Die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen: Eine Technologie zwischen Innovationsversprechen und Überwachung
Ein Beitrag von Alexandra Keiner
16. Januar 2025
Die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen soll schnellstmöglich eingeführt werden – darauf haben sich die Bundesländer geeinigt. Die monatlichen Leistungen, die Asylbewerber:innen bislang noch in bar ausgezahlt bekommen, sollen nun auf eine Prepaid-Karte überwiesen werden. Die Erwartungen an die Karte sind groß: Sie soll die Verwaltung entlasten und modernisieren, Migrationsanreize reduzieren und Schleuserkriminalität bekämpfen. Entsprechend weitreichend sind die mit der Karte verbundenen Einschränkungen: Käufe im Internet werden unterbunden, Bargeld ist nur eingeschränkt verfügbar, die Nutzung der Karte nur in bestimmten Postleitzahl-Gebieten möglich, und Überweisungen werden auf autorisierte Händler und Personen beschränkt. Von Organisationen und Sozialverbänden wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Institut für Finanzdienstleistungen wird die Karte deshalb als diskriminierend und grundrechtswidrig kritisiert.
Ein näherer Blick bringt einige Widersprüche zum Vorschein: Zum einen basiert die vermeintlich neuartige Bezahlkartentechnologie auf einer fast 30 Jahre alten Geschichte der Überwachung und Einschränkung von Asylbewerber:innen. Zum anderen verfehlt die Karte ihre eigenen Ziele, denn in der Praxis führt sie teilweise sogar zu mehr Verwaltungsaufwand und -kosten statt zu Modernisierung und Entlastung.
Was ist die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen?
In den technischen Anforderungen an die Bezahlkarte, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Bundesländer formuliert hat, heißt es, die Geldkarte solle eine „guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung)“ sein, also nicht über die Funktionen eines Bankkontos verfügen.
Obwohl in der Regel von einer „Bezahlkarte“ gesprochen wird, werden bereits seit Anfang 2024 verschiedene Bezahlkarten eingesetzt und getestet. Nach der Vergabe einer Ausschreibung im Oktober 2024 kommen nun drei Modelle in Deutschland in Gebrauch. Auch wenn alle drei Modelle laut eigenen Aussagen die genannten Anforderungen erfüllen, lohnt es sich, diese genauer anzuschauen:
(1) Social Card (Secupay und Visa)
Mit 14 Bundesländern hat sich die Mehrheit für die „Social Card“ entschieden, die von dem Zahlungsinstitut Secupay betrieben und von Visa herausgegeben wird. Die Karte ist bereits in einigen Städten und Gemeinden im Einsatz, unter anderem in Magdeburg, Hamburg und Hannover. Von Visa und Secupay wird sie als „guthabenbasierte Visa Debitkarte“ mit einer „virtuellen IBAN“ bezeichnet. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Debitkarten ist sie nicht mit einem privaten Bankkonto und den damit entsprechenden Kontofunktionen verbunden. „Guthabenbasiert“ und „Prepaid“ bedeutet, dass die Karte vor der Nutzung aufgeladen werden muss, aber nicht wie eine Kreditkarte oder ein Bankkonto ins Minus oder in den Dispo gehen kann. Über die Debitfunktion können Nutzer:innen mit der Karte bei allen Teilnehmer:innen des Visa-Netzwerks bezahlen oder Geld abheben. Die „virtuelle IBAN“ bedeutet allerdings, dass die Kontoinhaberin die Behörde ist und die Karteninhaber:innen nur eine virtuelle Subadresse erhalten, um die Leistungen überwiesen zu bekommen.
Eigenständige Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungseingänge sind damit für Asylbewerber:innen schon technisch nicht möglich. In der Praxis hat dies weitreichende Folgen. Um etwa Gebühren für Handyverträge oder Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel bezahlen zu können, eröffnen manche Asylbewerber:innen parallel ein Konto bei einer Bank und buchen dort ihren monatlichen Barbetrag von meist 50 Euro ein. In anderen Fällen tätigen Verwaltungsmitarbeiter:innen die Überweisungen im Auftrag der Karteninhaber:innen, was nicht nur ein enormer Verwaltungsaufwand , sondern auch datenschutzrechtlich fragwürdig ist.
