einsehbar. Aber ohne diese Fehler kann es ebenfalls sein, dass ein Krimineller seine Transaktionen erfolgreich vor dem Staat verstecken kann. Dann wird das Bezahlsystem zum Vehikel für Kriminelle. Bitcoin hat also zu wenig und zu viel Anonymität: Man kann sich weder sicher sein, dass Transaktionsdaten geschützt sind, noch dass der Staat bei Bedarf Transaktionen nachvollziehen kann.

Also: Ein Token hat keine Historie, ein Konto hat einen Wert aufgrund seiner Historie. Das Token kann ich besitzen, es befindet sich unter meiner Kontrolle, während ein Konto etwas ist, was jemand anderes für mich verwahrt und verwaltet. Diese Instanz verwaltet die Liste der Bestände der Konten und ist dafür zuständig, dass mir Beträge gutgeschrieben werden oder Ausgaben abgezogen werden. Das ist auch bei Bitcoin der Fall: Wenn ich Bitcoin nutzen möchte, muss ich mit den Minern verhandeln, dass sie meine Transaktion in die Blockchain eintragen. Dafür muss ich ihnen Gebühren zahlen. Und wenn sie meine Transaktion nicht annehmen, dann wird sie nicht durchgeführt.

Ist der Unterschied, dass beim Taler-System die Keys mit dem Coin verbunden sind und bei Bitcoin mit der Wallet?

Bei Bitcoin gibt es primär den Account-Key, durch den ich die Berechtigung habe, auf die bisher noch nicht ausgegebenen Beträge zuzugreifen. Bei Taler habe ich den Token- oder Coin-Key, der mich dazu berechtigt, die Münze auszugeben. Kryptografische Schlüssel sowie eine Wallet, in der sich Geld befindet, die auf meinem Computer liegen sollte, haben wir in beiden Systemen.

In der Praxis haben ja die wenigsten Leute ihre Bitcoin in einem eigenen Wallet auf ihrem Computer. Die meisten nutzen irgendwelche Anbieter, die ihre Kryptowerte für sie verwalten. Wenn diese Anbieter pleitegehen oder gehackt werden, was ja nicht so selten passiert, dann sind die Bitcoins häufig verloren.

Der wichtigste Unterschied zwischen Taler und Bitcoin ist aber, dass bei Taler die ausgestellten Token nur deswegen einen Wert haben, weil ein regulierter Finanzdienstleister sagt bzw. verbürgt, dieser Token ist einen Euro wert. Er könnte aber auch sagen, dass er eine Feinunze Gold oder einen Schweizer Franken oder auch einen Bitcoin wert ist. Wir nehmen bestehende Assets, bestehende Ressourcen, und digitalisieren bzw. tokenisieren sie. Taler ist nur ein Bezahlsystem, es ist keine eigene Währung und will auch keine sein. Bitcoin hingegen möchte Geldpolitik machen, indem es einen konkurrierenden Mechanismus etabliert, wie und wieviel Geld erzeugt wird. Bitcoin ist 2008 unter anderem damit angetreten, die etablierte Geldpolitik zu kritisieren und eine Alternative zu etablieren. An die Stelle der alten soll eine sehr strikte algorithmische Geldpolitik treten. Klar, kann man über die Geldpolitik im Allgemeinen und über das, was Zentralbanken genau machen, streiten; aber das, was sich ein paar Programmierer ausgedacht haben, die von niemandem gewählt wurden und von Ökonomie häufig keine Ahnung haben, soll besser sein? Die Regeln, die sie sich irgendwann mal ausgedacht haben, sollen für immer gelten und unveränderlich sein? Sind die unfehlbar?

Inwiefern sind diese Regeln problematisch?

Bitcoin schlägt eine vermeintlich einfache Lösung für ein komplexes Problem vor: Unsere Geldpolitik soll darin bestehen, dass wir alle x Jahre ein „Halving“ durchführen, also die Belohnung für die Miner halbieren, sodass weniger Bitcoin in Umlauf gebracht werden, und die absolute Geldmenge deckeln wir auf knapp 21 Mio. Bitcoin, d.h. irgendwann werden gar keine neuen Bitcoins mehr erzeugt.

Vermutlich würde kaum jemand bestreiten, dass die Geldpolitik immer an die realwirtschaftliche Lage angepasst werden sollte: Wenn die Arbeitslosigkeit hoch ist, sollte Geldpolitik dieses Problem adressieren, wenn volkswirtschaftliche Ressourcen nicht genutzt werden, sollte die Konjunktur angekurbelt werden und wenn die knapp sind, sollte die Konjunktur gedrosselt werden, damit die Preise nicht explodieren. Geldpolitik verfolgt durchaus politische Ziele: Ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wichtiger oder die Geldwertstabilität? Die Prioritäten können wir politisch debattieren, aber Bitcoin sagt einfach: „Uns interessiert die Realwirtschaft nicht. Wir machen eine fixe Geldpolitik, die wir vor 16 Jahren festgelegt haben. Und die ist automatisch besser als das, was Ökonomen sagen oder was politisch ausgehandelt wird.“

Wir haben es da mit einem Problem zu tun, das keine einfache Lösung hat. Wir können da eigentlich nur manövrieren und versuchen, gesellschaftlich tragfähige Lösungen auszuhandeln.

Wie andere Kritiker des Bitcoin bzw. der Blockchain-Technologien kritisieren sie deren Energiehunger, der beim Proof-of-Work-Verfahren extrem ist. In der Diskussion ist das Proof-of-Stake-Verfahren, das den Energiehunger deutlich senkt. Wie sehen Sie das?

Wenn ich annehme, dass Bitcoin mit Proof-of-Work ein kohlegetriebener Panzer ist, dann ist Proof-of-Stake ein SUV – also deutlich weniger Energieverbrauch, aber bei weitem noch nicht das Transportmittel, das wir in Zukunft brauchen. Um im Bild zu bleiben: Wir haben bisher in einer Welt gelebt, in der alle Fahrrad gefahren sind, wir müssten aber zu Fußgängern werden.

Auch Proof-of-Stake ist immer noch tausendmal ineffizienter als das traditionelle Bankensystem. Warum? Beispielsweise findet bei der Ethereum-Blockchain, die Proof-of-Stake anwendet, kein Mining mehr statt, also diese absolut sinnlose Verschwendung von Rechenleistung. Da wird eine Zahl geraten und immer wieder geraten, bis der erste Miner sie erraten hat. Die gesamte Rechenleistung und die Energie, die dafür aufgewendet wurde, sind verschwendet. Und wofür? Damit die Blockchain um ein paar Transaktionen verlängert wird. Die Rechenleistung wird nicht aufgewendet, um Klimaszenarien zu errechnen oder um Forschung zu betreiben, noch nicht einmal, um ein schönes KI-Bild zu rendern. 99,99 Prozent der Energie wird sinnlos verfeuert.

Proof-of-Stake ist ein anderer Konsensmechanismus, um zu bestimmen, wer die Blockchain verlängern darf. Wir führen jetzt nicht mehr diese sinnlosen Rechnungen durch. Gut. Aber wer darf dann Blöcke hinzufügen? Die, die einen bestimmten Stake der Währung, also einen bestimmten Anteil haben, also die Reichen. Weil sie zu denen gehören, die am meisten haben, dürfen sie Gebühren dafür kassieren, dass sie die Blockchain verlängern. Im Wesentlichen ist Proof-of-Stake also ein Algorithmus, der sagt, die Reichen werden automatisch reicher. Dieses Verfahren hat zwei Probleme: Es verschwendet immer noch unnötig viel Energie, weil die etwa 100.000 Validatoren, die prüfen und validieren sollen, die Transaktionen sehen müssen. Die Zahl wechselt, aber, wenn wir sagen, es sind grob so 100.000, dann brauche ich 100.000-mal die Bandbreite und muss 100.000-mal die Berechnung durchführen. Diese Bandbreite wird tatsächlich für die Validierung der Transaktionen genutzt, aber im Vergleich zu einer Transaktion im traditionellen Bankensystem ist Proof-of-Stake sehr grob gesprochen um den Faktor 1000 langsamer.

Im traditionellen Bankensystem wird die Transaktion von der Bank geprüft, vielleicht auch von der Bank des Empfängers der Transaktion und weiteren Institutionen, aber es sind insgesamt eher wenige Parteien involviert. Diese erstellen zwar auch ein paar kryptografische Signaturen und machen ein paar Datenbankeinträge, aber es sind nicht 100.000 Parteien. Es sind drei, vier oder fünf, bei internationalen Transaktionen vielleicht zehn Parteien.

Proof-of-Stake macht die Reichen reicher?

Genau, Proof-of-Stake ist plutokratisch, denn um mitentscheiden zu können muss ich nachweisen, dass ich einen Stake habe, dass ich also bereits viel Ether besitze, das ist die Währung von Ethereum. Dann darf ich mitmachen und mitverdienen. Das kennen wir aus dem Spätmittelalter und der frühen Neuzeit: Die Banker waren reiche Leute, die Banknoten herausgegeben haben. Die haben nicht viel mit unseren heutigen Banknoten zu tun, die von der Zentralbank ausgestellt werden, sondern es waren Scheine, die auf eine bestimmte Bank gelautet haben. Diese Altcoins, die Coins, die es neben Bitcoin gibt, sind eine Neuauflage dieses vormodernen Systems. Auch sie sagen: „Ich bin reich, Du kannst mir vertrauen, nimm meine Währung.“ Wie die vormodernen Bankiers, setzen sie ihre eigenen Zinssätze bzw. verlangen Gebühren und kassieren dann. Der Unterschied ist, dass heute jeder seine eigene Cryptocurrency erzeugen kann. Die meisten davon sind wertlos und die, die nicht wertlos sind, sind die, die Geld für Marketing haben. Proof-of-Stake will also zu Verhältnissen zurück, die wir im 16., 17. und 18. Jahrhundert hatten, als wir Privatbanken hatten, die ihr Privatgeld herausgegeben haben.

