Kategorien
Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Der digitale Euro: Momentaufnahmen aus dem Maschinenraum der Politik

Der digitale Euro: Momentaufnahmen aus dem Maschinenraum der Politik

Ein Beitrag von Erik Meyer

15. März 2024

Im Februar 2024 wurde auf verschiedenen Ebenen an den politisch-rechtlichen Voraussetzungen für ein digitales Zentralbankgeld in der Eurozone gearbeitet. Ein Blick auf Aktivitäten in Berlin und Brüssel.

Von einer geplanten „großen Anhörung“ war bei der Plenardebatte Anfang November 2023 im Bundestag die Rede, als zwei Anträge der Opposition zur möglichen Einführung eines digitalen Euros behandelt wurden. Nun lässt sich darüber streiten, was eine „große Anhörung“ in einem Ausschuss des Bundestags auszeichnet. Neun Sachverständige hatten die Fraktionen für die zweistündige öffentliche Anhörung am 19. Februar 2024 im Finanzausschuss benannt. Außerhalb der Fraktionskontingente nahm für die Deutsche Bundesbank deren Vorstandsmitglied Burkhard Balz Stellung. Abwesend waren auf Seiten der Abgeordneten die Gruppe „Die Linke“ und die Gruppe BSW, die zwar keine Sachverständigen benennen durften, aber auch Fragezeit gehabt hätten. Ein Fragenkatalog wurde vorab nicht erstellt, wie es bei anderen Anhörungen durchaus üblich ist.

Insofern war die ganze Veranstaltung durch das Dilemma gekennzeichnet, das bereits die Debatte im Plenum geprägt hatte: Die formale Frage, wer denn nun wie im auf EU-Ebene begonnenen politischen Prozess über die Ausgestaltung eines digitalen Euro mitentscheiden soll, wurde mit der inhaltlichen Frage, was von dem Vorhaben zur Einführung eines digitalen Zentralbankgelds in der Eurozone zu halten sei, vermischt. Geladen waren einerseits Wissenschaftler, die Aspekte des digitalen Euro aus der Perspektive verschiedener Disziplinen beurteilten. Andererseits Stakeholder, die diesbezüglich vor allem wirtschaftliche Interessen vertraten.

Eine dezidiert gemeinwohlorientierte Perspektive, wie sie etwa die Verbraucherzentralen im Hinblick auf Bedürfnisse der Bürger:innen artikulieren könnten, fehlte. Auch auf die in den Anträgen der Unions- sowie der AfD-Fraktion formulierten Vorstellungen von einer „Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten“ (Union) bzw. einer „Volksbefragung“ in Deutschland zu dieser Angelegenheit (AfD) wurde in den von vielen Expert:innen vorab vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen nur im Einzelfall eingegangen. Der von der SPD-Fraktion geladene Jurist Ulrich Hufeld sprach sich gegen einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags bei der Einführung eines digitalen Euro aus. Er stützte damit die bei der Plenardebatte aus den Regierungsfraktionen vertretene Meinung, was wiederum die voraussichtliche Ablehnung der Anträge am Ende des parlamentarischen Prozesses impliziert.

Überwiegend nüchterne Kosten-Nutzen-Kalkulationen

Ansonsten drehte sich die Anhörung vor allem um generelle und konkrete Vorbehalte gegen das Projekt. Die fortbestehende Bedeutung von Bargeld wurde allseits unterstrichen. Ein größeres Thema war die Frage danach, welche Konsequenzen ein digitaler Euro für das private Bankensystem und etwa die Kreditvergabefähigkeit der Institute hätte. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Ulrich Reuter, sagte als Vertreter des von der FDP-Fraktion geladenen Verbands „Die Deutsche Kreditwirtschaft“, die deutschen Banken würden mit Umsetzungskosten von einer Milliarde Euro für den digitalen Euro rechnen. Solche Kosten müssten auch durch Gebühren refinanziert werden können. Befürchtet wird darüber hinaus, dass die Bankeinlagen von Bürger:innen abfließen könnten, da sie diese dann in digitalem Zentralbankgeld halten könnten. Die Einschätzungen über mögliche Auswirkungen eines solchen Szenarios gingen allerdings auseinander. Reuter konnte sich bei der Höhe des Haltelimits nur wenige hundert Euro vorstellen, ohne dass es zu relevanten Beeinträchtigungen kommen würde. Andere Akteure aus der Digital- und Zahlungsbranche betonten die Wahrnehmung von Innovations- und Kooperationspotenzial etwa mit den avisierten Angeboten der privatwirtschaftlichen European Payments Initiative, die ebenfalls vertreten war. Bundesbanker Balz sah sogar die Option, auch staatliche Transferleistungen an Privathaushalte via digitalem Euro abzuwickeln. Eine dezidiert ablehnende Haltung nahm ausschließlich der von der AfD-Fraktion geladene Ökonom Philipp Bagus ein, der den digitalen Euro zusammenfassend als „Teufelswerk” charakterisierte.

Die Frage, wie Akzeptanz und Vertrauen durch sowie ein besonderer Nutzen für die Bürger:innen erzielt werden könnte, wurde vor allem im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre diskutiert. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geladene Professor für Datensicherheit und -schutz, Rainer Böhme, sowie der von der FDP-Fraktion geladene Vertreter der Digital Euro Association, Jonas Gross, betonten hier die Notwendigkeit angemessener technischer Lösungen, aber auch die Bedeutung, die die Anwendung von Open-Source-Prinzipen für mehr Transparenz und Sicherheit entfalten könnten. Insofern bildete die Anhörung1Ihre Aufzeichnung, ein zusammenfassender Text, die Liste der Sachverständigen sowie die von einigen vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen sind im Online-Angebot des Deutschen Bundestags hier» verfügbar. im Bundestag zentrale Konfliktlinien und Interessenlagen ab, die in der Debatte um den digitalen Euro virulent sind.