(2) Bezahlkarte (PayCenter und Mastercard)
Bayern hat sich als einziges Bundesland für die Bezahlkarte des E-Geld-Instituts PayCenter entschieden, die von Mastercard herausgegeben wird. Technisch ähnelt sie der SocialCard: Auch sie ist eine guthabenbasierte Karte, bei der das verfügbare Guthaben nur bei Partnern des Mastercard-Netzwerks abgerufen werden kann. Auch hier liegt ihr kein vollwertiges Konto zugrunde, aber im Gegensatz zur SocialCard sind Überweisungen mit dieser Geldkarte technisch möglich – wenn auch politisch nicht gewollt. In bestimmten Notfällen können Asylbewerber:innen aber Überweisungen bei der jeweiligen Behörde anfordern. So heißt es etwa auf der Webseite der Stadt München: „Damit Zahlungen an Dritte, wie beispielsweise Handyanbieter, erfolgen können, müssen Sie per E-Mail […] mitteilen, an wen Zahlungen erfolgen sollen. Nach entsprechender Prüfung können diese Zahlungsempfänger*innen freigeschaltet werden.“ Über die Bezahlkarten-App können dann Überweisungen an die freigeschalteten Empfänger:innen getätigt werden. Damit nicht jede Überweisung freigeschaltet werden muss, wurden sogenannte Whitelists mit zulässigen Zahlungsempfänger:innen erstellt, darunter Mobilfunkanbieter, die Deutsche Bahn oder Rechtsanwält:innen. Immer wieder neue Zahlungsempfänger:innen zu überprüfen ist in der Praxis allerdings mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
(3) Bezahlkarte (Yoursafe und Visa)
Auch Mecklenburg-Vorpommern wählt den Alleingang und hat das niederländische Finanzinstitut Yoursafe in Kooperation mit Visa mit der Einführung der Bezahlkarte beauftragt. Innenminister Christian Pegel begründet den Sonderweg damit, dass es „wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen“ und deshalb die Vergabe auch in Mecklenburg-Vorpommern eigenständig vorzunehmen. Die Karte soll den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und damit ähnliche Einschränkungen wie die beiden anderen Modelle haben. Ob Überweisungen mit der Karte technisch möglich sein werden, ist bislang noch unklar. Die Karte soll ab 2025 zunächst nur in Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden.
Die Geschichte der Bezahlkarte
Die Einführung einer Bezahlkarte wird häufig als innovative Technologie dargestellt, die auf die aktuellen Herausforderungen des Asylsystems reagiert. Dabei steht sie in einer bereits langen Tradition: Seit der Reform des Asylrechts in den 1990er Jahren wurden immer wieder Gutschein- oder Kartensysteme eingeführt, um die Barauszahlung von Leistungen an Asylbewerber:innen zu ersetzen oder einzuschränken. Die Vorläufer der heutigen Bezahlkarte zeigen, dass nicht nur die Ziele über die Jahre gleich geblieben sind, sondern auch die Einschränkungen und Technologien viele Ähnlichkeiten aufweisen.