Redaktionelle Notiz: Im zweiten Teil des Interviews, der am 23. September erscheint, geht es um Christian Grothoffs Kritik am Digitalen Euro und inwiefern das Taler-System bzw. ein token-basierter Ansatz Abhilfe schaffen könnte.

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Akzentfarbe: gelb Autor: Laura Grosser eFin-Blog Farbe: gelb

Maut – Digitales Bezahlen bei Reisen im Ausland

Maut – Digitales Bezahlen im Ausland

Ein Beitrag von Laura Grosser

26. August 2024

Sommerzeit ist Reisezeit – und das nicht nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn und Flugzeug, sondern häufig mit eigener oder gemieteter Motorisierung. Ob mit dem eigenen PKW (mit oder ohne Wohnwagen), Camper oder Motorrad, viele legen gerade in den Sommermonaten im In- und Ausland weite Strecken zurück in Gegenden, die sie für gewöhnlich nicht durchqueren. Dabei ist man nicht immer gebührenfrei auf den Straßen unterwegs: In bestimmten Autobahnabschnitten und Durchgangsstraßen, über manche Brücken und Pässe oder in gewissen Stadtteilen werden Mautgebühren verlangt. In insgesamt 24 Ländern Europas gibt es streckenabhängige Mauten, Vignettenpflicht und/ oder Sondermauten für Tunnel, Pässe oder Brücken. Das ist nichts Neues, übersichtlich kann man sich beispielsweise auf der Seite des ADAC informieren – und auch viele (digitale) Ländervignetten kaufen.1https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/

Eine Straße windet sich durch eine Berglandschaft. Auf der rechten Fahrbahn erscheint eine Preisangabe von 50 Euro, Kronen oder anderem

Doch von Sommerurlaub zu Sommerurlaub fiel mir auf, dass sich die Bezahlweisen dieser Straßengebühren ändern. Mit Personal ausgestattete Mautstellen sieht man immer seltener, viele Mauthäuschen bleiben dauerhaft geschlossen. An manchen Stellen ist es unmöglich, die Gebühren bar zu entrichten. An anderen sind nur zwei von zehn dieser Stellen darauf ausgerichtet, lange Schlangen bilden sich vor ihnen. Den Nummernschildern entnehme ich, dass es vor allem Urlauber sind, die sich hier einreihen. Ob sie wohl auf Nummer sicher gehen wollen, dass der Bezahlvorgang funktioniert? Oder sehen sie sich lieber einem menschlichen Ansprechpartner gegenüber? Ein anderer Grund mag sein, dass sie nicht mehr Daten als nötig von sich übermitteln möchten. Alle anderen Bezahlmöglichkeiten sind maschinengestützt – mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

Die Vignette

Die Vignette ist die datenfreie Variante. Man klebt sie ans Auto, egal ob Privat- oder Mietwagen, es gibt keine Registrierung des Kennzeichens, keinen Vertrag. An Raststätten lässt sich gar bar bezahlen. Erst durch ihre Bestellung im Internet oder Kartenzahlung fallen Daten an. Allerdings wird sie mehr und mehr von ihrer digitalen Version abgelöst: die E-Vignette ist elektronisch mit dem Kennzeichen verknüpft. In der Schweiz kann man seit Februar 2024 so auch übers Internet direkt eine Vignette lösen, mit vorab 1,6 Millionen verkauften zeigt sich ein starker Trend.2https://www.blick.ch/wirtschaft/stichtag-am-1-februar-bereits-1-6-millionen-e-vignetten-im-umlauf-das-musst-du-wissen-id19372835.html

Die EC- oder Kreditkarte am Schalter

An Mautstellen wird gerade von Reisenden aus dem Ausland die Möglichkeit, mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen, nach der Barzahlung am häufigsten genutzt, wie ich der Einreihung in Schlangen vor Mautstellen beispielsweise in Frankreich entnehme. Wie bei jeder Kartenzahlung werden dadurch Daten generiert und übertragen, sodass nachverfolgbar ist, mit wessen Karte wann wo welcher Betrag gezahlt wurde. Welches spezifische Auto die Mautstrecke passiert, wird nicht registriert, nur Gewicht und Größe spielen für die Erhebung der Höhe der Maut eine Rolle. Von Vorteil ist das schnellere Prozedere. Bargeld in der jeweiligen Landeswährung muss nicht mit sich geführt werden, die Abbuchungen können auf dem eigenen Konto kontrolliert werden. Wird die Karte aber nicht angenommen, steht man vor einem Problem: wie aus der Schlange herauskommen und wen um Hilfe bitten?

Die Mautbox

Hat man eine Mautbox im Auto, die lediglich zur Erkennung gescannt wird, geht es noch schneller. Die Schranke öffnet sich bereits beim Anrollen. Und ebenso automatisiert werden die Gebühren abgebucht. Die Schnelligkeit der Durchfahrt wird allerdings auch mit Daten bezahlt: Es gibt eine Aufstellung, wo man wann auf Mautstrecken gefahren ist, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeugs oder von mehreren, auch Mietwagen, werden registriert, und man muss seine Mailadresse, Kontodaten und Anschrift zur Versendung der Mautbox angeben. Zudem muss ein sich automatisch verlängernder Jahresvertrag abgeschlossen werden. Mautboxzwang gibt es für reisende Urlauber in kleinen Fahrzeugen nirgends, es bleibt eine Option (anders für LKW oder vergleichbar große Urlaubsgefährte).

ANPR-Kameras – Bezahlen im Internet oder über Apps

In meinem Norwegenurlaub habe ich im großen Stil eine neue Erfahrung gemacht: Überall wimmelt es  von ANPR-Kameras. Nicht nur auf Autobahnen, auch auf kleineren Landstraßen, Fähren und auf Parkplätzen. ANPR steht für „Automatic Number Plate Recognition“ – die Kennzeichen werden gescannt und somit registriert, wer wann welche Straße nimmt, welche Fähre man nimmt oder wo man parkt. An den großen Fährstationen mit Vorabbuchung wurde ich so von den Kontrolleuren bereits mit Namen gegrüßt. Denn schon bei der Anfahrt sind für sie im Kontrollhäuschen alle relevanten Daten einsehbar.

Die dadurch beschleunigten Abläufe sind mir durchaus willkommen, ein seltsameres Gefühl kommt auf, wenn man auf einen Parkplatz einbiegt und sogleich auf einer großen Anzeige mit Kennzeichen – also immerhin nicht mit Namen – begrüßt wird. Sofort weiß man: Ich bin registriert, der Parkplatz wird überwacht. Und: die Gebühren werden auf jeden Fall eingetrieben. Aber wie? Nicht immer ist es möglich, mit Bargeld an einem Automaten zu bezahlen. Ich hatte auch schon die leidige Erfahrung, gemeinsam mit Urlaubern aus einem anderen Land vor einem Automaten zu verzweifeln, da zunächst keine unserer Karten angenommen wurde. Was passiert, wenn man wegfährt, ohne, dass man bezahlen konnte? Die Kameras hatten das Kennzeichen registriert, wie sich den Bildschirmen bei der Einfahrt entnehmen ließ, bezahlen muss man unweigerlich. Doch wie hoch die Strafe ausfallen würde, konnte man keinem Schild entnehmen. Ebensowenig, ab wann eine Gebühr anfällt – bereits wenn man eine Runde über den Parkplatz dreht, sich aber doch umentscheidet oder schlicht keinen geeigneten Platz für sein Wohnmobil findet? In meinem Urlaub ist alles nochmal gut gegangen, aber es bauten sich Hemmungen auf, mit ANPR-Technologien operierende Parkplätze anzusteuern.

Zumindest, wenn man sich nicht auf den verknüpften Apps angemeldet hat. Diese können von Parkplatzbetreiber zu Parkplatzbetreiber variieren, sodass sich am Ende des Urlaubs eine Unzahl an Apps anhäufen kann, die Kennzeichen und Kreditkarte zur automatischen Abbuchung der Gebühren hinterlegt haben. Was aber die Straßen- und Fährgebühren in Norwegen und Schweden betrifft, stellte diese Bezahlweise einen Segen für einen entspannten Urlaub dar: Über die App Epass24 werden alle Gebühren bezahlt. Sind Kennzeichen und Kreditkarte einmal hinterlegt, wird die Maut einmal monatlich abgebucht. Auf den ersten Blick schlicht und einfach, auf den zweiten frage ich mich: Wo habe ich überhaupt in welcher Höhe für Überfahrten, Brückenüberquerungen und Straßennutzungen zahlen müssen? Denn es wird nur ein Gesamtbetrag am Ende abgebucht, nur die Fährkosten werden separat gelistet, aber ebenfalls nicht aufgeschlüsselt. Für wen ist es allerdings wie lange einseh- und rückverfolgbar? Welche Daten werden an wen übermittelt? Schließlich hat Epass24 neben Kennzeichen, Bezahlinformationen und Gebührenauflistung auch Name und Adresse, E-Mail-Adresse sowie Fahrzeugmodell und bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch Fotos. Verschiedene Mautbetreiber nutzen die Dienste von Epass24, 3https://www.epass24.com/de/the-toll-operators/ die Daten werden auch zu Analysezwecken genutzt. Natürlich räumt Epass24 das zustehende Recht ein, die persönlichen Daten einzusehen und zu löschen, scheint sie aber so lange wie möglich zu speichern.4 https://www.epass24.com/data-protection-policy/ Entziehen kann man sich der Datenerhebung nicht, wenn man in Ländern wie Norwegen im Urlaub unterwegs ist.