Beratungen in Brüssel

Bei der Anhörung im Bundestag hatte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, bereits vorab beklagt: „Leider hat die EZB eine Einladung in den Finanzausschuss abgelehnt (…). Das ist sehr bedauerlich und trägt nicht zu einem offenen Diskurs bei.“2Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion», 16. Februar 2023. Gleichwohl ist die Europäische Zentralbank regelmäßig beim zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments zu Gast. So gab Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, erst am 14. Februar 2024 dort „Einblicke in die Vorbereitungsphase für einen digitalen Euro“  und seine einleitenden Bemerkungen sind sogar schriftlich in deutscher Sprache verfügbar.3 Einzusehen auf der Webseite der EZB hier» Dieser Ausschuss befasst sich auch federführend mit dem Legislativvorschlag zur Einführung eines digitalen Euro. Ein abschließendes Votum über Änderungsvorschläge, das dann wiederum die Grundlage für eine Abstimmung des Europäischen Parlaments darstellt, hat ECON bislang noch nicht vorgelegt.4Der letzte bei der Abfassung dieses Beitrags schriftlich vorliegende Stand ist ein noch nicht finalisierter Entwurf vom 9. Februar 2024. Hier» das entsprechende PDF-Dokument. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der diese Materie mitberät, hat aber schon Stellung mit dem Fokus auf Aspekte des Datenschutzes genommen. Das Abstimmungsergebnis vom 15. Februar 2023 über dieses Dokument signalisiert prinzipiell eine breite parlamentarische Zustimmung zum Vorhaben durch 48 Ausschussmitglieder bei sechs Gegenstimmen und sieben Enthaltungen.

Als dritte für das Gesetzgebungsverfahren relevante Instanz ist neben der Kommission und dem Parlament der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, mit dem Thema befasst. Dieser beriet das Thema Ende Februar 2024 intern auf Expert:innen-Ebene in einer Arbeitsgruppe. Darüber berichtet Maximilian Henning für das kostenpflichtige Angebot Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI.5 Maximilian Henning: Ab wann braucht der digitale Euro eine Offline-Funktion, Tagesspiegel, 1. März 2024. Demnach stand die geplante Offline-Funktion eines digitalen Euro im Fokus dieser Beratungen. Damit sollen finanzielle Transaktionen etwa zwischen privaten Nutzer:innen in einem bestimmten Umfang möglich sein, auch ohne dass die Beteiligten dabei online sein müssen. Die Realisierung dieser gewünschten Funktionalität erscheint allerdings als eine große technisch-organisatorische Herausforderung. Deshalb wird diskutiert, ob sie für die Erstausgabe des digitalen Euro in der betreffenden Verordnung als verpflichtendes Feature verankert wird.

Vor dem Hintergrund dieser Schlaglichter auf den politischen Prozess in Berlin und Brüssel wird deutlich, dass die eigentliche Entscheidung über den Legislativvorschlag für einen Rechtsrahmen zum digitalen Euro im institutionellen Dreieck von Kommission, Parlament und Rat aller Voraussicht nach nicht vor der Europawahl Anfang Juni 2024 fällt. Dies würde zumindest die Möglichkeit eröffnen, über das Vorhaben im Wahlkampf eine inhaltliche Diskussion mit den Bürger:innen zu führen. Dass diese potenzielle Quelle demokratischer Legitimation produktiv genutzt wird, zeichnet sich bislang allerdings nicht ab.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

  • 1
    Ihre Aufzeichnung, ein zusammenfassender Text, die Liste der Sachverständigen sowie die von einigen vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen sind im Online-Angebot des Deutschen Bundestags hier» verfügbar.
  • 2
  • 3
    Einzusehen auf der Webseite der EZB hier»
  • 4
    Der letzte bei der Abfassung dieses Beitrags schriftlich vorliegende Stand ist ein noch nicht finalisierter Entwurf vom 9. Februar 2024. Hier» das entsprechende PDF-Dokument.
  • 5
    Maximilian Henning: Ab wann braucht der digitale Euro eine Offline-Funktion, Tagesspiegel, 1. März 2024.
Kategorien
Autor: Erik Meyer eFin-Blog Farbe: gelb

Coole Commons statt Krypto-Kapitalismus?

Coole Commons statt Krypto-Kapitalismus?

Ein Beitrag von Erik Meyer

1. Februar 2024

Der öffentliche Blockchain-Diskurs spielt sich, vereinfacht formuliert, zwischen zwei polarisierten Positionen ab: Die Befürworter:innen halten Blockchain und Kryptowerte für die ultimative Digital-Innovation eines technologiegetriebenen (Finanz-)Kapitalismus. Zuweilen gilt Tokenisierung hier gar als Lösung für die planetaren Probleme des Wachstumsparadigmas. Die Kritiker:innen sehen den gesamten Krypto-Komplex hingegen als einen Scam wie Schlangenöl oder als Ausdruck einer Ideologie der Lösbarkeit gesellschaftlicher Probleme durch immer neue Technologie-Konzepte und haben dafür den Begriff des Techno-Solutionism geprägt.

In dieser Diskurskonstellation bespielt Joshua Dávila als Content Creator mit der Medienmarke The Blockchain Socialist (Blog, Newsletter, Podcast und nun Buch) eine Nische. Er lässt sich als „organischer Intellektueller“1Dieser Begriff geht auf Antonio Gramsci zurück und bezeichnet bei ihm Intellektuelle, die aus einer sozialen Formation hervorgehen und deren Ideen artikulieren. einer Szene verstehen, die mit Blockchain & Co im weitesten Sinne sozialreformisch experimentiert. Mit Blockchain Radicals: How Capitalism Ruined Crypto and How to Fix It liefert der Autor gewissermaßen DEN Text dazu: historische Erzählung, weltanschauliche Einordnung, fachliche Er- und Aufklärung sowie jede Menge Beispiele für existente Anwendungen.

Ausgangspunkt seiner Abhandlung ist die Genese von Bitcoin aus dem Geist der Cypherpunks und im Kontext der Finanzkrise von 2008. Ohne (Zentral-)Banken fungiert hier die Blockchain als dezentrales Buchungssystem. Doch ist Bitcoin überhaupt Geld bzw. sein funktionales Äquivalent? Da hat Dávila seine Zweifel. Aus seiner Sicht ist dies eine – wenn nicht ideologische, dann doch interessierte – Engführung, die dann in einem reduktionistischen Verständnis von Krypto als Finance mündet. Doch „money-like“ sei eben nicht gleich Geld (73). Er versteht Kryptowerte vielmehr als Platzhalter für Geld (66). Mit dieser Interpretation rückt Dávila Krypto in den theoretisch-ökonomischen Horizont der Commons. Dort werden Ressourcen jenseits des kapitalistischen Marktes gemeinsam hergestellt und genutzt. Es wird ausgetauscht statt getauscht und Eigentumsrechte werden relativiert bzw. verflüssigt. Ein praktisches Problem dieser im Digitalen (z.B. Creative Commons) gebräuchlichen Komplementär-Ökonomie des Teilens ist in real life häufig die Skalierbarkeit. Oder generell die Governance.Weshalb auch die Rede von „The Tragedy of the Unmanaged Common“ (Garret James Hardin) der allgemeinen Klage über die Tragik der Allmende vorzuziehen sei. Ethisch designte Token-Ökosysteme könnten in diesem Kontext eine Möglichkeit für die Regulierung von Commons sein (116).