1997: „Smart-Card“
Los ging es 1997 mit der sogenannten „Smart-Card“: Damals forderte die Berliner Sozialsenatorin Beate Hübner, dass Asylbewerber:innen nur noch ein Taschengeld in bar erhalten sollten und der Großteil der Leistungen in Form von „Scheckkarten“ ausgegeben wird. Die Scheckkarten konnten dabei nur in eigens dafür eröffneten Lebensmittelmagazinen und Kleiderkammern eingelöst werden. Bereits ein Jahr später wurden diese Karten in Berlin und Brandenburg durch eine Chipkarte der Firma Infra-Card ersetzt, mit der man nun bei Händlern einkaufen konnte, die sich zur Kooperation bereit erklärten, darunter Supermärkte wie Edeka und Minimal, nicht aber Discounter wie Lidl oder Aldi. Auch der Kauf von Produkten wie Alkohol und Zigaretten war verboten und wurde an der Kasse kontrolliert. Die Gründe, die Sozialsenatorin Hübner für den Einsatz der Chipkarte nannte, waren die gleichen wie knapp 30 Jahre später bei der Einführung der Bezahlkarte: „Um den Anreiz nach Berlin zu kommen zu verkleinern und um Schlepperbanden abzuschrecken, die Flüchtlingen ihr Bargeld abnehmen“. Die Chipkarte wurde hauptsächlich in Berlin eingesetzt, bis 2002 der Vertrag mit Infra-Card aufgrund des Regierungswechsels in Berlin gekündigt wurde. Auch Bemühungen, die Karte bundesweit als eine Art Multifunktionskarte einzusetzen, die nicht nur zum Bezahlen, sondern auch als Patientenkarte, Ausweis und Wohnheimschlüssel dienen sollte, scheiterten unter anderem an Datenschutzbedenken und der Ablehnung der Karte in einigen Bundesländern.
Ende 1990er: Sodexo-Wertgutscheine
Ende der 1990er Jahre wurden neben der „Smart-Card“ auch Wertgutscheine für Asylbewerber:innen ausgegeben. Mehrere Landkreise beauftragten das französische Catering- und Gebäudemanagementunternehmen Sodexo mit ihrer Ausgabe von Wertgutscheinen. Die Gutscheine konnten innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von in der Regel einem Monat bei den Vertragspartnern von Sodexo eingelöst werden. Vor allem für Asylbewerber:innen, die erst kürzlich in Deutschland angekommen sind, war es schwer nachzuvollziehen, in welchen Geschäften die Gutscheine überhaupt angenommen wurden. Zudem gab es auch hier viele Einschränkungen: So musste der Gutscheinbetrag fast zur Gänze bei einem Einkauf eingelöst werden und bestimmte Produkte waren ausgeschlossen. Auf den Gutscheinen stand unübersehbar: „Einlösbar für Nahrungsmittel sowie Hygiene- und Körperpflegemittel, Bekleidung, Schuhe und Hausrat. Keine Abgabe von Tabakwaren und Alkohol“. Da die Gutscheine zweimal im Monat persönlich bei den jeweiligen Behörden abgeholt werden mussten, haben viele Kommunen die Gutscheine aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wieder abgeschafft. In einigen Landkreisen wie dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt wurden die Gutscheine noch bis 2018 ausgegeben.
2015: „Refugee Card“ von Sodexo und Wirecard
2015 führte der Landkreis Altötting in Bayern dann als erste Kommune eine „Refugee Card“ ein. Ähnlich den heutigen Bezahlkartenmodellen handelte es sich dabei um eine Prepaid-Karte, auf die Leistungen überwiesen werden und mit der nur in lokalen Geschäften bezahlt werden konnte, ohne die Möglichkeit, Geld zu überweisen oder Bargeld abzuheben. Betreiber der Karte war – wie auch bei den Wertgutscheinen – das französische Unternehmen Sodexo, Kartenprovider der Zahlungsdienstleister Wirecard. Der Einkauf war auf insgesamt 14 Geschäfte im Landkreis beschränkt, die sich an dem Projekt beteiligten; Handyrechnungen, Anwaltskosten oder ein Busticket konnten damit nicht bezahlt werden. Ähnlich wie bei der Chipkarte und den aktuellen Geldkartenmodellen wurde die Einführung der Karte vor allem mit Verwaltungsvereinfachung und der Verhinderung von Auslandsüberweisungen begründet. Obwohl Kommunalpolitiker den flächendeckenden Einsatz der Karte forderten, übernahmen nur wenige Nachbarlandkreise von Altötting die Refugee Card. Im Jahr 2020 wurde das Projekt aufgrund des Skandals um und der Insolvenz von Wirecard eingestellt.