Die Maut der Zukunft

Die Digitalisierung des Bezahlvorgangs von Mautgebühren ist so immer weiter auf dem Vormarsch. Die Fragen des Datenschutzes und der Transparenz sollten allerdings lauter gestellt werden, gerade weil man sich diesem Trend immer weniger entziehen kann. Mit Personal besetzte Mautstellen werden seltener, da sie einen Kostenfaktor darstellen, den Verkehr verlangsamen und Staus verursachen. Es ist nachvollziehbar, dass es sich wirtschaftlich und infrastrukturell lohnt, die Gebührenzahlung zu digitalisieren. Die Online-Registrierung der Fahrzeugtypen hat auch den Vorteil, dass Gebühren individuell angepasst werden können. Nicht nur die Kategorisierung in Motorrad, PKW, Bus und LKW kann hier wie bislang entscheidend sein, auf manchen Strecken oder Parkplätzen müssen Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Autos sowie PKW mit besonders niedrigen Emissionen keine Gebühren bezahlen. So können auch politische Interventionen und Fördermaßnahmen durch die Digitalisierung des Mautwesens leichter durchgeführt werden. Die Zukunft des Entrichtens von Mautgebühren liegt definitiv in digitalen Bezahlvorgängen.

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Autor: Sebastian Gießmann eFin-Blog Farbe: gelb

Die erste App: kleine Geschichte der Kreditkarte

Die erste App: kleine Geschichte der Kreditkarte

Ein Beitrag von Sebastian Gießmann

25. Juli 2024

Die Kreditkarte ist ein Kind des 20. Jahrhunderts. Sie gehört zum Erbe der US-amerikanischen Konsumkultur und der „dreißig glorreichen Jahre“ des westlichen Kapitalismus nach dem Zweiten Weltkrieg. Aber trotz neuer Finanztechnologien im mobilen digitalen Bezahlen bleibt sie weltweit das führende Zahlungsmittel.

Alte Kreditkarten und neue Apps mischen sich dabei auf paradoxe Weise: Sechs Jahre nach dem Start von Apple Pay als smartphone-basiertem Bezahldienst bot Apple 2020 in Zusammenarbeit mit Goldman Sachs eine eigene physische Kreditkarte an. Nun mit einem Smartphone-Wallet gekoppelt, löste sie eine Neugestaltung der bestehenden Plastikkarten aus. Die schon länger obsolete, leichte Erhöhung der persönlichen Daten, die einst durch Papierabdruck die Nutzung von Kreditkarten per Formulardurchschlag erlaubt hatte, ist verschwunden. Das soziale Prestige der Kartennutzer:in äußert sich jetzt weniger darin, mit ihrem guten Namen zu bezahlen, sondern in den Werten der Walletdaten auf ihrem mobilen Bildschirm. Namen, Kreditkartennummer und weitere persönliche Daten sind in den letzten Jahren mehr und mehr auf die Rückseite der Karten gewandert. Nach der Covid-19-Pandemie ist zudem die persönliche Unterschrift auf Rechnungen deutlich seltener geworden.

Mit dem Wechsel im Kartendesign reagiert die Banken- und Kreditkartenindustrie auf die von Big Tech gesetzten Maßstäbe im digitalen Bezahlen. Aber kann sie mit den nicht-westlichen Innovationsdynamiken von Finanztechnologien noch Schritt halten? Chinesische Unternehmen wie Alibaba und Tencent haben die bank-basierte Kartenform des digitalen Bezahlens durch app-basierte Dienste übersprungen. Vergleichbares gilt für die Entwicklung des mobilen Bezahlens in afrikanischen Ländern. Warum aber halten sich Kreditkarten trotzdem hartnäckig als Bezahlmittel und Geschäftsmodell, das sogar neue Allianzen mit der Welt der Krypto-Assets eingehen kann?

Charge it! Kredit, Überwachung und Konsum

Eine Antwort darauf liegt in der wechselhaften und immer wieder überraschenden Medien- und Sozialgeschichte des Kredits in den USA. Die Praktiken des gegenseitigen Einräumens und Einforderns von Kredit waren – und sind –konstitutiv für alltägliche Ökonomien und Big Business zugleich. Die auf indigenen Territorien im 19. Jahrhundert vollzogene geografische Expansion der USA war durch Bargeldmangel und die Absenz einer Zentralbank gekennzeichnet. Der ökonomische Austausch über große Distanzen erforderte wechselseitiges Vertrauen an der frontier ebenso wie in den rasant wachsenden Städten. Seit den 1840er Jahren boten sich Agenturen zur Überprüfung von Kreditwürdigkeit als vertrauensschaffende Vermittler an. Ein weitreichendes Netzwerk von Korrespondent:innen ermöglichte den Mercantile Agencies die private Überwachung wirtschaftlicher Aktivitäten.  Zunächst auf professionelle Akteur:innen beschränkt, klassifizierten und bewerteten Auskunfteien ab den 1870er Jahren in den großen Städten die Kreditwürdigkeit von Kund:innen.

Ab 1914 setzte Western Union für die Abrechnung von Telegrammen charge cards ein, die auf einem kleinen rechteckigen Stück Papier die Kontonummer, den Namen, die Adresse der jeweiligen Firma oder Person und ein Unterschriftsfeld enthielten. Auf dieser administrativen Basis setzte eine grundlegende Erweiterung der Kreditfähigkeit von Einzelpersonen durch neue Bezahlmedien nach dem Ersten Weltkrieg ein. In den 1920er Jahren wurde es in den USA erstmals möglich, gesammelte Schulden an andere Unternehmer:innen zu verkaufen, worauf vor allem Kaufhausketten wie Sears, Roebuck & Company zurückgriffen. In den Kaufhäusern hatten sich credit departments etabliert, die die Kreditwürdigkeit von Kund:innen anhand von karteikarten-basierten Registraturen und persönlichen Interviews systematisch prüften. Die hohe Nachfrage nach Kredit für größere Anschaffungen, darunter Automobile und Schallplattenspieler, und rechtlich abgesicherten persönlichen Krediten traf auf das neue Kaufen und Verkaufen von angesammelten Schulden im Finanzsystem.

Kundenkarten erleichterten die Registrierung und Identifizierung der Konsument:innen. Neben der entsprechenden Buch- und Karteiführung beinhalteten diese ein spezielles Format, die sogenannten charge-a-plates oder charge plates. Sie ermöglichten basale Zahlungspraktiken in Kaufhäusern, Tankstellen und Hotels wie etwa die um bis zu 30 Tage verspätete Zahlung bei bewährten, ‚guten‘ Kundenbeziehungen. Die Zahlung mit den ab 1928 genutzten charge plates – oder mit den verwandten, älteren charge coins – war einerseits eine Angelegenheit des sozioökonomischen Prestiges. Andererseits korrespondierte jede Karte mit einem lokalen Kundenkonto, weswegen Name und Unterschrift konstitutiv zur Personalisierung der Karten beitrugen.

Der „Fresno Drop“: Plastik für alle

Privaten Konsum mit aufgeschobenen Zahlungen und Schulden zu verbinden, wurde so zur weit verbreiteten neuen Praxis. Die bisherige Skepsis gegenüber persönlichem Kredit verflüchtigte sich. Nach dem Zweiten Weltkrieg fragte insbesondere die weiße amerikanische Mittelschicht, als die Kriegsersparnisse aufgebraucht waren, intensiv neue Kredite nach. Die Finanz- und Immobilienindustrie (finance and real estate, kurz: FIRE) antwortete in den 1950er Jahren mit einer Vielzahl von neuen Angeboten, die die bereits akzeptierte Finanzierung von Käufen auf Kredit noch mehr zum Normalfall machten. Als ‚erste‘ Kreditkartenfirma dieser neuen Konsumwelten gilt nach wie vor Diners‘ Club. Zu ihrer Gründung 1949/1950 offerierte sie bequemes monatliches Bezahlen der bei Geschäftsessen in New York entstandenen Rechnungen. Hierfür nutzte Diners‘ Club zunächst kein Medium aus Metall oder Plastik, sondern kombinierte eine Pappkarte mit einem Heft aller teilnehmenden New Yorker Restaurants.Die historischen Schreibweisen variieren. In den Gründungsjahren war Diners‘ Club üblich, später Diners Club (International).