Im zweiten Teil des Werkes wendet der Autor seine so gewonnene Perspektive an, um DeFi zu dekonstruieren. Das ist analytisch originell, wie etwa Krypto als ein Schattenbanksystem zu verstehen (119). Der sozialutopische Tenor ist, dass mit den Möglichkeiten der Blockchain-Architektur nicht nur eine (echte) Dezentralisierung, sondern auch eine (echte) Demokratisierung der ökonomischen Sphäre machbar ist. Das wird nun weder libertär-staatsfern, noch neo-reaktionär gedacht, sondern genossenschaftlich-kooperativ. Aus der Orientierung am Paradigma der Koordination (161) folgt fast zwangsläufig ein historischer Verweis auf das aktuell wieder angesagte Projekt Cybersyn. Unter dem sozialistischen Präsidenten Salvador Allende intendierte die chilenische Regierung eine rechnergestützte Steuerung der Wirtschaft.2Ein Militärputsch beendete 1973 auch dieses kybernetische Experiment. Zum 50. Jahrestag erfuhr es zahlreiche Würdigungen und wurde u.a. ausführlich von Evgeny Morozov in seinem monumentalen Podcast-Projekt The Santiago Boys (https://the-santiago-boys.com) dokumentiert. Wer nun dem Blockchain-Sozialisten auf dem von ihm proklamierten Pfad des Techno-Probabilism (286) folgen mag, braucht aber nicht nur ein positives Menschenbild. Voraussetzung ist auch das Interesse an den Spielarten digital-linker Szenen und eines entsprechenden Jargons zwischen Informatik-Seminar und Theorie-Lesekreis.

Joshua Dávila: Blockchain Radicals: How Capitalism Ruined Crypto and How to Fix It (2023). London: Repeater 2023.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

  • 1
    Dieser Begriff geht auf Antonio Gramsci zurück und bezeichnet bei ihm Intellektuelle, die aus einer sozialen Formation hervorgehen und deren Ideen artikulieren.
  • 2
    Ein Militärputsch beendete 1973 auch dieses kybernetische Experiment. Zum 50. Jahrestag erfuhr es zahlreiche Würdigungen und wurde u.a. ausführlich von Evgeny Morozov in seinem monumentalen Podcast-Projekt The Santiago Boys (https://the-santiago-boys.com) dokumentiert.
Kategorien
Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog Farbe: gelb Uncategorized

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Anträge, Aussprache und Anschlusskommunikation – Der digitale Euro im Bundestag

Ein Beitrag von Erik Meyer

20. November 2023

Die mögliche Einführung digitalen Zentralbankgelds (CBDC) in der Eurozone ist ein voraussetzungsvolles Unterfangen. Nachdem die Europäische Kommission im Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens dafür vorgelegt hat, hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Oktober 2023 eine weitere Weichenstellung verkündet, die die Deutsche Vertretung der EU-Kommission so resümiert: „In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.“1 Pressemitteilung» der Deutschen Vertretung der Europäischen Kommission

Auf diese Konstellation hat die Bundestagsfraktion der Union mit einem parlamentarischen Antrag reagiert. Ebenso hat die AfD-Fraktion zu dieser Initiative einen Antrag vorgelegt, und beide wurden am 8. November 2023 im Plenum debattiert. Die CDU/CSU-Fraktion will die „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“, so der Titel des Antrags. Ausgangspunkt ist hier, dass der politische Prozess zur europäischen Rechtssetzung im vorliegenden Fall keine Dezision durch den Deutschen Bundestag vorsieht. Der Antrag verweist aber darauf, dass die „Herstellung eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung bei wichtigen Fragen des Euro (…) unserer Gesetzgebung (…) keinesfalls fremd sind.“ Vor diesem Hintergrund werden vor allem zwei Forderungen gegenüber der Bundesregierung erhoben:

„1. sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat;

2. sich gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einzusetzen“. (Drucksache 20/9133 -PDF»)

Hier wird primär eine prozedurale Absicht bezüglich der Beschlussfassung verfolgt. Demgegenüber positioniert sich die AfD-Fraktion auch inhaltlich ablehnend gegenüber dem Vorhaben und hat ihren Antrag mit „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ betitelt. Sie verleiht damit ihrem Verdacht Ausdruck, dass trotz anderslautender Einlassungen aller administrativ Beteiligten und ebenso verfolgter regulatorischer Festlegungen des europäischen Gesetzgebers eine Abschaffung des Bargelds politisch intendiert wird. Der Antrag versucht diese Annahme durch Angabe diverser Indizien zu plausibilisieren. Gemäß der Argumentation, dass digitales Zentralbankgeld Zwecken wie staatlicher Überwachung diene und zur Abschaffung von Bargeld führe, wird von der Bundesregierung unter anderem gefordert:

„2. sicherzustellen, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen;

3. sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einzusetzen
(…)

7. noch bevor die EZB über die Einführung des digitalen Euros beschließt, eine Volksbefragung nach Art. 20 Abs. 2 GG darüber abzuhalten, ob die Bürger die Einführung eines digitalen Euros in der von der EZB dann vorgeschlagenen Ausgestaltung zustimmen oder nicht“. (Drucksache 20/9144 – PDF»)