Überwachungstechnologie und lukratives Geschäftsmodell
Die bisherigen Projekte wie Smart-Card, Wertgutscheine und Refugee Card wurden offiziell nie daraufhin evaluiert, ob sie zur Erreichung der Ziele beigetragen haben. Auch deshalb gibt es keine belastbaren Belege dafür, dass Bezahlkarten zu weniger Auslandsüberweisungen, Schleuserkriminalität und Migration führen. Eine repräsentative Studie des DIW zeigt, dass 2021 nur 7 Prozent der Geflüchteten in Deutschland Geld ins Ausland schickten. In dieser Zahl sind auch Geflüchtete erfasst, die erwerbstätig sind; der Anteil an Asylbewerber:innen, die einen Teil der Leistungen von maximal 500 Euro monatlich ins Ausland schicken, dürfte weit niedriger liegen. Vor diesem Hintergrund kann bezweifelt werden, dass sich für dieses Ziel der teure Einsatz der Karte finanziell wirklich lohnt.
Auch das Argument der Verwaltungsvereinfachung und Modernisierung hinkt: Zwar ist die elektronische Überweisung der Leistungen im Vergleich zur monatlichen Bargeldauszahlung eine Erleichterung, doch durch die technischen Hürden und die Autorisierung von Überweisungen ist der Einsatz der Karte für die Behörden mit weitaus mehr Aufwand und Kosten verbunden1Voraussichtliche Kosten für das Land Berlin: https://www.morgenpost.de/berlin/article241920348/Das-kostet-Berlin-die-Bezahlkarte-fuer-Asylbewerber.html bzw. eine wirkliche Entlastung scheint fraglich. In einigen Kreisen in Sachsen wird beispielweise trotz der Bezahlkarte eine monatliche Vorstellung auf dem Amt verlangt, um Leistungen zu erhalten. Damit fällt der Effizienzgewinn für die Verwaltung wieder gänzlich weg. Zudem fungieren die Verwaltungsmitarbeiterinnen neben ihren eigentlichen Aufgaben auch als Beschwerdestellen, da die Karteninhaber:innen keinen direkten Vertrag mit den Kartenbetreibern haben. So berichten Asylbewerber:innen, dass es in einigen Geschäften, die Kartenzahlung anbieten, nicht möglich war, mit der Karte zu bezahlen. Entweder, weil sie keine Master- oder Visa-Karten akzeptieren, oder aus technischen Gründen. Die Betroffenen mussten nicht nur den gesamten Einkauf zurücklegen, was eine Demütigung war, sondern wandten sich mit ihren Fragen oder Beschwerden an die Behörden.
Stattdessen scheinen die Bezahlkarte und ihre Vorgänger vor allem ein Ziel zu haben: die Kontrolle und Gängelung von Geflüchteten. Neue digitale Funktionen wie die automatische Beschränkung der Karte auf bestimmte Regionen schränken nicht nur die Mobilität der Asylsuchenden ein, sondern ermöglichen auch die Überwachung, ob und wann die Region verlassen wurde, was zu Sanktionen oder sogar Abschiebungen führen kann. Für diese regionale Einschränkung wird mit der Residenzpflicht einiger Asylbewerber:innen (AsylG § 56) argumentiert, die ihren zugewiesenen Bezirk oder Ort nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen. Zum einen ist fraglich, ob die Karte hier angemessen ist, um diese Regelung zu kontrollieren. Es kann zu Falschangaben kommen, z.B. wenn die Karte in Grenzbereichen oder irrtümlich von einer anderen Person benutzt wird. Gravierender ist aber, dass nicht alle Asylbewerber:innen, die ihre Leistungen auf der Bezahlkarte erhalten, der Residenzpflicht unterliegen und dennoch für das Verlassen der regionalen Beschränkung sanktioniert werden können.