Beim Material herrschte zunächst Vielfalt: Metallene charge cards, Karten auf Celluloid-Basis oder gedruckte Diners-Club-Ausweise waren üblich. Ölfirmen begannen Mitte der 1950er Jahre, ihrerseits charge cards auf Plastikbasis auszugeben. Ab 1958 bot die Bank of America mit der BankAmericard erstmals Plastikkarten an; 1959 folgte American Express. Der wichtigste Markttest erfolgte im September 1958 durch die Bank of America in der kalifornischen Stadt Fresno. Er ist als „Fresno Drop“ bekannt geworden. Nach einem initialen Massenmailing fanden 65.000 Haushalte unaufgefordert Plastikkarten für einen Bank of America charge account plan in ihren Briefkästen. Die Karte erlaubte ihren Nutzer:innen den Erwerb von Waren in anfänglich 300 kleineren Geschäften in und um Fresno. Einmal im Monat erhielten Kund:innen eine Rechnung, die entweder ohne Zinsen im vollem Umfang zu bezahlen war oder aber bei einer jährlichen Zinsrate von 18 Prozent später beglichen werden konnte. Trotz hoher Anfangsverluste gelang der Bank of America der Aufbau eines nationalen Franchise-Systems. Im Gegensatz zum Diners Club setzte es weniger auf Exklusivität denn auf Zugänglichkeit für die Mittel- und Unterschichten. Mit der 1977 erfolgten Umbenennung der BankAmericard in „Visa“ wurde die Internationalisierung des Bezahlens per Kreditkarte zum strategischen Programm.

Karten, Terminals und Großrechner: der globale Aufstieg von Visa und Mastercard

Als größter Wettbewerber der BankAmericard etablierte sich ab 1966 die Interbank Card Association. Die beteiligten Banken gründeten ihren Verbund in Reaktion auf die landesweite Lizensierung von BankAmericards. Interbank vereinte eine Vielzahl regionaler Zusammenschlüsse kleinerer und mittelgroßer Banken, die selbstbewusst mit dem Slogan „Join the revolution: Be a card carrying capitalist“ warben. 1969 ersetzte der Markenname Master Charge das kaum wiedererkennbare Logo der Interbank. Auf die Internationalisierung von Visa hin folgte 1979 die Umbenennung in MasterCard. Hatten sich Visa und Mastercard in ihrer Organisationsstruktur und -kultur zunächst stark unterschieden, wurden diese Differenzen durch den Wettbewerb der 1970er Jahre fast aufgehoben. So kam es in den 1980er Jahren zwei Mal zu Gedankenspielen, beide Firmen zu fusionieren, zumal sie vergleichbare digitale Infrastrukturen aufgebaut hatten.

Tatsächlich war der rasante Aufstieg der amerikanischen Kreditkarte zu globaler Hegemonie untrennbar mit Computern verbunden, die den schnellen mobilen Kredit verwalt- und prozessierbar machten. Schon die Ausgabe der ersten personalisierten BankAmericards 1958 wäre ohne die Nutzung von IBM-Rechnern, Lochkarten, einer Kartenprägemaschine namens Databosser und der Software Electronic Recording Machine-Accounting (ERMA) des Stanford Research Institute nicht möglich gewesen. Die Massenmailings der 1960er Jahre provozierten einen massiven Ausbau computer- und telefonbasierter Infrastrukturen, der mit den wilden Nutzungs- und Betrugspraktiken kaum Schritt halten konnte. „In a rush to get their plastic into the air, banks randomly fired off credit cards. Computers – key to controlling them – are still trying to catch up“, bilanzierte ein LIFE-Artikel im März 1970. Gebändigt wurde die Vielzahl an konkurrierenden Bezahlangeboten ab 1971 durch eine von Bank- und Computerindustrie gemeinsam betriebene Standardisierung.

1971 – der Anfang von etwas, das mittlerweile bestimmt werden kann

Die ersten Kreditkartenangebote europäischer Banken ab 1964 waren Teil des Wohlstandswachstums, der die westlichen Industriestaaten zwischen 1945 und 1975 prägte. Für Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors sind aber nicht nur die berühmten trente glorieuses des Kapitalismus entscheidend. Die erste technische Standardisierung des Kreditkartenformats samt Magnetstreifen wurde just in jenem Jahr 1971 vorgenommen, in dem US-Präsident Richard Nixon per Fernsehansprache am 15. August die Aufgabe der Goldbindung des US-Dollars verkündete. Eine grundsätzliche Deckung von Geld, Währung und Kredit durch den Wert physischer Objekte ist seitdem nicht mehr gegeben. Diese muss nun jeweils durch vernetzte Buchhaltung neu geschaffen werden. So entwickelte sich der Kapitalismus durch digitale Infrastrukturen weiter, in denen Kredit qua Tastendruck in computerbasierter Buchhaltung gewährt wird. Neoliberale (und libertäre) Ideologien trieben diese beispiellose Finanzialisierung aller Lebensumstände, die noch die kleinste Transaktion im digitalen Bezahlen durchdringt, weiter voran.

Obwohl glamouröse Kreditkartenwerbung und Sticker an Ladengeschäften seit den 1960er Jahren etwas anderes suggerierten, etablierte sich die Kreditkarte bei den US-amerikanischen Mittel- und Unterschichten in einer Zeit ökonomischer Krisen. Die 1970er und noch die beginnenden 1980er Jahre waren durch ernste Rezessionen wie die Ölkrise und Stagflation gekennzeichnet. Unter Jimmy Carters Regierung, die Konsument:innenkredite begrenzen wollte, um die Inflation im Zaum zu halten, führte dies zu teils absurden Szenen. So trat der Präsident von Mastercard Russell Hogg 1980 in Werbespots auf, in denen er das Fernsehpublikum dazu aufforderte, seine Mastercard nur für notwendige Einkäufe und Notfälle zu verwenden.

„Card not present“: Bezahlen im World Wide Web

Die Kreditkarte ist eine der wenigen voll entwickelten digitalen Medien- und Finanztechnologien, die noch vor der allgemeinen Verfügbarkeit des Internets weltweit nutzbar wurde. In den 1980er Jahren prägten Plastikkarten die Konsum- und Medienkulturen im Globalen Norden. Visa und Mastercard etablierten ein ökonomisch ertragreiches, weltweites Duopol, sichtbar durch ihr Sponsoring globaler Sportereignisse, das ihnen vor allem im Fernsehen eine bis heute ungebrochene Präsenz verschafft. Parallel dazu entwickelten Europa und Japan eigene Zahlungssysteme wie die Eurocard und JCB, die der US-Hegemonie entgegen treten sollten und zumindest in den 1980er und 1990er Jahren durchaus erfolgreich waren.

Die physische Präsenz von Kredit- und Debitkarten stellte deren angenommenen Normalfall im 20. Jahrhundert dar: Plastikkarte, Magnetstreifen und Chips waren primär für die Offline-Interaktion im digitalisierten Handel entwickelt worden. Mit der telefonischen Nutzung hatte sich in den 1980er Jahren aber eine – durchaus betrugslastige – Praxis entwickelt, bei der Karte und Daten nicht vor Ort physisch präsent sein mussten. Eines der ersten Amazon-Patente, mit denen Jeff Bezos 1995 verlässliches Bezahlen in unsicheren Umgebungen absichern wollte, beinhaltete daher ein Konzept zur Nutzung von Telefonen für die Übermittlung von Kreditkartennummern im World Wide Web.

Das öffentlich zugängliche, den Wissenschaften entwachsende Internet traf nach 1990 auf die neue politisch-ökonomische Weltordnung. Sie zeichnete sich durch ihre stetige Globalisierung und offene Märkte aus. Gegenüber den gerade entstehenden Konzepten zum digital cash bot sich die Kreditkarte ganz praktisch zum Einsatz im eCommerce des World Wide Webs an. Die amerikanische Kreditkarte war in dieser Situation zu ihrem eigenen Vorteil schon da und wahrte so gegenüber den aufkommenden Debitkarten ihre Bedeutung. Mittels der Kombination einer älteren digitalen Technologie und des WWWs etablierte sich ein Medienverbund, in dem Visa und Mastercard als Plattformunternehmen und Fintechs avant la lettre fungieren konnten. Dies ermöglichte ihre Ausbreitung in immer mehr Märkte und Gesellschaften. Konsumorientierte Mittelschichten fragten schnelle Kredite und Zahlungen nach, ob nun in Brasilien oder im ehemaligen Ostblock – und amerikanisierten sich durch die Adaption neuer Finanzmedien zusehends. Zugleich nutzten die Kreditkartenunternehmen seit Ende der 1980er Jahre den verhaltensorientierten Mehrwert ihrer Transaktionsdaten, was jeder Zahlung einen zusätzlichen ökonomischen Wert verleiht.

Apps & Wallets: Finanzialisierung oder Demokratisierung?

Sollte die Kreditkarte künftig anderen Bezahloptionen weichen, wird dies voraussichtlich durch neue Allianzen von Big Tech und Finanzwirtschaft geschehen. Trotz aller Vorhersagen, das Finanzsystem würde durch Plattformunternehmen gefährlich unter Druck geraten, passt es sich Schritt für Schritt dem technischen Wandel an, den es einst selbst digitalisierend in Gang gesetzt hat. Wer hier neue digitale Praktiken besser antizipiert – seien es kommerzielle Bezahlsysteme wie Apple Pay, Super-Apps à la WeChat oder manche Krypto-Assets mit Bezahlfunktion –, liegt im Wettlauf um die Transaktionsgebühren und Verhaltensdaten einer bargeldlosen Gesellschaft vorn.