Vom Rede- zum Arbeitsparlament

In der dazu anberaumten Bundestagsdebatte setzten sich die Redner:innen dann weniger mit den Details der beiden Anträge auseinander als mit übergeordneten Fragestellungen und Implikationen. Die dominante Konfliktlinie war dementsprechend pro oder contra digitaler Euro und artikulierte unterschiedliche Vorstellungen bezüglich dessen Ausgestaltung. Bis auf die AfD-Fraktion sowie fraktionslose Abgeordnete begrüßten alle Fraktionen die Initiative zur Einführung digitalen Zentralbankgelds mehr oder weniger. Bei der Positionierung gegen die Abschaffung von Bargeld bestand überwiegend Übereinstimmung. Allerdings differierte die Bewertung dessen respektive Spekulation darüber, was (supra-)staatliche Akteure und Zentralbanken mit einem digitalen Euro beabsichtigen. Die aufgeworfene Frage, ob das Verhalten der Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsprozess an die parlamentarische Mehrheitsmeinung zu binden sei, wurde unterschiedlich beurteilt. Gerade die Regierungsfraktionen vertraten die Auffassung, dass die in Deutschland vorgesehenen Verfahren parlamentarischer Beratung inklusive einer vorgesehenen Anhörung ausreichend seien. Einem gar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgängig umzusetzenden Parlamentsvorbehalt fehle darüber hinaus schlicht die Rechtsgrundlage.

Auf der symbolischen Ebene waren Auftritte aus der AfD-Fraktion sowie der fraktionslosen Abgeordneten Cotar (Ex-AfD) bemerkenswert. Neben inhaltlichen Aspekten liegt das vornehmlich an der inzwischen etablierten Praxis, die Aufzeichnungen des Parlamentsfernsehens in den jeweiligen Social-Media-Kanälen der Akteure auszuspielen. Dies führt zu einer Veränderung der Kommunikation, die die Parlamentsmehrheit nicht goutiert: Ausdrucksformen außerhalb der eigentlichen Rede gelten als nicht zulässig. Dagegen verstieß auch in dieser Debatte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion durch das demonstrative Hantieren mit goldfarbenen Geldscheinen und kassierte dafür einen Ordnungsruf. Solche Inszenierungen sind im außerparlamentarischen Resonanzraum allerdings kommunikativ erfolgreich wie die Rede von Cotar zeigt. Sie wurde etwa im Blog des bei YouTube reichweitenstarken „Blocktrainers“ Roman Reher als „Erste Pro-Bitcoin-Rede im Bundestag“ aufgegriffen. Darüber hinaus verbreitete der Dienstleister Swanbitcoin.com eine Version des betreffenden Videos, die anmutet, als wäre die Rede in englischer Sprache gehalten worden. Die Caption bei X (Ex-Twitter) dazu lautet: „German member of Parliament @JoanaCotar bashes CBCDs in the Bundestag WHILE WEARING a #Bitcoin T-shirt. (English via AI translation)”

Die Plenardebatte endete mit der Überweisung an diverse parlamentarische Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, in denen die Anträge später zur weiteren Beratung aufgerufen werden. Für alle Details, das Protokoll sowie die Dokumentation von Anträgen, Redner:innen sowie den Aufzeichnungen ihrer Beiträge siehe die Mediathek» des Bundestages. Eine Zusammenfassung liefert darüber hinaus der Bericht „Bares ist Wahres“» in der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Zeitschrift Das Parlament.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: blau

Digitaler Euro: Formate und Inhalte der politischen Kommunikation des Projekts

Digitaler Euro: Formate und Inhalte der politischen Kommunikation des Projekts

Ein Beitrag von Erik Meyer

vom 18. Juli 2022

Bislang war der digitale Euro eine eher administrative Angelegenheit. Spätestens mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollte auch die Vermittlung des Vorhabens in eine neue Phase öffentlicher Diskussion eintreten. Einige Eindrücke zum aktuellen Stand.

Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet nun schon länger daran, wie ein digitaler Euro auszugestalten wäre und eruiert, ob es ihr sinnvoll erscheint, diesen auch einzuführen. Dieser Prozess wird an Hand von Dokumenten einigermaßen transparent in der Online-Kommunikation der Institution dargestellt. Das heißt allerdings, dass viele Informationen primär auf Englisch vorliegen und zudem fachsprachlich formuliert sind. Auch die Deutsche Bundesbank verweist in ihrem nicht ganz aktuellen Online-Angebot» auf solche Materialien. Fortlaufend dokumentiert werden betreffende Publikationen hier» . Ein zentrales Format sind dabei Folienpräsentationen, die zu diversen Anlässen vorgelegt werden und etwa den Fortschritt des Vorhabens grafisch darstellen sollen. Einer solchen Präsentation ist auch der aktuell auf der deutschsprachigen EZB-Unterseite verlinkte Zeitplan des Projekts» entnommen, der bislang erreichte Meilensteine fokussiert.

Darstellung des Zeitplans für die Testphase des digitalen Euro durch die Europäische Zentralbank.

Anders als dieses kleinteilige und für eine auf das Projekt bezogene Themenöffentlichkeit einschlägige Angebot mutet die visuelle Regierungskommunikation an, die mit der Vorlage des Verordnungsentwurfs für einen Rechtsrahmen des digitalen Euros insbesondere in den sozialen Medien eingesetzt hat. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat etwa in der Erklär-Video-Reihe Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger einen einminütigen Clip im Comic-Stil zu folgender Fragestellung veröffentlicht: „Was könnte ein digitaler Euro möglich machen, wer arbeitet daran und wann könnte er eingeführt werden?“». Per Du und mit Musik unterlegt werden hier vor allem vermeintliche Vorzüge des digitalen Euro in Szene gesetzt und für Informationen abstrakt auf www.bundesfinanzministerium.de» verwiesen. Die dem zuständigen EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung unterstehende Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen lanciert derweil etwa bei Twitter unter @ecfin und mit den Hashtags #EuroCash #YourChoice diverse farbenfrohe Sharepics, ein ähnliches Video-Format wie das BMF sowie einen recht schematischen Faktencheck. Während hier alles in Englisch vorgetragen wird, existieren einige Angaben der EU-Kommission zu ihren Legislativvorschlägen auch in deutscher Sprache: etwa ein Informationsblatt zum Download». Dieses hebt auch primär darauf ab, knapp Vorteile des digitalen Euro aufzuzählen sowie Gegenargumente zu entkräften.