Eine weitere Möglichkeit der Überwachung anhand der Bezahlkarte ist die fehlende oder eingeschränkte Überweisungsmöglichkeit. Da die Überweisungen dann von den Behörden durchgeführt oder genehmigt werden müssen, werden sensible Informationen über die Empfänger:innen einsehbar, die im Asylverfahren eine Rolle spielen können. So können z.B. die Namen und fachliche Spezialisierung von Anwält:innen nachvollzogen werden, aber auch, ob es sich bei den Überweisungen um Strafzahlungen z.B. für Fahren ohne gültigen Fahrschein handelt. So kann zum Beispiel bei Überweisungen an Asylrechtsanwält:innen darauf geschlossen werden, dass jemand gegen eine Entscheidung der Behörde vorgehen möchte.
Für die beteiligten Unternehmen ist die Einführung der Bezahlkarte hingegen nicht nur ein lukratives Geschäft, da die Verträge mit den staatlichen Behörden meist über mehrere Jahre laufen, sondern auch ein Testfeld für neue Technologien und Geschäftsmodelle. Kreditkartenanbieter wie Visa und Mastercard verdienen nicht nur an jeder Kartenzahlung, sondern wollen auch „das kontolose Prekariat als Kundinnen und Kunden unter ihre Fittiche nehmen“, wie Michael Findeisen, Mitarbeiter bei Finanzwende und ehemaliger Referatsleiter für Zahlungsverkehr und Geldwäsche im Finanzministerium, in einem Interview mit dem Magazin Jacobin erklärt. Zudem ist davon auszugehen, dass die Bezahlkarte in Zukunft nicht nur für Asylwerber:innen eingesetzt wird, sondern auch auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Sven Schmitz, Manager bei Visa Europe, schrieb im Mai 2024, dass er auf dem CDU-Parteitag mit Vertreter:innen aus Bund, Ländern und Kommunen diskutiert habe, „für welche Anwendungsfälle [die SocialCard] fernab der Auszahlung von Sozialleistungen für Geflüchtete, nutzbar ist“.
Basiskonto statt Bezahlkarte
Dabei ist weder die Zusammenarbeit mit global dominanten, außereuropäischen Zahlungsdienstleistern noch die überbordende Kontrolle der Asylbewerber:innen eine Notwendigkeit, will man wirklich bloß den Verwaltungsaufwand reduzieren: Eine inklusive und ressourcensparende Lösung sowohl für Asylbewerber:innen als auch für Verwaltungsmitarbeiter:innen wäre ein Basiskonto für jede:n Asylbewerber:in bei einer Bank. Dies würde den Aufwand der monatlichen Bargeldauszahlung wie auch die Kosten für Bezahlkartenanbieter einsparen, aber auch die Asylbewerber:innen weniger einschränken. Denn seit dem „Zahlungskontengesetz“ 2016 ist die Eröffnung eines Basiskontos bereits mit einer Duldung möglich und ein Großteil der Asylbewerber:innen verfügt daher bereits über ein eigenes Konto. Einige mussten ihr Konto sogar aufgrund der Kontogebühren und des eingeschränkten Bargeldzugangs durch die Bezahlkarte kündigen. Die Bezahlkarte hat somit faktisch zu einem „unbanking“ der Asylbewerber:innen geführt – angesichts der weltweiten Debatte um finanzielle Inklusion eine eher paradoxe Entwicklung.
Und statt Gängelung qua Bezahlkarte schafft ein Basiskonto eine langfristige Perspektive für Asylbewerber:innen. Denn laut UNHCR, dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, führt ein Zugang zu einem Bankkonto und finanzielle Selbstbestimmung zu einer besseren Integration und zu einer dauerhaften finanziellen Unabhängigkeit der Geflüchteten.
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- 1Voraussichtliche Kosten für das Land Berlin: https://www.morgenpost.de/berlin/article241920348/Das-kostet-Berlin-die-Bezahlkarte-fuer-Asylbewerber.html