Kategorien
Autor: Petra Gehring Coinzeit 3000 Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

Coinzeit 3000 #8: Offline

Coinzeit 3000: Eine Lesekolumne zum Thema Offline

Ein Beitrag von Petra Gehring

15. April 2024

Der Nebel um die Ausgestaltung des Digitalen Euro lichtet sich erst sehr langsam. Anfang 2023 klang es jedenfalls aber so, als verfolgten EZB und EU nicht das Ziel, das neue Digitalgeld als hochgetriebenes „programmierbares“ Artefakt auf der Blockchain anzubieten. Programmierbares Geld – oder mindestens vorprogrammierte Zahlungsabläufe, also auf der Basis von „smarten“ Verträgen automatisierte Geldflüsse – fordert zwar die Industrie. Die Politik teilt aber mit, sie denke primär an die Bürger:innen, also an Bargeldnutzer:innen wie dich und mich. Und wir haben nun mal wenig Interesse an der aufwändig durchautomatisierten (weil massenhaften und somit billigeren) Prozessierung von Geld. Wir geben Geld in wechselnder Weise, situationsangemessen und oft spontan aus. Von daher die Botschaft der Politik: Der digitale Euro soll auch „offline“, also wohl physisch verfügbar sein. Was allerdings heißt das? Oder meint Offline-Nutzbarkeit gar nicht im vollen Wortsinn „physische“ Verfügbarkeit? Die Finanzverantwortlichen der Eurogruppe schreiben:

„The Eurogroup also supports the exploration of an offline functionality which would serve a wider range of use cases and also contribute to financial inclusion by facilitating the use by citizens in different scenarios. “

Damit scheint also nicht bloß eine Endstation Smartphone angestrebt zu werden. Sondern man denkt … ja: an was? An eine mit einem Girokonto verbundene Karte? Dann wäre ich freilich einfach wieder bei meiner (Geschäfts-)Bank. Also vielleicht eine aufladbare Geldkarte wie die Bezahlkarte in der Mensa? Eine Pay-Safe-Karte, die ich (bereits aufgeladen) in der Tankstelle kaufen kann? Oder gäbe es da einen anderswie verpackten Chip? Kann ich freilich ohne Netz mir die Summen auf einem solchen kleinen Wertspeicher „abholen“? Und ist beim Ausgeben des digitalen Offline-Euro dann wirklich auf der ganzen Strecke, also auch hinter dem Lesegerät eines Zahlungsempfängers, alles klassisch verkabelt und in diesem Sinne die Nutzung also ganz ohne Internet möglich? Letzteres kann ich mir kaum vorstellen. Ein Einwand eines Piraten-Abgeordneten im Europäischen Parlament lautete zwischenzeitlich auch: der „offline“-Euro muss Zahlungen auch bei physischem Abstand der Zahlenden ermöglichen. Also Verschickbarkeit per Postpaket? Deponierbarkeit im Versteck unter der Baumwurzel?

In einer überall immer auch von Online-Übermittlungswegen durchzogenen Welt muss, so scheint es, ziemlich präzise darüber geredet werden, was „offline“ eigentlich bedeutet. Folge ich Wikipedia, dann heißt „offline“ im Grunde nur der abgeschaltete Zustand eines (auch) online nutzbaren Programms. Etwas ‚offliniger‘ als bloß nach dem Download noch existent sollte der digitale Euro aber definitiv sein. Nur so ist er auch inklusiv, das heißt für Menschen ohne Konto, für Wohnungslose, für Kinder und für Menschen, die Geld gern unter dem Kopfkissen haben, verwendbar.

„Als Offliner werden Menschen bezeichnet, die das Internet nicht nutzen“, heißt es bei Wikipedia immerhin auch. Und gerade für diese sollte es ja die von der Eurogruppe „offline“ genannte Funktion wohl geben.

Eurogruppe: Pressemitteilung vom 16. Januar 2023: Eurogroup statement on the digital euro project, [15. April 2024]

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Europäisches Parlament: Änderungsanträge 34 – 277, Stellungnahme zur Einführung eines digitalen Euro, siehe insbesondere Änderungsantrag 76, 11. Dezember 2023, nur in Englisch verfügbar [15. April 2024].

Wikipedia: Offline, https://de.wikipedia.org/wiki/Offline, [15. April 2024].

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Der digitale Euro: Momentaufnahmen aus dem Maschinenraum der Politik

Der digitale Euro: Momentaufnahmen aus dem Maschinenraum der Politik

Ein Beitrag von Erik Meyer

15. März 2024

Im Februar 2024 wurde auf verschiedenen Ebenen an den politisch-rechtlichen Voraussetzungen für ein digitales Zentralbankgeld in der Eurozone gearbeitet. Ein Blick auf Aktivitäten in Berlin und Brüssel.

Von einer geplanten „großen Anhörung“ war bei der Plenardebatte Anfang November 2023 im Bundestag die Rede, als zwei Anträge der Opposition zur möglichen Einführung eines digitalen Euros behandelt wurden. Nun lässt sich darüber streiten, was eine „große Anhörung“ in einem Ausschuss des Bundestags auszeichnet. Neun Sachverständige hatten die Fraktionen für die zweistündige öffentliche Anhörung am 19. Februar 2024 im Finanzausschuss benannt. Außerhalb der Fraktionskontingente nahm für die Deutsche Bundesbank deren Vorstandsmitglied Burkhard Balz Stellung. Abwesend waren auf Seiten der Abgeordneten die Gruppe „Die Linke“ und die Gruppe BSW, die zwar keine Sachverständigen benennen durften, aber auch Fragezeit gehabt hätten. Ein Fragenkatalog wurde vorab nicht erstellt, wie es bei anderen Anhörungen durchaus üblich ist.

Insofern war die ganze Veranstaltung durch das Dilemma gekennzeichnet, das bereits die Debatte im Plenum geprägt hatte: Die formale Frage, wer denn nun wie im auf EU-Ebene begonnenen politischen Prozess über die Ausgestaltung eines digitalen Euro mitentscheiden soll, wurde mit der inhaltlichen Frage, was von dem Vorhaben zur Einführung eines digitalen Zentralbankgelds in der Eurozone zu halten sei, vermischt. Geladen waren einerseits Wissenschaftler, die Aspekte des digitalen Euro aus der Perspektive verschiedener Disziplinen beurteilten. Andererseits Stakeholder, die diesbezüglich vor allem wirtschaftliche Interessen vertraten.

Eine dezidiert gemeinwohlorientierte Perspektive, wie sie etwa die Verbraucherzentralen im Hinblick auf Bedürfnisse der Bürger:innen artikulieren könnten, fehlte. Auch auf die in den Anträgen der Unions- sowie der AfD-Fraktion formulierten Vorstellungen von einer „Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten“ (Union) bzw. einer „Volksbefragung“ in Deutschland zu dieser Angelegenheit (AfD) wurde in den von vielen Expert:innen vorab vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen nur im Einzelfall eingegangen. Der von der SPD-Fraktion geladene Jurist Ulrich Hufeld sprach sich gegen einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags bei der Einführung eines digitalen Euro aus. Er stützte damit die bei der Plenardebatte aus den Regierungsfraktionen vertretene Meinung, was wiederum die voraussichtliche Ablehnung der Anträge am Ende des parlamentarischen Prozesses impliziert.

Überwiegend nüchterne Kosten-Nutzen-Kalkulationen

Ansonsten drehte sich die Anhörung vor allem um generelle und konkrete Vorbehalte gegen das Projekt. Die fortbestehende Bedeutung von Bargeld wurde allseits unterstrichen. Ein größeres Thema war die Frage danach, welche Konsequenzen ein digitaler Euro für das private Bankensystem und etwa die Kreditvergabefähigkeit der Institute hätte. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Ulrich Reuter, sagte als Vertreter des von der FDP-Fraktion geladenen Verbands „Die Deutsche Kreditwirtschaft“, die deutschen Banken würden mit Umsetzungskosten von einer Milliarde Euro für den digitalen Euro rechnen. Solche Kosten müssten auch durch Gebühren refinanziert werden können. Befürchtet wird darüber hinaus, dass die Bankeinlagen von Bürger:innen abfließen könnten, da sie diese dann in digitalem Zentralbankgeld halten könnten. Die Einschätzungen über mögliche Auswirkungen eines solchen Szenarios gingen allerdings auseinander. Reuter konnte sich bei der Höhe des Haltelimits nur wenige hundert Euro vorstellen, ohne dass es zu relevanten Beeinträchtigungen kommen würde. Andere Akteure aus der Digital- und Zahlungsbranche betonten die Wahrnehmung von Innovations- und Kooperationspotenzial etwa mit den avisierten Angeboten der privatwirtschaftlichen European Payments Initiative, die ebenfalls vertreten war. Bundesbanker Balz sah sogar die Option, auch staatliche Transferleistungen an Privathaushalte via digitalem Euro abzuwickeln. Eine dezidiert ablehnende Haltung nahm ausschließlich der von der AfD-Fraktion geladene Ökonom Philipp Bagus ein, der den digitalen Euro zusammenfassend als „Teufelswerk” charakterisierte.

Die Frage, wie Akzeptanz und Vertrauen durch sowie ein besonderer Nutzen für die Bürger:innen erzielt werden könnte, wurde vor allem im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre diskutiert. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geladene Professor für Datensicherheit und -schutz, Rainer Böhme, sowie der von der FDP-Fraktion geladene Vertreter der Digital Euro Association, Jonas Gross, betonten hier die Notwendigkeit angemessener technischer Lösungen, aber auch die Bedeutung, die die Anwendung von Open-Source-Prinzipen für mehr Transparenz und Sicherheit entfalten könnten. Insofern bildete die Anhörung1Ihre Aufzeichnung, ein zusammenfassender Text, die Liste der Sachverständigen sowie die von einigen vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen sind im Online-Angebot des Deutschen Bundestags hier» verfügbar. im Bundestag zentrale Konfliktlinien und Interessenlagen ab, die in der Debatte um den digitalen Euro virulent sind.

Beratungen in Brüssel

Bei der Anhörung im Bundestag hatte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, bereits vorab beklagt: „Leider hat die EZB eine Einladung in den Finanzausschuss abgelehnt (…). Das ist sehr bedauerlich und trägt nicht zu einem offenen Diskurs bei.“2Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion», 16. Februar 2023. Gleichwohl ist die Europäische Zentralbank regelmäßig beim zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments zu Gast. So gab Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, erst am 14. Februar 2024 dort „Einblicke in die Vorbereitungsphase für einen digitalen Euro“  und seine einleitenden Bemerkungen sind sogar schriftlich in deutscher Sprache verfügbar.3 Einzusehen auf der Webseite der EZB hier» Dieser Ausschuss befasst sich auch federführend mit dem Legislativvorschlag zur Einführung eines digitalen Euro. Ein abschließendes Votum über Änderungsvorschläge, das dann wiederum die Grundlage für eine Abstimmung des Europäischen Parlaments darstellt, hat ECON bislang noch nicht vorgelegt.4Der letzte bei der Abfassung dieses Beitrags schriftlich vorliegende Stand ist ein noch nicht finalisierter Entwurf vom 9. Februar 2024. Hier» das entsprechende PDF-Dokument. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der diese Materie mitberät, hat aber schon Stellung mit dem Fokus auf Aspekte des Datenschutzes genommen. Das Abstimmungsergebnis vom 15. Februar 2023 über dieses Dokument signalisiert prinzipiell eine breite parlamentarische Zustimmung zum Vorhaben durch 48 Ausschussmitglieder bei sechs Gegenstimmen und sieben Enthaltungen.