Parlamentarische Anfrage und Antwort der Bundesregierung

Ein weniger präsentes Format der politischen Kommunikation sind demgegenüber parlamentarische Anfragen, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung gerichtet werden. Eine sogenannte Große Anfrage hat die AfD-Fraktion im Februar 2023 unter dem Titel Tokenisierung des Geldes – Chancen und Risiken gestellt, die den Gesamtzusammenhang von Bar- und Digitalgeld adressiert. Mitte Juni hat die Bundesregierung darauf schriftlich geantwortet und der Bundestag hat darüber Ende Juni in seinen Parlamentsnachrichten berichtet».

Deckblatt der Drucksache 20/7277 vom 14.06.2023. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der AfD. Tokenisierung des Geldes - Chancen und Risiken.

Die Drucksache selbst» hat inklusive der 83 gestellten Einzelfragen einen Umfang von über 50 Seiten. Auch wenn diese Auskünfte noch vor der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs erteilt wurden und die Bundesregierung an einigen Stellen darauf verweist, dass ihr betreffende Erkenntnisse nicht vorliegen bzw. nur den aktuell bekannten Stand reflektieren, werden einige Aspekte, die den digitalen Euro betreffen, hier weniger plakativ-persuasiv denn nüchtern-nachvollziehbar formuliert. Dabei werden diverse Quellen berücksichtigt. Dementsprechend lohnt es sich, hier ausgewählte Passagen zu dokumentieren.

Aus der Vorbemerkung zum Entscheidungsverfahren:
„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es für die Einführung eines möglichen digitalen Euro eines demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesses bedarf.“ (…) Auch eine positive Entscheidung der EZB über den Eintritt in eine weitere Projektphase im Herbst 2023 würde keine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro bedeuten. Eine solche Entscheidung könnte vielmehr erst dann getroffen werden, wenn die europäischen Ko-Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen für die Einführung eines digitalen Euro geschaffen hätten.“ (S. 20)

Dies im Hinblick auf die Vorgehensweise der EZB konkretisierend:
„Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, hat in ihrer Rede bei der Plenarsitzung des Europaparlaments am 15. Februar 2023 ausgeführt, dass eine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro erst getroffen werden könne, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. In ihrem dritten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro vom 24. April 2023 hat die EZB dargelegt, dass das Design eines digitalen Euro dann auf Grundlage des Gesetzgebungsprozesses erfolgen wird.“ (S. 22 f.)

Ein relevantes Gremium bei der bisherigen Ausarbeitung von Gestaltungsoptionen des digitalen Euro ist die High-Level Task Force on Central Bank Digital Currency, die sich aus Vertreter:innen der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurozone zusammensetzt. Auf diese wird etwa im Hinblick auf die Frage Bezug genommen, ob es hier nur um digitales Zentralbankgeld für Endkund:innen geht (Retail-CBDC) oder auch um eine digitale Zentralbankwährung für Geschäftsbanken und andere Finanzinstitutionen (Wholesale-CBDC):
„Die bisherigen Arbeiten der HLTF-CBDC zum Digitalen Euro beziehen sich nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich auf Retail-CBDC. Eine Zusammenführung der dabei bisher identifizierten Designoptionen für einzelne Gestaltungsmerkmale (‚High-level design‘) ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für das zweite Quartal 2023 vorgesehen.“ (S. 26)

Zu den Ressort-Zuständigkeiten seitens der Bundesregierung wird ausgeführt:
„Das Bundesministerium der Finanzen koordiniert und bearbeitet das Thema innerhalb der Bundesregierung federführend und beteiligt die Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und das Bundeskanzleramt. Zu den beteiligten Ressorts gehörten bislang insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.“ (S. 27)

Zur Frage danach, ob Zentralbanken beim digitalen Euro die Kontenführung übernehmen:
„Nach Kenntnis der Bundesregierung sehen die aktuellen Überlegungen der Zentralbanken des Eurosystems zum digitalen Euro nicht vor, dass die EZB oder nationale Zentralbanken Konten für jedermann eröffnen würden. Nach den Vorstellungen des Eurosystems würde der digitale Euro zwar bilanziell eine Verbindlichkeit der Zentralbanken darstellen – wie dies heute auch beim Bargeld der Fall ist. Es wären aber nicht die Zentralbanken, sondern beaufsichtigte Intermediäre (in der Regel Geschäftsbanken und/oder andere Zahlungsdienstleister), die für die Verteilung des digitalen Euro an die Endnutzer verantwortlich wären, einschließlich der Eröffnung von Konten oder Wallets“. (S. 33)

Zur informellen Beteiligung von Stakeholdern am laufenden Entwicklungsprozess:
„Die Einbeziehung erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. über (i) Marktkontaktgruppen wie das Euro Retail Payments Board (ERPB) auf europäischer Ebene und das Forum Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank auf nationaler Ebene, sowie der Market Advisory Group (MAG), in der Experten aus dem Zahlungsverkehr das Eurosystem beraten (ii) Umfragen und (iii) Mitarbeit privater Akteure an technischen Merkmalen eines digitalen Euro (z. B. im Rahmen von Prototyping-Aktivitäten oder einer Marktuntersuchung).“ (S. 36)

Zum Charakter des digitalen Euro als digital cash:
„Die Bundesregierung sieht den digitalen Euro als eine Ergänzung zum Bargeld und setzt sich für eine an den Grundeigenschaften des Bargelds orientierte Ausgestaltung eines digitalen Euro ein. Ein digitaler Euro sollte als Zahlungsmittel und nicht zur Geldanlage verwendet werden, um die Auswirkungen auf die geldpolitische Transmission und den Finanzsektor wirksam zu begrenzen.“ (…) Mit Blick auf eine an den Grundeigenschaften des Bargelds orientierte Ausgestaltung eines digitalen Euro setzt die Bundesregierung sich dabei für ein möglichst weitgehendes Maß an Privatsphäreschutz ein, das über den Privatsphäreschutz heutiger, von privaten Unternehmen angebotenen elektronischer Zahlverfahren hinausgeht.“ (S. 37)