Diese Fortschreibung einer schnellen, infrastrukturell abgesicherten Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit für Konsument:innen hat ohne Zweifel ihren Preis. Er betrifft gravierende und weitestgehend unsichtbare soziale Differenzierungen, die anhand von Finanzdaten vorgenommen werden – und somit eine mit den feinen Unterschieden von scores operierende, digitalisierte Klassengesellschaft schaffen. Die Kreditkarte hat sich im 20. Jahrhundert als Lösung für sozioökonomische Fragen des Alltags angeboten, die sie selbst schafft und zugleich verschärft hat. Ihr Versprechen mobiler finanzieller Freiheit übernehmen im 21. Jahrhundert andere Bezahldienste. Hat die erste App damit ausgedient? Mitnichten. Denn die mit der Kreditkarte etablierte Verbindung von Konto, Körper und Person bleibt auch in neuen Apps und Wallets die ökonomische Bedingung unserer sozialen Medien.

Textlizenz: CC BY-SA 4.0

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Autor: Konstantin Schönfelder eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

„Eigenes Risiko als Gefahr für andere“

„Eigenes Risiko als Gefahr für andere“ – ZEVEDI Citizen Lecture mit Joseph Vogl

Ein Beitrag von Konstantin Schönfelder

11. Juni 2024

Eine „Bestandsaufnahme“ nennt der nun emeritierte Professor Joseph Vogl, von Haus aus Literaturwissenschaftler, seine Analysen über den Finanzmarkt, die er seit 2010 anstrengt, dem Erscheinungsjahr vom „heimlichen Bestseller“1 Das Gespenst des Kapitals. Seitdem ließ er mit Souveränitätseffekt (2015) und zuletzt mit Kapital und Ressentiment (2021) zwei weitere monographische und vieldiskutierte Teile einer düsteren Finanzwirtschaftssaga folgen, die wohl auch nach seiner Emeritierung noch fortgesetzt werden wird. Doch es ist „nur“ eine „Bestandsaufnahme“, wie sich Vogl an jenem Vortragsabend in der Technischen Universität Darmstadt bescheidet, als er im Rahmen der Citizen Lecture „Finanzen, Staat, Digitalisierung & Demokratie“ seinen Beitrag zu „Souveränitätsproblemen im Finanzmarktkapitalismus“ ausführt.2 Vogl entwirft keine spekulative Dystopie, keine (etwa marxistische) Parteinahme, dafür interessiere er sich derzeit nicht sonderlich, sondern eine historisch geleitete Beschreibung von der Entstehung, Expansion und Ermächtigung von Finanzmärkten, die in den letzten Jahrzehnten vor allem von Technologien des Digitalen gepusht wurden, um schließlich in etwas, was Vogl „Plattformkapitalismus“ nennt, zu münden. Die aber zuweilen dystopische Züge annimmt. Aber gehen wir es doch einmal schrittweise durch.

Vogl diagnostiziert der Digitalökonomie, der Finanzindustrie, dem Informationskapitalismus – für ihn alles Synonyme – eine diabolische Lüge im Grunde ihres Wesens. Sie gibt vor, etwas zu sein, was sie nicht ist. Denn in Wahrheit ist, laut Vogl, die Finanzindustrie eine machtvolle „vierte Gewalt“, die er auch die monetative Gewalt nennt. In seinem jüngsten Buch hat er dieser ein ganzes Kapitel gewidmet. Diese monetative Gewalt liegt in den unsichtbaren Händen der Finanzregime, die „mehr und mehr staatlichen Ehrgeiz entwickeln“, ohne dabei aber rechtlich gebunden zu sein, wie es andere staatliche Akteure sind. Bei diesen Finanzregimen denkt Vogl vor allem an Plattformen mit „transgouvernementaler Handlungsmacht”3, also an die milliardenschweren Digitalkonzerne Google, Meta und Co., die es in ausgeklügelten Systemen geschafft haben, ihre gewinnbringenden Geschäftsmodelle exponentiell auszuweiten und Haftung in entgegengesetzter Richtung abzustreifen.

Möglich gemacht hat es unter anderem die bis ins Unheimliche gesteigerte Geschwindigkeit der Übertragung von Information. Schon die Zeitung, so leitet es Vogl her, war ursprünglich ein Medium zur Übertragung von Finanznachrichten. Und jene Kaufmänner mit diesem Informationsvorsprung hatten einen Marktvorteil, den sie kapitalisieren konnten. Der gamechanger dahingehend kam durch die Einführung des World Wide Web in den 1990er-Jahren, das Information instantan und massenhaft verfügbar machte. Auswüchse der Finanzindustrie, wie etwa das high frequency trading, sind nur eine logische Folge dieser technologischen Disruption. Die Frage, die sich im Nachhinein damit aufgetan hat, ist: Wie kann man diese nicht rivalisierenden Güter zu Waren machen?

Aus Informationen Waren machen

Mit nicht rivalisierenden Gütern sind jene gemeint, die durch ihren Verbrauch nicht verknappt werden. Benzin wird durch den Verbrauch verknappt, zum Beispiel. Aber Information und Kommunikation wird im Einsatz nur weiter vervielfältigt. Die Antwort, die die Plattformunternehmen darauf gefunden haben, ist, die Daten wie Rohstoffe zu behandeln:

Sie wissen, dass man mit jeder Googlesuche, jedem Tweet oder jeder Bewegung auf sozialen Märkten, Datenrohstoffe produziert. Rohstoffe, die unter der Bedingung stehen, dass man selbst über sie nicht verfügen kann, also dass man digital enteignet wird. Das ist der enorme Gewinn dieser Unternehmen.

Enteignet werden die Nutzenden also dadurch, dass sie bestimmte niedrigschwellige Informationsangebote wahrnehmen – Karten, Datenbanken, Kommunikationsdienste -, aber damit im Gegenzug all ihre angesammelten Daten irgendwo und außer Sichtweite gespeichert, verarbeitet und verkauft werden. Lukrativ ist dieses Geschäftsmodell zunehmend deshalb, da die Datenpakete im Web 2.0 bereits gewinnbringend verbandelt sind. So heißt es in Kapital und Ressentiment:

Unter den technischen Bedingungen des Web 2.0 und der Plattformkommunikationen sollten vielmehr alle Daten, die durch die verfolgbaren Online-Tätigkeiten der gesamten Netzpopulation hervorgebracht werden, als immer schon extrahierte Daten, als Metadaten und somit relationale Objekte begriffen werden, in denen Daten bereits mit Daten korreliert und kollationiert sind und sich zur weiteren Verarbeitung anbieten.4

Nun liegt es nahe, dass die Internetriesen mit dieser selbstwachsenden Saat nicht nur Schnittstellen oder Medien sein wollen, die sich mit Vermittler- und Werbeeinnahmen begnügen. Es geht vielmehr darum, diesen Prozess beschreibt Vogl in der Vorlesung sehr anschaulich, dass sie beginnen, öffentliche Aufgaben zu übernehmen, Infrastrukturen bilden, Krankenhausdienste anbieten etc. Und während die Unternehmen das tun, lancieren sie die These, „und das ist neu […], dass der Kapitalismus, der wirkliche Kapitalismus, keinen Wettbewerb, sondern Monopolisten benötigt.” Diese quasi-staatlichen Akteure mit dem Wunsch, Monopol sein zu dürfen, sind so auch ins Finanzgeschäft vorgedrungen, denn sie haben ja alles, was sie dafür brauchen. Angebote von Bezahldiensten zum Beispiel, neben Investmentfonds und Finanzierungsinstrumenten, gehörten schon seit Längerem zu den „wesentlichen Treibsetzen” amerikanischer und chinesischer Plattformunternehmen. „Sie bieten den Vorzug, dass sie die verlässlichsten Daten zur gezielten Platzierung von Produkten und Werbung liefern und dass sich mit ihnen überdies der dezentrale internationale Zahlungsverkehr zentral überwachen lässt.“ Schon PayPal, so Vogl, sei mit dem Anspruch angetreten, eine Art Internetwährung zu schaffen, um den Dollar im internationalen Zahlungsverkehr zu ersetzen und staatliche Währungsmonopole zu unterlaufen. Und zuletzt hatte Meta versucht, mit Diem (ehemals Libra) eine eigenständige Internetwährung zu gründen, oder wie es Vogl sagt, „private Kontrolle mit para-staatlicher Ausweitung der Konzernmacht zu kombinieren“ – ein Vorhaben, das erst am Einspruch der Federal Reserve Bank gescheitert ist.

Entbunden vom Recht?