Als dritte für das Gesetzgebungsverfahren relevante Instanz ist neben der Kommission und dem Parlament der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, mit dem Thema befasst. Dieser beriet das Thema Ende Februar 2024 intern auf Expert:innen-Ebene in einer Arbeitsgruppe. Darüber berichtet Maximilian Henning für das kostenpflichtige Angebot Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI.5 Maximilian Henning: Ab wann braucht der digitale Euro eine Offline-Funktion, Tagesspiegel, 1. März 2024. Demnach stand die geplante Offline-Funktion eines digitalen Euro im Fokus dieser Beratungen. Damit sollen finanzielle Transaktionen etwa zwischen privaten Nutzer:innen in einem bestimmten Umfang möglich sein, auch ohne dass die Beteiligten dabei online sein müssen. Die Realisierung dieser gewünschten Funktionalität erscheint allerdings als eine große technisch-organisatorische Herausforderung. Deshalb wird diskutiert, ob sie für die Erstausgabe des digitalen Euro in der betreffenden Verordnung als verpflichtendes Feature verankert wird.

Vor dem Hintergrund dieser Schlaglichter auf den politischen Prozess in Berlin und Brüssel wird deutlich, dass die eigentliche Entscheidung über den Legislativvorschlag für einen Rechtsrahmen zum digitalen Euro im institutionellen Dreieck von Kommission, Parlament und Rat aller Voraussicht nach nicht vor der Europawahl Anfang Juni 2024 fällt. Dies würde zumindest die Möglichkeit eröffnen, über das Vorhaben im Wahlkampf eine inhaltliche Diskussion mit den Bürger:innen zu führen. Dass diese potenzielle Quelle demokratischer Legitimation produktiv genutzt wird, zeichnet sich bislang allerdings nicht ab.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

  • 1
    Ihre Aufzeichnung, ein zusammenfassender Text, die Liste der Sachverständigen sowie die von einigen vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen sind im Online-Angebot des Deutschen Bundestags hier» verfügbar.
  • 2
  • 3
    Einzusehen auf der Webseite der EZB hier»
  • 4
    Der letzte bei der Abfassung dieses Beitrags schriftlich vorliegende Stand ist ein noch nicht finalisierter Entwurf vom 9. Februar 2024. Hier» das entsprechende PDF-Dokument.
  • 5
    Maximilian Henning: Ab wann braucht der digitale Euro eine Offline-Funktion, Tagesspiegel, 1. März 2024.
Kategorien
Autor: Erik Meyer eFin-Blog Farbe: gelb

Coole Commons statt Krypto-Kapitalismus?

Coole Commons statt Krypto-Kapitalismus?

Ein Beitrag von Erik Meyer

1. Februar 2024

Der öffentliche Blockchain-Diskurs spielt sich, vereinfacht formuliert, zwischen zwei polarisierten Positionen ab: Die Befürworter:innen halten Blockchain und Kryptowerte für die ultimative Digital-Innovation eines technologiegetriebenen (Finanz-)Kapitalismus. Zuweilen gilt Tokenisierung hier gar als Lösung für die planetaren Probleme des Wachstumsparadigmas. Die Kritiker:innen sehen den gesamten Krypto-Komplex hingegen als einen Scam wie Schlangenöl oder als Ausdruck einer Ideologie der Lösbarkeit gesellschaftlicher Probleme durch immer neue Technologie-Konzepte und haben dafür den Begriff des Techno-Solutionism geprägt.

In dieser Diskurskonstellation bespielt Joshua Dávila als Content Creator mit der Medienmarke The Blockchain Socialist (Blog, Newsletter, Podcast und nun Buch) eine Nische. Er lässt sich als „organischer Intellektueller“1Dieser Begriff geht auf Antonio Gramsci zurück und bezeichnet bei ihm Intellektuelle, die aus einer sozialen Formation hervorgehen und deren Ideen artikulieren. einer Szene verstehen, die mit Blockchain & Co im weitesten Sinne sozialreformisch experimentiert. Mit Blockchain Radicals: How Capitalism Ruined Crypto and How to Fix It liefert der Autor gewissermaßen DEN Text dazu: historische Erzählung, weltanschauliche Einordnung, fachliche Er- und Aufklärung sowie jede Menge Beispiele für existente Anwendungen.

Ausgangspunkt seiner Abhandlung ist die Genese von Bitcoin aus dem Geist der Cypherpunks und im Kontext der Finanzkrise von 2008. Ohne (Zentral-)Banken fungiert hier die Blockchain als dezentrales Buchungssystem. Doch ist Bitcoin überhaupt Geld bzw. sein funktionales Äquivalent? Da hat Dávila seine Zweifel. Aus seiner Sicht ist dies eine – wenn nicht ideologische, dann doch interessierte – Engführung, die dann in einem reduktionistischen Verständnis von Krypto als Finance mündet. Doch „money-like“ sei eben nicht gleich Geld (73). Er versteht Kryptowerte vielmehr als Platzhalter für Geld (66). Mit dieser Interpretation rückt Dávila Krypto in den theoretisch-ökonomischen Horizont der Commons. Dort werden Ressourcen jenseits des kapitalistischen Marktes gemeinsam hergestellt und genutzt. Es wird ausgetauscht statt getauscht und Eigentumsrechte werden relativiert bzw. verflüssigt. Ein praktisches Problem dieser im Digitalen (z.B. Creative Commons) gebräuchlichen Komplementär-Ökonomie des Teilens ist in real life häufig die Skalierbarkeit. Oder generell die Governance.Weshalb auch die Rede von „The Tragedy of the Unmanaged Common“ (Garret James Hardin) der allgemeinen Klage über die Tragik der Allmende vorzuziehen sei. Ethisch designte Token-Ökosysteme könnten in diesem Kontext eine Möglichkeit für die Regulierung von Commons sein (116).

Im zweiten Teil des Werkes wendet der Autor seine so gewonnene Perspektive an, um DeFi zu dekonstruieren. Das ist analytisch originell, wie etwa Krypto als ein Schattenbanksystem zu verstehen (119). Der sozialutopische Tenor ist, dass mit den Möglichkeiten der Blockchain-Architektur nicht nur eine (echte) Dezentralisierung, sondern auch eine (echte) Demokratisierung der ökonomischen Sphäre machbar ist. Das wird nun weder libertär-staatsfern, noch neo-reaktionär gedacht, sondern genossenschaftlich-kooperativ. Aus der Orientierung am Paradigma der Koordination (161) folgt fast zwangsläufig ein historischer Verweis auf das aktuell wieder angesagte Projekt Cybersyn. Unter dem sozialistischen Präsidenten Salvador Allende intendierte die chilenische Regierung eine rechnergestützte Steuerung der Wirtschaft.2Ein Militärputsch beendete 1973 auch dieses kybernetische Experiment. Zum 50. Jahrestag erfuhr es zahlreiche Würdigungen und wurde u.a. ausführlich von Evgeny Morozov in seinem monumentalen Podcast-Projekt The Santiago Boys (https://the-santiago-boys.com) dokumentiert. Wer nun dem Blockchain-Sozialisten auf dem von ihm proklamierten Pfad des Techno-Probabilism (286) folgen mag, braucht aber nicht nur ein positives Menschenbild. Voraussetzung ist auch das Interesse an den Spielarten digital-linker Szenen und eines entsprechenden Jargons zwischen Informatik-Seminar und Theorie-Lesekreis.

Joshua Dávila: Blockchain Radicals: How Capitalism Ruined Crypto and How to Fix It (2023). London: Repeater 2023.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

  • 1
    Dieser Begriff geht auf Antonio Gramsci zurück und bezeichnet bei ihm Intellektuelle, die aus einer sozialen Formation hervorgehen und deren Ideen artikulieren.
  • 2
    Ein Militärputsch beendete 1973 auch dieses kybernetische Experiment. Zum 50. Jahrestag erfuhr es zahlreiche Würdigungen und wurde u.a. ausführlich von Evgeny Morozov in seinem monumentalen Podcast-Projekt The Santiago Boys (https://the-santiago-boys.com) dokumentiert.
Kategorien
Autor: Andreas Kerkemeyer Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb

Der digitale Euro: Ein erster Blick auf drei Herausforderungen

Der digitale Euro: Ein erster Blick auf drei Herausforderungen

Ein Beitrag von Andreas Kerkemeyer

15. Januar 2024

Langsam wird es ernst. Nach zahlreichen Diskussionspapieren der EZB, diversen Grundsatzreden von Mitgliedern des EZB Direktoriums, zahlreichen Stellungnahmen aus der Wissenschaft und ersten politischen Debatten hat die Kommission am 28. Juni 2023 ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro» (dEuroVO-E) veröffentlicht. Im Anschluss hat die EZB im November 2023 die Vorbereitungsphase» eingeläutet, prüft also ganz konkret, ob und wie der digitale Euro eingeführt werden könnte. Damit schickt sich die Eurozone wahrscheinlich an, digitales Zentralbankgeld einzuführen.

Digitales Zentralbankgel lässt sich als Zahlungsmittel verstehen, das einen Anspruch gegenüber der herausgebenden Zentralbank begründet, in der jeweiligen Währung denominiert ist und ausschließlich digital emittiert wird. Der Verordnungsvorschlag der Kommission sieht genau dies vor. So wird der digitale Euro als „digitale Form der einheitlichen Währung“ (Art. 3 dEuroVO-E) umschrieben, der „eine direkte Verbindlichkeit der Europäischen Zentralbank bzw. der nationalen Zentralbanken gegenüber den Nutzern des digitalen Euro“ begründet (Art. 4 Abs. 2 dEuroVO-E). Diesem soll zudem der Status als gesetzliches Zahlungsmittel zukommen (Art. 7 Abs. 1 dEuroVO-E). Der digitale Euro soll also als weiteres gesetzliches Zahlungsmittel neben das Bargeld treten und im Euroraum allen natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung stehen. Die EZB wird ihn nicht direkt „vertreiben“, vielmehr sollen Zahlungsdienstleister, also regelmäßig private Unternehmen, ihren Kundinnen und Kunden den Zugang zum digitalen Euro ermöglichen (vgl. Art. 13 dEuroVO-E).

Die Einführung des digitalen Euro wirft sehr unterschiedliche Fragen auf. Ich möchte an dieser Stelle nur drei herausgreifen: Erstens die Frage nach der Verbands- und Organkompetenz, also die Frage, ob die Union den digitalen Euro einführen darf und wenn ja, welche Organe dies tun dürfen. Zweitens die Frage, wie Desintermediationsgefahren und Bank Runs begegnet werden, also die Systemstabilität gesichert werden kann. Und drittens werden auch datenschutzrechtliche Belange zu klären sein.

Kompetenzfragen

Kompetenzfragen sind in einem politischen Mehrebenensystem unvermeidbar. Gleichzeitig gelten sie – diplomatisch ausgedrückt – gemeinhin als wenig spannend. Zudem werden Diskussionen darüber, wer welche Kompetenzen besitzt oder nicht, schnell als „Bremsklotz“ empfunden, geht es bei solchen Diskussionen doch zuvörderst um die rechtstechnische Machbarkeit und nicht oder weniger um die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen politischen Anliegens. So gesehen liegen Kompetenzfragen quer zur Erörterung der politischen Alternativen.

Gleichwohl haben Kompetenzfragen innerhalb der Europäischen Union eine hohe Bedeutung. Denn die Union kann nur auf die Kompetenzen rekurrieren, die ihr in den Verträgen, also im Vertrag zur Europäischen Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nebst ihrer Protokolle eingeräumt wurden. Für die Organe der EU gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Die Union hat also nicht das Recht, eigene Kompetenzen selbst zu begründen. (Im deutschsprachigen verfassungsrechtlichen Schrifttum wird ein solches Recht als „Kompetenz-Kompetenz“ umschrieben.) Diese Beschränkung der unionalen Kompetenz hat einen wichtigen Grund: der Einschränkung ihrer Gestaltungsspielräume haben die Parlamente der Mitgliedsstaaten zugunsten der Union zugestimmt, wollten dieser aber nur bestimmte Kompetenzen übertragen. Die unionale Rechtsordnung ist auch heute noch eine abgeleitete.

Der Verordnungsentwurf zur Einführung eines digitalen Euro stützt sich auf Art. 133 AEUV, demzufolge Rat und Parlament „Maßnahmen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind“ erlassen. Allerdings sieht der Entwurf auch vor, dass der digitale Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten soll (Art. 7 dEuroVO-E). Art. 128 AEUV bestimmt indes, dass die von der „Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten [sind], die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“ (Art. 128 Abs. 1 S. 2 AEUV). Andere gesetzliche Zahlungsmittel werden in den Verträgen hingegen nicht erwähnt.

Hieraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, dass Art. 128 AEUV eine Art Kompetenzschranke begründet, die bei der Auslegung von Art. 133 AEUV zu berücksichtigen wäre und die zur Folge hätte, dass andere Zahlungsmittel nicht als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt werden könnten. Eine solche Lesart erscheint aus unterschiedlichen Gründen als deutlich zu weitgehend. Zunächst spricht bereits eine wortlautfixierte Betrachtung beider Artikel hiergegen. So spricht Art. 128 AEUV eben nicht aus, dass nur Euro-Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sein sollen. Vielmehr beschränkt er sich darauf, dass sie im Euroraum die Banknoten sind, denen der Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels zukommt. Zentrales Ziel der Regelung war es, den vor der Einführung des Euro existierenden nationalen Banknoten den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels dauerhaft zu entziehen. Bei Art. 133 AEUV deutet nicht nur die weite sprachliche Fassung auf eine weitreichende Kompetenz der EU-Organe hin, auch eine Betrachtung, die nach der systematischen Einbettung von Art. 133 AEUV fragt, kommt zu keinem anderen Ergebnis. Denn mit der Einführung eines neuen gesetzlichen Zahlungsmittels werden zum einen die anderen gesetzlichen Zahlungsmittel nicht abgeschafft oder verdrängt; die entsprechenden Wertungen der Verträge werden also nicht überspielt. Zum anderen ist es unmittelbar einleuchtend, dass die nähere Ausgestaltung des Euro in die Hände derjenigen Körperschaft gehört, die für diesen verantwortlich zeichnet, also der Union. 

Im Ergebnis trägt Art. 133 AEUV den Verordnungsentwurf der Kommission. Da die Währungspolitik eine ausschließliche Kompetenz der Union darstellt, findet jedenfalls der kompetenzrechtliche Grundsatz der Subsidiarität, demzufolge die Union wenn sie nicht die ausschließliche Zuständigkeit hat, nur dann handelt, wenn ihre Maßnahmen wirksamer sind als nationale, regionale oder lokale, keine Anwendung.

Der zu verabschiedende Rechtsakt muss vom Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Beide Organe müssen sich im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens einig werden. Die EZB ist in dem Verfahren „nur“ anzuhören (S. 2), kann aber auf diesem Wege ihre Expertise einbringen.

Systemstabilität

Eine Vielzahl der Diskussionspapiere, die von der EZB im Rahmen der Diskussion über die Einführung des digitalen Euro lanciert wurden, beschäftigt sich mit der Frage, welche Auswirkungen der digitale Euro auf die Stabilität der Finanzmärkte haben könnte (siehe bspw. hier» und hier»). Diskutiert wird etwa die Frage, ob die Einführung von digitalem Zentralbankgeld die Gefahr von Bank Runs für einzelne Banken erhöhen würde. Unter einem Bank Run lässt sich der plötzliche Liquiditätsabfluss einer Bank verstehen, durch den diese in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder gar in die Insolvenz rutscht». Dieses Szenario lässt sich nie ganz ausschließen, denn die von Banken betriebene Finanzintermediation trägt dieses Risiko in sich.1Wegweisend: Diamond/Dybvig, Journal of Political Economy, 1983, 401. Auch im besten aller denkbaren Finanzsysteme ist also die Gefahr eines Bank Runs, der weitere Bank Runs nach sich ziehen kann, nie vollständig auszuschließen. Digitales Zentralbankgeld kann dieses Risiko allerdings erhöhen, weil diese Form des öffentlichen Geldes gerade im Krisenfall als besonders sicher wahrgenommen wird. Schließlich wird digitales Zentralbankgeld genauso wie Bargeld von der Zentralbank garantiert, die eine herausgehobene Stellung im Finanzsystem einnimmt und deren Insolvenz mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dementsprechend wäre es rational, im (vermuteten) Krisenfall Bankeinlagen umzuschichten, also sie in digitale Euro zu tauschen.

Darüber hinaus ist aber auch die Gefahr einer sogenannten Desintermediation, also eines Bedeutungsverlusts von Geschäftsbanken als klassischen Finanzintermediären, nicht zu leugnen. Sollte es dauerhaft zu einer Umschichtung bestehender Einlagen in digitale Euro kommen, stehen den Banken weniger Einlagen zur Verfügung, weshalb sie dann auch nur noch in einem geringeren Maße ihrer zentralen Intermediationsfunktion nachkommen können, also beispielsweise Einlagen in einen Kredit zu transformieren und so Nachfrage und Angebot nach Kapital zusammenzubringen. 

Wie aber lässt sich der Gefahr eines schnelleren Liquiditätsabflusses aufgrund der Konvertierung von Giralgeld in digitales Zentralbankgeld sowie der Desintermediationsgefahr begegnen? Eine denkbare Lösung besteht in der Zweiteilung der Guthaben in digitalen Euro. So hat Bindseil bereits 2020 in einem Diskussionspapier der EZ ein zweistufiges Vergütungssystem („two-tier remuneration system“) vorgeschlagen. Guthaben in digitalen Euro bis zu einer bestimmten Höhe (als Diskussionspunkt genannt werden 3.000 Euro pro natürlicher Person) könnten frei genutzt werden (tier 1 bzw. Stufe 1). Die Guthaben auf dieser ersten Stufe würden in erster Linie als Zahlungsmittel fungieren. Darüber hinausgehenden Guthaben in digitalen Euro (tier 2 bzw. Stufe 2) käme hingegen allein eine Wertaufbewahrungsfunktion zu, sie könnten nicht (direkt) als Zahlungsmittel genutzt werden. Gleichzeitig könnten diese-Anlagen auf dieser Stufe über Zinsregeln auch so ausgestaltet werden, dass die Attraktivität des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel gemindert würde. So könnte Desintermediation und möglichen Bank Runs begegnet werden.

Derzeit wird allerdings insbesondere über einen „Wasserfall-Ansatz“ (waterfall functionality) diskutiert. Dieser ist bereits im Entwurf der Rulebook Development Group der EZB, die Regeln für die Distribution des digitalen Euro ausarbeiten soll, vorgesehen (siehe jüngst hier»). Auch mit diesem Ansatz soll die Menge an digitalen Euro, die eine Person halten darf, begrenzt und damit Bank Runs und Desintermediation vorgebeugt werden. Allerdings unterscheidet sich der „Wasserfall-Ansatz“ deutlich vom zweistufigen Vergütungsmodell. Denn die Guthaben würden hier nicht in zwei „Stufen“ (tiers) eingeteilt. Die Idee ist vielmehr, die Beträge, die über das festgesetzte Maximalvolumen in digitalen Euro hinausgehen, auf ein (mit der „Brieftasche“ für den digitalen Euro verknüpftes) Bankkonto zu überweisen, um so die Einhaltung der (zu definierenden) Höchstgrenzen sicherzustellen. Dieser Ansatz dürfte technisch relativ leicht zu realisieren sein, setzt aber die dauerhafte Verknüpfung von Bankkonto und „Brieftasche“ voraus. Jedenfalls entbindet er die EZB von der im zweistufigen Modell notwendigen und ebenso schwierigen Aufgabe der adäquaten und situationsangepassten Ausgestaltung der zweiten Stufe (sprich: der Anpassung der Zinsen).

Natürlich kommt es hier (und bei anderen Lösungsoptionen) auch stark auf die Umsetzung im Einzelfall an. Deswegen soll die EZB nach dem Verordnungsentwurf zur Sicherung der Finanzstabilität (auch) „Instrumente zur Beschränkung der Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel“ entwickeln (Art. 16 Abs. 1 dEuroVO-E). Diese Formulierung ist bewusst vage gehalten; nur so kann sie flexible Reaktionen auf schwer antizipierbare Entwicklungen zulassen. Die EZB wird sicher nicht nur die im Verordnungsentwurf erwähnten „Instrumente“ entwickeln, sondern auch fortlaufend anpassen. Gleichzeitig werden die Instrumente klar kommuniziert werden müssen, wenn sie die Akzeptanz des digitalen Euro fördern sollen.

Datenschutz

Gerade in Deutschland, wo Bargeld eine stark freiheitsermöglichende Funktion zugewiesen und auch sonst der Datenschutz (relativ) hochgehalten wird, dürfte sich die Diskussion über den digitalen Euro in Zukunft vor allem um die Gewährleistung eines angemessenes Datenschutzniveaus drehen. Klar ist, dass jede digitale Transaktion in einem höheren Maße für Dritte nachvollziehbar ist als eine Bargeldtransaktion – jede digitale Transaktion hinterlässt elektronische Spuren. Zudem werden beim digitalen Euro große Mengen an Transaktionsdaten anfallen, die relativ leicht Personen zugeordnet werden können. Um den datenschutzrechtlichen Herausforderungen zu begegnen, setzt der Verordnungsentwurf der Kommission zum einen auf die Ermöglichung von Offline-Zahlungen und zum anderen auf weitgehende datenschutzrechtliche Standards.

Mit Offline-Zahlungen werden Transaktionen mit einem geringen Transaktionsvolumen von der digitalen Nachverfolgung ausgenommen, weil sie nicht systematisch erfasst werden. Hiermit wird ein erheblicher Zugewinn an Anonymität erreicht, auch wenn die für die jeweilige Transaktion eingesetzten Endgeräte natürlich ausgelesen werden können, etwa wenn sie beschlagnahmt werden.

Besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz müssen allerdings Online-Zahlungen erfüllen, denn deren Transaktionsdaten müssen systematisch gespeichert werden und lassen sich den beteiligten Parteien zuordnen. Der Verordnungsentwurf schafft kein vollständig neues Datenschutzrecht, sondern adaptiert die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, die sich – bei allen Streitigkeiten im Detail – grosso modo bewährt haben. Dies bedeutet auch: die aus der Datenschutz-Grundverordnung bekannten datenschutzrechtlichen Grundsätze und Rechtfertigungstatbestände finden Anwendung. Die EZB2Genau genommen trifft diese Pflicht nicht nur die EZB, sondern auch die nationalen Zentralbanken, die Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken sind. Um die Lesbarkeit zu erhöhen, wird aber hier und im Folgenden jeweils nur die EZB genannt, wenn diese und die nationalen Zentralbanken verpflichtet werden. und die Zahlungsdienstleister nehmen bei der Abwicklung von Transaktionen in digitalen Euro Aufgaben von öffentlichem Interesse wahr (Art. 34 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 dEuroVO-E). Dies schafft einen nach der Datenschutz-Grundverordnung notwendigen Rechtfertigungsgrund für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insoweit verläuft alles weitgehend in den bekannten datenschutzrechtlichen Bahnen.

Der Verordnungsentwurf geht aber über die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung hinaus. So werden in den Anhängen III und IV des Entwurfs all jene personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit einer Transaktion verarbeitet werden dürfen, abschließend aufgezählt. Weitere Daten dürfen also von vornherein nicht erfasst werden. Deutlich wird hier das Bemühen der Kommission, nur jene Daten zu erfassen, die für die Verarbeitung der Transaktionen dringend erforderlich sind.

Darüber hinaus sind sowohl die Zahlungsdienstleister auf der einen als auch die EZB auf der anderen Seite verpflichtet, „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich modernste[r] Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen“ zu treffen (Art. 34 Abs. 4, 35 Abs. 4 dEuroVO-E). Das ist zwar keine einklagbare Pflicht, aber sehr wohl ein weitgehendes Optimierungsgebot, das fortlaufend zu beachten ist. Zudem soll insbesondere die Identifizierbarkeit der Nutzer:innen erschwert werden. Um nicht direkt identifizierbar zu sein, wird von der EZB eine „klare Trennung der personenbezogenen Daten“ (Art. 35 Abs. 4 dEuroVO-E) verlangt. Die Daten, die Rückschlüsse auf die natürlichen Personen zulassen, sind also getrennt von den Transaktionsdaten zu speichern. Selbst wenn jemand also Zugriff auf die Transaktionsdaten hat, kann sie/er nicht ohne Weiteres nachvollziehen, wer an der Transaktion beteiligt war. Auch hiermit wird ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet.