Zur abgestuften Ablehnung von Programmierbarkeit als Feature für digitales Zentralbankgeld:
„Das Eurosystem und die Mitgliedstaaten des Euroraums lehnen eine Programmierbarkeit eines digitalen Euro dergestalt, dass z. B. eine Bedingung direkt in einem ‚digitalen Geldstück“ hinterlegt würde, strikt ab, denn es wäre sonst nicht mehr sichergestellt, dass das ‚digitale Geldstück‘ zum Nennwert (also eins zu eins) in andere Formen des Euro (z. B. Bargeld) umtauschbar wäre. Die freie Konvertibilität ist aber eine Grundanforderung an den digitalen Euro.
Davon abzugrenzen ist der Einsatz von digitalem Zentralbankgeld in programmierbaren Anwendungen. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber dem Eurosystem dafür ein, den Einsatz von digitalem Zentralbankgeld in programmierbaren Anwendungen verstärkt zu untersuchen. Als programmierbare Zahlungen versteht die Bundesregierung Überträge von Geld, bei denen Zeitpunkt, Betragshöhe und/oder Art des Übertrags durch vorher vorgegebene Bedingungen bestimmt werden. Solche Zahlungen können die geldseitige Abwicklung von komplizierten Geschäftsprozessen unter Berücksichtigung der Erfüllung vorgegebener Bedingungen ermöglichen.“ (S. 39)

Aktuell wird an den Voraussetzungen für einen einheitlichen digitalen Identitätsnachweis für Menschen und Unternehmen in der EU (EUid:) gearbeitet; ausgeführt quasi äquivalent zu einem Ausweis als digitale Brieftasche (Wallet). Gerade im Hinblick auf potenzielle Problematiken des digitalen Euro betreffend den Schutz der Privatsphäre spielen Planungen zur Nutzung der EUid im Zusammenhang mit digitalem Zentralbankgeld (CBDC) eine Rolle. Dazu wird ausgeführt:
„Die Möglichkeiten eines Zusammenwirkens von CBDC und digitalen Identitäten hinge von der jeweiligen konkreten technischen Ausgestaltung ab. Diese ist weder für einen möglichen digitalen Euro noch für eine EUid abschließend geklärt. Der europäische Gesetzgebungsprozess für eine EUid (eIDAS-VO) befindet sich gegenwärtig im ‚europäischen Trilog‘. Unbeschadet dessen könnte ein potenzielles Zusammenspiel beider Technologien nur unter strenger Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte (insb. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht) und des geltenden Datenschutzrechts erfolgen.“ (S. 41)

Finanzisch für gut informierte Bürger:innen

Die Unterschiede zwischen verschiedenen Varianten zur kommunikativen Vermittlung des digitalen Euro sind signifikant, wenn auch den jeweiligen Entstehungskontexten und Adressatenkreisen geschuldet. Zwischen Angeboten für professionell mit dem Thema befasste Personen und eine interessierte Öffentlichkeit klafft noch eine erkennbare Lücke. Der Blick auf die parlamentarische Auskunft der Bundesregierung zeigt, dass entsprechende Inhalte aber in Deutschland durchaus verfügbar sind. Es wäre deshalb wünschenswert, sie nicht nur als im Informationssystem für Parlamentsmaterialien vorgehaltenes PDF zu dokumentieren, sondern prominenter online zugänglich zu machen. Gerade die Markierung von unterschiedlichen Ansichten aber auch Wissensständen im dialogischen Format von Anfrage und Antwort erscheint hier besonders geeignet. Eine zusätzliche Herausforderung bleibt dabei, dass nicht nur der Gegenstand „digitaler Euro“ komplex und wenig fassbar ist. Auch die Arbeit von Zentralbanken und das politische System der Europäischen Union sind höchst erklärungsbedürftig.

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: Erik Meyer eFin-Blog Farbe: gelb

Eindrücke von der re:publica 23 – Zwischen digitalem Zentralbankgeld und finanzieller Bildung

Eindrücke von der re:publica 23 – Zwischen digitalem Zentralbankgeld und finanzieller Bildung

Ein Beitrag von Erik Meyer

vom 22. Juni 2023

„Die re:publica hat sich zur wichtigsten Medien- und Gesellschaftsmesse der Republik gemausert“, resümiert der Tagesspiegel. 2023 stand sie unter dem Motto „Cash“. E-Fin & Demokratie war Anfang Juni in Berlin vor Ort.

Die re:publica lockt jährlich tausende Besucher:innen nach Berlin, um sich mit netz- und anderen politischen Themen zu beschäftigen. Auch wenn es beim Thema Cash ausdrücklich um mehr als nur digitales Bezahlen gehen sollte, waren doch ein paar Beiträge damit befasst. Auffällig war aber, dass dies zumeist abseits der größten Bühne stattfand. Auf der Stage 1 wurden prominent die großen (weltanschaulichen) Fragen behandelt. Neben bekannteren Sprecher:innen aus der Medienöffentlichkeit schlugen hier auch der Finanz- sowie der Wirtschaftsminister auf. Befragt wurden beide mal mehr, mal weniger kritisch.

Eine der wenigen Ausnahmen war der Medienwissenschaftler Sebastian Gießmann. In seiner Keynote Bar oder mit Karte? Warum wir neue Infrastrukturen des Geldes brauchen1Hier geht es zum Youtube-Video des Vortrags. fokussierte er letztlich den digitalen Euro. Er zeigte ihn als politisches Handlungsfeld, das nicht nur etablierte Stakeholder, sondern auch Bürger:innen betrifft. Aber sonst wurde digitales Zentralbankgeld nur in kleineren Arenen thematisiert: mal aus Perspektive des Verbraucherschutzes, mal aus der von Bundesbank oder Bundesdruckerei. Und für eFin & Demokratie setzte sich Carola Westermeier mit der Frage auseinander: Brauchen wir den digitalen Euro oder (wie) geht Geld demokratisch?2 Hier geht es zum Youtube-Video des Vortrags

Während es dabei oft wenig konkret zuging, lieferte Kudzai M. Mubaiwa vom TechHub „AfriLabs“ eine dichte Beschreibung zur Zukunft des Geldes aus der Sicht dreier afrikanischer Städte.3Hier geht es zum Youtube-Video des Vortrags. Hier blitzte in der Darstellung der diversen technologischen Optionen und ihrer jeweils spezifischen lokalen Anwendung sogar Optimismus auf: Digitales Bezahlen ermögliche alltägliche Innovationen, die keineswegs nur den etablierten Eliten vorbehalten seien.