Nun scheint an diesem Beispiel ebenso deutlich zu werden, dass diese Plattformakteure nicht gänzlich rechtlich entbunden sind, aber dass sie ein sonderbarer Rechtsstatus kennzeichnet. Vogl rekonstruiert den Moment des Jahres 1996, als im Telecommunications Act, zur Beförderung des Internets, festgelegt wurde, dass die Plattformen für die Daten, die sie zirkulieren, nicht verantwortlich sind. Dieser Ausnahmefall habe uns einen „neuen Kapitalismus beschert“, denn die „Unternehmen machen mit Produkten ihre Geschäfte, die tief in das Soziale, in die Öffentlichkeit hineinwirken, für die diese Unternehmen aber nicht verantwortlich sind.“ Oder kurz: „Nutzer erzeugen, was Konzerne verkaufen.“5

Dies alles berührt das „Souveränitätsproblem des Finanzmarktkapitalismus“ ganz wesentlich. Kurz vor Schluss definiert Vogl schließlich den titelgebenden Begriff seines Vortrags so: „Souverän ist, wer eigene Risiken in Gefahren für andere zu verwandeln vermag und sich als Gläubiger letzter Instanz platziert.“ Sollten mit den Gläubigern letzter Instanz die Plattformunternehmen gemeint sein, lohnt es sich, im subversiven Potential dieses Satzes zu lesen. Von der anderen Seite des Plattformunternehmens aus gesehen, den Nutzenden, ist die „Gefahr für andere“, also ebenso die Gefahr für einen selbst, womöglich ein Handlungsspielraum. Die Idee einer sozialen Vernetzung, auch die Vorstellung einer direkten oder indirekten finanziellen Teilhabe an dieser wirtschaftlichen superpower, muss ja keine sonderbar einerseits privatisierte und andrerseits quasi-staatlich-monopolistische Angelegenheit sein, wie es Vogl mit einer für ihn typischen Wortneuschöpfung „Dämonokratie“ ins Wort setzt. Die EU, so bringt Vogl auf Nachfrage das Referat noch einmal auf eine andere Note, versuche ja, diese Entwicklung der Finanzmärkte einzudämmen. Der Digital Markets Act sei etwa ein außergewöhnlich gutes Beispiel. Es gäbe sicher noch andere. Nun wäre das dann allerdings ein anderes Kapitel, vielleicht ja für ein weiteres Buch, und damit die Fortsetzung der Finanzsaga, die sich vor den kritischen Augen von Joseph Vogl und unseren weiter abspielt – mit offenem Ausgang.


  1. Dietmar Hawranek et al.: „Märkte außer Kontrolle“. In: Der Spiegel, 22.08.2011. ↩︎
  2. Joseph Vogl: „Souveränitätsprobleme im Finanzmarktkapitalismus“. Citizen Lecture Finanzen, Staat, Digitalisierung & Demokratie, 27.05.2024, https://tu-darmstadt.cloud.panopto.eu/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=3df89c29-7164-460b-8aed-b17d0103dc33.  Alle weiteren, nicht ausgewiesenen Zitate oder Belege sind als Wortlaute der Vorlesung entnommen. ↩︎
  3. Joseph Vogl: Kapital und Ressentiment, C.H. Beck: München 2021, S. 60. ↩︎
  4. Ebd., S. 80. ↩︎
  5. Ebd. ↩︎

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Autor: Eneia Dragomir eFin-Blog Farbe: gelb

Worüber reden wir, wenn wir über Geldpolitik reden?

Worüber reden wir, wenn wir über Geldpolitik reden?

Ein Beitrag von Eneia Dragomir

6. Mai 2024

Der Sammelband „Geldpolitik im Umbruch“ ist zu Beginn dieses Jahres bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen, deren Anliegen es bekanntlich ist, „Bürgerinnen und Bürger (zu) motivieren und (zu) befähigen, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinander zu setzen und aktiv am politischen Leben teilzunehmen“. Dieses Anliegen ist auch dem von Aaron Sahr herausgegebenen Band anzumerken.

Schon in der Einleitung werden die Leser:innen durch den Herausgeber Aaron Sahr dazu eingeladen, „Geldpolitik“ nicht nur als Aufgabenfeld von Expertenkreisen zu verstehen, sondern als „Politik des Geldes“: „Gemeint sind damit die politischen Prozesse und Machtkonflikte zur Gestaltung und Umgestaltung der Geldordnung.“ (10) Im folgenden Glossar „geldpolitischer Begriffe“ wollen Florian Schmidt und Luca Kokol, Mitarbeiter:innen der von Sahr am Hamburger Institut für Sozialforschung geleiteten Forschungsgruppe „Monetäre Souveränität“, der „Sprache der Geldpolitik“ den „autoritativen Anschein“ nehmen und aufzeigen, wie grundlegend umstritten diese Begriffe tatsächlich sind. Das Glossar hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, möchte aber einen „Grundstock an Vokabeln“ liefern sowie „Neugier“ wecken und dazu aufmuntern, über Geldpolitik zu sprechen. Carolin Müller, ebenfalls Mitarbeiterin der Forschungsgruppe, möchte in ihrem Beitrag aufzeigen, warum Geld grundsätzlich politisch ist und inwiefern bestimmte wissenschaftliche und alltägliche Geldvorstellungen (bspw. Geld als Zahlungs-, Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit, also als neutrales ökonomisches Werkzeug versus Geld als rechtlich abgesicherte Forderung gegen eine Geschäftsbank) bestimmte Geldordnungen rechtfertigen.

Institutionelle Arrangements

In einem zweiten Block geht es um konkretere institutionelle Arrangements: Isabel Feichtner, Professorin für Öffentliches und Wirtschaftsvölkerrecht, stellt in ihrem Beitrag dar, wie die in den Rechtswissenschaften vorherrschenden Geldvorstellungen (bspw., dass es Geld vor den Staaten gab), geldpolitische Festlegungen (wie rechtliche Regelung der Aufgabengebiete der Europäischen Zentralbank) „rationalisieren“. Die Politikökonomin Waltraud Schelkle stellt das „one-size-fits-none-Problem“ in den Mittelpunkt ihres Beitrags, also die Auseinandersetzung darüber, ob die Geldpolitik der EU bzw. der Europäischen Zentralbank bestimmte Länder oder Ländergruppen (Süd- oder „Weichwährungsländer“ versus Nord- oder „Hartwährungsländer“) bevorzugt. Eine systematische Bevor- oder Benachteiligung erkennt Schelkle nicht. Vielmehr sieht sie in den Kooperationen und Zusammenschlüssen Versuche der Länder, auf ein zunehmend krisenanfälliges Finanzsystem zu reagieren. Schelkle stellt auch eine Veränderung des Umgangs der EZB mit Kritik fest. Sei diese zunächst mit Verweis auf die eigene Expertise quittiert worden, sei mit zunehmender Kritik und im Gefolge der „unkonventionellen Geldpolitik“ der EZB in öffentlichen Statements von Direktoriumsmitgliedern die Sensibilität gegenüber der Wirkung dieser Politik stärker betont worden. Das geldpolitische Wirken westlicher Zentralbanken seit den 1970er-Jahren steht im Fokus des Beitrags von Leon Wansleben. Unter Rückgriff auf sozial-, politik- und geschichtswissenschaftliche Ansätze will der Soziologe den wirtschaftswissenschaftlich verengten Blick auf die Politik von Zentralbanken wieder erweitern: Deren Geldpolitik hätte immer schon verteilungspolitische Wirkung gehabt (insofern bestimmte soziale Gruppen stärker von ihr profitierten als andere) und das „Erwartungsmanagement“ sei spätestens dann zur expliziten Strategie geworden, als klar war, dass die Zentralbanken aufgrund der Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken die Geldmenge nicht steuern konnten. Über den Leitzins (also den Zins, zu dem sich Geschäftsbanken bei der Zentralbank kurzfristig Geld leihen können) würden Zentralbanken seither versuchen, auf die Erwartungen ökonomischer Akteure Einfluss zu nehmen. Wansleben will auch aufzeigen, dass Zentralbanken auf institutionelle Arrangements bzw. auf „institutionelle Macht“ angewiesen sind.

Geschichte und „Geopolitik des Geldes“

Der Umbruch in der internationalen Geldordnung bzw. die „Geopolitik des Geldes“ steht in zwei Beiträgen im Mittelpunkt. Andrea Binder rekonstruiert die wechselvolle Vorgeschichte der aktuellen internationalen Geldordnung, insbesondere die Entstehung und wachsende Bedeutung des Offshore-Finanzsystems. Nach dem Ende des „klassischen Goldstandards“ in Folge des Ersten Weltkriegs und der Entstehung des US-Dollar-dominierten Bretton-Woods-Systems nach dem Zweiten Weltkrieg, habe sich bereits in letzterem das gegenwärtige System angekündigt: mit einer starken Stellung privater Finanzakteure sowie von Wirtschaftskanzleien, deren Expertise aufgrund der Komplexität grenzüberschreitender Finanzkonstrukte wie dem „Eurodollar“ (ein außerhalb der USA geschöpfter Dollar, der anderem als US-Recht unterliegt) nötig wurde. Diese internationale Geldordnung, die nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems zu Beginn der 1970er-Jahre vorherrschend wurde, befinde sich seinerseits seit der globalen Finanzkrise von 2008/9 sowie der folgenden Krisen im Umbruch. Einen solchen Umbruch in der „Geopolitik des Geldes“ identifiziert Sahr in seinem eigenen Beitrag im Zuge der internationalen Sanktionen gegen Russland, nach dem dieses die Ukraine überfallen hatte. Vor allem das „Einfrieren“ der Devisen der russischen Zentralbank habe die gegenwärtige internationale Finanzarchitektur erschüttert. Denn es sei sichtbar geworden, dass dieses Geld in nichts anderem als in Forderungen dieser Bank gegen Zentralbanken anderer Länder bestehen würde. Durch die Weigerung, diesen Forderungen nachzukommen, würde die Fragilität dieser Geldordnung zu Tage treten.  