Die aufgezeigten datenschutzrechtlichen Standards sind also durchaus ambitioniert und es wird bereits aus dem Verordnungsentwurf deutlich, dass die technische Umsetzung fortlaufend weiterzuentwickeln ist. Auch wenn über Einzelheiten gewiss noch politisch gestritten werden wird (und sollte), gelingt dem Entwurf doch grundsätzlich der Spagat zwischen dem technisch-operativ Notwendigen und dem Datenschutz. 

Zu weiterführenden Beiträgen zum Thema im Dossier Digitaler Euro»

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

  • 1
    Wegweisend: Diamond/Dybvig, Journal of Political Economy, 1983, 401.
  • 2
    Genau genommen trifft diese Pflicht nicht nur die EZB, sondern auch die nationalen Zentralbanken, die Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken sind. Um die Lesbarkeit zu erhöhen, wird aber hier und im Folgenden jeweils nur die EZB genannt, wenn diese und die nationalen Zentralbanken verpflichtet werden.
Kategorien
Autor: Christian Person eFin-Blog Farbe: gelb

Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels

Bank Run 2.0: Das Phänomen des Bankensturms im Spiegel des digitalen Wandels

Ein Beitrag von Christian Person

20. Dezember 2023

Prolog: Das Bankensystem am Abgrund – der Kollaps von Lehman Brothers und die Furcht vor dem Bank Run

„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel, 5. Oktober 2008)1Siehe https://www.spiegel.de/wirtschaft/merkel-und-steinbrueck-im-wortlaut-die-spareinlagen-sind-sicher-a-582305.html

Am Sonntag, dem 5. Oktober 2008, traten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gemeinsam vor die Fernsehkameras und verkündeten mit ernster Miene ein Garantieversprechen für alle Spareinlagen in Deutschland. Was war geschehen? Warum sah sich die Bundesregierung zu einem solch außergewöhnlichen Schritt genötigt?

Im Herbst 2008 erreichte die globale Finanzkrise der Jahre 2007/2008 ihren Höhepunkt. Nach dem Kollaps der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 stand das internationale Finanzsystem am Abgrund. Starke Unsicherheit und Misstrauen prägten das System. Fehlendes Vertrauen zwischen den Finanzinstituten brachte den Interbankenmarkt weltweit zum Erliegen. Diese Vertrauenskrise übertrug sich auch auf die privaten Sparerinnen und Sparer.

In Deutschland beobachteten die zuständigen Behörden einen auffälligen Anstieg von Geldauszahlungen. Insbesondere 500-Euro-Scheine wurden stark nachgefragt. Dies weckte bei den Aufsichtsbehörden die Sorge vor einem möglichen Bank Run, zu Deutsch einem Banken- oder Schaltersturm. Dass dies keineswegs ein bloß hypothetisches oder allenfalls historisch relevantes Szenario aus Zeiten der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre war, verdeutlichten die noch frischen Erinnerungen an den Fall der britischen Bank Northern Rock. Schließlich war es gerade einmal ein Jahr her, dass sich die Kundschaft dieser Bank, die infolge des Platzens der Immobilienblase in den USA in Turbulenzen geraten war, in langen Schlangen vor den Filialen versammelte, um ihre Einlagen abzuziehen. Womit sich die Probleme der Bank verschärften. Um einer solchen Entwicklung vorzubeugen, gaben Merkel und Steinbrück die erwähnte politische Erklärung ab. Die Zusicherung, dass alle Spareinlagen sicher seien, sollte die Sparerinnen und Sparer beruhigen. Ob dieses Versprechen im Fall der Fälle überhaupt hätte eingelöst werden können, ist eine offene Frage. Aber es genügte, um das nötige Vertrauen herzustellen und einen Bank Run zu verhindern.

15 Jahre nach der globalen Finanzkrise kam es zu Beginn dieses Jahres erneut zu Turbulenzen im US-Bankensektor. Nachdem zahlreiche Kundinnen und Kunden innerhalb kürzester Zeit Einlagen in beachtlicher Höhe abgezogen hatten, gerieten mehrere US-Regionalbanken, die Silicon Valley Bank, die First Republik Bank und die Signature Bank, ernsthaft in die Bredouille. Die amerikanische Regierung reagierte entschlossen, indem sie Kundeneinlagen bei den betroffenen Banken vollständig garantierte und zusammen mit der US-amerikanischen Notenbank, der Federal Reserve, Kreditlinien zur Stützung der Banken bereitstellte.2FAZ vom 14.03.2023, S. 1.. Zeigten sich auch hier typische Elemente eines Bank Runs – schwindendes Vertrauen und schneller Abzug von Einlagen – war dieses Mal doch etwas anders: vor den Filialen bildeten sich kaum lange Schlangen; zeitintensives Anstehen am Schalter, um die eigenen Einlagen zurückzuerhalten, schien diesmal die Ausnahme zu sein. Nach Ansicht zeitgenössischer Beobachter handelte es sich hierbei um den ersten Fall eines digitalen Bank Runs.3Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.

Im Folgenden soll daher der Frage nachgegangen werden, wie sich das Phänomen des Bank Runs durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verändert und ob sich dadurch die Gefahr entsprechender Ereignisse erhöht. Hierzu wird in drei Schritten vorgegangen: In einem ersten Schritt wird der klassische Ablauf eines Bankensturms skizziert. Anschließend wird dargestellt, wie sich der digitale Wandel auf das Phänomen Bank Run auswirkt. Abschließend werden mögliche Lösungsoptionen aufgezeigt.

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – der klassische Ablauf eines Bank Runs

Eine zentrale Funktion von Geschäftsbanken ist die Fristentransformation: Banken sammeln potenziell kurzfristig verfügbare Einlagen von Sparerinnen und Sparern ein und vergeben diese als langfristige Kredite an Kreditinteressentinnen und -interessenten. Lediglich ein Bruchteil der gesammelten Einlagen wird als Liquiditätsreserve vorgehalten, um den täglichen, in der Höhe schwankenden Auszahlungswünschen der Kundinnen und Kunden nachkommen zu können. Große Teile der Einlagen werden als Kredite weitergereicht und sind somit langfristig gebunden. Eine Bank verfügt also nie über ausreichend liquide Mittel, um all ihre Einlagen gleichzeitig auszahlen zu können. Über der Bank schwebt somit permanent das Damoklesschwert des sprunghaften Einlagenabzugs und damit zusammenhängend die Gefahr eines Liquiditätsengpasses. Da üblicherweise nicht alle Sparerinnen und Sparer gleichzeitig ihre Einlagen auflösen möchten, ist das im Normalfall unproblematisch. Es genügt den Kundinnen und Kunden, zu wissen, dass sie jederzeit auf ihr Geld zugreifen könnten.

Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Banken ist somit essentiell für die Stabilität des Finanzsystems. Die Grundfunktion der Fristentransformation kann nur dann dauerhaft durch die Banken erbracht werden, wenn deren Kundschaft darauf vertraut, dass die Banken jederzeit fähig sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, d.h. bei Bedarf Einlagen aufzulösen und Auszahlungen zu leisten. Ohne Vertrauen bricht dieser Mechanismus zusammen. Vertrauen ist die zentrale Währung des Bankgeschäfts, das Prinzip der Fristentransformation aber anfällig für plötzlichen Vertrauensverlust.

Grundlage eines Bank Runs ist daher stets eine Vertrauenskrise, ein plötzlich auftretendes Misstrauen in die Zahlungsfähigkeit eines Finanzinstituts. Sobald Sparerinnen und Sparer Zweifel daran haben, ob sie im Falle der Fälle ihre gesamten Einlagen zurückerhalten, beginnen sie, diese panisch abzuziehen. Sobald andere Bankkundinnen und -kunden sich dieses Verhaltens gewahr werden, werden sie nachziehen; es kommt zu verhaltensbezogenen Ansteckungseffekten. Wenn aus Sorge um ihr Erspartes viele Sparerinnen und Sparer gleichzeitig ihre Sparguthaben auflösen möchten, kann eine Bank unter diesem Ansturm zusammenbrechen und in die Pleite rutschen: ihre Sicherheitsreserve wird überlastet  und mangels ausreichend liquider Mittel, können nicht alle Einlagen gleichzeitig aufgelöst und ausgezahlt werden. Dies gilt selbst für solche Banken, die im Kern gesund sind.

Dabei handelt es sich aus Sicht des einzelnen Individuums um durchaus rationales Verhalten, wie eine spieltheoretische Betrachtung nahelegt. Spieltheoretisch handelt es sich bei einem Bank Run um ein klassisches Koordinationsspiel, das sogenannte Gefangenendilemma: alle Beteiligten profitieren von koordiniertem Verhalten. Im Normalzustand, wenn die Zahlungsfähigkeit der Bank nicht grundsätzlich in Frage steht, ist es individuell rational, der Bank zu vertrauen, solange alle anderen sich ebenso verhalten. Alle haben so immer dann Zugriff auf ihre Einlagen, wenn sie sie benötigen. Hierbei handelt es sich allerdings um ein labiles Gleichgewicht: Denn wird die Zahlungsfähigkeit der Bank plötzlich bezweifelt und erwartet, dass alle ihre Einlagen möglichst schnell auflösen möchten, dann ist es aus Sicht des einzelnen Kunden/der einzelnen Kundin rational, sich selbst der oder die Nächste zu sein und zu versuchen, seinen/ihren Konkurrenten möglichst zuvorzukommen. Es gilt zu agieren, solange die Bank noch liquide ist. Diejenigen, die als Erstes ihre Einlagen abziehen, können noch bedient werden. Für die übrigen gilt: den Letzten beißen die Hunde. Aus kollektiver Sicht ist ein Bank Run jedoch irrational:  eine möglicherweise grundsätzlich solide Bank wird in die Zahlungsunfähigkeit getrieben, ihre Kundschaft schadet sich letztlich selbst. Individuell rationales Verhalten führt somit zu kollektiver Irrationalität: Würden sich trotz Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit einer Bank alle Kundinnen und Kunden gedulden und die geordnete Rückzahlung ihrer Einlagen abwarten, käme es überhaupt nicht zu einem Zusammenbruch der Bank. Alle Sparerinnen und Sparer würden ihr Geld zurückerhalten, sobald die Kredite an die Bank zurückgezahlt wären. Ein Bank Run ist somit ein Musterbeispiel einer selbsterfüllenden Prophezeiung: eine ursprünglich falsche Situationswahrnehmung führt zu Handlungen, in deren Konsequenz die vormals unzutreffende Beschreibung der Wirklichkeit erst wahr wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Sturm auf eine einzelne Bank schnell auf andere Banken überschwappen und systemische Auswirkungen entfalten kann. Denn in einer solchen Situation würde eine Bank zunächst versuchen, Vermögenswerte zu veräußern, um frische liquide Mittel zu generieren. Schreitet die Krise voran, ist dies nur noch mit Preisabschlägen möglich. Folglich müssen die eigenen Aktiva neu bewertet werden; es kommt zu Wertberichtigungen und Verlusten. Dies schränkt wiederum ihre Fähigkeit ein, neue Kredite zu vergeben; eine Kreditvergabe kann nur noch zu restriktiveren Bedingungen erfolgen, der Kreditfluss an die Unternehmen kommt ins Stocken. Auch untereinander leihen sich die Banken weniger oder gar kein Geld mehr. Die Panik wirkt auch hier ansteckend, selbst gesunde Banken können davon betroffen sein. Der somit ausgetrocknete Interbankenmarkt provoziert neue Pleiten im und außerhalb des Bankensektors, überträgt sich letztlich auf die Realwirtschaft und kulminiert schlimmstenfalls in einer Banken- und Wirtschaftskrise.