Pay me, if you can

Soziologisch anregend war auch eine Präsentation aus dem akademischen Kontext. Das Schweizer Forschungsprojekt Digital Payments: Making payments personal and social» vermittelte Einblicke in die Transformation von sozialen Beziehungen und des Einkaufens durch die Features vor allem mobilen Bezahlens mit dem Smartphone. Verändern etwa digitale Bezahldienste das Verhalten der Beteiligten, wenn es um das Begleichen der Rechnung bei einem Date geht?

Schließlich lieferte die integrierte TINCON als Konferenz für digitale Jugendkultur noch Impulse, die aber nicht nur für Jugendliche von Interesse waren. Der Beitrag N26, Klarna und Co – Neobanking als Sparkasse der GenZ? von Victor Neumann vom Verein Invest it! verdeutlichte anschaulich die Notwendigkeit verstärkter finanzieller Bildung. Gerade bei Jugendlichen populäre Buy now, pay later-Dienste wurden hier als Herausforderung charakterisiert. Hier müsse dringend besser über die Risiken aufgeklärt werden. Wo aber dieser Bedarf nicht durch Bildungsinstitutionen befriedigt werde, entstehe eine Leerstelle, die Gefahr laufe, von fragwürdigen Finfluencern gefüllt zu werden.

Auffällig abwesend war im Programm eine Auseinandersetzung mit klassischen Kryptowerten respektive damit in Verbindung stehenden Erscheinungsformen wie Kryptobörsen. Dass parallel zur re:publica die US-amerikanische Börsenaufsicht mit Klagen gegen zwei große Handelsplattformen vorging, um eine schärfere Regulierung zu erzwingen zeigt hingegen, wie virulent solche Fragen gewesen wären. Nur zu Bitcoin gab es immerhin drei Angebote, die aber auch nicht im Sinne einer kontroversen Debatte konzipiert waren – während zwei interessante Beiträge zum Thema zudem noch parallel stattfanden. Überhaupt wurden die zum Teil doch ganz unterschiedlichen Ansätze und Interessen der anwesenden Akteur:innen kaum als strittig ausgewiesen oder diskutiert, sondern eher als Patchwork präsentiert: die re:publica 2023 – ein Markt voller Möglichkeiten, ein Kirchentag ohne Konfessionen.

Titelfoto: Stefanie Loos / re:publica» // CC BY-SA 2.0»

Zurück zur Startseite des Blogs»

Zum Diskursprojekt Demokratiefragen des digitalisierten Finanzsektors»

Kategorien
Autor: Erik Meyer eFin-Blog Farbe: gelb

Finanzplatz mit Finanzierungsproblem: Ein Zeichen für den Euro?

Finanzplatz mit Finanzierungsproblem: Ein Zeichen für den Euro?

Ein Beitrag von Erik Meyer

vom 22. Mai 2022

Bargeld verflüchtigt sich zunehmend in digitalen Zahlungsmitteln und -verfahren. Wie viel wen da die symbolische Vergegenständlichung einer Währung im öffentlichen Raum kosten darf, wurde in Frankfurt verhandelt.

Sie ist ein urbanes Symbol: die 14 Meter hohe Euro-Skulptur, die in der Frankfurter Innenstadt steht. Aufgestellt wurde das Werk des Künstlers Ottmar Hörl zur Einführung der europäischen Gemeinschaftswährung zum Jahreswechsel 2001/2002 vom Frankfurter Kultur Komitee.1Zu dessen Informationen zur Euro-Skulptur geht es hier». Damals war das 50 Tonnen schwere Leuchtobjekt noch in der Nachbarschaft der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt (siehe Gebäude rechts im Foto), die inzwischen in einen spektakulären Neubau am Main umgezogen ist. Ungeachtet dessen erfreut sich das überdimensionale Euro-Zeichen einiger Beliebtheit. Es dient nicht nur als Foto-Motiv für internationale Stadttourist:innen, sondern auch als Ort öffentlicher Auseinandersetzungen, etwa als die Occupy Wall Street-Bewegung dort ein Protest-Camp aufschlug.

Das Euro-Zeichen von Ottmar Hörl vor dem ehemaligen Gebäude der Europäischen Zentralbank (rechts).

Doch die Popularität hat ihren Preis: 200.000 € werden jährlich für Instandhaltung und Betrieb des blau-gelben Leuchtkörpers veranschlagt. Diese Summe konnte der gemeinnützige Verein aber nicht mehr ohne Weiteres aufbringen: Während der Vandalismus zunehme, so war zu hören, seien Sponsor:innen-Gelder weniger geworden. Denn das Monument löst ganz unterschiedliche Emotionen aus: Die einen halten es für „Kult” und votieren für den Erhalt,2Siehe auch das Voting der Hessenschau hier». die anderen kommentieren etwa unter einem betreffenden Zeitungsartikel, es gehöre wie der Euro selbst auf den „Müllhaufen der Weltgeschichte”3Köhler, Manfred: Euro-Skulptur in Frankfurt kann vielleicht bleiben» (FAZ, 12.08.2022)..

Die Veröffentlichung der Misere und die Rede von einer baldigen Versteigerung des Objekts führte zu einer politischen Diskussion. Die Stadt Frankfurt sah sich jedenfalls nicht in der Lage, den vakanten Betrag alleine zu übernehmen; das gäbe die Haushaltslage nicht her. Und so stand im Raum, dass sich außer der Kommune noch die EZB und das hessische Finanzministerium an der Finanzierung beteiligen sollen. Auch die FDP im zuständigen Ortsbeirat 1 wollte den Verlust des Wahrzeichens für die Europastadt Frankfurt verhindern, vertrat aber ein Crowdsourcing-Modell: „Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden; vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert.”4Antrag der FDP im Ortsbeirat 1 vom 19.08.2022, OF 533/1». Eine hübsche Idee, die Geschäftsbanken und Gemeinsinn an der Graswurzel packen wollte.

Doch so kam es nicht: An Stelle alteingesessener und ehrwürdiger Institute hat ein in Frankfurt präsentes Finanz-Startup zugesagt, die Kosten für die nächsten fünf Jahre zu übernehmen. Unter dem Namen Caiz Coin wird von diesem ein islam-konformer Kryptowert entwickelt. Dieses Islamic-Finance-Projekt verbindet nun sein Logo inklusive muslimischer Mondsichel (Hilal) vor Ort mit dem Euro-Zeichen und feiert dies als Mega-Marketing-Move. Ob in Zeiten kollabierender Kryptobörsen fünf Jahre hier eine realistische Förderdauer ist, bleibt allerdings abzuwarten. 2027 könnte dann aber auch ein Digitaler Euro in den Startlöchern stehen und die EZB an einer lebensweltlich-symbolischen Verankerung von digitalem Zentralbankgeld interessiert sein.