Ein vierter Block greift historisch weiter aus- und zurück, um geldpolitische Umbrüche zu markieren. So arbeitet der Genfer Politökonom Lucas Haffert heraus, warum die Hyperinflation von 1923 so präsent in der deutschen „kollektiven Vorstellung“ sei und die Deflation, welche die Weltwirtschaftskrise von 1929 kennzeichnete, in den Schatten stellen konnte. Er verweist dabei einerseits auf die Tradierung durch Familie und vor allem durch die Schule, aber auch auf die soziale Dimension, insofern als die Hyperinflation das deutungsmächtige Bürgertum stärker traf als die Arbeiterschaft. Der Soziologe Jakob Feinig greift auf das Beispiel der Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgung in New York City vor der Unabhängigkeit der USA zurück, um aufzuzeigen, dass Geldschöpfung zur Finanzierung großer öffentlicher Projekte selbstverständlich war. Auch zur Finanzierung des Bürgerkriegs hätten die Nordstaaten noch die später als „Greenbacks“ bezeichnete „Bürgerkriegswährung“ geschaffen. Das „Beschweigen des Geldes“ habe hingegen schon mit der Unabhängigkeit der USA begonnen, als den Bundestaaten die Möglichkeit genommen wurde, eigenes Geld zu schaffen, und sei vor allem unter Franklin D. Roosevelt verstärkt worden. Das englische „Silencing“ macht deutlicher als der deutsche Begriff, dass Feinig darunter gesellschaftliche Auseinandersetzungen versteht, im Zuge deren Geld nicht mehr als gestaltbares und für (gesellschafts)politische Zwecke einsetzbares Mittel verstanden worden wäre, sondern als „rätselhaftes Gebilde“, das außerhalb politischer Prozesse stehe. (246)

Krypto als neuer Goldstandard?

Der Beitrag von Florian Kern sticht aus dem Sammelband heraus, nicht nur, weil es der einzige Beitrag ist, der die Digitalisierung des Finanzsystems thematisiert, während diese in den anderen Beiträgen kaum Erwähnung findet. Kern stellt Kryptowährungen in den Fokus, erklärt diese kurz im Allgemeinen, um dann ein Szenario zu entwickeln, welche Rolle Kryptowährungen im Finanzsystem einnehmen könnten. Geschaffen als digitalisierte Antithese zum „Fiat-Standard“ (Fiat-Geld ist stoffwertloses Geld, das prinzipiell „auf Knopfdruck“ geschöpft werden kann), sei ein Krypto-Standard in Analogie zum Goldstandard vorstellbar. So wie Geldschöpfung zu Zeiten des Goldstandards durch Goldvorräte gedeckt (und beschränkt) wurde, sei es vorstellbar, dass die Geldschöpfung durch eine künstlich verknappte Kryptowährung wie Bitcoin gedeckt und beschränkt würde. Das würde jedoch die Probleme reproduzieren, die das Geldsystem zur Zeit des klassischen Goldstandards um 1900 hatte: Banken, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, könnten nicht durch Zentralbanken (und deren Geldschöpfung) gestützt werden. Die Skepsis von Verfechter:innen von Kryptowährungen gegen staatliche Eingriffe und gegen vermittelnde Akteure erklärt Kern durch einen Rückgriff auf religiöse Elemente, welche sich in den ökonomischen Theoriegebäuden etwa von Adam Smith oder später der österreichischen Schule und ihren Vertretern wie Ludwig von Mises oder Friedrich von Hayek finden würden: Während bei Smith die „unsichtbare Hand“ des Marktes einen solchen religiösen Restbestand darstelle, sei es im Falle der österreichischen Schule der Glaube an eine „spontane Ordnung“ von Märkten, die durch menschliche bzw. staatliche Eingriffe nur gestört werden könne. Diese Skepsis erkennt Kern auch in den Weltanschauungen der Krypto-Szene wieder. Anders als die anderen Autor:innen plädiert Kern weniger für eine Öffnung des Diskursraums, sondern – weitaus klassischer – für die Regulierung von Kryptowährungen.

Umbrüche und Einblicke

Der Sammelband „Geldpolitik im Umbruch“ wartet mit einem Kaleidoskop interessanter Einblicke in finanz- und geldpolitische Phänomene und Bereiche auf, in denen sich Umbrüche in der Vergangenheit ereignet haben und gegenwärtig abzeichnen. Vor allem die historisch zurückschauenden Beiträge, etwa jener Jakob Feinigs, stellen solche Umbrüche und alternative Geldpolitiken anschaulich dar. Der Band bietet auch einen Einblick in die in diesem Zusammenhang diskutierten geld- und finanztheoretischen Ansätze. Nicht erkennbar ist hingegen, inwiefern der Band über solche Einblicke hinaus auch die Systematik des gegenwärtigen Umbruchs der Geldpolitik erfasst. Nicht zu übersehen ist ebenso, dass der Sammelband durch sozial- und politökonomische Perspektiven bestimmt wird und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven fehlen. Zwar wird das Versprechen eingelöst, den Diskursraum zu öffnen, insofern alternative Ansätze und Perspektiven aufbereitet werden. Die Öffnung dieses Feldes gelingt insofern jedoch nur bedingt, als sich der Sammelband kaum als voraussetzungsarmen Einstieg in die aktuellen Debatten zum Umbruch der Geldpolitik eignet.

Sahr, Aaron (Hrsg): Geldpolitik im Umbruch, Schriftenreihe, Bd. 11064, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2024.
Herunterladbares Pdf hier.

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Autor: Petra Gehring Coinzeit 3000 Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

Coinzeit 3000 #8: Offline

Coinzeit 3000: Eine Lesekolumne zum Thema Offline

Ein Beitrag von Petra Gehring

15. April 2024

Der Nebel um die Ausgestaltung des Digitalen Euro lichtet sich erst sehr langsam. Anfang 2023 klang es jedenfalls aber so, als verfolgten EZB und EU nicht das Ziel, das neue Digitalgeld als hochgetriebenes „programmierbares“ Artefakt auf der Blockchain anzubieten. Programmierbares Geld – oder mindestens vorprogrammierte Zahlungsabläufe, also auf der Basis von „smarten“ Verträgen automatisierte Geldflüsse – fordert zwar die Industrie. Die Politik teilt aber mit, sie denke primär an die Bürger:innen, also an Bargeldnutzer:innen wie dich und mich. Und wir haben nun mal wenig Interesse an der aufwändig durchautomatisierten (weil massenhaften und somit billigeren) Prozessierung von Geld. Wir geben Geld in wechselnder Weise, situationsangemessen und oft spontan aus. Von daher die Botschaft der Politik: Der digitale Euro soll auch „offline“, also wohl physisch verfügbar sein. Was allerdings heißt das? Oder meint Offline-Nutzbarkeit gar nicht im vollen Wortsinn „physische“ Verfügbarkeit? Die Finanzverantwortlichen der Eurogruppe schreiben:

„The Eurogroup also supports the exploration of an offline functionality which would serve a wider range of use cases and also contribute to financial inclusion by facilitating the use by citizens in different scenarios. “

Damit scheint also nicht bloß eine Endstation Smartphone angestrebt zu werden. Sondern man denkt … ja: an was? An eine mit einem Girokonto verbundene Karte? Dann wäre ich freilich einfach wieder bei meiner (Geschäfts-)Bank. Also vielleicht eine aufladbare Geldkarte wie die Bezahlkarte in der Mensa? Eine Pay-Safe-Karte, die ich (bereits aufgeladen) in der Tankstelle kaufen kann? Oder gäbe es da einen anderswie verpackten Chip? Kann ich freilich ohne Netz mir die Summen auf einem solchen kleinen Wertspeicher „abholen“? Und ist beim Ausgeben des digitalen Offline-Euro dann wirklich auf der ganzen Strecke, also auch hinter dem Lesegerät eines Zahlungsempfängers, alles klassisch verkabelt und in diesem Sinne die Nutzung also ganz ohne Internet möglich? Letzteres kann ich mir kaum vorstellen. Ein Einwand eines Piraten-Abgeordneten im Europäischen Parlament lautete zwischenzeitlich auch: der „offline“-Euro muss Zahlungen auch bei physischem Abstand der Zahlenden ermöglichen. Also Verschickbarkeit per Postpaket? Deponierbarkeit im Versteck unter der Baumwurzel?

In einer überall immer auch von Online-Übermittlungswegen durchzogenen Welt muss, so scheint es, ziemlich präzise darüber geredet werden, was „offline“ eigentlich bedeutet. Folge ich Wikipedia, dann heißt „offline“ im Grunde nur der abgeschaltete Zustand eines (auch) online nutzbaren Programms. Etwas ‚offliniger‘ als bloß nach dem Download noch existent sollte der digitale Euro aber definitiv sein. Nur so ist er auch inklusiv, das heißt für Menschen ohne Konto, für Wohnungslose, für Kinder und für Menschen, die Geld gern unter dem Kopfkissen haben, verwendbar.

„Als Offliner werden Menschen bezeichnet, die das Internet nicht nutzen“, heißt es bei Wikipedia immerhin auch. Und gerade für diese sollte es ja die von der Eurogruppe „offline“ genannte Funktion wohl geben.

Eurogruppe: Pressemitteilung vom 16. Januar 2023: Eurogroup statement on the digital euro project, [15. April 2024]

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Europäisches Parlament: Änderungsanträge 34 – 277, Stellungnahme zur Einführung eines digitalen Euro, siehe insbesondere Änderungsantrag 76, 11. Dezember 2023, nur in Englisch verfügbar [15. April 2024].