„Bank Run 2.0“: Bankensturm unter veränderten Rahmenbedingungen – die dunkle Seite der Digitalisierung des Bankwesens

In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Art und Weise, wie Bankgeschäfte durchgeführt werden, durch die Digitalisierung massiv verändert. Diese Veränderungen wirken sich sowohl auf die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch den konkreten Ablauf eines Bank Runs aus, weshalb diesbezüglich vom Phänomen des „Digitalen“ Bank Run gesprochen wird. An Warnungen vor digitalen Bankenstürmen hat es in den vergangenen Jahren nicht gefehlt, insbesondere in Zusammenhang mit digitalem Zentralbankgeld (CBDC) oder daran gekoppelten Kryptowährungen (Stablecoins). Doch was grenzt diese Spielart des Bank Run von seiner klassischen Variante ab und macht ihn besonders?

Ein wichtiger Aspekt ist das veränderte Kommunikationsverhalten moderner Gesellschaften. Die anhaltende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geht mit einer zunehmenden Vernetzung der Menschen im Rahmen sozialer Medien einher. Informationen verbreiten sich heutzutage in Windeseile, unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Information. Das Tempo der Informationsverbreitung hat dabei in den letzten Jahren stetig zugelegt. Selbstverständlich gilt dies auch für die Finanzwelt. Die Kundschaft der Finanzinstitute ist mittlerweile hochgradig vernetzt und tauscht sich niedrigschwellig und in Echtzeit über Finanzthemen aus. Zweifel an der Stabilität und Zahlungsfähigkeit einer Bank lassen sich in Sekundenschnelle via Social-Media-Post veröffentlichen und können sich schlimmstenfalls wie ein Lauffeuer verbreiten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Zweifel echt sind oder in böswilliger Absicht (Fake News, Gerüchte, Desinformation) geäußert wurden, um einer Bank zu schaden. Wie bereits geschildert, ist das Geschäftsmodell der Banken durch die Praxis der Fristentransformation inhärent instabil und fragil; Vertrauen ist der zentrale Pfeiler des Systems. Die verbreitete Nutzung von sozialen Medien kann bestehende Vertrauensstrukturen im Bankensystem unterminieren und erleichtert es, das Misstrauen zu schüren, das Bankenstürme erst entstehen lässt. Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Fall der Silicon Valley Bank, die im Frühjahr 2023 infolge eines blitzartigen Einlagenabzugs durch ihre Kundschaft zusammenbrach. Der rasante Abzug von Einlagen wurde durch Äußerungen in den sozialen Medien beschleunigt. Auf Twitter wurde munter über Zahlungsausfälle einzelner Kreditinstitute spekuliert und damit Öl ins Feuer gegossen. Der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank gilt daher als erster Bank Run, der durch soziale Medien ausgelöst wurde.4Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Prozessdimension des Bankwesens. Aus Sicht der Endkundinnen und -kunden reduziert sich durch die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts und den rasanten technologischen Wandel im Finanzsektor sowohl der Aufwand, den es erfordert, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kreditinstitut anzubahnen, als auch der Aufwand, um Finanztransaktionen durchzuführen. Ein Konto bei einer neuen Bank ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger schnell und mit überschaubarer Anstrengung eröffnet, auch mehrere Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten zu führen, ist kein Hexenwerk. Und dank Online-Banking und Smartphone lässt sich Geld jederzeit mit ein paar Mausklicks schnell und unkompliziert zwischen Finanzinstituten hin und her schieben. Im Falle einer Vertrauenskrise müssen Sparerinnen und Sparer daher nicht mehr stunden- oder gar tagelang in langen Schlangen vor den Bankfilialen ausharren, um sich ihre (kurzfristigen) Einlagen auszahlen zu lassen. Vielmehr erlauben es die digitalisierten Geschäftsmodelle der Banken  Kundinnen und Kunden mit einigen wenigen Klicks ihre Sichteinlagen in Windeseile abzuziehen, indem sie diese zu anderen Finanzinstituten transferieren. Den Banken wird in kürzester Zeit ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Bank Runs dauern anders als früher nicht mehr Tage oder gar Wochen, sondern im Extremfall nur wenige Stunden. So erging es der bereits genannten Silicon Valley Bank: innerhalb von gerade einmal fünf Stunden verlor sie 42 Milliarden US-Dollar an Einlagen! Angesichts des blitzartigen und dramatischen Einlagenabzugs, der bei der Silicon Valley Bank zu beobachten war, sprach Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank, von der dunklen Seite der Digitalisierung, denn eine solche Geschwindigkeit des Einlagenabzugs habe es zuvor nicht gegeben.5Vgl. FAZ vom 03.05.2023, S. 23. Banken müssen sich daher darauf einstellen, dass ihre (kurzfristig fälligen) Einlagen in Zeiten des Online-Bankings weniger verlässlich sind als zu Zeiten, als das Bankgeschäft noch weitgehend analog und traditionell ablief.

Lösungsoptionen – wie lassen sich Bankenstürme eindämmen?

Um das Risiko und das Gefährdungspotential von Bank Runs wirksam einzudämmen, stehen dem Staat kurz- und langfristige Maßnahmen zur Verfügung. Lässt sich in einer akuten Krise ein panikartiger Abzug von Bankeinlagen beobachten, gilt es vor allem, Vertrauen zu schaffen. Um bei den Sparerinnen und Sparern den Glauben an die Sicherheit ihrer Einlagen zu stützen oder wiederherzustellen, kann eine staatliche Garantie für die Sparguthaben ausgesprochen werden, entweder für einzelne Finanzinstitute, wie es die US-amerikanische Regierung im Frühjahr 2023 getan hat, oder generell wie im einführend genannten Fall der deutschen Bundesregierung im Herbst 2008. Flankierend kann die Notenbank dem Bankensystem zusätzliche Liquidität bereitstellen, indem sie beispielsweise qua eines sogenannten Schnelltender innerhalb weniger Stunden Geldmittel an Banken auktioniert oder den Kreis der Wertpapiere ausweitet, den sie als Sicherheit für die Bereitstellung von Notenbankgeld akzeptiert. Dadurch soll die Kreditvergabe zwischen Banken sichergestellt und ein Austrocknen des Interbankenmarktes verhindert werden. Als ultima ratio kann der Staat auch die Höhe von Auszahlungen auf einen fixen Betrag pro Tag begrenzen oder sogenannte Bankfeiertage/Bankferien (eine euphemistische Bezeichnung für die zeitweilige Schließung der Geschäftsbanken) verordnen, um den Abfluss von Einlagen zu begrenzen. Letzteres kommt einem partiellen und temporären Einfrieren der Bankkonten gleich, geht allerdings auch mit massiven Verwerfungen des Geschäftslebens einher.

Mittel- und langfristig sind verschiedene regulatorische Maßnahmen denkbar, um das Risiko eines Bankensturms zu begrenzen. Ein wichtiges Instrument stellt hierbei eine Einlagensicherung dar, durch die der Glaube der Sparerinnen und Sparer an die Sicherheit ihrer Einlagen gestärkt wird. Diese Einlagensicherung kann durch die Banken selbst oder staatlich erfolgen und der Höhe nach begrenzt sein. Im ersten Fall garantiert eine Gruppe von Banken die Einlagen bei ihren Mitgliedsbanken. Hierzu leisten sie regelmäßig Beiträge in einen Sicherungstopf, aus dem im Falle der Insolvenz einer Bank deren Kundschaft entschädigt wird.6In Deutschland haben sowohl die Sparkassen als auch die Genossenschaftsbanken sowie die privaten Banken separate Einlagensicherungssysteme, mit denen die Einlagen der Kunden, auch über die gesetzlich garantierte Einlagensicherung hinaus, garantiert werden. Allerdings ist zu beachten, dass diese privaten Sicherungssysteme schnell an ihre Grenzen stoßen, sollten mehrere und/oder große Banken von einem Bankensturm betroffen sein. Die zweite Option ist eine gesetzliche Einlagensicherung durch den Staat, die jedoch in der Regel der Höhe nach begrenzt ist: in Deutschland auf einen Maximalbetrag von 100.000 Euro Einlagen pro Kunde/Kundin je Institut, in den USA auf 250.000 US-Dollar. Die betragsmäßige Begrenzung birgt allerdings das Risiko, dass auch das Vertrauen der Kunden auf den gesetzlich geschützten Einlagenbetrag beschränkt bleibt. Entsprechend ließ sich beim Zusammenbruch der Silicon Valley Bank beobachten, dass erst Einlagen oberhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze abgezogen wurden. Eine Lösung könnte die Ausweitung der staatlichen Einlagensicherung sein, also die Erhöhung bestehender Grenzwerte. Speziell im EU-Kontext wird auch die Idee einer länderübergreifenden Einlagensicherung verfolgt. Durch sieh entstünde ein gemeinsames europäisches Rückversicherungssystem, das die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme in Ausgleich bringen könnte.7Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre neben gemeinsamer Bankenaufsicht und dem sogenannten gemeinsamen Abwicklungsmechanismus potenziell die dritte Säule der Bankenunion. Aktuell kann das Fehlen einer solche europaweit harmonisierten Einlagensicherung die Gefahr von Bank Runs verschärfen, da Sparerinnen und Sparer in unterschiedlichen EU-Staaten die Sicherheit ihrer Einlagen unterschiedlich wahrnehmen. Beide Maßnahmen sollen präventiv wirken. Im Gegenzug dürften die Banken mit höheren Kosten belastet werden, sofern sie in entsprechende Absicherungsfonds einzahlen müssten. Aber Garantien dieser Art könnten auch Fehlanreize auf Seiten der Kundschaft, sogenannte moral hazard-Risiken, verstärken, da die Sparerinnen und Sparer versucht sein könnten, die Solidität und Vertrauenswürdigkeit ihrer Hausbanken nicht mehr so genau zu prüfen.

Insbesondere angesichts des rasanten Einlagenabzugs bei den Bankturbulenzen zu Beginn dieses Jahres und ob der Tatsache, dass Kunden ihre Sichteinlagen heutzutage mit wenigen Klicks verschieben können, stellt sich zudem die Frage, ob die geltenden Liquiditätsregeln noch zeitgemäß sind. Zwar unterliegen Finanzinstitute derzeit diversen quantitativen und qualitativen Liquiditätsanforderungen, die sicherstellen sollen, dass Banken auch in einer Stresssituation über einen längeren Zeitraum hinweg über ausreichend Liquidität verfügen. Allerdings, so bemängeln die Aufsichtsbehörden, wird in den Modellen zur Berechnung der Liquiditätspuffer nicht berücksichtigt, wie viel schneller Einlagen inzwischen in Krisen abgezogen werden könnten. Dass in der vergangenen Niedrigzinsphase die Kundinnen und Kunden der Banken ihre Sparguthaben verstärkt in Sichteinlagen umgeschichtet haben, hat in Kombination mit der Schnelligkeit des heutigen Bankwesens zu einer „doppelte[n] Verletzlichkeit im System [geführt]: eine höhere Geschwindigkeit von Abflüssen und viel mehr Sichteinlagen als in der Vergangenheit“, wie Bafin-Chef Mark Branson warnt.8Vgl. Handelsblatt online vom 05.07.2023, URL: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/nach-bankenturbulenzen-im-maerz-finanzaufsicht-bafin-prueft-hoehere-liquiditaetspuffer-fuer-banken/29238806.html. Vieles spricht daher dafür, die bestehenden Vorgaben für Liquiditätspuffer rasch nachzuschärfen, um die aus dem Geschäft der Fristentransformation resultierenden Risiken durch eine wirksamere Liquiditätsregulierung besser einzugrenzen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Vor dem Hintergrund der besonderen Rolle, die soziale Medien bei den oben aufgeführten Bankturbulenzen gespielt haben, wäre indes auch zu überlegen, das Monitoring sozialer Medien in den Aufgabenkatalog der Aufsichtsbehörden zu integrieren. So forderte es jüngst Bundesbank-Chef Joachim Nagel.9FAZ vom 20.07.2023, S. 23. Dadurch könnten blinde Flecken der bestehenden Aufsicht reduziert und eine frühzeitige Risikoerkennung ermöglicht werden. Denn wenn einzelne Finanzinstitute unter einer schwelenden Vertrauenskrise leiden, die Situation also bereits angespannt ist, können Äußerungen in sozialen Medien, mögen sie echter Besorgnis entspringen oder schlicht Fake News sein, wie ein Brandbeschleuniger wirken und einen Bankensturm auslösen oder verstärken. Darüber hinaus wären die Aufsichtsbehörden gut beraten, ihre regelmäßigen Stresstests um neue Szenarien zu ergänzen, die auch die Gefahr digitaler Bankenstürme abbilden.