Update vom 2.6.2023:

Nach der Insolvenz des gefundenen Sponsors ist die Zukunft der Euro-Skulptur wieder ungewiss, meldet die FAZ im Artikel Symbol des Finanzplatzes : Euro-Skulptur droht Versteigerung».

Kategorien
Autor: Erik Meyer Digitaler Euro eFin-Blog EU-Politik Farbe: gelb

Digitaler Euro: Europäische Rechtssetzung und organisierte Zivilgesellschaft

Digitaler Euro: Europäische Rechtssetzung und organisierte Zivilgesellschaft

Ein Beitrag von Erik Meyer

vom 24. April 2023

Die Diskussion um die Einführung eines Digitalen Euro nimmt Fahrt auf. Die Europäische Zentralbank sondiert derzeit dessen Einführung, im Rahmen ihrer politischen Unabhängigkeit in einem mehrjährigen Prozess. Auch wenn eine Grundsatz-Entscheidung offiziell noch gar nicht gefallen ist, hat die EU-Kommission nun mit dem begonnen, was als „Rechtsetzungsarbeit” bezeichnet wird, denn: „Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.Für die Ausgabe eines digitalen Euro und die Entscheidung über seine technischen Merkmale ist die EZB zuständig, doch muss der digitale Euro zuvor durch eine EU-Verordnung, in der seine wesentlichen Aspekte festgelegt sind, eingeführt werden”, heißt es in einem Dokument der Kommission.1 Die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (19.4.2022) findet sich zum Download hier».

Schon im Vorfeld der Formulierung einer Verordnung werden nun weitere Akteur:innen tätig, im vorliegenden Fall der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA). „Der EWSA ist ein beratendes Gremium der EU, in dem soziale und wirtschaftliche Interessenvertreter die EU-Organe (Rat, Kommission und Europäisches Parlament) unterstützen und Vorschläge zu Gesetzesinitiativen einbringen”, erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung.2Siehe den Eintrag Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)» von M. Große Hüttmann im Europalexikon der Bundeszentrale für politische Bildung. Insofern fungiert dieses 329-köpfige Gremium im europäischen Gesetzgebungsprozess in thematisch einschlägigen Politikfeldern als Vertretung der „organisierten Zivilgesellschaft”3So die Selbstdarstellung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses» auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union. .

Doch das politische System der EU erscheint vielen seiner Bürger:innen als intransparent. Und auch der Blick auf eine Anhörung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zeigt begrenzte Ansatzpunkte für Information und Beteiligung bei der Einführung eines digitalen Zentralbankgelds.

Beratung und Beteiligung: Ein Blick in die Black Box

Im beschriebenen Kontext hat die EWSA-Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (ECO) am 7. September 2022 eine öffentliche Anhörung unter dem Titel „A Digital Euro: Challenges and Opportunities” durchgeführt .4Siehe die vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss veröffentlichten Angaben und Ressourcen zur Anhörung hier». Dieses Hearing diente der Formulierung einer Initiativstellungnahme zum Thema. Es wurde als Hybrid-Event durchgeführt, live online übertragen und auch als Aufzeichnung dokumentiert.5Die Veröffentlichung der Anhörung ist hier» verfügbar.

Darüber hinaus waren Interessierte etwa via Twitter im Vorfeld schon darauf hingewiesen worden, dass Fragen mittels des Online-Tools Slido gestellt werden können, die dann aber erst redaktionell freigegeben werden mussten. In der Anhörung wurden mehrere dieser Fragen von dem die Sitzung leitenden ECO-Präsidenten Stefano Palmieri vorgetragen und an Hearing-Teilnehmende im Anschluss an deren Präsentationen gestellt. Dies korrespondierte womöglich damit, dass vor Ort kaum Personen anwesend waren, die Fragen vortrugen. Es stellte jedenfalls eine niedrigschwellige Möglichkeit zu einer vagen Form der Beteiligung dar, die prinzipiell jeder und jedem offenstand.

Das Format ermöglichte so eine Art europäische (Mikro-)Öffentlichkeit, deren Fehlen ja grundsätzlich oft beklagt wird. Des Weiteren schließt sich daran die Berichterstattung für eine Fach- und Themenöffentlichkeit an, wie etwa im Online-Magazin Coindesk6Siehe z.B. Digital Euro to Focus on Personal Use, Not Web3, EU Officials Say» (7.9.2022) von Jack Schickler. oder auf der Website Global Government Fintech7Siehe den Beitrag Government payments among three priority use cases for digital euro: ECB» (7.9.2022) von Ian Hall.. Gleichermaßen blieb das Event eher exklusiv, vor allem was eine gesamteuropäische sprachliche Vermittlung angeht: Englisch oder Französisch waren eine Voraussetzung zum Verständnis. Der EU-Politik- sowie Finanzjargon erhöhten die Hürde weiter. Inhaltlich war die Veranstaltung einigermaßen informativ: Es gab einen Einblick in den aktuellen Stand der Überlegungen der EZB, der von der Programm-Managerin des Digitalen Euro, Evelien Witlox, referiert wurde. Auch die EU-Kommission war einschlägig durch den Referatsleiter der Abteilung Digitale Finanzen, Jan Ceyssens, vertreten. Darüber hinaus wurden ganz unterschiedliche Standpunkte repräsentiert, die von der Perspektive der Bankenbranche über die Forderung nach der Berücksichtigung derjeniger EU-Bürger:innen, die den Euro gar nicht als Währung haben, bis hin zur Ablehnung von digitalem Zentralbankgeld überhaupt reichte. Ein solcher Beratungsprozess ist aber nur der Auftakt für das komplexe Verfahren, das nun ansteht. Im Zentrum der politischen Entscheidungen zum Digitalen Euro stehen dann der Europäische Rat, die EU-Kommission und das Europäische Parlament, die alle wiederum in sich heterogene Interessen repräsentieren.