Wikipedia: Offline, https://de.wikipedia.org/wiki/Offline, [15. April 2024].

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Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Der digitale Euro: Momentaufnahmen aus dem Maschinenraum der Politik

Der digitale Euro: Momentaufnahmen aus dem Maschinenraum der Politik

Ein Beitrag von Erik Meyer

15. März 2024

Im Februar 2024 wurde auf verschiedenen Ebenen an den politisch-rechtlichen Voraussetzungen für ein digitales Zentralbankgeld in der Eurozone gearbeitet. Ein Blick auf Aktivitäten in Berlin und Brüssel.

Von einer geplanten „großen Anhörung“ war bei der Plenardebatte Anfang November 2023 im Bundestag die Rede, als zwei Anträge der Opposition zur möglichen Einführung eines digitalen Euros behandelt wurden. Nun lässt sich darüber streiten, was eine „große Anhörung“ in einem Ausschuss des Bundestags auszeichnet. Neun Sachverständige hatten die Fraktionen für die zweistündige öffentliche Anhörung am 19. Februar 2024 im Finanzausschuss benannt. Außerhalb der Fraktionskontingente nahm für die Deutsche Bundesbank deren Vorstandsmitglied Burkhard Balz Stellung. Abwesend waren auf Seiten der Abgeordneten die Gruppe „Die Linke“ und die Gruppe BSW, die zwar keine Sachverständigen benennen durften, aber auch Fragezeit gehabt hätten. Ein Fragenkatalog wurde vorab nicht erstellt, wie es bei anderen Anhörungen durchaus üblich ist.

Insofern war die ganze Veranstaltung durch das Dilemma gekennzeichnet, das bereits die Debatte im Plenum geprägt hatte: Die formale Frage, wer denn nun wie im auf EU-Ebene begonnenen politischen Prozess über die Ausgestaltung eines digitalen Euro mitentscheiden soll, wurde mit der inhaltlichen Frage, was von dem Vorhaben zur Einführung eines digitalen Zentralbankgelds in der Eurozone zu halten sei, vermischt. Geladen waren einerseits Wissenschaftler, die Aspekte des digitalen Euro aus der Perspektive verschiedener Disziplinen beurteilten. Andererseits Stakeholder, die diesbezüglich vor allem wirtschaftliche Interessen vertraten.

Eine dezidiert gemeinwohlorientierte Perspektive, wie sie etwa die Verbraucherzentralen im Hinblick auf Bedürfnisse der Bürger:innen artikulieren könnten, fehlte. Auch auf die in den Anträgen der Unions- sowie der AfD-Fraktion formulierten Vorstellungen von einer „Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten“ (Union) bzw. einer „Volksbefragung“ in Deutschland zu dieser Angelegenheit (AfD) wurde in den von vielen Expert:innen vorab vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen nur im Einzelfall eingegangen. Der von der SPD-Fraktion geladene Jurist Ulrich Hufeld sprach sich gegen einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags bei der Einführung eines digitalen Euro aus. Er stützte damit die bei der Plenardebatte aus den Regierungsfraktionen vertretene Meinung, was wiederum die voraussichtliche Ablehnung der Anträge am Ende des parlamentarischen Prozesses impliziert.

Überwiegend nüchterne Kosten-Nutzen-Kalkulationen

Ansonsten drehte sich die Anhörung vor allem um generelle und konkrete Vorbehalte gegen das Projekt. Die fortbestehende Bedeutung von Bargeld wurde allseits unterstrichen. Ein größeres Thema war die Frage danach, welche Konsequenzen ein digitaler Euro für das private Bankensystem und etwa die Kreditvergabefähigkeit der Institute hätte. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Ulrich Reuter, sagte als Vertreter des von der FDP-Fraktion geladenen Verbands „Die Deutsche Kreditwirtschaft“, die deutschen Banken würden mit Umsetzungskosten von einer Milliarde Euro für den digitalen Euro rechnen. Solche Kosten müssten auch durch Gebühren refinanziert werden können. Befürchtet wird darüber hinaus, dass die Bankeinlagen von Bürger:innen abfließen könnten, da sie diese dann in digitalem Zentralbankgeld halten könnten. Die Einschätzungen über mögliche Auswirkungen eines solchen Szenarios gingen allerdings auseinander. Reuter konnte sich bei der Höhe des Haltelimits nur wenige hundert Euro vorstellen, ohne dass es zu relevanten Beeinträchtigungen kommen würde. Andere Akteure aus der Digital- und Zahlungsbranche betonten die Wahrnehmung von Innovations- und Kooperationspotenzial etwa mit den avisierten Angeboten der privatwirtschaftlichen European Payments Initiative, die ebenfalls vertreten war. Bundesbanker Balz sah sogar die Option, auch staatliche Transferleistungen an Privathaushalte via digitalem Euro abzuwickeln. Eine dezidiert ablehnende Haltung nahm ausschließlich der von der AfD-Fraktion geladene Ökonom Philipp Bagus ein, der den digitalen Euro zusammenfassend als „Teufelswerk” charakterisierte.

Die Frage, wie Akzeptanz und Vertrauen durch sowie ein besonderer Nutzen für die Bürger:innen erzielt werden könnte, wurde vor allem im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre diskutiert. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geladene Professor für Datensicherheit und -schutz, Rainer Böhme, sowie der von der FDP-Fraktion geladene Vertreter der Digital Euro Association, Jonas Gross, betonten hier die Notwendigkeit angemessener technischer Lösungen, aber auch die Bedeutung, die die Anwendung von Open-Source-Prinzipen für mehr Transparenz und Sicherheit entfalten könnten. Insofern bildete die Anhörung1Ihre Aufzeichnung, ein zusammenfassender Text, die Liste der Sachverständigen sowie die von einigen vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen sind im Online-Angebot des Deutschen Bundestags hier» verfügbar. im Bundestag zentrale Konfliktlinien und Interessenlagen ab, die in der Debatte um den digitalen Euro virulent sind.

Beratungen in Brüssel

Bei der Anhörung im Bundestag hatte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, bereits vorab beklagt: „Leider hat die EZB eine Einladung in den Finanzausschuss abgelehnt (…). Das ist sehr bedauerlich und trägt nicht zu einem offenen Diskurs bei.“2Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion», 16. Februar 2023. Gleichwohl ist die Europäische Zentralbank regelmäßig beim zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments zu Gast. So gab Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, erst am 14. Februar 2024 dort „Einblicke in die Vorbereitungsphase für einen digitalen Euro“  und seine einleitenden Bemerkungen sind sogar schriftlich in deutscher Sprache verfügbar.3 Einzusehen auf der Webseite der EZB hier» Dieser Ausschuss befasst sich auch federführend mit dem Legislativvorschlag zur Einführung eines digitalen Euro. Ein abschließendes Votum über Änderungsvorschläge, das dann wiederum die Grundlage für eine Abstimmung des Europäischen Parlaments darstellt, hat ECON bislang noch nicht vorgelegt.4Der letzte bei der Abfassung dieses Beitrags schriftlich vorliegende Stand ist ein noch nicht finalisierter Entwurf vom 9. Februar 2024. Hier» das entsprechende PDF-Dokument. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der diese Materie mitberät, hat aber schon Stellung mit dem Fokus auf Aspekte des Datenschutzes genommen. Das Abstimmungsergebnis vom 15. Februar 2023 über dieses Dokument signalisiert prinzipiell eine breite parlamentarische Zustimmung zum Vorhaben durch 48 Ausschussmitglieder bei sechs Gegenstimmen und sieben Enthaltungen.

Als dritte für das Gesetzgebungsverfahren relevante Instanz ist neben der Kommission und dem Parlament der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, mit dem Thema befasst. Dieser beriet das Thema Ende Februar 2024 intern auf Expert:innen-Ebene in einer Arbeitsgruppe. Darüber berichtet Maximilian Henning für das kostenpflichtige Angebot Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI.5 Maximilian Henning: Ab wann braucht der digitale Euro eine Offline-Funktion, Tagesspiegel, 1. März 2024. Demnach stand die geplante Offline-Funktion eines digitalen Euro im Fokus dieser Beratungen. Damit sollen finanzielle Transaktionen etwa zwischen privaten Nutzer:innen in einem bestimmten Umfang möglich sein, auch ohne dass die Beteiligten dabei online sein müssen. Die Realisierung dieser gewünschten Funktionalität erscheint allerdings als eine große technisch-organisatorische Herausforderung. Deshalb wird diskutiert, ob sie für die Erstausgabe des digitalen Euro in der betreffenden Verordnung als verpflichtendes Feature verankert wird.

Vor dem Hintergrund dieser Schlaglichter auf den politischen Prozess in Berlin und Brüssel wird deutlich, dass die eigentliche Entscheidung über den Legislativvorschlag für einen Rechtsrahmen zum digitalen Euro im institutionellen Dreieck von Kommission, Parlament und Rat aller Voraussicht nach nicht vor der Europawahl Anfang Juni 2024 fällt. Dies würde zumindest die Möglichkeit eröffnen, über das Vorhaben im Wahlkampf eine inhaltliche Diskussion mit den Bürger:innen zu führen. Dass diese potenzielle Quelle demokratischer Legitimation produktiv genutzt wird, zeichnet sich bislang allerdings nicht ab.

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