Auch eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Finanzinstitute könnte dazu beitragen, das Gefahrenpotential eines Bankensturms zu begrenzen. Zwar bedeutet eine höhere Eigenkapitalausstattung nicht per se, dass eine Bank einer Liquiditätskrise besser widerstehen kann. Schließlich sagt sie nichts darüber aus, wie liquide die Aktiva einer Bank sind. Dennoch kann mehr Eigenkapital das Vertrauen – die härteste Währung der Finanzwelt – der Anleger- und Kundschaft stärken, dass sie im Falle von Liquiditätsproblemen ihr Geld zurückbekommen, zumindest irgendwann. Außerdem reduziert eine bessere Eigenkapitalausstattung der Banken das Risiko, dass staatliche Liquiditätshilfen zu Verlusten führen. Dies dürfte es dem Staat erleichtern, in einer Bankenkrise notleidenden Banken beizuspringen und entsprechende Hilfen aufzulegen.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Bilder: 1. Andrang vor einer Berliner Sparkasse (Mühlendamm) nach dem Zusammenbruch der Darmstädter- und Nationalbank  im Juli 1931 (Bundesarchiv, Bild 102-12023 / Georg Pahl) / 2. Unsplash/Markus Spiske

  • 1
    Siehe https://www.spiegel.de/wirtschaft/merkel-und-steinbrueck-im-wortlaut-die-spareinlagen-sind-sicher-a-582305.html
  • 2
    FAZ vom 14.03.2023, S. 1.
  • 3
    Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.
  • 4
    Vgl. Berliner Zeitung vom 30.03.2023, S. 16; Handelsblatt vom 21.03.2023, S. 30.
  • 5
    Vgl. FAZ vom 03.05.2023, S. 23.
  • 6
    In Deutschland haben sowohl die Sparkassen als auch die Genossenschaftsbanken sowie die privaten Banken separate Einlagensicherungssysteme, mit denen die Einlagen der Kunden, auch über die gesetzlich garantierte Einlagensicherung hinaus, garantiert werden.
  • 7
    Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre neben gemeinsamer Bankenaufsicht und dem sogenannten gemeinsamen Abwicklungsmechanismus potenziell die dritte Säule der Bankenunion. Aktuell kann das Fehlen einer solche europaweit harmonisierten Einlagensicherung die Gefahr von Bank Runs verschärfen, da Sparerinnen und Sparer in unterschiedlichen EU-Staaten die Sicherheit ihrer Einlagen unterschiedlich wahrnehmen.
  • 8
  • 9
    FAZ vom 20.07.2023, S. 23.
Kategorien
Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Ein Beitrag von Erik Meyer

20. November 2023

Die mögliche Einführung digitalen Zentralbankgelds (CBDC) in der Eurozone ist ein voraussetzungsvolles Unterfangen. Nachdem die Europäische Kommission im Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens dafür vorgelegt hat, hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2023 eine weitere Weichenstellung verkündet, die die Deutsche Vertretung der EU-Kommission so resümiert: „In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.“1 Pressemitteilung» der Deutschen Vertretung der Europäischen Kommission

Auf diese Konstellation hat die Bundestagsfraktion der Union mit einem parlamentarischen Antrag reagiert. Ebenso hat die AfD-Fraktion zu dieser Initiative einen Antrag vorgelegt, und beide wurden am 8. November 2023 im Plenum debattiert. Die CDU/CSU-Fraktion will die „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“, so der Titel des Antrags. Ausgangspunkt ist hier, dass der politische Prozess zur europäischen Rechtssetzung im vorliegenden Fall keine Dezision durch den Deutschen Bundestag vorsieht. Der Antrag verweist aber darauf, dass die „Herstellung eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung bei wichtigen Fragen des Euro (…) unserer Gesetzgebung (…) keinesfalls fremd sind.“ Vor diesem Hintergrund werden vor allem zwei Forderungen gegenüber der Bundesregierung erhoben:

„1. sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat;

2. sich gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einzusetzen“. (Drucksache 20/9133 -PDF»)

Hier wird primär eine prozedurale Absicht bezüglich der Beschlussfassung verfolgt. Demgegenüber positioniert sich die AfD-Fraktion auch inhaltlich ablehnend gegenüber dem Vorhaben und hat ihren Antrag mit „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ betitelt. Sie verleiht damit ihrem Verdacht Ausdruck, dass trotz anderslautender Einlassungen aller administrativ Beteiligten und ebenso verfolgter regulatorischer Festlegungen des europäischen Gesetzgebers eine Abschaffung des Bargelds politisch intendiert wird. Der Antrag versucht diese Annahme durch Angabe diverser Indizien zu plausibilisieren. Gemäß der Argumentation, dass digitales Zentralbankgeld Zwecken wie staatlicher Überwachung diene und zur Abschaffung von Bargeld führe, wird von der Bundesregierung unter anderem gefordert:

„2. sicherzustellen, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen;

3. sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einzusetzen
(…)

7. noch bevor die EZB über die Einführung des digitalen Euros beschließt, eine Volksbefragung nach Art. 20 Abs. 2 GG darüber abzuhalten, ob die Bürger die Einführung eines digitalen Euros in der von der EZB dann vorgeschlagenen Ausgestaltung zustimmen oder nicht“. (Drucksache 20/9144 – PDF»)

Vom Rede- zum Arbeitsparlament

In der dazu anberaumten Bundestagsdebatte setzten sich die Redner:innen dann weniger mit den Details der beiden Anträge auseinander als mit übergeordneten Fragestellungen und Implikationen. Die dominante Konfliktlinie war dementsprechend pro oder contra digitaler Euro und artikulierte unterschiedliche Vorstellungen bezüglich dessen Ausgestaltung. Bis auf die AfD-Fraktion sowie fraktionslose Abgeordnete begrüßten alle Fraktionen die Initiative zur Einführung digitalen Zentralbankgelds mehr oder weniger. Bei der Positionierung gegen die Abschaffung von Bargeld bestand überwiegend Übereinstimmung. Allerdings differierte die Bewertung dessen respektive Spekulation darüber, was (supra-)staatliche Akteure und Zentralbanken mit einem digitalen Euro beabsichtigen. Die aufgeworfene Frage, ob das Verhalten der Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsprozess an die parlamentarische Mehrheitsmeinung zu binden sei, wurde unterschiedlich beurteilt. Gerade die Regierungsfraktionen vertraten die Auffassung, dass die in Deutschland vorgesehenen Verfahren parlamentarischer Beratung inklusive einer vorgesehenen Anhörung ausreichend seien. Einem gar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgängig umzusetzenden Parlamentsvorbehalt fehle darüber hinaus schlicht die Rechtsgrundlage.

Auf der symbolischen Ebene waren Auftritte aus der AfD-Fraktion sowie der fraktionslosen Abgeordneten Cotar (Ex-AfD) bemerkenswert. Neben inhaltlichen Aspekten liegt das vornehmlich an der inzwischen etablierten Praxis, die Aufzeichnungen des Parlamentsfernsehens in den jeweiligen Social-Media-Kanälen der Akteure auszuspielen. Dies führt zu einer Veränderung der Kommunikation, die die Parlamentsmehrheit nicht goutiert: Ausdrucksformen außerhalb der eigentlichen Rede gelten als nicht zulässig. Dagegen verstieß auch in dieser Debatte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion durch das demonstrative Hantieren mit goldfarbenen Geldscheinen und kassierte dafür einen Ordnungsruf. Solche Inszenierungen sind im außerparlamentarischen Resonanzraum allerdings kommunikativ erfolgreich wie die Rede von Cotar zeigt. Sie wurde etwa im Blog des bei YouTube reichweitenstarken „Blocktrainers“ Roman Reher als „Erste Pro-Bitcoin-Rede im Bundestag“ aufgegriffen. Darüber hinaus verbreitete der Dienstleister Swanbitcoin.com eine Version des betreffenden Videos, die anmutet, als wäre die Rede in englischer Sprache gehalten worden. Die Caption bei X (Ex-Twitter) dazu lautet: „German member of Parliament @JoanaCotar bashes CBCDs in the Bundestag WHILE WEARING a #Bitcoin T-shirt. (English via AI translation)”

Die Plenardebatte endete mit der Überweisung an diverse parlamentarische Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in denen die Anträge später zur weiteren Beratung aufgerufen werden. Für alle Details, das Protokoll sowie die Dokumentation von Anträgen, Redner:innen sowie den Aufzeichnungen ihrer Beiträge siehe die Mediathek» des Bundestages. Eine Zusammenfassung liefert darüber hinaus der Bericht „Bares ist Wahres“» in der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Zeitschrift Das Parlament.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: eFin Blog Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Digitaler Euro: Zum Stand des politischen Prozesses

Digitaler Euro: Zum Stand des politischen Prozesses

Letztes Status Update: 15. Februar 2024

Die Debatte über eine mögliche Einführung von digitalem Zentralbankgeld in der Eurozone läuft schon länger. Hier informieren wir über die Entwicklungen und den jeweils aktuellen Stand. Im Juni 2023 hat der betreffende Entscheidungsprozess auf EU-Ebene begonnen.

Der digitale Euro ist zunächst ein Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese hat im Juli 2021 offiziell damit begonnen, Anwendungsfälle und Möglichkeiten der Ausgestaltung eines solchen Zahlungsmittels zu untersuchen. Diese Phase soll im Oktober 2023 enden. Dann entscheidet der EZB-Rat als das oberste Beschlussorgan der EZB darüber, ob zur nächsten Phase übergegangen wird. Für die konkrete Realisierung wird derzeit eine dreijährige Auseinandersetzung angesetzt.

Auch wenn die EZB erst im Anschluss daran endgültig über eine Einführung des bis dahin im Detail ausgestalteten digitalen Euros entscheidet, hat die EU-Kommission mit dem begonnen, was als „Rechtsetzungsarbeit” bezeichnet wird, denn: „Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Für die Ausgabe eines digitalen Euro und die Entscheidung über seine technischen Merkmale ist die EZB zuständig, doch muss der digitale Euro zuvor durch eine EU-Verordnung, in der seine wesentlichen Aspekte festgelegt sind, eingeführt werden”, heißt es in einem Dokument der Kommission.1Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier»

EU-Vorschlag zur rechtlichen Regulierung

Am 28. Juni 2023 hat die EU-Kommission dementsprechend einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen vorgelegt. Und zwar im Paket mit einem Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel, der sicherstellen soll, dass dieses weithin akzeptiert wird und im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.2Angaben zum Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro sowie betreffende Dokumente finden sich zum Download hie

Damit beginnt ein Gesetzgebungsverfahren, an dem das Europäische Parlament und der sogenannte Ministerrat beteiligt sind. In diesem Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. In mehreren Lesungen wird der Legislativvorschlag von Parlament und Rat überarbeitet. Sobald sich die beiden Institutionen auf entsprechende Änderungen geeinigt haben, wird der Vorschlag angenommen. Dies ist nicht zuletzt deshalb so komplex, weil die betreffenden Organe wiederum in sich heterogene Interessen repräsentieren, die umfangreiche Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse notwendig machen.

Eine relevante Rolle dürfte in diesem Kontext die Euro-Gruppe spielen. Dabei handelt es sich um ein informelles Gremium, in dem die Finanzminister:innen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets über den Euro betreffende Fragen, die in die gemeinsame Verantwortung ihrer Länder fallen, beraten. Darüber hinaus findet Anfang Juni 2024 die nächste Europawahl statt, bei der dieses Thema eine Rolle spielen könnte.

Die Europawahl könnte darüber hinaus weitere Konsequenzen für das Verfahren haben:

“Für all jene Gesetzesvorlagen, über die das Plenum vor den Wahlen nicht mehr abgestimmt hat, gibt es keine rechtswirksame Position des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht daher vor, dass in solchen Fällen die Arbeit der Abgeordneten (zum Beispiel in Form von Beschlüssen auf Ausschussebene) verfällt. Allerdings kann die neue Konferenz der Präsidenten – die aus dem Präsidenten/ der Präsidentin des Parlaments und den Fraktionsvorsitzenden besteht – zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschließen, die Arbeit an diesen Gesetzesvorlagen unter Nutzung des bereits erreichten Standes fortzusetzen (vgl. Artikel 240 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments).”3 Siehe hierzu die Antwort in den FAQs des Europäischen Parlament

Reaktionen auf Bundesebene

Parallel dazu hat auch in den Mitgliedsländern die Befassung mit dieser Materie begonnen. Im Rahmen seiner Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten» hat sich der Bundesrat bei seiner Sitzung am 29. September 2023 mit den EU-Vorschlägen für einen Rechtsrahmen zur Einführung des digitalen Euro befasst und eine Stellungnahme» beschlossen.

Im Bundestag hat die Unionsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ vorgelegt, der am Mittwoch, den 8. November 2023, im Plenum debattiert wird. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, führt dazu aus: „Nachdem das Projekt digitaler Euro nun voranschreitet, muss die Bundesregierung dem Parlament ein wirkliches Mitspracherecht einräumen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung der Einführung eines digitalen Euro nur zustimmt, nachdem der Deutsche Bundestag eine Einführung befürwortet hat.”4 Siehe die entsprechende Pressemitteilung». Nach der Debatte soll der Antrag gemeinsam mit einer Initiative der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Der Titel des AfD-Antrags lautet „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“. Zur Dokumentation der Anträge und zu weiteren Informationen siehe hie.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet am 19. Februar 2024 eine zweistündige öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „digitaler Euro“ sowie den vorgelegten Anträgen statt. Ein Fragenkatalog wurde dafür nicht erstellt; für Details zum Termin siehe hier».

Dieser Beitrag wird um aktuelle Angaben ergänzt, wenn der politische Prozess fortschreitet. Siehe zum jeweiligen Stand auch den Eintrag zum Verordnungsentwurf auf der Seite EUR-Le der Europäischen Union.

  • 1
    Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier»
  • 2
    Angaben zum Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro sowie betreffende Dokumente finden sich zum Download hie
  • 3
  • 4
    Siehe die entsprechende Pressemitteilung».
Kategorien
Autor: Laura Grosser eFin-Blog Farbe: gelb

Auftakt der Ringvorlesung „Wert/Value/Valeur – Widerstreit zwischen Moral und Preis“

Auftakt der Ringvorlesung „Wert/Value/Valeur – Widerstreit zwischen Moral und Preis“

Ein Beitrag von Laura Grosser

vom 25. Oktober 2023

Den Auftakt zur öffentlichen Ringvorlesung „Wert/Value/Valeur – Widerstreit zwischen Moral und Preis“, einer Kooperation des Instituts für Philosophie der TU Darmstadt mit eFin & Demokratie, machte deren Organisatorin Prof. Dr. Petra Gehring, Leiterin dieses Diskursprojektes, wissenschaftliche Direktorin des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung und Professorin für Theoretische Philosophie an der TU Darmstadt.

Gehrings Vortrag „Werte zur Einführung“ bot einen ersten Überblick ausgehend von der Frage nach dem Verhältnis von ökonomischem und moralischem Wertbegriff sowie dem des Lebenswertes. Dabei interessierte sie sowohl die historische Genese des Wertbegriffs wie auch daraus resultierende alltagsnahe Fragen der heutigen Zeit, die sie im Ausblick auf kommende Vorträge anderer Referent:innen andiskutierte. 
Gehrings These lautet, dass die Geschichte des ökonomischen Wertbegriffs weiter zurückreiche als die des moralischen, ja die Rede vom moralischen Wert gar eine Antwort auf den ökonomischen Wertbegriff sei und der Begriff „Wert“ der Wirtschaft entspringe. Historisch datiert sie den Umbruch hin zu einer weitläufigeren Verwendung des Wertbegriffs im 19. Jahrhundert –als der Begriff des Wertes in eine Krise geriet. Zeichnete sich Wert zunächst durch seine bloße Tauschfunktion in einer Wirtschaft aus, die aufgrund guten Bodens und der Gnade Gottes floriere, so werde nun, da mit der Säkularisierung die Staatskunst und Arbeit als die hinter allen Werten liegende, wertschaffende Instanz ins Zentrum rücke, der Wert als ein produzierter wahrgenommen: seine Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte rücke mit in den Blick. „Der Wert hat aufgehört, Zeichen zu sein, er ist ein Produkt geworden“, zitiert Gehring Foucault. So setzen sich nun Anthropologie und Gesellschaftstheorien als Theorien der Produktion von Werten mit dem Begriff auseinander. Die Ökonomie beginne, mit nicht-ökonomischen Wissenschaftsfeldern ihre Begriffe zu teilen.

Naturalismus und Materialismus prägen das philosophische Denken des 19. Jahrhunderts. Der Anfang der Moderne sei die große Zeit der Entwicklungslehren und Evolutionstheorien – auch in moralphilosophischen Debatten. Überleben erscheine als ein „Mega-Wert“, Kulturentwicklung werde als Wertentwicklung und „Selektion wie Evolution von Werten“ rekonstruiert. Diese Zeit sei auch die Blütezeit der Kritik moralischer Werte – Werttheorien sind allerdings, so Gehring, im 19. und 20. Jahrhundert weniger Moralkritiken als vielmehr „Fundierungsprojekte“..

Als eine den modernen moralphilosophischen Diskussionen vorausgehende „Leuchtrakete“ bezeichnet Gehring Kant. Auf seine Unterscheidungen werde immer wieder, wenn auch teils kritisch, Bezug genommen. Prägend wirke nicht nur die Trennung der Moralität von den Sphären der Natur und der Ökonomie, sondern auch die Unterscheidung von theoretischer und praktischer Vernunft. Auch die Einführung des Begriffs der (menschlichen) Würde als sich jeglichem Kalkül entziehender, unbedingter, absoluter Wert entgegen dem relativen Wert des berechen- und verrechenbaren Preises verdank sich Kant. Utilitaristische, pragmatistische wie auch Wert-Ethiken, die mit Größen wie „Wertgefühlen“ operieren, schlagen einen anderen Weg ein.

Gehring mahnt, neben der ökonomischen und moralphilosophischen Sphäre nicht eine weitere zu vergessen: die des Lebenswertes. Er spiele im Fin de Siècle eine große Rolle, hier komme die Idee des positiven und negativen Lebenswertes auf und sei mehr als nur eine Vereinnahmung des ökonomischen oder moralphilosophischen Wert- bzw. Würdebegriffs. Hier werde der Wert vom Leben her gedacht: individueller Wert und Wert des Stammes werden subjektiv aus der je eigenen Perspektive oder objektiv vom Interesse der Gesellschaft aus bewertet und verrechnet. Es ergeben sich (sozialdarwinistisch gedachte) eugenische Forderungen, die auf der einen Seite moralisch Suizid und Euthanasie rechtfertigen und aus denen sich auf der anderen eine „Enhancement-Moral“ ergibt. So komme es im Ausgang des 19. Jahrhunderts also durchaus auch zu Mischungen der ökonomischen und moralischen Sphären des Wertbegriffs.

Heutzutage lasse sich vor allem ein Wertepluralismus ausmachen, so Gehring. Verschiedene Werte stehen nebeneinander, es werden vor allem Teildiskussionen geführt, auch betreffs Wirtschaft und Wertschöpfung – es gebe keine Theorie des großen Ganzen mehr. Diskurse drehen sich um Konsum und Innovationen, nicht um Arbeit, sondern um Selbstüberschreitung und den aus verschiedenen Richtungen kritisierten Begriff der Umwelt. Mit Luhmann warnt Gehring vor der Beliebigkeit moralisch- und politisch-praktischen Handelns (wie auch die seiner Rechtfertigung), die aus dem Nebeneinander in einem „Markt der Werte“ resultiere und nur in entscheidungstheoretische Überlegungen münde.

In der heutigen Zeit müsse man auch die Digitalisierung mit bedenken. Mit ihr dehne sich das Diskussionsfeld aus: Werte werden digital „tokenisiert“, es gibt automatisierte Bewertungssysteme und diverse angewandte Ethiken wie Digital-Ethik, KI-Ethik uvm. Die Notwendigkeit solcher Ethiken sieht man an den Chancen und Risiken, die mit der Digitalisierung einhergehen: von Vertrauensproblemen in Technik bzw. Digitalität über Nachhaltigkeitsberechnungen bis hin zu Entwertungsprozessen und Problemen mit Störpropaganda, die die Digitalisierung vereinfacht habe und in einem größeren Ausmaß ermögliche.

Die einführende Vorlesung wirft bewusst viele Fragen auf, einige wurden in der Sitzung und im Anschluss andiskutiert, viele werden in den kommenden Vorträgen ausgeführt oder auf neue Weise aufgeworfen. Es sind Fragen, die in ganz unterschiedliche Richtungen allgemein und betreffs spezifischer Problemlagen gestellt werden können. Um nur einige zu nennen: Welche Rolle spielt der Wertbegriff in der Begründung unseres Handelns? In welchem Verhältnis stehen Werte zu Normen, zu handlungsleitenden Tugenden oder zu dem um einiges ambivalenteren Begriff der Idee, die sich ebenfalls durch ihre Wirkungsmacht auszeichnet, aber bis auf wenige Rehabilitationsversuche wie der Begriff des Wertes,  zumindest im Sinne einer neuen philosophischen Werttheorie,aus der Debatte verschwunden zu sein scheint? Inwiefern prägen Werte und Bewertungen unser Selbstverständnis? Wie werden wissenschaftlich fundierte Evaluationen konzipiert und Werte darin integriert, wie werden Auswahl und Gewichtung bestimmt? Welche Problematik besteht in der Berufung auf Werte? Ist Werteneutralität bzw. Wertefreiheit nur eine Illusion? Führt der diagnostizierte Wertepluralismus nicht notwendig in einen Relativismus – und, wie schon Nietzsche mutmaßte, in einen Nihilismus? Ist der Wert der Werte nicht selbst (Nietzsche folgend) in Frage zu stellen? Und wie werden Werte in der angewandten Ethik angesichts aktueller Problemlagen wie dem Klimawandel diskutiert?

Der Vortrag war erst der Anfang einer spannenden Diskussion. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich in den kommenden Wochen die Vorträge dreizehn weiterer Professor:innen und langjähriger Forscher:innen anzuhören und mitzudiskutieren. Die öffentliche Ringvorlesung des Instituts für Philosophie findet traditionell in jedem Wintersemester mittwochs um 18 Uhr im großen Hörsaal statt. Zugleich ist die diesjährige Vortragsreihe eine Fortsetzung der „Citizen Lecture“ „Verstehen Sie Krypto“, die das eFin & Demokratie im Sommersemester 2022 organisiert hat. Wurde die vergangene vor allem von Praktiker:innen bespielt, geht die jetzige in wissenschaftlich-theoretische Tiefen. Das Programm der Ringvorlesung „Wert/Value/Valeur – Widerstreit zwischen Moral und Preis“ ist hier» zu finden, alle Vorträge sind auch hier» nachzuhören.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: Laura Grosser eFin-Blog Farbe: gelb

Ein Markt des nützlichen Wissens und Nicht-Wissens

Ein Markt des nützlichen Wissens und Nicht-Wissens

Ein Beitrag von Laura Grosser

vom 20. September 2023

Interessante Gespräche statt Belehrungen – das Kulturereignis „Markt des nützlichen Wissens und Nicht-Wissens“ mit dem Thema „Follow the Money. Von analogen Werten, digitalem Geld und der Bezifferung der Welt“, ist ein interaktives Format ganz eigener Natur. Und das nicht nur, weil dieses einmalige Event einer Kooperation von drei Häusern entspringt: ZEVEDI als Auftrags-, Stichwort- und Geldgeber (unter besonderer inhaltlicher Beteiligung des Diskursprojekts „eFin & Demokratie“), die Mobile Akademie Berlin mit Hannah Hurtzig, der Entwicklerin dieses Formats, als Kurator:innen und maßgeblich wie maßgebend an der genaustens arrangierten Durchführung beteiligt sowie als Austragungsort die Kulturstätte „Mousonturm“ in Frankfurt am Main.

Im Markt standen 90 Expert:innen mit ihrem Wissen zu Themen rund ums Geld und der Digitalisierung des Finanzwesens den ca. 300 Besucher:innen für Gespräche zur Verfügung – und scheuten auch nicht, in kritischer Reflexion die Grenzen ihres eigenen wie auch des Wissens ihres Fachgebietes deutlich zu machen. Denn aus diesem explizierbaren Nicht-Wissen kann man ebenso lernen; es wirft ein neues Licht auf das vorhandene (Fach-)Wissen und akzentuiert die notwendige Mannigfaltigkeit der Forschungs- und aus dem alltäglichen (Berufs-)Leben geschöpften Perspektiven, die in der Markt-Inszenierung durch die Vielstimmigkeit der Expert:innen repräsentiert wurden. Neben Ökonom:innen (Daniel Mertens) und Banker:innen (Claus George) saßen hier, um nur eine kleine Auswahl in Klammern zu nennen,  Soziolog:innen (Barbara Brandl, Alexandra Keiner, Carola Westermeier, Moritz Hütten), Philosoph:innen (Petra Gehring), Jurist:innen (Jana Ringwald, André Alfes), aber auch Politiker:innen (Ina Hartwig, Bijan Kaffenberger, Jutta Ditfurth) und Kulturschaffende jeglicher Couleur. In allen Runden stand Autor Marcus Steinweg für Gespräche bereit, denen man sich in einer Dauersendung per Marktradio zuschalten konnte.

Wissenschaftliche Expertise trifft auf Stimmen derjenigen, die sich in den konkreten Feldern bewegen. Wie sieht unser Geld aus und wie wird es (in Form eines digitalen Euro) in Zukunft aussehen (Sebastian Siepen), wie einfach wird es handhabbar und welche Technologien werden sich dahinter verbergen (Jürgen Geuter)? Es wird über Verhandlungen gesprochen und selbst verhandelt, monetäre Theorien (Jan Greitens) und Bargeld (Brett Scott) diskutiert und Wirtschaftssysteme in Frage gestellt. Lieder über die Vorzüge des bedingungslosen Grundeinkommens werden mit Gitarre zum Mitsingen angestimmt und die Perspektive von Künstlern thematisiert, die sich von Auftragsarbeit zu Auftragsarbeit hangeln, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Bernadette La Hengst). Auch das Verlagswesen und die Nöte der Autorinnen und Autoren kommen im Markt zur Sprache (Karlheinz Braun). Armut, Schulden und damit verbundene Gerechtigkeitsfragen ist eines der Themen, die sich im Marktgeschehen über die Gespräche hinweg herauskristallisieren – wer ist wie betroffen, was könnte geändert werden? Hilft Ethik oder ist sie ein veraltetes Konstrukt? Über Glorifizierungen und Diskriminierungen wird diskutiert, sie logisch-systematisch und historisch eingeordnet.

Die Gesprächssituation ist inszeniert, man bewegt sich wie in einem Spielfeld oder blickt darauf: Der Markt ist als Theater in Szene gesetzt, es wird mit Kulissen, Geräuschen und Lichttechnik gearbeitet. Er bringt viele Funktionen des Internets in die analoge Welt: Mit einem Überangebot an Themen und Ansprechpartner:innen ist der Markt als Versammlung zugleich Vernetzungsmöglichkeit, um Kontakte herzustellen oder nur mal kurz etwas zu fragen, als auch Spielraum, um gestaltend, nämlich gesprächsführend zu wirken oder Gesprächen über das Marktradio so lange man möchte zu folgen oder wild zwischen ihnen herumzuschalten. Den Gesprächen selbst mangelt es aber nicht an Ernsthaftigkeit und Tiefsinn. Was man aus dem Markt zieht, wie man ihn für sich annimmt, ist jedem/r Besucher:in selbst überlassen: ob man sich der Atmosphäre des Theaters hingibt, sich treiben lässt von Gesprächseindrücken, sich auf einzelne Themen fokussiert und den Markt gezielt als Ort der Weiterbildung nutzt oder seinen Horizont in möglichst viele Richtungen erweitern möchte.

Das Besondere des Gesprächsformats: Hier geben nicht nur die Experten den Ton an. Viele Unterhaltungen starten mit der Frage, ob zunächst ein kleiner Vortrag gehalten werden soll oder man direkt mit Fragen des Gesprächspartners einsteigt. Die Gesprächsführung liegt immer in den Händen beider Partner, sodass sich für beide Seiten neue Erfahrungen gewinnen und Wissen schöpfen lassen. In 1:1-Unterhaltungen an 32 Tischen wird über je 30 Minuten in insgesamt 6 Runden die Köpfe zusammengesteckt. Eingeläutet und beendet von einem großen Gong vertiefen sich die Gesprächspartner schnell in ihr Thema, nicht selten beginnt es informell schon einige Minuten vorher und wird danach fortgesetzt. Eine von der Decke herabhängende Glühbirne leuchtet an jedem der in einem Carré in 4 Reihen gestellten kleinen Tische, verbreitet eine intime Atmosphäre und schottet die Gespräche zugleich vom Markttrubel ab.

Wie einzelne Inseln wirken die Tische, an denen sich je ein anderes Themenuniversum öffnet. Hostessen geleiten an die Plätze, informieren über die restlichen Minuten und kündigen auf beleuchteten Schildern für das Publikum an, dass für die nächste Gesprächsrunde die Buchungsschalter geöffnet sind. Als stille Beobachter:innen, jenseits und doch alles überblickend kann man von den Tribünen aus die einzelnen Gespräche beobachten und sich bei je acht Gesprächen über das Marktradio heimlich, still und leise hinzuschalten. Ein weiteres Gespräch wird live transkribiert und zum Mitlesen an die Wand projiziert. Immer wieder gehen Hostessen mit provokanten Aussageplakaten durch die Tischreihen. Der Markt setzt Impulse, stößt Gedanken und Diskussionen an. Und reizt es einen, selbst in ein Gespräch zu treten, kann man sich zu jeder der insgesamt sechs Runden erneut an den drei „Klient:innen-Check-In“-Counter für einen Euro einbuchen. Zur Abkühlung kann man sich entweder im Außenbereich an der Bar einfinden oder sein erhitztes Gemüt an der Beschwerdestelle beschwichtigen lassen, die selbst wie die Einbuchung ein Teil des Theatergeschehens ist. In einem gemütlichen Separée gibt es zudem „Second Hand Knowledge“ und Snacks. Im Gespräch mit drei Zehntklässlerinnen erfährt man mehr über die Arbeit zweier Marktexpertinnen. Die drei haben sich im Vorhinein mit der Oberstaatsanwältin für Cyberkriminalität Jana Ringwald als auch mit der Numismatikerin und Archäologieprofessorin Fleur Kemmers getroffen. In Zeltatmosphäre spricht man jetzt meist zu mehreren über deren Arbeit wie auch die Kenntnisse, Erfahrungen und Eindrücke der Jugendlichen.


Alles in allem ein spannender Abend und ein anregendes Wissensformat, das nah an der Schwelle zur Reizüberflutung operiert, wenn man möglichst vielen Gesprächen folgen wollte. Und für alle, die es verpasst haben oder noch etwas nachhören möchten: Das durch das Marktradio und die Transkription entstandene Audiomaterial wird im Archiv der Mobilen Akademie Berlin veröffentlicht. Im Entstehen begriffen ist auch eine Video-Dokumentation, die einige ausgewählte Expert:innen an diesem Abend begleitet und das Markt-Geschehen in allen seinen Dimensionen auffächert.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: Petra Gehring Coinzeit 3000 eFin-Blog Farbe: gelb

Coinzeit #4: „Unbanked“

Ein Beitrag von Petra Gehring

vom 22. August 2023

Der Spruch könnte auf Demo-Transparenten stehen. Oder kommt er aus der Szene der Krypto-Begeisterten? Banking the unbanked! Bei näherem Hinsehen handelt sich weniger um eine Forderung an die Politik als um eine Selbstmandatierung: Direkt verwendbare, digitale Zahlungsdienste halten sich zugute, jenen großen Anteil der Weltbevölkerung endlich mit einem Konto zu versorgen, die noch keines haben. DeFi, Bitcoin & Co dienen der „Demokratisierung“. Sie helfen denen auf dem Globus, die (noch) „unbanked“ sind. Etwas weniger spruchbandartig lautet der Gedanke: Finanzielle Inklusion.

Streng genommen loben das „Banking“ vor allem diejenigen, die soziale Argumente für die Nutzung digitaler Zahlungsdienste vortragen. Es helfe den Menschen in wenig entwickelten Ländern, es helfe Frauen, es helfe marginalisierten Gruppen, individuell sparen und auch Zahlungen empfangen zu können. Laboure und Deffrennes, Autoren des Buches Democratizing Finance, zählen fünf Bereiche auf, in denen Arme Bankdienstleistungen benötigen: Geldtransfer, Sparen und Investitionen, Kredite, Versicherungen und Altersversorgung: „When households have access to these types of formal financial products and services, they tend to enter an upward cycle toward increased wealth and wellbeing.“ (S. 101)

Inklusion ist natürlich immer gut. Und dass insbesondere auf dem flachen Land schon die fehlende Erreichbarkeit von Infrastrukturen auch „Geld“ zum Problem macht (Wie komme ich dran? Wie bewahre ich es auf? Wie versende ich es?), leuchtet ein. Dennoch bleibt eine kleine und eine größere Irritation. Die kleinere: Ist hier wirklich „banked“ gemeint? Wollten alternative, voll digitalisierte Bezahlsysteme nicht gerade keine Banken sein? Sollten also nicht DeFi-Lobbyisten das, was sie den „unbanked“ versprechen, doch nicht besser ganz konkret beschreiben, anstatt einfach „banking“ zu versprechen? Die Bank-Metapher mag ja doch irreführend sein, wenn beispielsweise unabgesicherte Invest-Produkte oder Krypto-Portfolios angeboten werden. Mindestens überrascht es, wenn ausgerechnet diejenigen sie nutzen, die zugleich lautstark betonen, just eben keine Banken zu sein. Oder Bankdienstleistungen sogar überflüssig zu machen.

Die größere Irritation: Was fehlt denn den sogenannten „unbanked“? Wirklich die digitale Bank? Oder nicht doch in erster Linie Geld und Vermögen? Einschließlich der Sicherheitspolster, Risiken innovativer Finanzprodukte auf sich nehmen zu können. Tatsächlich wollen einige der „unbanked“ – das gibt auch die Weltbank zu – aus verschiedenen Gründen gar keine Bank. Insofern ist auch die Botschaft von Democratizing Finance durchaus gar nicht, Fintech sei „demokratisch“. Eher erscheinen sie als Modernisierungsinstrument. Statt traditionell etwa in der Landwirtschaft zu arbeiten, kann man Unternehmer sein. „Fintech innovations have the capacity to improve the transaction system, increase productivity, and help countries transition workforces from traditional to modern sectors – factors that improve economic growth.” (S. 105)

Finanzielle Inklusion nützt damit Volkswirtschaften. Ist Inklusion aus Sicht der Betroffenen wirklich aber eine freiheitsstiftende Vorstellung? Wir wissen ja nicht, was die „unbanked“ sagen. Ich vermute aber: nicht der Ruf nach Banken, sondern: „Cash the uncashed!“ stünde auf ihrem Transparent.

Marion Laboure, Nicolas Deffrennes: Democratizing Finance. The Radical Promise of Fintech. Cambridge, Mass.: Harvard University Press 2022.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»